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ThemaBilder vom FLB der FW Köln12 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
Infos:
  • Unfall mit der Ursula
  •  
    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW798418
    Datum10.11.2014 17:009086 x gelesen
    Hallo in die Runde,

    hat jemand eventuell Bilder oder ein Video des FLB Hydra der FW Köln bei Vollgas? Die Bilder sind schwer zu finden, weil die Hydra wohl nur im Ausnahmefall (Einsatz) den Hebel auf den Tisch legen darf.

    Dank im Vorraus

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP798419
    Datum10.11.2014 17:046328 x gelesen
    Vollgas ist auf einem Bild schonmal etwas schwer zu erkennen ;-) Ich nehme an, die Homepage der Feuerlöschbootstation Köln und dieses relativ junge Video sind schon bekannt?

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW798420
    Datum10.11.2014 17:095060 x gelesen
    Ja, beide schon bekannt. Bei 0:53 schätze ich die Maschienenleistung auf etwa 1/3.

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    AutorKai 8H., Köln / NRW798422
    Datum10.11.2014 17:194813 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Harald S.Bei 0:53 schätze ich die Maschinenleistung auf etwa 1/3..

    das schätze ich auch. Vor längerer Zeit (Anfang der 2000er) habe ich die "Hydra" mal mit voller Kraft zu einem Einsatz im Porzer Rheinbogen zu Berg fahren sehen. Das ist schon faszierend den Dampfer "dahingleiten" zu sehen.

    Das Video ist im Übrigen in Düsseldorf entstanden, ob mit Düsseldorfer Besatzung (für eine Zeit hat die Hydra das Düsseldorfer Löschboot vertreten), weiss ich nicht nicht genau, könnte auch eine Streckenfahrt zur Ausbildung gewesen sein.
    Gruss Kai

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    AutorCars8ten8 G.8, Dormagen / NRW798526
    Datum12.11.2014 10:094244 x gelesen
    Geschrieben von Harald S.weil die Hydra wohl nur im Ausnahmefall (Einsatz) den Hebel auf den Tisch legen darf

    Aus gutem Grund..... "Sind die Wellen lang und breit, ist die Feuerwehr nicht weit".... ;-)

    DLRG Ortsgruppe Dormagen e.V.
    www.dlrg-dormagen.de

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW798540
    Datum12.11.2014 15:192949 x gelesen
    Jawohl

    Das letzte Mal sah ich im Sommer die Hydra mit Vollgas ungefähr Strommitte am Kranacher Wäldchen vorbeiziehen, als der Schwimmer Nachts ertrunken ist*. Schon Wahnsinn, wenn da 100t aus dem Wasser gehoben werden.

    Wir hatten uns mit den Kindern zum Lagerfeuer etwa 5m von der oberen Wasserlinie unser Feuer gemacht und darüber halt bequem die Nacht genossen. Ich sah die Hydra vorbeiflitzen und wir packten sehr schnell ein. ich versuchte noch die nächsten Büsche rechts und links zu wecken ... rechts stieß ich noch auf Unverständniss, links die Gruppe des Vermissten.

    Und dann wurde es dunkel unter der Welle. Eine 1m Welle Schlug ans Ufer und nahm alles mit, das näher als 8m an der Wasserlinie war. Inklusive unserem Lagerfeuer.

    Ist also schon gut so, das Sie das so selten machen, aber gar keine Videos davon zu finden?



    *hätten wir irgend etwas geahnt, was 80m von uns passiert, hätten wir sofort eingegriffen. Aber hätte hätte Pferdekette - Es war nichts vom Drama zu erkennen :-(

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    AutorAxel8 K.8, Rheinbach / NRW823950
    Datum11.10.2016 05:112526 x gelesen
    Geschrieben von Harald S.weil die Hydra wohl nur im Ausnahmefall (Einsatz) den Hebel auf den Tisch legen darf.

    Entschuldige meine simple Fragestellung,
    Aber, wo steht das?

    ein §35 u. §38 gildet auf dem Wasser so nicht, und ich bezweifel, dass irgendwo steht: Zum retten eines Menschenlebens dürfen andere Menschenleben und Sachschäden in Kauf genommen werden.

    Gruß Axel

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW823952
    Datum11.10.2016 06:502369 x gelesen
    Geschrieben von Axel S.Entschuldige meine simple Fragestellung,
    Aber, wo steht das?

    Mit Sicherheit sagt das die Spritrechnung
    der Erzählung nach kann die Maschinenleistung den Rheingrund schädigen.
    Auf jeden Fall wird das Ufer geschädigt durch Wellengang
    und jeder am Ufer wird gefährdet...
    Daher ist das schon logisch, das die sich am Gashebel zurückhalten. Da braucht es keine §. Und wenn es Hart auf Hart kommt, machen die es ja auch. nur halt sehr selten.

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg823957
    Datum11.10.2016 09:172056 x gelesen
    Auch die Schifffahrtsordnungen kennen Sonderrechte (Moselschiffahrtsordnung, Rheinschifffahrtsordnung, Bodensee-Schifffahrtsordnung, Bayerische Schifffahrtsordnung, usw.), sinngemäß: ... " sind von der Beachtung dieser Verordnung befreit, sofern die Sicherheit der Schiffahrt nicht beeinträchtigt wird"; sowie "Sondersignal".
    Es ist also alles geregelt ....

    Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
    www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
    www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt
    twitter.com/HSE_volunteer

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    AutorAxel8 K.8, Rheinbach / NRW823971
    Datum11.10.2016 13:311862 x gelesen
    Geschrieben von Udo B.Auch die Schifffahrtsordnungen kennen Sonderrechte (Moselschiffahrtsordnung, Rheinschifffahrtsordnung, Bodensee-Schifffahrtsordnung, Bayerische Schifffahrtsordnung, usw.), sinngemäß: ... "

    beziehe ich mich mal auf die RheinschifffahrtspolizeiVerordnung

    leider gibt es keine Möglichkeit Sonderrechte kenntlich zu machen. Das "blaue Funkellicht" (§3.27) gilt nur zur Kenntlichmachung das das FLB zur Hilfeleistung eingesetzt wird,... also kein Vergleich zu "Sonderrecht / Wegerecht"

    §1.05 gibt dem Schiffsführer das recht diese Verordnung ausser Kraft zu setzten, aber nur bei UNMITTELBAR drohender Gefahr und nicht um zu einem Einsatz zu kommen.

    §1.04 steht das ÜBER diese Verordnung HINAUS alles Maßnahmen zu treffen hat [...] um z.b. Gefährdung von Menschenleben zu vermeiden.
    und das macht er nicht bei 1m Bugwelle....

    Gruß Axel

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen823978
    Datum11.10.2016 18:431509 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Axel S.beziehe ich mich mal auf die RheinschifffahrtspolizeiVerordnung

    ... es gibt aber noch dazu die "Verordnung zur Einführung der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPEV)", diese regelt in Artikel 3: "Fahrzeuge der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Wasserschutzpolizei, der Bereitschaftspolizei, der
    Bundespolizei, der Streitkräfte, des Zolldienstes, der Feuerwehr, des Zivil- und Katastrophenschutzes sowie der
    Wasserwirtschaftsverwaltungen sind von den Vorschriften der Anlage befreit, so weit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter
    Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist."

    ... also das Equivalent zu § 35 StVO ...

    Gruß
    Gerhard

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