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ThemaAbschlussbericht Zukunftsfähige Feuerwehrstrukturen in RLP36 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP784541
Datum06.03.2014 19:1121560 x gelesen
Der Abschlussbericht der Projektgruppe "Zukunftsfähige Feuerwehrstrukturen in RLP" ist als Landtagsdrucksache (PDF, 500kb) online.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg784547
Datum06.03.2014 19:5417476 x gelesen
Guten Abend

interessant u.a. die Ziff. 3.1 Zentralwerkstätten; im " Bundes KatS " hat man solche Zentralwerkstätte vor Jahren abgeschafft. Gibt es im FW-Bereich schon solche zentrale Werkstädten ?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü784548
Datum06.03.2014 20:0717213 x gelesen
Hallo.

Geschrieben von Bernhard D.interessant u.a. die Ziff. 3.1 Zentralwerkstätten; im " Bundes KatS " hat man solche Zentralwerkstätte vor Jahren abgeschafft. Gibt es im FW-Bereich schon solche zentrale Werkstädten ?

Meinst Du jetzt RLP Bernhard ? Weil bei "uns"(=Ba-Wü) gibt es die ZW-A(temschutz) und ZW-S(chlauch) ja schon seit etlichen Jahren.


Gruß Andi

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP784549
Datum06.03.2014 20:3216973 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D. interessant u.a. die Ziff. 3.1 Zentralwerkstätten; im " Bundes KatS " hat man solche Zentralwerkstätte vor Jahren abgeschafft. Gibt es im FW-Bereich schon solche zentrale Werkstädten ?Als ich noch ein kleiner Bengel war, sagen wir mal ca. 20-25 Jahre her, bestand meine Feuerwehrtätigkeit darin, mit meinem Vater in die Kreisstadt zu fahren, um dort Flaschen zu füllen/tauschen. In den 8 Kommunen des Kreises gab es wissentlich eine, vielleicht auch noch in den größeren Kommunen/Wehren 1-2 weitere Atemschutzwerkstätten. Die in der Kreisstadt hat(te) einen Gerätewart des Landkreises, weil dort auch der damalige ABC-Zug stationiert war. Das hat nie einer "Zentralwerkstatt" genannt, faktisch war es aber eine. Wie die Abrechnung der Arbeiten lief, keine Ahnung.
Bis heute hat jede der 8 Kommunen atemschutztechnisch ordentlich aufgerüstet, und überall gibt es eine vollausgestattete Werkstatt, aus- und fortgebildete Gerätewarte... Und man merkt natürlich, dass a) die Einrichtung/Unterhaltung verdammt teuer ist, und b) ehrenamtliche Gerätewarte irgendwann auch an Grenzen gelangen. Also ist der Schritt "zurück" die logische Folge.
Wünschenswert wäre aus meiner Sicht allerdings eine deutlichere Positionierung, bis hin zur Regelung, pro solcher übergreifenden Werkstätten. Denn, und das zeigt auch die bisherige Entwicklung trotz der rechtlich schon lange bestehenden Möglichkeit, der Wille der Kommunen, sich von etwas vorhandenem zu trennen, was man natürlich der eigenen Verwaltung/Politik im Aufbau auch "verkaufen" musste, wofür man gekämpft hat, wofür man stolz ist...
Mir gehen auch andere Sachen des Berichts nicht weit genug, z.B. die "Dezentrale Vorhaltung der Mindestausrüstung". Egal wie man zu der Zielsetzung der Projektgruppe steht ("Sparen, Standards senken"), diese wird mit diesen Ergebnissen bzw. deren Umsetzung entweder gar nicht, oder auf sehr fragwürdige Weise erreicht.
Mir kann keiner erzählen, dass "TSF (bzw. GW-TS/TSA), KLF und ein MZF mit mind. TSA-Ausrüstung (?)" preislich günstiger sind, als 3 TSF auf Normminimum. Und über die Besatzungen der Fahrzeuge, sprich Personal, finde ich in diesem ganzen Bericht überhaupt nichts.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen784551
Datum06.03.2014 20:4316653 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D.Gibt es im FW-Bereich schon solche zentrale Werkstädten ?
FTZ = Feuerwehrtechnische Zentralen gibt es mindestens in Niedersachsen (als Aufgabe des Landkreises im Brandschutz) und Schleswig Holstein.
Im Gegensatz zu den Zentralwerkstätten des Bundes KatS beschäftigen die sich nicht mit der Reparatur von Fahrzeugen.

Gruß
Ingo

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg784552
Datum06.03.2014 21:0616791 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Andreas R.

Meinst Du jetzt RLP Bernhard ? Weil bei "uns"(=Ba-Wü) gibt es die ZW-A(temschutz) und ZW-S(chlauch) ja schon seit etlichen Jahren.

Ich habe den Abschnitt anfangs nicht genau durchgelesen und verband den Begriff " Zentralwerkstätten " mit den ehemaligen Katastrophenschutz-Zentralwerkstätten als Werkstätten des Bundes für die Kfz-Instandhaltung. ZAW, ZSW oder FTZ z.B. in NDS oder Schleswig-Holstein sind mir bekannt.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorStef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen784553
Datum06.03.2014 21:1216666 x gelesen
Wir haben z. B. bei uns auch sowas, nennt sich FTZ (Feuerwehrtechnisches Zentrum). Dort werden Atemschutzsachen, CSA und auch die Schläuche gemacht. Dort steht ein GW-Atemschutz und ein GW-L älterer Bauart (meines Wissens nach). Die Atemschutzstrecke ist auch dort und es werden auch diverse Lehrgänge durchgeführt.

http://www.landkreis-mittelsachsen.de/5695.htm

Allerdings ist nicht jede Feuerwehr aus dem Kreis dort, manche sind bei anderen Firmen.

Instandhaltung gibt es meines Wissens nach in dem FTZ aber auch nicht.

MfG

(Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF)

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP784620
Datum07.03.2014 22:1116463 x gelesen
Lustig finde ich den Plan, die Schiebleiter aufs MLF zu packen, das dann 8,5 Tonnen wiegen darf.
Dafür hat man sich dann den Erdbeersteiger zu 160 Tsd gespart.

Ich sehe schon, wie in Düsseldorf jemand seine Blutdruck senkenden Maßnahmen ergreift ;-)

Dies ist meine Meinung.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz784634
Datum08.03.2014 11:1516208 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Volker C.Lustig finde ich den Plan, die Schiebleiter aufs MLF zu packen, das dann 8,5 Tonnen wiegen darf.

Dieser Plan ist bereits seit einiger Zeit in RLP Realität. Problem war, dass bisher nach FwVO eigentlich für B2-Gemeinden eine DL12-9 oder ähnliches gefordert war (schon in der alten FwVO), dies aber eigentlich finanziell gar nicht umsetzbar war und auch von den allerwenigsten Gemeinden so durchgeführt wurde.

Beim MLF ist man mit der in RLP gesetzten Forderung von 1.000l Tankinhalt je nach Fahrgestell etwas knapp mit Gewichtsreserve. Daher darf das zul. Gesamtgewicht bei bestimmten Zusatzbeladungen statt 7,5 bis zu 8,5t betragen. Aber auch das ist nicht neu, sondern gilt nun schon mindestens ein Jahr.
Die meisten Fahrgestelle, die für's MLF genommen werden, sind problemlos und ohne Mehrkosten bis 8,5 oder gar 8,6t auflastbar. Es ist da eher die Führerscheinfrage. Die weiteren Folgekosten aufgrund der Auflastung sind eigentlich nur die zusätzlich durchzuführende SP alle 2 Jahre.

Gruß,
Michael

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP784636
Datum08.03.2014 12:1316765 x gelesen
Geschrieben von Michael W.dies aber eigentlich finanziell gar nicht umsetzbar war und auch von den allerwenigsten Gemeinden so durchgeführt wurde.Eben - da sparen jetzt viele Gemeinden viel Geld, weil sie es nicht für etwas ausgeben müssen, für das sie es im Leben auch nie ausgegeben hätten, selbst wenn sie weiterhin müssten (bzw. bei dem Charakter der FwVO eher: "eigentlich irgendwie schon so ein bisschen sollten").

Geschrieben von Sebastian K.Mir kann keiner erzählen, dass "TSF (bzw. GW-TS/TSA), KLF und ein MZF mit mind. TSA-Ausrüstung (?)" preislich günstiger sind, als 3 TSF auf Normminimum.Ich hab da mal ein bisschen gegraben, u.a. weil ein MFZ mit TSA-Ausstattung als TSF-Variante mit einfachem Plane/Spriegel-Aufbau hier ja auch öfters mal Thema war.
Die meisten TSF-ersetzenden MZF in RLP (Technische Richtlinie) scheinen MZF 2 zu sein. Trotzdem findet man vereinzelt auch MZF 1, z.B. Niederkirchen, Preis lt. Text: 65.000 EUR.
Oder Bodendorf: 66.000 EUR. Allerdings gewichtsmäßig auch schon eher MZF 2, das MZF 1 soll ja lt. TR bis 3,5 gehen...
Wie ein MZF 1 als TSF-Ersatz auch aussehen kann, und wie eine damit ausgestattete Wehr damit umgeht, siehe hier (leider hier ohne Gesamtpreisangabe). Das Selbstverständnis (Untergang...) passt ja auch zur Forderung der Projektrgruppe, mind. TSA-Beladung mitzuführen. Ein MZF 1 erscheint damit bei Staffelbesatzung schnell ordentlich gefüllt, das MZF 2 fordert die FwVO in jeder Gemeinde eh 1x, also eine Fortführung der Logistikfahrzeugverbreitung in der Fläche kann auch nicht wirklich Hintergrund sein.
Hier plant man mit 20.000 EUR für ein MZF 1/TSF-Ersatz, ich nehme an entweder gebraucht, oder als Weiterbastelvorlage wie o.g. Fahrzeug. Interessant was man für KLF plant: 65.000 EUR.
Wenn ich daran denke, dass unsere letzten beiden TSF knapp 50.000 pro Fahrzeug kosten, die Beladung bei den o.g. MZF auch größtenteils vom Vorgänger gekommen sein wird, dazu die KLF-Preise, verstehe ich die Rechnung überhaupt nicht mehr.
In der Tabelle der Festbetragszuwendungen in RLP wird als förderfähig genannt:
TSF: 48.000 (Fahrzeug) und 8.500 (Beladung)
MZF 1: 40.000 (Beladung und Fahrzeug)
KLF: 66.000 (Fahrzeug) und 8.500 (Beladung)

So oft war ich in Mathe eigentlich auch nicht Kreide holen, aber diese Rechnung der Einsparung durch "ergänzende Ausstattung" (wo dann doch in jedem Ort mind. TSA-Wert - was doch nahezu gleich mit dem TSF ist?) kann ich absolut nicht nachvollziehen. Preisrechnerisch genauso wenig wie taktisch...

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz784638
Datum08.03.2014 12:2916009 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian K.Eben - da sparen jetzt viele Gemeinden viel Geld, weil sie es nicht für etwas ausgeben müssen, für das sie es im Leben auch nie ausgegeben hätten, selbst wenn sie weiterhin müssten (bzw. bei dem Charakter der FwVO eher: "eigentlich irgendwie schon so ein bisschen sollten").

Interessant ist auch immer der Satz der FwDV, dass Dritte aus dieser Verordnung keine Ansprüche ableiten können. Der soll nun auch noch auf das LBKG erweitert werden. Mit anderen Worten: Will eine Kommune sparen und es tritt ein Schadensfall ein, bei dem mit Ausstattung nach FwVO ein größerer Schaden hätte abgewendet werden können, kann man deswegen der Kommune zumindest nix anhaben.

Geschrieben von Sebastian K.Wie ein MZF 1 als TSF-Ersatz auch aussehen kann, und wie eine damit ausgestattete Wehr damit umgeht, siehe hier (leider hier ohne Gesamtpreisangabe).

Nur leider ist damit, wenn ich das so sehe, der eigentliche Zweck des MZF wieder verloren. Zumindest ein Teil der Beladung ist in fest eingebauten Halterungen untergebracht, um die Rollwägen zu entladen, braucht man auch einen Stapler oder viel Manpower. Sinnvoll ist sowas, wenn die komplette Beladung auf leicht entnehmbaren Modulen verladen ist, so dass das Fahrzeug innerhalb kürzester Zeit als Transportmittel zur Verfügung stehen kann. Da macht auch durchaus ein MZF2 Sinn, denn ein MZF1 hat, insbesondere bei 6Mann Besatzung, nur sehr wenig Zuladung. Da sollte man sich auch nicht von Führerscheinproblemen lenken lassen.

Geschrieben von Sebastian K.In der Tabelle der Festbetragszuwendungen in RLP wird als förderfähig genannt:
TSF: 48.000 (Fahrzeug) und 8.500 (Beladung)
MZF 1: 40.000 (Beladung und Fahrzeug)
KLF: 66.000 (Fahrzeug) und 8.500 (Beladung)


Die Erfahrung zeigt, dass man für die angesetzten Beträge wenn überhaupt meist nur die Basisausstattung bekommt.

Gruß,
Michael

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz784649
Datum08.03.2014 13:5616019 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Da macht auch durchaus ein MZF2 Sinn, denn ein MZF1 hat, insbesondere bei 6Mann Besatzung, nur sehr wenig Zuladung. Da sollte man sich auch nicht von Führerscheinproblemen lenken lassen.

Jein.

Wir haben 2013 ein MZF1 (mehr Bilder hier: Fahrzeugübergabe) auf Ford Transit bekommen. Dort sind noch ~500kg Zuladung möglich wenn das Fahrzeug voll besetzt ist.

Genauen Wert müsste ich jetzt erfragen, das hat wohl deswegen geklappt, da der Aufbauer Feig Fahrzeugbau konsequent auf Leichtbau und Aluminium gesetzt hat. Andere MZF1 auch hier in der Gegend stehen da wesentlich schlechter da, was die mögliche Zuladung betrifft. Es ist also durchaus möglich, auch ein MZF1 so darzustellen, daß man noch mehr als eine Kiste Wasser zuladen darf wenn mit 6 Mann besetzt.

Wobei es ist wieder ein zweischneidiges Schwert, man "kastriert" sich aufgrund dieser Grenze von 3,49t selbst obwohl das Fahrgestell mehr könnte und man ja z.B. als Zuggewicht auch 4,25t erreichen darf. Das ist aber wieder eine andere Problematik!

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW784653
Datum08.03.2014 14:4116290 x gelesen
Geschrieben von Steffen W.Genauen Wert müsste ich jetzt erfragen, das hat wohl deswegen geklappt, da der Aufbauer Feig Fahrzeugbau konsequent auf Leichtbau und Aluminium gesetzt hat.

kenn ich nicht, wie hat der die Ladungssicherung im "Leichtbau" gelöst?

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz784655
Datum08.03.2014 14:5815929 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Steffen W.Wir haben 2013 ein MZF1 (mehr Bilder hier: Fahrzeugübergabe) auf Ford Transit bekommen. Dort sind noch ~500kg Zuladung möglich wenn das Fahrzeug voll besetzt ist.

Entschuldigung. Hauptzweck eines MZF1 ist neben dem Transport von 6 Mann in der Kabine auch der Transport von Ladung. 500kg (ist da wenigstens die Besatzung feuerwehrüblich mit 90kg pro Person gerechnet?) ist meines Erachtens für ein Fahrzeug mit Ladefläche, die von der Größe her sicherlich mindestens 4 Europaletten aufnehmen kann und fast Stehhöhe bietet, doch eher ein Witz als eine ernsthafte Zuladung. Andere fordern ja bei jedem x-beliebigen FW-Fahrzeug ohne gesonderte Ladefläche (also z.B. (H)LF, MLF o.ä.) schon mindestens 200kg Reserve.

Geschrieben von Steffen W.Wobei es ist wieder ein zweischneidiges Schwert, man "kastriert" sich aufgrund dieser Grenze von 3,49t selbst obwohl das Fahrgestell mehr könnte und man ja z.B. als Zuggewicht auch 4,25t erreichen darf. Das ist aber wieder eine andere Problematik!

1. gab es nie und gibt es keine Grenze bei 3,49t, ebensowenig wie es jemals eine bei 7,49t gab. Klasse B geht bis einschließlich 3,5t, Klasse C1 bis einschließlich 7,5t.

2. sollte man dann wenigstens in dem Fall Stufe 1 des FW-Führerscheins nutzen, wenn auch das Fahrgestell schon mehr hergibt. Eine Zuladung von 1t bei vollbesetzter Kabine ist da schon eher sinnvoll.

Gruß,
Michael

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz784656
Datum08.03.2014 15:0015850 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.kenn ich nicht, wie hat der die Ladungssicherung im "Leichtbau" gelöst?

Mit "Leichtbau" meinte ich, daß kein unnötiger Schnickschnack verbaut ist der nur Gewicht kostet, z.B. Ladebordwände bei kleinen MZF / GW-L und dann trotzdem noch auf 3,49t oder 4,25t begrenzen. Ladungssicherung ist rechts und links an der Bordwand jeweils eine Zurrschiene. Wir haben zwei Sperrstangen sowie mehrere Spanngurte verlastet.

Genaues Zuladungsgewicht kann ich erfragen und bei Interesse auch noch Fotos vom Aufbau machen.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz784658
Datum08.03.2014 15:0515763 x gelesen
Hallo,

vielleicht noch zur Ergänzung: Ich hab vor kurzem bei einer Autovermietung mal einen Klein-LKW für einen Umzug gemietet. Nachdem die erste Autovermietung keinen 7,5-Tonner vorrätig hatte, boten die mir einen 3,5-Tonner mit Koffer an, ohne Ladebordwand. Zwar vom Koffervolumen recht groß, aber auf die Frage nach der Zuladung bekam ich dann die Antwort, dass die etwa 1.000-1.100kg betragen würde. Wohlgemerkt als 3-Sitzer, nur mit Fahrer eingerechnet. Klar, Doppelkabine kostet auch noch etwas Gewicht, 5x90+15kg für die Besatzung und feuerwehrtechnischer Kleinkram (Feuerlöscher, Funk, Sondersignal) sind schon fast 500kg. Somit können die angegebenen 500kg für das MZF1 durchaus hinkommen. Zumal ein Planenaufbau auch nicht viel leichter als der dort verbaute Leichtbaukoffer sein dürfte.

Gruß,
Michael

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz784660
Datum08.03.2014 15:0615952 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich C.kenn ich nicht, wie hat der die Ladungssicherung im "Leichtbau" gelöst?

Bei 500kg gibt's eigentlich nicht allzu viel zu sichern...

Gruß,
Michael

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz784661
Datum08.03.2014 15:1015791 x gelesen
Geschrieben von Michael W.500kg (ist da wenigstens die Besatzung feuerwehrüblich mit 90kg pro Person gerechnet?) ist meines Erachtens für ein Fahrzeug mit Ladefläche, die von der Größe her sicherlich mindestens 4 Europaletten aufnehmen kann und fast Stehhöhe bietet, doch eher ein Witz als eine ernsthafte Zuladung.

Daß du dazu bei mir an der falschen Adresse bist dürftest du ja sehr gut wissen. Denn die "Technische Richtline Nr.5 Mehrzwecktransportfahrzeug mit Ladehilfe MZF (RP)" habe nicht ich mir aus den Fingern gesaugt sondern andere. Und darin steht nunmal für das MZF 1 ein zGG von 3,5t.

Und da gibt es nunmal keine technisch aber rechtlich bedingte Grenzen der möglichen Zuladung wenn man 6 Mann Besatzung auf dem Fahrzeug hat.


Geschrieben von Michael W.gab es nie und gibt es keine Grenze bei 3,49t

Mea culpa, mea maxima culpa. Natürlich 3,5t und nicht 3,49t. Inkonsequenterweise habe ich zumindest 4,25t geschrieben für das Zuggewicht was ja durch die 3,5t zGG des Zugfahrzeugs und der 0,75t zGG des Anhängers zustande kommt.


Geschrieben von Michael W.sollte man dann wenigstens in dem Fall Stufe 1 des FW-Führerscheins nutzen

Könnte man, wurde hier bisher nicht genutzt. Bei der Grenze von 3,5t sind ~500kg Zuladung bei vollbesetztem Fahrzeug durchaus "ok" bis "gut". Da gibt es andere Fahrzeuge, die bieten weniger.

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AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz784664
Datum08.03.2014 16:0815795 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Mir kann keiner erzählen, dass "TSF (bzw. GW-TS/TSA), KLF und ein MZF mit mind. TSA-Ausrüstung (?)" preislich günstiger sind, als 3 TSF auf Normminimum. Und über die Besatzungen der Fahrzeuge, sprich Personal, finde ich in diesem ganzen Bericht überhaupt nichts.

Abgesehen von den Kosten, wie werden denn diese Ausrückegemeinschaften in der Praxis aussehen, besonders in dünn besiedelten Gebieten? Ich vermute, dass hier einfach vorhandene Fahrzeuge weiter verwendet werden, so dass eine solche Gemeinschaft beispielsweise aus TSF, TSA und GW-TS gebildet wird. Was haben wir dann einsatztaktisch vor Ort? 3 Pumpen, kein Wasser, 12 Saugschläuche, 3 Standrohre, 4 Atemschutzgeräte, kilometerweise Schlauch, 9 C-Strahlrohre, 8 Steckleiterteile... Und an Personal? Im betsen Fall eine Staffel auf TSF, ein Trupp auf GW-TS, ein Treckerfahrer mit TSA sowie eine unbestimmte Anzahl FA mit Privat-PKW.

Hier sieht man, dass die Intention offensichtlich nicht eine schlagkräftige Manschaft mit sinnvoll abgestimmter Ausrüstung, sondern eine "echte" Feuerwehr mit eigener Pumpe an jedem Standort ist. Sinnvoller wäre jedenfalls, beispielsweise ein TSF-W oder MLF mit guter Aussstattung mit zwei MTWs zu kombinieren, so dass man einerseits das notwendige Material nur einmal vorhalten muss, andererseits die möglicherweise dünne Personaldecke der drei Standorte gemeinsam zum Einsatz bringt. Was haben wir nun vor Ort? Eine Pumpe, 4 Atemschutzgeräte, 500-1000l Wasser, Schaum, Beleuchtung, 1 Standrohr, 4 Saugschläuche, 3 C-Strahlrohre, 4 Steckleiterteile (1 Schiebleiter?), dazu dann praktisch alle verfügbaren FA mit als Feuerwehr erkennbaren Fahrzeugen, mit guten Chancen, eine Gruppe oder mehr bereit zu stellen. Dass sich um eine Mindestpersonalstärke für jeden einzelnen oder alle Standorte zusammen herum gedrückt wird, zeigt ausserdem, dass es um den selbstständigen Erhalt der winzigsten Wehr auf Biegen und Brechen geht.

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern784666
Datum08.03.2014 16:2116267 x gelesen
Geschrieben von Steffen W.Wir haben 2013 ein MZF1 (mehr Bilder hier: Fahrzeugübergabe) auf Ford Transit bekommen. Dort sind noch ~500kg Zuladung möglich wenn das Fahrzeug voll besetzt ist.

Mit Verlaub, das ist doch totaler Mumpiz so eine Beschaffung, genauso wie das andere das Sebastian verlinkt hat wo sie irgendwelche Festbeladung reingeschraubt haben und noch 2qm flexibel beladbar sind.
Da ist doch der komplette Grundgedanke solcher Fahrzeuge gegen die Wand gefahren, was will ich bei so einem Auto mit 500kg Zuladung? Styroporplatten fahren? Wenns ein DoKa sein muß der maximal 3,5 Tonnen hat dann konsequent sowas kompaktes, kleine Zuladung aber auch kleine Pritsche, ohne Überdachung usw.

Wenn man schon so ein RLP-MZF1 unbedingt haben/bauen will dann macht in meinen Augen nur sowas Sinn: MZF1 Kastenwagen

Da hast noch etwas Zuladung, sehr universell nutzbar, und man gaukelt keine Fähigkeiten vor die man nicht hat bzw. fährt großen Leerraum spazieren den man sowieso nicht nutzten kann.


Gruß
Christian


Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW784669
Datum08.03.2014 17:0116152 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Bei 500kg gibt's eigentlich nicht allzu viel zu sichern...

Du bist lustig... eine Palette mit dem Gewicht, wie müssen da die Ladungssicherungspunkte aussehen (oder auch nur eine Kiste mit 50 kg...)?

Ich hab schon von vielen kleineren Ausbauern gehört, dass man noch nie was von DIN EN 1789 gehört hätte, und von "10 G" erst recht nicht...

Und Aussagen von Ausbauern, "das würde ihre Kundschaft nicht interessieren" helfen haftungsrechtlich keinem weiter...

Blech- oder Holzschrauben mit irgendeinem Haken dran reichen aber nicht aus..

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP784670
Datum08.03.2014 17:1315911 x gelesen
Geschrieben von Christian S. Wenn man schon so ein RLP-MZF1 unbedingt haben/bauen will dann macht in meinen Augen nur sowas Sinn: MZF1 KastenwagenDa macht überhaupt nichts Sinn. Denn man hat in RLP schon den GW-TS als "treckerlosen TSA" erfunden. Wenn man schon vom TSF was absparen will, wie früher die TSF-Tr.
Man hat dazu die verlinkten MZF als Logistiker für die Fläche, wobei das MZF 2 eh schon zur Mindestausstattung der (Verbands-)Gemeinde zählt. Logistik an sich ist also da. Mit einer TSA-Beladung, die lt. dem Bericht der Projektgruppe ja weiterhin überall sein soll, bleibt von Platz und Gewicht im MZF1 nicht mehr viel übrig. Beladung eines GW-TS soll lt. TR bei 540 kg liegen, beim TSA nach TR RLP bei knapp 620 kg. Und es soll ja nichts fehlen. Will man also trotzdem mehr Logistik (wobei es irgendwann auch nichts mehr zum herumfahren gibt), gleichzeitig die TSF/TSA adäquat ersetzen, bleibt nur der Sprung zum MZF 2, inkl. aller Führerschein- und Stellplatzprobleme (die dabei auch eher akut werden, als bei einem stinknormalen, klein gehaltenen Norm-TSF).
Wie mans dreht und wendet, das ist alles Quatsch, neue Fahrzeuge bzw. die bisherigen Erfindungen werden wieder herausgekramt, damit ja kein Ort seine eigene Feuerwehr verliert, und das wird dann mit den Konstrukten obendrein noch teurer als die bisherigen Standards, verfehlt also auch noch die politische Zielsetzung dieser Projektgruppe.

RLP - Wir machens einfach!

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern784681
Datum08.03.2014 20:3715512 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Man hat dazu die verlinkten MZF als Logistiker für die Fläche, wobei das MZF 2 eh schon zur Mindestausstattung der (Verbands-)Gemeinde zählt. Logistik an sich ist also da. Mit einer TSA-Beladung, die lt. dem Bericht der Projektgruppe ja weiterhin überall sein soll, bleibt von Platz und Gewicht im MZF1 nicht mehr viel übrig.

Das geht schon, lauf den von mir verlinkten Kastenwagen, häng nen TSA dran und du hast Mehrwert für alle Lagen. Kostet aber Geld.



Gruß
CS


Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz784682
Datum08.03.2014 21:1115390 x gelesen
Geschrieben von Christian S.Da ist doch der komplette Grundgedanke solcher Fahrzeuge gegen die Wand gefahren, was will ich bei so einem Auto mit 500kg Zuladung? Styroporplatten fahren? Wenns ein DoKa sein muß der maximal 3,5 Tonnen hat dann konsequent sowas kompaktes, kleine Zuladung aber auch kleine Pritsche, ohne Überdachung usw.

1.) Zuladung ~700kg, extra nochmal nachgefragt.

2.) "Technische Richtline Nr.5 Mehrzwecktransportfahrzeug mit Ladehilfe MZF (RP)" wie von mir oben verlinkt anschauen.

3.) Das ist jetzt ein schlechter Witz, oder? Du regst dich über einen Ford Transit mit Serien-Doka und Pritsche mit Plane-Spriegel auf aber verlinkst dann selbst einen VW mit Serien-Doka und Pritsche ohne Plane-Spriegel. Na dann mal herzlichen Glückwunsch, da passen dann gewichtsmäíg bestimmt zwei Styroporplatten mehr drauf als mit Plane-Spriegel dafür sind sie aber auch nicht wettergeschützt. Dein Kastenwagen dürfte bei 6/9 Mann Besatzung auch keine herausragend größere Zuladung aufweisen.

Die Grenze von 3,5t ist nunmal da bei Führerscheinen und diejenigen, die jetzt hier ganz groß schreien ob der nunmal relativ geringen Zuladung waren seltsamerweise auch ganz vorne mit dabei als es gegen den Feuerwehrführerschein ging. Wenn man ein solches MZF 1 neben der Logistikfunktion auch als "Rumkärchelauto" beschafft dann kommt man um diese Grenze nicht drumherum.

Also einfach mal ganz ruhig bleiben und nicht reflexhaft "DAGEGEN!" brüllen, nur weil es Rheinland-Pfalz ist.

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz784683
Datum08.03.2014 21:1315338 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Beladung eines GW-TS soll lt. TR bei 540 kg liegen, beim TSA nach TR RLP bei knapp 620 kg.

Das sollte dann auf einem MZF 1 machbar sein innerhalb der Grenze von 3,5t. Dann ist aber auch Schluß mit weiterer Beladung!

Dann lieber hinter das MZF 1 noch wirklich einen TSA stellen, den man bei Bedarf anhängt.

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern784686
Datum08.03.2014 22:1715378 x gelesen
Geschrieben von Steffen W.
1.) Zuladung ~700kg, extra nochmal nachgefragt.


Mit 2 Mann vermutlich? Viel mehr wird nicht drin sein wenn man sich die entsprechenden Datenblätter mal ansieht.


Geschrieben von Steffen W.2.) "Technische Richtline Nr.5 Mehrzwecktransportfahrzeug mit Ladehilfe MZF (RP)" wie von mir oben verlinkt anschauen.

Kenne ich, ich hab doch ein Fahrzeug verlinkt.


Geschrieben von Steffen W.3.) Das ist jetzt ein schlechter Witz, oder? Du regst dich über einen Ford Transit mit Serien-Doka und Pritsche mit Plane-Spriegel auf aber verlinkst dann selbst einen VW mit Serien-Doka und Pritsche ohne Plane-Spriegel. Na dann mal herzlichen Glückwunsch, da passen dann gewichtsmäíg bestimmt zwei Styroporplatten mehr drauf als mit Plane-Spriegel dafür sind sie aber auch nicht wettergeschützt.

Das Fahrzeug ist kleiner, leichter hat kleinere Ladefläche und ist ein echter Besenwagen, und kein ausgeplusterter 3,5 Tonner der Fähigkeiten vortäuscht die er nicht hat.


Geschrieben von Steffen W.Dein Kastenwagen dürfte bei 6/9 Mann Besatzung auch keine herausragend größere Zuladung aufweisen.

Aber sicher, außerdem wenn due meinen Link eines RLP-MZF1 angesehen hättest wüßtest du das man den nur mit 5 Mann besetzt. Wenn ich das aus ner Beschaffung letztes JAhr übertrage dürfte der dann ca. noch 800kg zuladen können, bei der Laderaumgröße ist das in Ordnung.


Geschrieben von Steffen W.Die Grenze von 3,5t ist nunmal da bei Führerscheinen und diejenigen, die jetzt hier ganz groß schreien ob der nunmal relativ geringen Zuladung waren seltsamerweise auch ganz vorne mit dabei als es gegen den Feuerwehrführerschein ging. Wenn man ein solches MZF 1 neben der Logistikfunktion auch als "Rumkärchelauto" beschafft dann kommt man um diese Grenze nicht drumherum.

Dann kauf einen MTW und gut is.


Geschrieben von Steffen W.
Also einfach mal ganz ruhig bleiben und nicht reflexhaft "DAGEGEN!" brüllen, nur weil es Rheinland-Pfalz ist.


Das tue ich nicht wegen letzterem sondern weils einfach keinen Sinn macht. Und nicht nur diese Pseudo GW-L die nichts laden können, da ist noch mehr Murks dabei.


Gruß
Christian


Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz784693
Datum09.03.2014 03:5815428 x gelesen
Geschrieben von Christian S.Pseudo GW-L

An diesem Punkt ist für mich die Diskussion beendet und ich werde mich zu diesem Thema nicht mehr äußern. Denn wer eine solche Aussage tätigt hat meiner Meinung nach nicht den Willen zur ergebnisoffenen Diskussion sondern möchte nur seine Argumente durchdrücken und andere diskreditieren.

Zur Begründung für alle nicht ganz so technisch beschlagenenen Mitleser:

Die DIN 14555-21 des "Gerätewagen Logistik GW-L1" (Trupp- oder Staffelkabine) fordert eine Mindestzuladung von 2.000kg. Die "Technischnische Richtlinie" des Landes Rheinland-Pfalz sieht für ein "Mehrzweckfahrzeug (MZF) 1" (vorzugweise Staffelkabine) ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5t vor. Damit dürfte deutlich werden, daß wir über zwei verschiedene Kategorien von Fahrzeugen reden. Es würde ja auch niemand ernsthaft ein TSF aus Rheinland-Pfalz mit einem HLF20 aus Baden-Württemberg vergleichen. Genau das erfolgt aber hier quasi!

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern784699
Datum09.03.2014 09:3415435 x gelesen
Geschrieben von Steffen W.An diesem Punkt ist für mich die Diskussion beendet und ich werde mich zu diesem Thema nicht mehr äußern. Denn wer eine solche Aussage tätigt hat meiner Meinung nach nicht den Willen zur ergebnisoffenen Diskussion sondern möchte nur seine Argumente durchdrücken und andere diskreditieren.

Nö, ganz und gar nicht, ich hab mich aber ein wenig mit dem Fahrzeug beschäftigt. Eure Richtlinie sagt ganz klar "MZF sollen als NAchschubfahrzeuge benötigte Geräte und Sonderlöschmittel transportieren".

Besatzung muß mindesten 1/2 sein, wer den oben von mir zitierten Zweck durchliest und dann das zGg von 3,5 Tonnen zugrunde legt weiß jetzt schon das er das Fahrzeug sinnvollerweise mit Truppbesatzung und als Kastenwagen baut.
Den Wunsch nach Staffel kann ich ja verstehen, ist ja auch eine "Soll-Forderung", da verlierst du aber wieder Zuladung.

Jetzt kann man natürlich hergehen, die Richtlinie nehmen und sagen wir wollen ein maximal großes rotes Auto mit möglichst vielen Sitzplätzen und bauen uns
sowas. Da gaukeln wir eine riesige Zuladung vor, die wir aber effektiv gar nicht haben.

Alternativ könnte man aber auch nachdenken was die Richtlinie uns sagen will und baut so einen Kastenwagen. Der hat ein ausgewogenes Gewichtsverhältniss, und der flexibel nutzbare Raum paßt auch zur Zuladung. Da kann ich den Wassersauger und die TP mit Stromerzeuger einladen, wenns dicke kommt ein paar Sandsäcke, oder den Atemschutznachschub und nach dem Einsatz auch mal richtig viel nasse Schläuche. Das Fahrzeug ist ausgewogen und paßt von den Proportionen.

Im übrigen haben auch andere Bundesländer ähnliche Richtlinien, das MZF Bayern ist ähnlich gedacht, auch der MTW in BaWü, vielleicht beide mehr mit dem Fokus auf der Führungsaufgabe, aber auch die haben eine definierte Ladefläche um den NAchschub des kleinen MAnnes zu fahren. Die Richtlinien dort sind aber so gefasst das man sie nicht vergewaltigen kann, genau das passiert aber bei euch mit diesem MZF1, der eine überlegt und der andere versucht die maximale Größe heraus zu holen, was aber leider dann im Ergebniss schief geht.


Geschrieben von Steffen W.Die DIN 14555-21 des "Gerätewagen Logistik GW-L1" (Trupp- oder Staffelkabine) fordert eine Mindestzuladung von 2.000kg. Die "Technischnische Richtlinie" des Landes Rheinland-Pfalz sieht für ein "Mehrzweckfahrzeug (MZF) 1" (vorzugweise Staffelkabine) ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5t vor.

Richtig, wenn ich aber so ein Doka mit Plane/Spriegel kommen sehe dann erwarte ich auch Zuladung! Ich hab dir oben begründet wie man eure Richtlinie sinnvoll auslegen kann.


Geschrieben von Steffen W.Es würde ja auch niemand ernsthaft ein TSF aus Rheinland-Pfalz mit einem HLF20 aus Baden-Württemberg vergleichen. Genau das erfolgt aber hier quasi!

Blödsinn. Ich lege dir eure Richtlinie aus, rein von der technischen Seite betrachtet.

Das Verteilungskonzept hab ich dabei noch nicht berücksichtig.


Viele Grüße
Christian


Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen784700
Datum09.03.2014 09:35   15431 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Steffen W.:
An diesem Punkt ist für mich die Diskussion beendet und ich werde mich zu diesem Thema nicht mehr äußern. Denn wer eine solche Aussage tätigt hat meiner Meinung nach nicht den Willen zur ergebnisoffenen Diskussion sondern möchte nur seine Argumente durchdrücken und andere diskreditieren.
Na ja, man wird ja im Rahmen einer Diskussion schon mal fragen / infrage stellen dürfen, wie viel Sinn ein MZF (1) (Doka / Pritsche) macht, das wenig / bei voller Besatzung nur noch sehr wenig Zuladung hat.


Die "Technischnische Richtlinie" des Landes Rheinland-Pfalz sieht für ein "Mehrzweckfahrzeug (MZF) 1" (vorzugweise Staffelkabine) ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5t vor.
Rettungswagen (nur mal so als Beispiel) gibt es heute defakto nicht mehr mit 3,5 t, 3,8 t sind da das Minimum. Und da sollen keine 6 Mann (Frau) mitfahren. Und Du hast ja vorher auch selbst geschrieben, daß die 3,5 t für die MZF 1 nicht so das gelbe vom Ei sind, bei 4,25 t würde die Zuladung, neben der Besatzung, in Deinem Beispiel schon mal 500 + 750 kg = 1, 25 t betragen, bei schwerer gebauten Fahrzeugen vielleicht rund 1 t. Damit könnte / kann man schon mal was anfangen, mit 500 kg oder weniger (! - wie von Dir geschrieben) nicht so ganz, doch nicht wirklich? Ich mein ja nur so...


Gruß

Daniel

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP784702
Datum09.03.2014 10:0215688 x gelesen
Asche auf mein Haupt...
Geschrieben von Steffen W.Die "Technischnische Richtlinie" des Landes Rheinland-Pfalz sieht für ein "Mehrzweckfahrzeug (MZF) 1" (vorzugweise Staffelkabine) ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5t vor.Hatte weiter oben die 2009er Richtlinie verlinkt und die aktuellere (Nov. 2012) unterschlagen. Man sollte halt nicht nur Links im Browser haben, sondern auch ab und zu mal schauen obs was neueres gibt...

MZF 1 in RLP haben ein zulässiges Gesamtgewicht von 4 to.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP784704
Datum09.03.2014 10:1915310 x gelesen
Geschrieben von Christian S.Besatzung muß mindesten 1/2 sein, wer den oben von mir zitierten Zweck durchliest und dann das zGg von 3,5 Tonnen zugrunde legt Aktuell: 4to.

Geschrieben von Christian S.Eure Richtlinie sagt ganz klar "MZF sollen als NAchschubfahrzeuge benötigte Geräte und Sonderlöschmittel transportieren".Die "fest zugeordnete Beladung" ist in der Richtlinie genauso klar als möglicher Zweck definiert. Und zusammen mit den anderen "Konzepten" und Gedankenspielchen in RLP wird das auch häufiger das Schicksal des Fahrzeugs sein (MZF 1, tlw. auch MZF 2), als ein weitestgehend frei verfügbarer Nutzlast-Logistiker.
Irgendwann hat man zuviel Logistikkapazität für zuwenig Kram, den man wirklich transportieren muss/kann. Schon alleine wenn man die MZF 1 als TSF-Ersatz in die Fläche bringen will, wo schon mind. ein MZF 2 steht, dazu die auf dem Land auch nicht gerade wenigen anderen kleinen Logistikkapazitäten, die sich anbieten, z.B. Anhänger vom Bauhof (dort auch Pritschen, Kleinlaster), Bauunternehmer, oder schlicht der kleine Anhänger der Feuerwehr, oder Nachbar Jupp... Gerade bei den zeitunkritischen oder vorhersehbaren Dingen wie den dreckigen Schläuchen, Sandsäcken.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz784707
Datum09.03.2014 11:0115393 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich C.Du bist lustig... eine Palette mit dem Gewicht, wie müssen da die Ladungssicherungspunkte aussehen (oder auch nur eine Kiste mit 50 kg...)?

Mein Kommentar war da auch eher ironisch gemeint. Hab nur den :-) vergessen.

Wenn du allerdings bei solchen Fahrzeugen noch viel in die Ladungssicherungsmöglichkeiten investierst, sinkt die Zuladung weiter.

Mein Fazit daraus kann nur lauten:
Ein MZF1 (RLP) mit Doppelkabine macht mit einer zul. Gesamtmasse von 3,5t keinen Sinn, mit Ladehilfe erst recht nicht. Mit einer zul. Gesamtmasse von 4t kommen wir (ohne Ladehilfe) schon so langsam in den Bereich, wo man mal drüber nachdenken kann.

Sinnvoller sind da aber eher Fahrzeuge der 6..7,5t-Klasse (MZF2), da dort selbst mit Ladebordwand wenigstens halbwegs erträgliche Zuladungswerte erreicht werden können.

Gruß,
Michael

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AutorThom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz784713
Datum09.03.2014 16:0515254 x gelesen
Ich denke man wird mal abwarten müssen wie das politisch umgesetzt wird. Der Tenor ist schon "Sparen, Standards senken" bezüglich Ausrückebereiche und Mindestausrüstung. Auf den ersten Blick macht die schon seit einigen Jahren propagierte Lösung mit ABC-Dorf und TSF/KLF/MZF o.ä. keinen Sinn. Und an der Aussage das in "jedem" Ort eine Feuerwehr sein soll hält man ebenfalls fest. Vermutlich muß man die Sache aus einem anderen Blickwinkel sehen. Im Laufe der nächsten Jahre werden viele B1-Orte in der Fläche einwohnerzahlenmäßig schrumpfen und die Wehren personelle Probleme bekommen. Ich nenne mal ein Beispiel wie so eine Absenkung von Standards auf dieser Basis aussehen könnte.


Istzustand 2014 (B1-Gemeinden): Gemeinde A-Dorf hat ein TSF, B-Dorf ebenfalls TSF und C-Dorf ein TSF-W


Zustand bis 2030 (B1 -Gemeinden): Eine mögliche Absenkung des Standards könnte sein A-Dorf GW-TS, B-Dorf TSF und C-Dorf KLF. Oder man senkt noch weiter auf A-Dorf TSA, B-Dorf GW-TS und C-Dorf KLF ab oder oder... Hat man anders als im Beispiel bereits heute schon einen niedrigen Standard, dann kann man auch nicht mehr viel absenken. Außerdem wird die ein oder andere Wehr mangels Personal von ganz alleine aufhören zu existieren oder vorher fusionieren.

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz784725
Datum09.03.2014 21:3015258 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.Ich hab schon von vielen kleineren Ausbauern gehört, dass man noch nie was von DIN EN 1789 gehört hätte, und von "10 G" erst recht nicht...

Und Aussagen von Ausbauern, "das würde ihre Kundschaft nicht interessieren" helfen haftungsrechtlich keinem weiter...

Da wärst du bei diesem Ausbauer an der richtigen Adresse, die Jungs verstehen was von ihrem Handwerk und kennen die "Problematik" Feuerwehr und Ladungssicherung. Der Inhaber ist Autor vom Roten Heft "Ladungssicherung" und verkauft das auch so wie er es schreibt. Grad im Spätjahr hatten wir unser MZF2 zum zeitgemäßen Aufrüsten ein paar Tage dort.

MfG
Daniel

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW784733
Datum10.03.2014 08:5315311 x gelesen
Geschrieben von Daniel M.Da wärst du bei diesem Ausbauer an der richtigen Adresse, die Jungs verstehen was von ihrem Handwerk und kennen die "Problematik" Feuerwehr und Ladungssicherung. Der Inhaber ist Autor vom Roten Heft "Ladungssicherung" und verkauft das auch so wie er es schreibt. Grad im Spätjahr hatten wir unser MZF2 zum zeitgemäßen Aufrüsten ein paar Tage dort.



ich warte gespannt auf sein Angebot zu den nächsten Ausschreibungen LKW, MZF, GW-L o.ä....

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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP797077
Datum16.10.2014 16:5214115 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Hatte weiter oben die 2009er Richtlinie verlinkt und die aktuellere (Nov. 2012) unterschlagen. Man sollte halt nicht nur Links im Browser haben, sondern auch ab und zu mal schauen obs was neueres gibt...Inzwischen ist auch eine 2014er Richtlinie zum MZF draußen. Änderung scheint größtenteils (nur?) die Aufnahme von Anforderungen an eine maschinelle Zugeinrichtung am MZF 3 zu sein.
Erste Anzeichen für die Erkenntnis, dass 1 RW pro Landkreis (= 1 Seilwinde pro Landkreis) doch nicht so ganz reichen könnte?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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