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Thema | Einsatzfähigkeit nach Unfall | 5 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 776797 | |||
Datum | 08.11.2013 13:33 | 4271 x gelesen | |||
Hallo Forum, bei einem Freizeitunfall verliert ein Mitglied einer FF zwei Zehen an einem Fuß. Nach seiner Gesundung möchte er wieder Dienst in seiner FF machen. Jetzt möchte ich mal in die Runde fragen, wie ihr das mit der Diensttauglichkeit seht? Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 776801 | |||
Datum | 08.11.2013 13:48 | 2872 x gelesen | |||
Hallo Anton Bei diesem Fall ist sehr wahrscheinlich das Beste die Unfallkasse direkt mit ins Boot zu holen. Prinzipiell sehe ich keine Grund der gegen eine Diensttauglichkeit spricht. Aber es ist ganz entscheidend was geschieht wenn der Fall eines DU eintritt. Können dann im schlimmsten Fall Leistungen aufgrund dieser "Vorerkrankung" abgelehnt werden oder nicht. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 776855 | |||
Datum | 08.11.2013 22:37 | 2592 x gelesen | |||
Hallo Anton, Geschrieben von Anton K. bei einem Freizeitunfall verliert ein Mitglied einer FF zwei Zehen an einem Fuß. Nach seiner Gesundung möchte er wieder Dienst in seiner FF machen. Es kommt ganz entscheidend drauf an welche Zehen fehlen. Der Große Onkel ist da da wesentlich hinderlicher als der kleinste der Zehen. Nötigenfalls muss der Träger ein Gutachten eines Facharztes fordern und bezahlen, so es die Gesetze des Bundeslandes so was zulassen. Eventuell kann man unter Mitarbeit des Betriebsarztes auch eine Lösung finden. Unter Umständen kann es schon reichen den Kameraden mit Schnürstiefeln statt Knobelbechern auszurüsten. Gruß Ralf Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen) | |||||
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Autor | Feli8x H8., Winsen-Scharmbeck / Niedersachsen | 776893 | |||
Datum | 09.11.2013 21:23 | 2340 x gelesen | |||
Schwer zu sagen, es ist ja fraglich, wie der Verletzte lernt damit zurecht zu kommen. Mir ist z.B. ein Feuerwehrmann bekannt der nach Daumenamputation (es ist ca.3/4 weg) mittels Tischkreissäge noch fast 10 Jahre Einsatzdienst bei einer großen BF geleistet hat. Das konnte sich übrigenst noch im KH keiner der Ärtzte vorstellen. | |||||
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Autor | Fran8k E8., Viskafors / Västra Götaland | 776921 | |||
Datum | 10.11.2013 12:52 | 2236 x gelesen | |||
Einsatzfähig oder unfähig nach traumatischer Zehenamputation? Pauschal nicht zu beantworten. Ist natürlich auch abhängig, wie gut die Amputationsstelle verheilt ist. Also z.B. bei schlechter chirurgischer Versorgung mit verbleibenden spitzen Knochenstücken, kann durchaus bei Belastung eine Beschwerdesymptomatik entstehen. Die Frage ist dann, ob plötzlich einschiessende Schmerzen zu Instabilität führen, weil der Fuss reflexartig entlastet / gehoben wird. Auf einer Leiter eventuell nicht ganz ohne Gefahr. Aber auch sehr hypothetisch. Da gibt es ja einen Bergsteiger, der als erster alle 8000er bestiegen hat. Zwar auch mit weniger Zehen als in der Werksausführung - nach dem, was ich oben geschrieben habe, wäre er wohl für den Einsatzdienst nicht tauglich. Aber vielleicht als Zentralist bei der Bergwacht. Zurück zum Fall: Im guten Feuerwehr(schnür)Stiefel mit viel Platz im Vorfußbereich sollte es eigentlich keine Probleme geben. Ein Abrollen über die Zehen findet nicht in der Form wie in einem Sportschuh statt. Man stapft eher. Dadurch ist die Belastung auf die Zehengrundgelenke geringer - die sind aber die eigentlichen Hauptbelastungszonen beim Gehen / Laufen. Ich würde es im Extremfall auf Gehproben ankommen lassen - in Zusammenarbeit mit einem Orthopädieschuhmachermeister mit z.B. eingelegtem "Färbeblatt / Durchschlagblatt". Da kannst Du schon eine ganz gute Ganganalyse machen und sagen: Wird es hier bald zur Überbelastung kommen oder nicht? Es ist ja nur ärgerlich, wenn durch Einsatzdienst Beschwerden entstehen, die wegen der "Grunderkrankung Voramputation" ausgelöst werden und dann dadurch die BG / GUV Schutz * wegfällt aber trotzdem Krankheitszeiten zu Verdienstausfällen führen. Weil durch Belastung z.B. Entzündung im Vorfußbereich. Das sollte man dem Kameraden klar machen. Mein Senf - leider nur wenig Zeit. * Krankschreibung / Heilungskosten mit Belastung der Unfallversicherung | |||||
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