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ThemaÄnderung des Schornsteinfegergesetzes 2013 - Auswirkungen auf die Feuerwehr? - war: Kaminbrand: ...17 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP793045
Datum03.08.2014 13:406014 x gelesen
Geschrieben von Peter L.Bei einem Schornsteinbrand wird die Leitstelle immer einen Schornsteinfeger alarmieren, ist der Zuständige nicht erreichbar, wird der benachbarte Schornsteinfeger Alarmiert.
In dem Zusammenhang würde mich mal interessieren, ob schon jemand irgendwelche Auswirkungen der Änderung des Schornsteinfegergesetzes 2013 im Bereich Feuerwehr gespürt hat.
Bis dato war als Aufgabe des Bezirksschornsteinfegermeisters fest im damaligen Schornsteinfegergesetz - SchfG festgehalten:
Hilfeleistung bei der Brandbekämpfung auf Aufforderung durch die zuständige Behörde in seinem Bezirk
Im neuen Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG ist eine solche ausdrückliche Aufgabenzuweisung nicht mehr enthalten.
Außerdem ist zwischenzeitlich die Residenzpflicht entfallen, das heißt der "zuständige" Schornsteinfeger kann dümmstenfalls durch längere Anfahrtszeiten gebremst werden. Da müssen/mussten die Feuerwehren sich drauf einstellen, dass es den lange Jahre gewohnten "zuständigen" Schornsteinfeger so nicht mehr gibt, zumindest nicht zwangsläufig schnell greifbar, sondern da mehr Marktöffnung auf dem Sektor gewünscht war (teils auch EU-gefordert). Das der Schornsteinfeger per Gesetz sogar Mitglieder der örtlichen Feuerwehr sein sollte, ist ja schon ein paar Jahre länger (2005?) weggefallen, und wurde wohl vorher auch nicht so wirklich gelebt.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP793047
Datum03.08.2014 14:273923 x gelesen
Das könnte man doch evtl. über den "Kunstgriff" Fachberater lösen? Einfach den am nächsten wohnenden Schornsteinfeger ansprechen und ihn zum Fachberater machen.
Ich bin echt froh das wir einen Schornsteinfegermeister als reguläres Mitglied haben. Kaminbrände sind manchmal nicht so trivial wie man meinen könnte.

Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP793050
Datum03.08.2014 14:523841 x gelesen
Geschrieben von Michael L.Das könnte man doch evtl. über den "Kunstgriff" Fachberater lösen? Entweder so, oder dann im Einzelfall über die Heranziehung nach § 27 LBKG/"vorgeplante Heranziehung" nach 27 Abs. 3.
Also raus aus der Nummer sind die Herren in Schwarz nicht, nur die direkte Aufgabenzuteilung ist halt weg, und wenn es mal nicht über GMV laufen sollte, ist der Weg dann ein anderer.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 793052
Datum03.08.2014 15:163753 x gelesen
Wobei mir der Schornsteinfeger letzte Woche noch gesagt hat das aus den Bezirksschornsteinfeger jetzt bevollmächtige Personen geworden sind.

Was auch immer das jetzt heißt.

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

"As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 793053
Datum03.08.2014 15:173641 x gelesen
Machst du aus dem nächten Meister eines beliebigen Gewerkes auch direkt einen Fachberater? Oder sollte es nicht reichen wenn man einfach seine Einsatzunterlagen entsprechend auf dem aktuellsten Stand hält?

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

"As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP793054
Datum03.08.2014 15:483644 x gelesen
Geschrieben von Florian B.Wobei mir der Schornsteinfeger letzte Woche noch gesagt hat das aus den Bezirksschornsteinfeger jetzt bevollmächtige Personen geworden sind.
Was auch immer das jetzt heißt.
Du kannst mittlerweile quasi als Schornsteinfeger tätig sein, jedoch nicht die Erlaubnis ("Vollmacht") dazu haben, dessen hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen. Also wenn du im Rahmen vom Bau irgendeine Abnahme brauchst, nimmst du einen "bevollmächtigten Schornsteinfeger", willst du irgendwelche Beratungs- oder einfach mal zwischendurch Kehrmaßnahmen beauftragen, kannst du auch einen "normalen" holen.
Davon wirst du vermutlich nicht allzuviele finden, denn das ist soweit ich weiß ein Konstrukt, um die EU-Vorgabe der Dienstleistungsfreiheit zu gewährleisten. Also in Grenznähe könnte sich z.B. sonst ein französischer Schornsteinfeger beschweren, weil er beim Florian B. nichts machen darf. Jetzt darf er ein bisschen machen, aber halt nicht alles. Das dürfen die bevollmächtigten. Bei den früheren Bezirksschornsteinfegern in D kann man wohl davon ausgehen, dass die alle jetzt "bevollmächtigte" sind.

Falls das so nicht stimmen sollte, bevollmächtige ich Jan K. mich zu berichtigen ;-)

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
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(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP793055
Datum03.08.2014 16:213598 x gelesen
Wenn ich davon ausgehen kann das das betreffende Gewerk in meinem Beritt öfters betroffen ist und ich mich besser fühle wenn ich so jemanden bei habe: Warum nicht.
Haben ist besser als brauchen...

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AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen793063
Datum03.08.2014 19:553360 x gelesen
Moin!

Geschrieben von Sebastian K.Falls das so nicht stimmen sollte, bevollmächtige ich Jan K. mich zu berichtigen ;-)
In den Grundzügen richtig dargelegt.

Geschrieben von Sebastian K.Du kannst mittlerweile quasi als Schornsteinfeger tätig sein,Soweit du der zuständigen Behörde deine Qualifikation entsprechend nachweisen kannst. Der SHK-Meister z.B. kann sich die Tinte ohne weitere Nachweise z.B. sparen.

Geschrieben von Sebastian K.jedoch nicht die Erlaubnis ("Vollmacht") dazu haben, dessen hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen. Also wenn du im Rahmen vom Bau irgendeine Abnahme brauchst, nimmst du einen "bevollmächtigten Schornsteinfeger",... richtiger den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger", der desweiteren die durchzuführenden Arbeiten in den Grundstücken nach VO-Lage festlegt (was, wann, wo, wie oft -- im sogen. Feuerstättenbescheid) und deren Durchführung überwacht.

Geschrieben von Sebastian K.willst du irgendwelche Beratungs- oder einfach mal zwischendurch Kehrmaßnahmen beauftragen, kannst du auch einen "normalen" holen. ... auch andere regelmäßige/wiederkehrend Arbeiten, die nicht explizit dem bBS vorbehalten sind, können an freie Schornsteinfeger oder auch an bBS eines anderen Kehrbezirks beauftragt werden. Die Durchführung dieser Arbeiten ist dem zuständigen bBS mittels eines Formblattes fristgerecht nachzuweisen.

Geschrieben von Sebastian K.Davon wirst du vermutlich nicht allzuviele finden, denn das ist soweit ich weiß ein Konstrukt, um die EU-Vorgabe der Dienstleistungsfreiheit zu gewährleisten.Die Zahl der freien Feger ist überschaubar, eher arbeitet mal ein bBS im Kehrbezirk eines anderen bBS den ein oder anderen Kunden ab (meist aber weniger im Konkurenzgedanken der bBS untereinander, eher weil Kunde A mit bBS B nicht kann, oder andersrum, großer Vorteil der neuen Regelung: der bBS muss auch nur noch die hoheitl. Aufgaben wahrnehmen, kann alle anderen Arbeiten im Kehrbezirk bei bestimmten Kunden auch ablehnen .... und Betreung der FW beim Schornsteinbrand in der Akutphase ist m.E. keine hoheitliche Tätigkeit, das ginge also nur über Amtshilfe ....)

Geschrieben von Sebastian K.Also in Grenznähe könnte sich z.B. sonst ein französischer Schornsteinfeger beschweren, weil er beim Florian B. nichts machen darf. Jetzt darf er ein bisschen machen, aber halt nicht alles.So könnte es geschehen. Wenn der Franzose dann aber sieht was er für welches Geld alles noch machen muss, geht er tief in sich und betet das das dt. System nie von Frankreich übernommen wird ;-)

Geschrieben von Sebastian K.Bei den früheren Bezirksschornsteinfegern in D kann man wohl davon ausgehen, dass die alle jetzt "bevollmächtigte" sind. IdR stimmt das, viele haben 2013 auch gleich "genutzt" um in den Ruhestand zu gehen, den Nachfolgern konnte man idR. viel Spaß wünschen. Die Kehrbezirke werden auch nur noch für 7 Jahre vergeben, danach muss man sich wieder bewerben (auch auf den eigenen Bezirk). IdR. werden aber bBS die ihren Kehrbezirk ordentlich bearbeitet haben wiederbestellt. Bei den bBS die dieser Aufgabe nicht gewachsen waren klärt sich die Geschichte jetzt mit einfacher "Nichtwiederbestellung" wesentlich schneller und reibungsloser als früher im Wiederrufsverfahren ;-)

Falls also noch Fragen auftauchen nur zu!

Gruß Jan

PS.: Zum Ausgangsthema! Die Idee mit Sauerstoffreduzierung durch Feuerstättenbetrieb ist m.E. sehr gut zu überdenken, und würde bei mir nur mit sehr wenigen Feuerstättenarten/typen als echter Rettungsanker im Hinterkopf bleiben. Wenn ihr einen fähigen Schornsteinfeger im Haufen oder im Beritt habt, und der weis was, wann und warum geht, kann es klappen, pauschal behaupte ich, es verbessert die Lage idR. eher nicht... (es wird nämlich neben CO2 auch ein gewisser Luftüberschuss und nicht wenig Energie in den Schornstein eingebracht!)

... Sarkasmus und Ironie wird in meinen Beiträgen idR. nicht gesondert gekennzeichnet, wer weder das, noch "klare Worte" lesen möchte, oder gar PC erwartet sollte alles was über diesen Zeilen steht ganz schnell wieder vergessen!


... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-)


... optimistisch bin im Umgang mit Sachen die nicht versuchen zu denken (Maschinen, Computer, 2.WK-Blindgängern, Kernreaktoren, 2.WK-Blindgängern unter Kernreaktoren, ...) , bei Menschen hat mich die Erfahrung zum Pessimist gemacht!

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AutorPete8r L8., Trochtelfingen / Baden Württemberg793068
Datum03.08.2014 21:383039 x gelesen
Geschrieben von ---Jan Kunig--- PS.: Zum Ausgangsthema! Die Idee mit Sauerstoffreduzierung durch Feuerstättenbetrieb ist m.E. sehr gut zu überdenken, und würde bei mir nur mit sehr wenigen Feuerstättenarten/typen als echter Rettungsanker im Hinterkopf bleiben. Wenn ihr einen fähigen Schornsteinfeger im Haufen oder im Beritt habt, und der weis was, wann und warum geht, kann es klappen, pauschal behaupte ich, es verbessert die Lage idR. eher nicht... (es wird nämlich neben CO2 auch ein gewisser Luftüberschuss und nicht wenig Energie in den Schornstein eingebracht!)

Der Restsauerstoffgehalt Einer Ölheizung beträgt im Regelfall zwischen 2% - 4% also nicht 21% wie im der Luft die Verbrennungsreaktion
des Glanzrußes im Schornstein wird mit sicherheit verlangsamt.

Bei Abgastemperaturen von 130 - 250 Grad wird nicht soviel Energie zugeführt wie der Schornsteinbrand selber erzeugen kann (bis über 1000 Grad)

mfg Peter Lipp

Wie immer meine eigene Meinung

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW793070
Datum03.08.2014 22:053086 x gelesen
Geschrieben von Jan K.Betreung der FW beim Schornsteinbrand in der Akutphase ist m.E. keine hoheitliche Tätigkeit, das ginge also nur über Amtshilfe ....

Wenn der Schornsteinfeger in dem Bereich nicht hoheitlich tätig wird, kann er doch auch keine Amtshilfe leisten (müssen)?

Da würde ich eher sagen: die Feuerwehr beauftragt einen Handwerker, der sie an einer E-Stelle unterstützen soll.
Was natürlich die Frage nach den Kosten aufwirft: IMNSHO wird der Handwerker hier seine Tätigkeit der Feuerwehr in Rechnung stellen und diese kann die Kosten nicht an den Objekteigentümer weiterreichen.

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AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen793080
Datum04.08.2014 09:112902 x gelesen
Moin!

Geschrieben von Henning K.Wenn der Schornsteinfeger in dem Bereich nicht hoheitlich tätig wird, kann er doch auch keine Amtshilfe leisten (müssen)?

Nun ja, bei einem Schadfeuer in/an einer Feuerungsanlage in seinem Kehrbezirk halte ich eine gewisse sachliche und örtliche Zuständigkeit schon gegeben (zumindest z.B. mehr als z.B. das bei uns gern genommene "Entfernen von Blutlachen nach VKU" nach Pol-Anforderung durch die FW ... das kann m.E. auch der Baulastträger und wenn dieser die Kommune ist eben der Bauhof; davon ab das Blut m.E. keinen nennenswerten Einfluss -zumindest deutlich weniger als Öle/Treibstoffe- auf die Nutzbarkeit einer Verkehrsfläche hat), somit könnte man die "Behörde" bBS um Amtshilfe bitten. Allerdings ist der bBM idR eine "Einmann-Behörde", somit ist eine 24/7-Abkömmlichkeit utopisch.

Geschrieben von Henning K.Da würde ich eher sagen: die Feuerwehr beauftragt einen Handwerker, der sie an einer E-Stelle unterstützen soll.
Was natürlich die Frage nach den Kosten aufwirft: IMNSHO wird der Handwerker hier seine Tätigkeit der Feuerwehr in Rechnung stellen und diese kann die Kosten nicht an den Objekteigentümer weiterreichen.
Wie man das Kind im Endeffekt schaukelt ist m.E. egal, wenn der "Schorni" zwei Landkreise weiter zur Verleihung des "Braunen Ehrenkordhutes in Bronze der dt. Hausmeisterzentralinnung" wegen allgemeiner Pünktlichkeit geladen ist, wird er weder als bBS noch als Handwerker an deiner ES aufschlagen wollen/ zeitnah können. Und wenn die gesammelte Schornsteinfegerinnung zu z.B. zu einer Veranstaltung an der Bildungsstätte des mitteldt. Schornsteinfegerhandwerks weilt kann es sein das du 3 Tage nicht mal die Chance hast irgend einen bBS aus einem 100km Kreis an deinen Schornsteinbrand zu bekommen, und ob sich der Angestellte des bBS den Schuh anziehen will/muss ist fraglich (ich z.B. habe keine Weisung in solchen Fällen grundsatzlich tätig zu werden (dürfen/müssen) ;-) ... Und die Kosten erstattet derjenige der bestellt auch so oder so erstmal....

Gruß Jan

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AutorPete8r L8., Trochtelfingen / Baden Württemberg793147
Datum05.08.2014 10:092686 x gelesen
Für mich stellt sich die Frage wenn ein Schornsteinfeger zu einem Schornsteinbrand als Fachberater gerufen wird und nicht anfährt, ist das in meinen Augen unterlassene Hilfeleistung.

mfg Peter

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AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen793205
Datum06.08.2014 11:472574 x gelesen
Moin!

Geschrieben von Peter L.Für mich stellt sich die Frage wenn ein Schornsteinfeger zu einem Schornsteinbrand als Fachberater gerufen wird und nicht anfährt, ist das in meinen Augen unterlassene Hilfeleistung.

Ohne jetzt Jurist zu sein:
§323c StGB spricht

1. "von Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder (ebenfalls gemeiner!) Not". Wo sieht du bei einem Schornsteinbrand (mit FW vor Ort!) noch eine Gemeingefahr?

2. "...obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten (ist)...." (ansich ist m.E. der Satz schon unwesentlich, da der erste Satz schon nicht auf Schornsteinbrände passt) Erforderlich kann sein, sonst würde die FW ja nicht anfragen. Aber die Frage ist, was ist zumutbar? Und da würde ich z.B. den Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Anfrage nicht allzuweit außerhalb des Kehrbezirks legen!

3. "...insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, ..." Da der bBS idR. auch ein Mensch ist kann/wird sich "ohne erhebliche Gefahr" und "ohne Verletzung wichtiger Pflichten" schon nach der ersten Flasche Bier/ dem ersten Schoppen Wein/ mit der Einnahme von Medikamenten erledigt haben!

... der Rest im § ist dann Strafbemessung.

Und für den/die Mitarbeiter des bBS gilt obiges m.E. noch weit gefasster. Auch wenn der Mitarbeiter die Anlagen vor teilweise/meist genauer kennt als der bBS.

Und zu guter Letzt mal die Frage:
Was will ein Einsatzleiter, der einen Schornsteinbrand "lehrbuchhaft" abarbeitet unbedingt mit einem Schornsteinfeger vor Ort?
Seine Lageerkundung könnte etwas erleichtert werden, das wars dann aber auch, oder?

Gruß Jan

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW793234
Datum06.08.2014 19:252457 x gelesen
Bleibt für mich als Erkenntnis dieses Threads:

Der Einastzleiter sollte auf jeden Fall einen Schornsteinfeger (und zwar genauer: einen Bezirksschornsteinfegermeister) hinzuziehen, weil die Sache mit den Schornsteinen so speziell ist, dass der gemeine FM(SB) da einfach keine Detailkenntnisse haben kann.

Es sei denn, der Bezirksschornsteinfegermeister (oder ein anderer Schornsteinfeger) will nicht. Dann wird er an der E-Stelle auch nicht gebraucht und die Feuerwehr kommt prima ohne ihn klar.

ahja...

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AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen793235
Datum06.08.2014 19:552421 x gelesen
Moin!

Geschrieben von Henning K.Der Einastzleiter sollte auf jeden Fall einen Schornsteinfeger (und zwar genauer: einen Bezirksschornsteinfegermeister) hinzuziehen,.....
Wo hat das wer geschrieben?

Geschrieben von Henning K."weil die Sache mit den Schornsteinen so speziell ist, dass der gemeine FM(SB) da einfach keine Detailkenntnisse haben kann."
Das mit speziell stimmt erstmal, auch das der gemeine FM(SB) keine Detailkenntnisse hat. ABER: Die brauch der FM(SB) auch nicht um das Gebäude zu halten. Du brauchst doch z.B auch kein tiefgründiges Müller-Wissen um in einer Mühle zu löschen, der "gemeine FM(SB)" sollte da wissen das Staub ein Problem ist ....

Geschrieben von Henning K.Es sei denn, der Bezirksschornsteinfegermeister (oder ein anderer Schornsteinfeger) will nicht.IdR wird er wollen wenn er kann und sich damit nicht unnötigen Ärger auf Tisch zieht (es gibt Kunden und Kunden und Grundstückseigentümer ;-) ).

Geschrieben von Henning K.Dann wird er an der E-Stelle auch nicht gebraucht und die Feuerwehr kommt prima ohne ihn klar.
Wenn du Schornsteinbrand "lehrbuchmäßig" abarbeitest, brauchst du den Schorni wirklich nicht (wenn wir mal als Grobziel annehmen, das du das Gebäude halten willst).
Wenn er da ist kann es dir die Lageerkundung erleichtern und ggf. kannst du deine Brandbekämpfung besser auf die Bauart des Schornsteines abstimmen um so ggf. sogar komplexere Schornsteinsysteme nach dem Brand noch brauchbar zu erhalten, und der Schorni kann ggf. zeitnah nach dem Einsatz die Brauchbarkeit des Schornsteines wieder feststellen.
Aber ganz neutral betrachtet hilft er DIR nur bei der Lageerkundung, das Bauwerk kannst du aber idR. auch ohne ihn "retten", und den Schornstein, der ggf. nach dem Brand nicht mehr nutzbar ist, kann ich nicht als Problem der FW sehen. Du fragst ja auch nicht ob das Auto noch verwertbar ist (oder holst dir gar einen Autoverwerter als Fachberater), bei dem du gerade die "Große Beinraumöffnung" machst, oder?

Gruß Jan

Gruß Jan

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP793237
Datum06.08.2014 22:152301 x gelesen
Geschrieben von Jan K.Wo hat das wer geschrieben?Aktuell keiner (mehr), und das Halten eines Gebäudes mit Kaminbrand traue ich mir selbst als Bürotäter auch noch zu, aber bei der Passage mit der Hilfeleistung bei der Brandbekämpfung im alten Schornsteinfegergesetz könnte man zumindest annehmen, dass sich der Gesetzgeber dabei etwas gedacht hat, was genau in diese Richtung geht. Mag sein, dass das mit dem Stand der Technik bzw. Bauweisen dann heutzutage soweit hinfällig ist.

Und dann war da noch die Sache mit dem Förderalismus ;-)
In RLP greift das LBKG (und damit die direkte Feuerwehrzuständigkeit) nicht, "soweit vorbeugende und abwehrende Maßnahmen [...] aufgrund anderer Rechtsvorschriften gewährleistet sind". Daraus würde ich zumindest für mein Ländchen hier herleiten, dass ich einen Schornsteinfeger zumindest verständigen, am besten aber dann auch anreisen lassen müsste, um die gesetzlich gewollte Nachrangigkeit meiner Dienstleistung dann wieder herzustellen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
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AutorPete8r L8., Trochtelfingen / Baden Württemberg793261
Datum07.08.2014 07:502322 x gelesen
Meine wenigkeit war in den letzten 30 Jahren bei etlichen Schornsteinbränden und bei hunderten gewollten Ausbrennarbeiten dabei.
Für mich gibt es da keine Diskusion zur Einsatzstelle muss ein Schornsteinfeger/in.
Sowie zu einem Gefahrgutunfall ein Fachberater Chemie gehört.
Ausnahme wenn entsprechende Fachkräfte in der Feuerwehr selbst vorhanden sind.

Bei allen Einsätzen Auswärz, zu denen Ich zur Feuerwehr hinzugerufen wurde waren die sehr glücklich mich zu sehen.

Habe mich vor zwei Jahren einmal geärgert, den zuständigen Schornsteinfeger hat die Leitstelle nicht erreicht, Mein Mitarbeiter und ich fahren 30 km an. An der Einsatzstelle waren zwei Schornsteinfegermeister als Angehörige der Feuerwehr.
Der Kommentar " es muss doch ein bevollmächtigter Schornsteinfeger an die Brandstelle".

mfg Peter

wie immer meine private Meinung

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