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ThemaFrage zur Verankerungen der FTZ in den Brandschutzgesetzen der Länder8 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorThom8as 8E., Hohenstein / Thüringen776703
Datum06.11.2013 20:202813 x gelesen
Hallo,

ich versuche im Moment mal die Verankerung der Feuerwehrtechnischen Zentralen(-zenten) als mögliche Pflichtaufgabe der Landkreise/kreisfreien Städte und die Aufgabenverteilung bei der (Kreis)ausbildung in den Brandschutzgesetzen der Bundesländer Thüringen, Bayern, Hessen, Sachsen Anhalt und Niedersachsen zu vergleichen.

Von Interesse ist Bayern und Hessen (FTZ und Ausbildung).

Grüße aus Nordthüringen
Thomas Evers

... Erst wenn das letzte Feuerwehrauto eingespart wurde und kein Freiwilliger mehr ein Ehrenamt ausübt, dann merken wir, dass Geld allein kein Feuer löschen kann!

Ich vertrete hier nur meine persönliche Meinung (Art. 5 Abs. 1, S. 1, 1.GG), nicht die meiner Feuerwehr, der Gemeinde oder des Kreisfeuerwehrverbandes Nordhausen e.V.

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AutorPhil8ipp8 S.8, Niedergebra / Thüringen776707
Datum06.11.2013 21:021725 x gelesen
Moin,

Bayern:

Art. 2 Aufgaben der Landkreise
Die Landkreise haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen zu beschaffen und
zu unterhalten oder hierfür Zuschüsse zu gewähren.

Hessen:

§ 4 Aufgaben der Landkreise
Abs. 2

für Einrichtungen und Anlagen des überörtlichen Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe im Kreisgebiet zur Unterstützung der örtlichen Feuerwehren eine überörtliche Planung zu erarbeiten und fortzuschreiben sowie die bei der Durchführung der Maßnahmen
gegenüber den örtlichen Bedürfnissen anfallenden Mehrkosten einschließlich der Unterhaltungskosten mit Ausnahme der Personalkosten zu tragen,

Abs. 5

gemeinsame Übungen, Ausbildungs- und Fortbildungsveranstaltungen der Feuerwehren im Landkreis oder im Einvernehmen mit benachbarten Landkreisen oder kreisfreien Städten zu planen und durchzuführen,


Eine direkte Bennung von FTZ's ist so weit ich weiß in kennen Feuerwehrgesetz verankert. MAn wird immer nur das schwammige "Einrichtungen" finden.

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AutorFeli8x H8., Denkte / Niedersachsen776708
Datum06.11.2013 21:101558 x gelesen
Geschrieben von Philipp S.Eine direkte Bennung von FTZ's ist so weit ich weiß in kennen Feuerwehrgesetz verankert. MAn wird immer nur das schwammige "Einrichtungen" finden.
Stimmt nicht ganz. Zitat aus dem NBrandSchG:
"§ 3
Aufgaben der Landkreise
(1) 1 Den Landkreisen obliegen die übergemeindlichen Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung. 2 Sie haben insbesondere [...]
6. Feuerwehrtechnische Zentralen zur Unterbringung, Pflege und Prüfung von Fahrzeugen, Geräten und Material sowie zur Durchführung von Ausbildungslehrgängen einzurichten und zu unterhalten, [...]"

Da ist die FTZ also schon benannt, und sogar namentlich ;)

Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!

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AutorPhil8ipp8 S.8, Niedergebra / Thüringen776709
Datum06.11.2013 21:161557 x gelesen
Man kann ja nicht jedes Gesetz kennen.

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AutorThom8as 8E., Hohenstein / Thüringen776715
Datum06.11.2013 22:211562 x gelesen
Danke für deinen schnellen Post. Teilweise gibt es zu den Brandschutzgesetzen aber noch Durchführungsbestimmungen oder Runderlasse wie bei uns in Thüringen z.B. die Th-FwOrgVO. Diese lassen sich oft nicht so einfach "googlen" Daher hier meine Frage in die Runde.

Gruß
Thomas E.

... Erst wenn das letzte Feuerwehrauto eingespart wurde und kein Freiwilliger mehr ein Ehrenamt ausübt, dann merken wir, dass Geld allein kein Feuer löschen kann!

Ich vertrete hier nur meine persönliche Meinung (Art. 5 Abs. 1, S. 1, 1.GG), nicht die meiner Feuerwehr, der Gemeinde oder des Kreisfeuerwehrverbandes Nordhausen e.V.

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen776716
Datum06.11.2013 23:091579 x gelesen
...Hessen kennt FTZ überhaupt nicht...

D.h. es gibt immer wieder mal Kreise in denen etwas zentralisiert ist. Das sind aber lokale einezelne Verträge.

Kreisausbildung ist üblicherweise beim Kreisfeuerwehrverband angesiedelt...

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY776717
Datum06.11.2013 23:221521 x gelesen
Servus,

ich habe von einer "FTZ" in Bayern jetzt noch nichts gehört.
Das einzige was ich kenne ist, dass der Landkreis Zuschüsse zu Fahrzeugen gibt. Aber die gibt´s bei uns im Landkreis generell für alle Fahrzeuge, die der KBR "absegnet".

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorHelm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern776725
Datum07.11.2013 08:291386 x gelesen
Geschrieben von Thomas E.Diese lassen sich oft nicht so einfach "googlen"
Gesetze Bayern mit Ausführungsverordnung

MkG Helmut

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