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ThemaSachkundiger / Befähigte Person im Sinne DIN 14462:2012-0923 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorOliv8er 8B., Köln / NRW779220
Datum21.12.2013 12:088676 x gelesen
Hallo Forum,

eine Frage an die Runde wie man die Definition "Sachkundiger" / "befähigte Person" im Sinne der DIN 14462 / TRBS 1203 in Bezug auf die Prüfung von Oberflurhydranten verstehen darf.

Es geht mir hier um Rechtssicherheit.

Eine grundsätzliche Annahme bzw. Voraussetzung über die Qualifikation ist mir bisher dieses zur Kenntniss gelangt:
Mit der erforderlichen Ausbildung im Sinne dieser Norm ist gemeint, dass von dem Sachkundigen eine abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. als Installateur und Heizungsbauer) oder ein abgeschlossenes Studium, z.B. der Versorgungstechnik, erwartet wird.

Darüber hinaus wird erwartet, dass der Sachkundige einen entsprechenden Lehrgang besucht hat, der die notwendigen Kenntnisse bezogen auf die durchzuführenden Arbeiten vermittelt hat. Wie in der Definition dargestellt, fallen hierunter das Wissen um den aktuellen Stand der Technik, also insbesondere auch der geltenden Normen, aber auch Anwendungswissen, wie die von den Herstellern empfohlenen Prüf- und Instandhaltungsverfahren. In der Praxis wird diese Anforderung meist durch den Besuch eines entsprechenden Lehrgangs erfüllt, wie er bei verschiedenen Herstellern und auch Prüforganisationen angeboten wird.

Quelle: sbz-online.de

Stellt sich mir die Frage:
Erfüllt ein Feuerwehrmann (SB) die entsprechende Anforderung um einen Oberflurhydranten prüfen zu dürfen?

Fall A: Ausbildung zum Truppführer gem. FwDV2 und ggf. Ausbildung zum Maschinist für Löschfahrzeuge

Fall B: wie A, jedoch mit abgeschlossener Berufsausbildung als "Gas, Wasser, Scheiße",

In beiden Fällen wird davon ausgegangen, dass eine Regelmäßige Dienst- und Einsatzbeteiligung gegeben ist sowie die beschriebenen Tätigkeiten bereits mehrfach durchgeführt wurden.

Bitte keine Antworten wie: Das machen wir immer so... hat noch nie jemand nach gefragt.

Über verwertbare Quellenangaben wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße
Olli

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AutorChri8sti8an 8H., Karlsruhe / Baden-Württemberg779224
Datum21.12.2013 12:285474 x gelesen
Eigentlich nicht, da ich keine Kenntnis habe was der Hersteller vorschreibt. Außerdem habe ich weder eine Ausbildung zum Installateur noch ein entsprechendes Studium. Das ist Aufgabe des Versorgers. Was uns nicht davon abhält im Zuge derAusbildung Hydranten zu spülen und bei Problemen den Versorger zu informieren.

Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun.

Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hintenherum gemauschelt wird.

WICHTIGER HINWEIS!
Die Beiträge, die ich hier im Forum auf www.feuerwehr.de schreibe und veröffentliche, sind lediglich für dieses Forum bestimmt. Ich untersage jegliches Kopieren und Wiederveröffentlichen, auch auszugsweise, ohne meine schriftliche Einwilligung.

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AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen779234
Datum21.12.2013 18:265022 x gelesen
Was bewegt dich zu dieser Frage?

Die Prüfung ist doch Sache des Versorgers, oder? Und ob der dann nun nachher der Kommune eine Rechnung schreibt dürfte der Fw. doch recht gleich sein....

Peter
(Der Vergewaltigungen des Ehrenamts hasst.)

Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorOliv8er 8B., Köln / NRW779238
Datum21.12.2013 19:404936 x gelesen
Hallo,

primär geht es um die Überprüfung der Feuerlöscheinrichtungen eines Industriebetriebes (in NRW) durch ehrenamtliche angehörige einer Feuerwehr (z.B. Betriebsmitarbeiter).

Auch recht interessant: Viele Feuerwehren überprüfen die Wasserentnahmestellen ihrer Sammelwasserversorgung bzw. im Auftrag des jeweiligen Versorgers ... gegen Entschädigung.

Sg. "Hydrantenfetten". Hier streifen die Einheiten der Feuerwehren durch die Straßen, überprüfen Funktion und Schild, führen kleine Instandsetzungarbeiten durch und Dokumentieren das Ergebnis.

Jedoch erfüllen diese Tätigkeiten in den meisten Fällen nicht die Forderungen der DIN 14462.

Aber es geht in der Frage nicht um den Rechts- und Anwendungsraum sondern um die Frage der Qualifikation des Sachkundigen im Sinne der DIN 14462.

Gruß
Olli

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW779250
Datum22.12.2013 01:404791 x gelesen
Geschrieben von Oliver B.primär geht es um die Überprüfung der Feuerlöscheinrichtungen eines Industriebetriebes (in NRW) durch ehrenamtliche angehörige einer Feuerwehr (z.B. Betriebsmitarbeiter).

(...)

Aber es geht in der Frage nicht um den Rechts- und Anwendungsraum sondern um die Frage der Qualifikation des Sachkundigen im Sinne der DIN 14462.


Der Lernzielkatalog für TM- und TF-Ausbildung in NRW enthält nicht im Entferntesten die Inhalte, die für die Prüfung in der von dir zitierten Vorschrift gefordert werden. Ich hoffe ehrlich gesagt auch, dass nicht in all zu vielen Gemeinden die Truppausbildung mit solchen Inhalten überfrachet wird.

Insofern meine Meinung:
Die Truppausbildung der FF als ausreichend für die genannte Untersuchung zu betrachten ist ungefähr so sinnvoll, wie die Hauptuntersuchung beim Auto von jemandem machen zu lassen, der als Qualifikation einen Auto-Führerschein vorweisen kann.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP779251
Datum22.12.2013 03:354624 x gelesen
Geschrieben von Oliver B.Sg. "Hydrantenfetten". Hier streifen die Einheiten der Feuerwehren durch die Straßen, überprüfen Funktion und Schild, führen kleine Instandsetzungarbeiten durch und Dokumentieren das Ergebnis.Und melden die "Verdachtsfälle" dem Versorger - was der dann daraus macht, ist doch (der FW primär) egal. Melden macht frei, und niemand hält den Versorger davon ab, die "richtigen" Prüfungen zu organisieren, und niemand erwartet von der FW, hier als "befähigte Personen" aufzutreten...

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorOliv8er 8B., Köln / NRW779253
Datum22.12.2013 09:194564 x gelesen
Moin,

auch wenn wieder nicht ganz passend zur Ursprungsfrage dennoch.

Geschrieben von ---Sebastian Krupp, Grafschaft--- Und melden die "Verdachtsfälle" dem Versorger - was der dann daraus macht, ist doch (der FW primär) egal. Melden macht frei, und niemand hält den Versorger davon ab, die "richtigen" Prüfungen zu organisieren, und niemand erwartet von der FW, hier als "befähigte Personen" aufzutreten...

Ganz dünnes Eis. Gefordert ist jährliche Prüfung durch Sachkundigen. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird das nicht gemacht - zumindest nicht im Bereich der "öffentlichen Wasserentnahmestellen".

Letztlich tangiert es den Versorger ehr weniger was die Einsatzbereitschaft der "Sammelwasserversorgung der Gemeinde" angeht die zur Verfügung steht - siehe FSHG "angemessene Löschwasserversorgung".

Gruß
Olli

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AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen779306
Datum22.12.2013 18:104396 x gelesen
Geschrieben von Oliver B.Ganz dünnes Eis. Gefordert ist jährliche Prüfung durch Sachkundigen. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird das nicht gemacht - zumindest nicht im Bereich der "öffentlichen Wasserentnahmestellen".Letztlich tangiert es den Versorger ehr weniger was die Einsatzbereitschaft der "Sammelwasserversorgung der Gemeinde" angeht die zur Verfügung steht - siehe FSHG "angemessene Löschwasserversorgung".

Und aus genau diesem Grund hat der Zweckverband in meinem ehemaligen Wohnbereich einfach alle Hydranten zu technischen Hydranten gemacht(blaue Beschilderung), aus die Maus und elegant raus aus der Nummer.

Peter

Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg779307
Datum22.12.2013 18:474341 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Peter L.Und aus genau diesem Grund hat der Zweckverband in meinem ehemaligen Wohnbereich einfach alle Hydranten zu technischen Hydranten gemacht(blaue Beschilderung), aus die Maus und elegant raus aus der Nummer.
und was bedeutet das für die Feuerwehr?

darf die dann da kein Löschwasser mehr entnehmen?

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen779308
Datum22.12.2013 19:374170 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.und was bedeutet das für die Feuerwehr?darf die dann da kein Löschwasser mehr entnehmen?

Doch, darf sie. Nur ob und was dann da raus kommt ist nicht mehr unbedingt die Aufschrift des Schildes ;-).

Peter

Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen779309
Datum22.12.2013 19:404135 x gelesen
Achso...

Und die Feuerwehr geht als Verursacher jeglicher Schäden an diese Hydranten....Rest ist denkbar.

Peter

Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorMart8in 8L., Illingen / Baden-Württemberg779310
Datum22.12.2013 19:41   4412 x gelesen
Hallo,

da dein Ort ja in NRW liegt, würde ich die Frage mal bei Komnet probieren. Da bekommt man viele Antworten von Fachleuten ohne das ganze Bli-Bla-Blup drumrum. Und kostet auch nichts.

Ich stell meine Fragen in der Zwischenzeit dort, da mir das ständige abschweifen in den Threads auf die Nerven geht.

Schönes Fest und viel Spaß bei dem Thema!

Martin

Meine private Meinung! § Artikel 5(1) GG! Was ich hier schreibe ist meine persönliche Meinung, und nicht die meiner Dienststelle oder der Freiwilligen Feuerwehr der ich angehöre!

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AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen779314
Datum22.12.2013 21:014231 x gelesen
Geschrieben von Martin L.Da bekommt man viele Antworten von Fachleuten ohne das ganze Bli-Bla-Blup drumrum. Und kostet auch nichts.

Ich stell meine Fragen in der Zwischenzeit dort, da mir das ständige abschweifen in den Threads auf die Nerven geht.

Nun, das hier ist ein Forum... Deswegen darf auch diskutiert und nachgefragt werden. Besonders, wenn die Fragestellung nicht ganz eindeutig ist. Natürlich kann ein Thema auch mal abschweifen.
Oft ergeben sich dann aber auch ganz interessante Sichtweisen. Ja, nerven tut es manchmal auch, besonders, wenn man nicht die erhofften Antworten bekommt, sondern es sich herausstellt, dass man mit seiner These falsch liegt. Das nenne ich dann mangelnde Kritikfähigkeit :-)

Viel Spaß im Forum

UW

Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schopenhauer)
-
Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!
-
http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern779321
Datum22.12.2013 23:30   4188 x gelesen
Geschrieben von Martin L.Ich stell meine Fragen in der Zwischenzeit dort, da mir das ständige abschweifen in den Threads auf die Nerven geht.

Respekt, gerne den Nutzen ausm Forum ziehen aber ansonsten möglichst ausweichen und keine Diskussionen wollen.
So funktioniert nunmal ein Forum nicht, wenn jeder nur nehmen will. Finde ich schade sowas.


Gruß
CS




TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT!
TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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AutorMart8in 8L., Illingen / Baden-Württemberg779333
Datum23.12.2013 08:074182 x gelesen
Guten Tag,

ja, es ist ein Forum, es darf auch gerne nachgefragt werden und diskutiert werden und das soll auch so sein. Auch kann und muß man sich eingestehen wenn man falsch liegt.
Nur in diesem Fall hier wurden eindeutige Fragen gestellt und es wurde darum gebeten Quellenhinweise zu geben.

Stattdessen gibts hier wieder das übliche Forumsgeblubber. Ich antworte in der Zwischenzeit Fragestellern per persönlicher Nachricht.

Auch wenn man nicht viel im öffentlichen Forumsbereich unterwegs ist, kann man im Forum aktiv sein. ;-)

Ich persönlich hab mit meiner Frage wegen der Kerzen und den Geitlichen sehr viel Kritik und persönliche Angriffe erleben "dürfen".

Meine private Meinung! § Artikel 5(1) GG! Was ich hier schreibe ist meine persönliche Meinung, und nicht die meiner Dienststelle oder der Freiwilligen Feuerwehr der ich angehöre!

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AutorChri8sto8ph 8R., Lahr / Baden - Württemberg779341
Datum23.12.2013 09:044036 x gelesen
Hallo Olli,

also m.E. reicht hier die normale Grundausbildung/Truppführerausbildung keineswegs zur Prüfung der Hydranten.
Wenn ich micht da an meine feuerwehrtechnischen Ausbildungen denke, war dort eher weniger das Thema wie z.B. eine Wandhydranten/Hydrantenversorgung aufgebaut sein muss um hier ggf. auch die Belange der Trinkwasserhygiene oder der Druckerhöhung prüfen zu können.

Kann dir da nur die Sachkundelehrgänge von der roten Firma:
Lehrgänge 2014
(Seite 1, Grauer Kasten 3)

oder

der blaue Firma:
Sachkunde-Lehrgänge Löschwassertechnik

empfehlen.

Gut Wehr
Christoph Richter

Alles geschriebene beruht auf meiner persönlichen Meinung und spiegelt weder die Meinung der Organisationen bzw. des Unternehmens dem ich angehöre!

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen779349
Datum23.12.2013 11:21   4197 x gelesen
Geschrieben von Martin L.Stattdessen gibts hier wieder das übliche Forumsgeblubber. Ich antworte in der Zwischenzeit Fragestellern per persönlicher Nachricht.


Ganz ehrlich?
Dann antworte hier doch kompetent!
Was machst Du aber? Antwortest pn. Das ist ...

= Beitrag wurde von einem Moderator nachträglich editiert =

Jürgen, Webmaster



Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg779362
Datum23.12.2013 12:534130 x gelesen
hallo,

dein Beitrag erhält viel Zustimmung. Aber deine Wortwahl ist nicht passend.

Ich werde deshalb den Teil deines Beitrags in dem du deftige Worte gebrauchst editieren.

MkG
Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorMart8in 8L., Illingen / Baden-Württemberg779368
Datum23.12.2013 13:48   3943 x gelesen
Werter Kamerad Pott,

nachdem ich schon gerade mit dem C.S. aus Wasserburg geschrieben habe und wir beide uns ausgetaucht haben, jetzt hier öffentlich die Gründe für meine Antworten per PN:

Nachdem ich damals die Frage nach Geistlichen und Kerzenverbot gestellt hatte, "durfte" ich eine Zeit erleben, die ich nicht mal meinen Feinden wünsche. Man sollte nicht glauben, wer hier alles mitliest und wenn jemand ne unbequeme Frage stellt, dann das große Beil rausholt.

Lieber helfe ich dann jemand per PN als gar nicht. Desweiteren gibt es in der Zwischenzeit auch einige mit denen ich mich nur noch per PN austausche.
Nur still mitlesen und nichts tun und dann den Guru raushängen, das ist für mich nicht in Ordnung!

Wenn ich was zum diskutieren habe, und selbst noch keine gefestigte Meinung habe, dann stelle ich die Frage hier. Wenn ich ne Frage habe und ich ne 100% Antwort brauche, ohne lang zu diskutieren, dann stelle ich sie woanders.

Eigentlich wollte ich nur dem Opener den Hinweis geben, dass es in seinem Bundesland eine Auskunftstelle gibt, die den meisten gar nicht bekannt ist.

Dies ist mein letzter Beitrag zu dem Thema Forumsgeblubber und zum Thema Beteiligung. Meine Meinung zum Thema PN wurde durch die Beiträge hier wieder gefestigt und ich werde wieder so weiterverfahren wie vorher. --> Lesen --> Nachdenken --> und bei Sachkenntnis dann per PN weiterhelfen.

Ich wünsche euch allen ein einsatzarmes und frohes Weihnachtsfest.

Martin L.

PS: @ C.S. aus Wasserburg: Danke nochmals dass wir beide das kurz miteinander klarstellen konnten. Wenn ich mal in der Gegend bin, meld ich mich vorher und wurde mich freuen, wenn wir uns persönlich kennen lernen können.

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AutorOliv8er 8R., Wetzlar / Hessen779370
Datum23.12.2013 14:423859 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Oliver B.
Jedoch erfüllen diese Tätigkeiten in den meisten Fällen nicht die Forderungen der DIN 14462.

Richtig, aber die DIN 14462:2012-09 "Löschwassereinrichtungen - Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Wandhydrantenanlagen sowie Anlagen mit Über- und Unterflurhydranten" gilt für den nicht öffentlichen Bereich. Daher hat das eine mit dem anderen rein rechtlich wenig zu tun.


Geschrieben von Oliver B.
Aber es geht in der Frage nicht um den Rechts- und Anwendungsraum sondern um die Frage der Qualifikation des Sachkundigen im Sinne der DIN 14462.


Geschrieben von DIN 14462.
"befähigte Person - Sachkundiger
Person, die über die erforderliche Ausbildung und praktische Erfahrung sowie die erforderlichen Werkzeuge, Prüfeinrichtungen und Informationen verfügt, um die Abnahmeprüfung und Instandhaltung entsprechend dem aktuellen Stand der Technik sowie den von den Herstellern empfohlenen Verfahren zuverlässig durchzuführen und mögliche Gefahren erkennen zu können."


Diese Formulierung lässt nun einen gewissen Spielraum zu. Ein Berufsabschluss in einem solchen Beruf wird zwar nicht gefordert, aber um einige Elemente erfüllen zu können ist dieser hilfreich.
Wir haben unsere Mitarbeiter (WF) in einem Fachlehrgang qualifiziert, damit diese die entsprechenden Sachkundigenabnahmen übernehmen. Allerdings ist bei jeder "Auffälligkeit" eine Fachkraft aus dem Bereich Instandhaltung (= "gelernte Kraft") mit im Boot.

Mit kameradschaftlichem Gruß
Olli
_________________________________________________

Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit.

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AutorOliv8er 8B., Köln / NRW779393
Datum24.12.2013 01:253746 x gelesen
Hallo Olli,

also teilst du demnach jene Ansicht, die sich bei mir als Erkenntnis breit macht:
Ein Angehöriger der Feuerwehr erfüllt NICHT die Anforderung der DIN.

Diese ist nur mit einem entsprechendem Lehrgang bei einem Hersteller etc. gegeben?

Viele Grüße
Olli

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AutorOliv8er 8B., Köln / NRW779394
Datum24.12.2013 01:323692 x gelesen
Hallo Christoph,

ich danke dir als auch einigen anderen Teilnehmern die mich in meiner Auffassung gefestigt haben.

Mein Fazit:
Die Befähigung zur Prüfung gem DIN 14462 macht einen Lehrgang bei einem Hersteller etc. erforderlich. Die Lerninhalte von Ausbildungen gem. FwDV2 genügen der Anforderung nicht.

Gruß
Olli

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AutorOliv8er 8R., Wetzlar / Hessen779406
Datum24.12.2013 11:384065 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Oliver B.
also teilst du demnach jene Ansicht, die sich bei mir als Erkenntnis breit macht:
Ein Angehöriger der Feuerwehr erfüllt NICHT die Anforderung der DIN.


Ja, die DIN schreibt da ganz klar Sachverhalte vor.
Da die wenigsten Personen eine Sachkunde nachweisbar(!) haben, geht das ganze nur über externes Zertifikat.

Geschrieben von Oliver B.
Diese ist nur mit einem entsprechendem Lehrgang bei einem Hersteller etc. gegeben?
Nein, das auch nicht. Wenn du durch einen irgendgearteten Nachweis (schriftlich) das gleiche Nachweisen kannst, ist das genau so gut. Aber dies ist schwer, gerade wenn es nachher um Sachverständigenabnahmen geht. (siehe TPrüfVO Hessen, §2 Abs. 1 Punkt 4)

In NRW ist, soweit mir bekannt, für diese technischen Anlagen gar keine Sachverständigenprüfung vorgeschrieben.

Als weiterer Punkt wäre jedoch die offzielle Berufung des Sachkundigen ("befähigte Person") durch das Unternehmen erwähnenswert. Hintergrund: Das Unternehmen darf für Tätigkeiten nur Personen einsetzten die nach Ansicht des Unternehmers geeignet sind und mit der Aufgabe betraut wurde.

Schöne Weihnacht!

Mit kameradschaftlichem Gruß
Olli
_________________________________________________

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