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ThemaFördernde Mitglieder für bestimmte Funktion/Aufgabe gewählt (Nds.)22 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorTors8ten8 G.8, Gifhorn / Niedersachsen780905
Datum14.01.2014 13:177513 x gelesen
Hallo zusammen,

mich interessiert, ob es inzwischen fördernde Mitglieder (Passive) gibt, die nicht direkt im Einsatz- und Ausbildungsgeschehen eingebunden sind, aber dennoch Aufgaben im Sinne der Organisation wahrnehmen. Dabei denke ich z.B. an:

- Kassenwart
- Schriftwart
- Kassenprüfer

=> In Niedersachsen sind rechtlich nur aktive Mitglieder stimmberechtigt. Falls es sowas gibt, werden die Personen vorgeschlagen und die aktiven Mitglieder stimmen ab?

Ob sinnvoll oder nicht, interessant wäre auch die rechtliche Grundlage, auf die man sich dabei stützt. Das Thema "Feuerwehrverein" möchte ich bewusst ausschließen. Auch das Thema Versicherungsschutz (Wegeunfälle zu bzw. während der Sitzungen/Veranstaltungen) möchte ich nicht betrachten.

Ich freue mich auf eure Eindrücke und Informationen. Vielen Dank!
Torsten

Alles meine persönliche Meinung, nicht zwingend die meiner eigenen Stadt- oder Ortsfeuerwehr.

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.780909
Datum14.01.2014 13:295503 x gelesen
Geschrieben von Torsten G.
mich interessiert, ob es inzwischen fördernde Mitglieder (Passive) gibt, die nicht direkt im Einsatz- und Ausbildungsgeschehen eingebunden sind, aber dennoch Aufgaben im Sinne der Organisation wahrnehmen.

Da hilft ein Blick in die Satzung eurer Feuerwehr. Die Mustersatzung des Landes Niedersachsen sagt dazu folgendes:
Die Beisitzerinnen und Beisitzer (Anm.: Gerätewart, Schriftwart und Sicherheitsbeauftragter werden als solche benannt. Einen Kassenwart gibt es so hier nicht, dürfte aber ähnliche Anwendung finden) werden von der OrtsBMin oder OrtsBM aus den aktiven Mitgliedern der Ortsfeuerwehr auf Vorschlag der Mitgliederversammlung für die Dauer von ... Jahren bestellt.

Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY780911
Datum14.01.2014 13:475382 x gelesen
Servus,

ich kann da nur für Bayern reden, weil ja nur wir Bayern diese komischen Vereinsstrukturen haben.

Bei uns im Feuerwehrverein hat jedes Mitglied ab dem 16. Lebensjahr das aktive und passive Wahlrecht. Festgeschrieben ist nur, dass der 2. Vorsitzende ein aktives Mitglied sein muss.

Ansonsten können passive Mitglieder, Fördermitglieder, auch Mitglieder der FF, in alle Funktionen gewählt werden.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorArne8 O.8, Hildesheim / Niedersachsen780922
Datum14.01.2014 14:545268 x gelesen
Moin,

ich kann hier nur für die FF Hildesheim sprechen, siehe auch die Satzung (pdf)

Die Funktionen im Ortskommando Gerätewart und Sicherheitsbeauftragter müssen mit aktiven Mitgliedern besetzt werden, die anderen Beisitzer (Schriftwart, Kassenwart, Kinderfeuerwehrwart, ...) sind mit Mitgliedern der Ortsfeuerwehr zu besetzten. Somit können sie auch aus den Reihen der passiven oder der Alterskameraden kommen. In meiner OF ist es seit einigen Jahren üblich dass die Kassenprüfer je ein aktives und ein passives Mitglied sind, von denen einer jedes Jahr wechselt.

Im übrigen werden die Beisitzer im Ortskommando nicht gewählt, sondern auf Vorschlag der Mitgliederversammlung vom Ortsbrandmeister bestellt.

Grüße, Arne

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AutorWern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt780977
Datum15.01.2014 08:234923 x gelesen
Mal eine generelle Frage dazu: "Kassenwart".....für den Feuerwehr(förder)verein oder für die Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung der Kommune??

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Werner

"Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!"

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AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland780979
Datum15.01.2014 08:444917 x gelesen
Geschrieben von Anton K.ich kann da nur für Bayern reden, weil ja nur wir Bayern diese komischen Vereinsstrukturen haben.
Servus nach Franken,
Anton, er hat ja gleich das Thema Feuerwehrverein ausgeschlossen. Wir Niedersachsen sind sturmfest und erdverwachsen und bei Feuerwehrs anders organisiert.

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW780980
Datum15.01.2014 09:334662 x gelesen
Moin Werner,

für die Kameradschaftskasse ;-)

Gruß

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY780982
Datum15.01.2014 09:444717 x gelesen
Servus Frank,

danke für die Blumen, aber du mußt deine, bzw. meine Herkunftsbezeichnung etwas weiter südöstlich legen.
Ich bin gebürtiger und wohnhafter Oberpfälzer. ;-)

Aber mich hat irritiert, dass es in der aktiven Mannschaft einen Kassenwart u.ä. Posten gibt. Deshalb.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorWern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt780983
Datum15.01.2014 09:464613 x gelesen
Moin Martin,

da war es wieder ....das böse Wort...."Kameradschaftskasse" ;-).....ich kenne (Ordnungs- und Finanz-)verwaltungen, die nennen sowas "Schwarzkasse" ;-) (wenn es keinem "richtigen" Verein gibt :-)

Gruß

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Werner

"Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!"

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg780986
Datum15.01.2014 10:014689 x gelesen
Geschrieben von Martin D.für die Kameradschaftskasse ;-)

Dies es im Zweifel (außer in Ba-Wü mit entsprechender Sonderregelung zum Sondervermögen im FwG als Nebenkasse der Gemeindekasse) nicht gibt/ geben kann oder die es in einer Form gibt (nicht eingetragener Verein, GbR), die den "Mitgliedern" eigentlich kalte Schauer den Rücken runter laufen lassen müsste...

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorFran8k B8., Sydower Fließ / Brandenburg780990
Datum15.01.2014 11:044577 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian F.Dies es im Zweifel (außer in Ba-Wü mit entsprechender Sonderregelung zum Sondervermögen im FwG als Nebenkasse der Gemeindekasse) nicht gibt/ geben kann oder die es in einer Form gibt (nicht eingetragener Verein, GbR), die den "Mitgliedern" eigentlich kalte Schauer den Rücken runter laufen lassen müsste...

Darüber habe ich mich auch gewundert und hoffentlich hat diese öffentliche Diskussion jetzt nicht irgendwelche Steine in Bewegung gesetzt, die man nicht haben möchte ...

Bei uns (Brandenburg), kann eine Feuerwehreinheit keine Kasse haben (s.o. Nebenkasse = Schwarzkasse) und aus früheren Niedersächsischen Zeiten kenne ich das so auch nicht.

Wir haben, als uns dieses Problem bewusst wurde, hier einen Förderverein gegründet, mit dem Vereinsziel die FF zu unterstützen. Der Verein ist eingetragen und gemeinnützig und muss alle drei Jahre eine entsprechende Steuererklärung abgeben. Zwar sind im Vorstand auffallend viele "Aktive", aber insbesondere die Kassenprüfer sind nicht "Aktive", in der Satzung (vom Amtsgericht abgesegnet) gibt es auch nur Vereinsmitglieder, da wird nicht unterschieden. Aber über solche Vereine sollte hier ja nicht geschrieben werden.

Vielleicht überdenkt ihr das Ganze mal im Hinblick auf die rechtliche Lage ...

Gruß

Frank

Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen.

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AutorDani8el 8S., Pasewalk / M-V780992
Datum15.01.2014 11:374574 x gelesen
Moin in die Runde!

Also der Kassenwart ist in der "aktiven Truppe" auch bei uns nicht unbekannt.
In meiner Heimat-FF haben wir auch einen Kassenwart der z.B. die Handkasse des Wehrleiters verwaltet. Zusätzlich ist unser Kassenwart für die Verwaltung der finanziellen Mittel auf unserem Bankkonto verantwortlich. Dieses wird u.A. zur Ausrichtung von Festivitäten genutzt.

MkG

Daniel

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg780993
Datum15.01.2014 11:434624 x gelesen
Geschrieben von Daniel S.usätzlich ist unser Kassenwart für die Verwaltung der finanziellen Mittel auf unserem Bankkonto verantwortlich. Dieses wird u.A. zur Ausrichtung von Festivitäten genutzt.

Das ist "unser Bankkonto"?

Eine Nebenkasse der Gemeinde? Denn "die Feuerwehr" an sich ist eine nichtrechtsfähige Einrichtung der Gemeinde. Und ob eine solche Nebenkasse nach Gemeindeordnung möglich ist...

Dann bliebe noch ein Verein den man bewußt gegründet und eingetragen hat oder ein nicht eingetragener Verein oder eine GbR die stillschweigend gegründet wurde. Und das wird dann in Sachen Haftungsfragen des einzelnen (jeder einzelne haftet gesamtschuldnerisch mit seinem Privatvermögen) aber auch bei Erbschaft (wenn der Kassier stirbt und es formal sein Konto war da "die Feuerwehr" wegen fehlender Rechtsfähigkeit kein Konto führen kann), Steuer,...

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorMitj8a S8., Pinneberg / SH780995
Datum15.01.2014 11:544477 x gelesen
Geschrieben von Frank E.Wir Niedersachsen sind sturmfest und erdverwachsen

Heißt das nicht "arbeitsscheu und krumm gewachsen"? ;-)

Gruß,
Mitja

Ich spreche grundsätzlich und immer nur für mich!

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AutorDani8el 8S., Pasewalk / M-V780996
Datum15.01.2014 11:544533 x gelesen
Wir haben im laufenden Jahr einen bestimmten Betrag, für anfallende Kosten bei Ausbildungen oder eben auch zur Kameradschaftspflege und die Jugendfeuerwehr, im städtischen Haushalt zur Verfügung. Dieser Betrag wird durch den Kassenwart verwaltet der darüber nach erfolgter Prüfung auch jährlich Rechenschaft abzulegen hat. Bis zur Gründung unseres Fördervereins wurden über dieses Konto auch Spenden abgewickelt. Das diente dann u.A. der Anschaffung unserer WBK.
Wie genau dort die Rechtslage ist kann ich nicht wirklich wieder geben da dies nicht gerade ein Thema ist das mich sonderlich interessiert, aber da es schon eine gefühlte Ewigkeit so ist scheint es ja zu funktionieren und rechtlich auch ok zu sein.
Es würde mich auch nicht wundern wenn es da evtl. sogar ne gesonderte Regelung hier in MV gibt.

MkG

Daniel

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg780998
Datum15.01.2014 12:164602 x gelesen
Geschrieben von Daniel S.Wir haben im laufenden Jahr einen bestimmten Betrag, für anfallende Kosten bei Ausbildungen oder eben auch zur Kameradschaftspflege und die Jugendfeuerwehr, im städtischen Haushalt zur Verfügung.

Aus dem städtischen Haushalt? Dann wäre der Kassier Mittelverwalter von öffentlichen Geldern der Gemeindekasse. Spannende Konstellation. Da müßte man jetzt die GO beleuchten...


Geschrieben von Daniel S. Bis zur Gründung unseres Fördervereins wurden über dieses Konto auch Spenden abgewickelt. Das diente dann u.A. der Anschaffung unserer WBK.

Es ist durchaus möglich, Geld an die Gemeinde zweckgebunden zu Zwecken des Brandschutzes zu spenden. Diese stellt dann auch die Spendenbescheinigung aus.



Geschrieben von Daniel S.Wie genau dort die Rechtslage ist kann ich nicht wirklich wieder geben da dies nicht gerade ein Thema ist das mich sonderlich interessiert, aber da es schon eine gefühlte Ewigkeit so ist scheint es ja zu funktionieren und rechtlich auch ok zu sein.

Das dachten einige auch schon, bis dann
- der Kassenwart, auf dessen Namen das Konto lief, verstorben ist und die Erben das entweder versteuern mussten oder nicht herausgerückt haben (weil das ja Vermögen vom Onkel war, sah man ja am Namen)
- da mal über die Verhältnisse gewirtschaftet wurde und man nach einem misslungenen Fest im Minus war - und irgend jemand dafür gerade stehen musste (ist letztens in Ba-Wü passiert, wo es gemeindliches Sondervermögen ist, und da musste dann "nur" die Gemeinde für den Murks den die Fw gebaut hat haften die es in der Vergangenheit auch nicht interessiert hat, dass es sich um eine Nebenkasse handelt, für die sie einsteht. Bein anderen Konstellationen haftet da jeder FM dann persönlich gesamtschuldnerisch)
- das Finanzamt sich das mal angeschaut hat
-...


Das Thema ist in den meisten Fällen vollkommen unbekannt "weil es immer schon so war". Und wenn es dann schief geht, dann ist das Gejammere und das Ehrenamtsgeheule groß. Dabei wäre es an der Zeit, diverse Feuerwehrgesetze schlicht zu entrümpeln, irgend welche Vereinsmeierischen Zwecke (wie Kassier, Auflösung per Beschluss, Streichung eines Großteiles der Wahlen,...) raus zu streichen und das auf eine zeitgemäße Spur zu setzen, die auch praktikabel, rechtssicher und zukunftsfähig ist.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.781000
Datum15.01.2014 12:22   4777 x gelesen
Hey, Buzzword "Kassenwart" ist gefallen - und los geht es.

Geschrieben von Christian F.Und das wird dann in Sachen Haftungsfragen des einzelnen (jeder einzelne haftet gesamtschuldnerisch mit seinem Privatvermögen)
Warum? Welche Verpflichtungen sollen sich ergeben? Da wird ein Guthabenkonto oder Sparbuch geführt und gut ist es. Ein Negativsaldo ist nicht möglich.

Mal eine anderen Frage: Wenn die Jugendfeuerwehr ins Zeltlager fährt und jeder Jugendliche muss einen Obolus von 40,00 EUR zahlen. Bekommt der Kämmerer dann von jedem Kind eine Überweisung? Oder wird jede Flasche Cola und im Sommer das Würstchen vom Grill mit Getränkelieferanten und Schlachter einzeln abgerechnet? Oder findet sich für jede Getränkekiste eine GbR zusammen, die diese erwirbt und auf der anschliessenden Gesellschafterversammlung die Verwendung des erworbenen Gutes umsetzt?

Geschrieben von Christian F.Und das wird dann in Sachen Haftungsfragen des einzelnen (jeder einzelne haftet gesamtschuldnerisch mit seinem Privatvermögen) aber auch bei Erbschaft (wenn der Kassier stirbt und es formal sein Konto war da "die Feuerwehr" wegen fehlender Rechtsfähigkeit kein Konto führen kann), Steuer,..
Einrichtung eines gemeinschaftliche "Oder-Kontos" und die Sache ist gegessen. Unser Kassenwart ist vor zwei Jahren verstorben. Weitergabe an andere Nutzungsberechtigte ohne Probleme. Abgeltungssteuer - und aufgepasst wird reden hier von waaahhhnnsinigen AFAIK 1,30 EUR/a. - wird geleistet. Belastet also auch keinen in seiner Freistellung.

Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg781005
Datum15.01.2014 13:484538 x gelesen
Geschrieben von Christian B.Welche Verpflichtungen sollen sich ergeben? Da wird ein Guthabenkonto oder Sparbuch geführt und gut ist es. Ein Negativsaldo ist nicht möglich.

"Die Feuerwehr" in Form des durch konkludente Willenserklärung gegründeten nichtrechtsfähigen Vereins oder der GbR richtet ein Fest aus. Sie mietet ein Zelt, bucht eine Band, kauft Lebensmittel die es nicht auf Kommission gibt ein,... Und dann kommen nicht genug Gäste, es regnet in Strömen oder es stürmt,... Und man hat ganz schnell einen guten fünfstelligen oder gar sechsstelligen Betrag versenkt. Das Guthabenkonto ist dann schnell auf Null und dann... ja dann kommt die Band, der Zeltverleiher,... und die wollen Kohle. Die Gemeinde sagt "nicht mein Ding, wir waren nicht Vertragspartner". Dann prüft jemand wer denn Vertragspartner war, stellt fest, dass es nicht die nichtrechtsfähige kommunale Einrichtung Feuerwehr war, sondern... ja. Eben entweder der der unterschrieben hat oder die Gesamtheit derer die das aus-/ angerichtet haben.

Ach ja. o.g. Fall ist vor nicht sooo langer Zeit in Ba-Wü aufgetreten. Da hat "glücklicherweise" die Gemeinde dafür gehaftet, da es eben Sondervermögen zur Kameradschaftspflege nach FwG Ba-Wü war und damit Nebenkasse der Gemeinde. Auch da hat sich nie ein Bürgermeister oder Kämmerer für diese Kassen interessiert, weil sie gar nicht wußten , dass sie dafür haften. Und das obwohl der Kassier jedes Jahr an der HV berichtet hat und entlastet wurde. Und da ging es um nicht wenig Geld. Und kurz danach gab es eine Info vom Gemeindetag an alle BM, dass sie da doch bitte auf "ihre" Kasse so achten sollen, wie es im FwG (und der GO) vorgesehen ist.



Geschrieben von Christian B.Bekommt der Kämmerer dann von jedem Kind eine Überweisung?

Formal: Ja. Ausrichter ist die JF/ FF als Einrichtung der Gemeinde. Man kann da ein gesondertes Bankkonto einrichten über das solche Dinge laufen. Aber am Ende ist es "Gemeidnegeld" da eine "Gemeindefeuerwehrveranstaltung" gem. Dienstplan.


Geschrieben von Christian B. Oder findet sich für jede Getränkekiste eine GbR zusammen, die diese erwirbt und auf der anschliessenden Gesellschafterversammlung die Verwendung des erworbenen Gutes umsetzt?

Rein formal: Ja ;-)
Wenn ich gerade mit Bekannten meine Urlaubsreise im Sommer plane und wir gemeinsam ein Ferienhaus mieten, einer die Leihwagen besorgt, der andere die Flüge,... dann ist das rein formal eine GbR.

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Christian Fischer
Wernau


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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.781008
Datum15.01.2014 14:284471 x gelesen
Geschrieben von Christian F."Die Feuerwehr" in Form des durch konkludente Willenserklärung gegründeten nichtrechtsfähigen Vereins oder der GbR richtet ein Fest aus. Sie mietet ein Zelt, bucht eine Band, kauft Lebensmittel die es nicht auf Kommission gibt ein,... Und dann kommen nicht genug Gäste, es regnet in Strömen oder es stürmt,... Und man hat ganz schnell einen guten fünfstelligen oder gar sechsstelligen Betrag versenkt.
Ach komm, jetzt nicht diese Extrembeispiele. Mir sind Feuerwehren bekannt, da richten die Feste entsprechende Vereine oder eben eine eigens gegründete GbR aus. Ja, Vollhafter - ich weiß.

Es geht um das Tagesgeschäft einer FF. Eben das Getränk und das Würstchen. Eine Weihnachtsfeier mit Essen oder bei uns findet im Sommer eine Fahrradtour mit der Familie statt. Es mag dich verstören, aber da bringt nicht jeder seine Flasche Apfelschorle und das Kotelett für den Grill mit. Über eine Umlage kauft da jemand das vorher ein.

Geschrieben von Christian F.Formal: Ja. Ausrichter ist die JF/ FF als Einrichtung der Gemeinde. Man kann da ein gesondertes Bankkonto einrichten über das solche Dinge laufen. Aber am Ende ist es "Gemeidnegeld" da eine "Gemeindefeuerwehrveranstaltung" gem. Dienstplan.
Und nach dem Zeltlager wird ein haushaltsrechtlich korrekter Abschluß beim Rechnungsprüfungsamt eingereicht, nicht wahr? Achja, vorab muss man sich noch den Haushaltstitel vom Rat genehmigen lassen und in den Ausschüssen vorstellen. Dann machen wir den Jugendwart am besten hauptamtlich mit einer Grundausbildung in kommunaler Haushaltsführung. Nicht das das Produkt "Chipstüte" für 0,49 Cent einer falschen Kostenstelle zugewiesen wird.

Geschrieben von Christian F.Wenn ich gerade mit Bekannten meine Urlaubsreise im Sommer plane und wir gemeinsam ein Ferienhaus mieten, einer die Leihwagen besorgt, der andere die Flüge,... dann ist das rein formal eine GbR.
Was aber in der Außenwirkung so von dem Vertragspartnern (Mietwagenverleih, Reiseveranstalter, ...) nicht zu erkennen ist. Denn sicherlich wird die Buchung nicht als Fischer-und-Freunde-gehen-auf-Reisen GbR erfolgen, sondern die einzelnen Personen werden die ihnen übertragenen Aufgaben als natürliche Einzelperson buchen.

Im Namen der Personengesellschaft ist in der BGB Grundstruktur der GbR nur eine gemeinschaftliche Geschäftsführung möglich. Sprich, es müssen alle den Mietwagenvertrag unterschreiben. Das wird der Verleiher (Reiseanbieter, ...) wohl eher nicht machen. Es sei denn der Gesellschaftervertrag gewährt eine Einzelvertretungsberechtigung. Diese muss dann aber auch angezeigt werden. Sprich Eintragung HR-Eintrag, Jahresabschluss oder zumindest GuV-Aufstellung ans Finanzamt (Weiß ja nicht wie exklusiv ihr reist). Und mit der ganzen Sache sind wir schon wieder weit entfernt von dem losen Personenzusammenschluss.

Dann kann ich bei gleichem Aufwand besser eine UG (haftungsbeschränkt) gründen, falls ich Verluste erwarte.

Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY781010
Datum15.01.2014 15:284373 x gelesen
Servus,

da fahren wir in Bayern aber mit unserem Konstrukt "Verein" auf der gesetzlich sicheren Seite. Und dazu haben dann die meisten Feuerwehren, die ich kenne, einen e.V.. Dann können sie auch die Spendenquittungen selbst ausstellen und rechtlich ist alles "bombenfest". Also sind wir doch nicht ganz so rückständig, wie wir manchmal hingestellt werden. ;-)

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen781014
Datum15.01.2014 16:394327 x gelesen
...da ihr das so macht wie in Hessen, koennt ihr gar nicht so rueckstaendig sein...

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen781023
Datum15.01.2014 20:424325 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Torsten G.
mich interessiert, ob es inzwischen fördernde Mitglieder (Passive) gibt, die nicht direkt im Einsatz- und Ausbildungsgeschehen eingebunden sind, aber dennoch Aufgaben im Sinne der Organisation wahrnehmen. Dabei denke ich z.B. an:

- Kassenwart
- Schriftwart
- Kassenprüfer

=> In Niedersachsen sind rechtlich nur aktive Mitglieder stimmberechtigt.



Wenn ich das NBrandSchG oder FwVO lese GIBT es in Nds nur Mitglieder der Einsatzabteilung sowie die Ehren/Altersabteilung... ?!

Geschrieben von Torsten G.Ob sinnvoll oder nicht, interessant wäre auch die rechtliche Grundlage, auf die man sich dabei stützt

Das frag ich mich auch bei den ominösen "passiven Mitgliedern". Gibt's da irgendwo eine offizielle Grundlage für? Kohlhammers Mustersatzung find ich ohne weitere Ermächtigung dahinter nicht unbedingt die überzeugende Basis, schon garnicht wenn da anderslautende Regelungen des Kommunal- und Finanzrechts teils recht klar dagegen stehen.


Gruß,
Thorben

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