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ThemaRechnungshof rügt Wehrleiter58 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorHelm8ut 8B., Jünkerath / RLP790847
Datum24.06.2014 18:3716764 x gelesen
Im Volksfreund von heute bin ich auf folgenden Artikel gestoßen: http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/rheinlandpfalz/rheinlandpfalz/Heute-im-Trierischen-Volksfreund-Rechnungshof-mahnt-Kommunen-zum-strikten-Sparen;art806,3917282
Hieraus ergeben sich für mich einige Fragen.
Hat der Rechnungshof die Feuerwehr so dargestellt, oder hat der Redakteur dieses Beispiel ausgewählt?
Ist das beanstandete Fahrzeug bezuschusst worden, oder handelt es sich bei dem geringen Preis um die notwendige Ausrüstung für ein privates Fahrzeug mit Blaulichtberechtigung?
Welches weitere " Auto " der Feuerwehr steht dem Wehrleiter denn noch zur Verfügung?
Wofür als von zu Hause oder von der Arbeitsstelle oder sonstwoher zur Einsatzstelle zu kommen benötigt man denn einen Kommandowagen?

Wer verfügt als Wehrleiter in RLP über einen Kommandowagen auch zur privaten Nutzung?

Der Kommandowagen wird in RLP erst ab Risikoklasse 4 bezuschusst, daher dürften die wenigsten Wehrleiter über so ein Fahrzeug verfügen können. Die Möglichkeit eine Blaulichtberechtigung im privat PKW für Wehrleiter auszusprechen ist zwar theoretisch gegeben, wird aber vom LBM ganz bewusst blockiert.(Aussage eines Sachbearbeiters "Der Wehrleiter wird da erst ganz Nachrangig Berücksichtigt")
Daher wüsste ich schon gerne wie der jeweilige Wehrleiter es schafft, seiner Verpflichtung nach LBKG die Einsatzleitung an der Einsatzstelle ab Risikoklasse 2 zu übernehmen, nachkommt.
Die kostengünstige Version mit der Blaulichtberechtigung ist offensichtlich nicht erwünscht, der Kommadowagen erst ab RK 4 Bezuschussungsfähig und der ELW 1 ist vielleicht schon an der Einsatzstelle.

Schöne Grüße Helmut

Dies ist Ausschließlich meine persönliche Meinung.

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AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz790849
Datum24.06.2014 19:0911161 x gelesen
Der Rechnungshofbericht im Volltext findet sich hier:

http://www.rechnungshof-rlp.de/icc/internet/med/ac3/ac3707bd-a270-c641-5b1e-4eb4040d17ef,11111111-1111-1111-1111-111111111111.pdf

Der Fall des Wehrleiters mit Kommandowagen ist auf Seite 54 beschrieben.

Geschrieben von Helmut B.Hat der Rechnungshof die Feuerwehr so dargestellt, oder hat der Redakteur dieses Beispiel ausgewählt?
Der Rechnungshof hat den Fall so dargestellt und der Redakteur hat ihn ausgewählt.

Geschrieben von Helmut B.Ist das beanstandete Fahrzeug bezuschusst worden, oder handelt es sich bei dem geringen Preis um die notwendige Ausrüstung für ein privates Fahrzeug mit Blaulichtberechtigung?
Das Fahrzeug wurde nicht bezuschusst. Es handelt sich nicht um ein privates Fahrzeug. Der genannte Preis ist der Aufpreis für das Ausstattungspaket (dessen Bezeichnung auf einen BMW 3er hindeutet). Das Fahrzeug wurde für zwei Jahre geleast. Gesamtkosten seit dem ersten Leasingfahrzeug 2008: ca. 35.000

Geschrieben von Helmut B.Welches weitere " Auto " der Feuerwehr steht dem Wehrleiter denn noch zur Verfügung?
Der ELW.

Geschrieben von Helmut B.Wofür als von zu Hause oder von der Arbeitsstelle oder sonstwoher zur Einsatzstelle zu kommen benötigt man denn einen Kommandowagen?
Zitat Wikipedia: Der in der DIN 14 507 Teil 5 genormte Kommandowagen (KdoW) ist ein Führungsfahrzeug für kleinere Einsätze. Es dient vor allem dem Transport von Führungskräften bzw. auch als deren Dienstfahrzeug. Dieses Fahrzeug sollte als selbstständiger und einzelner Leitwagen nur zur Koordination kleiner Einsätze genutzt werden. De facto wird es aber empirisch hauptsächlich von Führungskräften größerer Feuerwehren oder Einheiten verwendet.

Geschrieben von Helmut B.Wer verfügt als Wehrleiter in RLP über einen Kommandowagen auch zur privaten Nutzung?
Vermutlich werden viele Kommandowagen privat "mitgeführt", um jederzeit direkt eine Einsatzstelle anfahren zu können.

Geschrieben von Helmut B.Daher wüsste ich schon gerne wie der jeweilige Wehrleiter es schafft, seiner Verpflichtung nach LBKG die Einsatzleitung an der Einsatzstelle ab Risikoklasse 2 zu übernehmen, nachkommt.
Wie soll man diese Frage verstehen? Er setzt sich nach Bedarf in seinen Kommandowagen oder den ELW oder sein Privatfahrzeug und fährt zur Einsatzstelle. Die betreffende Gemeinde ist nicht in Risikoklasse 4 eingeteilt.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP790851
Datum24.06.2014 19:4610633 x gelesen
Geschrieben von Helmut B.Daher wüsste ich schon gerne wie der jeweilige Wehrleiter es schafft, seiner Verpflichtung nach LBKG die Einsatzleitung an der Einsatzstelle ab Risikoklasse 2 zu übernehmen, nachkommt.Wieso ist ein Wehrleiter nach LBKG verpflichtet, ab Risikoklasse 2 die Einsatzleitung an der Einsatzstelle zu übernehmen?

Geschrieben von Helmut B.Die Möglichkeit eine Blaulichtberechtigung im privat PKW für Wehrleiter auszusprechen ist zwar theoretisch gegeben, wird aber vom LBM ganz bewusst blockiert.(Aussage eines Sachbearbeiters "Der Wehrleiter wird da erst ganz Nachrangig Berücksichtigt")Das kommt nicht vom LBM, sondern vom ISIM. Seit letztem Jahr gibt es da eine (etwas sehr seltsame) "Quotenregelung", wonach sich die Aufgabenträger quasi entscheiden können, ob die Anzahl der möglichen "Blaulichtberechtigungen" nach Einwohnerzahl oder Fläche festgelegt werden soll. D.h. eine Ausnahmegenehmigung pro angefangene 15.000 Ew oder pro angefangene 100.000 qkm. Würde bei eurem LK Vulkaneifel z.B. bedeuten: nach Fläche hättet ihr 10 "Blaulichtberechtigungen", nach Einwohner lediglich 5. In dichter besiedelten Kreisen dreht sich das dann, z.B. Rhein-Pfalz-Kreis: 4 nach Fläche, aber 10 wären nach Einwohner möglich.
Diese werden dann von den Kreisen auf vorrangig KFI und Stellv., LNA und OrgL aufgeteilt, und wenn dann welche übrig bleiben, könnte man Wehrleiter damit versorgen. Die einzigen Privatfahrzeuge, die außerhalb dieser Quote blaulichteln dürfen, sind die der ÄLRD.

Abgesehen davon, dass ich diese Quotenregelung (und insbesondere die Begründung dazu) ziemlich merkwürdig finde, sehe ich jedoch gar keinen Grund, Wehrleiter entsprechend auszustatten. Auch ein KdoW, sofern vorhanden (wir werden in RK 3 im nächsten Jahr auch einen beschaffen), sollte nicht sein Privatfahrzeug sein, oder ein persönlich zugeteiltes Dienstfahrzeug, sondern er sollte im Zugriff einer zeitnah eintreffenden Führungskraft sein. Und diese Kräfte sind so auszubilden und vorzuhalten, dass sie zeit- und ortsnah an den Einsatzstellen der Kommune verfügbar sind. Die Einsatzleiterregelungen des LBKG geben das her. Ein Bürgermeister könnte seine Schwiegermutter mit der Einsatzleitung beauftragen, wenn er sie ärgern wollte. Deshalb braucht man die Einsatzfunktion eines Wehrleiters nicht so überbewerten, dass er wegen persönlicher Unverzichtbarkeit ständig einen KdoW in der Einfahrt und SoSi hat.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP790852
Datum24.06.2014 20:0110035 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Deshalb braucht man die Einsatzfunktion eines Wehrleiters nicht so überbewerten, dass er wegen persönlicher Unverzichtbarkeit ständig einen KdoW in der Einfahrt und SoSi hat.

Das sagst du so...
Ich kenne Wehrführer die mit ihrem Privatwagen die Einsatzstelle anfahren. Quasi als KDOW ohne Blaulicht....

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Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP790853
Datum24.06.2014 20:149964 x gelesen
Geschrieben von Michael L.Ich kenne Wehrführer die mit ihrem Privatwagen die Einsatzstelle anfahren. Quasi als KDOW ohne Blaulicht....Wird hier aus diversen Gründen auch öfters gemacht, auch von mir selbst. Wenn ich zu spät am GH ankomm, und die Truppe ohne GF los ist (kommt hier mittlerweile wg. Massenanfall von Führungsausbildungen nicht mehr vor, in anderen Orten schon), oder wenn absehbar ist, dass die Fahrzeuge ansonsten voll besetzt sind, aber weitere (übergeordnete) Führungskräfte gebraucht werden könnten (die alte Story "Wo sitzt der ZF"), oder es eine Lage ist, die ich mir als Einsatzberichtsschreiber- bzw. Unterzeichner doch lieber auch selbst anschaue, oder...

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Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP790856
Datum24.06.2014 20:359821 x gelesen
Ich habe das auch zwei Mal gemacht. In Ausnahmesituationen auch kein Thema. Aber nicht als Regel. Dazu habe ich einen ELW1 (oder einen KDOW) im Stall. Der ist Führungsfahrzeug.

Geschrieben von Sebastian K.oder es eine Lage ist, die ich mir als Einsatzberichtsschreiber- bzw. Unterzeichner doch lieber auch selbst anschaue, oder...

Dazu habe ich meine eigene Meinung. Solange mein Name als EL unter dem Bericht steht brauche ich keinen der mir auf die Finger schaut. Es sei denn er übernimmt den Einsatz.
Ansonsten sieht das immer etwas nach Mißtrauen gegenüber dem EL aus.

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz790857
Datum24.06.2014 20:389863 x gelesen
Geschrieben von Michael L.Ich habe das auch zwei Mal gemacht. In Ausnahmesituationen auch kein Thema. Aber nicht als Regel. Dazu habe ich einen ELW1 (oder einen KDOW) im Stall. Der ist Führungsfahrzeug.

Kommt aber darauf an, wo sich der Einsatzleiter befindet bzw. aus welcher Wehr er kommt und wo der ELW1 steht.

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP790860
Datum24.06.2014 20:539747 x gelesen
Wie gesagt ich habe das als Wehrführer auch gemacht. In einem Fall weil kein GF vor Ort war (sein konnte) und im zweiten Fall weil ich bei Verlassen der Haustür schon die Rauchsäule gesehen habe.
Aber wenn mir Wehrführer von Stützpunktwehren ganz stolz erklären das sie immer mit dem Privat-PKW vorfahren dann ist das meiner Meinung nach suboptimal.
Zumal es in der Zeit des Analogfunks auch die Ausstattung mit Funk eine Grauzone war. Mit HRT sieht das schon wieder anders aus.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP790861
Datum24.06.2014 20:579824 x gelesen
Geschrieben von Michael L.Solange mein Name als EL unter dem Bericht steht brauche ich keinen der mir auf die Finger schaut. Die Unterschriftsfolge auf den offiziellen Landesberichten ist nunmal nicht nach dem EL zu Ende. Dazu kommt, dass bei unserer Größe nicht jeder GF wirklich up to date ist, was in den Einsatzberichten z.B. für die weitere Bearbeitung im Rathaus wichtig ist, oder dass er so einen Bericht nur alle paar Jahre mal ausfüllt.
Überhaupt ist die Einheitsgröße und die Einsatzhäufigkeit hier ein Faktor. Auch wenn wir hier im Ort viele GF haben. Wir haben z.B. in den letzten Jahren ordentlich in Ausbildung und Technik investiert, um beim Thema Innenangriff zeitgemäß zu arbeiten. Würde jetzt mal so ein Einsatz kommen, und das ist bei uns eben nicht alle paar Tage oder Wochen, sondern mind. Monate der Fall, und ich würde TLF oder auch ELW verpassen, würde ich trotzdem privat hinterher fahren, nur um die praktische Umsetzung mit zu erleben. Denn ich habe ausgebildet und beschafft, und hinterher bin ich auch derjenige, der weiter ausbildet und beschafft. Würden wir wöchentlich Innenangriffe fahren, würde ich einfach bis zum nächsten Mal warten.

Geschrieben von Michael L.Dazu habe ich einen ELW1 (oder einen KDOW) im Stall. Der ist Führungsfahrzeug.Den ELW hab ich hier am Standort auch. Er ist für 10 andere Ortswehren genauso zuständig, unter denen auch genug ZF oder Führungsassis sind, die teils allerdings nur ein TSF haben. Da kann der ZF dann der Staffel einen Platz wegnehmen, oder der ELW fährt erstmal als Sammeltaxi, oder man trifft sich eben an der Einsatzstelle, wohin Führungskräfte (aber eben ohne SoSi) mit dem privaten PKW kommen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP790862
Datum24.06.2014 21:079565 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K. und ich würde TLF oder auch ELW verpassen, würde ich trotzdem privat hinterher fahren, nur um die praktische Umsetzung mit zu erleben. Denn ich habe ausgebildet und beschafft, und hinterher bin ich auch derjenige, der weiter ausbildet und beschafft.

Oha, da würden wir beide dann wohl aneinanderrasseln. ;-)
Ich hatte mal einen Wehrleiter der (sofern vor Ort) zu JEDEM Einsatz dazukam. Und wenn nur 10m² Wiese gebrannt haben. Auch wenn man das mit "Dienstaufsicht, etc." begründen kann kommt man sich als GF vor Ort doch permanent kontrolliert vor.
Als ob man so was nicht alleine in den Griff bekommt.

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP790864
Datum24.06.2014 21:079864 x gelesen
Geschrieben von Helmut B.Wer verfügt als Wehrleiter in RLP über einen Kommandowagen auch zur privaten Nutzung?
Bei den uns umgebenden VGs so üblich. Ein Mondeo ist da noch der bescheidene.

Dies ist meine Meinung.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP790868
Datum24.06.2014 21:179647 x gelesen
Geschrieben von Michael L.Oha, da würden wir beide dann wohl aneinanderrasseln. ;-)Ich bin da mittlerweile recht robust. Die, mit denen ich wegen sowas schon aneinandergerasselt bin, waren übrigens auf der anderen Seite dann die ersten, die mit "Drückeberger"-Geschwätz anfingen, als ich dann mal im GH oder daheim blieb.

Geschrieben von Michael L.zu JEDEM Einsatz Diese "permanente Kontrolle" wiederum mache ich ja nicht. Ich mache mir da vorher schon Gedanken. Und damit fahre ich bisher ganz gut. Allerdings: als Wehrführer, nicht Wehrleiter. Und wie gesagt, hat man 15-20 Einsätze, oder 150-200. Die Möglichkeiten zur Kontrolle oder Aufsicht sind da eben andere.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
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(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorMari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / Brandenburg790871
Datum24.06.2014 21:46   10083 x gelesen
Gruß in die Runde!

Die Paragraphenreiter und Theoretiker unter uns Forumsmitgliedern werden mich sicher wieder steinigen, aber Folgends von mir dazu:

Mal Freigeistig und fernab von jeder Gesetzeslage
Ohne mich selbst zu überschätzen und "meine" anderen Führungskräfte zu unterschätzen hielt ich mich , in meiner Zeit als Wehrführer, nie für so wichtig den Weltuntergang einzig und allein aufhalten zu können.

Ich nannte so etwas VERTRAUEN und bin damit bei meinen Jungs und Mädels immer gut gefahren.
Das lag aber auch daran dass wir alle gut ausgebildet waren und sind, nicht nur der Oberhäuptling
Aber auch weil ich selbst vorgeschädigt war weil mir mal in früherer Zeit "mein" Führer "meinen" Einsatz "weggenommen" hat.
Eine Allerweltslage "Dachstuhl nach Blitzeinschlag".

Auch unsere Gruppenführer waren und sind durchaus in der Lage mal eine Zuglage abzuarbeiten, nen Zugführer konnte auch mal ne Lagerhalle ausmachen. Und nen gestandener Truppführer konnte durchaus auch sinnvoll und sicher ein LF führen.

Sicher nicht der Weisheit letzter Schluss, aber auch so kann Feuerwehrs funktionieren.

So denn, Gruß in die Runde

www.feuerwehr-kleinmachnow.de

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AutorMari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / Brandenburg790872
Datum24.06.2014 21:499434 x gelesen
Ich werds wohl nie begreifen

Wehrführer und Wehrleiter ? Könnte man das mir Berlin- Brandenburger Jung mal auseinanderdröseln.

Danke im Vorraus, L G Mario

www.feuerwehr-kleinmachnow.de

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP790873
Datum24.06.2014 21:529405 x gelesen
Das hängt mit der Verwaltungsstruktur in RLP zusammen.
Wehrleiter: Chef der Feuerwehren einer Verbandsgemeinde (Zusammenschluss mehrerer Orte und Städte zu einer Verwaltugsgemeinschaft), Ansprechpartner und Beauftragter des VG-Bürgermeisters
Wehrführer: Chef der Feuerwehr eines Ortes bzw. einer der VG angehörigen Kommune.

In großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten gibt es teilweise nochmal andere Konstellationen.

Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP790874
Datum24.06.2014 21:539424 x gelesen
In RLP: Die einzelnen FFs ( Ortswehren) werden von Wehrführern geleitet.
Desweiteren gibt es in RLP ja noch die Verbandsgemeinden( Stehen zwischen Ortsgemeinden und Landkreis) , und die sind für den Brandschutz verantwortlich. Und auf der Ebene bigt es den (Verbandsgemeinde) Wehrleiter.

Dies ist meine Meinung.

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AutorMari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / Brandenburg790876
Datum24.06.2014 22:209323 x gelesen
ich glaube zu verstehen:


Was bei Euch der Wehrleiter ist bei uns der Amtsbrandmeister, Stadtbrandmeister bzw. der Gemeindebrandmeister.

Der Wehrführer hat den Hut auf in einer dazugehörigen Orts- bzw. Ortsteilwehr.

Danke für Eure Infos

www.feuerwehr-kleinmachnow.de

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AutorHelm8ut 8B., Jünkerath / RLP790877
Datum24.06.2014 22:239522 x gelesen
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Geschrieben von Sebastian K.Das kommt nicht vom LBM, sondern vom ISIM. Seit letztem Jahr gibt es da eine (etwas sehr seltsame) "Quotenregelung", wonach sich die Aufgabenträger quasi entscheiden können, ob die Anzahl der möglichen "Blaulichtberechtigungen" nach Einwohnerzahl oder Fläche festgelegt werden soll. D.h. eine Ausnahmegenehmigung pro angefangene 15.000 Ew oder pro angefangene 100.000 qkm. Würde bei eurem LK Vulkaneifel z.B. bedeuten: nach Fläche hättet ihr 10 "Blaulichtberechtigungen", nach Einwohner lediglich 5. In dichter besiedelten Kreisen dreht sich das dann, z.B. Rhein-Pfalz-Kreis: 4 nach Fläche, aber 10 wären nach Einwohner möglich.
Diese werden dann von den Kreisen auf vorrangig KFI und Stellv., LNA und OrgL aufgeteilt, und wenn dann welche übrig bleiben, könnte man Wehrleiter damit versorgen. Die einzigen Privatfahrzeuge, die außerhalb dieser Quote blaulichteln dürfen, sind die der ÄLRD.


Die Quotenregelung ist bekannt, und ist auch angewendet. Das ISIM lässt wenn die Quote noch nicht erfüllt ist, in Ausnahmefällen eine Regelung für Wehrleiter zu.
Der LBM legt sich aber da quer und sagt: Die Vorgaben des ISIM sind schön und gut, aber wir bilden uns da unsere eigene Meinung. Die Bedarfsanfragen der Wehrleiter bleiben erstmal liegen, wir müssen mit unserem reduzierten Personalbedarf Vorrangig Geldeinbringende Sondergenehmigungen für Schwertransporte etc. bearbeiten.

Bei uns gibt es für die Führer der Stützpunktwehren Führungsfahrzeuge (1ELW 1, 2MTF), die von den Führern im ersten Abmarsch genutzt werden. Z.B, fährt der Zugführer auf dem ELW als Führungsfahrzeug zur Einsatzstelle, im weiteren Einsatzverlauf wird dann nach Lage der ELW eingerichtet oder nicht. Der WL übernimmt je nach Bedarf an der Einsatzstelle die Einsatzleitung mit Führungstrupp oder Staffel.
Wer dann als Nachrückender WL mal probiert hat an einem 2KM Stau vorbeizukommen wird einschätzen können warum man ein Sondersignal auf seinem Fahrzeug haben sollte.

Schöne Grüße Helmut

Dies ist Ausschließlich meine persönliche Meinung.

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AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz790881
Datum24.06.2014 22:399619 x gelesen
Geschrieben von Mario G.Auch unsere Gruppenführer waren und sind durchaus in der Lage mal eine Zuglage abzuarbeiten, nen Zugführer konnte auch mal ne Lagerhalle ausmachen. Und nen gestandener Truppführer konnte durchaus auch sinnvoll und sicher ein LF führen.

Schön wenn das klappt. Ist ja manchmal auch notwendig so zu verfahren, wenn kein Gruppen-/Zug-/Verbandsführer vor Ort ist. Aber wozu bildet man denn diese Führungspositionen aus? Doch sicher, damit sie bei entsprechender Lage diese Positionen übernehmen. Und wenn dann ein ausgebildeter Zugführer dem Gruppenführer "seine" Zuglage wegnimmt, dann ist das genau darum, weil er diese Ausbildung absolviert hat. Und das hat für mich nichts mit Misstrauen zu tun.

Etwas anderes ist es, wenn ein Zugführer meint, auch jede Gruppenlage selbst führen zu müssen, obwohl schon ein Gruppenführer vor Ort ist, oder ein Wehrleiter jeden Mülleimerbrand selbst übernimmt. Das ist dann das Gegenteil von Vertrauen.

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AutorMari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / Brandenburg790888
Datum24.06.2014 23:079542 x gelesen
Hallo Oliver!

Genau dieses vor Ort sein habe ich dann ganz gern immer als "Fachberater" betitelt.
Man ist da, lässt sich in die Lage einweisen, gibt Tips, und niemanden etwas weg.

Und wenns brenzlig wird kann man immer jeder Zeit übernehmen.

Ich meine einfach nur jeder ist ersetzbar, auch wenns manche Leute nicht wahrhaben wollen.
60 Leute bekommen das Feuer auch aus ohne das der Herr "F 6- Offizier" da ist,

www.feuerwehr-kleinmachnow.de

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AutorChri8sti8an 8W., Pentenried / Bayern790907
Datum25.06.2014 08:589503 x gelesen
Geschrieben von Oliver S.Der Rechnungshofbericht im Volltext findet sich hier:

http://www.rechnungshof-rlp.de/icc/internet/med/ac3/ac3707bd-a270-c641-5b1e-4eb4040d17ef,11111111-1111-1111-1111-111111111111.pdf

Der Fall des Wehrleiters mit Kommandowagen ist auf Seite 54 beschrieben.


Schlimmer find ich jetzt Seite 55:

Dieselbe Verbandsgemeinde...

- erwarb zusätzlich zu einer bereits vorhandenen vier weitere Wärmebildkameras für insgesamt 19.000 , wodurch die Ausstattung unverhältnismäßig hoch war.

genau eine Wärmebildkamera pro Verbandsgemeinde reicht schließlich doch aus, ist ja nicht so, dass es sinnvoll wäre diese Zeitnah auf einem Erstangreifer dabei zu haben.

Gruß Christian

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz790908
Datum25.06.2014 09:089326 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian W.Schlimmer find ich jetzt Seite 55:

Dieselbe Verbandsgemeinde...

- erwarb zusätzlich zu einer bereits vorhandenen vier weitere Wärmebildkameras für insgesamt 19.000 , wodurch die Ausstattung unverhältnismäßig hoch war.

genau eine Wärmebildkamera pro Verbandsgemeinde reicht schließlich doch aus, ist ja nicht so, dass es sinnvoll wäre diese Zeitnah auf einem Erstangreifer dabei zu haben.


Beim Rechnungshof in RLP ist diese Notwendigkeit eben noch nicht angekommen, da sie anscheinend auch im ganzen Bundesland noch nicht angekommen ist. Die orientieren sich da nur an dem, was das Land vorgibt und sehen, welche Abweichungen es gibt. Dort werden kaum die entsprechend ausgebildeten Fachleute für jedes Einzelthema sitzen können.

Gruß,
Michael

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AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz790909
Datum25.06.2014 09:359077 x gelesen
Geschrieben von Christian W.genau eine Wärmebildkamera pro Verbandsgemeinde reicht schließlich doch aus, ist ja nicht so, dass es sinnvoll wäre diese Zeitnah auf einem Erstangreifer dabei zu haben.

Wobei es Verbandsgemeinden gibt, die nicht einmal diese eine vom Rechnungshof offensichtlich für zulässig befundene Wärmebildkamera besitzen...

Regt sich hier tatsächlich niemand ernsthaft über die Luxus-Kommando-Karosse mit Panorama-Glasdach, Alufelgen und Skisack auf? Oder über vier Feuerwehreinsatzzentralen (RLP) und vier Atemschutzwerkstätten? Wäre interessant zu wissen, wie die PSA der FA und die Fahrzeuge der kleineren Ortswehren in dieser Kommune aussehen, denn man scheint in Rat und Verwaltung ein Herz für die Feuerwehr zu haben.

Ob die Kommune wohl einen ausgeglichenen Haushalt hat?

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt790910
Datum25.06.2014 09:418915 x gelesen
Die Sonderausstattung, mit Ausnahme des Navi's, ist schon fragwürdig für einen Kommandowagen.

Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz790916
Datum25.06.2014 10:369016 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Oliver S.Regt sich hier tatsächlich niemand ernsthaft über die Luxus-Kommando-Karosse mit Panorama-Glasdach, Alufelgen und Skisack auf? Oder über vier Feuerwehreinsatzzentralen (RLP) und vier Atemschutzwerkstätten? Wäre interessant zu wissen, wie die PSA der FA und die Fahrzeuge der kleineren Ortswehren in dieser Kommune aussehen, denn man scheint in Rat und Verwaltung ein Herz für die Feuerwehr zu haben.

Das Problem ist nicht die Sonderausstattung des Fahrzeuges. Das Problem ist eher, ob es zulässig und sinnvoll ist, dem WL einen Kommandowagen (gleich welcher Ausstattung) für den Privatgebrauch bzw. die Fahrt zur Arbeit zur Verfügung zu stellen und ob das notwendig ist. Ob dann letztendlich irgendeine (für ein Feuerwehrfahrzeug) mehr oder weniger sinnvolle Ausstattung vorhanden ist, ist eigentlich nur das kleinste Problem bei diesem Thema. Ob bei einem Leasingfahrzeug im Neuwert von ca. 50.000,- nun für 3.000,- mehr oder weniger Sonderausstattung vorhanden ist, dürfte da kaum eine Rolle spielen.

Gleiches gilt für die Anzahl der FEZen und der Atemschutzwerkstätten. Ohne weitere Kenntnisse über diese Gemeinde kann man da wenig sagen, außer dass die Zahl "vier" sicherlich zu hoch ist. Mehr als eine Atemschutzwerkstatt kann aber je nach Größe der Gemeinde durchaus noch sinnvoll sein.

Gruß,
Michael

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AutorOliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen790919
Datum25.06.2014 11:008893 x gelesen
Hallo zusammen!

Also wenn ich den gesamten Bericht des LRH so lese, dann erkennt man, dass offensichtlich noch viel zu lasch die Beschaffungen bei Feuerwehrs geprüft werden. Das liest sich ja wie ein Krimi!

Es mag sicherlich immer wieder Verwerfungen zwischen den Ansichten der Rechnungshöfe und der Beschaffer geben, aber in so ca. 80% der angezeigten Fälle würde ich gegen die jeweilige Feuerwehr sprechen, denn da sind echt heiße Nummern gelaufen (Kdow für 67.000, LF ersatzbeschafft und dann trotzdem im Dienst gelassen, VRW ohne Bedarf angemeldet und natürlich wie so oft ein total überdimensioniertes LF ausgeschrieben und dann doch eine Nummer kleiner beschafft).

Sorry, aber da fehlt oft jede Kontrolle durch eine Aufsichtsbehörde! Global gesehen.

Gruß Oliver!

<< Melden macht frei und belastet andere! >>

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz790920
Datum25.06.2014 11:148792 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Oliver S.Sorry, aber da fehlt oft jede Kontrolle durch eine Aufsichtsbehörde! Global gesehen.

Kann man so nicht sagen. Zumindest wenn für ein Fahrzeug in RLP Landeszuschuß beantragt wird, wird auch der Bedarf geprüft. Sonst gibt es keinen Zuschuß bzw. nur für das, für das auch Bedarf besteht. In Einzelfällen kann natürlich eine Kommune auch ohne Zuschuß beschaffen, das steht ihr frei, nennt sich auch "kommunale Selbstverwaltung".
Ich kenn da einige Bundesländer, da wird das wesentlich weniger kontrolliert und Fahrzeuge eher nach "Geschmack" des jeweiligen Kreisbrandinpektors anstatt nach Norm und Bedarf beschafft und auch bezuschußt.

Auch dass ein ersatzbeschafftes Fahrzeug mal noch weiter im Dienst bleibt, sei es als Reserve oder als "größerer" zeitweiser Ersatz eines Kleinfahrzeuges bei einer kleineren Teileinheit (so wird das auch oft praktiziert) kann durchaus sinnvoll sein. Auch hier muss man fallweise betrachten. Nicht immer fallen dadurch höhere Kosten an.

Gruß,
Michael

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AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü790927
Datum25.06.2014 12:178751 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Auch dass ein ersatzbeschafftes Fahrzeug mal noch weiter im Dienst bleibt,

....und dann Jahre später das zweite Mal Ersatzbeschafft wird.


Manfred

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW790931
Datum25.06.2014 12:448588 x gelesen
Geschrieben von Manfred K.....und dann Jahre später das zweite Mal Ersatzbeschafft wird.

Und dafür das ursprüngliche Fahrzeug der Ortswehr a. d. gegangen ist.

OMG
Diese mafiösen Feuerwehrstrukturen, da sollte man wirklich mit OLAF, NSA, Verfassungsschutz, BKA und Generalbundesanwalt ermitteln, damit diese Verschwendung von Steuergeldern endlich aufhört.

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz790935
Datum25.06.2014 13:168554 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Manfred K.....und dann Jahre später das zweite Mal Ersatzbeschafft wird

Der Bedarf wird doch wohl festgelegt, nur dafür gibt es auch Zuschuß. Zumindest in RLP spielt es keine Rolle, was da vorher stand. Auch wenn manchmal hierzuland auch noch die Märchen rumgeistern, dass z.B. ein LF8 nicht durch ein TSF ersatzbeschafft werden könne. Wenn der Bedarf nur ein TSF hergibt, kann das durchaus so sein.

Es ist übliche Praxis, so auch bei uns im Landkreis an mehreren Stellen passiert, dass alte Erstangreifer größerer Wehren ersatzbeschafft wurden (z.B. ältere LF8, LF16 usw.) und die Altfahrzeuge durchaus noch einige Jahre bei kleineren Ortswehren, deren Fahrzeugstellplatz groß genug war, im Einsatz waren. So gab es z.B. eine Wehr, die ursprünglich ein TSF hatte (m.W. über 30 Jahre alt), dann erst ersetzt durch ein mindestens genauso altes, ausgesondertes TLF16/25 der Stützpunktwehr der gleichen Gemeinde, danach durch ein ebenso ausgesondertes LF16 der Stützpunktwehr ersetzt und schließlich erst dann (ca. 10 Jahre nach Aussonderung des ursprünglichen TSF) durch ein neues TSF-W ersetzt. Sowas kann durchaus Sinn machen, insbesondere da auch zwischen Beantragung der Bezuschussung einer Neubeschaffung und deren Bewilligung schnell mal 5 Jahre rum sind und ein Fahrzeug mal früher als geplant, ein anderes dafür später außer Dienst gestellt werden kann bzw. wird.

Wenn allerdings ein beschaffendes Organ (Gemeinde bzw. deren Rat) so blauäugig ist und sich bei Neubeschaffungen ohne weitere Nachfrage nur an dem orientiert, was gerade so da rumsteht und dabei nicht merkt, dass ein Fahrzeug zwei Mal beschafft werden soll, muss schon was gewaltig schieflaufen.

Gruß,
Michael

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AutorOliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen790937
Datum25.06.2014 13:388568 x gelesen
Hallo,

das schlimme daran ist ja nicht, dass es in Einzelfällen mal gemacht wird, sondern, dass dies nur die Spitze des Eisbergs ist!

Sicherlich gibt es immer wieder eine plausible Erklärung für dies und das, aber grundsätzlich verstehe ich oft nicht, warum wir Gesetze, Verordnungen und Richtlinien haben, wo exakt festgelegt wird, wer wann was für Fahrzeuge haben muss/darf/kann und dann doch immer wieder über Gebühr die Steuergelder rausgehauen werden.

Wenn eine FwOV sagt, dass ich für meine Stadt bei einer bestimmten Gefahrenmatrix 2 LF, 1 DLK, 1 ELW und 1 GW-L brauche, dann kann ich doch nicht einfach 4 LF, 2 DLK, 2 TLF und GW-G und RW kaufen.

In D sind die Feuerwehren einfach auch verwöhnt und sicherlich wird viel einfach abgenickt, weil man dem Ehrenamt damit (fragwürdig) schmeicheln möchte. Ich könnte auf einen riesigen Fuhrpark verzichten, wenn endlich mal etwas für das Personal gemacht werden würde. Da kann man die 50.000 Mehrkosten für das Luxus-Hyper-HLF auch für die Fortbildung der Feuerwehrleute oder moderne Trainingsanlage nutzen.

Gruß Oliver!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP790939
Datum25.06.2014 13:428508 x gelesen
Geschrieben von Oliver S. Wenn eine FwOV sagt, dass ich für meine Stadt bei einer bestimmten Gefahrenmatrix 2 LF, 1 DLK, 1 ELW und 1 GW-L brauche, dann kann ich doch nicht einfach 4 LF, 2 DLK, 2 TLF und GW-G und RW kaufen.Doch, weil dieser Teil des Brandschutzes nunmal kommunale Selbstverwaltungsaufgabe ist. Da können die Länder Mindeststandards festlegen, und über Zuschüsse oder Aufsichtsmittel ein bisschen regulierend eingreifen, aber die Kommune kann sich nach oben hin wie sie will erweitern.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorOliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen790940
Datum25.06.2014 13:518538 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Doch, weil dieser Teil des Brandschutzes nunmal kommunale Selbstverwaltungsaufgabe ist. Da können die Länder Mindeststandards festlegen, und über Zuschüsse oder Aufsichtsmittel ein bisschen regulierend eingreifen, aber die Kommune kann sich nach oben hin wie sie will erweitern.

Wenn die Stadt einen Brandschutz- und Entwicklungsplan erstellt hat (was sie ja sollte) und dort natürlich die Vorgaben der FwOV zum tragen kommen, muss ich schon sehr tief in die Märchenkiste greifen um mir einen erheblich größeren und teureren Fuhrpark genehmigen zu lassen.

Das ist ja faktisch ein Freibrief für die pure Willkür in der Beschaffung von Fahrzeug und Gerät. Schlimm wenn da dann der Gemeindevorstand alles absegnet.

Von mir aus kann ja jeder machen was er will, aber als Bürger (Steuerzahler) kann ich vieles nicht gutheißen.
Da finde ich die Ausrede der kommunalen Selbstverwaltung schon haarsträubend. In anderen Ländern funktioniert es auch ohne und da sterben nicht täglich Menschen weil die Feuerwehr XY nicht ihr Wunschauto bekommen hat.

Gruß Oliver!

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz790941
Datum25.06.2014 14:048484 x gelesen
Hallo,

vielleicht muss man dazu auch mal die Bedingungen in RLP betrachten:

- Die (Verbands-)Gemeinden stufen ihre Ausrückebereiche (i.d.R. Ortsgemeinden, die noch eigene Löscheinheiten haben, die auch nach Landesvorgabe erhalten werden sollen) in Risikoklassen für Brand, Technische Hilfe, ABC-Gefahren sowie Wassergefahren ein. Einstufungskriterien sind in der FwVO (RLP) vorgegeben. Für jede dieser Einstufungen gibt es Vorgaben, welches Material (Fahrzeuge) in welcher Zeit vor Ort sein muss (Stufen 1-3, nach 8, 15 und 25 Minuten). Dazu gibt es noch Vorgaben, welches Material (Fahrzeuge) pro (Verbands-)Gemeinde oder pro Landkreis mindestens einmal vorzuhalten sind, selbst wenn sie nach Risikoklasseneinstufung nicht dabei rumkämen.

- Die Einstufung erfolgt in kommunaler Selbstverwaltung, wird aber stichprobenweise durch die höheren Behörden (ADD, ISM) z.B. bei Zuschußbeantragung geprüft.

- Natürlich kann es trotz dieser Einstufungen und dabei zugrundeliegender Tabellen, was wie vorhanden sein müßte, Einzelfälle geben, wo das ein oder andere zusätzliche Fahrzeug Sinn macht, immerhin schreibt die FwVO auch von "Mindestausstattung", eine "Maximalausstattung" ist da nirgends festgelegt.

Das System funktioniert eigentlich meines Wissens recht gut, ohne dass in jeder Verbandsgemeinde ein umfassender Bedarfsplan (der auch nur dann korrekt sein kann, wenn die Grundlagen dazu irgendwo festgelegt sind und nicht irgendein Gutachter mal gerade so schreibt, was er für richtig hält) erstellt werden muss.

Gruß,
Michael

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AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz790945
Datum25.06.2014 14:418440 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Einstufungskriterien sind in der FwVO (RLP) vorgegeben.
Interessanterweise sind die Kriterien für die Brandgefahren (B1-B5) exakt die gleichen wie die für technische Gefahren (T1-T5), da wären differenziertere Kriterien jedenfalls wünschenswert. Nach dem Katalog müssten also z.B. alle B2 Gemeinden auch in T2 eingeordnet sein usw. Das ist aber sicher nicht immer sinnvoll. Erhöhte Brandgefahr durch ausgedehnte Wälder erfordert z.B. seltenst einen TH-Satz vor Ort.

Geschrieben von Michael W.Für jede dieser Einstufungen gibt es Vorgaben, welches Material (Fahrzeuge) in welcher Zeit vor Ort sein muss
Das wird meines Wissens jedoch nicht kontrolliert, nicht einmal ob es theoretisch vor Ort sein könnte.

Geschrieben von Michael W. immerhin schreibt die FwVO auch von "Mindestausstattung", eine "Maximalausstattung" ist da nirgends festgelegt.
Wer es sich leisten kann, baut eben vier FEZen und vier Atemschutzwerkstätten.

Geschrieben von Michael W.Das System funktioniert eigentlich meines Wissens recht gut, ohne dass in jeder Verbandsgemeinde ein umfassender Bedarfsplan [...] erstellt werden muss.
Ich kenne genügend Fälle, wo es eben nicht funktioniert, wo zu einer fragwürdigen Einteilung der Risikoklassen eine völlig unpassende Ausstattung mit Fahrzeugen kommt, und zwar sowohl zu viel als auch zu wenig Material.

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen790950
Datum25.06.2014 15:018347 x gelesen
Geschrieben von Oliver S.muss ich schon sehr tief in die Märchenkiste greifen um mir einen erheblich größeren und teureren Fuhrpark genehmigen zu lassen.

...oder es ist halt genug Geld da.
Davon lebt übrigens die Wirtschaft, dass diejenigen, die genug Geld haben es auch ausgeben und nicht alles horten.

Geschrieben von Oliver S.Das ist ja faktisch ein Freibrief für die pure Willkür in der Beschaffung von Fahrzeug und Gerät. Schlimm wenn da dann der Gemeindevorstand alles absegnet.

Das ist so, wenn man zB reicher ist. Es kann aber auch sein, daß man wegen Armut zaubert und die Vorgaben unterschreitet...

Geschrieben von Oliver S.Da finde ich die Ausrede der kommunalen Selbstverwaltung schon haarsträubend
Wieso? Darin liegt ja die Stärke, dass jede Kommune versuchen kann ihren Vorgarten selbst zu kreieren und dann auch zu pflegen...

Geschrieben von Oliver S. anderen Ländern funktioniert es auch ohne und da sterben nicht täglich Menschen weil die Feuerwehr XY nicht ihr Wunschauto bekommen hat.
Das ist eher Käse, weil wir das gar nicht wirklich vergleichen und beurteilen können.

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP790951
Datum25.06.2014 15:068379 x gelesen
Geschrieben von Oliver S.Nach dem Katalog müssten also z.B. alle B2 Gemeinden auch in T2 eingeordnet sein usw. Das ist aber sicher nicht immer sinnvoll. Erhöhte Brandgefahr durch ausgedehnte Wälder erfordert z.B. seltenst einen TH-Satz vor Ort. Das liegt schlicht daran, dass die Fahrzeuge für B und T im großen und ganzen mittlerweile die gleichen sind. Deshalb würden unterschiedliche Einstufungen in B und T so gut wie nie dazu führen, dass andere Fahrzeuge vorgehalten würden.
Im übrigen ist der bei Stufe 2 genannte MS-TH nicht das, was man gemeinhin unter "TH-Satz" versteht. Bestandteil dieses "Mindestsatz Technische Hilfe" ist u.a. Beleuchtungsmaterial und eine Motorsäge, damit auch im Wald nicht verkehrt.

Geschrieben von Oliver S. Das wird meines Wissens jedoch nicht kontrolliert, nicht einmal ob es theoretisch vor Ort sein könnte.Das ist leider richtig. Und insbesondere fehlt mir hier die Kontrolle (oder überhaupt erstmal Vorgabe), mit welcher Besatzung das Fahrzeug da ist.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP790953
Datum25.06.2014 15:158381 x gelesen
Geschrieben von Michael W.- Die Einstufung erfolgt in kommunaler Selbstverwaltung, wird aber stichprobenweise durch die höheren Behörden (ADD, ISM) z.B. bei Zuschußbeantragung geprüft.Habe mittlerweile aus mehreren Kreisen gehört, dass sich die KFI die Einstufungen regelmäßig anschauen, und bei Änderungen der Kommunen da auch ein Auge drauf halten.

Geschrieben von Michael W. Das System funktioniert eigentlich meines Wissens recht gut, ohne dass in jeder Verbandsgemeinde ein umfassender Bedarfsplan (der auch nur dann korrekt sein kann, wenn die Grundlagen dazu irgendwo festgelegt sind und nicht irgendein Gutachter mal gerade so schreibt, was er für richtig hält) erstellt werden muss.Mir gefällt das System auch soweit ganz gut, mit ein bisschen Selbstdisziplin der Kommunen und Wehren. Nur dass die FwVO für Dritte keine Anspruchsgrundlage ist, stört mich etwas. Das nimmt doch einiges von dem "Druck", sich an diese VO zu halten.
Und wenn man sich BSP aus anderen Ländern anschaut, viel mehr ist damit auch nicht gewonnen. Eher im Gegenteil.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP790954
Datum25.06.2014 15:188299 x gelesen
Geschrieben von Oliver S. Das ist ja faktisch ein Freibrief für die pure Willkür in der Beschaffung von Fahrzeug und Gerät. Schlimm wenn da dann der Gemeindevorstand alles absegnet.
Wenn ich ja fies wäre, was ich bekanntlich zum Glück nicht bin, würde ich jetzt einen Link bringen.
Aber ich glaube, das hatten wir schonmal, oder?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz790955
Datum25.06.2014 15:198311 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Oliver S.Interessanterweise sind die Kriterien für die Brandgefahren (B1-B5) exakt die gleichen wie die für technische Gefahren (T1-T5), da wären differenziertere Kriterien jedenfalls wünschenswert. Nach dem Katalog müssten also z.B. alle B2 Gemeinden auch in T2 eingeordnet sein usw. Das ist aber sicher nicht immer sinnvoll. Erhöhte Brandgefahr durch ausgedehnte Wälder erfordert z.B. seltenst einen TH-Satz vor Ort.

Eben. Da muss man unter Umständen etwas ab- und zugeben können. Vor allem, da auch nicht immer alle Kriterien erfüllt sind und da die Beschreibung doch teilweise recht abstrakt ist. Was ist z.B. "geringer" Durchgangsverkehr? Reicht es, wenn ein Kriterium erfüllt ist, mehrere oder alle? Das klärt leider auch die FwVO sowie deren bisheriger Kommentar (seit der letzten Überarbeitung gibt es leider noch keinen neuen Kommentar dazu) nicht.

Geschrieben von Oliver S.Das wird meines Wissens jedoch nicht kontrolliert, nicht einmal ob es theoretisch vor Ort sein könnte.

Auch das obliegt der kommunalen Selbstverwaltung.

Geschrieben von Oliver S.Wer es sich leisten kann, baut eben vier FEZen und vier Atemschutzwerkstätten.

Die Aussage Mindestausstattung ist nicht auf alles bezogen sondern auf Fahrzeuge und Material. Nicht auf FEZen. Bei (Atemschutz-)Werkstätten ist inzwischen sogar wieder gewollt, diese verbandsgemeindeübergreifend zusammenzulegen.

Geschrieben von Oliver S.Ich kenne genügend Fälle, wo es eben nicht funktioniert, wo zu einer fragwürdigen Einteilung der Risikoklassen eine völlig unpassende Ausstattung mit Fahrzeugen kommt, und zwar sowohl zu viel als auch zu wenig Material.

Ich kenn da auch einige fragwürdige Einstufungen. Teilweise sogar ohne Widerspruch der Aufsichtsbehörde nach Prüfung.

Gruß,
Michael

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz790957
Datum25.06.2014 15:248247 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian K.Habe mittlerweile aus mehreren Kreisen gehört, dass sich die KFI die Einstufungen regelmäßig anschauen, und bei Änderungen der Kommunen da auch ein Auge drauf halten.

es soll durchaus Landkreise geben, da werden die Einstufungen auf Kreisebene abgestimmt. Bei anderen Landkreisen spart man sich die Arbeit und läßt die Gemeinden machen, was sie wollen.

Geschrieben von Sebastian K.Mir gefällt das System auch soweit ganz gut, mit ein bisschen Selbstdisziplin der Kommunen und Wehren. Nur dass die FwVO für Dritte keine Anspruchsgrundlage ist, stört mich etwas. Das nimmt doch einiges von dem "Druck", sich an diese VO zu halten.

Genau. Dieser Satz stört mich auch, damit ist der "Selbstverwaltung" eigentlich Tür und Tor geöffnet. Vor allem auch, um zum kostensparen deutlich unter der empfohlenen Mindestausstattung zu bleiben.

Gruß,
Michael

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AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz790959
Datum25.06.2014 15:298424 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Im übrigen ist der bei Stufe 2 genannte MS-TH nicht das, was man gemeinhin unter "TH-Satz" versteht. Bestandteil dieses "Mindestsatz Technische Hilfe" ist u.a. Beleuchtungsmaterial und eine Motorsäge, damit auch im Wald nicht verkehrt.

Zitat FWVO: MS-TH: Stromerzeuger 5 kVA, Beleuchtungsgeräte, hydraulisches Kombigerät (Schere/Spreizer), Gerät zum Trennen von Verbundglasscheiben, Motorsäge nebst Schutzkleidung und -helm, Tauchpumpe (kann beispielsweise mitgeführt wer-den auf: StLF, MZF 1).
Das ist eigentlich schon das, was ich mir unter einem TH-Satz vorstelle. Feuerwehren, die Schere und Spreizer besitzen, werden jetzt vermutlich die Nase über das Kombigerät rümpfen, aber so viel geringer ist der Einsatzwert nun auch wieder nicht. Unser TSF-W war zunächst auch etwa so ausgestattet, was TH angeht, mittlerweile ist das Kombigerät durch Schere und Spreizer ersetzt, plus Pedalschneider und Rettungszylinder.

Geschrieben von Sebastian K.Das liegt schlicht daran, dass die Fahrzeuge für B und T im großen und ganzen mittlerweile die gleichen sind.
Was wiederum daran liegt, dass in RLP LF10 bzw. LF20 praktisch nicht vorkommen, sondern nur die HLF-Pendents.

Geschrieben von Sebastian K. Und insbesondere fehlt mir hier die Kontrolle (oder überhaupt erstmal Vorgabe), mit welcher Besatzung das Fahrzeug da ist.
Wie in der Schule geht man wohl von idealbesetzten Fahzeugen aus, da selbst Vorgaben über PA-Träger fehlen.

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AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz790961
Datum25.06.2014 15:488285 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Reicht es, wenn ein Kriterium erfüllt ist, mehrere oder alle? Das klärt leider auch die FwVO sowie deren bisheriger Kommentar (seit der letzten Überarbeitung gibt es leider noch keinen neuen Kommentar dazu) nicht.
Richtig, hier wäre ein Kommentar mit Erläuterungen dringend erforderlich.

Geschrieben von Michael W.Die Aussage Mindestausstattung ist nicht auf alles bezogen sondern auf Fahrzeuge und Material. Nicht auf FEZen. Bei (Atemschutz-)Werkstätten ist inzwischen sogar wieder gewollt, diese verbandsgemeindeübergreifend zusammenzulegen.
Das bezog sich auf den Rechnungshofbericht, wo eine Kommune vier FEZen und vier Atemschutzwerkstätten betreibt. Wer hat, der hat...

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz790965
Datum25.06.2014 16:328240 x gelesen
Geschrieben von Michael L.Ich kenne Wehrführer die mit ihrem Privatwagen die Einsatzstelle anfahren. Quasi als KDOW ohne Blaulicht....
Das tue ich auch (je nach Lage), wenn ich während der Arbeitszeit alarmiert werde.
Die Tätigkeitsspanne reicht dann von ersteintreffend und einsatzleitend über zufrieden und zustimmend nicken bis hin zu körperlicher Arbeit in der Mannschaft weil alles andere läuft.

Aber generell anfahren und den großen Zampano spielen ist weder meine Art noch Absicht. Dafür hab ich meine Führungskräfte (die ihr Handwerk sehr gut verstehen)!

MfG
Daniel

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz790966
Datum25.06.2014 16:448428 x gelesen
Geschrieben von Helmut B.Hieraus ergeben sich für mich einige Fragen.
Verzichtet der WL evtl. zugunsten eines Dienstfahrzeugs auf seine Aufwandsentschädigung?

MfG
Daniel

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP790967
Datum25.06.2014 16:538287 x gelesen
Geschrieben von Daniel M.Verzichtet der WL evtl. zugunsten eines Dienstfahrzeugs auf seine Aufwandsentschädigung?Verzichten im eigentlichen Sinne kann er nicht. Er könnte sie höchstens über Umwege verrechnen, quasi als monatlichen Eigenanteil für die Nutzung.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz790969
Datum25.06.2014 16:598254 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Verzichten im eigentlichen Sinne kann er nicht. Er könnte sie höchstens über Umwege verrechnen, quasi als monatlichen Eigenanteil für die Nutzung.
Hab ich so sinnhaft gemeint.
Wäre zumindest eine Möglichkeit wie man für ein Dienstfahrzeug argumentieren könnte.
Jede Kommune (der kommunalen Selbstverwaltung sei Dank) legt die Höhe der Aufwandsentschädigungen selbst fest, warum dann nicht auch die " physische Darreichungsform"?!

MfG
Daniel

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP790970
Datum25.06.2014 17:038220 x gelesen
Geschrieben von Daniel M. Jede Kommune (der kommunalen Selbstverwaltung sei Dank) legt die Höhe der Aufwandsentschädigungen selbst fest, warum dann nicht auch die " physische Darreichungsform"?!Ich kann dir nicht sagen, warum man hier ausdrücklich monatliche Pauschalbeträge in Geldbeträgen (mit Mindest- und Höchstgrenzen) festgelegt hat. Und ich traue mich nicht, die Vermutung zu äußern, dass man Angst hatte, dass in der tiefsten Eifel sonst noch mit Schafen oder anderen Naturalien entschädigt würde ;-)

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz790974
Datum25.06.2014 17:228206 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Und ich traue mich nicht, die Vermutung zu äußern, dass man Angst hatte, dass in der tiefsten Eifel sonst noch mit Schafen oder anderen Naturalien entschädigt würde ;-)
Hallo Sebastian,

hier bewahrheitet sich wieder, dass die schlimmsten Vorurteile über die Eifel in der Voreifel / am Rand der Eifel kursieren :-)

Gruß aus der tiefsten Eifel

"Eifel? Wieso Eifel? Hier ist nicht die Eifel, die fängt erst da hinten an!"

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz790976
Datum25.06.2014 17:438192 x gelesen
Geschrieben von Oliver S."Eifel? Wieso Eifel? Hier ist nicht die Eifel, die fängt erst da hinten an!"

Wenn es euch beruhigt, im Pfälzerwald würde man wohl dann die Aufwandsentschädigung in "Ster Brennholz, Buche" angeben während man am Haardtrand dazu tendieren dürfte sie in "Fuder Tafelwein, Riesling oder Dornfelder" zu bemessen. Aktuelle Umrechnungskurse von "Ster Holz" in "Fuder Wein" oder "Schafherde" sowie "Überlassung eines 5er BMW Kombi mit Skisack und Panoramadach" sind mir nicht geläufig. Allerdings zahlt z.B. die Stadt Lambrecht bis heute ihre Weiderechte im Stadtwald von Deidesheim mittels eines wohlgehörnten und wohlgebeutelten Geißbockes von Napoleon Bonaperte höchselbst per Dekret anno 1808 bestätigt, vielleicht läßt sich daraus ein Umrechnungskurs ableiten. ;-)

===

Für all die Leser, die sich verwundert den Kopf kratzen: Reine Frotzeleien unter verschiedenen Landesteilen von Rheinland-Pfalz.

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP790979
Datum25.06.2014 18:158293 x gelesen
Wer schonmal das (sehr zweifelhafte) Vergnügen einer Überprüfung durch den Rechnungshof hatte der weiß das da mit nackten Kennzahlen gearbeitet wird und auf "örtliche Gegebenheiten" kaum Rücksicht genommen wird.
Uns wurde z.b. vorgeworfen das wir zuviele Drucker im Einsatz hätten. Wenn ich 120 Büroarbeitsplätze in einem Gebäude habe brauche ich natürlich weniger Drucker als wenn die sich auf 5 oder mehr Gebäude verteilen.

Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW790983
Datum25.06.2014 19:188071 x gelesen
Hallo Oliver,

naja, oft geht es schlicht und einfach um das "Wie" der Übernahme.

Es gibt immer wieder Lagen, in denen ich mir wünschen würde, dass die ZF sich einfach mal in die zweite Reihe stellen und beobachten. Im schlimmsten Fall können diese immer noch eingreifen.

Und gerade in der FF kann morgen bei der Zuglage der GF der sein, der die Verantwortung hat, da kein ZF dabei ist....

Gruß

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW790984
Datum25.06.2014 19:288125 x gelesen
Moin,

evtl. irgendwann auch ein Mittel um diese Aufgabe gescheit besetzten zu können?


Gruß

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP790987
Datum25.06.2014 20:278072 x gelesen
Geschrieben von Oliver S. hier bewahrheitet sich wieder, dass die schlimmsten Vorurteile über die Eifel in der Voreifel / am Rand der Eifel kursieren :-)Wikipedia über meine Heimat: "...liegt am Rande der Voreifel." ;-)

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP790988
Datum25.06.2014 20:358205 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K."...liegt am Rande der Voreifel." ;-)

Ja, wenn man zu weit fährt fällt man plötzlich runter.... ;-)

Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorOliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen791032
Datum26.06.2014 12:277889 x gelesen
Geschrieben von Lüder P....oder es ist halt genug Geld da.
Geschrieben von Lüder P.Das ist so, wenn man zB reicher ist.

Das wiederrum widerspricht den Grundsätzen der öffentlichen Haushalte.

Ich zitiere:

"Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit (Art. 114 Abs. 2 Satz 1 GG, § 6 HGrG, § 7 BHO):

Die Verwaltung ist zur sparsamen Haushaltswirtschaft angehalten (§ 7 Abs. 1 BHO). Es gilt das Minimal- (ein bestimmtes Ziel mit möglichst wenig Mitteln erreichen) und das Maximalprinzip (mit gegebenen Mitteln einen möglichst großen Nutzen erzielen). § 7 Abs. 2 BHO fordert für alle finanziellen Maßnahmen eine vorherige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die sich auch auf die Risikoverteilung zu erstrecken hat."

Sorry, aber wenn man genug Geld hat oder "halt reicher ist" ist das kein Freibrief zur Verschwendung.

Geschrieben von Lüder P.Wieso? Darin liegt ja die Stärke, dass jede Kommune versuchen kann ihren Vorgarten selbst zu kreieren und dann auch zu pflegen...

Dazu ein Satz aus dem freien Brief des netten Herren aus Alsfeld:

"Es mag ja ein nettes Event sein, neue Fahrzeuge der Feuerwehr auf dem Marktplatz auszustellen, bei den Entscheidungen über ihre Anschaffung balancieren die Stadtverordneten aber immer am Rande des Wahnsinns, weil sie nicht wirklich wissen, ob die hohen Summen für ein Fahrzeug nun must to have oder nice to have sind."

Geschrieben von Lüder P.Das ist eher Käse, weil wir das gar nicht wirklich vergleichen und beurteilen können.

Ich glaube schon, dass ich einen recht guten Einblick z.B. in das System der französischen Feuerwehren habe und da ist es Usus, dass man nur Fahrzeug und Gerät nach Erfordernis bekommt. Und das funktioniert wirklich ;-) !

Aber wir werden daran nichts ändern, sondern die fortschreitende schlechte finanzielle Ausstattung der Gemeinden wird über kurz oder lang alle Kommunen treffen.

Gruß Oliver!

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen791043
Datum26.06.2014 14:097689 x gelesen
Geschrieben von Oliver S.s gilt das Minimal- (ein bestimmtes Ziel mit möglichst wenig Mitteln erreichen) und das Maximalprinzip (mit gegebenen Mitteln einen möglichst großen Nutzen erzielen).

Genau!
Aber die Finanzlage und der politische Wille entscheiden welches der beiden Prinzipien angewendet wird.
Und weiter entscheiden diese beiden auch was die Basis bzw das gewünschte Ziel für diese Prinzipien ist.
Nur verhindert das keine Verschwendung.
Wenn ich beschliesse, 3 Löschhubschrauber kaufen zu müssen, kann ich gucken ob ich drei gebrauchte kaufe oder ob ich bei 5 Mengenrabatt mit Wartung erhalte...
Ob aber die Basis (= Hubschrauber vorhalten) sinnvoll ist, wird damit nicht entschieden!

Was Verschwendung ist, ist relativ und wird definiert.
In einer Kommune sind die Kita - Gebühren 0 , weil man reich ist. Bei der Beurteilung ob das Verschwendung ist, wird der arme Nachbar sagen "was könnte man dafür alles kaufen". Die reiche Kommune sagt: "Wir wollen Familien fördern, Geburtenrate erhöhen und damit die demografische Entwicklung bremsen und geben das für dieses wichtige Ziel aus"



Geschrieben von Oliver S.Dazu ein Satz aus dem freien Brief des netten Herren aus Alsfeld:

"Es mag ja ein nettes Event sein, neue Fahrzeuge der Feuerwehr auf dem Marktplatz auszustellen, bei den Entscheidungen über ihre Anschaffung balancieren die Stadtverordneten aber immer am Rande des Wahnsinns, weil sie nicht wirklich wissen, ob die hohen Summen für ein Fahrzeug nun must to have oder nice to have sind."



Dieser Brief ist so hohl, dass jegliche Diskussion darüber sich erübrigt.

Ob die Ausstattung weit über dem Minimum liegt, kann man in Hessen mit der FwOVO grob überprüfen...
Schwerer wird das beim Feuerwehrhaus.
Aber auch hier kommt es auf das politische Ziel an. Baue ich gleich drei Boxen mehr und lasse ich bei den Werkstätten genug Erweiterungsraum oder baue ich heute schon so knapp, dass es fünf Jahre reicht und dann 10 Jahre mit Hängen und Würgen gehen muss...

Geschrieben von Oliver S.Ich glaube schon, dass ich einen recht guten Einblick z.B. in das System der französischen Feuerwehren habe und da ist es Usus, dass man nur Fahrzeug und Gerät nach Erfordernis bekommt. Und das funktioniert wirklich ;-) !


Was das Erfordernis ist, legt irgendjemand fest...Wenn die Oberhäuptlinge dort wechseln, kann es plötzlich zu ganz neuen Erfordernissen kommen.
Außerdem zeigen die Sparüberlegungen in den Niederlanden oder auf der Insel, dass man dort auch nicht glücklich zu sein scheint.

Problem ist der Vergleich: Wieviel Tote hat einer mehr oder weniger als ein anderer und vor allem warum? Oder wieviel Tote hätte einer weniger haben können, wenn er denn dies und das getan hätte...täte /würde/ haben/ getan/ können

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP791539
Datum10.07.2014 18:427875 x gelesen
Zu dem Bericht des Rechnungshofes hat der LFV inzwischen eine Pressemitteilung herausgegeben.
Vielleicht liegt es am Fussball, dass diese Weltuntergangsstimmung bei den ehrenamlichen Feuerwehrlern, die ich so kenne, noch nicht wirklich angekommen ist. Vielleicht bin ich einfach unfähig, diese Zusammenhänge zum Nachwuchsmangel oder den Personalkosten im öD zu erkennen. Vielleicht ist es aber auch an der Zeit, dass ich die Hoffnungen, die ich mit dem Präsidiumswechsel hatte, in Sachen Interessenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit z.B., so langsam beerdige.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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