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ThemaHochwertige Handlampe gestohlen: Arnstein suspendiert Feuerwehrfrau11 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg789463
Datum02.06.2014 14:357843 x gelesen
hallo,

das kann rechtlich gesehen noch spannend werden:

Hochwertige Handlampe gestohlen

Stadt Arnstein suspendiert Feuerwehrfrau


Die Stadt Arnstein hat eine Frau der Freiwilligen Feuerwehr Arnstedt vom Dienst suspendiert. Bürgermeister Frank Sehnert (parteilos) teilte in einer Ausschusssitzung am Dienstagabend mit, dass bei einer Übung eine hochwertige Handlampe gestohlen worden sei. Eine Kameradin werde von den Einsatzkräften verdächtigt, die Lampe gestohlen zu haben und sie verweigern mit ihr jegliche weitere Zusammenarbeit. Uns blieb nichts anderes übrig, als sie bis zur Aufklärung des Falls zu suspendieren, so Sehnert.

Nach seinen Angaben hat sich der Vorfall bei einer Übung ereignet, an der drei Feuerwehren der Stadt teilgenommen haben. Die Lampe, deren Wert der Bürgermeister auf rund 400 Euro beziffert, verschwand dabei. Wir haben Anzeige bei der Polizei erstattet, sagte er. Einsatzkräfte der Feuerwehr Arnstedt wollen die Lampe am Tag des Verschwindens im Spind der Frau gesehen haben, sprachen sie jedoch nicht an. [...]

vollständiger Artikel auf www.mz-web.de

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP789500
Datum02.06.2014 22:434466 x gelesen
Sehr mysteriös. Auch nach zweimal lesen klingeln bei mir, als Verfechter der Unschuldsvermutung, die Mobbing-Glocken.
Ist bekannt ob die Wehr offene Spinde hat? In einen offenen Spind kann jeder was stellen/ sehen....

Dies ist meine Meinung.

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen789507
Datum02.06.2014 23:184441 x gelesen
Geschrieben von Volker C.Auch nach zweimal lesen klingeln bei mir, als Verfechter der Unschuldsvermutung, die Mobbing-Glocken.

Ja, das waren auch meine ersten Gedanken, würde das jetzt nicht wirklich als absolut Hieb- und Stichfest ansehen.

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 789528
Datum03.06.2014 08:253856 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Volker C.Sehr mysteriös. Auch nach zweimal lesen klingeln bei mir, als Verfechter der Unschuldsvermutung, die Mobbing-Glocken.

Da bin ich ganz Deiner Meinung.

Für mich klingt da so einiges sehr merkwürdig.

1. Gemeinschaftsübung mit drei Feuerwehren, da ist schnell mal aus Versehen was "falsches" eingepackt. Das ist schon überall einmal passiert.

2. Handlampe im Spind und nicht darauf angesprochen? Das "gute" Stück gehört aufs Fahrzeug oder ins Ladegerät. Da frag ich mich doch welche Einstellung die Kameraden in der Wehr zu ihrer Ausrüstung haben.

Wirklich ein Mysterium. Wenn sich die Anschuldigungen als falsch herausstellen würde ich empfehlen gegen die "Zeugen" eine Strafanzeige wegen Verleumdung stellen.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
>> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen789530
Datum03.06.2014 09:053660 x gelesen
Geschrieben von Jakob T.Wirklich ein Mysterium. Wenn sich die Anschuldigungen als falsch herausstellen würde ich empfehlen gegen die "Zeugen" eine Strafanzeige wegen Verleumdung stellen.


Nicht nur das, da wäre dann eine Entschuldigung und eine Aufhebung der Suspendierung angezeigt und die Suspendierung der Zeugen. Aber man wird sehen, was die Polizei ermittelt.

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW789541
Datum03.06.2014 11:223143 x gelesen
Geschrieben von Gerrit L.und die Suspendierung der Zeugen

Nö.
Wenn man einen begründeten Verdacht nicht mehr frei melden kann wäre das kontraproduktiv und widerspräche unseren Rechtssystem.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen789542
Datum03.06.2014 11:282948 x gelesen
Geschrieben von Thomas M.Wenn man einen begründeten Verdacht nicht mehr frei melden kann wäre das kontraproduktiv und widerspräche unseren Rechtssystem.

Das ist natürlich ein Argument.

Umgekehrt wäre auch die Frage berechtigt, warum eine Meldung nicht sofort erfolgt(e). (Wofür es natürlich auch wieder spezielle Gründe geben kann.)

Was mich am meisten wundert ist die Tatsache, dass Personalangelegenheiten öffentlich wurden.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 789543
Datum03.06.2014 12:05   2889 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Thomas M.Nö.
Wenn man einen begründeten Verdacht nicht mehr frei melden kann wäre das kontraproduktiv und widerspräche unseren Rechtssystem.


Wenn die Aussage aus "personenbezogenen" Gründen nachweislich falsch war und nur dem Zweck dienen sollte eine "ungeliebte" Kameradin zu entsorgen, dann sollte man schon ordentlich Dampf machen. Bei mir würden die dann den Knall nicht mehr hören.

Das man diesen Fall zu einem so frühen Zeitpunkt bereits in die Öffentlichkeit trägt zeugt wieder einmal vom Feingefühl gewisser Personen.

Gruß vom Berg

Jakob

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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern789544
Datum03.06.2014 12:072730 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Jakob T. Das man diesen Fall zu einem so frühen Zeitpunkt bereits in die Öffentlichkeit trägt zeugt wieder einmal vom Feingefühl gewisser Personen.

stimmt.....

aber solche Vermutungen:

Geschrieben von Jakob T.Wenn die Aussage aus "personenbezogenen" Gründen nachweislich falsch war und nur dem Zweck dienen sollte eine "ungeliebte" Kameradin zu entsorgen,

finde ich auch nicht viel zielbringender....

Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 789546
Datum03.06.2014 12:342641 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Thorsten S.finde ich auch nicht viel zielbringender....

Auf Grund der Art und Weise wie sich der Fall nach außen darstellt sind solche Vermutungen nicht unbegründet.

Vielleicht meldet sich ja einer aus der betreffenden Wehr zu Wort und kann uns etwas zum genauen Sachverhalt mitteilen.

Im übrigen gilt für mich: "In dubio pro reo".

Gruß vom Berg

Jakob

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen789549
Datum03.06.2014 13:292415 x gelesen
Geschrieben von Thomas M.Nö.
Wenn man einen begründeten Verdacht nicht mehr frei melden kann wäre das kontraproduktiv und widerspräche unseren Rechtssystem.


Du gibst dir selbst die Antwort auf deinen Post "begründeter Verdacht" oder vielleicht doch "falsche Verdächtigung" das ist die Sache , die es zu klären gilt. im übrigen schließe ich mich Jacob an "In dubio pro reo" .

Die Sache gleich an die große Glocke zu hängen hat selbst ein gewisses Geschmäckle, solche Dinge kann man auch intern regeln ohne dass gleich die Presse davon erfahren muss. Zumal durch den Hinweis auf eine weibliche Person der Personenkreis schon stark eingeschränkt ist.

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



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