alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

Sortierung umschalten zurück

ThemaHausverbot beim Rettungseinsatz14 Beträge
RubrikRettungsdienst
 
AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW779916
Datum01.01.2014 16:039881 x gelesen
Quelle

Nachdem einer der Rettungssanitäter die Disko kurz verlassen hatte, um den Notarzt via Funk zu verständigen, sprach der Betriebsleiter ein Lokalverbot gegen den Sanitäter aus.

Weil das Mädchen so schwer verletzt war, musste der Notarzt verständigt und das Mädchen auf der Tanzfläche belassen werden. Dies dauerte dem Betriebsleiter aus Leonding offenbar zu lange.

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW779917
Datum01.01.2014 16:325847 x gelesen
Geschrieben von Michael R.sprach der Betriebsleiter ein Lokalverbot gegen den Sanitäter aus

Mal gut das uns das nur Privat interessiert.

Über mögliche Folgen sollte nun zwingend ein Richter entscheiden.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW779918
Datum01.01.2014 16:355894 x gelesen
Geschrieben von Thomas M.Über mögliche Folgen sollte nun zwingend ein Richter entscheiden.

Wie gleich oder ungleich ist das Rechtssystem in Oberösterreich ?

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY779920
Datum01.01.2014 17:46   5812 x gelesen
Wahrscheinlich so gleich oder ungleich wie in Köln.

Warum sollte das anders sein? Weil es andere Länder sind?

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt779921
Datum01.01.2014 17:565140 x gelesen
Geschrieben von Michael R.Wie gleich oder ungleich ist das Rechtssystem in Oberösterreich ?

§9 Oö. Rettungsgesetz: Pflichten und Befugnisse im Einsatzfall
(1) Während eines Hilfs- und Rettungseinsatzes hat jedermann über Aufforderung der Behörde im notwendigen Umfang die ihm zumutbare Hilfeleistung zu erbringen und das Betreten und die sonstige Benützung seiner Grundstücke und Baulichkeiten für Zwecke des Hilfs- und Rettungseinsatzes zu dulden.
(2) Personen, deren Anwesenheit im Einsatzbereich zur Hilfeleistung nicht erforderlich bzw. angebracht ist, haben sich so zu verhalten, daß weder durch sie selbst noch durch Sachen, über die sie verfügen, die Hilfeleistung behindert wird. Insbesondere sind die Zufahrtswege zum Einsatzort von Personen und Fahrzeugen freizuhalten.


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r M8., Wien / Wien779924
Datum01.01.2014 18:554954 x gelesen
Polizei nachalarmieren, durchsetzen, fertig. Ich würde schätzen, dass nach ein paar dummen Sätzen "Mr. King Kong" seine Festnahme provoziert.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW779929
Datum01.01.2014 19:404896 x gelesen
Geschrieben von Anton K.
Warum sollte das anders sein? Weil es andere Länder sind?


Ihrer Rettungsgasse ziehen sie konsequent durch, das ist ein politisch gewollter Trend der bestimmt auch in anderen "BOS"-Bereiche abfärbt.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen779932
Datum01.01.2014 21:18   4664 x gelesen
....notfalls muß die Ordnungsbehörde mal die Zuverlässigkeit der Betreiber und des Betriebsleiters überprüfen. Und notfalls zieht man die Konzession ein...

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSasc8ha 8H., Zusmarshausen / BY779942
Datum02.01.2014 11:583026 x gelesen
Geschrieben von Anton K.Wahrscheinlich so gleich oder ungleich wie in Köln.

Warum sollte das anders sein? Weil es andere Länder sind?



Warum hat Anton für diesen Kommentar eine solch schlechte Beitragsbewertung bekommen? 12 Ablehnungen.

Er hat doch lediglich behauptet dass die Deutsch und Österreichische Justiz wahrscheinlich gleich funktionieren.
Manchmal verstehe ich die Mitglieder in diesen Forum nicht.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern779946
Datum02.01.2014 12:322772 x gelesen
Ja, dass hätte ich auch empfohlen.

Wie schon mein Mitforent empfohlen hat, sollte die Zuverlässigkeit des Betreibers im Hinblick auf seine Konzession von Amtswegen überprüft werden. Zudem farge ich mich ob die Betroffene oder von Amts wegen hierzuständige Stellen wegen unterlassener Hifeleistung klagen.

Hier gehört auf einen groben Klotz ein grober keil um solche durchgekanllten "Mr. KingKong" entweder das kleine 1 x 1 beizubringen oder sie aus dem geschäftlichen verkehr zu ziehen.

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDavi8d J8., Kaiserstuhl / Aargau - CH779947
Datum02.01.2014 12:332653 x gelesen
Geschrieben von Sascha H.Warum hat Anton für diesen Kommentar eine solch schlechte Beitragsbewertung bekommen? 12 Ablehnungen.

Das ist keine Bewertung, sondern eine inhaltliche Zustimmung oder eben Ablehnung.

Gruss aus der Schweiz

- ohne Vorbaupumpen
- dafür mit viel Wasser auf den Fzg.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern779948
Datum02.01.2014 12:35   2703 x gelesen
Warum???

vielleicht:
- politisch nicht korrekt
- polemisch
- schlaumeierei
- einfach so
- zuviele gutmenschen, die das denken mal wieder abgestellt und nicht verstanden haben, was er eigentlich sagen wollte.......
- frei nach Uli Stein: DAGEGEN
- selbst noch nie über den Tellerrand geschaut, weil er ein unüberwindbares Hindernis darstellt.......
- das Wetter
- oder etwas, was mir gerade nicht eingefallen ist.

Such dir was aus.

Es ist überall gleich, ob hier oder in der Alpenrepublik.
Beamte sind weder hier noch drüben besser oder schneller.
Überall gibt es welche, die sich an § festbeißen oder das ganze mit Hirn gestallten.......

aber was solls......
Du weißt, wie er es gemeint hat und dem Rest........phffuuuuu........ja mei.......



Gruß Markus

In Treue fest!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP779949
Datum02.01.2014 12:432706 x gelesen
Keine Angst, jetzt wo es jemand angesprochen hat, wird sich die Bewerung sicher drehen.
So ist das eben mit der Bewerungsfunktion, null Aussagekraft, aber viel unnützes Diskussionspotential.

Geschrieben von Sascha H. Manchmal verstehe ich die Mitglieder in diesen Forum nicht.Dito, nur aus anderen Gründen...

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 M.8, Neuss / NRW779985
Datum02.01.2014 22:132343 x gelesen
Ist die Frage was da wirklich passiert ist oder ob da nicht ein wenig überdramatisiert wird, siehe die Stellungnahmen von Sanitäter und Betreiber hier:

http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Hausverbot-fuer-Sanitaeter-Stellungnahmen-der-Betroffenen;art4,1272171

Der Vorfall liegt auch schon einige Zeit zurück.


Gruß,

Florian M.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt