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ThemaFeuerwehrführerschein ab wann?2 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorAndr8eas8 T.8, Weitfeld / Bayern782001
Datum28.01.2014 21:232075 x gelesen
Hallo,

ioch hab eine Frage zum Feuerwehrführerschein Bayern.

In der...
Verordnung zur Erteilung einer Fahrberechtigung an Angehörige
der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste,
des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes
(Bayerische Fahrberechtigungsverordnung - FBerV)

steht ja, dass man mind. 2 Jahre im Besitz der FS-Klasse B sein muss.
Zählt da Begleitetes Fahren auch dazu?

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AutorStef8an 8O., Schöngeising / Bayern782011
Datum29.01.2014 06:50811 x gelesen
Meines Wissens handelt es sich beim begleiteten Fahren um keine eigene Führerscheinklasse, sondern sie gehört zur Klasse B dazu. Somit sollte also auch das begleitete Fahren zu der Frist von 2 Jahren zählen. Das ist zumindest das, was ich noch weiß, als dieses Thema in diversen Medienberichten und Internetforen rumschwirte.
Für absolute Sicherheit würde ich lieber bei der Fahrerlaubnisbehörde nachfragen.

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