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Thema | Feuerwehrführerschein ab wann? | 2 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Andr8eas8 T.8, Weitfeld / Bayern | 782001 | |||
Datum | 28.01.2014 21:23 | 2075 x gelesen | |||
Hallo, ioch hab eine Frage zum Feuerwehrführerschein Bayern. In der... Verordnung zur Erteilung einer Fahrberechtigung an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes (Bayerische Fahrberechtigungsverordnung - FBerV) steht ja, dass man mind. 2 Jahre im Besitz der FS-Klasse B sein muss. Zählt da Begleitetes Fahren auch dazu? | |||||
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Autor | Stef8an 8O., Schöngeising / Bayern | 782011 | |||
Datum | 29.01.2014 06:50 | 811 x gelesen | |||
Meines Wissens handelt es sich beim begleiteten Fahren um keine eigene Führerscheinklasse, sondern sie gehört zur Klasse B dazu. Somit sollte also auch das begleitete Fahren zu der Frist von 2 Jahren zählen. Das ist zumindest das, was ich noch weiß, als dieses Thema in diversen Medienberichten und Internetforen rumschwirte. Für absolute Sicherheit würde ich lieber bei der Fahrerlaubnisbehörde nachfragen. | |||||
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