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ThemaRegelung regelmäßige Probefahrt5 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorStef8an 8O., Schöngeising / Bayern785509
Datum25.03.2014 08:105337 x gelesen
Hallo,

tut mir leid, wenn ich eine dumme Frage stellen muss, aber ich habe hierzu keine Lösung finden können.

Bei der Vorbereitung zu einem Maschinistenlehrgang bin ich bei den Pflichten des Maschinisten wieder auf die regelmäßigen Probefahrten gekommen. Mir geht es jetzt um den Begriff "regelmäßige". Wir lehren, dass es 14-tägig sein soll und nun wollte ich mal nachforschen, wo das genau geregelt ist, konnte aber hierzu nichts finden. Schon im letzten Jahr bin ich über diesen Punkt gestolpert, hab es aber dann im Lauf der Zeit vergessen. In den FWDV-en konnte ich nichts finden. Es gibt im Internet diverse Präsentationen und Lehrunterlagen, in denen angegeben ist, dass die Probefahrten regelmäßig durchgeführt werden sollen und in einigen wird auch angegeben, dass es 14 Tage sein sollen. Gibt es eine Quelle (bspw. Ausführungsvorschrift) wo das geregelt ist?

Vielen Dank im Voraus!!

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY785510
Datum25.03.2014 08:333641 x gelesen
Servus Stefan,

Zeit meines Lebens (27 Jahre) in der aktiven Mannschaft, davon 25 als Maschinist, habe ich auch nie was gefunden, was dazu explizit was sagt. Und das, was du sagst mit den Bewegungsfahrten, wurde uns vor 25 Jahren auch schon genau so gesagt.
Wir in unserer Feuerwehr haben uns damals bei einer Kommandantenversammlung mit dem Bürgermeister zusammen gesetzt und dabei vereinbart, dass mit jedem Fahrzeug mindestens 1000 km im Jahr gefahren werden sollen. Da wir in unserer Feuerwehr auch relativ viele Anhänger haben, wurde auch vereinbart, dass bei jeder Bewegungsfahrt ein Anhänger mitgeführt werden soll. Das hat übrigens dazu geführt, dass das Stützrad unseres Wasserwerfers innerhalb von zwei Jahren fast so viele Kilometer hatte, wie das Fahrzeug.
Auf die 1000 Kilometer sind wir gekommen, weil wir in unserer Mercedes-Benz und Iveco Vertretung gefragt haben. Die haben uns das in etwa so gesagt, aber ohne einen Anspruch auf irgendwelche Verpflichtung. Auch andere Feuerwehren, die wir fragten, sind zu so einer jährlichen Kilometerleistung gekommen.
Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW785511
Datum25.03.2014 08:513803 x gelesen
Geschrieben von Stefan O.Gibt es eine Quelle (bspw. Ausführungsvorschrift) wo das geregelt ist?

Örtliche Dienstanweisungen...

Ansonsten kenne ich dazu nur die alte Bewegungsfahrtenkostenschätzung bzw. -vorgabe aus dem KatS, der von 600 km/a, also 50 km/Monat ausgegangen ist...

Hier für Hessen, vgl. S. 12: http://www.feuerwehr-mtk.de/wp-content/uploads/2013/12/anlage22.pdf

Bund, vgl. 1.2.2, Mindestfahrleistung 600 km/a: http://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Downloads/III-6_Download/III6_Bewirtschaftung/III6_Anlage_BewirtRS.pdf?__blob=publicationFile
-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorStef8an 8O., Schöngeising / Bayern785516
Datum25.03.2014 10:323063 x gelesen
Dann bedanke ich mich recht herzlich für die Antworten. :-)

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AutorChri8sti8an 8R., Erkrath / Nordrhein-Westfalen785517
Datum25.03.2014 11:022973 x gelesen
http://www.feuerwehr-mtk.de/wp-content/uploads/2013/12/anlage22.pdf schriebMit Verbrennungsmotoren betriebene Geräte sollen monatlich wenigstens eine Betriebsstunde erreichen.Gibt es eigentlich jemanden der sich da monatlich eine Stunde mit der Kettensäge hinstellt? Wobei sowas effizient mehrere Motoren laufen lässt ;-)

Bitte nicht ernst nehmen...

Christian Rosenau

Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen785519
Datum25.03.2014 11:352947 x gelesen
Hallo,

noch eine Antwort aus dem, von Euch geshen; eher nördlichen Teil der Republik: Für Niedersachsen sollen die Probe- resp. Bewegungsfahrten in einem Erlass des IM geregelt sein. Zwei Mal im Monat 30 km, oder ein Mal eben etwa 50 - 60. "Quelle" ist auch bei mir der Maschinistenlehrgang, und auch bei mir ist der tatsächlich schon wieder etwa 20 Jahre her... Nach einer "echten Quelle", in Papierform oder im Netz, habe ich in den Jahren allerdings nie gesucht (aber davon ab: Einleuchtend ist das Ganze ja irgendwo schon).


Gruß

Daniel

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AutorFlor8ian8 P.8, Zeithain / Sachsen785525
Datum25.03.2014 12:292937 x gelesen
Hallo!

Deine Werte decken sich in etwa mit denen der Landesfeuerwehrschule Sachsen. In den Unterlagen zum Gerätewart-Lehrgang steht:

"Überprüfungsfahren

Aufgrund der häufig sehr geringen Laufleistung von Feuerwehrfahrzeugen besteht die
Gefahr von Standschäden.

Insbesondere betroffen sind
die Bremsanlage
die Reifen der Fahrzeuge
die Betriebsöle (Motor, Getriebe, Achsen)

Zur Vermeidung derartiger Schäden sollten regelmäßige Überprüfungsfahrten durchgeführt
werden.

Dabei ist folgendes zu beachten:
Motor sollte Betriebstemperatur erreichen,
mindestens 30 km pro Fahrt, 14-tägig!

Bremsanlage durch mehrmaliges Bremsen auf einwandfreie Funktion prüfen
Bei geringstem Verdacht auf Fehlfunktion (schlechte Bremsleistung, Fahrzeug zieht schräg)
Bremsanlage auf einem Bremsenprüfstand überprüfen lassen!

Überprüfung der Funktion der Differentialsperren
Kontrollleuchten beachten!

Mit Streusalz verunreinigte Fahrzeuge sollten umgehend gereinigt werden.
Vorsicht, mit einem Hochdruckreiniger kann leicht der Unterbodenschutz beschädigt
werden!"

Viele Grüße aus Sachsen!

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