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Thema | Rettungssanitäter erklären Frau für Tot.... lebte aber noch | 23 Beträge | |||
Rubrik | Rettungsdienst | ||||
Infos: | |||||
Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 791479 | |||
Datum | 09.07.2014 13:10 | 12758 x gelesen | |||
Hallo, ich hoffe einfach mal, dass der Artikel nicht richtig ist.... Link - Spiegel Artikel Gruß | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Zolling / Bayern | 791480 | |||
Datum | 09.07.2014 13:50 | 7908 x gelesen | |||
Hallo Zusammen, also ich bezweifle mal das dieser Artikel so den Tatsachen entspricht denn Sanitäter stellen nicht den Tod einer Person fest da diese Kompetenz ihnen auch nicht zusteht dies obliegt einem Arzt....... Mkg woisi | |||||
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Autor | Juli8an 8P., Heroldsberg / Bayern | 791488 | |||
Datum | 09.07.2014 15:56 | 7303 x gelesen | |||
Hallo Also ich glaube ja nicht an den kompletten Wahrheitsgehalt des Artikels, da ja mind. ein Notarzt zur vorläufigen Leichenschau/Todesbescheinigung anwesend gewesen sein müsste. Desweiteren ist in Deutschland ein Rettungswagen ja immer mit mind. einem Rettungsassistent besetzt. Und nicht nur mit Rettungssanitätern wie der Artikel behauptet. Aber tragisch wäre es trotzdem wenn sowas passiert. Dies ist meine Meinung. Sollte sie mit deiner nicht übereinstimmen, ist das nun mal so. | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 791489 | |||
Datum | 09.07.2014 16:20 | 7060 x gelesen | |||
Geschrieben von Julian P.da ja mind. ein Notarzt zur vorläufigen Leichenschau/Todesbescheinigung anwesend gewesen sein müsste An sich ja, aber den Tod feststellen darf jedermann, wenn "sichere Todeszeichen" vorliegen. Das dürfte ja nun in diesem Fall nicht so gewesen sein, möglicherweise hat es da aber an der nötigen Sorgfalt gemangelt. Geschrieben von Julian P. Desweiteren ist in Deutschland ein Rettungswagen ja immer mit mind. einem Rettungsassistent besetzt. Und nicht nur mit Rettungssanitätern wie der Artikel behauptet. Da steht "Sanitäter". Entweder es waren Notfallsanitäter oder Rettungssanitäter. Oder es war mindestens ein Rettungsassistent, und der Aktikelschreiber hat wie ca. 75-90% der deutschen Journalisten keine große Ahnung von den Unterschieden in dem Bereich. ;-) Ich halte das nebenbei durchaus nicht für eine Falschmeldung. Darf nicht passieren, weil an der Stelle ein Haufen Leute gepennt hat, aber unrealistisch ist es halt leider doch nicht. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Mari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / B und BB | 791495 | |||
Datum | 09.07.2014 18:14 | 6358 x gelesen | |||
Hallo Forum! Ich mag mal erzählen wie täglich mehrmals, und das meine ich wörtlich, in Berlin der Ablauf eines Rettungsdiensteinsatzes zu dieser Thematik läuft: RTW- Besatzung kommt in die Wohnung, stellt "Leblose Person" fest, und bestellt den Notarzt ab oder fordert ihn nicht erst nach. Dies natürlich bei Vorhandensein "sicherer Todeszeichen" wie Totenstarre, Totenflecken, oder Verletzungen welche mit dem Leben nicht vereinbar sind (Klassisch wäre natürlich: Kopf ab). Das wird dann ganz normal ein Fall für die Polizei, diese ist dann für die Leichenschau verantwortlich und fordert ihrerseits einen Arzt (keinen Notarzt) dafür an. Das wird der RTW- Besatzung schon zugetraut. Und bei über 1000 Einsätzen nun schon täglich für die ganze Hauptstadt reden wir oft von 2stelligen "leblosen Personen" täglich stadtweit. liebe Grüße in die Weite, Mario www.feuerwehr-kleinmachnow.de | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 791498 | |||
Datum | 09.07.2014 18:46 | 6086 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus D.Da steht "Sanitäter". Entweder es waren Notfallsanitäter oder Rettungssanitäter. Oder es war mindestens ein Rettungsassistent, und der Aktikelschreiber hat wie ca. 75-90% der deutschen Journalisten keine große Ahnung von den Unterschieden in dem Bereich. ;-) Es waren die Typen die immer mit dem roten Auto und den blauen Lampen kommen, den Kleinkram interreisert nur dieses Forum. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 791503 | |||
Datum | 09.07.2014 21:48 | 6440 x gelesen | |||
Geschrieben von Mario G.RTW- Besatzung kommt in die Wohnung, stellt "Leblose Person" fest, und bestellt den Notarzt ab oder fordert ihn nicht erst nach. Da bin ich froh, dass ich ein anderes Vorgehen kenne: der Notarzt kommt immer dazu, stellt den Tod fest und stellt einen vorläufigen Totenschein aus. Die RTW-Besatzung verbleibt bis zum Eintreffen der Polizei an der Einsatzstelle und erläutert die Auffindesituation sowie durchgeführte Veränderungen an Patient und Umfeld. In dem o.g. Beispiel haben offensichtlich keine sicheren Todeszeichen vorgelegen und somit hätte, wenn man deiner Schilderung folgt, auch in Berlin ein NA an die Einsatzstelle gehört... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8P., Offenbach a. M. / Hessen | 791508 | |||
Datum | 09.07.2014 23:23 | 5895 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar Reimer Da bin ich froh, dass ich ein anderes Vorgehen kenne: der Notarzt kommt immer dazu, stellt den Tod fest und stellt einen vorläufigen Totenschein aus. Bei absolut sicheren Todeszeichen, frage ich mich immer wieso dies ein Einsatz für das NEF bzw. den Notarzt wird, das geht meiner Ansicht nach völlig an der eigentlichen Aufgabe des Notarztes vorbei. Der Notarzt leistet hier rechtliche Absicherung für deas RTW Team bzw. Amtshilfe für die Polizei, aber da es in den Bundesländern in denen es möglich ist, in geschätzt 7 von 10 Fällen zu einem vorläufigen Leichenschein kommt, hilft den Polizisten das auch nicht und sie müssen auf den Polizeiarzt, den Hausarzt, oder den Ärztlichen Bereitschaftsdienst warten und diese drei sind für den L-Schein da, der Notarzt sollte für Notfälle da sein. | |||||
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Autor | Mari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / B und BB | 791527 | |||
Datum | 10.07.2014 17:08 | 4695 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Dietmar R. Essen--- Da bin ich froh, dass ich ein anderes Vorgehen kenne: der Notarzt kommt immer dazu, stellt den Tod fest und stellt einen vorläufigen Totenschein aus. Die RTW-Besatzung verbleibt bis zum Eintreffen der Polizei an der Einsatzstelle und erläutert die Auffindesituation sowie durchgeführte Veränderungen an Patient und Umfeld. naja der Notarzt schreibt in Deinem Beispiel aber auch nur einen vorläufigen Totenschein aus, Es muss also jemand her der einen endgültigen Totenschein schreibt. Und diesen jemand besorgt die Polizei. Der RTW bleibt natürlich vor Ort bis die POL da ist, ganz klar Geschrieben von ---Dietmar R. Essen--- In dem o.g. Beispiel haben offensichtlich keine sicheren Todeszeichen vorgelegen und somit hätte, wenn man deiner Schilderung folgt, auch in Berlin ein NA an die Einsatzstelle gehört... Das mag ja sein, dann haben die Kollegen vielleicht Mist gebaut, Auch Ärzten ist das schon passiert. Ich kenne die Systeme in Brandenburg und in Berlin, und habe in beiden schon gearbeitet. In B darf ich den NA abbestellen, in Brandenburg eben nicht. Und ohne arrogant sein zu wollen, in fast 20 Jahren hatte ich "leblose P" vermutlich im 3stelligen Bereich und konnte das immer allein feststellen ohne Fehldiagnose, man muss sich natürlich auch ein wenig Zeit nehmen dafür, gerade wenn der Tod vermutlich nicht sehr lang her ist. Liebe Grüße, Mario www.feuerwehr-kleinmachnow.de | |||||
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Autor | Andr8e S8., München / Bayern | 791538 | |||
Datum | 10.07.2014 18:40 | 4601 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian P.Bei absolut sicheren Todeszeichen, frage ich mich immer wieso dies ein Einsatz für das NEF bzw. den Notarzt wird So ein Einsatz läuft immer als "bewusstlos" oder "laufende Rea" und diese Stichwörter sind eine Notarztindikation. Und zwar initial, da muss sich der RTW nicht überlegen ob sie nachalarmieren oder nicht. | |||||
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Autor | Fran8k E8., Viskafors / Västra Götaland | 791543 | |||
Datum | 10.07.2014 19:20 | 4619 x gelesen | |||
Geschrieben von Andre S.So ein Einsatz läuft immer als "bewusstlos" oder "laufende Rea" und diese Stichwörter sind eine Notarztindikation. Und zwar initial, da muss sich der RTW nicht überlegen ob sie nachalarmieren oder nicht. Mit Verlaub. Das halte ich für Quatsch! Man sollte doch wohl die Kirche im Dorf lassen. Ich kenne genug Rettungsassis, die eindeutig so gut ausgebildet sind, dass sie einen sicheren Tod erkennen. Dann braucht's kein NEF, wenn die Absprache ist, dass die "anderen" Ärzte die nötigen Dinge ausstellen. Gibt es keine Absprache, wäre es völlig legitim, den nächsten Notarzt als bedingt einsatzbereit zum Toten zu schicken. Natürlich ohne Alarm. Und dann muss z.B. ein Bluthochdruck oder ein Vorhofflimmern mal warten. Das geht auch. Ihr in München müsst allerdings alles anders machen, weil München in Bayern liegt und bedingt ein Teil Bayerns ist. Damit verdienen die Notärzte Geld pro Einsatz. Bei Privatpatienten sehr viel Geld! Dass da die Indikationen für einen NEF Einsatz ganz anders gesehen werden als in Bremerhaven, liegt doch völlig auf der Hand. Und dass eine laufende REA dann nun mal noch mit der Versicherung abgerechnet werden kann oder ein bewusstloser Patient auch, wird sicher zu solchen seltsamen Umschreibungen führen. Der Vertrag mit der Krankenversicherung endet nämlich mit dem Tode. Danach zahlen die Angehörigen (oder der Bestattet ... der holt sich das Geld allerdings eiskalt wieder - ich habe da bedeutend mehr Skrupel.) | |||||
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Autor | Mari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / B und BB | 791552 | |||
Datum | 10.07.2014 21:01 | 4403 x gelesen | |||
Geschrieben von --Andre Sander, München---- So ein Einsatz läuft immer als "bewusstlos" oder "laufende Rea" und diese Stichwörter sind eine Notarztindikation. Und zwar initial, da muss sich der RTW nicht überlegen ob sie nachalarmieren oder nicht. Naja Nun, Wieviele Bewußtlose sind denn letzten Endes wirklich bewußtlos? Da ist zwischen Synkope der 17- Jährigen Schülerin mit Prüfungsangst und Leichenstarre bei 103-jährigem Patienten doch alles dabei. Und wenn da nun ich als "Träger" ankomme und entscheide, das ist nichts für den "Druidenwagen" und ich kann das allein, bestell ich den Notarzt ab. So zumindest in Berlin, wie schon gesagt. Aber selbst wenn ich in BB den Hausarzt zur Hand habe schreibt der den L-Schein Wir sprechen doch auch garnicht von einer laufenden Reanimation durch Laienhelfer. Ich denke eh wir driften ein wenig ab. So denn, Gruß in die Runde www.feuerwehr-kleinmachnow.de | |||||
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Autor | Andr8e S8., München / Bayern | 791560 | |||
Datum | 10.07.2014 23:48 | 4587 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank E.Mit Verlaub. Das halte ich für Quatsch! Man sollte doch wohl die Kirche im Dorf lassen. Weiß jetzt nicht was es da nicht zu verstehen gibt. Es geht nicht um eine Nachforderung. Es geht um die primäre Alarmierung. Irgendjemand (regelmäßig ein Laie) wählt die 112 weil da eine Person liegt die sich nicht bewegt. Das läuft in der ILS auf das Meldebild "Bewusstlos" oder wenn jemand reanimiert auf das Stichwort "laufende Rea" hinaus. Somit wird, wie bereits geschrieben, das NEF initial mitalarmiert. Aufgrund des Stichwortes. Zu dem Zeitpunkt der Alarmierung kann doch keine Unterscheidung getroffen werden ob der Pat. seit 5 min. da liegt ("nur" klinisch tot) oder seit gestern Abend unter der Bettdecke. Bei eventuellen Hinweisen des Anrufers dass es da ganz schlecht aussieht, kommt vielleicht noch der Hinweis "Verdacht Ex" bei der Alarmierung der Rettungsmittel. Es bleibt aber auch dann bei RTW + NEF wegen dem Stichwort "Bewusstlos". Geschrieben von Frank E. Ihr in München müsst allerdings alles anders machen, weil München in Bayern liegt und bedingt ein Teil Bayerns ist.Damit verdienen die Notärzte Geld pro Einsatz. Bei Privatpatienten sehr viel Geld! Dass da die Indikationen für einen NEF Einsatz ganz anders gesehen werden als in Bremerhaven, liegt doch völlig auf der Hand. Und das des ein großer Blödsinn ist den du da gerade verzapfst fällt dir hoffentlich noch selber auf. Also erstens würde es mich sehr wundern wenn anderswo auf "Bewusstlos" kein NA alarmiert wird und zweitens entscheidet über die Indikation der Disponent der den Anrufer entgegennimmt. Und der sieht überhaupt nix von irgendwelchen Geldern die da abgerechnet oder nicht abgerechnet werden können. Wundert mich wirklich von dir sowas zu hören, hab dich hier im Forum anders in Erinnerung. | |||||
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Autor | Andr8e S8., München / Bayern | 791561 | |||
Datum | 11.07.2014 00:11 | 4204 x gelesen | |||
Geschrieben von Mario Grocholski
Ja wenn der Bewusstlose sich dann als "nicht bewusstlos" herausstellt kann man ja evtl. abbestellen. Aber um solche Fälle gehts doch gar nicht.... | |||||
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Autor | Fran8k E8., Viskafors / Västra Götaland | 791564 | |||
Datum | 11.07.2014 05:48 | 4538 x gelesen | |||
Geschrieben von Andre S.Weiß jetzt nicht was es da nicht zu verstehen gibt. Ich hatte es so verstanden, dass die Rettungsdienstler vor Ort nur diese beiden "Lagebilder" herausgeben dürfen. Also niemals als Rückmeldung "Patient definitiv ex". Geschrieben von Andre S. Und das des ein großer Blödsinn ist den du da gerade verzapfst fällt dir hoffentlich noch selber auf. Die Blödsinn ist leider das, was im Moment unter der Diskussion um den Notfallsanitäter aus Bayern kommt und von der ärztlichen Standesvertretung knallhart in den Raum geworfen wurde. Wenn ich die Indikationen für die Notarztalarmierung nicht eingrenze - dann brauche ich den Notfallsanitäter im Prinzip nicht. Das ist in allen Bundesländern ausser Bayern klar. Ein Bluthochdruck, starke Schmerzen, eine Unterzuckerung, Druck auf der Brust, m.E. sogar ein glasklarer Herzinfarkt braucht keinen Notarzt, wenn wir einen guten Notfallsanitäter mit Medikamentenberechtigung haben. Ich bin ja nun in den letzten 12 Monaten in allen nördlichen Bundesländern und NRW NEF gefahren - Rettungsdienst würde auch ohne Notärzte bei diesen Indikationen gut funktionieren. Geschrieben von Andre S. Und der sieht überhaupt nix von irgendwelchen Geldern die da abgerechnet oder nicht abgerechnet werden können. Ich spreche auch nicht vom Disponenten. Der ist aussen vor und spielt da nicht mit. Ich meine nur den Rettungsdienst vor Ort. Also wenn eine RTW Besatzung in Bayern zu mir sagt, dass ich deren Mittagessen bezahlen soll, damit ICH schön viele Einsätze bekomme ... und DAS habe ich in Bayern erlebt. Geschrieben von Andre S. Also erstens würde es mich sehr wundern wenn anderswo auf "Bewusstlos" kein NA alarmiert wird Gerade letztens gehabt: Mit dem NEF am Strand gestanden und die Sicht genossen - hinterm Deich wird der RTW zu einer kollabierten Person alarmiert. Natürlich fahren wir da die 800m hin und "erstversorgen". Aber ein sich am Telefon darstellender "synkopaler Kollaps" wird nicht grundsätzlich mit NEF abgefahren. Da habe ich genug Vertrauen in die Teams, dass die das alleine regeln können. Aber bin ich mit dem NEF direkt nebenan - dann leiste ich Erste Hilfe. So wars gemeint und so erlebe ich es. Ich persönlich sehe die ganze Sache nur aus menschlicher Sicht. Die verdammte monetäre Sache am Rettungsdienst ärgert mich enorm. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8K., Wuppertal / NRW | 791577 | |||
Datum | 11.07.2014 12:03 | 4078 x gelesen | |||
Ist halt Bayern da wird der RA vom Arbeitgeber verklagt wenn er mal Invasive Masnahmen ergreift wo es in jedem anderem Bundesland Standard ist (z.b.beim Kranpfanfall Midazolam per MAD) Ulrich Klein | |||||
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Autor | Jan 8P., Gelnhausen / Hessen | 791592 | |||
Datum | 11.07.2014 15:21 | 3875 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank E.Also wenn eine RTW Besatzung in Bayern zu mir sagt, dass ich deren Mittagessen bezahlen soll, damit ICH schön viele Einsätze bekomme ... und DAS habe ich in Bayern erlebt. Dies kann ich leider nur bestätigen. Auf meiner Rettungswache (ländlicher Bereich mit nur Solo fahrender Notärzte) meinten Kollegen "Ach fordern wir mal das NEF für jede Verweigerung nach, der arme Arzt soll ja auch was verdienen" genau so wie nie abbestellt wurde. Dafür gab es auffallend oft Pizza auf der Wache... Bayern hat ja das Problem das Notärzte pro Patient bezahlt werden. | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 791593 | |||
Datum | 11.07.2014 15:24 | 3776 x gelesen | |||
Geschrieben von Mario G.Das wird dann ganz normal ein Fall für die Polizei, diese ist dann für die Leichenschau verantwortlich und fordert ihrerseits einen Arzt (keinen Notarzt) dafür an. Etwas ähnliches habe ich auch aus einer anderen deutschen Großstadt gehört, dort wird der Tod auch nicht von NAs festgestellt, sondern von der Polizei (bzw deren Ärzten). mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Andr8e S8., München / Bayern | 791595 | |||
Datum | 11.07.2014 17:26 | 3762 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank E.Ich spreche auch nicht vom Disponenten. Der ist aussen vor und spielt da nicht mit. Ja gut, aber darum gehts ja hier nicht. Ich finde einfach die Frage, ob ein NA den Tod feststellt oder nicht, stellt sich in der Regel nicht da er bei den meisten dieser Einsätze zeitgleich alarmiert wird. Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel, wenn der RTW z.B. auf eine "Atemnot" alarmiert wird (also ohne NA) und dann stellt sich heraus dass der Pat. seit drei Tagen in der Wohnung liegt, dann bin ich auch deiner Meinung, dass man hierfür keinen NA nachfordern muss. Aber in Regel wird sich doch eher das Meldebild "Bewusstlos" ergeben und da ist der NA automatisch mit dabei. Geschrieben von Frank E. Wenn ich die Indikationen für die Notarztalarmierung nicht eingrenze - dann brauche ich den Notfallsanitäter im Prinzip nicht. Joa...des ist glaube ich auch eine andere Diskussion....also es gibt natürlich noch ein paar weitere Gründe für den NFS, z.B. bezahlte Ausbildung. Ich persönlich finde es gar nicht mal so dramatisch, dass nicht gleich mit Einführung des NFS "Paramedic"-Kompetenzen gegeben werden, es liegen ja auch noch keinerlei Erfahrungen mit dem Beruf vor, noch nichtmal theoretisch ist so richtig klar wie die Ausbildung abläuft. Der NFS ist die Grundlage für weitere Kompetenzen und die werden auch irgendwann kommen. | |||||
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Autor | Andr8e S8., München / Bayern | 791597 | |||
Datum | 11.07.2014 17:35 | 3682 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich K.Ist halt Bayern da wird der RA vom Arbeitgeber verklagt wenn er mal Invasive Masnahmen ergreift Also dieser Rundumschlag auf Bayern ist schon einseitig gedacht, finde ich. Das gilt auch für manch andere Kollegen hier in diesem Thread. Zunächst mal sollte klar sein, dass jedes Bundesland und eben nicht nur Bayern sein eigenes Süppchen kocht und zwar im ganzen BOS-Bereich. Selbst beim THW (als Bundesorganisation) sind Unterschiede zwischen den Ländern spürbar (Stichwort Autobahndienst). Und dein Beispiel mit dem verklagten RA wegen Midazolam steht nicht stellvertretend für ganz Bayern, noch nichtmal stellvertretend für die unmittelbare Region in der das vorkam. Das war ein einziger BRK-Kreisverband, nicht mehr und nicht weniger. | |||||
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Autor | Fran8k E8., Viskafors / Västra Götaland | 791603 | |||
Datum | 11.07.2014 18:45 | 3741 x gelesen | |||
Geschrieben von Andre S.Ja gut, aber darum gehts ja hier nicht. Ich finde einfach die Frage, ob ein NA den Tod feststellt oder nicht, stellt sich in der Regel nicht da er bei den meisten dieser Einsätze zeitgleich alarmiert wird Und da bin ich vollkommen Deiner Meinung. Ich hatte das wie gesagt nicht in Bezug auf auf "Leitstelle" verstanden sondern dass es insgesamt nur 2 Meldungen gibt. Das war aber falsch verstanden. Und Du hast Recht, in der Regel wird sich die Frage der Todesfeststellung nicht stellen. Das sind seltenere Ausnahmen, vielleicht einmal alle 2-3 Monate pro Rettungswache? Je nach Größe und Einsatzgebiet. | |||||
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Autor | Mari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / B und BB | 791613 | |||
Datum | 12.07.2014 09:17 | 3531 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Andre Sander--- Ja gut, aber darum gehts ja hier nicht. Ich finde einfach die Frage, ob ein NA den Tod feststellt oder nicht, stellt sich in der Regel nicht da er bei den meisten dieser Einsätze zeitgleich alarmiert wird. Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel, wenn der RTW z.B. auf eine "Atemnot" alarmiert wird (also ohne NA) und dann stellt sich heraus dass der Pat. seit drei Tagen in der Wohnung liegt, dann bin ich auch deiner Meinung, dass man hierfür keinen NA nachfordern muss. Aber in Regel wird sich doch eher das Meldebild "Bewusstlos" ergeben und da ist der NA automatisch mit dabei. Wir reden hier nicht nur von einer NA- Abbestellung oder Nicht-Nachforderung im Todesfall. Hier in Berlin, und das kann man nun gut oder schlecht finden, dürfen wir die NA auch bei anders vorgefundenen Krankheitsbildern abbestellen, oft weil das Meldebild ein ganz anderes war. Da wird eben auch bei gemeldeter Atemnot, Brustschmerz, oder Bewußtlosigkeit oftmals der NA abbestellt weil sich für die eintreffende RTW- Besatzung der Fall vor Ort ganz anders darstellt als ursprünglich gemeldet. Beispiele: Atemnot- entpuppt sich dann und wann schon mal als Hyperventilation, Ergo? NA kann abbrechen Brustschmmerz- entpuppt sich oft als Atem- und bewegunsgabhängiger Schmerz, also nicht cardial, Auch Abbruch. Bewußtlosigkeit: Das kann nun wirklich alles sein? zwischen wirklich Lebloser Person und Synkope oder der klassische Betrunkene in der Diskothek, alles nichts für den Notarzt. Wie erwähnt, man drüber denken was man will, aber es funktioniert.. Diese wenigen Beispiele passieren mehrmals Stündlich stadtweit. Sicher nicht der Weisheit letzter Schluss, anderswo mag es anders sein und trotzdem funktionieren, denn ich erhebe nicht den Anspruch das wir Berliner die Weisheit mit den Löffeln gefressen haben und wir die Besten und Schlauesten sind. alles ein schönes Wochenende wünsch ich. www.feuerwehr-kleinmachnow.de | |||||
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Autor | Karl8 F.8, Berlin / Berlin | 792749 | |||
Datum | 29.07.2014 17:21 | 3024 x gelesen | |||
Das so etwas überhaupt passieren kann ist schon unglaublich. Aber man weiß ja auch nicht, wie viele Stunden die Kollegen schon auf den Beinen sind, die wievielte Doppelschicht geschoben wird. Einerseits kann man es sich nicht vorstellen aber es sind hier nur Menschen bei der Arbeit und Fehler können trotz alledem immer passieren. | |||||
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