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Thema | Kooperationen THW, war:Unwetter NRW, Pfingsten 2014 | 3 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Infos: | |||||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 791512 | |||
Datum | 10.07.2014 10:16 | 2965 x gelesen | |||
Tach, ohne jetzt einzelnen THW-Helfern oder OVen zu Nahe treten zu wollen, mal aus Neugier nachgefragt: Das THW hat ja diverse bundesweite und regionale Kooperationsvereinbarungen. Sei es mit der Deutschen Bahn, RWE, e.ON oder eben regionalen Infrastrukturanbietern. Gibt es dann bei Großschadens- oder Flächenlagen Konflikte? Die Deutsche Bahn möchte ihre Fernverkehrstrasse schnellstmöglich freihaben, aber alle OV´s in 40 km Umkreis sind im kommunalen Einsatzgeschehen eingebunden. Werden Kräfte dann zur Erfüllung des Kooperationsvertrages freigeschaufelt, entferntere Einheiten nachalarmiert oder hat der Kooperationspartner einfach Pech gehabt? Danke. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 791516 | |||
Datum | 10.07.2014 12:29 | 1641 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian B.Werden Kräfte dann zur Erfüllung des Kooperationsvertrages freigeschaufelt, entferntere Einheiten nachalarmiert oder hat der Kooperationspartner einfach Pech gehabt? 1. Ich kenne bislang keinen Kooperationsvertrag, der ein konkretes Schutzziel garantiert oder eine Sanktion für Nichterfüllung festlegt. 2. Ich glaube, dass bei den Kooperationsverträgen gerne sehr optimistisch vom Optimalfall ausgegangen wird, Flächenlagen werden vermutlich ignoriert. "Es ist noch immer gut gegangen." Anders kann ich mir gewisse Kooperationen nicht erklären. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 791525 | |||
Datum | 10.07.2014 17:01 | 1136 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian B.Gibt es dann bei Großschadens- oder Flächenlagen Konflikte? Diese Kooperationsvereinbarungen sind eher so zu sehen, dass man sich gemeinsam und gegenseitig auf Einsätze (technisch wie auch in der Ausbildung) vorbereitet. Das THW wird eher keine Vereinbarungen treffen, dass die Stelle X im Fall der Fälle bevorzugt behandelt würde. Möglich ist aber z.B. eine speziell geregelte Abrechnungsmodalität wie ein Pauschalbetrag für eine gewisse Leistung, [1] und/oder das Verfügen über spezielle Ausrüstung [2]. So etwas wird man aber v.a. auf Ortsverbandsebene finden. Wenn die Einheit vorher weg ist, ist das i.d.R. tatsächlich Pech sein. Wenn sich alles im "Beritt" abspielt, wird man sehen, wie man eine Lösung finden kann. Da darf man auch auf den gesunden Menschenverstand der Entscheider zälen. ;-) [1]: Beispiel: Der Ortsverband Musterstadt wirkt im Hochwasserschutz der Stadt Musterstadt mit, indem er eine Schutzwand aufbaut, wenn nötig. Für einen Auf- oder Abbau wird der Betrag X berechnet. Alle Y Jahre wird ein Übungsaufbau durchgeführt. --> Dabei ist das System im Eigentum der Stadt und wird wahrscheinlich auch dort eingelagert, höchstwahrscheinlich wird die Stadt auch eigenes Personal haben, das den Aufbau beherrscht, für den Fall, dass der Ortsverband nicht verfügbar ist. Es bleibt der Stadt aber natürlich unbenommen, in diesem Fall trotzdem eine geeignete Einheit des THW anzufordern, die den Aufbau unterstützt, dann würde nur eben regulär abgerechnet. [2]: Beispiel: Die Stadtwerke Müstringen stellen dem OV Müstringen leihweise einen größeren Stromerzeuger zur Verfügung, unter der Bedingung, dass selbiger innerhalb einer Frist X an die Stadtwerke gegeben wird, wenn sie ihn benötigen. --> Der Stromerzeuger dürfte das erweiterte Umfeld nicht verlassen, und bei einem anderen Einsatz müsste entweder klar sein, dass das Gerät nicht "sicher" ist, oder die Stadtwerke Müstringen könnten ihre Zustimmung geben, dass das Gerät so lang wie nötig eben nicht verfügbar ist. Die Modalitäten bei so etwas werden in einer Nutzungsvereinbarung getroffen. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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