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ThemaBeförderungen Dienstgrade Kommandant Bayern5 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorCars8ten8 B.8, Brand / Bayern788912
Datum22.05.2014 19:306105 x gelesen
Hallo zusammen,

ich hätte da mal eine Frage die mich brennend interessiert. Und zwar geht es wie es der Betreff schon sagt um Beförderungen in Bayern.

im BayFwG heißt es, dass der jeweilige Kommandant oder in dessen Abwesenheit der stv. Kommandant die Feuerwehrdienstleistenden zum jeweiligen Dienstgrad ernennt. Dies erfolgt nach einem mehr oder weniger ausgearbeiteten Schema.

soweit so gut. aber nun zu meiner eigentlichen frage:

wer befördert den Kommandanten? Er kann sich ja schließlich schlecht selber befördern...

weil wenn dieser nicht befördert wird, wäre in meinen augen ja auch sinnlos, da ja dann dieser theoretische fall eintreten kann:
ein Feuerwehrdienstleistender (DG: FM) wird zum Kommandanten gewählt. er holt seine entsprechenden lehrgänge nach, dass alles seine Richtigkeit hat. und nach 6 Jahren tritt er nicht mehr zur Wahl an, und wäre dann trotz aller lehrgänge und allem weiterhin nur FM?!

kann das sein?

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AutorDavi8d J8., Kaiserstuhl / Aargau - CH788913
Datum22.05.2014 19:582861 x gelesen
Geschrieben von Carsten B.wer befördert den Kommandanten? Er kann sich ja schließlich schlecht selber befördern...

Naja, ich habe mich damals auch selbst befördert, allerdings nicht öffentlich, sondern ganz privat zu Hause. Dann im Verwaltungstool eintragen und Gradabzeichen montieren fertig.
(War bei mir so, weil ich wegen unvorhersehbarer Umstände zuerst Interimskommandant wurde und erst 4 Monate später Kommandant.)

Ansonsten befördern bei uns in der Regel der/die zuständigen Behördenvertreter, d.h. Stadt- bzw. Gemeinderat.

Gruss aus der Schweiz

- ohne Vorbaupumpen
- dafür mit viel Wasser auf den Fzg.

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt788915
Datum22.05.2014 22:122620 x gelesen
Geschrieben von Carsten B.wer befördert den Kommandanten? Er kann sich ja schließlich schlecht selber befördern...
Offiziell er selbst. Ein anderer ist nicht gesetzlich festgelegt. Wenn man da eine Zeremonie wünscht, wäre natürlich ein KBM/KBI/KBR der passende Ansprechpartner.

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorCars8ten8 B.8, Brand / Bayern788916
Datum22.05.2014 22:472523 x gelesen
Also praktisch er selbst. aber der Form halber dann eben entsprechend ein Vertreter der Gemeinde/des Landkreises.

Besten dank für die Antworten

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AutorMark8us 8K., Bamberg / Bayern788918
Datum22.05.2014 23:542368 x gelesen
Was mich an dem "Beförderungszeugs" mehr interessiert ist, da im VollzBekBayFwG festgelegt ist, dass eine Feuerwehr mit Bsp. einem Fahrzeug (= eine Gruppe) nur einen Oberlöschmeister haben darf.

Somit kann (nach meiner Logik) es trotzdem sein, dass ein gewählter Kommandant nach 6 Jahren immer noch nur FM (oder HFM; OFM) ist.

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 22.05.2014 19:30 Cars7ten7 B.7, Brand
 22.05.2014 19:58 Davi7d J7., Kaiserstuhl
 22.05.2014 22:12 Linu7s D7., Thierstein und Magdeburg
 22.05.2014 22:47 Cars7ten7 B.7, Brand
 22.05.2014 23:54 Mark7us 7K., Bamberg
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