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ThemaTödliche Silo-Explosion in Worms hat gerichtliches Nachspiel - war: 1 Toter und 8 verletzte FA bei Explosion in Worms7 Beträge
RubrikEinsatz
Infos:
  • Urteil zum Einsatz
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg778913
    Datum15.12.2013 18:0512883 x gelesen
    hallo,

    jetzt wird es nochmals interessant:

    Tödliche Silo-Explosion in Worms hat gerichtliches Nachspiel

    Die tödliche Explosion eines Malzsilos in Worms 2008 hat am kommenden Dienstag (17. Dezember) ein gerichtliches Nachspiel. In dem Zivilverfahren vor dem Mainzer Landgericht geht es um die Frage, wer Schuld an dem Unglück trägt, bei dem ein 24 Jahre alter Feuerwehrmann starb.

    Mehrere Kollegen wurden verletzt, einige von ihnen lebensgefährlich. Die Klage richtet sich gegen den Betrieb und den damaligen Werksleiter. Eine Versicherung fordert von dem Unternehmen Schadensersatz von mehr als 250 000 Euro, weil es nicht für die nötigen Sicherheit gesorgt habe. Die Mälzerei sieht die Schuld für die Explosion dagegen bei der Feuerwehr. ....


    vollständiger Artikel auf p.gifRhein-Zeitung.de

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg779028
    Datum17.12.2013 19:547733 x gelesen
    hallo,

    die erste Rund vor Gericht ist vorbei und:

    Tödliche Silo-Explosion in Worms: Gericht in Mainz sieht Fehler beim Feuerwehreinsatz

    Warum der damalige Feuerwehrchef Peter Jung den Schwelbrand im Silo von Schill-Malz mit Wasser und noch dazu im sogenannten Vollstrahl, und nicht als feiner Nebel löschen wollte, werde nicht mehr zu klären sein, stellt Richter Rüdiger Orf am Dienstagnachmittag im Landgericht Mainz nüchtern fest.

    Jung war damals selbst schwer verletzt worden durch die spätere Explosion im Silo, war an den Rollstuhl gefesselt und hatte sich später das Leben genommen. Deshalb war seitens der Staatsanwaltschaft auch nicht mehr explizit nach der Schuld gefragt worden. Trotzdem spielt es jetzt vor dem Landgericht eine Rolle. Denn die Unfallkasse Rheinland-Pfalz fordert vom Unternehmen Schill-Malz rund 250.000 Euro Schadensersatz zurück, die sie für Opfer und Hinterbliebene aufgewandt hat. [...]


    p.gifvollständiger Artikel der Wormser Zeitung

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorStef8an 8H., Karlsruhe / BW779241
    Datum21.12.2013 21:205820 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.die erste Rund vor Gericht ist vorbei

    keinerlei Diskussion zu diesem brisanten Thema?

    Gruß, Stefan

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW779254
    Datum22.12.2013 09:40   6528 x gelesen
    Geschrieben von Stefan H.

    keinerlei Diskussion zu diesem brisanten Thema?


    Auf welcher Grundlage denn?

    Weder wissen wir, was konkret wann vor Ort von wem warum veranlasst wurde, noch wieso man auf den angeblich bereits bestellten Stickstoff als Inertgas angeblich nicht gewartet hat....

    Anscheinend ist noch nicht mal wirklich klar, wie konkret wo gelöscht wurde...

    Aus eigener Erfahrung aus Gerichtsverfahren und Kostenstreitigkeiten kann ich daher nach wie vor nur jeder Führungskraft raten, die wesentlichen Entscheidungen zu protokollieren. Das geht über die Notizen bzw. Lageführung vor Ort im ELW und über den ELR. "Beides" (vor Ort können auch noch mehrere sein, ELW 1, ELW 2/3, andere Organisationen...) sollte in den Eckpunkten natürlich deckungsgleich sein...
    Das ganze ist dann zu archivieren (am besten mit dem Einsatzbericht).

    Ist sonst immer dumm, wenn man im Nachhinein Jahre später erklären soll, warum man, wann konkret was wie gemacht hat bzw. wie das umgesetzt (und ggf. kontrolliert/nachgesteuert) wurde.

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg782566
    Datum04.02.2014 14:366306 x gelesen
    Guten Tag

    jetzt wurde ein Urteil gefällt:

    -> SWR " Klage abgewiesen - Mälzerei trifft keine Schuld "

    " [...] Dem Gericht zu Folge habe vielmehr der Einsatzleiter der Feuerwehr einen "fatalen Fehler" gemacht und damit das Unglück ausgelöst. Die Feuerwehr hatte im November 2008 bereits zwei Tage gegen einen Schwelbrand gekämpft, als das Gebäude in die Luft flog. Statt mit Stickstoff wurde mit Wasser gelöscht und damit wohl die Explosion ausgelöst. Nach Angaben des Gerichts hat ein Brandsachverständiger in einem Gutachten die gewählte Löschmethode als die unsicherste bezeichnet. [...] "


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP811660
    Datum27.08.2015 18:316699 x gelesen
    Pressemeldung des LFV RLP zum Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Koblenz
    Das Thema bewegt Feuerwehr-Aktive und weitere im Brandschutzwesen Tätige nach wie vor: Nach einem Unfall bei einem Brand in einem Silo 2008 in Worms eine Explosion führte zum Tod eines Feuerwehrmannes wollte die Unfallkasse Rheinland-Pfalz Regress vom Betreiber des Silos. Das Landgericht Mainz hatte dies zunächst abgelehnt: krasses und unentschuldbares Fehlverhalten des Feuerwehr-Einsatzleiters sei für den Unfall verantwortlich. Die Botschaft: Wer als Feuerwehr-Führungskraft Entscheidungen fällt, sitzt dabei schon halb im Gefängnisdas konnte so nicht stehen bleiben, ist für uns unakzeptabel, so Frank Hachemer, Präsident des Landesfeuerwehrverbandes (LFV) Rheinland-Pfalz. Und: Wenn Urteile zukünftig auf Basis dieser einseitigen Würdigung der Umstände gefällt werden, wird kaum noch jemand bereit sein, Verantwortung im Feuerwehrdienst zu übernehmen. Viele werden sich dem nicht aussetzen wollen, bei einem unbeabsichtigten Fehler von vorneherein allein in Regress genommen zu werden. Das kann nicht das Ziel sein, das unsere Gesellschaft verfolgt! Die Unfallkasse hatte sich mit dem Urteil nicht zufrieden gegeben. Das Oberlandesgericht Koblenz hat nun im Berufungsverfahren eine differenziertere Sichtweise vertreten und dies wird der Sache deutlich gerechter, so Hachemer: Das Oberlandesgericht wies darauf hin, dass es sich beim damals angeordneten Einsatz von Wasser nicht um einen Löschversuch, sondern um ein Ausspülen des weitgehend ausgeräumten Silos gehandelt haben könnte. Der Einsatzleiter musste in der besonderen Situation und anhand der von der Betreiberfirma vermittelten Kenntnisse seine Maßnahmen anordnen, so der Präsident. Mit der neuen gerichtlichen Bewertung steht das Handeln der verantwortlichen Einsatzleitung in einem anderen Licht. Es wird berücksichtigt, dass er gezwungen war, innerhalb kürzester Zeit Entscheidungen zu fällen, die hinterher von Gerichten nach monatelanger, sogar jahrelanger Ermittlungsarbeit betrachtet werden können. Und dass er angewiesen war auf die ihm zu diesem Zeitpunkt zugänglichen Informationen. Deshalb freuen wir uns darüber, dass die Unfallkasse dieses Thema so konsequent verfolgt und ihre Ansprüche anhand eines Vergleichs gegenüber dem Silobetreiber durchgesetzt hat, so der LFV-Präsident

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorStef8fen8 S.8, Großauheim / Hessen811667
    Datum28.08.2015 00:205784 x gelesen
    Schade nur, dass diese verspätete "differenzierte Sichtweise" dieser armen Sau Einsatzleiter nichts mehr bringt.
    Denn er hat sich ja umgebracht...

    Manchmal kann man garnicht so viel fressen, wie man kotzen möchte.

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