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ThemaPersönlichkeitsrecht / Kfz-Kennzeichen - war: Einsatzfahrt ...10 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg793619
Datum11.08.2014 22:415365 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Sascha M.Aber mal ganz davon abgesehen - wir hatten kürzlich eine Diskussion über Presse und Wahrung von Persönlichhkeitsrechten. Wer auch immer das Video in youtube gepostet hat zeigt seht schechten Stil, da sich das Kennzeichen der Fahrzeugs erkennen lässt. Für mich eines der absoluten Negativbeispiele für das neue Internetphänomen "Öffentliches Anpgrangern".
das sieht das Landgericht Kassel anders:

1. Die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall , z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen.
aus: Veröffentlichung von KfZ-Kennzeichen im Internet

p.gifLandgericht Kassel - Beschluss v. 10.05.2007 - Az.: 1 T 75/07


MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorSasc8ha 8M., Mauchenheim / Rheinland-Pfalz793620
Datum11.08.2014 22:502669 x gelesen
Hallo Jürgen,

juristisch sicher korrekt. Es ist aber eine gute -und wie ich finde - richtige Gepflogenheit, dass KFZ-Kennzeichen verpixelt dargestellt werden. Wird glaube ich sogar von der BILD beherzigt...

Gruß
Sascha

PS: Nur um sicher zu gehen ;-) Die Kritik war auch nicht an Dich gerichtet, sondern an den Poster in youtube - aber das kam glaub ich auch so an.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg793621
Datum11.08.2014 22:522646 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Sascha M.Es ist aber eine gute -und wie ich finde - richtige Gepflogenheit, dass KFZ-Kennzeichen verpixelt dargestellt werden.
volle Zustimmung. Nicht alles was erlaubt ist ist auch gut ...

Geschrieben von Sascha M.Nur um sicher zu gehen ;-) Die Kritik war auch nicht an Dich gerichtet, sondern an den Poster in youtube - aber das kam glaub ich auch so an.
kein Problem - ich hab das nicht auf mich bezogen.

Mit meiner Recherche und dem Posting will ich einfach den Usern den Gefallen tun sich hier im Forum ohne grossen Aufwand informieren zu können.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorSasc8ha 8M., Mauchenheim / Rheinland-Pfalz793622
Datum11.08.2014 23:022548 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.it meiner Recherche und dem Posting will ich einfach den Usern den Gefallen tun sich hier im Forum ohne grossen Aufwand informieren zu können

Finde ich auch sehr gut und nehme ich auch häufig in Anspruch.

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP793641
Datum12.08.2014 10:482166 x gelesen
Wie hat es denn noch vor ~ 15 Jahren ausgesehen? In unserer Tageszeitung waren damals z.B. bei Unfällen auch immer der volle Name und Wohnort der Beteiligten zu lesen. damals hielt sich die Aufregung auch in Grenzen.

Dies ist meine Meinung.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP793658
Datum12.08.2014 17:131761 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M. das sieht das Landgericht Kassel anders:Vor Gericht und auf hoher See...:
Gerichtsurteil zu Videokameras im Auto: Dashcams verstoßen gegen Datenschutzgesetz

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg793660
Datum12.08.2014 17:221731 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Sebastian K.Vor Gericht und auf hoher See...:
Gerichtsurteil zu Videokameras im Auto: Dashcams verstoßen gegen Datenschutzgesetz

der Vergleich passt nicht ganz:

Das Gericht erinnerte daran, dass das Bundesdatenschutzgesetz "heimliche Aufnahmen unbeteiligter Dritter grundsätzlich nicht zulässt und solche Aufnahmen einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht auf informationelle Selbstbestimmung der von den Filmaufnahmen betroffenen Personen darstellen".
da geht es um die Aufnahmen von Personen

Bei Kfz-Kennzeichen dürfte das rechtlich anders aussehen ...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen793671
Datum12.08.2014 18:341687 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.da geht es um die Aufnahmen von Personen

Bzw. hat da jemand mittels der Dashcam Autofahrer gefilmt und dann deren Verkehrsverstöße zur Anzeige gebracht. Der ist also mit dem Vorsatz durch die Stadt gefahren, Verkehrssünder zu filmen.
Das sieht bei unseren gefilmten Einsatzfahrten anders aus (hoffentlich!).

Heinrich

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg793673
Datum12.08.2014 18:411675 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Heinrich B.Das sieht bei unseren gefilmten Einsatzfahrten anders aus (hoffentlich!).
Wo ist da der Unterschied zwischen der Dashcam und dem Einsatzfahrtenfilmer der vor der Feuerwache "lauert"?

Rechtlich sehe ich da keine Unterschied.

Wobei sich die Rechtsprechung rund um die Dashcams jetzt erst "entwickelt". Ich kann mir da schon gut vorstellen das sich die Rechtslage in Zukunft erst noch herauskristalisiert.

Aber ich bleib dabei:

Bilder und Videos von Autos in denen das jeweilige Kfz-Kennzeichen lesbar sind können veröffentlich werden.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern793675
Datum12.08.2014 18:461680 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Jürgen M. Bilder und Videos von Autos in denen das jeweilige Kfz-Kennzeichen lesbar sind können veröffentlich werden.

seh ich nach aktueller Rechtslage genau so und finde das auch gut so...

Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


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