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ThemaHH: Autofahrer wegen Behinderung RD verurteilt26 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Die unfassbare Eigensucht eines Autobesitzers
  •  
    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.780542
    Datum09.01.2014 10:1014231 x gelesen
    Tach,
    da sich ja einige immer über den laschen Rechtsstaat beschweren: In Hamburg wurde ein Autofahrer doch recht empfindlich für sein Verhalten verurteilt. Geschichte in Kurzform: RTW parkt einsatzbedingt auf einem Behindertenparkplatz. Ein Parkberechtigter findet das nicht witzig und parkt den RTW zu. Somit verzögert sich der Transport um 20 Minuten.

    http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hamburg_journal/media/hamj31671.html

    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorBjör8n S8., Clausthal-Zellerfeld / Niedersachsen780551
    Datum09.01.2014 12:149673 x gelesen
    Zur Einordnung des Urteils wäre es jetzt noch interessant die genaue Strafe in Tagessätzen zu erfahren. (Eventuell kann jemand aus Hamburg ja genaueres erfahren.)
    Der Kommentar "[...]allerdings gilt er jetzt als vorbestraft[...]" läßt aber auf eine Strafe jenseits der 90 Tagessätze schließen.

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    AutorMarc8o L8., Hohentengen / Baden-Württemberg780555
    Datum09.01.2014 13:259069 x gelesen
    360,- ??
    Für eine solche Aktion finde ich diese Strafe fast schon lächerlich gering.
    Meines Erachtens wäre eine Entziehung der Fahrerlaubnis hier angebracht. (Zumindest für 3 Monate)

    ....es geht mir aber auch ein Szenario durch den Kopf:
    Wie wäre die Rechtslage, wenn die Einsatzkräfte das Fahrzeug des Sturkopfes mit dem RTW gestreift/geschoben hätten? Da sich Gefahr in Verzug befand, wäre eine solche Reaktion gerechtfertigt?

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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.780556
    Datum09.01.2014 13:398862 x gelesen
    Geschrieben von Marco L. 360,- ??
    Damit wäre er nicht vorbestraft. 3.600,- EUR. AFAIK 90 Tagessätze á 40,- EUR. Für einen Rentner durchaus empfindlich.

    Geschrieben von Marco L.Meines Erachtens wäre eine Entziehung der Fahrerlaubnis hier angebracht. (Zumindest für 3 Monate)
    Schätze mal, das das Gericht sich eher an der Körperverletzung orientiert hat, als an dem Verkehrsverstoß.

    Geschrieben von Marco L.Wie wäre die Rechtslage, wenn die Einsatzkräfte das Fahrzeug des Sturkopfes mit dem RTW gestreift/geschoben hätten? Da sich Gefahr in Verzug befand, wäre eine solche Reaktion gerechtfertigt?
    So wie ich es verstanden hatte, parkte der Beschuldigte hinter dem RTW, so das die Trage nicht reingeschoben werden konnte und nach vorne war kein wegkommen. Zurücksetzen hätte wahrscheinlich wohl einiges am RTW-Heck zerstört.

    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
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    Autorseba8sti8an 8d., Dormitz / BY780559
    Datum09.01.2014 13:539062 x gelesen
    Anderer Artikel - scheinbar zum selben Fall.
    In diesem Bericht ist auch von 3600€ die Rede (ist wohl realistischer). Es sind auch noch ein paar andere Fakten bei...

    http://www.welt.de/regionales/hamburg/article123692065/Die-unfassbare-Eigensucht-eines-Autobesitzers.html

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg780560
    Datum09.01.2014 14:03   9270 x gelesen
    Also. Halten wir fest. Der Mann ist einschlägig bekannt dafür, dass er sich im Straßenverkehr nicht beherrschen kann und sein Auto (jetzt wiederholt) gegen andere Menschen einsetzt. Und er ist von Beruf LKW-Fahrer. Und da überlegt irgend eine Behörde auch nur länger als 5 Sekunden, ob man ihm die Pappe knipst? So einen läßt man dann morgen wieder mit einem LKW auf die Straße los? Geht es noch? Und jetzt komme mir bitte keiner mit "dann ist die Existenz weg". Da ist dann eben so und daran ist dann auch kein anderer schuld, als er selbst.

    Auch die Strafe mit irgend was um die 90 Tagessätze jetzt ist m.E. wieder mal wischiwaschi. Und ob er als vorbestraft gilt dürfte ihm so lang wie breit sein. Das sind die Typen (s. die Äußerungen, warum die liebe Notärztin nicht freundlich gefragt hat), bei denen tut eine Geldstrafe mit Tagessätzen vielleicht finanziell weh. Aber sie wirkt nicht erzieherisch. Das wirkt nur, wenn er wirklich 3 oder 6 Monate absitzen muss und sich die Zellentür hinter ihm schließt. Ist leider so. Und ja, wenn dann Job und Familie weg sind, dann ist das so. Auch da gilt dann: Schuld ist er selbst.

    Ach ja. Bei mir als RTW-Besatzung wäre übrigens die Seitenscheibe des PKW der Brechstange aus der DIN-Beladung zum Opfer gefallen und dann wäre der PKW irgend wohin gerollt, aber der RTW wäre pünktlich gefahren.

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorEnri8co 8F., Treuenbrietzen / Brandenburg780561
    Datum09.01.2014 14:348525 x gelesen
    Geschrieben von Marco L.Wie wäre die Rechtslage, wenn die Einsatzkräfte das Fahrzeug des Sturkopfes mit dem RTW gestreift/geschoben hätten? Da sich Gefahr in Verzug befand, wäre eine solche Reaktion gerechtfertigt?

    Hm... Rechtslage hin oder her. Ich glaube nicht das die Hamburger RTW es so gut wegstecken würden, einen PKW mal eben beiseite zu schieben. Das würde am Ende darauf hinauslaufen, dass ein anderer RTW an die Einsatzstelle kommen muss, der den Patienten übernimmt.

    Gruß Enrico

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg780562
    Datum09.01.2014 14:398993 x gelesen
    Geschrieben von Marco L.Wie wäre die Rechtslage, wenn die Einsatzkräfte das Fahrzeug des Sturkopfes mit dem RTW gestreift/geschoben hätten? Da sich Gefahr in Verzug befand, wäre eine solche Reaktion gerechtfertigt?

    m.E. durch §34 StGB abgedeckt.

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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW780658
    Datum10.01.2014 23:297704 x gelesen
    Geschrieben von Björn S.Zur Einordnung des Urteils wäre es jetzt noch interessant die genaue Strafe in Tagessätzen zu erfahren.

    laut mopo: 120 Tagessätze.

    und:

    Nur weil der Parkplatz-Rowdy inzwischen eine Therapie macht, darf er seinen Führerschein behalten.

    (was sich dann je nach Ausgang der Therapie möglicherweise noch ändern kann)

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    AutorSven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen780781
    Datum12.01.2014 21:307395 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.m.E. durch §34 StGB abgedeckt.

    Glaube ich kaum. Wird schon an der Verhältnismäßigkeit scheitern!

    MfG
    S.Reimer

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)



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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg780783
    Datum12.01.2014 22:017241 x gelesen
    Geschrieben von Sven R.Glaube ich kaum. Wird schon an der Verhältnismäßigkeit scheitern!


    Ein Kfz beschädigen, um schwere gesundheitliche Schäden bei einem Menschen abzuwenden? Das iat allemal verhältnismäßig.

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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW780787
    Datum12.01.2014 22:107391 x gelesen
    Geschrieben von Sven R.Wird schon an der Verhältnismäßigkeit scheitern!

    Ich gehe eher davon aus, dass es an der Notwendigkeit scheitern wird.

    Neben dem Rammen des Fahrzeugs (deutlich vier- bis fünfstelliger Schaden) erreicht das Einschlagen der Seitenscheibe und Lösen der Handbremse das gleiche Ziel, bedeutet aber nur einen dreistelligen Schaden.

    (mal ganz davon abgesehen, dass man mit dem Rammen eine Beschädigung des Einsatzfahrzeugs riskiert, die den Transport dann ggf. doch wieder in Frage stellt...)

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz780799
    Datum13.01.2014 10:387040 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Henning K.Neben dem Rammen des Fahrzeugs (deutlich vier- bis fünfstelliger Schaden) erreicht das Einschlagen der Seitenscheibe und Lösen der Handbremse das gleiche Ziel, bedeutet aber nur einen dreistelligen Schaden.

    Viel Spaß bei deinem Vorgehen bei Fahrzeugen neuerer Bauart mit elektrisch betätigter Handbremse...
    (Bei konventioneller Handbremse ist deine Vorgehensweise aber sicherlich zielführender als das "Wegrammen" mit dem Einsatzfahrzeug)

    Gruß,
    Michael

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    AutorChri8sti8an 8R., Erkrath / Nordrhein-Westfalen780803
    Datum13.01.2014 12:506877 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Ach ja. Bei mir als RTW-Besatzung wäre übrigens die Seitenscheibe des PKW der Brechstange aus der DIN-Beladung zum Opfer gefallen und dann wäre der PKW irgend wohin gerollt, aber der RTW wäre pünktlich gefahren.Klingt im ersten Moment gut, aber was hätte der Typ wohl dann gemacht?
    a) Er wäre zu Sinnen gekommen und hätte eingesehen, dass er Mist gebaut hat. Wo möglich hätte er noch beim Einladen des Patienten geholfen.
    b) Ihm wäre auch noch die letzte Sicherung durchgebrannt und er geht auf den RA, NA oder Patienten mit bloßen Händen oder anderen Hilfsmitteln los.

    Ohne Polizei als Schutz sollte man das nicht machen, auch wenn man im Recht ist!

    Christian Rosenau

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg780805
    Datum13.01.2014 12:58   6990 x gelesen
    Geschrieben von Christian R. Ihm wäre auch noch die letzte Sicherung durchgebrannt und er geht auf den RA, NA oder Patienten mit bloßen Händen oder anderen Hilfsmitteln los.


    Auch dagegen hilft wieder die Brechstange der RTW-DIN-Beladung richtig eingesetzt sehr effektiv...

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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorChri8sti8an 8R., Erkrath / Nordrhein-Westfalen780806
    Datum13.01.2014 13:09   6821 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Auch dagegen hilft wieder die Brechstange der RTW-DIN-Beladung richtig eingesetzt sehr effektiv...Nützt aber auch nicht, wenn er nur die Reifen zersticht oder eine Schusswaffe mitbringt oder du dich nicht traust zu schlagen oder er sein Auto als Waffe nimmt...

    Ich halte es für deutlich besser was gemacht wurde: Polizei dazu holen, die hat Mittel für den unmittelbaren Zwang und ist darin ausgebildet diese auch einzusetzen.

    Christian Rosenau

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen780807
    Datum13.01.2014 13:237166 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Auch dagegen hilft wieder die Brechstange der RTW-DIN-Beladung richtig eingesetzt sehr effektiv...

    Und in der später folgenden Gerichtsverhandlung ist diese Brechstange dann wiederum die Steilvorlage für die Verteidigung des Angeklagten, der von einer Bedrohung seiner Haut ausgehen musste ...

    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

    *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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    AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland780815
    Datum13.01.2014 16:43   7326 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Ach ja. Bei mir als RTW-Besatzung wäre übrigens die Seitenscheibe des PKW der Brechstange aus der DIN-Beladung zum Opfer gefallen und dann wäre der PKW irgend wohin gerollt, aber der RTW wäre pünktlich gefahren.
    Deine Aufopferung für den Patienten in Ehren - aber wie es sich liest, scheint die Kollegin mit einer Bluthochdruckkrise des Patienten gekämpft zu haben. Manchmal resultiert daraus ein Versagen der linken Herzkammer mit schnellem Entwickeln eines Lüngenödems. D.h. die rechte Herzkammer pumpt kräftig weiter in die Lunge, das Blut fliesst nicht gut ab, linke Kammer kann ja nicht weiterfördern wegen der Schwäche. Hat sich einfach unter der langen Belastung erschöpft.
    (Nur mal für die Mitleser, die die Situation verstehen wollen)
    Hier treffen auf dem Bürgersteig mehrere Situationen gleichzeitig ein (So kann ich es mir vorstellen):
    - Versagen der Atmung, das kann sehr akut sein, habe ich schon im Bereich 120 Sekunden erlebt.
    - Lunge läuft mit Schaum voll
    - Blut aus der Nase* - gleichzeitig eintretender Bewusstseinsverlust
    - Notwendigkeit der "Notinubation" - d.h. Schnellnarkose zur Sicherung der Atemwege (Schlauch in die Lunge schieben) und Beatmung mit Überdruck, weil Schaum in den Lungen ist. Blut von oben aus der Nase - Schaum von unten.
    Sauerstoffsättigung im Blut gegen null.
    - Blutdruck muss sofort gesenkt werden - oder erst die Narkose?
    - Patient krampft eventuell wegen Sauerstoffmangel oder erbricht oder beides
    - Aufregung vermeiden, jetzt muss alles Hand in Hand gehen.

    -> Toll gemacht vom Rettungsteam, Respekt und Anerkennung!
    In diesem Fall (so gerne ich auch einem Streit nicht aus dem Wege gehe ;-) ), war es besser, die Sache von der Polizei klären zu lassen. Hier wurde jede Hand am Patienten gebraucht, und nicht beim Versuch, ein Auto mit evtl. Automatik oder elektrischer Feststellbremse umzupacken.
    Wenn es allerdings irgendwo brennt und der Herr stellt seine Karre in den Weg, hast Du von meiner Seite aus freie Bahn zu allem, was Dein Herz begehrt.

    * Patient hatte ja Nasenbluten lt Bericht

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg780837
    Datum13.01.2014 21:31   6429 x gelesen
    Welche Gerichtsverhandlung? Verhandelt wird in D m.W. Nur gegen Lebende... ;-)

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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW780839
    Datum13.01.2014 21:506221 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Viel Spaß bei deinem Vorgehen bei Fahrzeugen neuerer Bauart mit elektrisch betätigter Handbremse...

    Bei denen wäre mein Weg gewesen, mir den Schlüssel zu verschaffen. Das wäre dann wohl das zweite Mal geworden, bei dem ich jemandem dienstlich mit körperlicher Gewalt gedroht hätte (und mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit das erste Mal, wo ich sie hätte anwenden (lassen) müssen...)

    Aber es handelte sich ja um einen Golf (da gibts die EPB erst ab dem Modell VII).

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern780891
    Datum14.01.2014 12:026266 x gelesen
    Als Mitleser, der daran interessiert ist die med. Seite der Situation zu verstehen fand ich Deine Darlegung sehr gut und hoch informativ.
    Danke !

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen780893
    Datum14.01.2014 12:066375 x gelesen
    Moin,

    denkbare Alternative wäre ja vielleicht auch gewesen, einen weiteren RTW zum Transport anzufordern, um das ggf. schneller hinzubekommen - die Polizei musste ja auch erst anrücken. Wäre zumindest m.E. noch als Maßnahme vor der Gewaltanwendung zu prüfen gewesen - deren Erfolgschancen ich persönlich als eher gering beurteilen würde. Ich hätte daher wohl auch eher darauf verzichtet, von den zeitlichen Nöten mal ganz abgesehen.

    Is that you, John Wayne? Is this me?

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    AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland782850
    Datum07.02.2014 14:326674 x gelesen
    Geschrieben von Matthias O.denkbare Alternative wäre ja vielleicht auch gewesen, einen weiteren RTW zum Transport anzufordern, um das ggf. schneller hinzubekommen - die Polizei musste ja auch erst anrücken.
    Moin, jetzt noch mal das Thema ausgegraben:
    Stimme Dir zu - was halt schneller da ist. Wie ich beschrieben habe und auch zuletzt wieder selbst erlebt habe: Manchmal brauchst Du echt schnelle Entscheidungen. Wo reanimierst Du? Wohnung? Flur? Garten? RTW?
    Und dann hast Du kurz einen wieder ansprechbaren Patienten in seinem Bett und weisst, eine Minute später geht wohl wieder alles bergab. Also Rautek und raus. Platz gewinnen - Geräte zur Hand haben.
    Wer schleppt EKG-Defi, Sauerstoff, Notfallrucksack - 2 Retter am Patienten. 4 Personen insgesamt gebunden.

    Das ist im Krankenhaus schöner - in einer modernen Klinik hast Du so tolle Knöpfe an der Wand: REA Team, Anästhesie, Chirurgie alles was Dein Herz begehrt. Drücken und sie kommen. Aber draussen auf der Strasse fehlt ja oft wirklich der dritte "Mann".
    Klar bin ich da super glücklich, wenn schon ein First Responder Team da ist. Oder letztens ein LF mit 9 Leuten Tragehilfe. Nachts um 4.00 Uhr. Respekt von mir und danke (auch im voraus) an alle, die unentgeltlich sich für ihre Mitmenschen so ins Zeugs legen. Sicher 10 Minuten gespart und ne Menge Stress für den Patienten. Aber halt auch 9 Leuten den Schlaf versaut. Vielleicht aber ein gutes Gefühl gegeben, hilfreich gewesen zu sein.
    Was fehlt ist der Knopf - nicht Alarm, aber einfach drücken und direkte Verbindung zur Leitstelle. Ein Satz gesprochen: Brauchen dringend 2. RTW und fertig. Welches System das hergibt? Wohl keines bisher.

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg782851
    Datum07.02.2014 14:566348 x gelesen
    Geschrieben von Frank E.Was fehlt ist der Knopf - nicht Alarm, aber einfach drücken und direkte Verbindung zur Leitstelle. Ein Satz gesprochen: Brauchen dringend 2. RTW und fertig. Welches System das hergibt? Wohl keines bisher.

    Handy für den Doc oder den NEF-Kutscher mit Kurzwahl der LtS auf gesonderter "Lagemeldungsleitung" auf dem Display; 2m FuG mit 4m Überleiteinrichtung im RTW/ NEF (wo zulässig), 4m HFuG (wenn es netztechnisch machbar und zulässig ist), TETRA HRT,...

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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland782861
    Datum07.02.2014 16:416325 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Handy für den Doc oder den NEF-Kutscher mit Kurzwahl der LtS auf gesonderter "Lagemeldungsleitung" auf dem Display;
    So etwas mit einem großen Druckknopf und Freisprech' direkt zum Disponenten*. Wie Du sagst, der sieht sofort, wer anruft und man spart viel Gerede. Ist meist etwas stressig, wenn man vielleicht eine starke Blutung komprimiert oder am intubieren ist. Sonst hat man ja in 99% der Notfälle genug Zeit fürs normale Funken oder Telefonieren.
    * Könnte eine App sein die so funktioniert und morgendlich bei Dienstbeginn gestartet wird

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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen782877
    Datum08.02.2014 10:346146 x gelesen
    Moin,

    das muss ja auch nicht unbedingt die Entscheidung der Besatzung sein - ich gehe davon aus, dass auch die Polizei über die eigene Leitstelle angefordert wird (wäre so Führungsorganisatorisch sinnvoll) - dann können solche Sachen m.E. auch vom Lagedienst entschieden werden, so vorhanden,

    Is that you, John Wayne? Is this me?

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