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Thema | Heckwarnsystem | 16 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | Uwe 8S., Nordheim / Hessen | 586313 | |||
Datum | 11.10.2009 10:37 | 14041 x gelesen | |||
Hallo, welche Hersteller von Heckwarmsystemen sind bekannt und wie sind die Erfahrungen damit? Mir bekannt sind: Sigtech Whelen Verbaut werden soll diese an diesem Fahrzeug Danke schonmal Gruß Uwe Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und enthält daher weder Kaffeeflecken noch Kuchenkrümel. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 586314 | |||
Datum | 11.10.2009 10:43 | 10946 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe Schmidtwelche Hersteller von Heckwarmsystemen sind bekannt und wie sind die Erfahrungen damit? Wie wäre es mit Horizont? 2-4 Richtstrahler wirken m.E. besser, als die diversen Warnleisten. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 586317 | |||
Datum | 11.10.2009 11:07 | 10887 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Fischer Wie wäre es mit Horizont? Oder gleichwertigem: Hier die Nissen-Variante an unserem TLF. Gib't als Blitzer oder Blinker, auch in kleinerer Variante. Diese hier waren gebraucht von einem ausrangierten Mähanhänger einer Straßenmeisterei und haben uns noch keine 50,-€ gekostet. Bei diesen Varianten muss man aber auf eine ziemlich genaue Ausrichtung in Verkehrsrichtung achten, da der Abstrahlwinkel sehr klein ist. Dann aber ist die Warnwirkung sehr gut. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W | 586319 | |||
Datum | 11.10.2009 11:21 | 10629 x gelesen | |||
Moin, kommt auf das Einsatzgebiet drauf an. Die Vorwarner taugen wie der Name schon sagt, zum Vorwarnen auf Distanz. Aus der Nähe/Schräge sind sie fast nicht wahrzunehmen. Gruß, Sebastian §2, FwG BW: "Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuern (Bränden) und öffentlichen Notständen, [..] Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen." Von Löschen steht hier nichts. | |||||
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Autor | Uwe 8S., Nordheim / Hessen | 586320 | |||
Datum | 11.10.2009 11:35 | 10332 x gelesen | |||
Hallo Christian, die könnte ich mir durchaus vorstellen allerdings eher für MTW / Anhänger. Danke für den Tip Gruß Uwe Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und enthält daher weder Kaffeeflecken noch Kuchenkrümel. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 586324 | |||
Datum | 11.10.2009 12:02 | 10269 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Uwe Schmidt die könnte ich mir durchaus vorstellen ... Achtung ! Den Weitwarnleuchten fehlt es i.d.R. an der "Bauartgenehmigung als Warnleuchte nach §53a StVZO oder als Fahrrichtungsanzeiger nach § 54 StVZO" wie im Genehmigungserlass des Landes Hessen für gelbe Heckabsicherung gefordert. Im Übrigen lässt die Nahwirkung dieser Lampen - wie schon gesagt - zu Wünschen übrig. Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Tors8ten8 M.8, Ginsheim / Hessen | 586328 | |||
Datum | 11.10.2009 12:23 | 10187 x gelesen | |||
Moin! Habt Ihr Euch schonmal erkundigt, was bei Euch zugelassen ist? Es gibt Bundesländer, bei denen max 3 Leuchten verbaut sein dürfen, und diese dann auch nur Syncron Blinken, d.h. keine Leitwirkung nach links oder rechts haben. Dafür könnte man den guten alten Triblitz nehmen. Ich kenne Feuerwehren, die haben sich für viel Geld so einen schönen Balken aufbauen lassen und mußten dann mehrere Lampen Stillegen und die schaltung so umbauen, das es zugelassen ist. Gruß Torsten | |||||
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Autor | Dani8el 8B., Worms / Rheinland-Pfalz | 586329 | |||
Datum | 11.10.2009 12:32 | 10110 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Uwe Schmidt welche Hersteller von Heckwarmsystemen sind bekannt und wie sind die Erfahrungen damit? Hänsch baut auch div. Heckwarnsysteme, sind allerdings dann zum Einbau und nicht in einem schönen abgeschlossenen Kasten... MfG Daniel Meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Weiterhin stellen sie auch nur meine persönliche Meinung und nicht die Meinung einer sonstigen Institution dar. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 586333 | |||
Datum | 11.10.2009 12:49 | 10147 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Christian Fischer Wie wäre es mit Horizont? Oder die Multilux 5. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Gerr8it 8P., Buxtehude / Niedersachsen | 586335 | |||
Datum | 11.10.2009 13:35 | 10344 x gelesen | |||
Hallo! Wir haben unser LF 16 gerade nachgerüstet mit vier Blitzern vom Typ Hänsch RWS 40 pico http://www.fg-haensch.de/index.php?parent=87&idcat=274&subidcat=97&sub=103&idlang=1&idart=876 Vorteil bei diesen Dingern war halt im Vergleich zur Warnleiste (2 unserer anderen Fahrzeuge mit Signalmaster 6-fach LED), dass wir das wie bei dir mittig montierte Blaulicht nicht versetzen mussten. Die 2+2 Leuchten wurden einfach rechts und links neben das Blaulicht montiert. Die Leuchten sind komplett identisch mit den Hänsch pico Frontblitzern. Hier noch mal Infos zur Signalmaster: http://www.rauwers-shop.de/signalmaster-und-smart-arrow/index.html | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 586345 | |||
Datum | 11.10.2009 14:05 | 10134 x gelesen | |||
Mahlzeit. Geschrieben von Gerhard Bayer ... Achtung ! Den Weitwarnleuchten fehlt es i.d.R. an der "Bauartgenehmigung als Warnleuchte nach §53a StVZO oder als Fahrrichtungsanzeiger nach § 54 StVZO" Für die sind auch die TL-Warnleuchten zuständig, und prinzipiell zählen solche Einrichtungen auch erstmal nicht zur Fahrzeugbeleuchtung. Ob die damit aber an einem Fw-Dienstfahrzeug angebracht werden dürfen oder nicht ist gleich wieder ein anderes Thema :-( Gruß, Henning | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 586349 | |||
Datum | 11.10.2009 14:29 | 10001 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Henning Koch ür die sind auch die TL-Warnleuchten zuständig, und prinzipiell zählen solche Einrichtungen auch erstmal nicht zur Fahrzeugbeleuchtung. ... ich weiss - trotzdem steht in dem passenden Erlass nichts von der TL-Warnleuchten ... also ist zunächst mal davon auszugehen, dass nicht zulässig. Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 586425 | |||
Datum | 12.10.2009 08:07 | 9941 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerWie wäre es mit Horizont? hast Du aber ggf. ein Platzproblem am Heck... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Mich8ael8 K.8, GL / Köln / NRW | 586460 | |||
Datum | 12.10.2009 10:52 | 9907 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Fischer Wie wäre es mit Horizont? Geschrieben von Michael Weyrich Oder gleichwertigem: Hier die Nissen-Variante... auch Berghaus Verkehrstechnik stellt seit vielen Jahren u.a. solche, durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in Bergisch Gladbach, TL-geprüften Leuchten mit Elektronik aus eigener Entwicklung her: http://www.berghaus-verkehrstechnik.de/fileadmin/PDF/Produktprospekte/Prospekt_Fahrzeugabsicherung.pdf Schade nur, dass diese BASt-geprüften TL-Warnleuchten, wie sie nahezu an jedem Fahrzeug der Straßenmeistereien verwendet werden können (Fahrzeuge gem. § 35 Abs. 6 STVO) und dort nicht zur Fahrzeugbeleuchtung zählen, sondern "Zusätzliche Sicherheitsausrüstung" gemäß RSA Teil A7.1 (7e) sind, nicht einfach für Feuerwehren übernommen wurden. Wäre wohl zu einfach gewesen, auf seit Jahrzehnten bewährte Produkte (die Technischen Lieferbedingungen Warnleuchten sind von 1990 und die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen sind von 1995) zurückzugreifen. Viele Grüße Michael >> Eigentlich ist längst schon alles gesagt - nur nicht von jedem! << | |||||
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Autor | Mich8ael8 K.8, GL / Köln / NRW | 586463 | |||
Datum | 12.10.2009 10:58 | 9771 x gelesen | |||
Nachtrag: Interessant ist es auch, dass es gemäß den TL-Warnleuchten nicht zulässig ist, dass BLITZleuchten an Fahrzeugen befestigt werden, denn Blitzlicht ist nur zur Personensicherung auf Leitkegeln und auf Fahrbaren Absperrtafeln erlaubt. Die 340 mm-Leuchten auf den Fahrzeugen der Starßenmeistereien dürfen nur (synchron) BLINKEN. Und bei den Feuewehren kann es nun BLINKEN oder auch BLITZEN - ganz nach gutdünken...? – kann ich nicht so ganz verstehen! >> Eigentlich ist längst schon alles gesagt - nur nicht von jedem! << | |||||
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Autor | Jure8k D8., Walldorf / Baden- wü. | 789209 | |||
Datum | 29.05.2014 18:31 | 6236 x gelesen | |||
Hallo Zusammen, ich greife das alte Thema mal wieder auf. Hat jemand Nissen Weitwarnleuchten / Vorwarnleuchten zusammen mit einem normalen Heckwarnsystem mit Leitmöglichkeit im Einsatz? Das ganze auf LF oder HLF? Gruß Jurek | |||||
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