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Themasehr dringend: Schutzausrüstung-Verleih? :-o17 Beträge
Rubrikpers. Ausrüstung
Infos:
  • BOS-Firmendatenbank - Rubrik "Persönliche Ausrüstung"
  • Rubrik "Persönliche Ausrüstung" im Feuerwehr-Markt
  •  
    AutorMart8in 8G., Biessenhofen / Bayern793929
    Datum18.08.2014 12:235579 x gelesen
    Hallo!

    Weis jemand von Euch, ob es im Bundesgebiet (idealer Weise in Bayern) einen Verleih für Schutzkleidung gibt?

    Ich habe heute die freudige Nachricht bekommen, dass ich aufgrund des Ausfalls eines Anwärters, auf der Warteliste hochgerutscht bin. Nämlich so weit hoch, das "mein" B-Lehrgang Mitte September beginnt :-)
    Also für beide Seiten recht kurzfristig und überraschend!

    Da die Mühlen der Verwaltung langsam mahlen und der Sachbearbeiter im Urlaub ist, kann die Einkleidung zu 99% nicht rechtzeitig vollzogen werden. Die Idee: Schutzausrüstung aus der Freiwilligen Feuerwehr ausleihen. Da kam aber leider das "Nein" des Bürgermeisters (Haftungsrisiko) dazwischen.

    Gibt es solch einen Verleih? Hat schon Mal jemand davon gehört oder gar Erfahrungen gemacht?

    Besten Dank schon Mal im Voraus,

    Gruß Fexa

    erst denken - dann alarmieren :D

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg793930
    Datum18.08.2014 12:263734 x gelesen
    hallo,

    zuerst mal meine Glückwünsche!

    Falls das mit dem Verleihen nicht klappt einfach mal die einschlägigen Händler bzw. Hersteller anfragen. Ev. haben die Einzelstücke im Lager die für deine Ausbildung ausreichen und günstig abgegeben werden.

    Hier mal einige Adressen:

    http://www.feuerwehr.de/bos-firmen/index.php?r=64

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorMart8in 8G., Biessenhofen / Bayern793932
    Datum18.08.2014 12:323445 x gelesen
    Hallo Jürgen!

    Danke für die Glückwünsche und den Tipp ;-)

    Lege mich gleich auf die Lauer ...

    MkG

    erst denken - dann alarmieren :D

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg793934
    Datum18.08.2014 12:383357 x gelesen
    hallo,

    noch ein Tipp:

    Rubrik "Persönliche Ausrüstung" im Feuerwehr-Markt

    Eventuell findest du dort was passendes.

    Du kannst im Feuerwehr-Markt auch eine Such-Anzeige aufgeben.

    Einfach mal ausprobieren und mehrere Eisens ins Feuer legen ...

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern793935
    Datum18.08.2014 12:443266 x gelesen
    Vielleicht direkt in Geretsried nachfragen ob du von denen Schutzkleidung bekommst
    Grüßle

    Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
    'ramble on' Led Zeppelin II 1969

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz793936
    Datum18.08.2014 13:213019 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Martin G. Die Idee: Schutzausrüstung aus der Freiwilligen Feuerwehr ausleihen. Da kam aber leider das "Nein" des Bürgermeisters (Haftungsrisiko) dazwischen.

    Hier kann ich das "Nein" des Bürgermeisters nicht ganz nachvollziehen. Du brauchst also einen Satz Einsatzkleidung, bis die richtige bestellt ist, was nicht rechtzeitig geschehen kann, da der Sachbearbeiter Urlaub hat. Gut, mich wundert schon, dass es für den Sachbearbeiter keinen Vertreter gibt, was passiert denn, wenn der mal länger krank ist? Bricht dann die Feuerwehr zusammen, weil kein Verbrauchsmaterial bestellt werden kann? Was soll hier für ein Haftungsrisiko vorhanden sein? Früher hätte man gesagt "Nimm's mit, wenn's kaputt geht, bezahls, ansonsten ist's gut". Zumal es sich ja eher nur um eine recht kurze Zeit handelt. Ich frag mich auch, was da ein Bürgermeister damit zu tun hat. Ich hätte einfach den Wehrführer gefragt...

    Gruß,
    Michael

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg793937
    Datum18.08.2014 13:242890 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Michael W.Hier kann ich das "Nein" des Bürgermeisters nicht ganz nachvollziehen.
    ich nur teilweise

    Ich denke die Ausbildung hat mit der FF für die der Bürgermeister zuständig ist nichts zu tun.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz793938
    Datum18.08.2014 13:352795 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jürgen M.Ich denke die Ausbildung hat mit der FF für die der Bürgermeister zuständig ist nichts zu tun.

    Davon gehe ich der Schilderung nach auch aus. Trotzdem finde ich das "Nein" hier ziemlich kleinkariert.

    Gruß,
    Michael

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP793940
    Datum18.08.2014 13:462761 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Ich denke die Ausbildung hat mit der FF für die der Bürgermeister zuständig ist nichts zu tun.So hab ich das auch verstanden, frage mich dann aber, was es für eine Ausbildung ist ("B-Lehrgang" = BF?), und wo man jemanden in einem Monat nicht mal soweit eingekleidet bekommt, dass diese Ausbildung dann nicht ganz nackt begonnen werden muss. Und was braucht man denn überhaupt alles an Kleidung/PSA zu Beginn/in der ersten Zeit dieser Ausbildung? Mir ist das hier gerade alles etwas suspekt. Von der Fragestellung, über alle angegebene Begleitumstände, bis zur Antwort des Bürgermeisters...

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern793941
    Datum18.08.2014 13:582635 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Und was braucht man denn überhaupt alles an Kleidung/PSA zu Beginn/in der ersten Zeit dieser Ausbildung? Mir ist das hier gerade alles etwas suspekt. Von der Fragestellung, über alle angegebene Begleitumstände, bis zur Antwort des Bürgermeisters...

    Seb, wenn es der B IV Lehrgang 1.Teil ist, wovon ich ausgehe , da im September nur an 2 Standorten in Bayern dieser losgeht , brauchst du nur deine PSA ,da der 1.Teil überwiegend aus Hofbalett besteht.Da er von Bayern redet, weiss ich das du an dem ersten Standort Kleidung gestellt bekommst, der zweite Standort wäre die SFSG ,gehe ich davon aus das die sowas auch haben da ja dort auch Lehrgänge für die FF durchgeführt werden.
    Gruß Klaus

    Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
    'ramble on' Led Zeppelin II 1969

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    AutorMart8in 8G., Biessenhofen / Bayern793942
    Datum18.08.2014 14:012765 x gelesen
    Gut, dass das hier ein Diskussionsforum ist.

    Zur Erläuterung: Der Lehrgang wird an einer Feuerwehrschule durchgeführt. Arbeitsplatz: Werkfeuerwehr.
    Brandschutzfachkraft IHK, angelehnt (Inhalte) an den B1-Lehrgang.

    Natürlich bricht die Feuerwehr nicht zusammen, allerdings sind es ja nur noch gute 4 Wochen. Und da eigentlich alle Plätze vergeben waren, hätte ich mir als Sachbearbeiter keinen Kopf und dafür Urlaub gemacht :-)

    Fällt jemand aus, muss der vom Unternehmen geblockte Platz an der Schule nachbesetzt werden. Klar, es geht in erster Linie um einen Haufen Geld und um einen fehlenden Mitarbeiter. Eigentlich nachvollziehbar.

    Der Wehrführer fragt seinen Vorgesetzten (BGM). Erstens akzeptiere ich diese Entscheidung. Zweitens finde ich seine Antwort WEDER kleinkariert noch unschlüssig... Es handelt sich Gemeindeeigentum, das für die Zwecke eines wirtschaftlichen Unternehmens genutzt werden soll. Eine Abnutzung bzw. Beschädigung ist da nicht auszuschließen. Daher das Nein. Denkt Mal nach, wenn es um Euer Eigentum gehen würde...

    Für die Einkleidung ist weder die Schule noch ich zuständig, klar. Da sich die Umstände aber so ergeben, wollte ich einfach etwas dazu tun.

    Ich hoffe das nun alles Missverständnisse ausgeräumt und alle Fragen beantwortet sind.

    Oder immer noch suspekt? :-)

    erst denken - dann alarmieren :D

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg793943
    Datum18.08.2014 14:032624 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Martin G.Oder immer noch suspekt? :-)
    nö - gut erklärt

    nutze einfach die Möglichkeiten die hier genannt wurden. Ich drück dir die Daumen das es klappt.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern793944
    Datum18.08.2014 14:052691 x gelesen
    so weitere Spekulatius können wir uns nun sparen :-)
    Danke

    Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
    'ramble on' Led Zeppelin II 1969

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz793946
    Datum18.08.2014 15:192403 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Martin G.Der Wehrführer fragt seinen Vorgesetzten (BGM).

    Ok, wenn er sich nicht traut, diese weitreichende Entscheidung selbst zu treffen, kann er das so machen.

    Geschrieben von Martin G.Erstens akzeptiere ich diese Entscheidung.

    Wird auch am Ende nichts anderes übrigbleiben.

    Geschrieben von Martin G.Zweitens finde ich seine Antwort WEDER kleinkariert noch unschlüssig... Es handelt sich Gemeindeeigentum, das für die Zwecke eines wirtschaftlichen Unternehmens genutzt werden soll. Eine Abnutzung bzw. Beschädigung ist da nicht auszuschließen. Daher das Nein. Denkt Mal nach, wenn es um Euer Eigentum gehen würde...

    Dass es sich um eine WF handelt, ging aus deinem ersten Beitrag nicht hervor. Trotzdem bleibe ich bei meiner Meinung. Dass bei übermäßiger Abnutzung oder Beschädigung Ersatz gestellt werden müßte, setze ich dabei als normal voraus, sowas gehört sich einfach, wenn man sich irgendwo was ausleiht. Genauso halte ich es übrigens mit meinem Eigentum, da verleihe ich durchaus auch mal was...

    Und: Vielleicht könnte die Gemeinde ja auch mal was von diesem (oder einem anderen) Unternehmen gebrauchen oder bekommen. Aber soweit gehen ja auch viele Unternehmen nicht mehr. Früher hieß es mal: "Eine Hand wäscht die andere", aber sowas gibt's ja leider heute nicht mehr.

    Gruß,
    Michael

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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen793950
    Datum18.08.2014 15:512320 x gelesen
    Geschrieben von Martin G.Fällt jemand aus, muss der vom Unternehmen geblockte Platz an der Schule nachbesetzt werden. Klar, es geht in erster Linie um einen Haufen Geld und um einen fehlenden Mitarbeiter. Eigentlich nachvollziehbar.


    Hmm warum spricht also das Unternehmen bei dem du deine Ausbildung machst nicht mit dem BGM unterschreibt dort eine Haftungsübernahme für den Fall einer Beschädigung oder Abnutzung. Bzw. kauft der Gemeinde Einsatzkleidung ab?

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein



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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg793951
    Datum18.08.2014 15:572376 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Gerrit L.Hmm warum spricht also das Unternehmen bei dem du deine Ausbildung machst nicht mit dem BGM unterschreibt dort eine Haftungsübernahme für den Fall einer Beschädigung oder Abnutzung. Bzw. kauft der Gemeinde Einsatzkleidung ab?
    wäre eine Lösung:

    aber: Da die Mühlen der Verwaltung langsam mahlen und der Sachbearbeiter im Urlaub ist, kann die Einkleidung zu 99% nicht rechtzeitig vollzogen werden.
    Der Thread-Opener scheint da momentan in einer Abseits-Falle zu sitzen und sucht eine schnelle Lösung.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern793953
    Datum18.08.2014 16:472261 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Gerrit L. Bzw. kauft der Gemeinde Einsatzkleidung ab?

    soll sogar Brandschutzausrüster geben, die nicht nur an Kommunen, sondern auch an Unternehmen mit WF verkaufen.
    Wobei ich bisher davon ausging, dass eine WF, die Leute zum B IV schickt, auch die eine oder andere Ersatzgarnitur im Schrank hängen hat...
    Sowas hat sogar mein Privater Kleiderschrank ;-)

    Schönen Gruss

    Thorsten Schlotter


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