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Thema | Antennenhöhe über Grund - war: Funklöcher im Digitalfunk... Rattenschwanz ohne Ende? | 13 Beträge | |||
Rubrik | Kommunikationstechnik | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 800396 | |||
Datum | 16.12.2014 18:42 | 8371 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Marc L. Auch wenn wir zur Zeit noch nicht digital funken, würde mich persönlich z.B. aufgrund dieser Information: Wenn eine Antenne auf einem Mast auf dem Dach des Feuerwehrhauses montiert ist die mit der Antennenhöhe über Grund die Höhe zwischen dem Gelände auf dem das Haus steht und der Antenne gemeint. Wobei da der Antennenfusspunkt als Bezugspunkt gemeint ist. Das ist bei solchen Vertikalantennen die bei Feuerwehrs verwendet werden das untere Ende der Antenne da wo sie auf dem Mast montiert ist. Beispiel: Hier kann man den Antennenfusspunkt sehr gut erkennen. Der ist am Mastende da wo man den schwarzen Knubel sieht. Diese Stationsantenne einer Amateurfunkstation ist auf einem 6m langen Steckmast montiert. Dieser ist zu 1/6 ( = 1m ) unter Dach eingespannt. Die Antennenhöhe ergibt sich also aus den 5m frei Mastlänge plus die Höhe der Stelle wo der Mast aus der Dachhaut herausschaut bis runter zum Hof (den man auf dem Bild jetzt nicht sieht). Man kann auch mit der Drehleiter hochfahren und eine Feuerwehrleine vom Antennenfuss runterlassen und die Länge dann messen ;-) Die Antennenhöhe über Grund ist eine Angabe die bei der Genehmigung einer Funkstation und bei der Berechnung der Ausbreitungsbedingungen usw. wichtig ist. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Karlsbad / Baden-Württemberg | 800397 | |||
Datum | 16.12.2014 18:51 | 5061 x gelesen | |||
Wobei man sie dann noch so aufstellen sollte dass sie, wenn sie umfällt, nicht auf der Dachzuführung des Energieversorgers landet ... :-) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 800398 | |||
Datum | 16.12.2014 19:00 | 4981 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Dirk B. Wobei man sie dann noch so aufstellen sollte dass sie, wenn sie umfällt, nicht auf der Dachzuführung des Energieversorgers landet ... :-) klar - die notwendige Abstände hab ich eingehalten. Ausserdem ist die Leitung inzwischen teilweise abgebaut. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Flor8ian8 G.8, Osnabrück / Niedersachsen | 800399 | |||
Datum | 16.12.2014 19:16 | 4875 x gelesen | |||
Guten Abend, gilt das auch für HRTs? Das würde ja bedeuten, dass bei einer zulässigen "Antennenhöhe über Grund" von 2 Metern nicht mehr im Korb der DLK oder im 4. OG im DMO gefunkt werden dürfte. Oder verstehe ich das jetzt falsch? Viele Grüße Florian | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 800402 | |||
Datum | 16.12.2014 20:02 | 4973 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Florian G. gilt das auch für HRTs? die Antennehöhe über Grund ist nur bei ortsfesten Funkstationen von Bedeutung. Es gibt keine Regelung wonach man mit Handfunkgeräten bzw. HRTs nicht von den oberen Stockwerken aus funken darf. Tipp: mit einem Handfunkgerät von einem Fernsehturm ganz oben aus kommt man wirklich weit ;-) MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Marc8 L.8, Isernhagen / Niedersachsen | 800456 | |||
Datum | 17.12.2014 10:53 | 4691 x gelesen | |||
Hallo Jürgen, erst einmal vielen Dank für deine ausführliche Antwort, bei der Du dir wirklich viel Mühe gemacht hast. Hierzu Geschrieben von Jürgen M. die Antennehöhe über Grund ist nur bei ortsfesten Funkstationen von Bedeutung.habe ich dann aber leider schon die Frage, wo DASS den so genau steht. Ich beziehe mich dabei auf die Vorgaben für Niedersachsen und dabei insbesondere auf diese schon genannte Datei: https://www.digitalfunk.niedersachsen.de/images/dokumente/digi/anwender/Betriebsunterlagen/140602_DMO_Frequenznutzung_140901_Antennenhhen.pdf Ich zitiere daraus etwas umfangreicher: Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben inEs geht hier also nur um DMO-Nutzung und auch um die dabei zulässigen Antennenhöhen. Diese Regelungen sind im Sinne des DMO-Nutzungskonzeptes zwingend zu beachten.Die Angaben in diesem Schreiben sagen also klar aus, dass sich die Nds. BOS hieran zu halten haben. Die ASDN weist vorsorglich daraufhin, dass im Falle einer vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführtenHier wird (nochmal) klargestellt, dass ein Gebrauch von DMO mit ortsfesten Funkanlagen in Nds. nicht zulässig ist. Dies deckt sich auch mit meinen anderen Informationen, daß bei TETRA-Feststationen nur TMO-Betrieb zulässig ist und ist auch schlüssig mit den wohl für die Genehmigung von TETRA-Feststationen in Nds. bevorzugten Richtantennen. ... der Störsender durch den Einsatz des Funkmessdienstes (Peilung) ermitteltBei Zuwiderhandlungen ist also auch mit finanziellen Konsequenzen für den fehlerhaft Handelnden zu rechnen. Wenn ich mich Deiner Meinung anschließen würde, dass Antennenhöhen rechtlich nur für Feststationen relevant sind, macht das aber für mich noch weniger Sinn. Wofür sind den in diesem Schreiben Antennenhöhen für DMO-Betrieb genannt, wenn diese nur für Feststationen gelten, für Die dieser Betrieb überhaupt nicht zulässig ist? Des weiteren ist diese Einschränkung auch eben nicht genannt. Auch würde für mich dann auch die Vorgabe einer Antennenhöhe für die DMO-Gruppe "Marschkanal*" nur wenig Sinn machen. Es tut mir leid, aber für mich erschließt sich dies eben leider so nicht so einfach. Auch bei HRTs und MRTs lässt sich doch eine Antennenhöhe berechnen. Mit freundlichen Grüßen Marc | |||||
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Autor | Jürg8en 8J., Westhofen / Rheinland Pfalz | 800457 | |||
Datum | 17.12.2014 10:57 | 4358 x gelesen | |||
wie sieht es eigentlich aus mit ELW`s die einen ausfahrbaren Funkmast haben, wo liegt da die max. Höhe für die Digi. Funk Antenne Alles meine private meinung nicht die meiner Feuerwehr!!! | |||||
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Autor | Ulf 8M., Hannover / Niedersachsen | 800522 | |||
Datum | 18.12.2014 01:49 | 4413 x gelesen | |||
Hallo Marc, auf Nachfrage bekomme ich folgende Info: Bei den Angaben zu den Antennenhöhen geht es um "künstlich erhöhte" Antennenanlagen. Bauartbedingte Antennenhöhen (zum Beispiel auf hohen Einsatzfahrzeugen) sind hiervon ausgenommen, bzw. werden toleranter betrachtet. Gleiches gilt nach diesen Aussagen auch für die an einigen ELW unmittelbar ausfahrbahren Antennenmasten. Wenn Du aber dann anfängst die Antennen an abgesetzte Masten auf Höhen von 15, 25, oder gar über 30m zu bringen, dann wird das anders betrachtet. Insgesamt geht es bei dem Thema ja um Schutzabstände zu den Grenzen (in Niedersachsen im Wesentlichen zu den Niederlanden) und zu Standorten der Radiastronomie... Demnach seien die Antennenhöhen um so strikter zu beachten, je näher der Einsatzort einer dieser "Bedingungen" kommt. Bis hin zum Nutzungsverbot der "Typ 2"-Rufgruppen (siehe Tabelle auf der gleichen Seite). Die 2m Antennenhöhe als Nutzungsbedingung stammen schlicht und ergreifend aus der Frequenzzuteilungsurkunde der BNetzA an die BDBOS. Dort stehen als Bedingung für die Verwendung der neuen DMO-Frequenzen innerhalb Deutschlands die besagten 2m drin. Das wiederum liegt eben daran, daß im Ausland dieser Frequenzbereich anderweitig (z. Bsp. TMO), sowie auch in Deutschland von der Radioastronomie verwendet werden. Diese sind "Primärnutzer" der besagten Frequenzen und somit die Nutzung durch uns nachrangig... | |||||
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Autor | Marc8 L.8, Isernhagen / Niedersachsen | 800663 | |||
Datum | 20.12.2014 22:23 | 4138 x gelesen | |||
Hallo Ulf, vielen Dank für die deine Antwort und die Mühe die Du Dir dafür gemacht hast. Leider führen deine Aussagen bei mir nicht zu mehr Klarheit. Geschrieben von Ulf M. Bei den Angaben zu den Antennenhöhen geht es um "künstlich erhöhte" Antennenanlagen.Dieser Begriff sagt mir nun überhaupt nichts. Sind nicht alle Antennen, die nicht auf dem Boden stehen, "künstlich" erhöht? Auch bei einem KFZ läßt sich doch eine Antenne z.B. am Heck auf nahezu jeder Höhe befestigen, wobei natürlich dabei nichts zum technischen Sinn einer solchen Montage gesagt ist. Geschrieben von Ulf M. Bauartbedingte Antennenhöhen (zum Beispiel auf hohen Einsatzfahrzeugen) sind hiervon ausgenommen,Das würde also heißen, dass die KFZ-Antennen grundsätzlich auch unter die 2m-Antennenhöhe bei DMO Regelung fallen und dazu eine Ausnahmeregelung kodifiziert ist. Daher wüßte ich gerne, wo bzw. in welchem Gesetz/Verordnung dies steht. Geschrieben von Ulf M. bzw. werden toleranter betrachtet.Dies klingt aber eher so, als ob es nicht erlaubt wäre und zwar nicht aktiv verfolgt wird, wenn sich aber doch jemand beschwert und man dabei erwischt wird dann doch die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen zu tragen hat, siehe https://www.digitalfunk.niedersachsen.de/images/dokumente/digi/anwender/Betriebsunterlagen/140602_DMO_Frequenznutzung_140901_Antennenhhen.pdf Geschrieben von Ulf M. Gleiches gilt nach diesen Aussagen auch für die an einigen ELW unmittelbar ausfahrbahren Antennenmasten.Das macht für mich jetzt technisch keinen Sinn. Wenn ich eine Antenne für DMO-Betrieb vom ELW auf einen eigenen 4m-Mast absetze, ist das verboten, aber der auf dem Fahrzeug montierte und ausfahrbare 40m-Mast (Mast-KW) darf oben eine Antenne für DMO-Betrieb montiert haben? Geschrieben von Ulf M. Die 2m Antennenhöhe als Nutzungsbedingung stammen schlicht und ergreifend aus der Frequenzzuteilungsurkunde der BNetzA an die BDBOS.Das bedeutet dann, dass die neue DMO-Gruppe "Marschkanal" in Niedersachsen bei den meisten Löschfahrzeugen keinen Sinn macht, weil Dieser hier gar nicht benutzt werden darf, da die TETRA-Antenne meist höher als 2m über Straßenniveau montiert ist? Heißt das dann auch, dass wenn in Nds. der Fußboden des 1. OG im Gebäude mehr als 2m über Straßen-/Umgebungsniveau liegt, ich von dort nicht mit einem HRT im DMO-Betrieb funken darf? Ich will doch eigentlich nur wissen, wie man rechtlich KORREKT im DMO funkt. Mit freundlichen Grüßen Marc | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 800749 | |||
Datum | 22.12.2014 08:19 | 3827 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc L.Ich will doch eigentlich nur wissen, wie man rechtlich KORREKT im DMO funkt. Kann es sein, das es das was du schriftlich haben willst nicht gibt, weil man hofft das die GMV Verordnung greift? Alle deine Beispiele lassen sich relativ einfach beantworten: DMO funken in irgendwelchen Obergeschossen ist erlaubt, weil dafür ist die Funke ja da. Gleiches gilt für Fahrzeuge mit Normhöhe 3,3 m. Aber geht Florian Firefighter mit dem geliehenen HRT seiner Feuerwehr auf den nächsten Fernsehturm und fängt an die umliegenden Kreise mit seinen Funkkünsten zu belästigen wird ihn wahrscheinlich schnell jemand aus dem Verkehr ziehen, weil das ist dann doch nicht erlaubt. Gleiches gilt für die Ortsfeuerwehr Kleinnirgendwo, die ihr neues TSF gerne so bauen möchte das die Antenne auf 5,8 Höhe angebracht wird. Auch da wird dann die geeignete Stelle ihr wohl den Vogel zeigen. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 800752 | |||
Datum | 22.12.2014 09:19 | 3597 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas E.Aber geht Florian Firefighter mit dem geliehenen HRT seiner Feuerwehr auf den nächsten Fernsehturm und fängt an die umliegenden Kreise mit seinen Funkkünsten zu belästigen wird ihn wahrscheinlich schnell jemand aus dem Verkehr ziehen, weil das ist dann doch nicht erlaubt. und was ist, wenn es oben im Fernsehturm brennt? Oder wenn ganz banal der Küster beim Putzen der Kirchenglocken oben im Kirchturm verunfallt ist, so in 40 bis 60 Metern Höhe? | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 800756 | |||
Datum | 22.12.2014 09:53 | 3734 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.und was ist, wenn es oben im Fernsehturm brennt? Hab ich doch geschrieben, wenn es notwendig ist, ist es auch erlaubt. Dafür haben wir ja die Dinger. Oder glaubst du der 2m Funk bei dem Unfall in Neurath wurde eingestellt nur weil es in einer großen Höhe war und vermutlich bis Köln und Düsseldorf zu hören war? Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Ulf 8M., Hannover / Niedersachsen | 800836 | |||
Datum | 24.12.2014 01:53 | 3561 x gelesen | |||
Genau so ist es... Es geht ausschließlich darum, künstlich geschaffene Überreichweiten und die damit einhergehenden Probleme zu verhindern. DMO soll zwar überall da genutzt werden, wo er notwendig ist (die Einschränkungen dazu habe ich bereits beschrieben) die BOS sollen sich aber nicht mittels DMO-Antennen auf Überhöhe künstlich ihre eigenen "Funkzellen schaffen" (Repeater auf 40m, etc)... Daraus ergibt sich: - Stabantenne mit zBsp. 8m am ELW verbaut, um den Einsatzraum zu "erleuchten"? Zulässig, wenn der Einsatzraum dies erfordert - Antenne auf LF, bauartbedingt über 2m? Zulässig, da bauertbedingt nicht anders möglich - Antennenmast abgesetzt vom ELW, also ortsfest betrieben? In DMO nicht zulässig - etc., etc. | |||||
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