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Thema | Persönlichkeitsrecht / Kfz-Kennzeichen - war: Einsatzfahrt ... | 10 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 793619 | |||
Datum | 11.08.2014 22:41 | 5365 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Sascha M. Aber mal ganz davon abgesehen - wir hatten kürzlich eine Diskussion über Presse und Wahrung von Persönlichhkeitsrechten. Wer auch immer das Video in youtube gepostet hat zeigt seht schechten Stil, da sich das Kennzeichen der Fahrzeugs erkennen lässt. Für mich eines der absoluten Negativbeispiele für das neue Internetphänomen "Öffentliches Anpgrangern". das sieht das Landgericht Kassel anders: 1. Die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall , z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen. aus: Veröffentlichung von KfZ-Kennzeichen im Internet Landgericht Kassel - Beschluss v. 10.05.2007 - Az.: 1 T 75/07 MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Sasc8ha 8M., Mauchenheim / Rheinland-Pfalz | 793620 | |||
Datum | 11.08.2014 22:50 | 2669 x gelesen | |||
Hallo Jürgen, juristisch sicher korrekt. Es ist aber eine gute -und wie ich finde - richtige Gepflogenheit, dass KFZ-Kennzeichen verpixelt dargestellt werden. Wird glaube ich sogar von der BILD beherzigt... Gruß Sascha PS: Nur um sicher zu gehen ;-) Die Kritik war auch nicht an Dich gerichtet, sondern an den Poster in youtube - aber das kam glaub ich auch so an. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 793621 | |||
Datum | 11.08.2014 22:52 | 2646 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Sascha M. Es ist aber eine gute -und wie ich finde - richtige Gepflogenheit, dass KFZ-Kennzeichen verpixelt dargestellt werden. volle Zustimmung. Nicht alles was erlaubt ist ist auch gut ... Geschrieben von Sascha M. Nur um sicher zu gehen ;-) Die Kritik war auch nicht an Dich gerichtet, sondern an den Poster in youtube - aber das kam glaub ich auch so an. kein Problem - ich hab das nicht auf mich bezogen. Mit meiner Recherche und dem Posting will ich einfach den Usern den Gefallen tun sich hier im Forum ohne grossen Aufwand informieren zu können. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Sasc8ha 8M., Mauchenheim / Rheinland-Pfalz | 793622 | |||
Datum | 11.08.2014 23:02 | 2548 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.it meiner Recherche und dem Posting will ich einfach den Usern den Gefallen tun sich hier im Forum ohne grossen Aufwand informieren zu können Finde ich auch sehr gut und nehme ich auch häufig in Anspruch. | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 793641 | |||
Datum | 12.08.2014 10:48 | 2166 x gelesen | |||
Wie hat es denn noch vor ~ 15 Jahren ausgesehen? In unserer Tageszeitung waren damals z.B. bei Unfällen auch immer der volle Name und Wohnort der Beteiligten zu lesen. damals hielt sich die Aufregung auch in Grenzen. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 793658 | |||
Datum | 12.08.2014 17:13 | 1761 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.das sieht das Landgericht Kassel anders:Vor Gericht und auf hoher See...: Gerichtsurteil zu Videokameras im Auto: Dashcams verstoßen gegen Datenschutzgesetz "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 793660 | |||
Datum | 12.08.2014 17:22 | 1731 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Sebastian K. Vor Gericht und auf hoher See...: der Vergleich passt nicht ganz: Das Gericht erinnerte daran, dass das Bundesdatenschutzgesetz "heimliche Aufnahmen unbeteiligter Dritter grundsätzlich nicht zulässt und solche Aufnahmen einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht auf informationelle Selbstbestimmung der von den Filmaufnahmen betroffenen Personen darstellen". da geht es um die Aufnahmen von Personen Bei Kfz-Kennzeichen dürfte das rechtlich anders aussehen ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 793671 | |||
Datum | 12.08.2014 18:34 | 1687 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.da geht es um die Aufnahmen von Personen Bzw. hat da jemand mittels der Dashcam Autofahrer gefilmt und dann deren Verkehrsverstöße zur Anzeige gebracht. Der ist also mit dem Vorsatz durch die Stadt gefahren, Verkehrssünder zu filmen. Das sieht bei unseren gefilmten Einsatzfahrten anders aus (hoffentlich!). Heinrich | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 793673 | |||
Datum | 12.08.2014 18:41 | 1675 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Heinrich B. Das sieht bei unseren gefilmten Einsatzfahrten anders aus (hoffentlich!). Wo ist da der Unterschied zwischen der Dashcam und dem Einsatzfahrtenfilmer der vor der Feuerwache "lauert"? Rechtlich sehe ich da keine Unterschied. Wobei sich die Rechtsprechung rund um die Dashcams jetzt erst "entwickelt". Ich kann mir da schon gut vorstellen das sich die Rechtslage in Zukunft erst noch herauskristalisiert. Aber ich bleib dabei: Bilder und Videos von Autos in denen das jeweilige Kfz-Kennzeichen lesbar sind können veröffentlich werden. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 793675 | |||
Datum | 12.08.2014 18:46 | 1680 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Jürgen M. Bilder und Videos von Autos in denen das jeweilige Kfz-Kennzeichen lesbar sind können veröffentlich werden. seh ich nach aktueller Rechtslage genau so und finde das auch gut so... Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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