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Thema | Einsatzfahrt: Verwendung der Signalanlage per Dienstanweisung verboten | 39 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jan 8P., Arnsberg / NRW | 782527 | |||
Datum | 04.02.2014 07:48 | 21053 x gelesen | |||
Moin zusammen, ich bin heute morgen etwas erstaunt über diesen Artikel gestolpert: http://www.nw-news.de/owl/kreis_guetersloh/schloss_holte_stukenbrock/schloss_holte_stukenbrock/10330032_Ohne_Martinshorn_zum_Einsatz.html Kurzfassung: Wegen fehlender Anschnallgurte im 27 Jahre alten Fahrzeug untersagt der Löschzugführer per Dienstanweisung die Verwendung der Signalanlage im Einsatzfall. So zumindest der Pressebericht. Ist so etwas überhaupt rechtlich haltbar ? Ich persönlich denke, dass der Bericht etwas sehr überspitzt geschrieben ist, zumal laut Homepage der Löschzug Stukenbrock auch modernere Fahrzeuge besitzt. Trotzdem würde mich die rechtliche Einschätzung interessieren. Dieser Post gibt nur meine ganz private Meinung wieder und steht in keinem Zusammenhang mit irgendwelchen Organisationen, Institutionen, Firmen o.ä. | |||||
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Autor | Clau8s K8., Wetzlar / Hessen | 782529 | |||
Datum | 04.02.2014 07:57 | 16040 x gelesen | |||
Liest sich wie der kleine Bruder des Melder-Abgebens - ein Hilferuf, dass hier was passieren muss... Gruß, Claus Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein) | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 782532 | |||
Datum | 04.02.2014 08:29 | 15859 x gelesen | |||
Natürlich kann der verantwortliche Zugführer im Rahmen seiner Befugnisse und, wie hier dargestellt, zum Schutz der Mannschaft, eine derartige Anweisung treffen. Diese ist für die Mitarbeiter bindend, sofern sie nicht gegen die bekannten Grundrechte, gegen Landesrecht oder ggf. die Granatenpflicht verstößt. Einen derartigen Verstoß kann ich allerdings bis dato nicht erkennen, also alles in Ordnung. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Sven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen | 782535 | |||
Datum | 04.02.2014 09:01 | 15475 x gelesen | |||
Geschrieben von Claus K.Liest sich wie der kleine Bruder des Melder-Abgebens - ein Hilferuf, dass hier was passieren muss... Wenn man sich mit Unfallrisiken auf Einsatzfahrten auseinander setzt, wird einem auch schnell sehr unwohl bei den Ergebnissen. Mit freundlichen Grüßen Sven | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 782536 | |||
Datum | 04.02.2014 09:19 | 14638 x gelesen | |||
hallo, dazu Hintergrundinfos warum sich die Ersatzbeschaffung verzögert: ... Die beiden Löschzüge der Stadt sollen neue Fahrzeuge bekommen, die die alten ersetzen. Der Stukenbrocker ein Löschfahrzeug (LF), der Schloß Holter ein Hilfeleistungs- und Löschfahrzeug (HLF). "Das Fahrzeug für Stukenbrock war doch schon für 2011 vorgesehen, jetzt haben wir 2014", sagte Dieter Luchs (CSB), der als sachkundiger Bürger im Ausschuss sitzt. Und er forderte eine Erklärung für die Verspätung. Ordnungsamtsleiter Egon Henkenjohann musste einräumen, dass es "zu einigen Verzögerungen" gekommen sei. Zuletzt war die Ausschreibung, die er vor seinem Sommerurlaub fertiggemacht habe, vom Kreis zurückgekommen, weil "Nachbesserungen" nötig seien. ... Quelle: Schloß Holte-Stukenbrock - Feuerwehr muss weiter auf Fahrzeuge warten MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 782537 | |||
Datum | 04.02.2014 09:24 | 14781 x gelesen | |||
Moin, recht weit hergeholt wäre jetzt zu konstruieren, dass sich jemand, dessen Haus abgebrannt ist, dann irgendwie drauf beruft die Wehr wäre nicht schnell genug vor Ort gewesen eben weil... Is that you, John Wayne? Is this me? | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 782538 | |||
Datum | 04.02.2014 09:31 | 14637 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Matthias O. recht weit hergeholt wäre jetzt zu konstruieren, dass sich jemand, dessen Haus abgebrannt ist, dann irgendwie drauf beruft die Wehr wäre nicht schnell genug vor Ort gewesen eben weil... dürfte bei dem Fuhrpark juristisch sehr schwer werden die verzögerte Anfahrt ohne SoSi des alten LF ursächlich für einen höheren Schaden nachzuweisen MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 782540 | |||
Datum | 04.02.2014 09:52 | 14380 x gelesen | |||
Klar, aber für nen doofen Zeitungsartikel langt's heut doch immer. Ein gepflegter Skandal um die Mittagszeit muss täglich drin sein... Is that you, John Wayne? Is this me? | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 782541 | |||
Datum | 04.02.2014 09:55 | 13958 x gelesen | |||
Natürlich, das kann so konstruiert werden. Genauso, wie man die Möglichkeiten des § 38 StVO bzw. die Pflichtenbefreiung nach § 35 StVO nutzen kann aber nicht nutzen muss. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 782542 | |||
Datum | 04.02.2014 10:04 | 13923 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan P.Ist so etwas überhaupt rechtlich haltbar ? Ich gehe davon aus, dass die Anweisung zum Verzicht der Ausnutzung des vom Gesetzgeber gewährten gesetzlichen Ramens haltbar ist. Schlimmstenfalls wird halt ein definiertes Schutzziel nicht ganz eingehalten. Ich habe jetzt nur Bedenken, dass sich solch eine neue "Musterlösung" dann als kostengünstige Ersatzmaßnahme herumspricht. Kommandant: "Ich will Sicherheitsgurte im Einsatzfahrzeug nachrüsten lassen." Verwaltungschef: "Sie wollen Sicherheitsgurte nachrüsten? Schreiben sie eine Anweisung auf Papier, das ist billiger und wurde in Gemeinde xy schon erfolgreich umgesetzt!" [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Mark8us 8S., Nideggen / NRW | 782544 | |||
Datum | 04.02.2014 10:19 | 13535 x gelesen | |||
Wenn der Leiter der Feuerwehr sich das vorgehen seines Löschzug/gruppenführers gefallen lässt ? Ich hätte da gesprächsbedarf, für die innere Organisation der Feuerwehr ist nur einer verantwortlich. | |||||
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Autor | Romn8ey 8M., Mainz / RLP | 782546 | |||
Datum | 04.02.2014 10:29 | 13294 x gelesen | |||
Interessanter Artikel. Allerdings sehr provokativ geschrieben. Was ist denn schon ein 27 Jahre altes Feuerwehrfahrzeug? Nun ein ist richtig. Es entspricht nicht mehr unbedingt den aktuellen Standards. Erfüllen sie denn wegen ihrem Alter nicht mehr ihren Zweck? Natürlich weiß ich auch, dass Fahrzeuge in diesem Alter einiges mehr an Reparaturbedarf haben, als neue Fahrzeuge und auch mehr Pflege bedürfen. Das alles sind auch Faktoren, die entsprechende Kosten verursachen, die auf Dauer zu überlegen sind. Wenn ich das richtig verstanden habe, sind bereits neue Fahrzeuge genehmigt worden. Eins davon sei wohl schon ausgeschrieben gewesen sein, jedoch fehlerhaft. Aber immerhin. Aber zu argumentieren, dass ein neues Fahrzeug her muss, weil das alte Fahrzeug nicht über ausreichend Anschnallgurte verfügt, sehe ich persönlich als besonders kritisch und nicht durchdacht. Nun geht es in dem Artikel auch um die Dienstanweisung, dass Alarmfahrten ohne Nutzung der Wegerechte zu erfolgen hat, da so ein wenig Sicherheit gewährleistet werden soll. Ob das denn so möglich ist, mag ich zu bezweifeln. Viel sinnvoller wäre eine Dienstanweisung gewesen, die dazu auffordert, bei Einsatzfahrten die akustischen und optischen Warneinrichtungen zu verwenden. Und das vom Ausrücken bis zum Eintreffen und zu jeder Tageszeit. Zudem könnte man auch anweisen, dass die Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuhalten sind. So wäre meiner Meinung nach mehr Sicherheit gewährleistet und die Verkehrsteilnehmer registrieren dennoch, dass sich die Fahrzeuge auf einer Fahrt zu einem Einsatz befinden und können entsprechend Platz schaffen. Wenn es um neu zu beschaffende Fahrzeuge geht, sind immer wieder solch interessante Diskussionen festzustellen, bei denen oftmals haltlose Argumente vorgebracht werden, die jedoch zu sehr viel Aufregungen führen. Mit kameradschaftlichen Grüßen | |||||
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Autor | Domi8nic8 W.8, Nohra / Thüringen | 782547 | |||
Datum | 04.02.2014 10:33 | 13275 x gelesen | |||
Sicherheit geht vor, aber wenn ich ehrlich bin, bei den meisten Einsatzfahrten ob in er Stützpunktwehr in der ich war und in meiner Heimat Feuerwehr habe ich mich und auch keiner meiner Kameraden im Löschfahrzeug angeschnallt mit Ausnahme wir sind zu Einsätzen auf die Autobahn gefahren. Nur im MTW und Kommandowagen habe ich mich persönlich angeschnallt oder wenn wir zum Ausscheid oder Bewegungsfahrt mit der LF unterwegs waren. Meist ordnet man auf der Einsatzfahrt seine PSA noch und ist doch dann auch schon da bevor man sich angeschnallt hat. Mit kameradschaftlichen Gruß Dominic Wenkel FFw Nohra VG Hainleite | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 782548 | |||
Datum | 04.02.2014 10:34 | 13460 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Uwe S. Kommandant: "Ich will Sicherheitsgurte im Einsatzfahrzeug nachrüsten lassen." Ok, dann lasse ich mich vom Bgm schriftlich anweisen, eine solche Dienst-Anweisung zu erlassen. Allerdings mit Durchschlag an den Bgm, dass damit die Grundeinsatzzeit aufgrund der Anweisung des Bgm nicht mehr einzuhalten ist. Dann ist doch alles wieder gut - ok, wer auf die FW wartet, muss halt ein wenig länger warten... MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient Finanzen --> Stadt/Gde ----- Personal --> Bürgerschaft | |||||
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Autor | Ralf8 K.8, Köln / NRW | 782551 | |||
Datum | 04.02.2014 10:43 | 13302 x gelesen | |||
Na ich hoffe nur, dass sich in den Einsatzfahrzeugen dieser Feuerwehr, die bereits über Anschnallgurte verfügen, sich auch tatsächlich alle auf der Einsatzfahrt anschnallen.... :-) | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 782553 | |||
Datum | 04.02.2014 10:56 | 13067 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ralf K. dass sich in den Einsatzfahrzeugen dieser Feuerwehr, die bereits über Anschnallgurte verfügen, sich auch tatsächlich alle auf der Einsatzfahrt anschnallen.... :-) Nach all den schweren Unfällen mit vielen Verletzten und auch Toten in den letzten Jahren, sollte es das normalste der Welt sein, sich in allen Fzgen, auch FW-Fzge, anzuschnallen - und zwar immer und ohne Ausnahme. Sicherheit geht vor, und wenn das ein wenig Zeit kostet, dann ist das halt so. Gruß, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient Finanzen --> Stadt/Gde ----- Personal --> Bürgerschaft | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 782554 | |||
Datum | 04.02.2014 11:06 | 13258 x gelesen | |||
hallo, Ich sehe das jetzt eher als eine "politische" Aktion. Wenn man den Bericht über die stockende Ersatzbeschaffung liest könnte man schon meinen das die Aktion eher in Richtung Verwaltung gemünzt ist. Einfach um denen mal etwas Dampf untern Hintern zu machen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Dirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen | 782557 | |||
Datum | 04.02.2014 12:26 | 12780 x gelesen | |||
Was soll das? Das Ganze ist doch eher ein Ärgern der Verwaltung wegen der stockenden Ersatzbeschaffung. Guckt man sich den Fuhrpark an, dann muss ich man allerdings die Frage stellen, warum nun diese Verzögerung so schlimm zu sein scheint. Der Fuhrpark ist durchweg nicht so alt und ein Fahrzeug mit 27 Jahren ist leider auch keine Seltenheit. Klar ist es ärgerlich wenn sich so etwas hinzieht, aber die Feuerwehr ist eben nicht allein im öffentlichen Leben und da gibts auch viele andere Bereiche die Geld benötigen und bekommen müssen. (Schulen etc.) Und den Punkt Sicherheit der Kameraden hier ins Spiel zu bringen ist mehr als albern. Damit will ich gar nicht sagen, dass der Ansatz falsch ist. Natürlich erhöhen Gurte die Sicherheit im Fahrzeug immens und die Sicherheit der Einsatzkräfte ist ein elementar wichtiger Punkt. Nur warum diese Forderung jetzt?? War die Sicherheit der Kameraden in den letzten 27 Jahren egal? Oder warum forderte man nicht schon viel eher die Nachrüstung von Gurten in den Fahrzeugen?? Das Ganze ist ein Politikum und rein nur dazu gedacht Druck auf die Verwaltung aus zu üben. | |||||
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Autor | Sasc8ha 8M., Mauchenheim / Rheinland-Pfalz | 782558 | |||
Datum | 04.02.2014 12:37 | 12857 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Einfach um denen mal etwas Dampf untern Hintern zu machen. Das mag ja gerechtfertigt sein. Aber die Argumentation ist doch eher schwach: Das Unfallrisiko wird nicht durch die Nutzung des Blaulichts deutlich gesteigert, sondern durch die Kombination von Aufregung, Eile und die Nutzung von Sonderrechten. Ob letzteres ebenfalls untersagt wurde, geht für mich aus dem Bericht nicht eindeutig hervor. Aber zumindest die ersten beiden Punkte kann man nicht per Dienstanweisung "abstellen" und damit bleibt ein erhöhtes Risiko. Die Nutzung der Sondersignale selbst hingegen wird wahrscheinlich eher einen risikosenkenende Wirkung haben, da die anderen Verkehrsteilnehmer auf die besondere Situation des roten Autos mit den blauen Lampen aufmerksam gemacht werden. | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 782569 | |||
Datum | 04.02.2014 15:13 | 12547 x gelesen | |||
Betrachten wir den Fall doch einmal losgelöst von der konkreten Kommune, die auch über modere Fahrzeuge verfügt. Übertragen wir den Fall auf eine kleine Kommune im Nirgendwo, die nur ein einziges richtiges LF hat, ebenfalls 27 Jahre alt, ohne Gurte im Mannschaftsraum und für Maschinist / GF. Gleiche Dienstanweisung. Und dann ? Hat die Feuerwehr nicht unverzüglich (!) nach Alarmeingang die Alarmabarbeitung zu beginnen. Bedeutet nicht "unverzüglich" nach den einschlägigen Feuerwehrgesetzen, Kommentaren, Vollzugbekanntmachungen etc. im Falle eines Brandes die Fahrt zum Einsatzort mit Sondersignal, wenn Menschenleben oder große Sachwerte gefährdet sind ??? Eine derartige Dienstanweisung ohne Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde (Regierung) ? Ich würde eine solche Dienstanweisung NICHT erlassen. Das Unfallrisiko ist nicht die SoSi sondern die Fahrweise des Maschinisten oder Verkehrsverstöße anderer Verkehrsteilnehmer. Um derartige Gefahren auszuschließen sollte man dann hier auch eine kommunale Dienstanweisung für alle Anwohner, Besucher etc. von "Nirgendwo" erlassen. Und schon ist das Ganze nur noch absurd. o.k. im konkreten Fall geht es darum die Verwaltung vorzuführen..... ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Pete8r L8., Chemnitz / Sachsen | 782578 | |||
Datum | 04.02.2014 16:20 | 12429 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker L.Eine derartige Dienstanweisung ohne Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde (Regierung) ? Und woher genau nehmen wir in den meisten Ländern eben genau diese Aufsichtsbehörde Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben. (Friedrich Hebbel) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Erkrath / Nordrhein-Westfalen | 782582 | |||
Datum | 04.02.2014 16:38 | 12265 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter L.Und woher genau nehmen wir in den meisten Ländern eben genau diese AufsichtsbehördeGoogle einfach mal nach "Kommunalaufsicht [Bundesland]" in der Regel ist das der Kreis oder (sofern vorhanden) Regierungsbezirk. Letzten Endes kann man dir diese Frage im jeweiligen Innenministerium beantworten. Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Pete8r L8., Chemnitz / Sachsen | 782584 | |||
Datum | 04.02.2014 16:40 | 12103 x gelesen | |||
Genau diese werden seltenst bei so etwas tätig, genau deshalb die Frage. Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben. (Friedrich Hebbel) | |||||
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Autor | Pete8r L8., Chemnitz / Sachsen | 782586 | |||
Datum | 04.02.2014 16:43 | 12075 x gelesen | |||
Vergessen Schau mal genauer bspw. in mein SächsBRKG..... Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben. (Friedrich Hebbel) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Erkrath / Nordrhein-Westfalen | 782587 | |||
Datum | 04.02.2014 16:47 | 12126 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter L.Genau diese werden seltenst bei so etwas tätig, genau deshalb die Frage.Solche Instutionen brauchen zwei Dinge um tätig zu werden: eine Rechtgrundlage (wie jede andere Behörde auch) und die Kenntnis von einem Sachverhalt (wie jede andere Behörde auch). Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Erkrath / Nordrhein-Westfalen | 782588 | |||
Datum | 04.02.2014 16:51 | 12024 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter L.Schau mal genauer bspw. in mein SächsBRKGHab ich. Ist doch in §5 alles klar gegeregelt. Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Pete8r L8., Chemnitz / Sachsen | 782591 | |||
Datum | 04.02.2014 17:20 | 12034 x gelesen | |||
Wer ist gleich nochmal für die Leistungsfähigkeit seiner Fw. verantwortlich? Genau für diesen Fall gibt es eben in Sachsen keinerlei Möglichkeit einer Fachaufsicht. Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben. (Friedrich Hebbel) | |||||
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Autor | Sven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen | 782601 | |||
Datum | 04.02.2014 20:27 | 11882 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker L.Betrachten wir den Fall doch einmal losgelöst von der konkreten Kommune, die auch über modere Fahrzeuge verfügt. Nehmen wir an in der Gemeinde wären finanzielle Mittel ausreichend vorhanden, es passiert aber nichts und dann? Wir haben doch Unfälle genug gesehen, es gibt die Volvo Überschlagvideo´s. In einer Partnerwehr wurde vor kurzem 1 Kamerad bei einem Überschlag getötet. Warum soll ich ehrenamtlich in einer unsicheren Kiste ausrücken, wenn ohnehin Todesrisiko wie Unfallrisiko um ein vielfaches höher sind? Mit freundlichen Grüßen Sven | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 782612 | |||
Datum | 04.02.2014 22:07 | 11835 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven N.Warum soll ich ehrenamtlich in einer unsicheren Kiste ausrücken, wenn ohnehin Todesrisiko wie Unfallrisiko um ein vielfaches höher sind? Nach diesem sicherlich durchaus richtigen Ansatz sind sofort 70 bis 80 % der Fahrzeuge (und Feuerwehren) außer Dienst zu nehmen. Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Jan 8P., Arnsberg / NRW | 782618 | |||
Datum | 05.02.2014 07:40 | 11524 x gelesen | |||
Es wird zurückgerudert: http://www.nw-news.de/owl/kreis_guetersloh/schloss_holte_stukenbrock/schloss_holte_stukenbrock/10340516_Martinshorn-Dienstanweisung_wohl_ungueltig.html Dieser Post gibt nur meine ganz private Meinung wieder und steht in keinem Zusammenhang mit irgendwelchen Organisationen, Institutionen, Firmen o.ä. | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 782620 | |||
Datum | 05.02.2014 07:58 | 11324 x gelesen | |||
Hallo Sascha Geschrieben von Sascha M. Die Nutzung der Sondersignale selbst hingegen wird wahrscheinlich eher einen risikosenkenende Wirkung haben, da die anderen Verkehrsteilnehmer auf die besondere Situation des roten Autos mit den blauen Lampen aufmerksam gemacht werden. Man könnte jetzt boshafterweise behaupten, dass anscheinend mit Einschalten des Sondersignals automatisch die gefahrene Höchstgeschwindigkeit steigt und anscheinend bei dieser Feuerwehr dann nur noch irgendwelche Rambos unterwegs sind, die ein Fahrzeug nicht unfallfrei von A nach B bewegen können. Ich gehe doch davon aus, dass auch hier verantwortungsbewwusste Menschen am Steuer sitzen. Wie wirds jetzt ausserdem sein, wenn sich im neuen HLF die Jungs während der Fahrt mit Atemschutz ausrüsten. Dann sind die ja auch mal eine ganze Zeit nicht angeschnallt. Bleibt der Maschinist nach Dienstanweisung in der nächsten Parkbucht stehen? Wenn dies als Heilmittel helfen würde, dann dürfte ja im zweifelhaften Umkehrschluss jeder zivile LKW-Fahrer ohne Sicherheitsgurt fahren. Mich würde interessieren, ob in den anderen Fahrzeugen immer jeder angeschnallt ist. Zwéifel ?????? mkg WErner | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 782624 | |||
Datum | 05.02.2014 08:36 | 11563 x gelesen | |||
Hallo, mal wieder einer der schlecht recherchierten Presseberichte. Man will anscheinend immer mehr die Leser für dumm verkaufen. Seit 1974 müssen Autohersteller in der Bundesrepublik Deutschland Sicherheitsgurte in ihren Fahrzeugen verbauen. Für Feuerwehrfahrzeuge gilt diese Regelung ab 1992 ebenso. Nur Atemschutzgeräteträger müssen nicht angeschnallt sein. 1. Seit 1970 (sofern Befestigungspunkte vorhanden, ansonsten seit 1974) müssen PKW auf den Vordersitzen mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sein, auf den Rücksitzen erst seit Mai 1979 (jeweils Erstzulassungsdatum). 2. Anschnallpflicht bei vorhandenen Gurten erst seit 1976, auf Rücksitzen erst seit 1984. 3. Seit 1992 müssen andere Fahrzeuge (keine PKW) mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sein, bei Reisebussen erst seit 1999, bei Linienbussen besteht keine Ausrüstungspflicht. 4. Für Feuerwehrfahrzeuge gilt keine andere Regelung. 5. Mir ist keine Ausnahme bekannt, die speziell Atemschutzgeräteträger ausschließt. Auf Anfrage der NW sagte Christoph Schöneborn, dass auch alte Fahrzeuge bis zu ihrer Ausmusterung betrieben werden dürfen, solange sie zugelassen sind. Dennoch seien die fehlenden Gurte "in keiner Weise zeitgemäß, vor allem bei eiligen Einsätzen". Dies gilt für alle Kraftfahrzeuge, nicht nur für Feuerwehrfahrzeuge. Sind wir mal ehrlich: Hier geht es nicht um die Sicherheitsgurte, hier geht es lediglich um die Frustreaktion, weil ein versprochenes Fahrzeug noch nicht beschafft wurde. Andere Wehren wären mit solch einem Fuhrpark hoch zufrieden, würden auch gerne noch ein LF16 aus den späten 80ern und ein Kat-S-LF16-TS nehmen und weiter problemlos einsetzen. Ich vermisse auch mal ganz klar in dem Zusammenhang die Aussage, ob denn Gurte nachrüstbar sind. Falls entsprechende Befestigungspunkte da sind, wäre dies ein durchaus vertretbarer Aufwand. Alle Feuerwehrfahrzeuge vor Baujahr 1992, die keine Gurte besitzen, nun deswegen sofort stillzulegen, wäre wohl etwas überzogen. In dem Fall sollte man erstmal prüfen, ob eine Nachrüstung möglich ist. Da das ja anscheinend plötzlich so wichtig ist, gibt es hier sicherlich tausende Feuerwehren bundesweit, die ihre Fahrzeuge schon haben nachrüsten lassen. Zumindest bei unveränderten Fahrerhäusern (Truppfahrzeuge), aber auch bei den Vordersitzen der meisten anderen Fahrzeuge sowie Fahrzeugen auf Kleintransporterfahrgestellen, selbst wenn der Mannschaftsraum nicht dem Serienfahrgestell entspricht (z.B. TSF) ist die Nachrüstung problemlos möglich und kostet pro Gurt meist höchstens 100-200,-. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 782632 | |||
Datum | 05.02.2014 09:07 | 11288 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von ... "Warum soll ich ehrenamtlich in einer unsicheren Kiste ausrücken, wenn ohnehin Todesrisiko wie Unfallrisiko um ein vielfaches höher sind?" Und dieses Unfallrisiko ist erst jetzt, kurz vor der Versammlung, bekannt geworden? Tja, die Welt will betrogen werden. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Dirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen | 782640 | |||
Datum | 05.02.2014 10:29 | 11228 x gelesen | |||
Genau das hab ich auch gedacht. Warum die Forderung nach Gurten nicht schon vor zwanzig Jahren, oder vor zehn. Da wäre es dann wohl möglich gewesen, dass nach zu rüsten. Hier gehts nicht um die Sicherheit der Kameraden. Hier will die Feuerwehr ihre Macht demonstrieren, sonst nichts. | |||||
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Autor | Sven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen | 782644 | |||
Datum | 05.02.2014 10:54 | 11111 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.Und dieses Unfallrisiko ist erst jetzt, kurz vor der Versammlung, bekannt geworden? Tja, die Welt will betrogen werden. Dies war eher eine allgemein gestellte Fragestellung, zu den von mir skizzierten Rahmenbedingungen.. Ansonsten sehe ich es wie du, allerdings dauert es aus eigener Erfahrung auch teilweise bis zur Bewusstwerdung/ Informationsgewinn einige Zeit, da kann schon mal das Gefühl ne Rolle spielen, wir sind die Feuerwehr, wir eilen zur Hilfe - für einen Unfall mit dem Einsatzfahrzeug kein oder wenig Bewusstsein. Oder der Fall wird nicht betrachtet, einfach mal außerhalb rumfragen - welche statistische Gewichtung eine Einsatzfahrt hat. Ist dann das Bewusstsein für ein Problem da, sollten auch die nötigen Maßnahmen getroffen werden, diese werden in der Einzelfallbetrachtung aber auch unterschiedlich sein. Manchmal wird ja auch mit allen zur Verfügung stehenden Fhzg. zum PKW-Brand ausgerückt, wenn dann die alten Kisten und unnötiges Personal auf dem Hof bleiben ist das auch schon ein Punkt. Mir ist klar, dass das ohnehin so sein sollte, aber ich weiß auch wie es oft noch landauf - landab aussieht. Nachrüsten von Gurten, realistische Aussortierung von unnötigen Fhzg. ... Mit freundlichen Grüßen Sven | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 782646 | |||
Datum | 05.02.2014 10:58 | 11222 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk G.Genau das hab ich auch gedacht. Warum die Forderung nach Gurten nicht schon vor zwanzig Jahren, oder vor zehn. Da wäre es dann wohl möglich gewesen, dass nach zu rüsten. Hier gehts nicht um die Sicherheit der Kameraden. Man sollte nur nicht pauschalieren. Wir alle wissen nicht ob und wie oft die Feuerwehr den Träger schon darauf aufmerksam gemacht hat das etwas geschehen muß. Und vielleicht kam da schon das Argument "in 5 Jahren wird der doch eh ersetzt". Und Mittlerweile sind halt doch 10 Jahre vergangen. Ich kann das in dem Fall nicht sagen aber es ist doch alles mögliche das es auch Zwischenstufen gab und nicht sofort die volle Eskalationsstufe gezogen wurde, quasi als letztes Mittel weil man immer wieder vertröstet wird. Solche Fälle gibts nämlich auch zu genüge, das dann irgendwann so eine Trotzreaktion kommt die natürlich für alle die zum ersten mal von dem Fall hören recht krass klingt. Natürlich isses Käse, aber eben, bitte ab und zu auch die Gesamtumstände betrachten. Geschrieben von Dirk G. Hier will die Feuerwehr ihre Macht demonstrieren, sonst nichts. Kann sein, muß aber nicht. Vielleicht isses auch Hilflosigkeit ....... Viele Grüße Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Dirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen | 782650 | |||
Datum | 05.02.2014 11:14 | 11149 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian S.
Mag möglich sein, mutet aber bei einem 27 jahre alten Fahrzeug, dem neuere Fahrzeuge zur Seite stehen, nicht so an. Dennoch muss man natürlich alle Seiten betrachten. Es wird aber auch immer moderner krasse Massnahmen zu verhängen. Sei es der geschlossene Austritt oder eben sowas hier. Wir sind halt nicht allein auf der Welt, da gibts viele Dinge die gemacht und beazhlt werden müssen. | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen | 782739 | |||
Datum | 05.02.2014 18:40 | 11290 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sven N. Warum soll ich ehrenamtlich in einer unsicheren Kiste ausrücken, wenn ohnehin Todesrisiko wie Unfallrisiko um ein vielfaches höher sind? Also in einer Fw, in der man (unangeschnallt) einem besonderen "Todesrisiko" ausgesetzt ist, möchte ich auch nicht Mitglied sein (weil dann selbst mit (Becken)Gurten noch ein großes Restrisiko sonstiger Traumata bleibt). Kann man denn nicht so fahren, das man seinen Auftrag mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nachkommen kann, also aufs "Ankommen" bezogen? (manchmal ist halt der "Mensch" das Problem, nicht die "Maschine") mkg hwk | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 782754 | |||
Datum | 05.02.2014 21:39 | 11075 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven N.:Warum soll ich ehrenamtlich in einer unsicheren Kiste ausrücken, wenn ohnehin Todesrisiko wie Unfallrisiko um ein vielfaches höher sind? Geschrieben von Christian F. Nach diesem sicherlich durchaus richtigen Ansatz sind sofort 70 bis 80 % der Fahrzeuge (und Feuerwehren) außer Dienst zu nehmen. Richtig, wir schreiben an den Bund, das wir sofort alle LF 16 TS ersetzt haben wollen, sollen stellen wir den Katastrophenschutz ein. Gruß Heinrich | |||||
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