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ThemaDruckwasserdichte Steckverbindungen.... neue UVV-Vorgaben!41 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
Infos:
  • FUK-Empfehlung zu druckwasserdichten Steckverbindungen (IP 67)
  • Was bedeutet IP-Schutz ?
  •  
    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW781992
    Datum28.01.2014 20:2513561 x gelesen
    Hallo,

    von vielen unbemerkt liefen seit vielen Monden heftige Diskussionen um die Notwendigkeit/Sinnhaftigkeit von druckwasserdichten Steckverbindungen bei der Feuerwehr... Das ist das Ergebnis:
    http://www.fuk-mitte.de/sites/fuk-mitte.de/files/export/Infoblatt%2002%20des%20SG%20FWH%20elektrische%20Steckverbindungen%202014-01-24.pdf

    Wie geht Ihr damit um?
    Was macht Ihr mit den alten bzw. neuen Kabeltrommeln?

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg782010
    Datum29.01.2014 06:4310774 x gelesen
    Moin,

    es ist ein immerwährender Kampf, nicht nur in der Feuerwehr.

    Solange für die Elektroversorgung auf Baustellen auch nicht mehr als IP 44 für Steckverbindungen gefordert werden, wird es auch weiterhin diese Diskussionen geben.
    Obwohl jede einschlägige Gefährdungsbeurteilung für eine HiOrg etwas anderes sagt.

    Die Versuche der DGUV zeigen nur das, was eigentlich jeder ambitionierte Handwerker weiss.
    Egal, was auf Steckverbindungen draufsteht, im gesteckten Zustand wird dieser Schutz in der Regel nicht erreicht.

    Ausnahme: einige wenige Produkte mit Dichtring, bei denen der Hersteller die IP 44 auch im gesteckten Zustand garantiert (ganz so, wie z.B. in der VDE 0620 gefordert).

    Steckverbindungen IP 68 haben halt einen riesigen Vorteil im Einsatz: Stecken, verriegeln, hinlegen ... und keine Gedanken darüber machen, ob's an der Stelle jetzt nass wird oder nicht ...

    Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
    www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
    www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt
    twitter.com/HSE_volunteer

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern782022
    Datum29.01.2014 08:4510577 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich C.von vielen unbemerkt liefen seit vielen Monden heftige Diskussionen um die Notwendigkeit/Sinnhaftigkeit von druckwasserdichten Steckverbindungen bei der Feuerwehr... Das ist das Ergebnis:
    http://www.fuk-mitte.de/sites/fuk-mitte.de/files/export/Infoblatt%2002%20des%20SG%20FWH%20elektrische%20Steckverbindungen%202014-01-24.pdf

    Wie geht Ihr damit um?


    Hmmm, ich habs durchgelesen und sehe keinen Wiederspruch darin zur bei uns gelebten Praxis.


    Geschrieben von Ulrich C.Was macht Ihr mit den alten bzw. neuen Kabeltrommeln?

    Inwiefern? Unsere haben seit Jahrzehnten die entsprechenden Steckverbindungen, oder spielst du darauf an das irgendwo normale Obi-Trommeln im Umlauf sind?


    Viele Grüße
    Christian




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    AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern782026
    Datum29.01.2014 09:0410343 x gelesen
    Geschrieben von Christian S.Unsere haben seit Jahrzehnten die entsprechenden Steckverbindungen, oder spielst du darauf an das irgendwo normale Obi-Trommeln im Umlauf sind?
    Die Leitungstrommeln werden meistens nicht das Problem sein, sondern der OBI-Trennschleifer, Bohrmaschine oder anderes hü elektrisches Werkzeug. Stecker mit Bajonettverschluss sind da die Ausnahme und meistens nur vorhanden, wenn hier selbst rumgebastelt wurde.

    Audiatur et altera pars.

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz782028
    Datum29.01.2014 09:1010125 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Adolf H.Die Leitungstrommeln werden meistens nicht das Problem sein, sondern der OBI-Trennschleifer, Bohrmaschine oder anderes hü elektrisches Werkzeug. Stecker mit Bajonettverschluss sind da die Ausnahme und meistens nur vorhanden, wenn hier selbst rumgebastelt wurde.

    Das dürfte bei 99,9% allen Elektrowerkzeuges der Fall sein, egal wo du es kaufst. Es sei denn, du beziehst es zum dreifachen Marktpreis vom Feuerwehr-Spezialausstatter. Der hat dann da gegen satten Aufschlag schon die passende Steckverbindung verbaut. Kann (und darf) aber auch jeder gelernte Elektriker umrüsten, meist deutlich günstiger.

    Gruß,
    Michael

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 782029
    Datum29.01.2014 09:1610131 x gelesen
    REMS Säbelsäge: kein Bajonett
    HILTI TE irgendwas: kein Bajonett
    Kärcher Wassersauger: kein Bajonett
    diverse Trennschleifer: kein Bajonett
    Fein Multimaster: kein Bajonett

    und alles sicher nicht irgendwo auf dem Grabbeltisch bei Aldi gekauft. ..

    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

    "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern782030
    Datum29.01.2014 09:169967 x gelesen
    Geschrieben von Adolf H. sondern der OBI-Trennschleifer, Bohrmaschine oder anderes hü elektrisches Werkzeug. Stecker mit Bajonettverschluss sind da die Ausnahme und meistens nur vorhanden, wenn hier selbst rumgebastelt wurde.

    Naja, also hier werden bei solchen Geräten die Stecker durch Fachpersonal getauscht, anscheinend ist bei uns mal wieder alles anders, Obi-Winkelschleifer mit China-Steckern sucht man hier vergbelich, würde bei der Elektroprüfung auch beanstandet werden.


    Gruß
    Christian




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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern782031
    Datum29.01.2014 09:1710091 x gelesen
    Geschrieben von Florian B.REMS Säbelsäge: kein Bajonett
    HILTI TE irgendwas: kein Bajonett
    Kärcher Wassersauger: kein Bajonett
    diverse Trennschleifer: kein Bajonett
    Fein Multimaster: kein Bajonett

    und alles sicher nicht irgendwo auf dem Grabbeltisch bei Aldi gekauft. ..


    Ja und? Was hindert daran den Stecker zu tauschen? Wenn er hinüber ist muß man das auch machen, dazu wird das Gerät auch nicht eingeschickt.
    Ich sehe das Problem nicht.


    Gruß
    CS




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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 782032
    Datum29.01.2014 09:1910071 x gelesen
    Geschrieben von Christian S.Ja und?

    Ich wollte nur der These widerlegen das es solche "Probleme" nur gibt wenn man billiges Werkzeug kauft. An dem "Problem" ändert es nichts.

    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY782033
    Datum29.01.2014 09:249910 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Florian B.ch wollte nur der These widerlegen das es solche "Probleme" nur gibt wenn man billiges Werkzeug kauft.

    eigentlich sollte einem solch ein China-Schrott zu teuer sein. Wenn man gutes Werkzeug kauft, das auch im Ernstfall funktioniert, dann plädiere ich für Qualitätswerkzeug, egal ob jetzt aus D, CH oder sonstwoher.
    Baumarktwerkzeug hat in den Feuerwehrfahrzeugen nichts verloren. So zumindest meine unmaßgebliche Meinung. Und wie es Christian schon geschrieben hat, hindert niemand einen, die Stecker von einem Fachmann wechseln zu lassen.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW782037
    Datum29.01.2014 09:3010216 x gelesen
    Geschrieben von Christian S.Hmmm, ich habs durchgelesen und sehe keinen Wiederspruch darin zur bei uns gelebten Praxis.


    wieso hat der Stecker eine IP 68-Forderung, die Blechtrommel aber nur eine 44er..?

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern782038
    Datum29.01.2014 09:329879 x gelesen
    Geschrieben von Florian B.und alles sicher nicht irgendwo auf dem Grabbeltisch bei Aldi gekauft. ..
    Oh, das war jetzt nicht meine Intention. Ich wollte nur das Stichwort Obi aufgreifen, wo man übrigens auch Qualitätswerkzeug kaufen kann.
    Es ist natürlich möglich, solche Stecker nachrüsten zu lassen. Aber wer führt das konsequent für alle Geräte durch? Das werden wohl eher die wenigsten sein.

    Audiatur et altera pars.

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern782039
    Datum29.01.2014 09:339965 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich C.wieso hat der Stecker eine IP 68-Forderung, die Blechtrommel aber nur eine 44er..?

    Ich gehe davon aus das man annimmt das es schneller passiert das eine Steckverbindung unter Wasser gerät (siehe auch Bild in dem von dir verlinkten Dokument) als eine Trommel die man ja bewußt an einem definierten Platz aufstellt, meistens neben dem Stromerzeuger.

    Ansonsten mußt du das die Leute fragen die das Ding genormt haben.


    Viele Grüße
    Christian




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    Autorwern8er 8n., reischach / bayern782040
    Datum29.01.2014 09:359799 x gelesen
    Hallo Christian

    Geschrieben von Christian S.Naja, also hier werden bei solchen Geräten die Stecker durch Fachpersonal getauscht,

    dto., wird bei uns auch so gemacht und dann nebenbei anstelle der Standard 3m-Anschlussleitung auch gleich mal eine entsprechend längere (>= 5 m) verbaut.

    Gibt´s da nicht sogar für Feuerwehren eine Vorschrift über den Mindestquerschnitt der Anschlussleitung ( 1,5 Quadratß) oder bin ich da auf dem falschen Dampfer?


    mkg

    WErner

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern782041
    Datum29.01.2014 09:359889 x gelesen
    Geschrieben von Adolf H.Es ist natürlich möglich, solche Stecker nachrüsten zu lassen. Aber wer führt das konsequent für alle Geräte durch?

    Wie schon geschrieben, wir machen das konsequent, auch bei den 400 Volt Verbindungen, lediglich ein Gerät wurde nicht umgerüstet weils baulich nicht möglich ist (Anbaustecker), bzw. kein passender Stecker lieferbar.


    Gruß
    Christian




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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern782042
    Datum29.01.2014 09:369758 x gelesen
    Geschrieben von werner n.dto., wird bei uns auch so gemacht und dann nebenbei anstelle der Standard 3m-Anschlussleitung auch gleich mal eine entsprechend längere (>= 5 m) verbaut.

    Das sowieso, vernünftiges Kabel mit ordenlichem Querschnitt und Länge, seit kurzem auch mit aufgedrucktem Ortsnamen und in Signalfarbe.


    Gruß
    CS




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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz782043
    Datum29.01.2014 09:389949 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich C.wieso hat der Stecker eine IP 68-Forderung, die Blechtrommel aber nur eine 44er..?

    Bis der Stecker unter Wasser liegt, braucht's an der Stelle nur ein paar cm hoch Wasser, da reicht u.U. eine Pfütze. Bis die Trommel unter Wasser steht, müßte die Pfütze schon locker 15-20cm tief sein. Bei Voraussetzung von etwas GMV sollte man meinen, dass da keiner eine Kabeltrommel reinstellt.

    Gruß,
    Michael

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz782045
    Datum29.01.2014 09:439803 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Adolf H.Ich wollte nur das Stichwort Obi aufgreifen, wo man übrigens auch Qualitätswerkzeug kaufen kann.

    Da bei uns in der Nähe kein Obi-Baumarkt zu finden ist, kann ich das nicht beurteilen. In den mir bekannten Baumärkten bekommt man mittlerweile nur noch Billig-Schrott, wenn man Qualitätswerkzeug haben will, muss man woanders einkaufen. Leider kaufen noch zu viele den Ramsch, so dass es sich für die Baumärkte anscheinend auch nicht lohnt, Qualität zu verkaufen.

    Geschrieben von Adolf H.Es ist natürlich möglich, solche Stecker nachrüsten zu lassen. Aber wer führt das konsequent für alle Geräte durch? Das werden wohl eher die wenigsten sein.

    Das glaube ich nicht. Bei den Feuerwehren im näheren Umkreis sind mir (von Laptops/Druckern auf ELW oder vergleichbarem mal abgesehen) keine Elektrogeräte ohne druckwasserdichte Stecker bekannt. Alle entsprechenden Geräte, die im Einsatzdienst verwendet werden, wurden nachgerüstet.

    Gruß,
    Michael

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    AutorMark8us 8R., Stockach / Baden-Württemberg782046
    Datum29.01.2014 09:489821 x gelesen
    Wenn es ein Kabelroller (hoffentlich ist das Wort richtig) ist wird das Kabel doch von Stecker zu Kupplung nur durchgeführt, oder täusch ich mich?
    Somit könnte die Trommel auch IP20 sein schafft aber vermutlich IP44.

    Bei einer Kabeltrommel mit mehreren Steckdosen zum einstecken dürfte es anders aussehen.

    Wo hast Du das denn rausgelesen? Habe nichts gefunden oder bin zu blind heute ???

    -----------------------------------------------------------
    Gruß
    Markus

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW782056
    Datum29.01.2014 10:2410038 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Bis die Trommel unter Wasser steht, müßte die Pfütze schon locker 15-20cm tief sein. Bei Voraussetzung von etwas GMV sollte man meinen, dass da keiner eine Kabeltrommel reinstellt.

    ja, das kommt gemeinhin zu dem Thema so rüber, argumentiert wird aber mit schlechteren Bedingungen als auf Baustellen - dann muss ich auch damit rechnen, dass die Kabeltrommel nicht steht, sondern beim Abrollen bzw. Stolpern/Ziehen umkippt...

    Hat da schon mal einer für die Fw-Kabeltrommeln (Blech und neu) in jeder Lage die Konsequenzen überlegt?

    edit: bzw. wie sehen die seit Jahren im Betrieb befindlichen Personenschutzschalter aus? Haben die auch alle Stecker in IP 68 - m.W. nein...

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz782059
    Datum29.01.2014 10:469837 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich C.edit: bzw. wie sehen die seit Jahren im Betrieb befindlichen Personenschutzschalter aus? Haben die auch alle Stecker in IP 68 - m.W. nein...

    Wir hatten früher welche ohne, Schutzschalter direkt im Stecker, dann ein Stück Kabel, Kupplung IP68. Jetzt PRCD-S mit 2 Kabelstücken und jeweils Stecker und Kupplung mit IP68 am Ende.

    Da ich den aber nur brauche, um in Fremdnetzen einzustecken, dort davon ausgehen muss, dass die dort befindliche Steckdose sicher nicht IP68 ist, brauch ich's da auch nicht unbedingt.

    Bei den Kabeltrommeln gehe ich mal davon aus, dass sie erst abgewickelt, dann eingesteckt werden. Und wenn das Teil beim abwickeln so ins Wasser gefallen ist, dass es unterging, gehe ich davon aus, dass der GMV zuschlägt und das Teil nicht mehr eingesteckt wird. Übliches Elektrowerkzeug ist auch nicht IP68, wenn da einer die Flex auf den Boden unter Wasser legt und
    anschließend einsteckt, hast du das gleiche Problem.

    Gruß,
    Michael

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz782060
    Datum29.01.2014 10:509725 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Markus R.Wenn es ein Kabelroller (hoffentlich ist das Wort richtig) ist wird das Kabel doch von Stecker zu Kupplung nur durchgeführt, oder täusch ich mich?

    Nein. Die bisherige "Blechtrommel" hatte einerseits das lange Stück Kabel mit Kupplung auf der Trommel, dann ins innere geführt, mit Schleifringen zum Rest kontaktiert und auf dem seitlichen Halter ein paar Meter Kabel mit Stecker aufgewickelt. Man konnte unabhängig voneinander den feststehenden seitlichen Teil bzw. das aufgewickelte Teil nutzen, z.B. konnte man erst einstecken und dann weiter abwickeln.

    Gruß,
    Michael

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    AutorMark8us 8R., Stockach / Baden-Württemberg782066
    Datum29.01.2014 12:309466 x gelesen
    Ja klar hatte ich schon wieder vergessen ... somit wäre IP67 schon besser.

    Danke für die konstruktive Kritik :-)

    -----------------------------------------------------------
    Gruß
    Markus

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    AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg782067
    Datum29.01.2014 12:319413 x gelesen
    Hallo Christian,

    wie macht ihr das an den schutzisolierten Geräten wie z.B. einer Säbelsäge? Einen Stecker mit Schutzkontakt anbringen? Bis jetzt hab ich noch keine IP68 mit Bajonett und ohne Schutzkontakt gesehen. Würd mich aber stark dafür interessieren.

    Gruß Micha

    Meine Erfahrung und persönliche Meinung!

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern782069
    Datum29.01.2014 12:399470 x gelesen
    Geschrieben von Michael S.wie macht ihr das an den schutzisolierten Geräten wie z.B. einer Säbelsäge? Einen Stecker mit Schutzkontakt anbringen?

    Ja.


    Geschrieben von Michael S.Bis jetzt hab ich noch keine IP68 mit Bajonett und ohne Schutzkontakt gesehen. Würd mich aber stark dafür interessieren.

    Wüßte auch nicht das es den gibt.


    Gruß
    CS




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    AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg782075
    Datum29.01.2014 13:039401 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christian S.wie macht ihr das an den schutzisolierten Geräten wie z.B. einer Säbelsäge? Einen Stecker mit Schutzkontakt anbringen?


    Ja.


    Ok, gab es da noch keine Probleme bei der BGV-A3? Bei uns wurde das an einem alten Gerät mal beanstandet. Blöderweise hab ich das bei der letzten Fahrzeugbeschaffung an der Säbelsäge natürlich verpennt....

    Gruß Micha

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern782076
    Datum29.01.2014 13:059316 x gelesen
    Geschrieben von Michael S.Ok, gab es da noch keine Probleme bei der BGV-A3? Bei uns wurde das an einem alten Gerät mal beanstandet. Blöderweise hab ich das bei der letzten Fahrzeugbeschaffung an der Säbelsäge natürlich verpennt....


    Da gab es bisher keine Beanstandungen, macht aber eine externe Firma insofern hab ich da keinen genaueren Einblick.


    Gruß
    Christian




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    AutorHelm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern782077
    Datum29.01.2014 13:089523 x gelesen
    hallo,
    hier hat sich mal jemand schon mal Gedanken dazu gemacht.

    MkG Helmut

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    AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg782079
    Datum29.01.2014 13:189377 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Helmut R.hallo,
    hier hat sich mal jemand schon mal Gedanken dazu gemacht.


    Danke! Sehr interessant. Ich schau mal bei unserem Hauslieferant ob der noch was passendes hat.

    Gruß Micha

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW782089
    Datum29.01.2014 14:529354 x gelesen
    Geschrieben von Helmut R. hallo,
    hier hat sich mal jemand schon mal Gedanken dazu gemacht


    danke, wieder was dazu gelernt...

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW782091
    Datum29.01.2014 15:069834 x gelesen
    Hallo,

    weitere Betrachtungen auch mit Hinweisen von hier führen zu Folgendem:

    Auch technisch bzw. für die Geräteprüfung ist der Austausch von Steckern allerdings nur auf den ersten Blick problemlos. Das gilt z.B. für zweiadrige Leitungen ("Euro-Stecker", "Konturen-Stecker") von Geräten ohne Schutzleiter. Die unten beschriebene Problematik mit Schuko-Steckern in der automatisierten Elektroprüfung kann natürlich auch bei "druwadi" (IP 67) Steckern auftreten, die künftig auch an zweiadrige Leitungen geschraubt werden müssen, wenn die auf Einsatzfahrzeugen verlastet sind, weil das ja sicherer sein soll...
    http://www.elektrofachkraft.de/fachwissen/fachartikel/technik/euro-oder-schuko-stecker-bei-2-adrigen-leitungen-von-schutzisolierten-geraten/

    Liegt natürlich alles an "ungeeigneten" Prüfmethoden, oder unkundigen Prüfern.... Wenn aber schon die Industrie die Probleme hat, dann erwarte ich gerade bei der Geräteprüfung erfahrungsgemäß für die Fw noch viel mehr! Gerade bei den großen Wehren (wo es zu viele Geräte für den ehrenamtlichen aber sachkundigen FF-Elektromeister gibt, und die "eingewiesenen" Geräteprüfer schnell überfordert sind)...

    Für den Fahrzeugausbau bedeutet das m.E., dass ALLE 230-V-Ladegeräte die entweder im Bereich des Pumpenraums oder am Boden eines Geräteraumes sind und nicht SICHER vor Wasserstrahl (z.B. im Bereich GR - und daneben - beim Kuppeln oder Entwässern o.ä.) bzw. vor "Pfützen" am Boden des Geräte- oder Staufaches (Regen, undichter Schlauch) usw. geschützt sind, künftig
    - anders zu verbauen sind und/bzw.
    - wenn Steckdosen/Stecker verwendet werden, die ggf. auch IP 67 sein müssen.
    Mindestens muss m.E. aber jeder Anwender eine Gefährdungsbeurteilung schreiben, wenn er das nicht macht - und zwar für jedes Fahrzeug bzw. jeden Fahrzeug-/Ausbautyp.

    Außerdem müssen natürlich auch alle Stecker z.B. an eingeschobenen hydraulischen Rettungsgeräten entsprechend umgebaut werden, wenn sie aus dem Fahrzeug entnommen werden können, weil dann könnten die ja auch entnommen und vor Ort abgesetzt betrieben werden - im Regen....
    Das wiederum hat Folgen für den Einbau der Dosen bzw. Stecker, weil die nötigen Stecker/Dosen in IP 67 einiges mehr Platz brauchen.

    Übrigens müssen dann natürlich auch alle in den letzten Jahren gekauften Schutzschalter (PRCD-S bzw. PRCD-K) umgebaut oder ausgetauscht werden, sofern sie nicht schon IP 67 sind, zumindest auf der Kupplungsseite und auch auf der Steckerseite, wenn sie als "-K" auch an Stromerzeugern mit Schutztrennung eingesetzt werden sollen.


    1. Schön wäre jetzt, wenn sich mal jemand hinsetzen würde und zu dem Thema eine umfassende Gefährdungsbeurteilung mit allen denkbaren Zuständen schreibt, Basis hat dafür die FUK-Einschätzung der Gefährdung zu sein. Bin gespannt, ob wir danach noch außer Tauchpumpen Elektrogeräte im Einsatz einsetzen dürfen und wie wir die Thematik Ladegeräte (230 V im Aufbau) angehen....
    2. Ich hoffe, dass die Unfallkassen eine Handreichung für den Umbau und die folgende Prüfung der Geräte erarbeiten werden.

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorGerr8it 8P., Buxtehude / Niedersachsen782094
    Datum29.01.2014 16:139160 x gelesen
    Geschrieben von Christian S....lediglich ein Gerät wurde nicht umgerüstet weils baulich nicht möglich ist (Anbaustecker), bzw. kein passender Stecker lieferbar.

    Moin!

    Was war denn da genau das Problem?

    Wir hatten auch mal so einen ähnlichen Fall. Da ging es um einen CEE IP67 Winkelstecker für den SEA am Drehleiterkranz. Damals konnte keiner was passendes liefern, bis wir in Italien bei Scame fündig geworden sind: Link

    PCE scheint da mittlerweile auch was gemacht zu haben, sogar als Phasenwender: Link

    Natürlich alles meine eigene Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen782103
    Datum29.01.2014 17:089237 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Ulrich C.
    Auch technisch bzw. für die Geräteprüfung ist der Austausch von Steckern allerdings nur auf den ersten Blick problemlos.
    Ich muß hier etwas widersprechen. Ich beziehe mich mal ausnahmslos auf:
    DIN EN 60745 - Handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge -Sicherheit -Teil 1...
    Es gibt natürlich noch weitere Teile 2, die sich mit Zusatzforderungen der unterschiedlichen Gerätearten beschäftigen. Tlw. gilt auch noch DIN EN 50144 mit seinen Teilen.

    Der Netzanschluß ist durch die Bewegungen und evtl. versehentlicher Zerstörung natürlich besonders berücksichtigt. Kein Mensch kann erwarten, das in allen Ecken der Welt ein "Erstausrüsterkabel" schnell zur Verfügung steht. Deshalb sind Anforderungen gestellt, die für Netzanschluß, Zugentlastung, Knickschutz usw. auch andere (zulässige!) Kabel möglich machen. Dazu gehört auch das Auswechseln des Steckers. Es gibt ja auch den Reparaturfall. Deshalb ist es zulässig einen Schukostecker an ein Gerät der SKII anzubringen. Allerdings darf der Schutzleiter nicht benutzt werden. D.h. er ist im Kabel schon nicht vorhanden oder im Gerät muß er so befestigt und isoliert werden, das er auch mit nichtberührbaren, betriebsisolierten, leitfähigen Teilen nicht in Berührung kommen darf.
    Das ein Stecker für eine höhere IP-Schutzklasse auch mit dem Kabel korrespontieren muß um den IP-Schutzgrad zu erreichen ist ja wohl klar. Genau so muß ein "Ersatzkabel" den Anforderungen der Gerätenorm(en) (s.o.) entsprechen. Es ist nicht generell H07R... gefordert, aber natürlich vorteilhaft. Ohne alles im Kopf zu haben, sind bis 10A Nennstrom glaub ich 1mm^2 zulässig, erst darüber ist 1,5mm^2 erforderlich. Liegt aber auch an der geringen Länge von Netzanschlußleitungen.
    (Anm.: in den USA ist trotz 110V und SKII häufig ein Schutzleiteranschluß an ein betriebsisoliertes, nichtberührbares, leitfähiges Teil gefordert! - also es spinnen manchmal nicht nur die "Engländer"... ;-)))

    Viel interessanter halte ich in den Zusammenhang aber: Alle (also mind. 98%) aller "handgeführten ..." haben selbst nur IP20! - d.h. Schutz gegen Feuchtigkeit = 0!!!
    Unsere Bohrer, Hämmer, Sägen und Schleifer dürfen also bei Regen nicht im Außenbereich benutzt werden. Oder unter der Gefahr vom Löschstrahl partiell oder temporär getroffen zu werden...
    Und jetzt? - Ein Stecker IP67 hebt die IP-Klase des Gerätes auch nur um 0!

    Anm.: Natürlich gäbe es heute technische Lösungen, aber...

    ...es geht auch nicht immer um die Gefahr des elektrischen Schlages (Schutztrennung ist ja vorgesehen) vor Ort, es geht auch um die Sicherheit des Gerätes als solches im Sinne des bestimmungsgemäßen Gebrauches hinterher.

    mkg hwk

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    AutorJan 8Phi8lip8 M.8, Linnich / NRW782115
    Datum29.01.2014 19:019120 x gelesen
    Geschrieben von Christian S.Ja und? Was hindert daran den Stecker zu tauschen? Wenn er hinüber ist muß man das auch machen, dazu wird das Gerät auch nicht eingeschickt.
    Ich sehe das Problem nicht.



    Ich Stelle mir die Frage, was denn die Hersteller dazu sagen? Schließlich steht in den meisten
    Bedienanleitungen, das Änderungen an den Geräten zum erlöschen der Betriebserlaubnis,
    beziehungsweise auch der Garantie führen ?


    Grüße

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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen782117
    Datum29.01.2014 19:198997 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Jan Philip M.
    Ich Stelle mir die Frage, was denn die Hersteller dazu sagen? Schließlich steht in den meisten
    Bedienanleitungen, das Änderungen an den Geräten zum erlöschen der Betriebserlaubnis,
    beziehungsweise auch der Garantie führen ?

    Behaupten kann heute (leider) jeder Alles.
    Im Zweifelsfall muß er aber auch begründen das die "Änderung" Grund des Versagens ist (der Technik wie der Gewährleistung).

    mkg hwk

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW782120
    Datum29.01.2014 19:249291 x gelesen
    Geschrieben von Hanswerner K.Dazu gehört auch das Auswechseln des Steckers. Es gibt ja auch den Reparaturfall. Deshalb ist es zulässig einen Schukostecker an ein Gerät der SKII anzubringen. Allerdings darf der Schutzleiter nicht benutzt werden. D.h. er ist im Kabel schon nicht vorhanden oder im Gerät muß er so befestigt und isoliert werden, das er auch mit nichtberührbaren, betriebsisolierten, leitfähigen Teilen nicht in Berührung kommen darf.
    Das ein Stecker für eine höhere IP-Schutzklasse auch mit dem Kabel korrespontieren muß um den IP-Schutzgrad zu erreichen ist ja wohl klar. Genau so muß ein "Ersatzkabel" den Anforderungen der Gerätenorm(en) (s.o.) entsprechen. Es ist nicht generell H07R... gefordert, aber natürlich vorteilhaft. Ohne alles im Kopf zu haben, sind bis 10A Nennstrom glaub ich 1mm^2 zulässig, erst darüber ist 1,5mm^2 erforderlich. Liegt aber auch an der geringen Länge von Netzanschlußleitungen.
    (Anm.: in den USA ist trotz 110V und SKII häufig ein Schutzleiteranschluß an ein betriebsisoliertes, nichtberührbares, leitfähiges Teil gefordert! - also es spinnen manchmal nicht nur die "Engländer"... ;-)))


    schon mit dem Kabel gehts los, um das zu tauschen muss das Gehäuse geöffnet werden, da gibts dann die nächsten Diskussionen um Garantie usw....

    Der getauschte Stecker am 2-adrigen Kabel oder am Kabel ohne Schutzleiteranschluß mit den möglichen Problemen in der (automatisieren) Geräteprüfung war aber da der eigentliche Hinweis...


    Geschrieben von Hanswerner K.Viel interessanter halte ich in den Zusammenhang aber: Alle (also mind. 98%) aller "handgeführten ..." haben selbst nur IP20! - d.h. Schutz gegen Feuchtigkeit = 0!!!
    Unsere Bohrer, Hämmer, Sägen und Schleifer dürfen also bei Regen nicht im Außenbereich benutzt werden. Oder unter der Gefahr vom Löschstrahl partiell oder temporär getroffen zu werden...
    Und jetzt? - Ein Stecker IP67 hebt die IP-Klase des Gerätes auch nur um 0!


    ich weiß, die UK vertritt aber die Auffassung, dass die Stecker im Wasser liegen (daher IP 44 o.ä. nicht ausreichend, IP 67 das Mindeste) die Geräte jedoch keine Probleme machen.... (Ich seh das Problem viel eher am völlig ungeschützten "Serien-Werkstattt-Gerät" (Säbelsäge, Elektrokettensäge, Bohrmaschine, Trennschleifer uvm.) und viel weniger im Bereich der Kabel (da v.a. eher noch das Stabilitäts-/Überfahrproblem) oder Stecker...

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen782124
    Datum29.01.2014 19:359090 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich C.Ich seh das Problem viel eher am völlig ungeschützten "Serien-Werkstattt-Gerät" (Säbelsäge, Elektrokettensäge, Bohrmaschine, Trennschleifer uvm.

    Also nur noch Akku-Varianten nutzen, die kann man im Fahrzeug laden...

    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach

    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen782125
    Datum29.01.2014 19:389030 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Ulrich C.
    schon mit dem Kabel gehts los, um das zu tauschen muss das Gehäuse geöffnet werden, da gibts dann die nächsten Diskussionen um Garantie usw....
    Nein Uli!
    Die schon genannte DIN EN 60745 (aber auch die Normen, die es davor gab) fordern explizit die Möglichkeit das Netzkabel zu wechseln. Das das fachmännisch geschieht ist natürlich logisch. Also die Geräte müssen sich (mehrmals!) aufschrauben lassen und für bestimmte Kabel Anschlußmöglichkeit bieten. Das wird auch geprüft - sonst keine Gutheißung!
    Nicht verwechseln mit Billigföhn oder Rasierer - das ist eine andere Norm (Geräte für den Hausgebrauch) und natürlich Resourcenverschwendung. Aber wen interessiert das denn noch?

    möglichen Problemen in der (automatisieren) Geräteprüfung
    Na und? - Da muß halt der GMV wieder ran.

    ich weiß, die UK vertritt aber die Auffassung, dass die Stecker im Wasser liegen (daher IP 44 o.ä. nicht ausreichend, IP 67 das Mindeste) die Geräte jedoch keine Probleme machen...
    Vorsichtig ausgedrückt, dient die UK auch einer Lobby!?

    mkg hwk

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern782127
    Datum29.01.2014 19:469175 x gelesen
    Geschrieben von Jan Philip M.Ich Stelle mir die Frage, was denn die Hersteller dazu sagen? Schließlich steht in den meisten
    Bedienanleitungen, das Änderungen an den Geräten zum erlöschen der Betriebserlaubnis,
    beziehungsweise auch der Garantie führen ?


    Jawoll, drum werfen wir das Gerät weg wenn Stecker oder Kabel defekt ist .......... oder hast du dafür ne Lösung?


    CS




    TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT!
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    AutorSven8 G.8, Binsfeld / RLP782151
    Datum30.01.2014 07:369080 x gelesen
    Guten Morgen,

    Geschrieben von Ulrich C.Der getauschte Stecker am 2-adrigen Kabel oder am Kabel ohne Schutzleiteranschluß mit den möglichen Problemen in der (automatisieren) Geräteprüfung war aber da der eigentliche Hinweis...

    wenn ein "Geräteprüfer" nicht erkennt daß er ein SKII Gerät vor sich hat und dann das Gerät durchfallen lässt weil die Schutzleiterprüfung nicht bestanden wurde, dann erfüllt er höchst wahrscheinlich nicht die Anforderungen der TRBS 1203 an eine befähigte Person.

    mWn lassen auch die Prüfgeräte mit automatischer Steckererkennung (die Schutzklasse kann das Prüfgerät nicht erkennen, die ergibt sich aus dem Aufbau des Geräts, nicht aus dem Stecker!) eine manuelle Einstellung der Schutzklasse zu. Wenn das Prüfgerät mit einer Datenbank arbeitet dann sollte das erst recht kein Problem sein weil die SK dann dort hinterlegt ist.

    Gruß Sven

    meine Signatur hat heute Berufsschule

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    AutorSven8 G.8, Binsfeld / RLP782178
    Datum30.01.2014 12:378908 x gelesen
    Nachtrag:

    eine Fehlinterpretation durch ein Prüfgerät kann kein Gegenargument zu einem Schukostecker (egal ob IP44 oder IP67) an einem SKII Gerät sein.
    Es gibt wie Stefan Euler in dem oben verlinkten Artikel feststellt keine Norm die die Montage eines Schukosteckers und evtl. eines dreiadrigen Kabels verbietet, sofern dies fachgerecht durchgeführt wird.

    meine Signatur hat heute Berufsschule

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