alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

Sortierung umschalten zurück

ThemaFeuerwehrleute als Politessen war:Feuerwehr-Chef machte lieber Bade-Urlaub21 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW783835
Datum24.02.2014 11:3213662 x gelesen
Geschrieben von Michael R.Da brennt es wohl immer noch bei der Feuerwehr:

Feuerwehrleute als Politessen

200 Feuerwehrmänner demonstrierten für bessere Arbeitsbedingungen; und nun sollen sie nachts auch noch Falschparker vor Feuerwehrzufahrten jagen.

Reine Schikane der Branddirektion, protestiert die Feuerwehr-Gewerkschaft. Branddirektor Karl-Heinz Schneider dagegen schweigt bislang dazu. Weil er nichts sagen darf.

Maulkorb für Leipzigs Feuerwehrchef!

Laut BILD-Informationen würde sich Schneider zwar gern äußern, darf aber nur mit Zustimmung von Ordnungsdezernent Heiko Rosenthal öffentlich auftreten. Der Feuerwehrchef gilt als emotional leicht entflammbar, im Rathaus ist die Angst vor unüberlegten Äußerung groß.

Dafür stärkt ihm das Rathaus den Rücken. Demnach sei es durchaus zulässig, Feuerwehrleute praktisch als Politessen einzusetzen. Auf Basis des höheren Kernarbeitszeitvolumens in der 48-Stunden-Woche können die notwendigen Überprüfungsfahrten gerade in den relevanten Nachtstunden durchgeführt werden, heißt es in einem Schreiben an die Presse. "Damit sollen auch nicht ausreichend gekennzeichnete Zufahrten ausfindig gemacht werden.

Zur Kritik am harten Dienstsystem heißt es: Sowohl 48 als auch 52 Arbeitsstunden (maximal sogar 56) pro Woche sind bei der Berufsfeuerwehr zulässig nach europäischem und sächsischem Recht.

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW783836
Datum24.02.2014 11:388193 x gelesen
Gewerkschaft spricht von SchikaneFeuerwehr soll jetzt auch Falschparker kontrollieren

Es ist ja nicht so, dass die Kameraden der Berufsfeuerwehr nicht genug zu tun hätten. Allein 2012 haben sich 115 000 davon 75 000 unbezahlte Überstunden bei den 360 Brandbekämpfern angehäuft...

Jetzt werden die Kameraden aber auch noch losgeschickt, um Falschparker vor Feuerwehrzufahrten zu jagen - mit dem Feuerwehrauto!

Ich sehe das als Beschäftigungstherapie, schimpft Matthias Walther (45), Sprecher der Deutschen Feuerwehrgewerkschaft.

Einen Zweck können wir nicht erkennen, ein Grund wurde uns nicht genannt.

Bis Anfang März müssen die Kameraden zwischen 21 und 0 Uhr ausrücken egal ob mit der Drehleiter oder dem Löschfahrzeug und als Blaulicht-Politessen eine Liste mit den zu kontrollierenden Einfahrten abfahren, Datum und Uhrzeit und gegebenenfalls die Kennzeichen der Falschparker notieren.

Sicherlich, zugeparkte Feuerwehrauffahrten können im Ernstfall Leben kosten, sagt Walther. Auch wir ärgern uns über solche Falschparker. Aber wir wollen auch keiner Politesse den Job streitig machen und vor allem liegt es nicht in unserer Natur Leute abzustrafen.

Die Gewerkschaft vermutet hinter der Sache pure Schikane.

Es wurden nur die Wachen angesprochen, wo Kameraden bereits von der 52- in die 48-Stundenwoche gewechselt sind, sagt er. Und es müssen nur Fahrzeuge diese Kontroll-Aufgabe erledigen, die ausschließlich mit 48-Stunden-Wöchlern besetzt sind!

Welches Ziel wird also mit dieser Aktion verfolgt? Auf Nachfrage versprach die Stadt, den Sachverhalt zu prüft. Eine Erklärung wurde bis zum Abend nicht abgegeben.

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP783837
Datum24.02.2014 12:12   8024 x gelesen
Muss ja ein Wahnsinnsskandal sein, wenn sogar die Bild schon zwei Berichte dazu hat...

Für mich sieht das bisher so aus, wie die Aktionen die zig Wehren, Haupt- und Ehrenamtlich, schon gemacht haben und weiter machen werden: Mit Feuerwehrfahrzeugen ausprobieren, wo man noch durchkommt, und wo überhaupt nichts mehr geht, und im Schlepptau gleich das Ordnungsamt, um direkte Konsequenzen daraus zu ziehen. Und jetzt soll eben eine Wehr die Aufgaben des Ordnungsamts direkt mit erledingen (was sie auch relativ problemlos kann, rechtlich/sachlich). Das würden vermutlich viele sogar ganz gut finden, nur in Leipzig hat man eben eh schon Zirkus mit dem Chef, also ist das "pure Schikane, Beschäftigungstherapie".
Über die Auswahl der Wachen/Fahrzeuge kann man vielleicht diskutieren, ob da unsachliche Zusammenhänge bewertet worden sind. Aber an der Sache an sich?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 783838
Datum24.02.2014 12:167563 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Michael R.Auf Basis des höheren Kernarbeitszeitvolumens in der 48-Stunden-Woche können die notwendigen Überprüfungsfahrten gerade in den relevanten Nachtstunden durchgeführt werden, heißt es in einem Schreiben an die Presse.

Sind denn nicht gewisse Ruhezeiten in der Schicht einzuhalten?
Wird denn Nachts, wenn nicht gerade ein Einsatz läuft oder der Kollege in der Zentrale eingeteilt ist, in der Regel geschlafen?

Evtl. erklärt mir jemand wie so eine 24 Stunden Schicht aufgeteilt wird. Denn irgendwie kommt mir das ein wenig "spanisch" vor.

Als 12 Stunden Wechselschichtler verstehe ich sowieso nicht warum man unbedingt an 24 Stunden Schichten festhält.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
>> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY783839
Datum24.02.2014 12:457537 x gelesen
Servus,

naja, Sebastian, ob jetzt die "Blöd"-Zeitung das Maß aller Dinge ist?

Wie das jetzt genau aussieht, kann ich nicht beurteilen, aber als Teil des Ordnungsamtes müßen sie das tun. Und auch in einer 24h-Schicht sollten sie Zeit zur Ruhe haben. Das hatten wir sogar beim Bund auf der Wache.
Wenn die Stadt sagt, ih soll Knöllchen verteilen, dann mache ich das. Dann brauche ich schon nichts anderes machen. ;-)

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8R., Erkrath / Nordrhein-Westfalen783841
Datum24.02.2014 13:397319 x gelesen
Geschrieben von Michael R.Zur Kritik am harten Dienstsystem heißt es: Sowohl 48 als auch 52 Arbeitsstunden (maximal sogar 56) pro Woche sind bei der Berufsfeuerwehr zulässig nach europäischem und sächsischem Recht.Welches Schichtmodell fährt denn die Stadt?

Christian Rosenau

Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland783842
Datum24.02.2014 13:567430 x gelesen
Geschrieben von Christian R.Welches Schichtmodell fährt denn die Stadt?
Es gibt ja nicht nur die Bildzeitung. Hintergründlich ist wohl ein Streit und Demonstration um 52/48 h Woche. Und die 48er sollen wohl jetzt Streife fahren.
Siehe Google und z.b. Leipziger Morgenpost oder die Worte Leipzig, Feuerwehr, Falschparker .... und wenn das mit 110 000 Überstunden stimmt, dann weiss man, woher der Wind wirklich weht.

Im Moment scheinen eine Menge Bürgermeister in Deutschland etwas machtsüchtig zu sein. Vielleicht hat jemand die Speisen beim deutschen Städtetag manipuliert und ein paar Leute halluzinieren noch.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg783844
Datum24.02.2014 15:50   7411 x gelesen
Es ist ein vergleichbarer Sachverhalt wie letztens hier emotional diskutiert.

Wenn die eine Seite darauf besteht, dass die gesamte Anwesenheit im Dienst als Arbeitszeit gewertet (und bezahlt) wird, dann kann die andere Seite m.E. auch darauf bestehen, dass auch die gesamte Zeit die bezahlt wird eine Arbeitsleistung erbracht wird. Und wenn die originäre Arbeit die unter dem Feuerwehrdienst erforderlich ist nicht ausreicht um die nun voll bezahlte Arbeitszeit zu füllen, dann ist es Aufgabe des Arbeitgebers, da Arbeit hin zu verlagern, so dass eine entsprechende (100%)Auslastung besteht. Eben wieder genau das, was hier bereits zu Beginn der ganzen Diskussion um die Rechtsprechung zum Bereich Bereitschaftszeit = Arbeitszeit prophezeit wurde.


Und gerade die Kontrollarbeiten für das Ordnungsamt sind m.E. sogar noch feuerwehrseitig sinnvoll, da im Zweifel die Feuerwehr auch für freie Feuerwehrzufahrten dankbar ist. Dazu kommt, dass diese Tätigkeit sich sehr gunt in die sonst durch den Einsatzdienst nicht immer planbaren Arbeitsabläufe integrieren lässt. Sprich wenn gerade keine Einsätze und keine anderen Tätigkeiten (z.B. in Werkstätten) anfallen, dann wird eben im eigenen Revier Streife gefahren und für das Ordnungsamt gearbeitet und wenn dann ein Einsatz kommt, dann wird diese Tätigkeit unterbrochen und der Einsatz übernommen.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW783852
Datum24.02.2014 18:32   7095 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Wenn die eine Seite darauf besteht, dass die gesamte Anwesenheit im Dienst als Arbeitszeit gewertet (und bezahlt) wird, dann kann die andere Seite m.E. auch darauf bestehen......

Genau da hast Du vollkommen Recht, ich bezweifle aber dass die Kollegen diese ca. 400 Euro mehr, als ein "normaler" Beamter, wirklich bekommen. Wetten,außer DUZ gibt es keinen Euro zusätzlich? Wird leider immer sehr gerne bei dieser Arbeit/Bereitschaft Diskussion vergessen!

Ich denke da müssen die bösen Arbeitnehmer wohl erst wieder die Gerichte beschäftigen, in meinen Augen lediglich ein trauriges Machtspiel.

Gruß

Dirk

Am gerechtesten verteilt auf der Welt ist der Verstand. Jeder glaubt, dass er genug davon habe." Rene´Descartes, franz.Philiosoph,1596/1650

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorVolk8er 8C., Trier / RLP783855
Datum24.02.2014 21:586545 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.wie die Aktionen die zig Wehren, Haupt- und Ehrenamtlich, schon gemacht haben und weiter machen werden: Mit Feuerwehrfahrzeugen ausprobieren, wo man noch durchkommt, und wo überhaupt nichts mehr geht, und im Schlepptau gleich das Ordnungsamt, um direkte Konsequenzen daraus zu ziehen.
So wollten wir es auch mal machen. Bloß: Unser Ordnungsamt darf Abends/ Nachts/ Sonntags gar nicht tätig werden.
(Kleiner Tipp, wer Trier mal besuchen möchte: Direkt in der Fußgängerzone/ auf Versehrtenplätzen und Radwegen parkt es sich am günstigsten)

Dies ist meine Meinung.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen783856
Datum24.02.2014 23:136356 x gelesen
Geschrieben von Volker C.Unser Ordnungsamt darf Abends/ Nachts/ Sonntags gar nicht tätig werden.

Bei den Ordnungsämtern gibt es ein sehr große Spanne von Befugnissen.
Von "wir gucken nur nach geparkten Autos" bis "bewaffnet und mit Hund mit eigener Notrufzentrale"

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorVolk8er 8C., Trier / RLP783860
Datum24.02.2014 23:526285 x gelesen
Bei uns gibt es das Ordnungsamt mit zwei Eigenständigen, autarken Abteilungen: Kommunaler Vollzug und Ruhender Verkehr. Beide dürfen keine Nacht und Sonntagsdienste machen.

Dies ist meine Meinung.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 783862
Datum25.02.2014 06:326390 x gelesen
Geschrieben von Volker C.Unser Ordnungsamt darf Abends/ Nachts/ Sonntags gar nicht tätig werden.

Wobei das meistens monetäre Hintergründe hat. In der Zeit ist mit weniger Sündern zu rechnen so das die Einnahmen die zu zahlenden Zuschläge nicht wett machen.

Das führt dann dazu das in manchen Kommunen zu diesen Zeiten ein wesentlich günstiger privater Sicherheitsdienst zu Gange ist..

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

"As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorVolk8er 8C., Trier / RLP783913
Datum25.02.2014 21:225985 x gelesen
Geschrieben von Florian B. meistens monetäre Hintergründe
Richtig. Die Gründe liegen im Tarifrecht und beim Personalrat.

Dies ist meine Meinung.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r S8., Köln / NRW784020
Datum26.02.2014 22:04   5944 x gelesen
Geschrieben von Dirk B.
Genau da hast Du vollkommen Recht, ich bezweifle aber dass die Kollegen diese ca. 400 Euro mehr, als ein "normaler" Beamter, wirklich bekommen. Wetten,außer DUZ gibt es keinen Euro zusätzlich? Wird leider immer sehr gerne bei dieser Arbeit/Bereitschaft Diskussion vergessen!

Möchtest Du denn gemäß der AzVO-Feu die 48h-Woche in 24h-Diensten ableisten? Jedoch unter der Konsequenz, dass pro Schicht 14,5 Stunden Vollarbeitszeit (Arbeits- und Ausbildungsdienst) und nur 9,5 Stunden Bereitschaftszeit, inklusive Pausenzeiten, leisten.
Den Hinweis möchte ich Dir geben, dass Vollarbeitszeit zu 100 % und Bereitschaftszeit zu 50 % bezahlt wird.
24h x 2 = 48h-Woche. Gerechnet wird 29 Stunden zu 100 % und 19 Stunden zu 50 % = 8,5 Stunden bezahlt. Ergibt nach Adam Riese 38,5 Stunden. Bezahlt wird aber gem. 41 Stunden. Hast oder möchtest Du 29 Stunden Vollarbeitszeit pro Woche arbeiten und wärest Du bereit Deinem Dienstherrn für 4 Wochen das Gehalt von ca. 10 Stunden zurückzuzahlen?

Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen, aber dieses geschieht leider nicht nur in Leipzig.

Gruß
Peter

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW784021
Datum26.02.2014 22:39   6002 x gelesen
Hallo Peter,

da bin ich eigentlich völlig bei Dir, nur:

Geschrieben von Peter S.Den Hinweis möchte ich Dir geben, dass Vollarbeitszeit zu 100 % und Bereitschaftszeit zu 50 % bezahlt wird.
24h x 2 = 48h-Woche. Gerechnet wird 29 Stunden zu 100 % und 19 Stunden zu 50 % = 8,5 Stunden bezahlt. Ergibt nach Adam Riese 38,5 Stunden.


Dies wurde und wird nirgends irgendwo wirklich diskutiert, die Frage wäre ja: Was ist die Zeit die ich meinem Dienstherren (ohne zu arbeiten) zur Verfügung stelle, diesem Wert? Die nächste Frage wäre dann allerdings was ist sie Wert wenn er denn meine fachliche Hilfe in dieser Zeit wirklich in Anspruch nimmt? Hmmm bestimmt alles nicht ganz so einfach, nur in dieser Frage immer den "längeren Hebel" ansetzen wollen kann und darf ja auch nicht die Lösung sein, oder? Leider kommt es mir aber so vor dass dies immer wieder gerne versucht wird!


Geschrieben von Peter S.Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen, aber dieses geschieht leider nicht nur in Leipzig.

Die Frage ist wer den immer anfängt zu werfen? Für mich ist die Antwort klar und zwar nicht nur Leipzig. Lächerlich finde ich allerdings wie immer wieder versucht wir diese Tatsachen dann zu verdrehen wenn dann die Gerichte anders entschieden haben.

Gruß

Dirk

Am gerechtesten verteilt auf der Welt ist der Verstand. Jeder glaubt, dass er genug davon habe." Rene´Descartes, franz.Philiosoph,1596/1650

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJens8 G.8, Weißwasser / Sachsen785075
Datum17.03.2014 13:136300 x gelesen
Wenn hier vieles noch unklar ist und sich die Betroffenen aus Leipzig hier auch selbst nicht melden ist doch eins klar:Alles was über 48 Stunden gearbeitet und nicht durch Freizeit ausgeglichen wird ist rechtswidrig! Alle Dienstherren die das bis heute nicht oder nicht rechtzeitig umgesetzt haben müssen diese Mehrarbeitszeit nach "Mehrarbeitszeit" vergüten. Seit 1 Januar 2001 liegt bei nicht Umsetzung dieser Regelung ein qualifizierter Verstoß gegen das Unionsrecht nach Auffassung des Senats vor. (Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts von 2012)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW785078
Datum17.03.2014 16:156165 x gelesen
Geschrieben von Jens G.Alles was über 48 Stunden gearbeitet und nicht durch Freizeit ausgeglichen wird ist rechtswidrig! Alle Dienstherren die das bis heute nicht oder nicht rechtzeitig umgesetzt haben müssen diese Mehrarbeitszeit nach "Mehrarbeitszeit" vergüten. Seit 1 Januar 2001 liegt bei nicht Umsetzung dieser Regelung ein qualifizierter Verstoß gegen das Unionsrecht nach Auffassung des Senats vor. (Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts von 2012)

soweit mir bekannt ist, gibt es einen nicht unerheblichen Anteil an Kollegen v.a. des mDFeu, die liebend gern länger arbeiten (würden), wenns dafür etwas mehr Geld gäbe (bzw. weiter die "gewohnten" "Zulagen"...) - und genau das wird ganz offensichtlich an einigen Standorten m.W. nach wie vor gemacht....

Ich bin mal gespannt, wo wir da in 10 - 20 Jahren stehen, wenn der Arbeitsmarkt noch viel enger wird...

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJens8 G.8, Weißwasser / Sachsen785154
Datum18.03.2014 18:145580 x gelesen
Natürlich gibt es diese Ausnahmen, es wird auch Kollegen geben die länger Arbeiten wollen aber einen direkten Vorteil hat dadurch der Dienstherr. Es könnten natürlich schon jetzt sehr viel mehr Mitarbeiter eingestellt sein, das würde auch in 10 oder 20 Jahren klappen, wenn der Beruf nicht weiter an seiner Attraktivität verlieren würde. Dazu gehören natürlich viele Facetten, die ich nicht weiter erläutern möchte, die aber allseits bekannt sind.
Um nun noch mal nach Leipzig und vielen anderen Städten zu kommen. Wenn nun aber die Kollegen die "gern" länger Arbeiten gehen, die Arbeit statt der lächerlichen 10,89 / h nun gar nichts mehr vergütet bekommen bzw. die Zeit vor drei Jahren verjährt ist (also eine Vergütung entfällt) Wo stehen wir dann?

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen785164
Datum18.03.2014 21:275381 x gelesen
Mit Verlaub....deine lächerlichen 10,89/h dürften dir ja nun so einige Arbeitende quasi ins Gesicht schlagen....

Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

(Friedrich Hebbel)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt