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ThemaWer zahlt wenn es brennt?15 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorGerr8it 8P., Buxtehude / Niedersachsen780601
Datum10.01.2014 08:436373 x gelesen
Guten Morgen!

Wer hat denn hier ein bißchen Ahnung vom Versicherungswesen?

Folgende Situtation (fiktiv, nicht so passiert!):

Mehrfamilien-Miethaus, 3 Wohnetagen, davon eine im DG integriert, je Etage 3 Wohnungen

Es steht die mittlere Wohnung im DG in Vollbrand mit Dachstuhlbrand. Beide anderen Wohnungen im DG werden durch Rauch und Wasserschaden massiv beschädigt. Alle darunter liegenden Wohnungen werden aufgrund von Wasserschäden ebenfalls stark in Mitleidenschaft gezogen.


Welche Versicherung kommt für welche Schäden auf und vor allem wessen Versicherung ist wofür verantwortlich? Brandursache ist nicht mehr festzustellen...

Gruß Gerrit

Natürlich alles meine eigene Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW780605
Datum10.01.2014 09:494130 x gelesen
Moin Gerrit,

die Gebäudeversicherung.

Gruß

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AutorUdo 8G., Lennestadt / NRW780606
Datum10.01.2014 10:113952 x gelesen
Hallo,

die Gebäudeversicherung zahlt "nur" Schäden am Gebäude, d.h. z.B. den Dachstuhl, Gebäudetrocknung, neuen Anstrich etc. sowie die Reinigungskosten am Gebäude, ggf. noch die fest mit dem Gebäude verbundenen Dinge wie Tapeten bzw. Malerarbeiten in den Wohnungen.

Für die beweglichen Dinge in den betroffenen Wohnungen, die im Eigentum der Mieter/Bewohner stehen (z.B. Möbel, Kleidung etc.), zahlt nur eine eventuell vorhandene Hausratversicherung. Wenn diese nicht vorhanden ist, bleibt der Bewohner ggf. auf seinem Schaden sitzen, wenn er niemanden (den Brandverursacher) in Regress nehmen kann.

Gruß

Udo G.

Und da es anscheinend Sinn macht - Meine Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW780607
Datum10.01.2014 10:233753 x gelesen
Hallo Udo,

jipp... war Gedanklich beim Gebäude...

Gruß

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg780609
Datum10.01.2014 10:343741 x gelesen
Geschrieben von Udo G.Für die beweglichen Dinge in den betroffenen Wohnungen, die im Eigentum der Mieter/Bewohner stehen (z.B. Möbel, Kleidung etc.), zahlt nur eine eventuell vorhandene Hausratversicherung. Wenn diese nicht vorhanden ist, bleibt der Bewohner ggf. auf seinem Schaden sitzen, wenn er niemanden (den Brandverursacher) in Regress nehmen kann.

Jein. Das wichtige ist m.E. das, was Du im letzten Halbsatz erwähnst. Für Nachbarwohnungen handelt es sich i.d.R. um einen Schaden, für den derjenige schadensersatzpflichtig ist, bei dem das Feuer entstanden ist. d.h. der Nachbar bei dem der Brand ausgebrochen ist ist schadenersatzpflichtig und zwar auch dann, wenn der Brand nicht aus einem fahrlässiges Handeln heraus entstanden ist, sondern seine Ursache in einem technischen Defekt hat. Hat dieser eine Haftpflichtversicherung, dann kann er den Schaden dieser melden. Hat er diese nicht, dann bleibt es an ihm hängen.

Ob und in wieweit die eigene Hausratversicherung zunächst die Deckung übernimmt und dann den Nachbarn bzw. dessen Haftpflichtversicherung in Regress nimmt steht auf einem anderen Blatt.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorUdo 8G., Lennestadt / NRW780610
Datum10.01.2014 10:443509 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Jein. Das wichtige ist m.E. das, was Du im letzten Halbsatz erwähnst. Für Nachbarwohnungen handelt es sich i.d.R. um einen Schaden, für den derjenige schadensersatzpflichtig ist, bei dem das Feuer entstanden ist. d.h. der Nachbar bei dem der Brand ausgebrochen ist ist schadenersatzpflichtig und zwar auch dann, wenn der Brand nicht aus einem fahrlässiges Handeln heraus entstanden ist, sondern seine Ursache in einem technischen Defekt hat. Hat dieser eine Haftpflichtversicherung, dann kann er den Schaden dieser melden. Hat er diese nicht, dann bleibt es an ihm hängen.

Ja, das ist so korrekter ausgedrückt. Danke für die Klarstellung.

Mir ging es auch vor allem darum zu sagen, dass die Gebäudeversicherung nicht für Schäden an den Möbeln etc. aufkommt. Diesem Irrglauben unterliegen leider viele Mieter/Bewohner. Und dann ist das Gejammer groß. Außerdem erleichertet es die Sache für den Geschädigten doch wesentlich, wenn sich seine Hausratversicherung um den Regreß kümmert und er dies nicht selber tun muss.

Gruß

Udo G.

Und da es anscheinend Sinn macht - Meine Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg780612
Datum10.01.2014 10:593391 x gelesen
Geschrieben von Udo G.Mir ging es auch vor allem darum zu sagen, dass die Gebäudeversicherung nicht für Schäden an den Möbeln etc. aufkommt.

Es wird schon bei Bodenbelägen spannend. Teppich --> Gebäudeversicherung (wenn fest mit dem Boden verklebt und damit mit dem Gebäude verbunden). Laminat --> Hausratversicherung, da nicht fest mit dem Boden und damit dem Gebäude verbunden.


Geschrieben von Udo G. Außerdem erleichertet es die Sache für den Geschädigten doch wesentlich, wenn sich seine Hausratversicherung um den Regreß kümmert und er dies nicht selber tun muss.

Stimmt. Hat er aber keine Hausratversicherung (was nicht selten vorkommt), könnte er davon abgeschreckt sein den Schaden irgend jemandem zu melden und leer ausgehen, da er ggf. die Gebäudeversicherung anschreibt und die nur sagt "nicht zuständig, wenden Sie sich an die Hausratversicherung". Dass es die Rechnung sogar direkt seinem Nachbarn präsentieren kann ist ihm vermutlich nicht mal klar...

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorDirk8 W.8, Neckargemünd / BaWü780621
Datum10.01.2014 12:453190 x gelesen
Hallo zusammen,

zu diesem Thema habe ich auch noch eine Frage:

Wie man schon gehört hat, haben die Dicountmärkte i.d.R. keine Gebäudeversicherung, (ist ja auch nicht mehr Pflicht) da es günstiger ist, die Schäden "aus eigener Tasche zu bezahlen" als für alle Märkte Versicherungen zu zahlen. (Macht ja z.B. die Polizei auch so..)

Werden da auch Brände in Rechnung gestellt? Immerhin wird die Feuerwehr z.T. durch die "Solidargemeinschaft" (Feuerwehrabgabe von Versicherungen die für Zuschüsse verwendet werden) unterhalten. Wenn diese Unternehmen dann aber nicht einzahlen.... ?

Oder liege ich da falsch bzw. habe etwas falsch verstanden?

Alles hier Wiedergegebene ist meine persönliche Meinung oder Einschätzung! Bei Nichtgefallen einfach ignorieren! Rechtschreibfehler sind ein persönlicher Service meinerseits.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg780624
Datum10.01.2014 13:483079 x gelesen
Geschrieben von Dirk W.Werden da auch Brände in Rechnung gestellt?

Nein.

Geschrieben von Dirk W.Immerhin wird die Feuerwehr z.T. durch die "Solidargemeinschaft" (Feuerwehrabgabe von Versicherungen die für Zuschüsse verwendet werden) unterhalten. Wenn diese Unternehmen dann aber nicht einzahlen.... ?

Diese Verknüpfung "Nicht versichert - Feuerwehreinsatz kostet" gibt es in D nicht. In den USA gibt es andere Regelungen, bei denen Du ähnlich dem ADAC-Prinzip jedes Jahr für die Feuerwehr pauschal bezahlst und Dir wird dann im Fall der Fälle kostenlos geholfen. Und wenn Du nicht bezahlst, dann brennt Dein haus eben ab.


Der Gedanke mit der Feuerschutzsteuer kam noch aus der Zeit, in der es eine Pflichtversicherung war und damit jeder Gebäudeeigentümer versichert war und damit für den Brandschutz bezahlt hat. Man könnte das auch irgend wann ganz abschaffen und dafür beispielsweise die Grundsteuer erhöhen.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern780640
Datum10.01.2014 16:493049 x gelesen
Ich antworte mal als Ehemann einer Frau, die bei einer bekannten großen Versicherung im Vertrieb tätig ist.

Alles was das "nackte" Gebäude betrifft ist in der Gebäudeversicherung inbegriffen. (Ich hoffe, die Gebäudebrandversicherung ist auch bezahlt).

Würde man in Gedanken das Haus auf den Kopf schütteln: Alles was an Einrichtung jetzt herausfällt fällt unter die Hausratversicherung.

Hat der Nutzer der Wohnung, von der der Brand ausgeht eine Hausratversicherung, so zahlt die Hausratversicherung im Rahmen der Vertragsbedignungen seinen Hausratschaden.

Die Bewohner der anderen Wohnungen, die ursächlich durch die Brandwohung geschädigt worden sind, müssen Ihren Hausratschaden bei Verursacher geltend machen. § 823 BGB "wer vorsätzlich oder fahrlässig..." Bei den Summen, die da schnell zusammen kommen können, kann man nur hoffen, das da eine ausreichende Haftpflichtversicherung vorliegt.

Einzelfallabhängig ist es u.U. denkbar, dass sich da Hausratversicherungen der betroffenen anderen Parteien mit der Versicherung des Verursachers zusammentun um eien schnelle Regelung aus Kulanzgründen zu erzielen. Kann... muß aber nicht. dann darf jeder Geschädigte vor Gericht ziehen.

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW780647
Datum10.01.2014 19:462860 x gelesen
Geschrieben von Christian F. Für Nachbarwohnungen handelt es sich i.d.R. um einen Schaden, für den derjenige schadensersatzpflichtig ist, bei dem das Feuer entstanden ist. d.h. der Nachbar bei dem der Brand ausgebrochen ist ist schadenersatzpflichtig und zwar auch dann, wenn der Brand nicht aus einem fahrlässiges Handeln heraus entstanden ist, sondern seine Ursache in einem technischen Defekt hat.

Wenn kein Verschulden vorliegt scheidet §823 BGB aus: Welche Rechtsgrundlage greift dann?

Eine Gefährungshaftung gibt es IIRC in gewissen Grenzen für Gebäude, aber für Wohnungen?

(angenommen war ja hier eine nicht mehr zu ermittelnde Brandursache, demnach kann weder dem Bewohner noch dem Hauseigentümer ein Verschulden nachgewiesen werden)

Geschrieben von Christian F.Ob und in wieweit die eigene Hausratversicherung zunächst die Deckung übernimmt und dann den Nachbarn bzw. dessen Haftpflichtversicherung in Regress nimmt steht auf einem anderen Blatt.

Da (bzw.: wenn) die eigene Versicherung zum (gleitenden) Neuwert reguliert, ist sie immer der Haftpflichtversicherung vorzuziehen. Letztere reguliert zum Wiederbeschaffungswert. Da können dann erschreckend geringe Summen bei rauskommen, was gebrauchte Möbel halt so kosten...

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg780656
Datum10.01.2014 22:112809 x gelesen
Geschrieben von Henning K.Wenn kein Verschulden vorliegt scheidet §823 BGB aus: Welche Rechtsgrundlage greift dann?

Eine Gefährungshaftung gibt es IIRC in gewissen Grenzen für Gebäude, aber für Wohnungen?


Die entsprechnder
(ober)gerichtliche Rechtsprechung. ich gebe zu, das wußte ich bis vor kurzem als ich mich mal mit dem Thema beschäftigt hatte so auch nicht ;-)

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW780659
Datum10.01.2014 23:502660 x gelesen
also § 906 Abs. 2 S. 2 BGB.

Das ist, ähm, überraschend...

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen780739
Datum12.01.2014 12:472613 x gelesen
Geschrieben von Volker L.Die Bewohner der anderen Wohnungen, die ursächlich durch die Brandwohung geschädigt worden sind, müssen Ihren Hausratschaden bei Verursacher geltend machen. § 823 BGB "wer vorsätzlich oder fahrlässig..."

Aber dafür muß es halt vorsätzlich oder fahrlässig passiert sein. Wenn mir mein neuer Fernseher abbrennt ist das weder vorsätzlich noch fahrlässig (sofern ich alles richtig angeschlossen/aufgestellt habe). Wer zahlt dann?

Heinrich

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern780762
Datum12.01.2014 18:402513 x gelesen
Gute Frage ! Ich beauftrage mal meine bessere Hälfte diese Frage zu klären...

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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