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Thema | Technische Richtlinie Rheinland-Pfalz für ELW | 2 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 788621 | |||
Datum | 17.05.2014 12:38 | 2629 x gelesen | |||
Nein, keine Angst, UC bitte beruhigen, RLP hat nichts neues ausgefressen, aber vor Jahren gab es mal eine Technische Richtlinie für Einsatzleitwagen in Rheinland-Pfalz. Das müsste Anfang der 90er gewesen sein, zumindest gab die Feuerwehrverordnung in der Fassung von 1992 einen "Einsatzleitwagen (RP)" als Mindestausstattung für die Gemeinden vor. Hat diese TR zufällig noch jemand, oder kann grob sagen was da drin stand? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Dani8el 8B., Worms / Rheinland-Pfalz | 788643 | |||
Datum | 17.05.2014 19:24 | 1188 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Sebastian K. Hat diese TR zufällig noch jemand, oder kann grob sagen was da drin stand? Ich meine mich zu erinnern, dass da hauptsächlich die Beladung geändert war. Ich meine man musste z.B. keine Messausstattung für Gefahrgut auf dem ELW haben, bzw. nicht so umfangreich wie nach Norm... Das war korrespondierend mit den "Gerätesatz unaufschiebbare Erstmaßnahmen" für jede VG und der Ausstattung vom Gefahrstoffzug... Aber alles nur wage aus der Erinnerung... MfG Daniel Meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Weiterhin stellen sie auch nur meine persönliche Meinung und nicht die Meinung einer sonstigen Institution dar. | |||||
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