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Thema | Umsetzung der gesetzlichen Freistellung von FA | 52 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Jan 8K., Magdeburg / ST | 786149 | |||
Datum | 05.04.2014 12:29 | 15053 x gelesen | |||
Hallo liebe Feuerwehrgemeinde, In der Presse liest man über ganz Deutschland verteilt Meldungen, dass es Schwierigkeiten bei der Freistellung der FA, insbesondere für Einsätze, gibt. Dort heißt es des öfteren "Die Arbeitgeber stellen die Feuerwehrangehörigen nicht für Einsätze frei" . Mich würde interessieren, ob auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen (ich beziehe mich beispielhaft auf den §12 Abs. 2 des FHSG NRW) schon einmal eine Freistellung eines Arbeitgebers durch die Gemeinde selbst oder eine Anzeige etc. erzwungen wurde. Diese Frage stellt sich mir rein aus Interesse, Tante Google hat mir dabei nicht viel geholfen. Und welche Möglichkeit hätte FA Mustermann bzw die Gemeinde (als Feuerwehr) die Freistellung zu ermöglichen, da die Gemeinde ihn für Einsätze benötigt? Es geht mir hier um keinen individualfall, ich selbst bin Studiumsbedingt momentan nicht Angehöriger einer FW. Mich wundert nur die Disparität zu Gesetz: "Laut Gesetz muss Freigestellt werden" und Gemeinde: "Bitte bitte könntet ihr wenn es grade passt freistellen?" . Natürlich ist mir dabei klar, dass in manchen Unternehmen und Berufen eine Freistellung aufgrund anderer Pflichten nicht umzusetzen ist, auf solch eine Grundsatzdiskussion möchte ich aber nicht hinaus, mir geht es lediglich darum, ob so etwas schon einmal vorgekommen ist. Gruß, Jan | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 786151 | |||
Datum | 05.04.2014 13:00 ![]() | 11072 x gelesen | |||
Servus Jan, ich muß sagen, dass ich da die Arbeitgeber zuweilen sehr gut verstehen kann. Warum sollen sie ihre Arbeitnehmer freistellen, wenn die Arbeiter, Angestellten und Beamten der Gemeinde aus dem Rathausfenster zuschauen. Das habe ich noch nie kapiert. ;-) Und wenn das wirklich vor Gericht erzwungen würde, dass ein FA(SB) freigestellt werden muss, denn muss ich der(die)jenige einen neuen AG suchen. So meine unmaßgebliche Meinung. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 786152 | |||
Datum | 05.04.2014 13:13 | 10203 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan K.Mich würde interessieren, ob auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen (ich beziehe mich beispielhaft auf den §12 Abs. 2 des FHSG NRW) schon einmal eine Freistellung eines Arbeitgebers durch die Gemeinde selbst oder eine Anzeige etc. erzwungen wurde. Da hast Du was falsch verstanden. Freistellung heißt in diesem Fall: FME/ DME/Sirene tut, Hammer fällt und auf geht es zum Einsatz. d.h. das Recht auf Freistellung wird durch reales Handeln schlicht um- und durchgesetzt und der Arbeitgeber hat (rein rechtlich) keine Handhabe, dies zu verhindern. Das "nicht freistellen" in diversen Artikeln beruht also schlicht auf Drohungen und Hinweisen des Arbeitgebers zwischen den Zeilen nach dem prinzip "denk daran, wer Deine Lohn zahlt" oder dem gedanken des Arbeitnehmers "wenn demnächst wieder mal Personal abgebaut werden muss und ich zu oft fehle...". Die Gerichte würde sich erst damit befassen müssen, wenn ein Arbeitnehmer auf Grund der Tätigkeit in der Feuerwehr einen beruflichen Nachteil erleiden würde und dies dem Arbeitgeber auch bewiesen werden könnte. Aber so blöd in eine Kündigung oder die Ablehnung bei einer innerbetrieblichen Bewerbung/ beförderung zu schreiben "weil sie bei der Feuerwehr sind" ist im Zweifel doch kein Arbeitgeber. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Jan 8K., Magdeburg / ST | 786153 | |||
Datum | 05.04.2014 13:44 | 10578 x gelesen | |||
Hallo Anton, Deiner Meinung schließe ich mich vorbehaltlos an. Genau deshalb wollte ich wissen ob soetwas schon mal stattgefunden hat. Geschrieben von ---Anton Kastner--- wenn die Arbeiter, Angestellten und Beamten der Gemeinde aus dem Rathausfenster zuschauen. Das habe ich noch nie kapiert. ;-) Es gibt jedoch auch viele Gemeinden, die grade ihre städtischen Mitarbeiter in die FW integrieren, so pauschal kann man das glaube ich nicht sagen, dass die "Rathausmenschen" nicht ausrücken... | |||||
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Autor | Jan 8K., Magdeburg / ST | 786154 | |||
Datum | 05.04.2014 13:46 | 9973 x gelesen | |||
Gut, ich hatte mir das jetzt so vorgestellt dass der FA dem AG seine Tätigkeit in der FF mitteilt, dieser von vornherein die Teilnahme an Einsätzen während der Arbeitszeit verbietet und aufgrund dieses Verbotes ein FA sich an die Gemeinde gewendet hat. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 786156 | |||
Datum | 05.04.2014 14:07 | 9963 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan K.Gut, ich hatte mir das jetzt so vorgestellt dass der FA dem AG seine Tätigkeit in der FF mitteilt, dieser von vornherein die Teilnahme an Einsätzen während der Arbeitszeit verbietet und aufgrund dieses Verbotes ein FA sich an die Gemeinde gewendet hat. Da das Verbot an sich bereits nichtig ist, bedarf es keiner Intervention der Gemeinde oder gar eines Vorgehens vor Gericht. Erst wenn der FM im Einsatzfall aus dem Betrieb geht und er deshalb ein Problem mit seinem Arbeitgeber bekommt, wird das ein Fall für die Justiz. Und so "schlau", das nicht auf offiziellem Wege und durchschaubar zu machen sind die Arbeitgeber dann i.d.R. schon. Du schreibst ja im Zeitalter des AGG auch nicht mehr in die Ablehnung eines Bewerbers rein, warum Du ihn nicht genommen hast. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 786162 | |||
Datum | 05.04.2014 15:11 ![]() | 10837 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.Warum sollen sie ihre Arbeitnehmer freistellen, wenn die Arbeiter, Angestellten und Beamten der Gemeinde aus dem Rathausfenster zuschauen. Das habe ich noch nie kapiert. ;-)Wie die aus dem Fenster schauenden Rathausmenschen in Deutschland jemals die flächendeckenden Personalprobleme im abwehrenden Brandschutz werden lösen können, habe ich noch nie kapiert (und die Gründe dafür hier öfters beschrieben). Dass es aber vereinzelt Orte gibt, in denen die (grundsätzlich geringfügigen) Möglichkeiten der Verstärkung durch kommunale Mitarbeiter noch nicht ausgeschöpft sind, bestreite ich nicht. Wobei die Gründe dafür oft auch auf beiden Seiten zu suchen sind. Geschrieben von Anton K. Und wenn das wirklich vor Gericht erzwungen würde, dass ein FA(SB) freigestellt werden muss, denn muss ich der(die)jenige einen neuen AG suchen.Das wird mit Sicherheit passieren. Und der Arbeitgeber wäre doch schön doof, wenn er eine Kündigung oder andere Personalentscheidungen mit der Freistellung begründen würde. Und das wissen die Feuerwehrleute und Kommunen i.d.R., so dass die sich auch hüten werden, den Arbeitgebern in der Gemeinde deshalb irgendwie blöd zu kommen. Genauso wie man wohl auch weiß, dass ein Gericht in dem Falle auch andere unangenehme Fragen stellen und Schlussfolgerungen entwickeln könnte. Wenn z.B. der Einsatzgrund keine originäre oder zeitkritische Feuerwehrtätigkeit war, oder der Personalansatz grundsätzlich unangemessen (das wissen die Gerichte, vgl. div. Urteile zu Kostenersatzfragen). Oder Gründe im Feuerwehrangehörigen selbst, der z.B. seinen eigenen Einsatzwert (Qualifikation) für Kleineinsätze überbewertet hat, oder Schleifen auf dem Melder hat die ihm niemand offiziell zugewiesen hat... Gerichtliche Prüfungen der Freistellungspflicht könnten also sowohl Kommune/Feuerwehr, als auch Einsatzkraft, als auch den Arbeitgeber gleichzeitig zu Verlierern machen, und wer will das schon? Die Gründe für das "stille Hinnehmen" von "Verstößen" gegen die Freistellungspflicht sind also vielseitig. Dementsprechend gibt eine Entscheidungssammlung der RLP-Gerichte, die ich eben mal durchsucht habe, für die Freistellungsregelungen keinen einzigen Treffer her. Und die landesweit vermutlich meistgenutzte Kommentierung zu unserem Brandschutzrecht liest sich in diesem Punkt übrigens genauso, wie politische Sonntagsreden: inniges Appellieren an die Betriebe, Darstellung der "Vorteile" der Beschäftigung von Feuerwehrleuten, Bitten und Wünschen..., und sieht (im Gegensatz zu anderen Fragen) nicht wirklich wie ein für Rechtsfragen und -probleme hilfreiches und fundiertes Hintergrundmaterial aus. Die Freistellungspflicht im Brandschutzrecht ist nunmal faktisch ein ziemlich zahnloser Tiger. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 786164 | |||
Datum | 05.04.2014 15:50 | 10026 x gelesen | |||
Servus, schon klar, dass die Rathausmitarbeiter nicht die Lösung aller Probleme sind. Aber wenn die kommunalen Bediensteten eher mit ausrücken würden, dann wäre das auch ein Schritt in die richtige Richtung. Vielleicht könnte man da auch die "normalen" AG überzeugen, ihre Mitarbeiter frei zu stellen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 786166 | |||
Datum | 05.04.2014 16:08 | 10032 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.Vielleicht könnte man da auch die "normalen" AG überzeugen, ihre Mitarbeiter frei zu stellen.Wenn man die überzeugen will, geht das meiner Ansicht nach nur übers Geld. Die derzeitigen Lohnfortzahlungen sind zwar gut und schön, aber der Arbeitgeber hat darüber hinaus diversen anderen Aufwand, den er nicht ersetzt bekommt: Die Arbeit bleibt liegen, Einnahmen zur Deckung von z.B. Maschinenkosten kommen nicht rein, und selbst den Gewinnausfall des Unternehmers darf man hier ruhig mal berücksichtigen. Im dümmsten Fall springt dem heimischen Handwerker ein Kunde ab, weil ein Termin mal nicht eingehalten werden kann... Deshalb sollte man überlegen, ob man dem Arbeitgeber die Einsatzkraft nicht nur weiterhin "leidlich ersetzt", sondern eben freikauft. Entweder Lohnausfall + X %, oder pauschale Sätze pro Freistellung oder Freistellungsstunde. Wie hoch das ausfallen muss, um wirksam zu sein, da gibts klügere Köpfe für. Und dass das Geld kostet, ist klar. In dem Zusammenhang mit den Rathausmitarbeitern sollten dann auch Regelungen auf den Prüfstand, wie z.B. in RLP, wo öffentliche Arbeitgeber keinen Erstattungsanspruch untereinander haben. Wenn du dann eine Kreisverwaltung oder gar ein Landesamt in der Kommune hast, die ihre eigenen Haushalte versuchen krampfhaft im Lot zu halten, kann ich jeden Amts-/Abteilungsleiter verstehen, der den Feuerwehrangehörigen krumm ansieht, wenn der zum Einsatz geht. Da geht auch Potential verloren, natürlich weniger als in den kommunalen Gemeindeverwaltungen (die wiederum aber auch lange nicht an jedem Feuerwehrstandort zu finden sind). Ich denke, wirklich nachhaltig geht es hier und da nur übers Geld weiter. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 786173 | |||
Datum | 05.04.2014 16:46 ![]() | 9890 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Sebastian K. Ich denke, wirklich nachhaltig geht es hier und da nur übers Geld weiter. da magst du durchaus Recht haben. Dann muß sich Deutschland wohl oder übel auch mittelfristig von der Ehrenamtlichkeit verabschieden. Denn wenn der AG Geld erhält für den FA(SB) bei einem Einsatz dann kannst du erwarten, dass bald darauf die ersten FA(SB) auf der Matte stehen, die auch was vom Kuchen wollen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 786176 | |||
Datum | 05.04.2014 17:05 ![]() | 10031 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Wenn man die überzeugen will, geht das meiner Ansicht nach nur übers Geld. Ja, aber m:E. anders als Du denkst ;-) Iirgend wo in den Untiefen des Forums ist sicherlich noch mein Vorschlag. Die Feuerwehrdienstpflicht die heute am Gemeindeeinwohner hängt wird auf die Unternehmen ausgedehnt. Jedes Unternehmen muss abhängig von der Zahl seiner Mitarbeiter FM stellen nach vorgegebenen Qualitätskriterien). Erfüllt ein Unternehmen dies nicht, ist eine Ausgleichzahlung fällig. Diese hat eine "schwerzhafte" Höhe, nämlich 1/3 Personalkosten einer durchschnittlichen HA-Kraft. Sprich für immer 3 nicht gestellte EA-Kräfte kann ich dann eine HA-Kraft bezahlen. Und natürlich zählt auch die Stadtverwaltung samt allen zugehörigen Eigenbetrieben und anderen Untergliederungen selbst dazu. Durch dieses Verfahren wird der Feuerwehrmann unter den Mitarbeitern, der heute nur Kosten verursacht und Aufträge in verzug bringt plötzlich zum Aktivposten, da er hilft, eine jährliche zahlung in fünfstelliger Höhe zu vermeiden. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Clausthal / Niedersachsen | 786183 | |||
Datum | 05.04.2014 19:22 | 9701 x gelesen | |||
Die Fragen, die ich mir bei solchen Quoten immer stelle sind, was macht ein Unternehmen, dass keine feuerwehrgeeigneten bzw. willigen Mitarbeiter hat? Mitgliedschaft in einer Feuerwehr kann nun wirklich nicht in der freien Wirtschaft als Einstellungskriterium gelten. Oder muss man demnächste Mitarbeiter dazu zwingen, nicht aus Ihrer Feuerwehr auszutreten, nur um Strafzahlungen zu vermeiden? Muss ich Mitarbeiter nur noch vor Ort suchen, um meine Quote zu erreichen? Sind Pendler hier nicht unzulässig benachteiligt? Oder suche ich mir einfach Mitarbeiter, die von weiter weg kommen, einer Feuerwehr angehören und somit eher nicht dazu neigen den Arbeitsplatz zu verlassen, nur um die Strafzahlung zu vermeiden? Ich denke weitere gesetzliche Auflagen an die Betriebe werden das Problem nicht lösen. Wir werden uns vermutlich eher mit den wirtschaftlichen Notwendigkeiten auseinander setzen müssen. Eine passende Entschädigung an die Betriebe auf der einen, als auch einen wirtschaftlich vernünftigen Personalansatz auf der anderen Seite. Hierzu zählen insbesondere Personalreserven auf der Wache (warum alarmiert man bei Bedarf kein 2. mal) bzw. Minimierung der beruflichen Ausfallzeiten durch sinnvolle Personalrückführung, wenn sie auf der Einsatzstelle entbehrlich sind. Viele Grüße Mario | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 786184 | |||
Datum | 05.04.2014 19:29 | 9648 x gelesen | |||
Geschrieben von Mario L.Die Fragen, die ich mir bei solchen Quoten immer stelle sind, was macht ein Unternehmen, dass keine feuerwehrgeeigneten bzw. willigen Mitarbeiter hat? a) welche einstellen b) bezahlen Geschrieben von Mario L. Mitgliedschaft in einer Feuerwehr kann nun wirklich nicht in der freien Wirtschaft als Einstellungskriterium gelten. Warum nicht? Es gelten ja in manchen anderen Fällen auch andere komische Kriterien. Geschrieben von Mario L. Oder muss man demnächste Mitarbeiter dazu zwingen, nicht aus Ihrer Feuerwehr auszutreten, nur um Strafzahlungen zu vermeiden? Muss ich Mitarbeiter nur noch vor Ort suchen, um meine Quote zu erreichen? Sind Pendler hier nicht unzulässig benachteiligt? Es gibt sicherlich auch die Möglichkeit, Pendler für tagsüber anzurechen (denn ganz ehrlich, tagsüber ist ja unser Problem). Geschrieben von Mario L. Oder suche ich mir einfach Mitarbeiter, die von weiter weg kommen, einer Feuerwehr angehören und somit eher nicht dazu neigen den Arbeitsplatz zu verlassen, nur um die Strafzahlung zu vermeiden? s.o. Natürlich muss das so sein, dass es über den tag verteilt ist und vor allem tagsüber unsere Probleme gelöst werden. Geschrieben von Mario L. Eine passende Entschädigung an die Betriebe auf der einen,... Das ist schlicht nicht möglich. Schon der Verdienstausfall für Selbständige ist eine Wissenschaft für sich - und hat jede Menge Lücken. Geschrieben von Mario L. ...als auch einen wirtschaftlich vernünftigen Personalansatz auf der anderen Seite. Das sowieso. Auch heute schon wäre das sehr sinnvoll, um die vorhandenen Ressourcen zu schonen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8M., Lützelbach / Hessen | 786193 | |||
Datum | 05.04.2014 22:16 | 9564 x gelesen | |||
Interessanter Vorschlag, aber: - Das führt eventuell dazu das Personen die nicht für den Feuerwehrdienst geeignet sind nicht eingestellt werden, z.B. durch Behinderung, Alter. Was für die Arbeitsstelle vielleicht unerheblich ist aber, die FA-Quote aber verschlechtern würde. Und ich meine damit nicht den Kommunalangestellten des Bauhofs an den ich auf Grund der Tätigkeit gewisse Anforderungen an körperliche Eignung stellen kann, sondern eher an die Büroangestellte, Mitte 50, oder den Pförtner um die 60. - Kommunen mit ausreichend Feuerwehrangehörigen locken dann Unternehmen mit Befreiung von der Feuerwehrdienstpflicht, was ggf. dazu führt das tagsüber noch weniger Einsatzkräfte verfügbar sind, und obendrein die Gewerbesteuereinnahmen leiden. Mir fallen noch mehr Punkte ein, aber wenn Du mir für die 2 eine einfache und praktikabler Lösung nennen kannst bin ich schon zufrieden. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 786194 | |||
Datum | 05.04.2014 22:42 | 10158 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian M.- Das führt eventuell dazu das Personen die nicht für den Feuerwehrdienst geeignet sind nicht eingestellt werden, Ja? Und? Nicht mein Problem. die Pflicht ist zu erfüllen. Andere Kriterien haben dann nach hinten zu rücken. Und es geht ja nicht darum, dass ein 10 Mann Betrieb 8 FM vorweisen können muss. Geschrieben von Sebastian M. Und ich meine damit nicht den Kommunalangestellten des Bauhofs an den ich auf Grund der Tätigkeit gewisse Anforderungen an körperliche Eignung stellen kann, sondern eher an die Büroangestellte, Mitte 50, oder den Pförtner um die 60. Auch ein Büroangestellter Mitte 50 ist diensttauglich. nd er hat ggf. sogar eine Motivation, diese Tauglichkeit zu erhalten. Und der Fw-Diensttaugliche darf dann auch der junge, dynamische Abteilungsleiter mit 30 sein, der den Job sonst nicht bekommt/ behält. Geschrieben von Sebastian M. Kommunen mit ausreichend Feuerwehrangehörigen locken dann Unternehmen mit Befreiung von der Feuerwehrdienstpflicht, was ggf. dazu führt das tagsüber noch weniger Einsatzkräfte verfügbar sind, und obendrein die Gewerbesteuereinnahmen leiden. Es gibt bei meinem Modell keine Befreiungsmöglichkeit. Jedes Unternehmen muss Personal nach Schlüssel stellen oder 1/3 HA-Stelle finanzieren. Somit herrscht überall Gleichberechtigung und die Kommunen können da nicht gegenseitig in Wettbewerb treten. Und selbst wenn eine Kommunen mit viel Gewerbe dann wesentlich mehr FM hat, als sie eigentlich selbst braucht, werden die eben bei Bedarf im Einsatzfall auch in den umliegenden Ortschaften eingesetzt, die zu wenige eigene haben. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8M., Lützelbach / Hessen | 786195 | |||
Datum | 05.04.2014 23:30 ![]() | 9453 x gelesen | |||
Ich sehe schon, Du hast keine praktikableren Lösungen, zumindest keine die realistisch gesehen umsetzbar sind, könnt ich auch Piraten oder Linkspartei fragen. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 786196 | |||
Datum | 05.04.2014 23:35 ![]() | 9442 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian M.Ich sehe schon, Du hast keine praktikableren Lösungen, zumindest keine die realistisch gesehen umsetzbar sind, könnt ich auch Piraten oder Linkspartei fragen. Warum? Natürlich wirst Du als Bedenkenträger 1000 Gründe finden, warum das nicht geht. Dann wird es aber in der Fläche zukünftig noch schneller noch weniger Feuerwehr geben, als Du Dir das vermutlich heute vorstellen kannst. Ich bin aber ein Fruend von Vorschriften mit wenigern, am besten gar keinen Ausnahmen. Dann gibt es keine unnötigen Diskussionen und keine überflüssigen Betätigunsgfelder für Juristen. Und mit Hinblick auf unsere Staatsfinanzen und anderen Herausforderungen wird es in der Fläche (und damit meine ich jetzt nicht nur Gegenden, wo sich Fuchs und hase gute Nacht sagen) keine hauptamtlich besetzten Wachen in der Form geben, die eine Abdeckung anbieten können die, auch nur annähernd dem entspricht, was wir heute noch haben. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8M., Lützelbach / Hessen | 786197 | |||
Datum | 05.04.2014 23:53 ![]() | 9375 x gelesen | |||
Wie gesagt ich finde die Idee nicht schlecht, die Umsetzung würde aber tiefgreifende Eingriffe , in die Struktur des Feuerwehrwesens, der Kommunalen Selbstverwaltung und diverser Gesetzte bedeuten. Also realistisch betrachtet wohl nicht Umsetzbar. Oder hat sich was an der politischen Lage in diesem Land geändert? Ich denke wir sollten uns Ideen zuwenden die auch im "richtigen" Leben eine Chance haben realisiert zu werden. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 786208 | |||
Datum | 06.04.2014 09:18 | 9359 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Ich bin aber ein Fruend von Vorschriften mit wenigern, am besten gar keinen Ausnahmen.Ohne Ausnahmen wirst du bei deiner Idee aber nicht auskommen. Für die Arbeitsstätten, wo heute aus gutem Grund schon arbeitende Einsatzkräfte nicht freigestellt werden können (Kindergarten, medizinischer Sektor, Notdienste/Bereitschaften), wird man Ausnahmen finden müssen. Handwerker, deren Arbeitnehmer morgens regelmäßig auf Baustellen zig km entfernt verschwinden, oder auf Montage gleich irgendwo am anderen Ende der Republik. Speditionen, wo der Großteil der Arbeitnehmer dauernd auf Achse ist. Die kämen an der Ausgleichzahlung nur durch die Schaffung eigentlich unnötiger Arbeitsplätze vorbei, oder erfüllen die eben Dienstpflicht durch Beschäftigung von Einsatzkräften, von denen die Kommune dann zum weitaus überwiegenden Teil der Zeit doch nichts hat. Geschrieben von Christian F. Dann gibt es keine unnötigen Diskussionen und keine überflüssigen Betätigunsgfelder für Juristen.Oh doch, gerade dann. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 786211 | |||
Datum | 06.04.2014 09:34 | 9342 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.Denn wenn der AG Geld erhält für den FA(SB) bei einem Einsatz dann kannst du erwarten, dass bald darauf die ersten FA(SB) auf der Matte stehen, die auch was vom Kuchen wollen.Wenn der AG an einem AN gut verdient, wird der sicher irgendwann auf der Matte stehen und mit Wörtern wie "Lohnerhöhung" oder "Zulagen" anfangen. Das passiert ja auch ohne Feuerwehr und Freistellungszahlungen. Ob diese so hoch sein muss/kann, dass der AG daran wirklich gut verdient, ist die andere Frage. Vielleicht reicht es bei vielen AG schon, wenn sie sehen, dass sie bei einer Freistellung mit Lohnkostenersatz eben kein Geld mehr drauf legen müssen. Und wenn der AN dann doch ein paar EUR abzweigen kann, sehe ich darin noch lange kein Ende des Ehrenamts. Denn diese paar EUR fließen auch heute vielerorts schon. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Ralf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz | 786220 | |||
Datum | 06.04.2014 13:06 | 9079 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sebastian K. In dem Zusammenhang mit den Rathausmitarbeitern sollten dann auch Regelungen auf den Prüfstand, wie z.B. in RLP, wo öffentliche Arbeitgeber keinen Erstattungsanspruch untereinander haben. Wenn du dann eine Kreisverwaltung oder gar ein Landesamt in der Kommune hast, die ihre eigenen Haushalte versuchen krampfhaft im Lot zu halten, kann ich jeden Amts-/Abteilungsleiter verstehen, der den Feuerwehrangehörigen krumm ansieht, wenn der zum Einsatz geht. Da geht auch Potential verloren, natürlich weniger als in den kommunalen Gemeindeverwaltungen (die wiederum aber auch lange nicht an jedem Feuerwehrstandort zu finden sind). Nicht nur da!! ich arbeite zum Beispiel bei unseren Verbandsgemeindewerken in der Veraltung, wir sind ein Unternehmen nach der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung mit eigenem Wirtschaftsplan und unabhängig vom Haushalt. Aufgrund der Gesetzesregelung hat mein direkter Arbeitgeber (die Verbandsgemeindewerke) keinen Erstattungsanspruch gegenüber dem Eigentümer meines Arbeitgebers (der Verbandsgemeinde) und somit gehe ich quasi "umsonst" zu Einsätzen. Ganz überspitzt könnte man sogar sagen, meine Personalkosten im Einsatzfall fließen 1:1 in die Wasser- und Abwassergebühren mit rein von dem Wasser, was ich dann im Einsatz auch noch quasi "kostenlos" durch die Gegend spritze. Gruss Ralf Besucht mich doch mal auf unserer Homepage: www.feuerwehr-kirchen.de Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!! | |||||
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Autor | Ralf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz | 786221 | |||
Datum | 06.04.2014 13:11 ![]() | 9158 x gelesen | |||
Hallo Christian, auch wenn ich deine recht krassen Ideen manchmal gut finde, hiermit Geschrieben von Christian F. Geschrieben von Sebastian M."- Das führt eventuell dazu das Personen die nicht für den Feuerwehrdienst geeignet sind nicht eingestellt werden," begibst du dich für mich ins Abseits. Und ich kann nur hoffen, das du nciht mal krank wirst oder alt, weil dann ist für dich auch kein Arbeitsplatz mehr da deiner Logik nach, sorry, das ist ja total daneben... Gruss Ralf Besucht mich doch mal auf unserer Homepage: www.feuerwehr-kirchen.de Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 786223 | |||
Datum | 06.04.2014 13:39 ![]() | 9261 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf R.begibst du dich für mich ins Abseits. Warum? Es geht darum, einen gesetzlichen Auftrag der Daseinsvorsorge des Sattates zu erfüllen. Den abwehrenden Brandschutz und alles was da mit dran hängt. Und um dieses - aus meiner Sicht deutlich höher angesiedelte - Ziel zu erreichn müssen eben irgend welche anderen Ziele die sich der Staat (zwischenzeitlich m.E. ohnehin in inflationärer Weise) gegeben hat hinten an stehen. Denn was ist die Alternative: Alle bekommen keine Leistung der Daseinsvorsorge "Feuerwehr" mehr, weil nicht genügend einsatzfähige Kräfte eingestellt werden können. Nebenbei. Wenn man (in größeren Kommunen) meinen anderen Vorschlag "HA-Wache light", nämlich die formale Einstellung als HA Einsatzkraft Feuerwehr (mit Ausbildung FF) und die Abordnung zur Tätigkeit in anderen Bereiechen (Verwaltung, Bauhof,....) wählen würde, dann würde da berhaupt nur uneingeschränkt einsatzdiensstaugliche Personen eingestellt. Und bei der Variante der "FM-Quote" einfach mal vor dem Kritisieren überlegen. Das sind ja keine Quoten von 1 FM je 3 AN. Da werden noch genügend Stellen dabei sein, in denen man Personen beschäftigen wird, die nicht einsatzdiensttauglich sind. Ach ja, und erzähle mir, vor allem in der freien Wirtschaft, bitte keiner, dass das AGG da immer strikt umgesetzt wird. Da wird selbstverständlich auch lieber jung, gesund und "formbar" (und billig) eingestellt, als alt/ krank/ teuer. Das mag man kritisieren, aber es ist eben Realität. Und für die FM heute hätte das den Vorteil, dass sie vom lästigen Mitarbeiter der ja immer mal wieder fehlt zu Aktivposten werden, die vermeiden, dass das Unternehmen die Ersatzzahlungen leisten muss. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Feli8x H8., Hannover / Niedersachsen | 786224 | |||
Datum | 06.04.2014 13:49 | 9312 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Das sind ja keine Quoten von 1 FM je 3 AN. Da werden noch genügend Stellen dabei sein, in denen man Personen beschäftigen wird, die nicht einsatzdiensttauglich sind Richtig, ich habe mal grob überschlagen und komme schon bei einer Quote von 5% (also bei 20 AN gerade mal einer...) auf 2,1Millionen potentielle Feuerwehrmitglieder. Im Moment haben wir in den Freiwilligen Feuerwehren meine ich etwas um die eine Million Mitglieder. Somit sind die 5% wahrscheinlich sogar noch relativ hoch gegriffen. Bedenken müsste man dann natürlich noch die "ländlichen" Regionen, in denen die Anzahl der Betriebe mit >20 Arbeitnehmern eher gering sein dürfte (und somit auch die Anzahl der freizustellenden Mitarbeitern). Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun! | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 786235 | |||
Datum | 06.04.2014 19:17 | 9123 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan K.Dort heißt es des öfteren "Die Arbeitgeber stellen die Feuerwehrangehörigen nicht für Einsätze frei" . Ich könnte mir vorstellen, dass viele Arbeitgeber gar nicht wissen, dass sie Quasi dazu verpflichtet sind.. Wie viele Teile der Bevölkerung wissen gar nicht, dass es in vielen Gemeinden keine Berufsfeuerwehr gibt? Wie viele kennen "die Feuerwehr" nur von dem schönen Sommerfest oder anderer traditioneller Feste? - Meist obliegt es doch dem Angestellten, seinem Vorgesetzten/Chef zu erklären, dass er aktiver freiwillger Feuerwehrmann und bei Alarm möglichst schnell zur Feuerwache muß, um auszurücken. Ob der Angestelle (freiwillige Feuerwehrmann) seinem Chef auch erklärären kann, wie das denn mit der Erstattung von Verdienstausfall, etc. durch die Gemeinde oder Stadt funktioniert? Der Firma ensteht ja nicht nur ein monetärer Ausfall... Auch so mancher Termin kann durch die ungeplante Abwesenheit einer oder mehrerer Mitarbeiter ins Wanken geraten. So ist es doch nur verständlich, wenn die Firma sagt: Wir stellen keine Mitarbeiter für Einsätze frei. Zumal es doch viel einfacher ist, "nein" zu sagen.. Glücklicherweise gibt es dennoch viele Arbeitgeber, die anders sind und das Ehrenamt ihrer Angestellten unterstützen und machmal sogar auf eine Erstattung von Lohn- und Unkosten verzichten! M.M.n. könnten die Gemeinden/Stadtverwaltungen noch aktiver werden, indem sie Informationen zur Freistellung von Feuerwehrleuten und Kostenerstattung für Betriebe erarbeiten. Ich könnte mir vorstellen, dass dann sogar mehr Firmen bereit sind, Mitarbeiter für Einsätze freizustellen, wenn sie die entsprechenden Infos haben. Diese "Lobbyarbeit" darf nicht an einzelnen Feuerwehrleuten hängen bleiben. Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/ | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 786240 | |||
Datum | 06.04.2014 20:19 | 8892 x gelesen | |||
Servus, da wäre wahrscheinlich mal wieder die Gemeinde als Träger der Feuerwehr gefragt. Was spricht dagegen, dass die Gemeinde ein- oder zweimal im Jahr ihre Firman anschreibt und in schönen Worten erklärt, wie die Feuerwehr funktioniert und dass die Firma ihre AG zu Einsätzen freizustellen hat? Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Rain8er 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein | 786288 | |||
Datum | 07.04.2014 12:33 | 8910 x gelesen | |||
Moin, die grundsätzliche Freistellungspflicht ist unbestritten, gleichzeitig muss die Freistellung für den Arbeitgeber im konkreten Einzelfall aber nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen auch zumutbar sein. Und hier gibt es genug Möglichkeiten, sich im Zweifelsfall herauszureden. Darum dürfte ein verpflichtender Verwaltungsakt o.ä. meist fruchtlos bleiben. Ich kenne Gemeinden (also Träger der Feuerwehr), die ihren eigenen Mitarbeitern des Bauhofes beispielsweise Feuerwehreinsätze im Winterdienst untersagt haben, weil in diesem Fall die Aufgabe der Verkehrssicherungspflicht vorginge. Ebenso müsse der ordnungsgemäße Postversand auch im Fall eines Feuerwehreinsatzes gesichert bleiben, weil ansonsten die Gefahr von folgenreichen Fristverstößen bestünde. Wer selbst solche Kriterien anlegt, kann wohl kaum andere wirkungsvoll verpflichten. Interessant ist in diesem Zusammenhang m.E. noch eine andere Fragestellung: Muss evt. sogar ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter den Feuerwehreinsatz in der gesetzlichen Ruhezeit vor Dienstbeginn (i.d.R. 11 Stunden) untersagen, wenn dieser dann z.B. im Fahrdienst eingesetzt wird und nicht ersetzt werden kann? Gilt z.B. für Rettungsdienstpersonal mit Fahrtätigkeit (NEF-Fahrer), Lokführer, Bus- und LKW-Fahrer usw., wenn kein Ersatz eingeplant ist und die Dienstleistung vertraglich erbracht werden muss. Eine Freistellung während der Arbeitszeit wäre nicht zumutbar (die Schüler können ja nicht einfach aus dem Schulbus geschmissen werden), aber was ist mit der geforderten Ruhezeit? Viele Grüße Rainer | |||||
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Autor | Luis8 L.8, Bottrop / NRW | 786291 | |||
Datum | 07.04.2014 12:59 | 8864 x gelesen | |||
Glück Auf, mir ist ein ähnlich gelagerter Fall bekannt. Ein Mitarbeiter wurde nach einem Feuerwehreinsatz gekündigt. Hier kam es, nach Klage vorm Arbeitsgericht, zur Wiedereinstellung da die Kündigung unwirksam war. Man hat sich dann aber auf Grund der vorhandenen Differenzen und der Unzumutbarkeit der weiteren Zusammenarbeit gütlich getrennt. Es ist halt immer ein Drahtseil-Akt und man kann nur hoffen, das auch der Arbeitgeber die Notwendigkeit einer funktionierenden Feuerwehr versteht. Bei uns gab es mal durch den Stadtfeuerwehrverband innitiert eine Veranstaltungsreihe unter dem Namen "Arbeitswelt und Ehrenamt" (z.B. mit Podiumsdiskussion, etc.), mittlerweile eine sog. Florian-Gilde, in der zum Großteil Unternehmer vertreten sind, die der FW wohlgesonnen sind und und die Arbeit z.B. durch Freitstellung unterstützen. Natürlich kann man nun die Frage stellen, warum jemand für etwas geehrt wird, was er per Gesetz doch eh muss. Solche Veranstaltungen schaffen oftmals Verständnis für die gegenseitigen Sichtweisen und helfen. So wenig eine große Urkunde im Eingangsbereich der Firma auch monitär Wert ist, so zeigt es das Engagement des Unternehmens und auch das ist eine Form von Werbung... Gruß LL Gebe Gott uns uns, die Weisheit das Richte zu erkennen, denn Willen es zu wählen, und die Kraft es durchzusetzten. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 786292 | |||
Datum | 07.04.2014 13:10 ![]() | 8956 x gelesen | |||
Geschrieben von Rainer K.Muss evt. sogar ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter den Feuerwehreinsatz in der gesetzlichen Ruhezeit vor Dienstbeginn (i.d.R. 11 Stunden) untersagen, wenn dieser dann z.B. im Fahrdienst eingesetzt wird und nicht ersetzt werden kann? Anders herum. Der FM ist, wenn er eine ausreichende Ruhezeit vor Arbeitsbeginn nicht hatte, natürlich auch dann von der Arbeit freizustellen. Auch dafür greift die Freistellungspflich und die Lohnfortzahlung. Der Einsatz ist dann, was die Protokollierung betrifft, entsprechend so lange weiter laufen zu lassen, bis die Ruhezeit erfüllt ist. Der AG hat für solche Ausfälle selbst Vorsorge zu treffen. Der MA könnte ja auch krank sein. Geschrieben von Rainer K. Gilt z.B. für Rettungsdienstpersonal mit Fahrtätigkeit (NEF-Fahrer), Lokführer, Bus- und LKW-Fahrer usw., wenn kein Ersatz eingeplant ist und die Dienstleistung vertraglich erbracht werden muss. Der Arbeitgeber muss hier für solche unerwarteten Ausfälle sowieso Vorsorge treffen. Krankheit, Stau,... um seine Betriebsabläufe sicher stellen zu könne. Tut er das nicht, dann fällt das ür ihn offensichtlich unter allgemeines Risiko. Und so muss er das dann auch für den Fall des Feuerwehreinsatzes seines MA akzeptieren. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Dirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen | 786300 | |||
Datum | 07.04.2014 17:06 | 8648 x gelesen | |||
Geschrieben von Rainer K.die grundsätzliche Freistellungspflicht ist unbestritten, gleichzeitig muss die Freistellung für den Arbeitgeber im konkreten Einzelfall aber nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen auch zumutbar sein. Woher hast Du diese Erkenntnis? Die mir bekannte Rechtsvorschroft ist da eindeutig und lässt zur Freistellung im Einsatzfall keine Ausnahmen zu. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 786301 | |||
Datum | 07.04.2014 17:15 | 8707 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Dirk G. Die mir bekannte Rechtsvorschroft ist da eindeutig und lässt zur Freistellung im Einsatzfall keine Ausnahmen zu. z.B. höherwertige Rechtsgüter? z.B. die Kindergärtnerin die ihre Gruppe auch bei Alarm nicht alleinlassen kann MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Dirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen | 786304 | |||
Datum | 07.04.2014 17:43 | 8663 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.z.B. höherwertige Rechtsgüter? Fällt mir keines ein, das höherwertig wäre als eine gesetzliche Vorgabe. Geschrieben von Jürgen M. z.B. die Kindergärtnerin die ihre Gruppe auch bei Alarm nicht alleinlassen kann kann nur ein sehr seltener Fall sein. Lässt sich mit den gesetzlichen Bestimmungen in diesem Bereich nicht vereinbaren, weil immer sichergestellt sein muss, dass die Betreuung der Kinder erfolgt. Auch wenn einen Erzieherin spontan, z.b. wegen Verletzung, ausfällt. Eine Kinderbetreuung ohne, sei es provisorische, Rückfallebene im Regelkindergarten gibt es nicht. Evtl. im Bereich Tagespflege, nur das ist doch auch eher im Bereich Selbstständigkeit anzusehen. Mir ging es auch nur schlicht darum, dass es einen Passus mit Zumutbarkeit in vielen BrandSchG nicht gibt, wenn es um die Freistellung beim Einsatz geht. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 786305 | |||
Datum | 07.04.2014 17:46 | 8951 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Dirk G. kann nur ein sehr seltener Fall sein. sorry - schlecht gewähltes Beispiel ich versuche es jetzt nochmal: Papa ist alleine mit seinem 6 Monate alten Sprössling daheim. Melder geht los. und jetzt? ich denke da kann im Gesetz viel drinstehen. Es ist keinem Feuerwehrangehörigen zuzumuten ein bei einem Alarm sein kleines Kind unbeaufsichtigt daheim alleine zu lassen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Lars8 B8., Weinstadt / Baden-Württemberg | 786315 | |||
Datum | 07.04.2014 20:07 | 8912 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Dirk G. Geschrieben von Jürgen M."z.B. höherwertige Rechtsgüter?" Alles was mit dem Schutz des "Leben" zu tun hat. Kranken- und Altenpflege, Rettungsdienst, usw. aber auch Polizei oder Betreuer von entsprechend "schutzbedürftigen" Personen (z.B. Behinderten o.ä.). Geschrieben von Dirk G. Geschrieben von Jürgen M."z.B. die Kindergärtnerin die ihre Gruppe auch bei Alarm nicht alleinlassen kann" Bei Feuerwehreinsätzen geht es um (zwar überraschende, aber) planbare Abwesenheit eines Arbeitnehmers, die jedoch umgehend zu erfolgen hat. Bei dem oben genannten Beispiel (Verletzung) stimmt es zwar mit der Rückfallebene, aber diese Rückfallebene muss auch erst anlaufen, das dauert Zeit, die bei einem Feuerwehreinsatz ja nicht gegeben ist. Und glaub mir aus eigener Erfahrung, das kann auch etwas dauern, es wäre nicht das erste Mal, das bei mir (Rettungsdienst) nach Abtransport der einzigsten Betreuungsperson die Polizei bis zum Eintreffen der "Rückfallebene" die Betreuung übernimmt, kurz zwar, aber doch notwendig. Du schreibst ja auch, das es sich am Beispiel eines Regelkindergarten um dann eine eventuell provisorische Betreuung handelt, diese kann man bei einem plötzlichen Ereignis (Verletrzung) akzeptieren, nicht aber bei planbaren (und dazu zähle ich Feuerwehreinsätze, siehe oben) Vieles ist planbar, aber auch mit Zeit verbundennull Viele Grüße Lars _______________________________________________ Alle Texte von mir in diesem Forum sind meine eigene private Meinung und stehen in keinerlei Zusammenhang mit meiner beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit. | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 786350 | |||
Datum | 08.04.2014 00:00 ![]() | 8814 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Christian F. - am 5., nicht 1.4.: Iirgend wo in den Untiefen des Forums ist sicherlich noch mein Vorschlag. Die Feuerwehrdienstpflicht die heute am Gemeindeeinwohner hängt wird auf die Unternehmen ausgedehnt. Jedes Unternehmen muss abhängig von der Zahl seiner Mitarbeiter FM stellen nach vorgegebenen Qualitätskriterien). Erfüllt ein Unternehmen dies nicht, ist eine Ausgleichzahlung fällig. Diese hat eine "schwerzhafte" Höhe, nämlich 1/3 Personalkosten einer durchschnittlichen HA-Kraft. Sprich für immer 3 nicht gestellte EA-Kräfte kann ich dann eine HA-Kraft bezahlen. Und natürlich zählt auch die Stadtverwaltung samt allen zugehörigen Eigenbetrieben und anderen Untergliederungen selbst dazu. Großartig! Dass Du mich nochmal (weit) links überholst, hätte ich wirklich nicht angenommen... :-) Hätte da noch ein paar Ergänzungen: Kindebetreuung - auch ein ganz wichtiges, zentrales Thema! -> Jeder Betrieb hat einen Betriebskindergarten einzurichten. Jeder, ohne Ausnahme, ganz klare Regelung. Wo sich das aufgrund der Betriebsgröße nicht lohnt, kann sich das Unternehmen freikaufen: Pro 20 vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter 1/3 Kindergärtner/-in. Schule weiß ich noch nicht so ganz, aber Hochschule / Universität ganz bestimmt: Jedes Unternehmen, das Hochschulabsolventen beschäftigt, hat pro beschäftigten Akademiker 1/30 Professorenstelle zu finanzieren. Für das Gesundheitswesen und die (Alten-) Pflege müßte man noch genauere Sätze definieren, für die Pflege zum Beispiel auch 1/3 Pflegekraft pro ehemaligem Mitarbeiter. Es steht den Unternehmen natürlich frei, ihre Mitarbeiter für die Pflege freizustellen, oder die Mitarbeiter dürfen ihre Pflegebedürftigen einfach mit zum Arbeitsplatz bringen (wobei sie dann aber wieder nicht für die Feuerwehr abkömmlich wären...). Usw. usf. Mal ehrlich: Solche Vorschläge liest man, wie von einem anderen Mitdiskutanten hier bereits bemerkt, sonst allenfalls im Programm der Linken oder Piraten. Nicht dass Du Dich hier demnächst noch für das bedingungslose Grundeinkommen stark machts... Aber wie dem auch sei - ich fands wirklich lustig! ;-) Gruß Daniel | |||||
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Autor | Kevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein | 786352 | |||
Datum | 08.04.2014 00:22 | 8491 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Dirk G.--- Geschrieben von Jürgen M."z.B. höherwertige Rechtsgüter?" Nun ja, die anderen Rechtsgüter haben ja auch gesetzliche Vorgaben. Bei Eltern von kleinen Kindern z. B. die Aufsichtspflicht. | |||||
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Autor | Hart8mut8 M.8, Aying / Bayern | 786400 | |||
Datum | 08.04.2014 13:38 | 8516 x gelesen | |||
Christian, deine verschiedenen Vorschläge halte ich prinzipiell für die einzig zielführenden zu diesem Thema. Im Detail wird man sicherlich noch viel feilen müssen. Aber die Richtung stimmt. Leider sind die vielen Bedenkenträger in unserem Land derzeit nicht bereit, Wege zur Entwicklung von Lösungen in diese Richtung mitzugehen. Selbst haben sie aber meiner Meinung nach nichts als Alternative zu bieten, was unser Problem lösen wird. Und weil die Bedenkenträger nun mal in der Überzahl sind, wird sich unsere Situation noch sehr stark verschlechtern (müssen). Irgendwann, von der Not gezwungen, wird man die Ideen, wie du sie vorschlägst, doch noch auf den verschiedensten Ebenen ernsthaft diskutieren. Dass man dann bereits wertvolle Zeit verloren hat, bis Maßnahmen entwickelt sind und greifen, ist der übliche Lauf der Welt. Ich finde es gut, wie tapfer du hier immer wieder diskutierst. | |||||
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Autor | Jens8 N.8, Ohorn / Sachsen | 786409 | |||
Datum | 08.04.2014 15:25 | 8410 x gelesen | |||
Geschrieben von Mario L.Sind Pendler hier nicht unzulässig benachteiligt? Die können doch in Zweitmitgliedschaft bei der ortsansässigen Wehr ihres Arbeitgebers die Tageseinsatzbereitschaft mit absichern. Wird bei uns auch so gehandhabt... BR Jens Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Rain8er 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein | 786410 | |||
Datum | 08.04.2014 15:34 | 8734 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk G.Woher hast Du diese Erkenntnis? Die mir bekannte Rechtsvorschroft ist da eindeutig und lässt zur Freistellung im Einsatzfall keine Ausnahmen zu. Arbeitnehmern dürfen aus dem Dienst in der Feuerwehr keine Nachteile entstehen. So steht es im Landesrecht SH. Darum haben sie Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung bei Fortzahlung von Gehalt und Sozialbeiträgen durch den Arbeitgeber. Umgekehrt gilt konkludent (ohne dass es ausdrücklich im Gesetz steht), dass einem Arbeitgeber keine Nachteile durch die Beschäftigung eines Feuerwehrangehörigen entstehen dürfen. Das ist logisch folgerichtig und jeder andere Fall wäre ein Grundrechtsverstoß (Gleichbehandlung). Deshalb hat der Arbeitgeber Erstattungsansprüche gegen die Gemeinde wegen der fortgezahlten Bezüge und Sozialbeiträge. Diese Regelung unterstellt, dass Beschäftigte in Privatunternehmen jederzeit abkömmlich sind, während es für den öffentlichen Dienst eine Ausnahmeregelung gibt (wenn "übergeordnete öffentliche Interessen einer Freistellung entgegenstehen"). Die Realität in der heutigen Arbeitswelt sieht aber anders aus: Viele Arbeitnehmer können nur freigestellt werden, wenn es unverzüglich qualifizierten Ersatz an ihrer Arbeitsstelle gibt: Der Linienbus kann nicht zum Gerätehaus gefahren werden, der Güterzug nicht auf offener Strecke abgestellt werden (früher war das übrigens beides "öffentlicher Dienst") und auch eine CNC-Anlage kann man nicht einfach ausschalten. Für die (Mehr-)Kosten für das Ersatzpersonal hat der Arbeitgeber aber nach Landesrecht SH keinen Erstattungsanspruch. Das gleiche gilt für Kosten durch Stillstand, Vertragsstrafe, Auftragsverlust, entgangenen Gewinn usw. Diese Kosten können beträchtlich sein: Baustelle ohne Kranführer, Stellwerk ohne Fahrdienstleiter, Flughafentower ohne Fluglotsen ... Solange für diese unabwendbaren Kostenfolgen einer Freistellung kein Erstattungsanspruch besteht, kann man dem Arbeitgeber die Freistellung nicht zumuten - sie also nicht verlangen. Anders sieht es natürlich aus, wenn der Arbeitgeber ausreichend Vorlaufzeit hat, um organisatorisch für Ersatz zu sorgen (z.B. KatS-Einsatz, Lehrgang usw.). Diese Gedankenkette leitet sich unmittelbar aus den gesetzlichen Vorschriften für die Soziale Sicherung der FA und die Erstattungsansprüche der Arbeitgeber ab. Viele Grüße Rainer | |||||
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Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 786413 | |||
Datum | 08.04.2014 15:53 | 8431 x gelesen | |||
Geschrieben von Rainer K.Umgekehrt gilt konkludent (ohne dass es ausdrücklich im Gesetz steht), dass einem Arbeitgeber keine Nachteile durch die Beschäftigung eines Feuerwehrangehörigen entstehen dürfen. Sicher? Neulich hatte ich beim Surfen durch das große Netz einen Gesetzestext vor Augen, da stand nur drin, dass der Arbeitgeber Ausfallzeiten über 2 Stunden ersetzt bekommt. Daraus resultiert für mich, dass der Gesetzgeber (zu dem Zeitpunkt der Gesetzgebung) der Meinung war, dass "Kleinigkeiten" keiner besonderen Entschädigung bedürfen. EDIT: Ergänzung aus http://www.gesetze-im-internet.de/katscherwg/__9.html [...] Privaten Arbeitgebern ist das weitergewährte Arbeitsentgelt einschließlich ihrer Beiträge zur Sozialversicherung und zur Bundesagentur für Arbeit sowie zur betrieblichen Altersversorgung bei einem Ausfall von mehr als zwei Stunden am Tag oder von mehr als sieben Stunden innerhalb von zwei Wochen für die gesamte Ausfallzeit zu erstatten. [...] [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 786420 | |||
Datum | 08.04.2014 16:53 | 8347 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe S.Sicher? Neulich hatte ich beim Surfen durch das große Netz einen Gesetzestext vor Augen, da stand nur drin, dass der Arbeitgeber Ausfallzeiten über 2 Stunden ersetzt bekommt. Daraus resultiert für mich, dass der Gesetzgeber (zu dem Zeitpunkt der Gesetzgebung) der Meinung war, dass "Kleinigkeiten" keiner besonderen Entschädigung bedürfen.Im LBKG RLP heißt der entsprechende Passus sogar, dass die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen durch ihren Dienst in der Feuerwehr keine unzumutbaren Nachteile erleiden dürfen. Zumutbare Nachteile sind also in Kauf zu nehmen. In Kommentierungen dazu findet sich der von Rainer angesprochene Umkehrschluss auch: Auch Arbeitgebern gegenüber sind unzumutbare Nachteile auszuschließen, zumutbare aber hinzunehmen. Wo die Grenze zwischen zumutbar und unzumutbar für Arbeitgeber und Einsatzkraft jeweils liegt, das weiß der Himmel. Rechtssprechung oder nähere Erläuterungen dazu ist nicht zu finden. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Clausthal / Niedersachsen | 786424 | |||
Datum | 08.04.2014 17:20 | 8216 x gelesen | |||
Und wie Regeln wir dies in Regionen, deren Bedarf dann deutlich überdeckt wird, wenn auch nur jedes Unternehmen einen Feuerwehrangehörigen angestellt haben muss? Ich denke nur an Stadtstaaten oder Städte, die sogar Obergrenzen für Ihre Wehrgrößen vorgeben? In Berlin hat allein die Handwerkskammer über 30.000 Mitgliedunternehmen. Das wären bei einer Wehrstärke von 30 FA mehr als 1000 freiwillige Feuerwehren (angenommen, dass jeder Betireb nur einen FA stellen muss), die man benötigen würde. Bisher hat Berlin 57. Da müssten also noch einige geründet werden. Wird so eine Regelung dann gerade für ländliche Regionen zum weiteren Standortnachteil? Wie gehen wir mit Grenzregionen um? Ich sehe hier sogar die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Gleichbehandlung gefährdet. Deshalb halte ich persönlich eine solche Regelung der Strafzahlungen für völlig ungeeignet und nicht zielführend. Gruß Mario | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 786510 | |||
Datum | 09.04.2014 12:35 | 8270 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel R.Großartig! Dass Du mich nochmal (weit) links überholst, hätte ich wirklich nicht angenommen... :-) Dann erwartest Du z.B: sicherlich nicht, dass ich für einen Grenzsteuersatz von 100% bei Einkommen >2 Mio. p.a. aus nichtselbständiger Tätigkeit bin ;-) Geschrieben von Daniel R. Hätte da noch ein paar Ergänzungen: Kindebetreuung - auch ein ganz wichtiges, zentrales Thema! Ja, aber keine Aufgabe der Daseinsvorsorge der öffentlichen Hand. Ebenso wie die anderen Tätogkeiten/ Aufgaben, die Du beschreibst. Mir geht es "nur" um die Anpassung der in den FwG verankerten Dienstpflichtregelungen (=Pflichtfeuerwehr), die m.E. noch auf dem traditionellen Gedanken der Handwerker, Landwirte und Selbständigen aus der Gründungszeit der FFen resultieren. Damals waren es die Bürger, die etwas zu verlieren hatten, wenn sich ein Feuer ausbreitet. Denn sie verloren Haus, Hof und Werkstatt. Und damit die Existenz. Das Engagement in der FF war damit eine Art "Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit". Wenn es bei mir brennt hilfst Du mir, wenn es bei Dir brennt helfe ich Dir. Im Zeitalter der Industrialisierung greift diese Idee aber leider nicht mehr. die Gefahr von Schadensfeuern wird heute "intstitutionell verwaltet" und es wird von dne Unternehmen erwartet, dass diese gefahrenabwehr funktioniert. Und die weiteren Folgen von Schadensfeuern werden in erheblichem Umfang duch Versicherungen abgedeckt (Gebäudeschaden, Betriebsunterbrechung,...). Da ist es für mich nur naheliegend, auch diejenigen an der Stellung von Personal zu beteiligen, die neben "dem Bürger" als natürlicher Person und klassisch dienstpflichtiger Gemeindeeinwohner auch einen erheblichen Nutzen von einer funktionsfähigen Feuerwehr haben. Betriebskondergärten (bzw. bezahlte Kooperationen mit öffentlichen Kindergärten) richten übrigens bereits heute immer mehr Unternehmen ein, um bei der Suche nach Fachkräften ein Argument jenseits der reinen Vergütung zu haben. Davon hat ein Unternehmen auch messbar täglich in Form eines Mitarbeiters/ einer Mitarbeiterin etwas. Das ist bei Feuerwehr, die man eher selten braucht, für den Unternehmer jetzt nicht direkt ersichtlich, warum er sich hier engagieren sollte bzw. das Engagement seiner MA dort unterstützen sollte. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 786512 | |||
Datum | 09.04.2014 12:44 | 8116 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Ja, aber keine Aufgabe der Daseinsvorsorge der öffentlichen Hand. Ebenso wie die anderen Tätogkeiten/ Aufgaben, die Du beschreibst.Kindesbetreuung/Kindergärten, Hochschulen/Universitäten, Gesundheitswesen, Pflege/Altenpflege sind "keine Aufgaben der Daseinsvorsorge der öffentlichen Hand"? Von welchem Staat sprichst du? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 786513 | |||
Datum | 09.04.2014 13:00 | 8097 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Kindesbetreuung/Kindergärten, Hochschulen/Universitäten, Gesundheitswesen, Pflege/Altenpflege sind "keine Aufgaben der Daseinsvorsorge der öffentlichen Hand"? m.E. nein. Diese Aufgaben werden bereits heute in Teilen oder gar überwiegend von fremden Trägern wahrgenommen. "Der Staat" finanziert da in weiten Teilen nur noch anteilig oder vollständig. Betreibt diese Maßnahmen aber nicht mehr ausschließlich selbst. Und das ist m.E. der wesentliche Unterschied zu Feuerwehr und Polizei. Hier liegt sowohl die gesetzliche Verpflichtung diese aufgabe wahrzunehmen als auch die Wahrnehmung selbst ausschließlich im Bereich der "staatlichen Verwaltung". Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 786515 | |||
Datum | 09.04.2014 13:33 | 8140 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.m.E. nein. Diese Aufgaben werden bereits heute in Teilen oder gar überwiegend von fremden Trägern wahrgenommen. "Der Staat" finanziert da in weiten Teilen nur noch anteilig oder vollständig. Betreibt diese Maßnahmen aber nicht mehr ausschließlich selbst. Und das ist m.E. der wesentliche Unterschied zu Feuerwehr und Polizei.Die Grundausstattung ist trotz des privaten Angebots weiterhin vom Staat sicher zu stellen. Wenn private darüber hinaus anbieten, ist es gut, wenn nicht, fallen die Leistungen nicht weg, sondern müssen aufgefangen werden. Das merken z.B. aktuell einige Kommunen ganz gut, in denen die Kirche bislang Träger von Kindergärten war, und sich das jetzt sparen will. Wenn die Plätze der Kommune nicht ausreichen, muss man diese übernehmen oder die eigenen Einrichtungen ausbauen. Koste es, was es wolle. Und wenn private Schulen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen etc. dicht machen würden (und kein anderer privater übernimmt), kommt die Versorgung auch auf den Prüfstand, und wer wird dann wohl im Bedsarfsfall auffangen? Und wieso finanziert der Staat heute solche Einrichtungen, wie du selbst feststellst, z.T. auch vollständig? Geschrieben von Christian F. Hier liegt sowohl die gesetzliche Verpflichtung diese aufgabe wahrzunehmen als auch die Wahrnehmung selbst ausschließlich im Bereich der "staatlichen Verwaltung".Hier gibt es aber auch genug Fälle, wo man sich schon private Unterstützung holt: WF. In dem Bereich gibt es auch einige öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, wie WF in den kommunalen Brandschutz integriert werden, z.B. BASF Schwarzheide für GTLF, RW und TMB; Siemens Erlangen... Wenn da jetzt z.B. im ersten Fall Bedarf nach einem RW besteht, und die BASF sagt der bleibt ab sofort aber bei "Alltagslagen" im Werk, wäre die Situation gleich mit der der freien Träger z.B. der Kinderbetreuung. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Clausthal / Niedersachsen | 786710 | |||
Datum | 11.04.2014 07:57 | 8044 x gelesen | |||
Je nach Region oft nicht gewollt bzw. möglich. Besonders schwer insbesondere, wenn die Pendler über Bundeslandsgrenzen hinweg Pendeln. Viele Grüße Mario | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 786758 | |||
Datum | 11.04.2014 16:20 | 7997 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe S.
Du hast aber schon gesehen, das es sich um ein Bundesgesetz handelt, welches sich um Helfer im Katastrophenfall handelt? Im normalen Feuerwehrleben ist in diesem Fall das Brandschutzgesetz der einzelnen Bundesländer gültig und da steht was anderes drin. Das macht übrigens auch keinen Unterschied zwischen einem normalen Feuer und einer Katastrophe. Da kann man mal sehen, das wir immer noch besser gestellt sind, als z.B. ein Helfer aus einer KatS-Einheit. Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 786759 | |||
Datum | 11.04.2014 16:34 | 7952 x gelesen | |||
Geschrieben von Heinrich B.Du hast aber schon gesehen, das es sich um ein Bundesgesetz handelt, welches sich um Helfer im Katastrophenfall handelt? Im normalen Feuerwehrleben ist in diesem Fall das Brandschutzgesetz der einzelnen Bundesländer gültig und da steht was anderes drin. Ja, der Einwand ist berechtigt. Ich hatte drauf verzichtet, die jeweiligen 16 Brandschutzgesetze einzeln zu lesen, da das Gesetz für mich nur ein Beispiel war um zu zeigen, dass der Gesetzgeber (zumindest ein Gesetzgeber) durchaus der Meinung ist, dass auch ein Arbeitgeber als "alle fünfe gerade sein lassen kann". Geschrieben von Heinrich B. Da kann man mal sehen, das wir immer noch besser gestellt sind, als z.B. ein Helfer aus einer KatS-Einheit. Punkt 1: NEIN, der Feuerwehrmann ist nicht besser gestellt als der KAT-S Helfer, da in beiden Fällen Anspruch auf das Arbeitsentgeld durch den Arbeitnehmer trotz Freistellung besteht. Es geht ja nur um die Erstattung des Lohnausfalls an den Arbeitgeber. Punkt 2: Vermutlich ging man einfach davon aus, dass die Feuerwehr so häufig gebraucht wird, dass man bei Feuerwehrleuten immer den Arbeitgeber entschädigen muss während die KAT-S Einheiten so selten beim Einsatz sein dürften, dass hier dem Arbeitgeber mal das eine oder andere mal ein geringfügiger Verlust zumutbar gewesen wäre. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 786793 | |||
Datum | 12.04.2014 12:38 | 8190 x gelesen | |||
Hallo Uwe hallo Forum Geschrieben von in Deinem Link Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes , § 9 Rechtsverhältnisse der Helfer im KatastrophenschutzHier wird sich auf die Erweiterung des Kat.- Schutzes im V- Fall gesprochen. Wir sind uns darin einig das dann besondere Verhältnisse herrschen, da machen uns die 2 Stunden nicht besonders arm. Wenn wir uns den Katastrophen ansehen müssen wir in die Landesgesetzgebung z.B. Gesetz über den Katastrophenschutz (Landeskatastrophenschutzgesetz - LKatSG) in der Fassung vom 22. November 1999 in meinem Bundesland. Hier heist es im § 13 Fortgewährung von Leistungen; Erstattungen (1) Den Helfern dürfen aus dem Dienst im Katastrophenschutzdienst keine Nachteile im Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen. Während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen und dienstlichen Veranstaltungen entfällt für die Helfer die Pflicht zur Arbeits- oder Dienstleistung. Die Arbeitgeber oder Dienstherren sind verpflichtet, für diesen Zeitraum Arbeitsentgelte oder Dienstbezüge einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, die ohne die Ausfallzeiten üblicherweise erzielt worden wären; den privaten Arbeitgebern werden die Beträge auf Antrag ersetzt. Dienstliche Veranstaltungen sind in der Regel außerhalb der üblichen Arbeitszeit durchzuführen; Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Katastrophenschutzbehörde. Das sind vergleichbare Regel zum FWG. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Sasc8ha 8M., Mauchenheim / Rheinland-Pfalz | 786794 | |||
Datum | 12.04.2014 14:59 | 8048 x gelesen | |||
Wie schon verschiedene andere User hier, sehe ich die Lösung nicht in der individuellen, rechtlichen Durchsetzung des Freistellungsanspruches, sondern in einem Anreizsystem für die Unternehmen. Mein Vorschlag wäre hierzu zusätzlich zur Ersatttung des Verdienstausfalls, Steuervergünstigungen, entsprechend der amerikanischen Tax Credits auszuloben. Ich glaube ein solches Verfahren wäre insgesamt recht fair - warum? Die Freiwillige Feuerwehr spart den Kommunen als Träger der Feuerwehr einiges an Kosten im Vergleich zur Wehr mit hauptamtlichen Kräften bzw. einer Berufswehr. Wenn nun ein Untenehmen dieses Ziel unterstützt, würde ich es als fair empfinden, das Unternehmen an den Einsparungen zu beteiligen. Die Steuererleichterung sollte im optimalen Fall eine Steuer bertreffen, die vor allem der Kommune zu Gute kommt - was, so glaube ich, bei der Gewerbesteuer der Fall ist. Hier wäre es doch sicher einfach, den Unternehmen einen "Rabatt" auf den Hebesatz der Steuer zu gewähren, wenn x% der Belegschaft für den Dienst in der Feuerwehr bereitgehalten werden. Ein interessanter Nebeneffekt: Steuern zahlen nur die profitablen Unternehmen. Hingegen Unternehmen, die aktuell eh wirtschaftliche Probleme haben, hätten also keinen Anreiz aber auch keine Bestrafung, wenn sie ihre Mitarbeiter nicht freistellen würden. Letztlich: Für (profitable) Unternehmen wären freiwillige Feuerwehrleute, je nach Höhe des Steuerrabatts, attraktive Mitarbeiter und damit würde unser Ehrenamt tatsächlich mal gefördert. Cheers, Sascha | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8W., Pentenried / Bayern | 787816 | |||
Datum | 29.04.2014 16:29 | 7949 x gelesen | |||
Aus aktuellem Anlass häng ich mich mal an die Fragestellung an. Gibt es für Bundesbeamte nur die Möglichkeit sich nach §5 Sonderurlaubsverordnung - SUrlV freistellenzulassen,( der für Ausbildungen nach §8 auf 3 bzw. in besonderen Fällen auf 5 Tage im Jahr begrenzt ist. (wenn keine oberste Dienstbehörde 10 Tage genehmigt) oder gibt es noch andere rechtliche Möglichkeiten? Bei Tarifbeschäftigten des Bundes könnte man evtl auf §29 TVöD Abs 2 abziehlen indem keine Zeitliche begrenzung enthalten ist. Gruß Christian | |||||
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