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Thema | Mit Bundeswehr FW Ausbildung zur kommunalen BF? | 5 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Max 8M., Olpe / NRW | 778903 | |||
Datum | 15.12.2013 12:40 | 6593 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen! Ich würde gerne folgendes wissen: Wenn ich eine Ausbildung bei der Bundeswehr Feuerwehr mache (als ziviler Angestellter), ist es für mich generell möglich nach bestandener Laufbahnausbildung zu einer kommunalen BF zu wechseln? Folgendes Problem sehe ich: bei der Bundeswehr gibt es keine rettungsdienstliche Ausbildung, wohingegen eine kommunale BF mind. den Rettungssanitäter macht. Zug Zeit wäre es ja noch rein theoretisch möglich soeben privat zu machen oder vlt. sogar mit Bundeswehr FW Ausbildung über eine BF nachzuholen. Wie sieht es jedoch aus, wenn der Rettungssanitäter und -Assistent es nicht mehr geben wird und dieser zum Ausbildungsberuf mit 3 jähriger Ausbildung ungeregelt wird? Wie wird dann ein möglicher Wechsel von Bundeswehr Zu kommunalen BF's möglich sein? Wird es überhaupt noch möglich sein? Uns wie reagieren überhaupt die kommunalen BFs auf diesen Wechsel der Ausbildung im Rettungsdienst? | |||||
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Autor | Pete8r S8., Köln / NRW | 778908 | |||
Datum | 15.12.2013 13:49 | 4134 x gelesen | |||
Geschrieben von Max M.
Du machst die Laufbahnausbildung als Beamter. Geschrieben von Max M. Folgendes Problem sehe ich: bei der Bundeswehr gibt es keine rettungsdienstliche Ausbildung, wohingegen eine kommunale BF mind. den Rettungssanitäter macht. Zur Anerkennung der Vergleichbarkeit der Ausbildungen ist der Rettungssanitäter erforderlich. Geschrieben von Max M. Zug Zeit wäre es ja noch rein theoretisch möglich soeben privat zu machen oder vlt. sogar mit Bundeswehr FW Ausbildung über eine BF nachzuholen. Für die Bewerbung wäre es dienlich, wenn der RS bereits vorhanden ist. Geschrieben von Max M. Wie sieht es jedoch aus, wenn der Rettungssanitäter und -Assistent es nicht mehr geben wird und dieser zum Ausbildungsberuf mit 3 jähriger Ausbildung ungeregelt wird? Den Rettungssanitäter gibt es weiterhin. Die Anerkennung der Vergleichbarkeit der Ausbildung ist schon wichtig. Du erhältst bei der BF eine Urkunde zum Brandmeister. Ist die Vergleichbarkeit nicht gegeben, könnte im Versorgungsfall das zuständige Versorgungsamt die Versorgung verweigern, da die Urkunde zu Unrecht ausgegeben wurde und die Ernennung zum Brandmeister nichtig ist. Die hierfür erforderlichen Paragrafen sind in fast allen (Landes)Beamtengesetzen vorhanden. Wird die Vergleichbarkeit anerkannt, so wird Dir auch der Gruppenführer der Bundeswehrausbildung anerkannt. Gruß Peter | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Wuppertal / NRW | 778916 | |||
Datum | 15.12.2013 21:44 | 3276 x gelesen | |||
Geschrieben von Max M.Wenn ich eine Ausbildung bei der Bundeswehr Feuerwehr mache (als ziviler Angestellter), ist es für mich generell möglich nach bestandener Laufbahnausbildung zu einer kommunalen BF zu wechseln? Die Ausbildung endet mit der LAufbahnprüfung, damit ist die Versetzung zu einer kommunalen Feuerwehr unproblematisch. Anders mag es sein, wenn man die Ausbildung nicht als Brandmeisteranwärter sondern als Soldat macht (als Tarifbeschäftiger m.W. bei der BW nicht möglich). Geschrieben von Max M. Folgendes Problem sehe ich: bei der Bundeswehr gibt es keine rettungsdienstliche Ausbildung, wohingegen eine kommunale BF mind. den Rettungssanitäter macht. Laufbahnrechtlich i.d.R. unrelevant, aber für die Einladung zum Vorstellungsgespräch ist der privat erworbene RS sicher hilfreich. Dafür bringt man den B III mit, ist ja auch schon etwas. Geschrieben von Max M. Wie sieht es jedoch aus, wenn der Rettungssanitäter und -Assistent es nicht mehr geben wird und dieser zum Ausbildungsberuf mit 3 jähriger Ausbildung ungeregelt wird? Mal abwarten, was die zukünftigen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen zum NotSan sagen... Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 778932 | |||
Datum | 16.12.2013 11:30 | 2642 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Max M. ohingegen eine kommunale BF mind. den Rettungssanitäter macht. Nicht überall, im südwestdeutschen Raum bilden einige BFs ihre Anwärter im Grundlehrgang ohne eine rettungsdienstliche Ausbildung aus. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 778965 | |||
Datum | 16.12.2013 19:32 | 2286 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Nicht überall, im südwestdeutschen Raum bilden einige BFs ihre Anwärter im Grundlehrgang ohne eine rettungsdienstliche Ausbildung aus. Stimmt, der RS kommt erst 2015 mit der neuen APrO mD nach BaWü. Bislang wurde der RS nach der Laufbahnprüfung nachgeschult. Insofern erst recht keine Anerkennungsprobleme der Bundeswehrfeuerwehrausbildung. ;-) Gruß, Stefan | |||||
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