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ThemaDienstkleidung / Uniform ..... was ist erlaubt17 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorRolf8 Z.8, Waldshut Tiengen / Baden Württemberg792680
Datum28.07.2014 14:177799 x gelesen
Hallo Zusammen

mir ist zu Ohren gekommen das die LFS Baden Württemberg die Aussage getroffen haben soll: Es sei nicht zulässig als Feuerwehr in Baden Württemberg nur die neue Dienstkleisung zu haben. Es ist vorgeschrieben die Uniform zu haben und die Dienstkleidung sei nur eine Ergänzung keinesfalls aber ein Ersatz für die bisherige Uniform.

Ist das so richting und wenn ja was haltet Ihr davon ?

Schöne Grüsse vom Hochrhein

MkG. Rolf Zastrow

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW792682
Datum28.07.2014 14:285217 x gelesen
http://www.lfs-bw.de/Fachthemen/RechtOrganisation/vwv/Seiten/feuerwehrbekleidung.aspx

allerdings kenne ich keinen Unterschied zwischen Dienstkleidung und Uniform

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorRolf8 Z.8, Waldshut Tiengen / Baden Württemberg792685
Datum28.07.2014 14:374763 x gelesen
Hallo

die Ausführungen in dem oben genannten Link zur LFS sind mir bekannt, hier wird jedoch immer bei jedem Bekleidungsstück von einem "Teil der Feuerwehrbekleidung nach neuer...." gesprochen somit verstehe ich die einzelnen Komponenten als gleichberechtigte "Feuerwehrbekleidung "

Deswegen meine Frage gibt es irgendwo hierzu eine Dienstanweisung oder ein Schreiben des LFV des IM oder wer auch immer das dann festlegt ich darf die Di3enstkleidung haben und ich muss die Uniform haben ?

Ich weis das es der LBD so ausgesprochen hat er wünsche sich das jeder Feuerwehrangehörige eine Uniform bekommt aber ob es auch zwingend so vorgeschrieben ist das fehlt mir eben .....

MkG. Rolf Zastrow

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg792687
Datum28.07.2014 14:414627 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Rolf Z.Deswegen meine Frage gibt es irgendwo hierzu eine Dienstanweisung oder ein Schreiben des LFV des IM oder wer auch immer das dann festlegt ich darf die Di3enstkleidung haben und ich muss die Uniform haben ?
sind diese Stellen überhaupt für eine solche Festlegung zuständig?

Ich denke es ist ausschliesslich Sache der Gemeinde die Art und den Umfang der Dienstkleidung im Rahmen der geltenden Unfallvorschriften bzw. falls überhaupt betroffen der geltenden FwDVs festzulegen.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg792689
Datum28.07.2014 15:224317 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Jürgen M.

sind diese Stellen überhaupt für eine solche Festlegung zuständig?

Der LFV BaWü e.V. bestimmt nicht.

Ich denke es ist ausschliesslich Sache der Gemeinde die Art und den Umfang der Dienstkleidung im Rahmen der geltenden Unfallvorschriften bzw. falls überhaupt betroffen der geltenden FwDVs festzulegen.

Genau, die "VwV Feuerwehrbekleidung BaWü" zählt zwar unter Ziff. 1.2 auf, was alles zur Feuerwehrbekleidung
im Sinne dieser Verwaltungsvorschrift gehört, erwähnt aber nicht, dass jedem FW-Angehörigen diese Teile auch alle von der Gemeinde zur Vefügung gestellt werden müssen. Wenn auch der LFV und paar andere Leute dies gerne sehen würden.


Gruß aus der Kurpfalz


Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorRolf8 Z.8, Waldshut Tiengen / Baden Württemberg792690
Datum28.07.2014 15:284392 x gelesen
Hallo nochmal

das bedeutet also wenn ich als Feuerwehr bzw Stadt zukünftig NUR noch die ( VWV-konforme) Tagesdienstkleidung an meine Feuerwehreinsatzkräfte ausgebe und keine neue Uniform beschaffe verhalte ich mich im Sinne des Gesetzes und der Vorschriften zu 100% richtig ich wiederspreche lediglich der "Meinung" einiger Funktionär welche die Uniform gerne weiterhin sehen würde.

MkG. Rolf Zastrow

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AutorThom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg792714
Datum29.07.2014 10:023339 x gelesen
Auch hallo,

nein, ich glaube nicht das Du das tust. Du bist zwar vielleicht zu 100 % konform mit den Buchstaben des Gesetzes und der VwV, aber Du bist es nicht mit dem Sinn. Ich würde den LBD auch nicht als einen "Funktionär" mir einer "Meinung" sehen, immerhin vertritt er das IM beim Feuerwehrwesen.

Es gibt immer Dinge, die man in Gesetze und VwV nicht reinschreiben kann. Deswegen gibt es zu Gesetzen Kommentare, die oft vom Autor des Gesetzes geschrieben werden, wo er erläutert, was mit der jeweiligen Formulierung gemeint ist und wie sie zu verstehen ist. Und gleiches gilt in dem Fall für diese VwV. Wenn der LBD sagt, dass die dort genannte Dienstkleidung als seither fehlendes Mittelstück zwischen der Uniform und der Einsatzkleidung zu sehen ist, dann ist diese Aussage erst 'mal da und erläutert Dir, wie Du das einordnen kannst. Und wenn er sagt, dass jeder FA eine Uniform haben soll und die Dienstkleidung diese nicht ersetzen kann, dann existiert diese Verdeutlichung auch.

Und dann kannst Du meiner Meinung nach nicht davon ausgehen, mit einer anderen Sicht korrekt im Sinne der VwV zu handeln.

Das ist meine Meinung zu dem Thema. Andere können eine andere Meinung dazu haben.

Thomas

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg792721
Datum29.07.2014 11:043222 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Thomas B.

Wenn der LBD sagt, dass die dort genannte Dienstkleidung als seither fehlendes Mittelstück zwischen der Uniform und der Einsatzkleidung zu sehen ist, dann ist diese Aussage erst 'mal da und erläutert Dir, wie Du das einordnen kannst. Und wenn er sagt, dass jeder FA eine Uniform haben soll und die Dienstkleidung diese nicht ersetzen kann, dann existiert diese Verdeutlichung auch.

Wenn die Gemeinde sagt, dass für ihre FW-Angehörigen die FW-Dienstkleidung und die FW-Einsatzkleidung zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben ausreichend ist, wer kann sie dann zwingen die FW-Uniform zu beschaffen ?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorThom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg792726
Datum29.07.2014 12:283021 x gelesen
Spannende Frage - würde mich auch 'mal interessieren, was passiert, wenn es tatsächlich 'mal jemand versucht. Vielleicht will Rolf Versuchskaninchen spielen?

Ich vermute 'mal, dass sich die Diskussion dann von der Fachebene der Feuerwehr in die Politik verlagert. Und wer da dann mitspielt....? Keine Ahnung.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg792728
Datum29.07.2014 12:402918 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Thomas B.

Spannende Frage - würde mich auch 'mal interessieren, was passiert, wenn es tatsächlich 'mal jemand versucht.

Unsere FF und einige FFs der Umgebung haben schon seit vielen Jahren keine FW-Uniform mehr; wir dürfen trotzdem noch Lehrgänge auf Kreisebene bzw. an der LFS besuchen, Mitglied im KFV sein und sonst alle Tätigkeiten einer Gemeindefeuerwehr ausüben.

Ich vermute 'mal, dass sich die Diskussion dann von der Fachebene der Feuerwehr in die Politik verlagert.

Wenn "die Politik" über der Gemeindeebene - sprich Kreis und Land - will, dass jeder FW-Angehörige eine FW-Uniform nach der neuen VwV haben muss, dann soll er sie auch bezahlen. Bloss wann müsste ich sie dann anziehen ?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen792729
Datum29.07.2014 12:532862 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D.Bloss wann müsste ich sie dann anziehen ?

Im THW ist es so, dass derjenige, der einen Dienst anordnet, auch dazu sagt, in welcher Bekleidung der Dienst zu leisten ist. In der Feuerwehr wird es kaum anders sein, also lautet die Antwort vermutlich: Wenn der dienstliche Vorgesetzte dies anordnet.

Dienstplan: Begrüßung des neuen Jahres
gültig für: Alle Mitglieder der Ortsfeuerwehr Stenkelfeld
Dienstbeginn: 31.12.20xx 23:30
Dienstende: 01.01.20xx 0:30
Dienstbekleidung: Anzug gemäß Dienstvorschrift xy
Leitung der Dienstveranstaltung: Oberbrandpatsche Dieter N.
Hinweise: Im Anschluss an die Dienstveranstaltung ist eine kameradschaftliche Veranstaltung mit Kaltschale vorgesehen. Jeder Teilnehmer bringt drei Dosen gute Laune mit.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg792731
Datum29.07.2014 12:582888 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Uwe S.

In der Feuerwehr wird es kaum anders sein, also lautet die Antwort vermutlich: Wenn der dienstliche Vorgesetzte dies anordnet.


Der LdF -hier in BaWü der FW-Kommandant- wird zu einem Dienst nicht die "FW-Ausgehuniform" anordnen wenn die Angehörigen der Gemeindefeuerwehr damit überhaupt nicht ausgestattet sind ?!



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen792732
Datum29.07.2014 13:072862 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D.Der LdF -hier in BaWü der FW-Kommandant- wird zu einem Dienst nicht die "FW-Ausgehuniform" anordnen wenn die Angehörigen der Gemeindefeuerwehr damit überhaupt nicht ausgestattet sind ?!

Ich hatte die Frage jetzt so verstanden "Wann müsste ich die Uniform anziehen, wenn ich sie denn hätte?"

Ansonsten wäre es halt eine Frage der Dienstplangestaltung:

Variante A: Dienst für alle Mitglieder der Feuerwehr Stadt xy. Zu tragende Dienstkleidung Ausgeuniform. Mitglieder ohne Ausgehuniform erscheinen in Einsatzbekleidung.

Variante B: Dienst für alle Mitglieder der Feuerwehr Stadt xy, die mit Ausgehuniform ausgestattet sind. Zu tragende Dienstkleidung Ausgehuniform.

Beide Varianten habe ich schon erlebt (bzw. wurde im Fall B von einem zunächst angesetzten Dienst ausgeladen).

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP792733
Datum29.07.2014 13:422957 x gelesen
Eine Auslegungshilfe sind neben Kommentaren auch immer die Hintergrundinformationen, die bei der Aufstellung des Gesetzes formuliert wurden. Bei Gesetzen also insbesondere die Gesetzesbegründungen bzw. Beschlussvorlagen, bei der VV würde ich hier diese Unterlagen (unterer Abschnitt, "Archivierte Dokumente - Entwicklung der Feuerwehrbekleidung") hinzuziehen.
Daraus geht zum einen hervor:
Man will ein dreigliedriges Uniformkonzept angehen. Neben der bisher schon vorhandenen Uniform und dem Feuerwehrschutzanzug soll zukünftig auch eine Dienstkleidung beschrieben werden.
Allerdings findet sich auch der Satz:
Die Gemeinden sind ihrer Entscheidung frei, welche Teile sie beschaffen.
Insofern würde ich hier widersprechen:
Geschrieben von Thomas B.Du bist zwar vielleicht zu 100 % konform mit den Buchstaben des Gesetzes und der VwV, aber Du bist es nicht mit dem Sinn.Sinn der Regelungen ist, einen Rahmen für das kommunale Handeln zu setzen. Das Verzichten auf einen Teil des "dreigliedrigen Uniformkonzepts", nämlich die Uniform, bewegt sich in diesem Rahmen, damit verletzt es den Regelungssinn nicht.
Also schafft Rolf die Uniform ab, ist das regelungskonform. Möchte er dagegen die Uniform grundsätzlich beibehalten, aber zukünftig lieber mit pinker Mütze, grüner Jacke und gelber Hose die Sichtbarkeit verbessern, wäre das dann ein Regelungsverstoß ;-)

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg792767
Datum29.07.2014 22:202647 x gelesen
Hallo Sebastian, hallo Forum,

Geschrieben von Sebastian K.Daraus geht zum einen hervor:
"Man will ein dreigliedriges Uniformkonzept angehen. Neben der bisher schon vorhandenen Uniform und dem Feuerwehrschutzanzug soll zukünftig auch eine Dienstkleidung beschrieben werden."
Ich finde nur seltsam das bis vor wenigen Jahren es in Ba- Wü keine Uniform sondern nur ein Dienstanzug gab. (Uniform war halt der Sprachgebrauch)
Als immer mehr FW sich vom alten Dienstanzug als unnötig verabschiedeten, und einen nach FW aussehenden Dienstanzug schufen wurde man wach. Und erfand das 3gliedrige Konzept Uniform / Dienstanzug / Einsatzanzug.

In dieser Konstellation reichen nach meiner Ansicht 2- 10 Uniformen je nach Größe der FW- Abteilung voll und ganz aus. Ich könnte auch ganz auf eine Uniform verzichten.

Gruß
Michael

Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorRolf8 Z.8, Waldshut Tiengen / Baden Württemberg792855
Datum30.07.2014 19:572414 x gelesen
Guten Abend Zusammen

Bitte nicht falsch verstehen ich möchte mich nicht über Anordnungen und oder Vorschriften hinwegsetzen, nehme mir aber durchaus die Freiheit gerade indiesem Fall kritisch zu hinterfragen.
Für mich bedeutete damals der Begin der Kleidungsreform zwei Dinge
Erstens : Einheitlichkeit was ich persönlich sehr gut und auch wichtig finde zwecks dem Erscheidnungsbild unserer Wehr in der öffentlichkeit.
Zweitens : Modernes neues Aussehen und da past eine "Ausgehuniform" nicht dazu. Die Feuerwehrleute sind Dienstleister und Arbeiter und sollten sich daher auch als solche in der öffentlichkeit präsentieren.

Eine Tagesdienstkleidung gehört für mich daher zu einer wesentlich effektiveren, ansehnlicheren, moderneren, und - betrachtet man die mögliche Einsatzhäufigkeit- auch deutlich wirtschaftlichere Kleidung für die Feuerwehr. Auserdem spiegelt Sie für mich wesentlich mehr Proffesionalität wieder als ein ... entschuldigt den Ausdruck "lamettabehängter- Trachtenanzug"

Wenn es so sein soll das jeder Feuerwehrangehörige eine Uniform hat dann ist das eben so. Das habe ich in der Vergangenheit als überflüssig erachtet und werde es auch weiterhin so sehen. Allerdings wird es noch viele Jahre gehen bis alle bei der heutigen finanziellen Situation der Gemeinden auch wirklich umgestellt haben.


Siecherlich kostet die Tagesdienstkleidung auch "viel" Geld, man hat aber dort wesentlich mehr Möglichkeiten Sie zu nutzen. Ich habe meine "Uniform" in den vergangenen 22 Jahren im Schnitt zwei Mal pro Jahr angehabt und dafür ist das Geld echt zu Schade !

MkG. Rolf Zastrow

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