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ThemaMecklenburg-Vorpommern: gewagte Worte zum Thema Pflichtfeuerwehr53 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg780667
Datum11.01.2014 09:3615950 x gelesen
hallo,

gewagte Worte:

Zu 9. Stärkere Nutzung des gesetzlichen Instruments der Pflichtfeuerwehr

Das Instrument der Pflichtfeuerwehr ist im Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz verankert und wird von den Gemeinden bisher nicht als Möglichkeit zur Personalgewinnung, insbesondere zur Sicherung der Tageseinsatzbereitschaft genutzt.

Allerdings wird vielerorts das Modell der Pflichtfeuerwehr als gänzlich ungeeignet betrachtet, weil dienstverpflichteten Mitgliedern der fur den Feuerwehrdienst unabdingbare Einsatzwille fehlt und Pflichtfeuerwehren nur als echte Notlösungen eingerichtet werden.

Hier lohnt ein Blick ins Ausland: das Feuerwehrsystem der Schweiz beruht auf einer allgemeinen Dienstpflicht der Gemeindeeinwohner. Hier stellt die Freiwilligkeit die Ausnahme dar. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass die Schweiz mit rd. 1.800 nur knapp doppelt so viele Feuerwehren wie M-V hat, mit uber 100.000 Aktiven aber dreimal so viele Einsatzkräfte!

Gegebenenfalls muss durch eine Gesetzesnovelle die Rolle der Verpflichtung geändert und den Gemeinden die Scheu vor diesem Instrument genommen werden: bisher gibt es im Gesetz bei einem nicht gewährleisteten abwehrenden Brandschutz (mithin nicht ausreichender Mitgliederzahl oder nicht vorhandener Verfugbarkeit am Tage) nur die Möglichkeit eine Pflichtfeuerwehr statt einer Freiwilligen Feuerwehr aufzustellen. Hier sollte die gesetzliche Möglichkeit der Verstärkung der Freiwilligen Feuerwehr durch Dienstverpflichtete geschaffen werden. So könnte die Feuerwehr ihren Status als Freiwillige Feuerwehr beibehalten (z.B. solange die Mehrzahl der Mitglieder freiwillige Dienstleistende sind) und trotzdem auf das Instrument der Verpflichtung zuruckgegriffen werden.

Maßnahmen:

M18 Verstärkte Nutzung des Instrumentes Pflichtfeuerwehr durch die Gemeinden
M19 Erweiterung der Kontroll-, Berichts- und Aufsichtsmöglichkeiten der Rechtsaufsichtsbehörden
M20 Schaffung einer Regelung zur Verstärkung der Freiwilligen Feuerwehr durch Dienstverpflichtete

Quelle: p.gifMecklenburg-Vorpommern: Eckpunktepapier zur kunftigen Sicherstellung des Brandschutzes

da bin ich sehr skeptisch ...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen780673
Datum11.01.2014 10:5911442 x gelesen
...vor allem greift es daneben. Wenn ich tagsüber woanders arbeite, bin ich nicht da. Ich glaube nicht, daß man dort in der Jobwahl o.ä. eingreifen kann.

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY780674
Datum11.01.2014 11:2110271 x gelesen
Servus,

ich seha das auch etwas gewagt.
SAchon das Sprichwort sagt, dass ein Hund nichts taugt, den man zur Jagd tragen muss.
Auf der anderen Seite kommen ja auf die Gemeinden z.T. immense Kosten zu, für Ausbildung und Einsatz. Außerdem müssen die FM(SB) ja erst ärztlich untersucht und auf eine Ausbildung geschickt werden. Dann dauert´s ja etwas, bis ich den ersten AGT habe. Evtl. brauchen die Gemeinden noch FS Kl C. Dauert auch einige Zeit.
Ich seh das als einen Schuß in den Ofen.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen780675
Datum11.01.2014 11:3610848 x gelesen
Geschrieben von Lüder P.Ich glaube nicht, daß man dort in der Jobwahl o.ä. eingreifen kann.

Sicher freut sich da oben Jeder das er seitens der Kommune dann einen Job bekommt....;-).

Wie immer beim Thema Pflichtfeuerwehr: Einfach ein totgeborenes Kind.

Peter

Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

(Friedrich Hebbel)

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AutorFeli8x H8., Denkte / Niedersachsen780676
Datum11.01.2014 11:4510460 x gelesen
Naja, aber man könnte ja die Leute, die noch im Ort arbeiten, dienstverpflichten. (Das das nicht unbedingt DIE Lösung ist, weiß ich auch...) Wenn das natürlich keine mehr sind hilft sowieso (fast) nichts mehr.

Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!

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AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen780677
Datum11.01.2014 12:0210400 x gelesen
Geschrieben von Felix H.Naja, aber man könnte ja die Leute, die noch im Ort arbeiten, dienstverpflichten.

Wie viele Atteste werden da wohl kommen?

Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

(Friedrich Hebbel)

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AutorRalf8 L.8, Pfungstadt / Hessen780678
Datum11.01.2014 12:07   11041 x gelesen
sagen wir mal so:
die Kommunen könnten sich ja mal endlich nicht nur mit Sprüchen aktiv zeigen, sondern wirklich Angehörige ihrer freiwilligen Feuerwehr in der Kommune anstellen und diese dann im Einsatz auch "freistellen". Ich kenne da Kommunen, die da die große Nummer in der Presse schieben, aber wenn es dann an die Umsetzung geht, wenn der Alarm kommt, dann wird es bitter. - es gibt auch positive Beispiele in einer Kommune hier im Kreis, wo der BGM sogar aktives Mitglied ist und schon mal eine Besprechung "verläßt" sowie der Piepser geht. Dort hat man auch weniger das Personalproblem.
Auch im Landesdienst ist es manchmal schwer, klar zu machen, dass dieses Ehrenamt wichtig ist. Da wird mit der Begründung, dass man in einer Behörde arbeitet, verboten, tagsüber bei Alarmierung zum Einsatz zu fahren. Dann sind solche Dinge wie Pflichtfeuerwehr schon etwas verwunderlich, wenn man schon die - eigentlich - einfachsten Lösungen nicht angewendet werden.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg780679
Datum11.01.2014 13:1910467 x gelesen
Guten Tag

interessanterweise wird im akuellen Feuerwehr-Magazin ( 1/14) die seit acht Jahren bestehende Pflichtfeuerwehr von List auf Sylt als Erfolgsmodel beschrieben; ihr Wehrleiter sagte dort u.a.:
" Die Stimmung ist grundsätzlich gut. Eine Pflichtfeuerwehr an sich hat ja leider von vornherein einen ehrer negativen Touch. Aber für uns ein Erfolgsmodell. "


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW780680
Datum11.01.2014 13:3310089 x gelesen
Geschrieben von Ralf L.Auch im Landesdienst ist es manchmal schwer, klar zu machen, dass dieses Ehrenamt wichtig ist. Da wird mit der Begründung, dass man in einer Behörde arbeitet, verboten, tagsüber bei Alarmierung zum Einsatz zu fahren.

Wenn man allerdings in einer Pflichtfeuerwehr ist, ist das keine Frage der freiwilligkeit mehr, man muss gehen.

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW780682
Datum11.01.2014 13:489691 x gelesen
Geschrieben von Ralf L.sagen wir mal so:
die Kommunen könnten sich ja mal endlich nicht nur mit Sprüchen aktiv zeigen, sondern wirklich Angehörige ihrer freiwilligen Feuerwehr in der Kommune anstellen und diese dann im Einsatz auch "freistellen"


Das wäre ja viel zu einfach ;)

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorChri8sto8phe8r W8., Seelbach / Baden-Württemberg780683
Datum11.01.2014 14:0210046 x gelesen
Geschrieben von Felix H. Wenn das natürlich keine mehr sind hilft sowieso (fast) nichts mehr

Weshalb verpflichtet man nicht die ortsansässigen Unternehmen einen gewissen prozentualen Anteil der Mitarbeiter/innen für den Feuerwehrdienst zur Verfügung zu stellen?

Eine Alternative zum Verpflichten wäre vielleicht eine Anpassung der Gewerbesteuer für die Unternehmen. Auch wieder anteilig zu den Feuerleuten, die sie für Einsätze zur Verfügung stellen.

Natürlich nur landes- bzw. bundesweit.

"Wer aufhört besser zu werden - hört auf gut zu sein!"

Das oben geschriebene entspricht vollkommen meiner persönlichen Meinung! Was ja eigentlich selbstverständlich ist.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP780685
Datum11.01.2014 14:449937 x gelesen
Geschrieben von Harald S.Wenn man allerdings in einer Pflichtfeuerwehr ist, ist das keine Frage der freiwilligkeit mehr, man muss gehen.Muss man als freiwilliger nicht?
Das wäre zu einfach...

Zum anderen haben Behörden in diversen Brandschutzgesetzen eine gesonderte Stellung, was Freistellungen betrifft. Kann man sicher kontrovers sehen, erscheint nicht immer begründet, ist aber nunmal aktuell so.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorCars8ten8 S.8, Linnich / NRW780686
Datum11.01.2014 14:449812 x gelesen
Geschrieben von Harald S.Wenn man allerdings in einer Pflichtfeuerwehr ist, ist das keine Frage der freiwilligkeit mehr, man muss gehen.

Wer muss dann eigentlich gehen? Alle? Also auch die, die vorher bereits in der FF waren? Dann müssten ja auch absolut alle für Ihren Dienst bezahlt werden, in der Pflichtfeuerwehr macht ja keiner was ohne Entgeld...

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP780687
Datum11.01.2014 14:469568 x gelesen
Geschrieben von Ralf L.Auch im Landesdienst ist es manchmal schwer, klar zu machen, dass dieses Ehrenamt wichtig ist. Da wird mit der Begründung, dass man in einer Behörde arbeitet, verboten, tagsüber bei Alarmierung zum Einsatz zu fahren.Ist das eine generelle Ablehnung, oder speziell wegen gewisser Aufgabengebiete der Einsatzkraft, die womöglich mit dem Einsatz in einer anderen Funktion kolliieren könnten?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorThom8as 8W., Löwenstein / Baden-Württemberg780688
Datum11.01.2014 14:479811 x gelesen
Falsches Publikum!

Hausfrau: Kind tagsüber im Kindergarten; Eigenheimbesitzer/in kann somit schlecht abhauen (Tagesalamierung)
Nachts die Herren die ausserhalb der Gemeinde arbeiten damit auch das AGG gewahrt ist

Oh ich sehr gerade der Bürgermeister wird bleich; als er an seine wiederwahl denkt

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt780692
Datum11.01.2014 15:409887 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.da bin ich sehr skeptisch ...
Ich nicht.
Maßnahme M18: Dass das mehr werden wird, ist für mein Dafürhalten durchaus absehbar.
Maßnahme M19: Dass man den Feuerwehren etwas mehr auf die Finger schaut, wird sicher in einigen Fällen nicht schaden.
Maßnahme M20: Dieses Instrument existiert in anderen Bundesländern schon, z.B. in Bayern. Wie stark davon Gebrauch gemacht wird, weiß ich nicht.

Nebenbei fehlen für mein Dafürhalten in den Feuerwehrgesetzen gewisse Detailfragen, wie z.B. Disziplinarmaßnahmen bei Pflichtverstößen. Nur damit ließe sich die Dienstverpflichtung auch wirklich durchsetzen.

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY780693
Datum11.01.2014 16:169630 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Linus D.Dieses Instrument existiert in anderen Bundesländern schon, z.B. in Bayern. Wie stark davon Gebrauch gemacht wird, weiß ich nicht.


das steht im BayFwG, ja. Aber da steht auch, dass man da Menschen und Geräte nur in begründeten Ausnahmesituationen durch den Einsatzleiter, nicht Bürgermeister, verpflchten, bzw. requirieren kann. Bis jetzt st mir kein Fall bekannt, wo das tatsächlich passiert ist. Denn sowas würde ganz schnell die Runde durch den Freistaat machen.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP780694
Datum11.01.2014 16:269560 x gelesen
Geschrieben von Anton K.Aber da steht auch, dass man da Menschen und Geräte nur in begründeten Ausnahmesituationen durch den Einsatzleiter, nicht Bürgermeister, verpflchten, bzw. requirieren kann. Bis jetzt st mir kein Fall bekannt, wo das tatsächlich passiert ist. Denn sowas würde ganz schnell die Runde durch den Freistaat machen."Extrembeispiele" würden sicher schnell die Runde machen, insbesondere wenn die Mitwirkung Dritter gegen deren Willen verlangt wurde oder die Entschädigungsfrage geklärt werden muss, aber darunter fällt doch auch schon "Pack mal gerade an", wenn 3 Leute eine TS aus dem Fahrzeug holen wollen und noch ein kräftiger Zuschauer da ist. Oder wenn man bei der TH mal gerade ein paar Bretter von der benachbarten Baustelle holt.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern780695
Datum11.01.2014 16:279596 x gelesen
Ich glaube, bei Verpflichtungen ist der allgemeine Feuerwehrdienst gemeint, nicht die einzelfallbezogene Heranziehung von Personen.
Geschrieben von Anton K.Bis jetzt st mir kein Fall bekannt, wo das tatsächlich passiert ist. Denn sowas würde ganz schnell die Runde durch den Freistaat machen.
Ich habe das schon erlebt. Wenn der Landwirt mit dem Odelfass Wasser transportiert, der Baggerfahrer von der Baustelle nebenan beim Ausgraben eines Verschütteten hilft, der Forstwirt mit dem Rückezug wichtige Verbindungsstraßen wieder freiräumt, (...).
Das wird meistens im gegenseitigen Einvernehmen geschehen, aber im Prinzip ist es eine Heranziehung von Personen oder Sachen.

Audiatur et altera pars.

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AutorCars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen780696
Datum11.01.2014 17:239481 x gelesen
Geschrieben von Harald S.Auch im Landesdienst ist es manchmal schwer, klar zu machen, dass dieses Ehrenamt wichtig ist. Da wird mit der Begründung, dass man in einer Behörde arbeitet, verboten, tagsüber bei Alarmierung zum Einsatz zu fahren.

Moin,

ist nicht gerade das jeweilige Bundesland besonders verpflichtet sich an seine eigenen Gesetze (welche die Brandschutzgesetze nun mal sind) zu halten und seine bediensteten für den Dienst in der FF freizustellen?
Wenn das Land dies nicht tut, warum sollten es dann private Arbeitgeber?

Ich sehe PFs eher kritisch, besonders wenn es bereits zu spät ist und viel zu wenig Freiwillige am Tage bereits Normalität sind. Es vergehen doch normalerweise mindestens drei Jahre, bis ich verwendungsfähige Feuerwehrleute fertig ausgebildet habe.
Ich sehe eher immer mehr Gegenden wo es so werden wird wie in GB oder S: Eintreffzeiten von 30 Minuten und mehr um mit der Staffel Hauptamtlicher dann das Gebäude im Vollbrand oder das was übrig ist abzulöschen.

CK

Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-)

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt780697
Datum11.01.2014 17:409410 x gelesen
Geschrieben von Adolf H.Ich glaube, bei Verpflichtungen ist der allgemeine Feuerwehrdienst gemeint, nicht die einzelfallbezogene Heranziehung von Personen.
Richtig. Das BayFwG gibt in Art. 13, Abs. 1-3 die Möglichkeit, Personen zum Dienst in einer Freiwilligen Feuerwehr zu verpflichten, also zusätzlich zu schon vorhandenem freiwilligen Personal. Erst Abs. 4 und 5 behandeln eine echte, "komplette" Pflichtfeuerwehr.

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY780698
Datum11.01.2014 17:529379 x gelesen
Servus,

die Fälle, von denen du sprichst kenne ich schon auch, gerade aus persönlicher Erfahrung. Ist aber, zumindest bei uns auf dem Lande, selbstverständlich.
Aber wir haben bei einem Brand einmal einen Bagger benötigt, Die Baufirma nebenan machte das auch problemlos. Hinterher erfuhren wir allerdings, dass die Baufirma eine saftige Rechnung an die Gemeinde gestellt hat.

Was ich aber gemeint habe, ist die Verpflichtung von umstehenden Zuschauern zur Mithilfe bei den Löscharbeiten. Hier muß man aber mehr als vorsichtig sein, denn wo will man so einen Menschen ohne Gefahr für sich und anere einsetzen. Das einzige, was ich mir da vorstellen könnte, wäre die Zuhilfenahme eines LKW-Fahrers, wenn ich keinen Fahrer für ein Fahrzeug habe. Und auch so wurde es uns an der SFS gelehrt.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü780699
Datum11.01.2014 18:069407 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Anton K.Was ich aber gemeint habe, ist die Verpflichtung von umstehenden Zuschauern zur Mithilfe bei den Löscharbeiten. Hier muß man aber mehr als vorsichtig sein, denn wo will man so einen Menschen ohne Gefahr für sich und anere einsetzen.


Im "Prager" wird zum Beispiel ein Einsatz bei "Person droht" geschildert bei dem der Einsatzleiter Passanten zum Halten des Sprungtuchs heranzieht, wohlgemerkt, die Person sprang dann auch.

Gruß Andi

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AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen780700
Datum11.01.2014 18:589530 x gelesen
Geschrieben von Thomas W.Hausfrau: Kind tagsüber im Kindergarten

Ich kenne da zwei Varianten:
1) Es gibt einen ordentlichen Kinderkartenplatz und die Frau arbeitet
2) Es gibt einen 3-Stunden Platz und außerhalb hat die Frau das Kind.

Natürlich kann man da als Feuerwehr etwas machen wie z.B. eine Kinderbeaufsichtigung während Ausbildung / Übung / Einsatz. Ist aber natürlich aufwendig.

Gruß
Ingo

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AutorAndr8e S8., München / Bayern780707
Datum11.01.2014 22:559004 x gelesen
Geschrieben von Harald S.Wenn man allerdings in einer Pflichtfeuerwehr ist, ist das keine Frage der freiwilligkeit mehr, man muss gehen.

Für Bayern weiß ich es sicher, in NRW nur aus zweiter Hand: Die Pflichtfeuerwehr macht gegenüber der Freiwilligen Feuerwehr keinen Unterschied was die Einsatzteilnahme angeht. Auch ein freiwilliger Feuerwehrmann muss nach dem Gesetz zum Einsatz kommen, nur der Eintritt in die FFW ist freiwillig. (in der Praxis schaut das natürlich anders aus)

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg780708
Datum11.01.2014 23:039179 x gelesen
Hallo Carsten,

Geschrieben von Carsten S.Dann müssten ja auch absolut alle für Ihren Dienst bezahlt werden, in der Pflichtfeuerwehr macht ja keiner was ohne Entgeld...Sicher? ich glabe nicht.

Und wenn ich hier lese sehe ich nichts von einem Entgeld.

Vor allem wenn ich dies lese:
Geschrieben von ---$14 Abs.2 FSHG NRW--- (3) Für die Herangezogenen gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie für ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr. Glaube ich das nicht. In unserm FWG steht ähnliches.

Gruß
Michael

Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorAndr8eas8 D.8, Oldenburg / NS780709
Datum11.01.2014 23:08   9238 x gelesen
Hallo,

vielleicht hat so eine PF auch gute Seiten, ich meine für die Wehr ansich.
Wenn ich verpflichtet bin, muss ich doch anständig ausgebildet und ausgerüstet sein.

Da wäre z.B. das Feuerwehrgerätehaus, was die UVV schon vor Jahren als nicht mehr tragbar bemängelt hat
Die Schutzkleidung die mal dringend auf Hupf Standart gebracht werden muss
und nicht zu vergessen das 30 Jahre alte Fahrzeug.

Kann man sicher alles von der Gemeinde einklagen, als FF hat man es ja nicht bekommen "ihr macht das doch freiwillig".

Somit hätte es, sollte es denn klappen, auch was gutes für die Wehr und lange Gesichter auf Gemeinde Seite die denkt
sie bekommt die gleiche Leistung für nichts.
Ein guter Anwalt kann da bestimmt etwas für die Wehr rausschlagen.

Gruß Andreas

P.s.: Man liegt auch nicht mehr am Wochenende unter dem Feuerwehrauto und repariert fleißig, man lässt es in die Werkstatt bringen oder Status 6.

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP780710
Datum11.01.2014 23:238979 x gelesen
Geschrieben von Ralf L.die Kommunen könnten sich ja mal endlich nicht nur mit Sprüchen aktiv zeigen, sondern wirklich Angehörige ihrer freiwilligen Feuerwehr in der Kommune anstellen und diese dann im Einsatz auch "freistellen
Bloß nicht. Evt verlangt man am ende auch noch, freie Stellen mit FW-Leuten zu besetzten und Ausbildungsstellen bevorzugt an JFler zu vergeben.
das geht ja überhaupt nicht! damit würde ja das Mitbestimmungsrecht der Personalräte massiv untergraben.
Und man stelle sich vor, in einer Stadt mit 100 tsd EW und kleiner BF würde tagsüber statt der FF eine Gruppe von Freiwilligen aus dem Rathaus helfen! Damit würde man ja nur das Selbstvertrauen der anderen freiwilligen untergraben. Mit aller Wahrscheinlichkeit käme aber der Betrieb in der Verwaltung durcheinander und erst die Probleme mit der internen Verechnung zwischen der Dezernate! Nicht auszudenken.

* Klingt ironisch, soll es aber auch. Im Kern ist es aber wahr(auf meine Stadt bezogen)

Dies ist meine Meinung.

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AutorThom8as 8W., Löwenstein / Baden-Württemberg780733
Datum12.01.2014 11:328958 x gelesen
Meinte eher den typus Hausfrau, Kind im Kindergarten Hausfrau beim Zumba oder mit Freundinnen im Frühstück.
Gebe dir recht, das es hier Unterschiede zwischen ost und west , nord und süd gibt.

beim typus kind zu hause.
wer sagt das es nicht um magazin eine krabbel/ spielecke gibt und jemand übernimmt während des einsatzes die Betreuung. Lässt sich alles Organisieren.

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY780738
Datum12.01.2014 12:38   9299 x gelesen
Servus,

ich stelle mir gerade meine Nachbarin vor, die 2 schulpflichtige Kinder hat, die dann ausrückt. Hätte wahrscheinlich einen gewißen Charme, da beim "Löschen" zuzuschauen. Denn da würde das Feuer ausgequatscht.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen780740
Datum12.01.2014 12:569054 x gelesen
Hallo,
das liegt aber auch daran, das die, die damals Zwangsverpflichtet wurden, mit Engagement dabei sind.
Da ist dann auch die Frage, wie viele wurden damals zur Feuerwehr "eingeladen", wie viele sind der Einladung gefolgt (oder haben sich aus welchen Gründen auch immer freistellen lassen) und wie viele sind jetzt noch dabei? Das ist wie zu Zeiten der Wehrpflicht, einige gingen zwar mit Murren dahin, machten aber mit und einigen war doch alles Egal. Und wenn dann die Einheit nur aus letztgenannten besteht, wird das nichts.

Heinrich

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AutorDani8el 8K., Wismar / Mecklenburg780742
Datum12.01.2014 13:328914 x gelesen
Geschrieben von ---Christopher Weber--- Weshalb verpflichtet man nicht die ortsansässigen Unternehmen einen gewissen prozentualen Anteil der Mitarbeiter/innen für den Feuerwehrdienst zur Verfügung zu stellen?

Wahrscheinlich bringt es nicht den erhofften Effekt, da es in den Dörfern kaum Arbeitgeber gibt, die ausreichend Personal zur Verfügung stellen können.
Die immerjammernden Bauern beschäftigen oft kaum noch junge Leute - und wenn, dann auf den ziemlich üppigen Agrarflächen, die mit dem Traktor ebenso eine Herausforderung zur Erreichung der Hilfsfristen darstellen, wie ein Arbeitnehmer in der nächstgrößeren Stadt.

Eine Verpflichtung via Pflichtfeuerwehr laut Gesetz ist aktuell flächendeckend für mich undenkbar. In Zeiten ausgesetzter Wehrpflicht, Antidiskriminierungsgesetzen, Präzedenzfalljustiz, Pendlerortschaften und gerade im Osten die fortschreitende demographische Überalterung ganzer Landstriche ist es meiner Meinung nach unmöglich das Modell sinnvoll zu verfolgen.

Die Schwächen des jetzigen Systems der Freiwilligkeit können auch durch Verpflichtungen der Gemeinde Bevölkerung kaum kompensiert werden, da die o.g. Ursachen nicht gelöst werden....

MFG Daniel

Gib einem Menschen Macht und Du erkennst seinen wahren Charakter...

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 780750
Datum12.01.2014 15:128888 x gelesen
Ziehen wir mal einen Vergleich: Wir hatten ja auch die Wehrpflicht. Und da wurde nicht jeder für jeder Aufgaben gezogen.

Also müsste man neben einer gesundheitlichen Prüfung auch testen ob und wo der Feuerwehrpflichtleistende eingesetzt werden kann.

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

"As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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AutorCars8ten8 S.8, Linnich / NRW780771
Datum12.01.2014 19:068792 x gelesen
Geschrieben von Michael B.Und wenn ich hier lese sehe ich nichts von einem Entgeld.

Den diversen Artikeln über Pflichtfeuerwehren entnehme ich, daß stets "Aufwandsentschädigungen" gezahlt werden.
Schauen dann die schon vorhandenen Freiwilligen in die Röhre? Oder werden alle bezahlt?

Falls nur die Verpflichteten eien Enschädigung bekommen, sorgt das ja für weiteren zündstoff.

Ähnlich wie Ausbilder die an einem samstäglichen Grundlehrgang keinen Cent sehen, ihre Lehrgangsteilnehmer aber beispielsweise (berechtigterweise nach Satzung) Lohnfortzahlung erhalten.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg780785
Datum12.01.2014 22:078867 x gelesen
Geschrieben von Carsten S.Den diversen Artikeln über Pflichtfeuerwehren entnehme ich, daß stets "Aufwandsentschädigungen" gezahlt werden.
Schauen dann die schon vorhandenen Freiwilligen in die Röhre? Oder werden alle bezahlt?


Für Ba-Wü ist es so, dass zwischen den FM die (hypothetisch) dienstverpflichtet werden und den FM die sich freiwillig für dne Dienst gemeldet haben keinerlei Unterschied besteht. Die einen haben nur selbst einen Antrag auf Aufnahme gestellt, die anderen wurden durch durch die Gemeinde per Bescheid dienstverpflichtet. Das was danach kommt - Rechte und Pflichten - ist 1:1 das selbe.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorFran8k B8., Sydower Fließ / Brandenburg780796
Datum13.01.2014 10:04   8646 x gelesen
Hallo,

ich bin Hausmann mit vier Kindern, drei in der Schule und eines bei mir zu Hause.

Bis lang gab es folgende Lösungen (praktisch umgesetzt):

- eine ältere Kameradin nimmt sich der zu betreuenden Kinder an, sie ist zwar ausgebildete Truppfrau, nimmt gerne am kameradschaftlichen Teil teil, aber nicht mehr umbedingt an den Einsätzen. Klappt sehr gut !!
- die älteren Kinder (sind alt genug) "Babysitten" die kleineren zu Hause.
- ich bin schon einmal zu einer Einsatzstelle nachgefahren, mit privatem PKW und normaler Geschwindigkeit, habe dort erklärt, wenn sich jemand um mein Kind kümmert, dann könnte ich mitwirken (AGT, GF, RS). Daraufhin wurde ich Reserve-Trupp-AGT und eine junge Kameradin (lediglich Truppfrau-Ausbildung) wurde abgestellt, um sich um mein Kind zu kümmern.

Seit ungefahr zwei Monaten gilt bei uns im Amt (Verwaltungszusammenschluss mehrerer Gemeinden), dass ich und alle anderen Eltern auch, im Einsatzfall mein Kind im nächsten Kindergarten oder Schulhort für die Dauer des Einsatzes abgeben darf. Kosten und Versicherungsschutz ist über die Verwaltung geregelt. Das habe ich noch nicht praktisch ausprobiert.

Es gibt immer eine Lösung, man muss nur bereit sein, sie zu suchen.

Gruß

Frank

Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg780801
Datum13.01.2014 11:538411 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Christian F.

Für Ba-Wü ist es so, dass zwischen den FM die (hypothetisch) dienstverpflichtet werden und den FM die sich freiwillig für dne Dienst gemeldet haben keinerlei Unterschied besteht.

BaWü kennt auch keine Pflichtfeuerwehr mehr. Die Gemeinde kann aber gem. § 12 " Heranziehung zum Dienst in der Gemeindefeuerwehr " des FwG durchaus einzelne " Gemeindeeinwohner zwischen dem vollendeten 18. und dem vollendeten 50. Lebensjahr zum Dienst in der Gemeindefeuerwehr verpflichten."
Gibts für BaWü hierzu aus der neueren Zeit Beispiele wo einzelne Gemeindeeinwohner zur FF Dienstverpflichtet wurden ?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg780802
Datum13.01.2014 12:508332 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D.BaWü kennt auch keine Pflichtfeuerwehr mehr.

Ba-Wü kannte auch im alten FwG keine Pflichtfeuerwehr. Das war schon immer das selbe Konstrukt. Es gibt eine ehrenamtliche Feuerwehr. Entweder über freiwillige Meldung oder über Dienstverpflichtung.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorHart8mut8 M.8, Aying / Bayern780811
Datum13.01.2014 15:54   8508 x gelesen
Seh' ich genauso. Die Frage nach einer Pflichtfeuerwehr stellt sich meiner Meinung nach erst, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Mal ehrlich - abends und wochenends bekommen doch die meisten Wehren noch ihre erforderliche Einsatzstärke zusammen. Es zwickt doch derzeit hauptsächlich in der Tagesalarmsicherheit. Und da sehe ich ganz klar die Kommunen in der Pflicht. Selbst bei einer kleinen 5000-Seelen-Gemeinde turnen doch im Rathaus oft schon ca. 10 Angestellte rum und draußen noch mindestens 2 Gemeindearbeiter und vielleicht sogar noch ein oder zwei Hausmeister. Um die Stellung im Rathaus zu halten, reichen ein bis zwei Angestellte aus. Der Rest wäre eine signifikante Verstärkung der Einsatzbereitschaft. Wenn Pflicht, dann erst mal für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommune.

Aber was rede ich. Das Trauerspiel "Gemeindeangestellte und Feuerwehr" kennen hier im Forum wahrscheinlich sowieso die meisten. Und die Mitglieder der Inspektionen und Verbände eigentlich auch. Warum die Verbände das Thema noch nicht aufgegriffen und vorangebracht haben, ist mir ein Rätsel (ja, das soll ein Wink mit dem Zaunpfahl sein an alle, die sich angesprochen fühlen).

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP780814
Datum13.01.2014 16:348339 x gelesen
Geschrieben von Hartmut M.Selbst bei einer kleinen 5000-Seelen-Gemeinde turnen doch im Rathaus Wenn sich 5000 Seelen alleine eine hauptamtliche Verwaltung leisten, kannst du auch gleich ne HAW daneben stellen. Geld scheint dort keine Rolle zu spielen.
Wenn eine Gemeinde mit dieser Einwohnerzahl selbständig sein kann, ist sie allerdings sicher auch keine "Schlafgemeinde", und Tagesalarmprobleme dürften da auch eher nicht vorkommen.

Ja, ich weiß das es solche Gemeindegrößen in D noch immer gibt. Der Brandschutz ist da aber das kleinste Problem, auch wenn er für "uns" bzw. hier im Forum so schnell das einzige ist...

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen780816
Datum13.01.2014 16:458130 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Ja, ich weiß das es solche Gemeindegrößen in D noch immer gibt.

Die 5TE sind hier in SN nach wie vor die Größe der Eigenständigkeit, egal wann die EW da sind....

Peter

Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

(Friedrich Hebbel)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP780817
Datum13.01.2014 16:528030 x gelesen
Geschrieben von Peter L.Die 5TE sind hier in SN nach wie vor die Größe der Eigenständigkeit, egal wann die EW da sind....Respekt, in RLP hat die laufende Kommunalreform als Ziel mal eben das Doppelte als Mindestgröße (einer verbandsfreien Gemeinde, bei Verbandsgemeinden sind es dann schon 12.000 EW, vgl. §2 Abs. 2 KomVwRGrG). Erst ab da wird von einer "ausreichenden Leistungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskraft" ausgegangen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen780818
Datum13.01.2014 16:568050 x gelesen
Ich bin ja auch gespannt wann die nächste Reform kommt...Allerdings sind hier erst mal Landtagswahlen ;-).
Sinnig wäre das schon lange, wobei die echten Einsparungen und Effizienzsteigerungen dann erst mal zu sehen sein müssten....

Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

(Friedrich Hebbel)

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz780819
Datum13.01.2014 17:428051 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian K.Respekt, in RLP hat die laufende Kommunalreform als Ziel mal eben das Doppelte als Mindestgröße (einer verbandsfreien Gemeinde, bei Verbandsgemeinden sind es dann schon 12.000 EW, vgl. §2 Abs. 2 KomVwRGrG). Erst ab da wird von einer "ausreichenden Leistungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskraft" ausgegangen.

Aber auch bisher gibt es in RLP weit kleinere Verbandsgemeinden und wird auch noch einige unter der 10.000er Marke bis mindestens mal 2019 geben. Und die Leistungsfähigkeit usw. rein an den Einwohnerzahlen festzumachen, ist so ziemlich der größte Unfug überhaupt. Komischerweise kenn ich da ein paar recht gesunde, (fast oder komplett) schuldenfreie Verbandsgemeinden deutlich unter 10.000 Einwohner, während andere größere nahezu pleite sind. Wo der Sinn in Verbandsgemeinden mit fast 40 Ortsgemeinden liegen soll (zusammengeschlossen aus 2, die knapp unter der 10.000er Marke lagen), erschließt sich mir auch nicht. Da wird zusammengelegt, dass zusammengelegt ist, es bleiben zwei Verwaltungsstandorte bestehen, die irgendwann vielleicht mal Synergien nutzen, erstmal aber müssen die aufwändig kommunikationstechnisch verbunden werden, es bleiben zwei Stützpunktwehren mit zwei Feuerwehreinsatzzentralen, immerhin gibt es nur einen Wehrleiter, dafür aber vielleicht mehr Stellvertreter? Wo da an manchen Stellen bei solchen halbgaren Reförmchen (und mehr ist das in RLP derzeit nicht) die echten Spareffekte sein sollen, bleibt offen.

Gruß,
Michael

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AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Genußregion Oberfranken780830
Datum13.01.2014 20:338245 x gelesen
Geschrieben von Hartmut M.Selbst bei einer kleinen 5000-Seelen-Gemeinde turnen doch im Rathaus oft schon ca. 10 Angestellte rum und draußen noch mindestens 2 Gemeindearbeiter und vielleicht sogar noch ein oder zwei Hausmeister.

Wovon einer ländlichen Gemeinde zumindest ein Teil bereits in der FF aktiv ist.
Also wird selbst bei einer Dienstpflicht der Mitgliedergewinn nicht allzu groß sein ...

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY780842
Datum13.01.2014 22:47   8012 x gelesen
Servus,

nix für ungut, aber wie arrogant ist das? Geschrieben von Sebastian K.Wenn sich 5000 Seelen alleine eine hauptamtliche Verwaltung leisten, kannst du auch gleich ne HAW daneben stellen. Geld scheint dort keine Rolle zu spielen.

Bei den 17 Gemeinden unseres Landkreises ist das bei mindestens 10 der Fall. Also sind dann alle Bayern irgendwie doof, weil sie sich eine Gemeinde leisten. Irgendwie wird sich der bayrische Innenminister und der Landtag da was dabei gedacht haben. Und es scheint zu klappen, weil es uns in Bayern doch etwas besser geht als im Rest Deutschlands.
Und woher kennst du unsere Gemeinde so gut? Wieso soll sie keine Schlafgmeinde sein? Und woher weißt du, dass es bei uns keine Probleme mit der Tagesalarmsicherheit gibt.
Mehr zu sagen verkeneife ich mir jetzt lieber.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern780865
Datum14.01.2014 08:577899 x gelesen
Geschrieben von WastlWenn sich 5000 Seelen alleine eine hauptamtliche Verwaltung leisten, kannst du auch gleich ne HAW daneben stellen. Geld scheint dort keine Rolle zu spielen.

Das ist Blödsinn und das weiß du selber am besten, grade RLP mit seiner seltsamen Struktur ist da ja ein mahnendes Beispiel.
Sicher gibt es genug Gemeinden die nicht lebensfähig sind, gerade auch in gewissen Gegenden Bayerns und BaWü, aber pauschal ist das Bullshit.


Gruß
CS




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AutorMarc8us 8M., Wernigerode/ OT Reddeber / ST780878
Datum14.01.2014 10:427821 x gelesen
Und was hat die Größe des kommunalen Gebildes (Gemeinde kann man oft dazu ja nicht mehr sagen) mit Verfügbarkeiten von FM zu tun.

Nach der Kommunalreform in ST sind hier Gebilde mit 10.000 EW und 200 km² entstanden, aber auch mit 12.000 EW und 400 km². Da nutzt Dir auch angesichts einer ohnehin schon "langen" Hilfsfrist von 12 Minuten auch nichts der Mitarbeiter aus dem zentralen Rathaus.

Zudem habe ich in einer Verwaltung lieber 20 gute Verwalter und wirtschaftlich und juristisch denkende Mitarbeiter als 20 gute FM. Beides zusammen wäre toll, ist aber in der Regel nicht zu bekommen.

Die Beiträge in diesem Forum sind meine rein private Meinung!

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern780889
Datum14.01.2014 11:587697 x gelesen
Es mag sein, dass in einer 5000 EW-gemeinde es so viele gemeinde / Rathaus-Mitarbeiter gibt. Schaue ich in der Ort mit der PLZ 82491 in Bayern, so passt diese Zahl etwa. Aber davon sind nicht alle Feuerwehrdiensttauglich.
Ich bin als bescheidener Mensch ja schon froh wenn aus jeder Gemeindeverwaltung 4...6 Mitarbeiter nachdrücklich ermuntert werden der FF beizutreten und dort aktiven Dienst zu machen.

Aber der Grundansatz ist richtig. Zuerst muß die Kommune die eigenen Mittel unter ihren Bediensteten ausschöpfen bevor sie mit der Pflichtfeuerwehr kommt. Denn sonst wäre die Pflichtfeuerwehr beim Bürger nicht vermittelbar. Und auch eine Pflichtfeuerwehr ist auf Akzeptanz bei den Bürgern angewiesen.

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY780890
Datum14.01.2014 12:007844 x gelesen
Servus,

wir hatten eine Wehrpflicht, stimmt. Wurde da aber jeder eingezogen. Da gab´s welche, die aus medizinischen Gründen freigestellt wurden. Dann gab´s welche, die wegen religiöser Speisevorschriften nicht eingezogen wurden. Und dann kenne ich auch welche, die jemanden aus dem Kreiswehrersatzamt kannten, gute Beziehungen zu einem hohen Politiker hatten usw.
Bloß gab´s da halt noch größere Ungerechtigkeiten, v.a. im finanziellen Bereich. Ich hatte ausgelernt und bekam damals 1600 DM im Monat. Beim Bund waren´s dann 200 Mark. Ein anderer hatte diese Einbußen nicht. Und dann hochgerechnet auf 15 Monate. ;-(
Also mit den Pflichten, egal ob beim Bund oder bei der Feuerwehr, geht´s ganz so leicht nicht. Und ich kenne Ärzte, da bekäme ich ganz schnell einen "gelben Zettel". Dann schaut der BGM auch blöd aus der Wäsche.
Wie ich weiter oben schon sagte: "Ein Hund, den man zum Jagen tragen muß, der taugt nichts". Wenn, dann muß man andere Ansätze (er)finden. Wenn ich was wüßte, hätte ich mir das schon lange patentieren lassen. Aber die "Migrationskeule" oder "Frauen an den Herd"-Debatte haben ja, außer Spesen, nichts gebracht. Naja, der/die eine oder andere hat da bestimmt ihr Schäfchen ins Trockene gebracht.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP780917
Datum14.01.2014 14:207690 x gelesen
Geschrieben von Marcus M. Zudem habe ich in einer Verwaltung lieber 20 gute Verwalter und wirtschaftlich und juristisch denkende Mitarbeiter als 20 gute FM. Beides zusammen wäre toll, ist aber in der Regel nicht zu bekommen.Eben. Nur in der allein brandschutzfokussierten Traumwelt von manch einem ist dies kein Problem, "draußen" siehts anders aus.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP780918
Datum14.01.2014 14:357699 x gelesen
Geschrieben von Anton K.Bei den 17 Gemeinden unseres Landkreises ist das bei mindestens 10 der Fall. Also sind dann alle Bayern irgendwie doof, weil sie sich eine Gemeinde leisten. Ich schreibe, das es Gemeinden finanziell gut geht (gehen sollte...), die sich mit solchen Einwohnerzahlen hauptamtliche Verwaltungen bzw. die Eigenständigkeit "leisten". Du schreibst, es geht "euch in Bayern doch etwas besser als im Rest Deutschlands".
Wer hat etwas von "doof" geschrieben?

Geschrieben von Anton K.Und woher kennst du unsere Gemeinde so gut? Wieso soll sie keine Schlafgmeinde sein? Und woher weißt du, dass es bei uns keine Probleme mit der Tagesalarmsicherheit gibt.Von welcher Art "Tagesalarmsicherheit" reden wir denn? Davon, dass Gruppenfahrzeuge mit Staffel ausrücken, oder dass nicht der komplette Sitzplatzbestand des Fuhrparks besetzt werden kann, oder dass sich Ausrückezeiten "nur" verlängern, oder dass tagsüber mehrere Wehren/Standorte schon bei Alarmstufen zusammenarbeiten müssen bei denen nachts locker eine/r reicht? Oder davon, dass simpelstes Wasser-ins-Fenster-Spritzen oder Leiter-an-die-Wand-knallen als existentielle Erstmaßnahmen schlicht schon nicht mehr möglich ist, weil das Fahrzeug mit dem Material einfach gar keiner mehr besetzt.
Beim Sprung zur Pflichtfeuerwehr, und das war der Ursprung, ist man doch schon an letztem Punkt angekommen bzw. er ist deutlich in Sicht. Ich kenne "deine" Gemeinde zu 99% aus deinen Berichten (hoffe übrigens sehr sie steht real insgesamt etwas besser da), und glaube nicht, dass die schon an diesem Punkt angekommen ist, über Pflichtfeuerwehren nachdenken zu müssen. Ich bleibe dabei, die Kommunen, die das müssen, haben keine Rathäuser, bzw. diese sind nicht der von vielen erwartete (erhoffte?) Personallieferant, und werden es auch niemals sein, da der allgemeine Trend einfach in völlig andere Richtungen geht.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP780919
Datum14.01.2014 14:387770 x gelesen
Das RLP auch nach diesem Spielreförmchen ein sehr abschreckendes Beispiel für kommunale Gliederungen ist werde ich niemals bestreiten. Auch nicht, dass es lebensfähige eigenständige Kleinstgemeinden gibt. Aber das gerade dort die Feuerwehren durchs Rathauspersonal signifikant verstärkt werden können, wird nie der Fall sein.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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