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ThemaAusfall einer BMA in Altenwohnanlage (NRW)6 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorOliv8er 8B., Köln / NRW776199
Datum31.10.2013 22:324035 x gelesen
Hallo zusammen,

mal kurze Frage in die Runde nach Antworten mit Quellenangabe:

Angenommen die BMA in einer Altenwohnanlage fällt aus (techn. Defekt an der Platine) und die Instandsetzung dauert 1-2 Tage.

Welche Pflichten hat der Betreiber dann zu erfüllen?

Danke und viele Grüße
Olli

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP776202
Datum31.10.2013 22:562609 x gelesen
Richtige Antwort mit Quelle kann ich die zwar nicht geben, aber eine aus der Praxis:
Habe vor Jahren selbst mal bei Umbauarbeiten in einem großen Heim im Frankfurter Raum Freitag Vormittag eine solche Anlage , ohne es zu merken, außer Gefecht gesetzt ( 15 Schrauben in ein Unterputz liegendes Kabel langen da). Defekt wurde erst nach unserem Feierabend festgestellt. Wochenende. Also hat der Heimbetreiber das ganze Wochenende das Gebäude von einen Wachmann bewachen gelassen.
Hab das aber erst Montag morgen erfahren ;-)

Bin auch freigesprochen worden.

Dies ist meine Meinung.

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen776220
Datum01.11.2013 07:522408 x gelesen
Geschrieben von Volker C.Also hat der Heimbetreiber das ganze Wochenende das Gebäude von einen Wachmann bewachen gelassen.

Mal so als Rückfrage: Ich vermute mal, dass der Betreiber eine aus seiner Sicht halbegs praktikable Lösung gesucht hat. Aber was hat ein Wachmann für eine Chance? Wenn er alle 30 Minuten durch das Gebäude (Flure) läuft, dann ist das auch nur eine Pseudo-Lösung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Wachmann jede Wohnung (jeden Schlafraum) zyklisch inspiziert hat.

Geschrieben von Volker C.Bin auch freigesprochen worden.

Freigesprochen? Gab es eine Verhandlung wegen der unbeabsichtigten Sachbeschädigung, oder wegen eines Brandereignisses?

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü776276
Datum01.11.2013 19:471936 x gelesen
Hallo,

in der DIN VDE 0833-2 bzw. VdS 2095 ist unter 9.5 Abschaltung, festgelegt:

Der Betreiber muss in sämtlichen Fällen, in denen eine Anlage oder Teile einer Anlage abgeschaltet abgeschaltet werden, so lange für die Kontrolle der betroffenen Räume sorgen, bis die Anlage oder die Teile wieder eingeschaltet werden.
Es sind Maßnahmen zu treffen, um die Zeit der Abschaltung und damit die Zeit der Nichtüberwachung so kurz wie möglich zu halten.

Der Betreiber kann sich also Gedanken machen wie er das am sichersten umsetzt. Wird je nach Objektgröße und Nutzung schon eine Herausforderung.

Manfred

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP776282
Datum01.11.2013 21:261609 x gelesen
Der Wachmann hat hauptsächlich die Bereiche mit Streifen überwacht, die nachts nicht besetzt waren wie Küche, Lager, Tiefgarage, Keller etc. Die Pflegestationen waren auch nachts mit ausreichen Personal besetzt.

Freigesprochen in dem Sinne, das mir niemand (Bauherr, Bauleitung, Chef und Versicherung) einen Vorwurf gemacht hat, da dieses Kabel nirgendwo verzeichnet war und auch dem Haustechniker vollkommen unbekannt war. Montags wurde das Kabel repariert und gut wars.

Dies ist meine Meinung.

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AutorOliv8er 8B., Köln / NRW776346
Datum02.11.2013 22:211348 x gelesen
Super Antwort, Danke!

Gruß
Olli

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