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ThemaAufgaben Gerätewart10 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorAndr8eas8 V.8, Uetze / Niedersachsen791007
Datum26.06.2014 08:576322 x gelesen
Hallo liebe Forumsgemeinde,

kann mir einer bitte mitteilen, wo die Aufgaben eines Gerätewartes in Niedersachsen festgelegt sind.
Aussagen wie "Warten der Geräte" ist mir zu schwammig :-)

Bisher wurde ich darauf verwiesen, das es in den Schulungsunterlagen der Nds. Akademie für Brand- und Katastrophenschutz zu finden ist. Diese stehen mir leider nicht zur Verfügung und Google ist hier sehr wortkarg

Ich hoffe das mir einer einen Tipp geben kann oder gar eine Lösung.

P.s. Suche wurde benutzt und keine Aussagekräftigen Ergebnisse gefunden.

MkG, Andreas

Wir leben alle unter dem gleichen Himmel. Aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.
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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.791008
Datum26.06.2014 09:163622 x gelesen
Geschrieben von Andreas V.
Ich hoffe das mir einer einen Tipp geben kann oder gar eine Lösung.

Dienstanweisung für Gerätewarte - Stadt Schöningen

Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorAndr8eas8 V.8, Uetze / Niedersachsen791009
Datum26.06.2014 09:213399 x gelesen
Danke Christian für Deinen Link.

Solche Anweisungen habe ich schon öfters gefunden.
Soll also heißen, das jede Stadt / Gemeinde die Aufgaben eigenständig festlegt und es keine allgemein gültige Anweisung seitens Land oder / und Kommunen gibt?

Da bei uns normalerweise alles fest reglementiert ist, bin ich etwas verwirrt ^^

Gruß, Andreas

Wir leben alle unter dem gleichen Himmel. Aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.
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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern791011
Datum26.06.2014 09:353327 x gelesen
Servus,

unabhängig von den weiteren Aufgaben, hat er mit den Prüfgrundsätzen f. Geräte der Feuerwehr (pdf) schon mal ordentlich zu tun...

Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW791012
Datum26.06.2014 09:403617 x gelesen
Geschrieben von Thorsten S.unabhängig von den weiteren Aufgaben, hat er mit den Prüfgrundsätzen f. Geräte der Feuerwehr (pdf) schon mal ordentlich zu tun...

Basisvorschrift dazu ist die http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/v-c53.pdf" target="_blank">GUV-V C53 Abschnitt V.

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.791013
Datum26.06.2014 09:453247 x gelesen
Geschrieben von Andreas V.Soll also heißen, das jede Stadt / Gemeinde die Aufgaben eigenständig festlegt und es keine allgemein gültige Anweisung seitens Land oder / und Kommunen gibt?
Schätze mal ja. Denn die Voraussetzungen sind ja immer unterschiedlich. Die gehen ja von komplett eingerichteter Funk-, Atemschutz- und Schlauchwerkstatt bis zu "Ich pack es ein und fahr es zur FTZ".

Bei einigen gehört der Winterdienst auf dem Feuerwehrgelände dazu, bei uns dreht zum Beispiel der Bauhof eine Runde. Wiederum woanders befindet sich die zentrale Schlauchwäsche. Ganz woanders unterstützen ehrenamtliche Gerätewarte hauptamtliche Kräfte, welche dann aber die Prüfintervalle überwachen. usw ... usf ...

"Örtliche Gegebenheiten" ;-)

Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorAndr8eas8 V.8, Uetze / Niedersachsen791014
Datum26.06.2014 09:463163 x gelesen
Danke euch beiden. Das sind doch mal Handfeste Unterlagen :-) Damit kann ich arbeiten.

Gruß, Andreas

Wir leben alle unter dem gleichen Himmel. Aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.
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AutorTimo8 K.8, Salem / Ba-Wü791038
Datum26.06.2014 13:272819 x gelesen
Hallo,

interessant dürfte dazu auch sein welche Planzahlen hinterlegt sind für die jeweilige Gerätewartung. Z.B. Prüfen einer 4-teiligen Steckleiter 35min, AT Maske 20 min, etc. um die benötigte Kapa zu berechnen.

Gruß vom See
T.
www.feuerwehr-salem.de oder unter www.facebook.com/FeuerwehrSalem

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AutorJens8 M.8, Bielefeld / NRW791055
Datum26.06.2014 16:592509 x gelesen
Hallo,

ergänzend zur genannten GUV-G und UVV gibt es auch noch einer Lernunterlage, die in
Zusammenarbeit einiger Landesfeuerwehrschulen entstanden ist. Nennt sich "Gerätewart nach FwDV 2"
vom März 2009 - zumindest bei uns in NRW zum download verfügbar auf der internen Seite.
Auf den 160 Seiten findet man auch einiges, sogar mit farbigen Bildern.

Gruß

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AutorStef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen791061
Datum26.06.2014 18:522503 x gelesen
Die LFS Sachsen hat auch was auf ihrer Seite, ev. steht da was nützliches für dich mit drinn auch wenn es ein anderes Bundesland ist.

http://www.lfs.sachsen.de/download/lfs/L130-A_Geraetewart.pdf

MfG

(Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF)

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