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ThemaFeuerwehrverein e.V. ohne Einsatzabteilung32 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorRein8hol8d B8., Fürth / Hessen783276
Datum14.02.2014 16:1413394 x gelesen
Hallo allerseits,
die Einsatzabteilung unserer kleinen Feuerwehr hat sich kürzlich aufgelöst, gerade mal 4 Mann sind noch übrig geblieben. Die Jugendfeuerwehr wird schon per Fahrdienst in die Nachbarwehr zu den Übungen gebracht. Was noch geblieben ist, ist unsere Ehren- und Altersabteilung.
Unser Vorsitzender, der auch lange Jahre Wehrführer war, will nun trotzdem den Verein unbedingt noch weiterführen. Er hat vielleicht noch eine kleine Hoffnung in die Jugend gesetzt. Ich habe mich ein bisschen über Vereinsrecht informiert und weiß nun, wenn man den Vereinszweck ändern will, und das wird ohne Einsatzabteilung wohl nötig sein, müssen ALLE Vereinsmitglieder zustimmen.

Gibt es da vielleicht auch eine andere Möglichkeit, den Verein weiterzuführen?

Gruß
Reinhold B.

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AutorErwi8n V8., Scheßlitz-Straßgiech / Bayern783277
Datum14.02.2014 16:2210554 x gelesen
Hallo Reinhold,

wenn es keine Einsatzabteilung mehr gibt die der Verein unterstützen kann fällt damit auch die Gemeinnützigkeit weg.
D.h. das Finanzanmt wird euch die Gemeinnützigkeit wohl aberkennen und somit fallen die Steuervorteile weg sowie die Möglichkeit Spendenquittungen auszustellen.

Gruß
Erwin Voll

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg783278
Datum14.02.2014 16:3410407 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Erwin V.wenn es keine Einsatzabteilung mehr gibt die der Verein unterstützen kann fällt damit auch die Gemeinnützigkeit weg.
komm auf die Vereinssatzung drauf an. Wenn da nur drinsteht das der Vereinszweck die Unterstützung der Einsatzabteilung XYZ ist dann hast du recht.

Aber das kann man ja ändern und sich einen anderen gemeinnützigen Vereinszweck auswählen.

Z.B. Untertüzung der Feuerwehr die den Brandschutz des Ortes übernimmt in dem der Verein seinen Sitz hat.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP783279
Datum14.02.2014 16:369941 x gelesen
Geschrieben von Reinhold B. Gibt es da vielleicht auch eine andere Möglichkeit, den Verein weiterzuführen?Irgendeine aktive Feuerwehreinheit wird doch den Grundschutz für euren Ort übernehmen?
Dann wäre der Vereinszweck, je nach Formulierung, möglicherweise weiterhin gegeben (z.B. wenn der Verein lt. Satzung die "Feuerwehr der Kommune X" unterstützt, und eben nicht die "Teileinheit Ortsteil Y der Feuerwehr Kommune X"), oder eben in diese Richtung zu ändern bzw. zu erweitern.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorRein8hol8d B8., Fürth / Hessen783292
Datum14.02.2014 18:139440 x gelesen
In der Satzung heißt es ganz oben eindeutig "das Feuerwehrwesen des Ortsteils .... zu fördern." Im zweiten Punkt geht es um das Koordinieren der einzelnen Abteilungen, von denen ja zwei praktisch weggefallen sind. Für die Einsatzabteilungen der Ortsteile gibt es eine übergeordnete Satzung der Gemeinde, die ja auch für uns mal gegolten hat.
Das Ändern des Vereinszwecks ist nach §33 BGB offenbar nur mit Zustimmung aller Vereinsmitglieder möglich. Möglicherweise gibt es aber doch noch ein Hintertürchen. Man hört und liest ja immer wieder von anderen Feuerwehrvereinen, die ohne Wehr weiterbestehen.

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AutorRein8hol8d B8., Fürth / Hessen783294
Datum14.02.2014 18:199749 x gelesen
Solche Ideen hatten wir auch und ich hab auch mal einen Entwurf einer geänderten Satzung ans Amtsgericht geschickt. Wie wir tatsächlich alle Mitglieder überzeugen sollen den Vereinszweck zu ändern ist uns ein Rätsel. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen komplett an die Gemeinde. Dort ist es zwar auch gut aufgehoben, da es für den Brandschutz ausgegeben werden muss, aber wir wollen zumindest noch einen letzten Versuch starten, etwas sinnvolles in unserem Ortsteil zu bewegen.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg783296
Datum14.02.2014 18:319481 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Reinhold B.Wie wir tatsächlich alle Mitglieder überzeugen sollen den Vereinszweck zu ändern ist uns ein Rätsel.
welche Probleme sollte es dabei geben?

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 783299
Datum14.02.2014 18:479164 x gelesen
Hallo!

Die Änderung des Vereinszwecks erfordert die Zustimmung aller Mitglieder.
Die Zustimmung der Mitglieder, die an der Mitgliederversammlung nicht teilnehmen, kann schriftlich erfolgen.

Bereits die Stimmenthaltung oder die ungültige Stimme eines einzigen Mitglieds kann die wirksame Änderung des Vereinszwecks zunichte machen.
Und je größer der Verein ist, desto schwieriger wird es, die Zustimmung sämtlicher Mitglieder zu erreichen.

§33 BGB bestimmt:

Zur Änderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen.

Jedoch gilt:

§ 40 Nachgiebige Vorschriften:

Die Vorschriften des § 26 Absatz 2 Satz 1, des § 27 Absatz 1 und 3, der §§ 28, 31a Abs.
1 Satz 2 sowie der §§ 32, 33 und 38 finden insoweit keine Anwendung als die Satzung ein
anderes bestimmt.

Wenn also die Satzung nichts anderes hergibt muss dann nach §33 BGB verfahren werden.

Schreib doch mal den Vereinszweck hier ins Forum und zwar so, wie es auch in Eurer Satzung formuliert ist.

Gruß

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen783300
Datum14.02.2014 18:499120 x gelesen
Moin,

Nun ist imme noch unklar was gnau im zweitne Punkt steht. Aber "das Feuerwehrwesen" im ersten scheint mir nun nicht zwingend die bisherige Ortswehr als solches zu bezeichnen? Ist zwar etwas Auslegungssache, aber letztlich wollt ihr im wesentlichen doch weiter den alten Zweck verfolgen?! Brandschutzaufklärung in der Schule, Werbung für die künftig zuständige Wehr etc. kommt doch auch dem Bandschutz zu gute? Sind euch da schon konkrete Schwierigkeitn mit dem Vereinzweck "angedroht" worden?

Wie isses mit schlicht einem neuen Feuewehverein? Einziger nachtil, das Vermögen fällt an die Gemeinde und es stellt sich die Frage, inwiefern das Ausfüllen eines weiteren Beitrittsformular den bisherigen Mitgliedern zu unbequem ist...

Gruß,
Thorben

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 783301
Datum14.02.2014 19:069205 x gelesen
Ich nochmal.

Gerade kurz mit einem Bekannten telefoniert der sich ein wenig mehr mit der Materie auskennt.

Sein Rat:

"Nehmt die aktuelle Satzung und geht zu einem Anwalt der sich auch Vereinsrecht auskennt. Eine Ferndiagnose ist da nicht so einfach."

Das ganze muss absolut wasserdicht sein, sonst droht Ungemach. Das kann im Extremfall zu:

Der Verein wird für den Zeitraum, in der ihm die Gemeinnützigkeit aberkannt wird, hinsichtlich Umsatzsteuer, Ertragsteuer und Erbschafts-/ Schenkungssteuer veranlagt.

Die bewilligte Steuerfreiheit zeigt keinerlei Wirkung mehr.

Der Verein kann behördlicherseits aufgelöst und liquidiert werden.

Die Mitglieder des Vorstandes können in die persönliche Haftung bis in ihr Privatvermögen in Anspruch genommen werden.

Also ein heißes Eisen. Ich würde die Finger davon lassen selbst "herumzudoktern" aus wenn einige Antworten hier recht gut klingen. Man hängt schneller als man denkt.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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AutorRein8hol8d B8., Fürth / Hessen783314
Datum15.02.2014 09:428577 x gelesen
Unsere Satzung sagt nichts darüber aus, dass wir den Vereinszweck auch auf einfachere Art und Weise ändern können (z.B. bei der jährlichen Mitgliederversammlung mit einer Dreiviertelmehrheit). Das heißt für uns gilt § 33. Genau das hat uns ja auch schon das Registergericht bestätigt.

Dass es soweit kommen kann, wie Du hier schreibst, war mir noch nicht klar. Um einen Anwalt werden wir wohl nicht herum kommen.

Danke und Gruß aus dem Odenwald

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AutorRein8hol8d B8., Fürth / Hessen783315
Datum15.02.2014 09:548759 x gelesen
Na ja, es sind immerhin so etwa 130 Mitglieder. Und die sind nun mal in den Feuerwehrverein eingetreten um den Brandschutz hier im Ort zu unterstützen. Wenn wir den Verein jetzt komplett umbauen, womöglich noch andere gemeinnützige Zwecke in die Satzung hineinschreiben wollen, überlegt sich mancher, ob er da mitmacht. Oder natürlich ob er gleich ganz aus dem Verein austritt. Es gäbe auf jeden Fall sicher wieder langwierige Diskussionen und die haben wir jetzt schon seit mehr als zwei Jahren.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz783316
Datum15.02.2014 10:018698 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Reinhold B.Na ja, es sind immerhin so etwa 130 Mitglieder. Und die sind nun mal in den Feuerwehrverein eingetreten um den Brandschutz hier im Ort zu unterstützen.

Da ich nun nicht glaube, dass die meisten der 130 Mitglieder schon im Rentenalter oder nicht mehr feuerwehrtauglich sind, wäre es wohl das einfachste, sie würden aktiven Dienst in der örtlichen Feuerwehreinheit leisten. Dann hätte sich das mit dem ändern des Vereinszweck erledigt und sie würden aktiv den Brandschutz im Ort unterstützen.

Gruß,
Michael

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP783317
Datum15.02.2014 10:028518 x gelesen
Geschrieben von Reinhold B.Für die Einsatzabteilungen der Ortsteile gibt es eine übergeordnete Satzung der Gemeinde, die ja auch für uns mal gegolten hat.Die? Die hat aber mit dem Verein nichts zu tun?

Geschrieben von Reinhold B.In der Satzung heißt es ganz oben eindeutig "das Feuerwehrwesen des Ortsteils .... zu fördern.Dann fördert eben die, die das Feuerwehrwesen für euren Ortsteil weiterhin sicherstellen. Ich sehe da noch keinen Grund, etwas zu ändern?
Oder will man nur die JF/Alterskameraden fördern, und die, die den Kern der Arbeit für euren Ort erfüllen, sollen sehen woher sie Förderung kriegen? Könnte man zumindest so verstehen, wenn der Verein jetzt extra geändert wird, "nur" weil man nicht mehr selber die Einsätze übernimmt.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg783318
Datum15.02.2014 10:118655 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Reinhold B.Wenn wir den Verein jetzt komplett umbauen, womöglich noch andere gemeinnützige Zwecke in die Satzung hineinschreiben wollen, überlegt sich mancher, ob er da mitmacht.
ich denke da kommt ihr nicht drum rum.

Den Status Quo könnt ihr ja nicht aufrecht halten. Im schlimmsten Fall wird es auf eine Auflösung rauslaufen. Da sind dann alle 130 Mitglieder weg.

Eine Änderung des Vereinszwecks bringt da die deutlich bessere Chance das ein grosse Teil der bisherigen Mitglieder bei der Stange bleibt.

Ich denke aber das es fast unmöglich ist die für diese Änderung notwendige 100%-ige Zustimmung zu bekommen. Bei der hohen Anzahl von Mitgliedern ist es schon eine organisatorische Leistung die alle rechtlich sicher unter einen Hut zu bekommen.

Dazu kommt noch daß eine einzige Person mit ihrem Nein oder auch mit ihrem passiven Verhalten ( nichts unterschreiben, nicht zu Versammlung gehen ) die Änderung verhindern kann.

Ich hab so was mal bei einer grösseren Eigentümmergemeinschaft von einer Garagenanlagen mit ca. 70 Beteiligten erlebt. Die Stadt wollt ca. 15 Garagen kaufen und im Gegenzug diese an etwas anderer Stelle in der Wohnanlage neu bauen. Zusätzlich wurde um den Unterschied zwischen neu und alt zu mildern ein schöner Zuschuss für die Renovierung der anderen Garagen angeboten. Durch diesen Flächentausch sollte ein grosses Bauvorhaben auf dem Gelände einer abgerissenen bekannten Sporthalle optimiert werden.

Da die Garagenanlage Gemeinschaftseigentum ist musste dieser Aktion jeder Teileigentümmer zustimmen. Die Stadt hat dafür sich wirklich ins Zeug gelegt und den "roten Teppich ausgerollt". Bei einem Info-Abend war sogar ein Notar anwesend der die Zustimmung gleich rechtlich sicher aufgenommen hat.

Die Sache ist dann aber an zwei Parteien gescheitert. Die haben sich einfach nicht gerührt ...

Zurück zu Eurem Problem:

An dem obigen Beispiel sieht man schön wie schwierig es ich eine grosse Anzahl von Leuten zu 100% hinter ein Vorhaben zu stellen.

Das scheitert dann oft an Kleinigkeiten oder an der Grundeinstellung Einzelner die grundsätzlich mal gegen Alles sind.

Je nach aktuellem Vermögensstand des bisherigen Feuerwehrvereins kann es doch sinnvoll sein den Weg über eine Vereinsauflösung mit anschliesender Neugründung zu gehen. Auch wenn das bisherige Vereinsvermögen dann nicht in den neuen Verein übernommen werden kann.

Es ist ja nicht verloren. Es wird ja dem Vereinszwecke entsprechend zur Unterstützung der Feuerwehr eingesetzt. Dabei hat dann halt die Gemeinde das Sagen was mit genau geschieht.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorRein8hol8d B8., Fürth / Hessen783319
Datum15.02.2014 10:148622 x gelesen
Schön wär´s aber leider muss ich sagen, sehr viele sind im Rentenalter und nicht mehr feuerwehrtauglich! Auf dem Land war das eben früher mal so, da sind fast alle in die Feuerwehr eingetreten, zumindest als passive Mitglieder. Meine 71-jährige Mutter gehört z.B. auch dazu.

Aktionen wie "Tag der offenen Tür", "Schnupperübung" oder ähnliches haben wir alles schon hinter uns. Da sind dann mal ein paar jüngere aufgetaucht aber genau so schnell waren sie auch wieder verschwunden. Das lag aber hauptsächlich an unserer Führung, die wir jetzt eh nicht mehr haben.

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AutorRein8hol8d B8., Fürth / Hessen783320
Datum15.02.2014 10:368422 x gelesen
Du könntest Recht haben, dass es nicht unbedingt nötig ist, den Zweck zu ändern. Dann gäbe es halt zwei Vereine, die die Wehr der Kerngemeinde fördern. Das muss aber trotzdem den Mitgliedern dann klar gemacht werden. Es ist jedenfalls eine relativ unproblematische Lösung und ich werde sie auf jeden Fall dem Vorstand vorbringen.

"Die" hat etwas damit zu tun.

Danke und Gruß

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP783322
Datum15.02.2014 10:588240 x gelesen
Geschrieben von Reinhold B."Die" hat etwas damit zu tun.Was denn?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen783325
Datum15.02.2014 11:328455 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Reinhold B.Dann gäbe es halt zwei Vereine, die die Wehr der Kerngemeinde fördern. Das muss aber trotzdem den Mitgliedern dann klar gemacht werden. Es ist jedenfalls eine relativ unproblematische Lösung und ich werde sie auf jeden Fall dem Vorstand vorbringen.

... gibt es bei uns auch (also Hessen und nicht allzuweit weg von Euch):
Nach dem Zusammenschluss der Feuerwehrstandorte Pfg.-Hahn, Pfg.-Eich und Pfg.-Eschollbrücken in 2007:
- besteht der Feuerwehrverein Eich weiterhin unverändert fort
- hat sich der Feuerwehrverein Eschollbrücken nach 6 Jahren aufgelöst (m.E. Problem der/mit den maßgeblichen Personen)
- besteht der Feuerwehrverein Hahn weiterhin (und hat sioch mittlerweile in Abstimmung mit dem verbleibenden Fw-Verein Eich in "Pfg.-West" umbenannt)
Die beiden o.g. Feuerwehrvereine unterstützen die das Feuerwehrwesen im Bereich Pfungstadt-West (und stmmen sich auch diesbezüglich ab).

Gruß
Gerhard

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 783328
Datum15.02.2014 11:578235 x gelesen
Hallo!

Das mit den Vereinen ist ein heißes Eisen.

Ich glaube dass sich viele Jahre lang in den kleinen Vereinen keiner so richtig Gedanken gemacht hat was im Fall der Fälle passieren kann.

Oft wurde irgendeine Mustersatzung aus dem Internet oder eine Satzung eines anderen Vereins für den eigenen Verein modifiziert. Dabei haben sich dann fatale Fehler eingeschlichen.

Als Beispiel sei da folgender Passus aus einer Satzung erwähnt:

Die Mitglieder haben das Recht an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen sowie die Einrichtungen des Vereins zu nutzen

Hier stellt sich der Verein selbst ein Bein. Ihr werdet es nicht glauben, ein großer deutscher Bundesligaverein hatte diesen Passus bis vor kurzem in seiner Satzung!
Durch diesen kleinen gut gemeinten Paragraphen in der Satzung hätten alle Mitglieder das Stadion in der spielfreien Zeit nutzen dürfen!
Zum Glück für den Verein blieb dieses über Jahrzehnte unentdeckt! Also schaut die Satzungen Eures Vereins genau durch ob da ein solcher Passus in Bezug auf die Einrichtungen des Vereins ebenfalls enthalten ist.

Mein Tipp für einen Vereinszweck wäre:

Der Zweck des Vereins ist die Förderung des aktiven Brandschutzes, der technischen Hilfeleistung bei Unglücksfällen, der Brandschutzaufklärung, der Unfallverhütung sowie die Durchführung von Informationsveranstaltungen zum Selbstschutz im Katastrophenfall.

Damit wäre der Verein nicht mehr an eine Feuerwehr angebunden, hätt sich aber ein wenig mehr an Arbeit aufgeladen.

Für die Auflösung des Vereins bzw. für die Änderung des Vereinszweckes würde ich folgenden Passus vorschlagen:

eine Änderung des Vereinszweckes kann nur nach einer Abstimmung durch die Mitgliederversammlung erfolgen.
4/5 der bei der Mitgliederversammlung anwesenden, wahlberechtigten Mitglieder müssen der Änderung zustimmen. Die Mitteilung das während er Mitgliederversammlung der Vereinszweck geändert oder ergänzt werden soll, ist allen Mitgliedern spätestens sechs Wochen vor der Mitgliederversammlung in Schriftform mitzuteilen. Die Änderung des Vereinszweckes darf nicht zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen.

Ich denke dass man so auf der sicheren Seite ist.

Obwohl ich seit knapp 30 Jahren in verschiedenen Vereinen als normales Mitglied, Vorstand, Schriftführer oder Mitglied des Wirtschaftsausschusses tätig bin, gibt es immer wieder neues in Bezug auf Verein und Recht zu entdecken.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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AutorRein8hol8d B8., Fürth / Hessen783332
Datum15.02.2014 12:438337 x gelesen
Wenn Du mir jetzt noch sagst, dass die drei Vereine nicht mal den Satzungszweck ändern mussten um weiter bestehen zu können, wäre ich zwar verwundert aber auch recht erleichtert. Diese Paragraphen haben mir doch Angst gemacht.

Bei uns heißt es:

Der Verein hat den Zweck,

a) das Feuerwehrwesen des Fürther Ortsteils E. , nach dem geltenden Landesgesetz und den dazu ergangen Verordnungen und Richtlinien zu fördern.

b) die Interessen der einzelnen Abteilungen; Einsatzabteilung, Jugendfeuerwehr und Alters- und Ehrenabteilung zu koordinieren. (Für alle Belange der Einsatzabteilung ist die gültige Satzung der Gemeinde Fürth bindend)

Dann kommen die Aufgaben, in eher allgemein gehaltener Formulierung. Weiter hinten kommt dann auch noch was über die Abteilungen, von denen wir ja nur noch eine übrig haben.

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen783336
Datum15.02.2014 13:568431 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Reinhold B.Wenn Du mir jetzt noch sagst, dass die drei Vereine nicht mal den Satzungszweck ändern mussten um weiter bestehen zu können, wäre ich zwar verwundert aber auch recht erleichtert. Diese Paragraphen haben mir doch Angst gemacht.


kann ich Dir nicht sagen, da anderer Stadtteil - kann mich aber mal die nächste Woche schlau machen.

Gruß
Gerhard

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AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen783338
Datum15.02.2014 14:078958 x gelesen
Seit wann brauch man denn für eine Satzungsänderung eine Zustimmung von jedem Mitglied?

Satzungsänderung vorbereiten.

JHV einberufen.

Top: Satzungsänderung

Abstimmung

Fertig.

Gruß Michael

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg783339
Datum15.02.2014 14:108195 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Michael T.Seit wann brauch man denn für eine Satzungsänderung eine Zustimmung von jedem Mitglied?
gute Frage.

Das dürfte dir in diesem hier diskutierten konkreten Fall der Theadopener beantworten können:

Geschrieben von Reinhold B.Ich habe mich ein bisschen über Vereinsrecht informiert und weiß nun, wenn man den Vereinszweck ändern will, und das wird ohne Einsatzabteilung wohl nötig sein, müssen ALLE Vereinsmitglieder zustimmen.

Ich bin in meinen Diskussionsbeiträgen jetzt von diesem Stand der Dinge ausgegangen.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz783342
Datum15.02.2014 14:228165 x gelesen
Hallo,

für eine Satzungsänderung brauchst du das nicht, wohl aber, wenn du den Zweck des Vereins änderst. Darum ging es hier. Die Förderung der örtlichen Wehreinheit ist der Vereinszweck. Wenns die nicht mehr gibt, kannst du die nicht mehr fördern.

Gruß,
Michael

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AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen783344
Datum15.02.2014 14:258138 x gelesen
Der Vereinszweck steht doch in der Satzung.

Also Satzungsänderung

Gruß Michael

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 783345
Datum15.02.2014 14:258122 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Michael T.Seit wann brauch man denn für eine Satzungsänderung eine Zustimmung von jedem Mitglied?
Satzungsänderung vorbereiten.
JHV einberufen.


Und das geht schief wenn man den "Vereinszweck" ändern will.
Beliebige Punkte der Satzung können bei der Mitgliederversammlung geändert werden, jedoch nicht der Vereinszweck an sich.

Geht ganz klar daraus hervor:

§ 33 BGB Satzungsänderung

(1) Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
.Zur Änderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen.

(2) Beruht die Rechtsfähigkeit des Vereins auf Verleihung, so ist zu jeder Änderung der Satzung die Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich.

Abweichen hiervon (also von Satz 1) kann man nur, wenn die Vereinssatzung etwas anderes vorsieht.
Sonst gilt geltendes Recht und nicht Gewohnheitsrecht!

Ich bin überzeugt eine Vielzahl von Vereinssatzungen würde einer strengen rechtlichen Überprüfung in allen Details nicht standhalten.

Gruß vom Berg

Jakob

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 783347
Datum15.02.2014 14:348217 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Michael T.Der Vereinszweck steht doch in der Satzung.
Also Satzungsänderung


Nein, so einfach ist es nicht. Wie schon mehrfach geschrieben, der Vereinszweck ist der elementare Grundbaustein des Vereins. Hieran macht sich auch die Entscheidung über die Gemeinnützigkeit fest.

Ich kann die gesamte Satzung bei einer Mitgliederversammlung ändern. Nur nicht den Vereinszweck. Dafür gibt es nach BGB Regularien, und diese sind bindend einzuhalten. Es sei denn, die Satzung würde für diesen speziellen Fall etwas anderes hergeben.

Man könnte die Satzung soweit abändern das man eine Änderung des Vereinszweckes erleichtert. Wenn dann diese Satzung beim Amtsgericht eingetragen ist, kann man dann mit der gültigen neuen Satzung eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen und dann gem. der gültigen Satzung den Vereinszweck ändern. Das klingt Umständlich, ist aber leider so,

Im übrigen würde schon ein Formfehler reichen um eine solche Änderung hinfällig zu machen.

Gruß vom Berg

Jakob

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg783349
Datum15.02.2014 14:498202 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Jakob T.Nein, so einfach ist es nicht. Wie schon mehrfach geschrieben, der Vereinszweck ist der elementare Grundbaustein des Vereins. Hieran macht sich auch die Entscheidung über die Gemeinnützigkeit fest.

Ich kann die gesamte Satzung bei einer Mitgliederversammlung ändern. Nur nicht den Vereinszweck. Dafür gibt es nach BGB Regularien, und diese sind bindend einzuhalten.

da ist zu recht die Hürde hoch gesetzt.

Sonst könnte man ja mit einem gemeinnützigen Förderverein anfangen Spenden usw. zu sammeln. Wenn genug zusammengekommen ist macht man ne Versammlung und ändern den Vereinszweck von "Förderung des Brandschutzes" in "Förderung des geselligen Zusammenseins der Vereinsmitglieder" um und haut dann das Vereinsvermögen mit einem rauschenden Fest auf den Kopf. Das sollte schon nicht so einfach möglich sein.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorRein8hol8d B8., Fürth / Hessen783352
Datum15.02.2014 16:477944 x gelesen
Nicht mal eine Satzungsänderung zur Erleichterung einer Vereinszweckänderung (jetzt fang ich schon den Beamtensprech an) ist so einfach. Da müssen nämlich nach einem Urteil des OLG München ebenfalls alle Mitglieder zustimmen.

Urteil OLG

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AutorRein8hol8d B8., Fürth / Hessen783354
Datum15.02.2014 16:527952 x gelesen
Da wär ich Dir dankbar. Ich glaub unser Vorsitzender hat noch nicht ganz begriffen, was bei einer Zweckänderung auf uns zukommen würde.

Danke schon mal im Voraus.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP783366
Datum15.02.2014 18:588167 x gelesen
Geschrieben von Reinhold B. Der Verein hat den Zweck,
a) das Feuerwehrwesen des Fürther Ortsteils E. , nach dem geltenden Landesgesetz und den dazu ergangen Verordnungen und Richtlinien zu fördern.
Diese Formulierung ist nach meiner Ansicht nicht nur mit einer "eigenen" Einsatzabteilung zu erfüllen, die kann man doch ohne Probleme so lassen. Die Einsatzabteilung, die bei euch jetzt den Grundschutz stellt, sollte man halt entsprechend einbinden. Und selbst wenn man das nicht will (was allerdings ziemlich bescheuert wäre, meiner Meinung nach), kann man den bestehenden Vereinszweck auch ohne Einsatzabteilung erfüllen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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