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ThemaNachweis Führerscheingültigkeit?32 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • LFV-Bayern - Führerscheinkontrolle
  •  
    AutorDani8el 8R., Reppenstedt / Niedersachsen535658
    Datum15.01.2009 09:5711475 x gelesen
    Moin Moin,

    wird bei euch in den Wehren Buch darüber geführt wer einen gültigen Führerschein besitzt?

    Wenn ja...

    ...wer kümmert sich darum?

    ...wie oft findet dazu eine Abfrage statt?

    ...was beinhaltet die Dokumentation?

    ...muss eine Wehr einen solchen Nachweis überhaupt erbringen bzw. führen?

    Für einen Grpfhr im Einsatz wäre es ja ungünstig, erst einmal sich den Führerschein des Maschinisten vorzeigen zu lassen, bevor er ausrückt!

    Gerade die 5 jahres Befristung der CE Fahrerlaubnis ist ja ein Punkt den man beachten sollte, obwohl die Besitzer einer solchen Fahrerlaubnis eigentlich alt genug sein sollten um solche Dinge von sich aus zu melden.


    MkG
    Daniel


    Ich äußere hier meine eigene Meinung und nicht die Meinung der FF Reppenstedt

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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen535663
    Datum15.01.2009 10:017761 x gelesen
    Moin,

    zwar keine Feuerwehr aber dennoch ehrenamtliche Struktur:

    Geschrieben von Daniel Wünsch...wer kümmert sich darum?

    Der Dienstvorgesetzte, d.h. der Wachleiter, Zugführer usw.

    Geschrieben von Daniel Wünsch...wie oft findet dazu eine Abfrage statt?

    Jährlich. Dazu ist der Helfer per DA verpflichtet bei Änderungen bzw. entzug des Führerscheines dies zu melden.

    Geschrieben von Daniel Wünsch...was beinhaltet die Dokumentation?

    Inaugenscheinnahme, Kopie und Unterschrift mit Datum.

    Geschrieben von Daniel Wünsch...muss eine Wehr einen solchen Nachweis überhaupt erbringen bzw. führen?

    Selbst wenn sie es nicht muss, es hilft auf jeden Fall bei der Nachweisführung.

    Geschrieben von Daniel WünschGerade die 5 jahres Befristung der CE Fahrerlaubnis ist ja ein Punkt den man beachten sollte, obwohl die Besitzer einer solchen Fahrerlaubnis eigentlich alt genug sein sollten um solche Dinge von sich aus zu melden.

    Deswegen führen wir eine Liste mit dem Ablaufdatum der Scheine.

    Gruß, otti


    "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

    Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog

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    AutorTorb8en 8B., Kastorf/ Kiel / Schleswig Holstein535664
    Datum15.01.2009 10:027381 x gelesen
    Moin,

    Wird bei uns im Verwaltungsprogramm Fox112 mit erfasst.

    MkG Torben


    Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel.

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    AutorMitj8a S8., Pinneberg / SH535665
    Datum15.01.2009 10:027380 x gelesen
    Moin Daniel,

    bei uns kontrolliert der für die Fahrerausbildung zuständige Kamerad einmal im Jahr die Führerscheine.

    Gruß,
    Mitja


    Ich spreche grundsätzlich und immer nur für mich!

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    AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW535668
    Datum15.01.2009 10:047379 x gelesen
    § 21 StVG
    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1.ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
    2.als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

    Wir kontrollieren jährlich bei den notwendigen Belehrungen sowie stichprobenartig, besonders bei "Verdacht".
    Im Rahmen der "Terminkontrolle" haben wir neben G 26.3 usw auch das Ablaufdatum der Fahrerlaubnis erfasst und teilen das rechtzeitig dem Betroffenden mit.


    Gruß Hubert

    Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
    Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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    AutorDani8el 8R., Reppenstedt / Niedersachsen535872
    Datum15.01.2009 19:207208 x gelesen
    Hallo Mitja,


    wie Dokumentiert der beauftragte Kamerad das Ganze!



    MkG
    Daniel


    Ich äußere hier meine eigene Meinung und nicht die Meinung der FF Reppenstedt

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg535877
    Datum15.01.2009 19:437125 x gelesen
    In der Art der Dokumentation bist du relativ frei.

    Wichtig ist die Einsichtnahme ins Original und die damit verbundene nachvollziehbare Dokumentation.

    Die Möglichkeiten reichen von einer an die jweilige Einweisung/Beauftragung gehefteten Liste, über eine handgeführte Tabelle bis hin zu Softwarelösungen.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein: www.helferportal.org

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    AutorMitj8a S8., Pinneberg / SH535896
    Datum15.01.2009 20:587059 x gelesen
    Moin Daniel,

    m.E. hält er es schriftlich in einer Liste fest, in der alle Fahrer sowie ihre jeweiligen Freigaben für die verschiedenen Fahrzeuge eingetragen sind.

    Gruß nach Reppenstedt *woichmirauchschondieeineoderandereblasegelaufenhabe*
    Mitja


    Ich spreche grundsätzlich und immer nur für mich!

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    AutorDani8el 8R., Reppenstedt / Niedersachsen535984
    Datum16.01.2009 09:256992 x gelesen
    Geschrieben von Mitja Suchorski*woichmirauchschondieeineoderandereblasegelaufenhabe*

    Und ruhig wieder kommen am 29.03.`09, braucht keine Angst haben, dass bei uns ohne Fahrerlaubnis Fahrzeuge bewegt werden!!!



    MkG

    Daniel


    Ich äußere hier meine eigene Meinung und nicht die Meinung der FF Reppenstedt

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg536034
    Datum16.01.2009 13:106933 x gelesen
    Geschrieben von Daniel Wünschwie Dokumentiert der beauftragte Kamerad das Ganze!

    Im Zweifel würde ich das zusammen mit einer Kraftfahrerbelehrung machen. Sprich der Kamerad unterschreibt mir jährlich ein Mal die entsprechende Belehrung (Meldepflicht wenn FE weg; 0,0 Promille-Regelung für Dienst-Kfz, Drogen/ Medikamenteregelung, Regelung zum Verhalten bei Unfällen mit Dienst-Kfz,...da sollte sich bei einer Stadtverwaltung mit anderen Dienst-Kfz eigentlich was finden). Und gleichzeitig würde ich den FS kopieren, Datum/ Unterschrift des Beauftragten auf die Kopie und zu den Akten nehmen (Vorjahreskopie ggf. entsorgen).

    Das ist m.E. die sicherste Variante.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern536098
    Datum16.01.2009 16:166870 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christian FischerIm Zweifel würde ich das zusammen mit einer Kraftfahrerbelehrung machen
    ist so Pflicht bei uns im RD für HA und EA, einmal jährlich Belehrung und den Schein vorzeigen. Beides wird dokumentiert.


    MkG.
    Christof

    http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
    http://hvo-vilseck.de/index1.html
    http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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    AutorMich8ael8 Z.8, Bastheim / Bayern791287
    Datum03.07.2014 09:345935 x gelesen
    Hallo,
    der Landesfeuerwehrverband Bayern schlägt vor dass mindestens 2x jährlich der Besitz des Führerschein der Feuerwehrdienstleistenden geprüft und dokumentiert werden soll (Kopie Führerschein usw.).
    Setzt das jemand in seiner Feuerwehr (in Bayern) um?

    Was soll es für einen Sinn haben, warum reicht jährlich nicht aus?
    Dient das alles nur noch zur Befriedigung unserer Juristen und Verwaltungsleute?

    MkG
    Michael

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    AutorDani8el 8R., Ulm / Baden-Württemberg791289
    Datum03.07.2014 10:255529 x gelesen
    Hallo,

    Urteil BGH: (BGH VRS 34, 354): 2x jährlich Einsichtnahme des Original-Führerscheins erforderlich.

    Wie ihr das vor Ort umsetzt, soll die Gemeine als Halter der Fahrzeuge (und deren Teil die Feuerwehr ist) entscheiden, da die Führerscheine ja schließlich zur Vermeidung einer Halterhaftung kontrolliert werden.

    Grüße
    Daniel

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    AutorMich8ael8 Z.8, Bastheim / Bayern791291
    Datum03.07.2014 10:335396 x gelesen
    Hallo Daniel,
    Danke für die Info.
    Zeigt wieder mal wie weltfremd unsere Gerichte sind.
    Gruß Michael

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW791293
    Datum03.07.2014 10:425323 x gelesen
    Geschrieben von Michael Z.Zeigt wieder mal wie weltfremd unsere Gerichte sind.

    Warum weltfremd? Da geht es darum, das ein Unternehmer kontrolliert, ob die Leute die seine Fahrzeuge benutzen auch einen Führerschein haben, nicht mehr und nicht weniger.

    Wo ist jetzt dein Problem?

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorMich8ael8 Z.8, Bastheim / Bayern791295
    Datum03.07.2014 10:535442 x gelesen
    Hallo Thomas,

    es geht um die Anzahl der Kontrolle! Warum mind. 2x jährlich warum nicht monatlich, oder wöchentlich oder noch öfter?
    Bisher war 1x jährlich ausreichend - jetzt haben diese Juristen halt willkürlich festgelegt 2x jährlich.
    Der Verwaltungsaufwand für Freiwillige wird immer weiter nach oben geschraubt ohne reelen Nutzen!

    Dazu tragen unsere Juristen und Verwaltungsleute - aber natürlich auch unsere Politiker bei, die solchen Unsinn in Gesetze bringen. Das dann manche Richter noch die Gesetze willkürlich auslegen ist m.E. weltfremd.

    Gruß Michael

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen791296
    Datum03.07.2014 11:055059 x gelesen
    Geschrieben von Michael Z.Zeigt wieder mal wie weltfremd unsere Gerichte sind.

    Und welch wichtige Themen man so bearbeitet...

    Grüße

    Lüder Pott


    www.sei-dabei.info

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg791297
    Datum03.07.2014 11:065248 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Thomas E.Warum weltfremd? Da geht es darum, das ein Unternehmer kontrolliert, ob die Leute die seine Fahrzeuge benutzen auch einen Führerschein haben, nicht mehr und nicht weniger.
    richtig - eine solche Frist ist nicht weltfremd sondern orientiert sich an der Realität.

    Ich kann mir gut vorstellen daß es nicht wenige Feuerwehrleute gibt deren Führerschein mal für vier Wochen auf "Urlaub" ist und diese Tatsache nicht an die grosse Glocke hängen.

    Wenn dann die Situation eintritt das z.B. bei einer Übung ein Maschinist doch eingetreilt wird könnte die Versuchung nicht nein zu sagen und dies vor der Mannschaft dann auch noch zu begründen gegeben sein.

    Dann fährt man halt das LF bei der Übung. Wird ja schon nicht auffallen ...

    Wenn dann was passiert bzw. der Fahrer ohne Führerschein erwischt wird ist der Bürgermeister bzw. der Wehrführer mit im Boot.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen791298
    Datum03.07.2014 11:125125 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Ich kann mir gut vorstellen daß es nicht wenige Feuerwehrleute gibt deren Führerschein mal für vier Wochen auf "Urlaub" ist und diese Tatsache nicht an die grosse Glocke hängen.


    Dann sollten wir auch jede Woche kontrollieren oder noch "besser": KFz kann nur mit gültigem eingesteckten Fs bewegt werden.
    Man könnte auch noch mehr vorher prüfen: Alkohol, verschiedene Drogen, Müdigkeit, Gewicht des Fahrzeugs, Emissionen...

    Wirklich besser wäre aber die Eigenverantwortung der Menschen zu betonen.

    Grüße

    Lüder Pott


    www.sei-dabei.info

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    AutorMich8ael8 Z.8, Bastheim / Bayern791299
    Datum03.07.2014 11:155035 x gelesen
    Hallo Jürgen,

    die Problematik ist mir klar!
    Ich kontrolliere heute den Führerschein - alles okay. Morgen oder... ist der Führerschein bei einem Kameraden dann, aus welchem Grund auch, weg. Heißt das dann im Umkehrschluss es muß täglich kontrolliert werden?
    Mir geht es um die willkürliche Festlegung. 1x wäre doch auch ausreichend. Es schafft nur zusätzliche Arbeit und Zeitaufwand, den ich für komplett unnötig halte.

    Zurück zu meiner Ursprungsfrage: Wer kontrolliert das so regelmäßig (nicht BF, HAW oder WF sondern FF)?

    Gruß Michael

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    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt791300
    Datum03.07.2014 11:505086 x gelesen
    Das bekommst Du mit 2 Kontrollen auch nicht in den Griff. Da würde nur eine Kontrolle vor jeder Fahrt helfen.
    Hier ist ganz klar die Verantwortung des Fahrers gefragt. Der muss eigenverantwortlich sagen: "Ich darf da jetzt nicht fahren." Dabei ist es egal, ob wegen fehlendem Führerschein, Medikamenten oder anderen Dingen.

    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern791302
    Datum03.07.2014 12:514959 x gelesen
    Hallo Michael,

    Geschrieben von Michael Z.
    Zeigt wieder mal wie weltfremd unsere Gerichte sind.
    Dir ist aber schon bekannt, welche (in diesem Fall auch strafrechtliche) Verantwortung Du als Kommandant in diesem Fall trägst?

    Bei uns im Landkreis gab es vor einigen Jahren den Fall, dass ein Feuerwehraktiver - eigentlich wegen eines anderen Vergehens - polizeilich gesucht und schließlich auch gefunden wurde. Im Laufe der Ermittlungen stellte sich dann heraus, dass der betroffene Kamerad keine gültige Fahrerlaubnis hatte - und trotzdem Feuerwehrfahrzeuge bei Einsätzen und Übungen bewegt hatte.

    Als Folge daraus wurde dann auch gegen den örtlichen Kommandanten (als Privatperson!) strafrechtlich ermittelt... weil er ja schließlich (auch) für den Fuhrpark der Feuerwehr verantwortlich ist. Reaktion seitens der Kommune war meines Wissens à la "sollten sie eine Strafe erhalten, zahlen wir die selbstverständlich..."... :-(

    Letztlich wurde das Verfahren gegen den Kommandanten eingestellt, aber nur, weil

    1.
    in dieser Feuerwehr schon damals regelmäßig (1 x pro Jahr) die Führerscheine kontrolliert wurden,

    2.
    die Maschinisten eine Verpflichtungserklärung mit ihrer Berufung zum Maschinisten abgaben einen Verlust der Fahrerlaubnis der Wehrführung zu melden und

    3.
    der Kommandant/ die Feuerwehr alles unternahm um die ermittelnden Behörden zu unterstützen (sofortiges Aushändigen der Fahrtenbücher inkl. Aufstellung aller relevanten Fahrten des Betroffenen etc.).

    Nachdem der Fall publik wurde, gab es durch die Kreisbrandinspektion auch Kontakte zur zuständigen Staatsanwaltschaft. Dort wurde erklärt, dass durch die organisatorischen Voraussetzungen, die in dieser betroffenen Feuerwehr vorlagen, schon damals große Anstrengungen unternommen wurden um "Fehlfahrten" zu vermeiden.

    Den Feuerwehren wurde seitens der Staatsanwaltschaft empfohlen, die obigen Punkte entsprechend umzusetzen. Zudem gab es den Hinweis zu den turnusmäßigen Überprüfungen auch "verdachtsorientierte Prüfungen" der Fahrerlaubnisse vorzunehmen, wenn solche angezeigt seien - und diese entsprechend zu dokumentieren.

    Die allermeisten Feuerwehren unseres Landkreises haben dieses System ohne große Probleme übernommen. Bis jetzt läuft das alles sehr gut! Die neuen Fachinformationen stellen also insoweit keine großartigen Neuerungen dar, wenn man sich mit dem Problem schon mal auseinandergesetzt hatte... und um die (evtl. auch eigenen) Konsequenzen weis!

    Gruß
    Markus

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP791303
    Datum03.07.2014 13:315544 x gelesen
    Geschrieben von Michael Z.Dazu tragen unsere Juristen und Verwaltungsleute - aber natürlich auch unsere Politiker bei, die solchen Unsinn in Gesetze bringen. Das dann manche Richter noch die Gesetze willkürlich auslegen ist m.E. weltfremd.Ich will ja keine Vorurteile zerstören, und oute mich sicherheitshalber gleich als einer, der zu den genannten bösen Gruppen gehört, aber: Weder Juristen noch Verwaltungsleute, noch Politiker, noch Gerichte oder Richter können nun wirklich was dafür:

    Geschrieben von Michael Z.der Landesfeuerwehrverband Bayern schlägt vor dass mindestens 2x jährlich der Besitz des Führerschein der Feuerwehrdienstleistenden geprüft und dokumentiert werden soll (Kopie Führerschein usw.).
    Andere Verbände geben da andere Hinweise, die dir vermutlich besser gefallen. Nimm halt die. Mir gefällt die übrigens auch besser, denn dieses Schreiben ist eines der wenigen zu der (vermeintlichen) Problematik "Führerscheinkontrolle", wo der BGH noch korrekt zitiert wird. Weil:

    Geschrieben von Daniel R. Urteil BGH: (BGH VRS 34, 354): 2x jährlich Einsichtnahme des Original-Führerscheins erforderlich.=> Quatsch. Der BGH hat dort lediglich (in einem Kontext fernab von Feuerwehr oder Firmenfuhrparks, wo man das auch oft liest) entschieden, dass eine Einsichtnahme des Original-Führerscheins erforderlich ist. Wie oft, dazu hat er sich witzigerweise nie geäußert. "BGH VRS 34, 354" ist im Übrigen ein Verweis auf eine Zeitschrift bzw. Sammlung über BGH-Entscheidungen (VRS=VerkehrsRechtsSammlung), falls jemand das Urteil dazu sucht wäre die richtige Hausnummer "BGH 4 StR 365/67 vom 05.01.1968". Dieses daraus oft falsch zitierte "2x jährlich" ist ein mittlerweile fast 50 Jahre alter "Rechtsmythos". Ob die neue Empfehlung (! - nix Vorgabe) des LFV Bayern auch wegen diesem Mythos mit dem "zweimal jährlich" daher kommt, oder aus anderen Erwägungen, weiß nur der Ersteller dieser Fachinformation. Wenn der zweimal jährlich prüfen will, soll er das tun, die anderen können problemlos weiterhin nur bei Eintritt und begründeten Anhaltspunkten prüfen.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen791304
    Datum03.07.2014 13:324765 x gelesen
    Geschrieben von Andreas K.Das bekommst Du mit 2 Kontrollen auch nicht in den Griff. Da würde nur eine Kontrolle vor jeder Fahrt helfen.

    Und das Kontrollieren vor jeder Fahrt ist auch nicht praxistauglich. Die beste Lösung wäre vermutlich ein Zufallsgenerator, der jeden Maschinist nach einer zufälligen Zeit (x) auffordert seinen Führerschein vorzuzeigen. Kann der Maschinist den Führerschein nicht zeigen, so gilt er bis zum Vorzeigen als Fußgänger.

    (x) Im Mittel so ca. alle vier Monate, aber prinzipiell variabel. Wer heute kontrolliert wird, kann schon in drei Wochen oder in sechs Monaten wieder dran sein.

    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

    *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 791307
    Datum03.07.2014 14:304784 x gelesen
    Geschrieben von Michael Z.der Landesfeuerwehrverband Bayern schlägt vor dass mindestens 2x jährlich der Besitz des Führerschein der Feuerwehrdienstleistenden geprüft und dokumentiert werden soll (Kopie Führerschein usw.).

    Der LFV Bayern kann genau so gut vorschlagen das man mehr Milch trinken soll, sich nach dem Essen die Zähne putzen oder nach dem Toilettengang die Hände waschen soll. Hätte genau die selben Auswirkungen.

    Und gerade der LFV Bayern, der sich über die überbordende Rechtspflichten für die Feuerwehren immer gerne oppunierte. (Wie war das mit der Forderung nach möglichst wenig Aufwand für den Feuerwehr FS?)

    Witzig ist auch dass Sie was von geänderter Rechtsauslegung erzählen aber jeglichen Nachweis dafür schuldig bleiben.

    Im Internet gibt es viele Seiten die von 1 mal jährlich sprechen und eher wenige die auch von 2mal im Jahr sprechen. Ein konkretes Urteil legt keine vor,

    Ich persönlich halte 1 mal im Jahr für sinnvoll und ohne Probleme durchzuführen, insbesondere wenn man es mit anderen "Pflichtterminen" (z.B. Atemschutzstrecke) kombiniert!

    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

    "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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    AutorAndr8é W8., Tostedt / Niedersachsen791308
    Datum03.07.2014 14:454850 x gelesen
    Geschrieben von Markus R.
    2.
    die Maschinisten eine Verpflichtungserklärung mit ihrer Berufung zum Maschinisten abgaben einen Verlust der Fahrerlaubnis der Wehrführung zu melden und


    Und genau hier würde ich mich sehr interessieren, auf welcher rechtlichen Grundlage eine solche Verpflichtung beruhen kann da ich auf eine diesbezüglich im Jahr 2009 gestellte Anfrage an meine Wehrführung bis heute keine Antwort erhalten habe.

    Eine anlasslose "Verpflichtungserklärung" halte ich aus Gründen des Datenschutzes für extrem bedenklich weil -zumindest bei uns- überhaupt nicht klar ist, welcher Personenkreis

    a.) Kenntnis bekommt und
    b.) ob (und wenn "Ja") wie dieser Personenkreis zur Wahrung einer Schweigepflicht "verdonnert" worden ist.

    Eben aus diesen Gründen werde ich bis zu einer Klärung auch keine -bei uns geforderte- Erklärung unterschreiben sondern "nur" meinen Führerschein vorgezeigen (und auch keine Erlaubnis zum Anfertigen einer Kopie abgeben).


    Meiner Meinung nach muss jeder Kutscher regelmäßig verpflichtet (aka "belehrt") werden, dass er Fahrzeuge der Feuerwehr nur führen darf, wenn er im Besitz einer ausreichend gültigen Fahrerlaubnis ist. Dies muss er durch seine Unterschrift bestätigen und der Führerschein sollte ggf. eben auch mehrfach im Jahr vorgelegt werden.

    Alles, was darüber hinausgeht (wie z.B. die o.g. Verpflichtungserklärung zum anlasslosen Melden des Verlustes der Fahrerlaubnis) halte ich -wie erwähnt- für bedenklich:

    Wenn ich also beispielsweise am 04.07.2014 meinen Lappen für 4 Wochen abgeben muss dann werde ich eben bis zum 03.08.2014 kein Fahrzeug fahren. Wenn ich in der Zwischenzeit z.B. bei einem Feuerwehrdienst ein Fahrzeug fahren soll, dann werde ich eben sagen, dass das im Moment nicht geht. Der Grund dafür (Führerscheinenzug oder Inkontinenz oder was auch immer) muss den Fragesteller nicht interessieren.

    Dieser Umstand würde ihn vielleicht nur dann etwas angehen, wenn er gleichzeitig die aktuelle Alarm- und Ausrückeordnung ändern und eine weitere Wehr nachalarmieren würde, weil ich ja meinen Führerschein versoffen (oder was auch immer) habe und ich unverzichtbar sei, was natürlich albern ist.

    Ähnlich verhält es sich auch bei einer Forderung vor einigen Jahren, wonach die Maschinisten bei uns unterschreiben sollten, dass Sonderrechte nur beim gleichzeitigen Nutzen von Blaulicht und Signalhorn in Anspruch genommen werden dürften: Auch einen derartigen Wisch werde ich nicht unterschreiben, solange die Schalter für diese beiden Stimmungsmacher in unmittelbarer Nähe des jeweiligen Gruppen- oder Truppführers sind, welche oftmals das Bedürfnis haben, die mit diesen Schaltern bedienten Signale selbst zu bedienen oder gar das Horn wegen der nächtlichen Uhrzeit als unnötig abzuschalten.

    Mir (als Inhaber der Fahrerlaubnisklasse CE) ist es egal, wie der Halter einer Feuerwehr gedenkt, seine Fahrzeuge zum Einsatzort zu bekommen und mir ist es auch egal, ob ich Maschinist oder Schlauchtruppmann bin. Definitiv nicht egal ist mir die -meiner Meinung nach übersteigerte- Wut zum Erfassen persönlicher Daten und Verhältnisse ohne vorheriger Klärung von datenschutzrechtlichen Fragen.

    Wenn man bedenkt, dass schon die Angabe des Geburtstags in der -an alle Kameraden kommunizierten- Mitgliederliste unter den Datenschutz fällt, finde ich diese Thematik richtig spannend.

    Grüße,
    André

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP791312
    Datum03.07.2014 18:454679 x gelesen
    Geschrieben von André W.Eben aus diesen Gründen werde ich bis zu einer Klärung auch keine -bei uns geforderte- Erklärung unterschreiben sondern "nur" meinen Führerschein vorgezeigenDann würde ich mir den vor jeder Fahrt zeigen lassen, oder plane eben generell mit einem Fahrer weniger.

    Geschrieben von André W. Definitiv nicht egal ist mir die -meiner Meinung nach übersteigerte- Wut zum Erfassen persönlicher Daten und Verhältnisse ohne vorheriger Klärung von datenschutzrechtlichen Fragen. Für mich liest sich das nicht nach Sammelwut, sondern eher nach Datenschutzextremismus auf der anderen Seite.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW791314
    Datum03.07.2014 19:444549 x gelesen
    Geschrieben von André W.wonach die Maschinisten bei uns unterschreiben sollten, dass Sonderrechte nur beim gleichzeitigen Nutzen von Blaulicht und Signalhorn in Anspruch genommen werden dürften:

    Ich hätte das alleine desahlb unterschrieben um die Kiste beim nächsten Einsatz nicht STVO-Konform abstellen zu müssen ;)

    oder anders;
    Es würde mich erheblich amüsieren beim nächsten Einsatz das Feuerwehrfahrzeug in 2. Reihe/auf der Fahrbahn mit eingeschaltetem Blaulicht und Signalhorn abzustellen...so für 2-3Std. des Nachts im Wohngebiet.

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW791318
    Datum03.07.2014 21:304414 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Dann würde ich mir den vor jeder Fahrt zeigen lassen, oder plane eben generell mit einem Fahrer weniger.

    definitiv: oder.

    und einen PA-Träger weniger, weil der ja ggf. auch gewissen Dinge offenbaren muss...

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP791323
    Datum03.07.2014 21:514422 x gelesen
    Geschrieben von Michael Z.der Landesfeuerwehrverband Bayern schlägt vor dass mindestens 2x jährlich der Besitz des Führerschein der Feuerwehrdienstleistenden geprüft und dokumentiert werden soll (Kopie Führerschein usw.).
    Setzt das jemand in seiner Feuerwehr (in Bayern) um?

    Hier in unserer Stadt wird das per Anweisung durch den OB für alle Städt.Mitarbeiter (und FW-Leute) so durchgeführt.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern791331
    Datum03.07.2014 22:544432 x gelesen
    Geschrieben von André W.
    Und genau hier würde ich mich sehr interessieren, auf welcher rechtlichen Grundlage eine solche Verpflichtung beruhen kann
    Bei uns ist das eine Dienstanweisung des Kommandanten. Eine andere (Rechts-)Grundlage wirst Du dafür nicht finden. Macht m.E. aber auch nichts, da der Kommandant ja durchaus diese Weisungen erlassen kann - ggf. auch in (enger) Abstimmung mit dem Bürgermeister.

    Geschrieben von André W.
    da ich auf eine diesbezüglich im Jahr 2009 gestellte Anfrage an meine Wehrführung bis heute keine Antwort erhalten habe.
    Tja, das ist allerdings bitter...

    Geschrieben von André W.
    Eine anlasslose "Verpflichtungserklärung" halte ich aus Gründen des Datenschutzes für extrem bedenklich weil -zumindest bei uns- überhaupt nicht klar ist, welcher Personenkreis

    a.) Kenntnis bekommt und
    b.) ob (und wenn "Ja") wie dieser Personenkreis zur Wahrung einer Schweigepflicht "verdonnert" worden ist.

    Spätestens, wenn es einen Vorfall gab (und der muss noch nicht mal in der eigenen Wehr geschehen sein, da reicht schon der Landkreis), wäre es nicht mehr "anlasslos". Und das Thema Datenschutz wird ja sehr gerne bemüht, auch wenn das auch meistens nur vorgeschoben wird (soll jetzt aber kein persönlicher Angriff sein, ist nur eine allgemeine Feststellung, die auf einige Jahre Berufserfahrung greift). Im übrigen: wenn das bei Euch nicht geregelt ist: schlecht! Bei uns ist klar, dass

    a.) alle Führungskräfte davon Kenntnis erlangen und
    b.) keiner seine diesbezüglichen Infos offensiv in die Feuerwehr tragen soll. Wobei das in der Regel eh nicht erforderlich ist, weil sich bei uns auf dem Dorf das schneller rumspricht als es manchen lieb ist...

    Geschrieben von André W.
    Eben aus diesen Gründen werde ich bis zu einer Klärung auch keine -bei uns geforderte- Erklärung unterschreiben sondern "nur" meinen Führerschein vorgezeigen (und auch keine Erlaubnis zum Anfertigen einer Kopie abgeben).
    Das ist jedem selbst überlassen, ich kenne genug Feuerwehren, da werden diese Maschinisten eben kein Fahrzeug mehr führen, bis sie die Verpflichtungserklärung abgegeben haben. Und womit: mit Recht! Wenn fremde Fahrzeuge bewegt werden (sollen/ möchten/ dürfen/...), dann muss man auch die "Spielregeln" des Fahrzeughalters beachten. Ist bei mir im Beruf auch so. Ich kenne sogar einen Hausmeister, dem wurde gekündigt, weil er einen (wohl alkoholbedingten) Führerscheinentzug seinem Arbeitgeber nicht gemeldet hatte...

    Geschrieben von André W.
    Mir (als Inhaber der Fahrerlaubnisklasse CE) ist es egal, wie der Halter einer Feuerwehr gedenkt, seine Fahrzeuge zum Einsatzort zu bekommen und mir ist es auch egal, ob ich Maschinist oder Schlauchtruppmann bin. Definitiv nicht egal ist mir die -meiner Meinung nach übersteigerte- Wut zum Erfassen persönlicher Daten und Verhältnisse ohne vorheriger Klärung von datenschutzrechtlichen Fragen.
    Ganz ehrlich: die Thematik stellt sich (Gott sei Dank) dann nicht, wenn derjenige einen Zuschuss zu seinem Führerschein haben möchte. Denn entweder, er gibt vorab seine Verpflichtungserklärung ab, oder er bekommt eben nichts ausbezahlt. In meinem Bekanntenkreis kenne ich jedenfalls niemanden, der deswegen eine Welle schlägt. Scheinbar ist bei uns die Welt diesbezüglich noch "in Ordnung"... :-)

    Ganz davon ab: was ist mit anderen aktiven Einsatzkräften, die evtl. auch "Meldepflichten" haben (z.B. AGT)... fällt das alles auch unter Datenschutz?

    Gruß
    Markus

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg791341
    Datum04.07.2014 09:204463 x gelesen
    Geschrieben von Lüder P.Wirklich besser wäre aber die Eigenverantwortung der Menschen zu betonen.
    Durchaus richtig.
    Allerdings hast du dabei ein kleines Problem.
    In einem bestimmten Stadium abhängiger Personen sind diese definitv nicht mehr in der Lage, Eigenverantwortung wahrzunehmen - es dreht sich faktisch nur noch um die Droge.
    Wenn dir ein derartiger Kandidat bekannt ist, hast du zwei Möglichkeiten: Entweder kaltstellen oder vor jedem(!) Einsatz kontrollieren ... gibt's IMHO aus der Arbeitswelt sogar ein Urteil dazu, finde ich nur nicht mehr ...

    Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
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    xxx

     15.01.2009 09:57 Dani7el 7R., Reppenstedt
     15.01.2009 10:01 Matt7hia7s O7., Waldems
     15.01.2009 10:02 ., Kastorf/ Kiel
     15.01.2009 10:02 Mitj7a S7., Pinneberg
     15.01.2009 19:20 Dani7el 7R., Reppenstedt
     15.01.2009 19:43 Udo 7B., Aichhalden
     15.01.2009 20:58 Mitj7a S7., Pinneberg
     16.01.2009 09:25 Dani7el 7R., Reppenstedt
     16.01.2009 13:10 Chri7sti7an 7F., Wernau
     16.01.2009 16:16 Chri7sto7f S7., Vilseck
     03.07.2014 09:34 Mich7ael7 Z.7, Bastheim
     03.07.2014 10:25 Dani7el 7R., Ulm
     03.07.2014 10:33 Mich7ael7 Z.7, Bastheim
     03.07.2014 10:42 Thom7as 7E., Nettetal
     03.07.2014 10:53 Mich7ael7 Z.7, Bastheim
     03.07.2014 13:31 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     03.07.2014 11:06 Jürg7en 7M., Weinstadt
     03.07.2014 11:12 Lüde7r P7., Kelkheim
     04.07.2014 09:20 Udo 7B., Aichhalden
     03.07.2014 11:15 Mich7ael7 Z.7, Bastheim
     03.07.2014 11:50 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
     03.07.2014 13:32 Uwe 7S., Bürstadt
     03.07.2014 11:05 Lüde7r P7., Kelkheim
     03.07.2014 12:51 Mark7us 7R., Höhenrain
     03.07.2014 14:45 ., Tostedt
     03.07.2014 18:45 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     03.07.2014 21:30 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     03.07.2014 19:44 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     03.07.2014 22:54 Mark7us 7R., Höhenrain
     03.07.2014 14:30 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     03.07.2014 21:51 Volk7er 7C., Trier
     15.01.2009 10:04 Hube7rt 7K., Erkelenz
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