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ThemaZugführer = Brandschutzbeauftragter gemäß BG?16 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
Infos:
  • LFS-BaWü " Anerkennung der beruflichen Aus- und Fortbildung und der Ausbildung in der Feuerwehr "
  •  
    AutorAlex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen721753
    Datum15.04.2012 18:2515890 x gelesen
    Ich kann es ja nicht glauben, aber hier steht, der Zugführerlehrgang enthält die Befähigung zum Brandschtzbeauftragten gemäß BG? Stimmt das?
    http://www.lfs-bw.de/Fachthemen/Ausbilden/Documents/Lernzielkatalog_FF_ZF_2004.pdf
    Gleich dritte Seite Fußnote unter den Lehrgangsstunden und Inhalten.


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    AutorLudg8er 8F., Melle / Niedersachsen721754
    Datum15.04.2012 18:3310769 x gelesen
    Zumindest in Niedersachsen ist das so, dass hierfür zusätzlich zum ZF-Lehrgang folgende Fortbildung erforderlich ist: http://www.feuerwehrschulen.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27930&article_id=95978&_psmand=188


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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern721756
    Datum15.04.2012 18:419462 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Alex D.
    Ich kann es ja nicht glauben, aber hier steht, der Zugführerlehrgang enthält die Befähigung zum Brandschtzbeauftragten gemäß BG? Stimmt das?
    in Bayern benötigst Du dazu (Zugführer) noch den Lehrgang "Brandschutzbeauftragter", Dauer meines Wissens 3 Tage.

    Gruß
    Markus


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    AutorAlex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen721757
    Datum15.04.2012 18:4210561 x gelesen
    Ich fahre gerade zur Akademie in Celle Nds, trifft sich ja gut.
    Also wenn ich dann beruflich neben meinem eigentlichen Job auch Brandschtzbeauftragter machen möchte in meiner Firma brauche ich zusätzlich nur diesen Lehrgang?


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    AutorSimo8n S8., Ketsch / Baden- Württemberg721759
    Datum15.04.2012 18:4810394 x gelesen
    Hallo,

    es gibt dazu auch eine unterschriebene Qualifikationsbescheinigung
    vom Schulleiter der LFS, hier als Download.
    Diese soll als Nachweis u.a. gegenüber dem Arbeitgeber gelten.

    Siehe hier (PDF): http://www.lfs-bw.de/Fachthemen/vb/Documents/Qualifikation_zum_Brandschutzbeauftragten.pdf

    Hier weitere Infos:
    http://www.lfs-bw.de/Fachthemen/vb/Seiten/qualifikationbrandschutzbeauftragte.aspx

    Hier der Link zur BGI 847, siehe Seite 1 unten:
    http://www.bge.de/pdf/zh_z445.pdf

    Hinweis:
    Diese Qualifikation wird nach den Empfehlungen der vfdb 12/09-01 2009-3
    (Bestellung, Aufgaben, Qualifikation vom Brandschutzbeauftragten) nicht
    anerkannt. Auch die VdS 3111 (Fachkraft für Brandschutz) sieht diese
    Qualifikation nicht vor.

    Von Seiten der Feuerwehrverbände (DFV u. Werkfeuerwehrverband) wird
    diese Anerkennung auch abgelehnt (siehe u.a. Veröffentlichung
    Sachwerte schützen- Betriebsunterbrechungen vermeiden 50 Jahre WFV Bayern).

    Grüße


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen721760
    Datum15.04.2012 18:519602 x gelesen
    Geschrieben von Alex D.Also wenn ich dann beruflich neben meinem eigentlichen Job auch Brandschtzbeauftragter machen möchte in meiner Firma brauche ich zusätzlich nur diesen Lehrgang?

    Das ist nicht so einfach.

    Letztlich gibt es verschiedene Institutionen, die einen Brandschutzbeauftragten fordern (könnten) und diese stellen (bzw. können stellen) an die Person auch unterschiedliche Anforderungen. Primär sind drei zu nennen:

    1. Sachversicherer (Deutsche Sachversicherer stehen auf VdS-anerkannte BSB-Qualifikation - ausländische Sachversicherer ggf. auch andere Qualifikationen)
    2. Unfallversicherer (Mein letzter Stand ist, daß die auch mit einem ZF der FF glücklich sind).
    3. Genehmigungsbehörden (Geforderte Quali: s. jeweiliger Verwaltungsakt)


    Sinnvoll wäre natürlich, wenn man mit einem BSB alle Beteiligten glücklich machen kann.

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY721771
    Datum15.04.2012 20:069090 x gelesen
    Servus,

    .Geschrieben von Markus R.in Bayern benötigst Du dazu (Zugführer) noch den Lehrgang "Brandschutzbeauftragter", Dauer meines Wissens 3 Tage.


    so wurde mir das bei meinem ZF-Lehrgang auch gesagt


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt775033
    Datum17.10.2013 08:238486 x gelesen
    Gemäß BGI 847, herausgegeben von der BGN aber gültig für alle BGen, erfüllt ein ausgebildeter Zugfüher der Feuerwehr die Qualifikation zum Brandschutzbeauftragten.
    Ein ausgebildeter Gruppenführer der Feuerwehr benötigt eine zusätzliche Ausbildung von 1 Woche (32 Unterrichtseinheiten a 45min).
    Sicher schadet es nicht, wenn man in beiden Fällen den kompletten 2-wöchigen Lehrgang (64 UE) besucht.

    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern775035
    Datum17.10.2013 09:157748 x gelesen
    Ja, genau so ist es. Zugangvoraussetzung ist der Nachweis des ZF. Dann 3 Tage crash-Kurs an der LFS in Regensburg. Die Referenten kommen vom VB der Deustchen Post (Pawelke, Velten). Der Kurs ist richtig gut und sehr praxisnah gestaltet. Wer auf diesem Weg des BSB macht ist fitter als bei so manchem anderen Anbieter. Der BSB wird auf Basis der vfdb-Richtlinien ebstätigt.

    Man muß sich aber bewußt sein, wo der BSB fachlich an seine Grenzen kommt. Der BSB ist ganz klar kein Ersatz für den Fachplaner im VB

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern775036
    Datum17.10.2013 09:167609 x gelesen
    Da sind die mit der BGI 847 aber sehr mutig !

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY775037
    Datum17.10.2013 09:187625 x gelesen
    Servus Volker,

    dieser Herr Pawelke, ist der identisch mit dem ehemaligen KBR des Kreises Nürnberger Land?

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern775040
    Datum17.10.2013 10:447553 x gelesen
    Genau der ist es ;-)

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorOliv8er 8H., Meppen / Niedersachsen775056
    Datum17.10.2013 14:048035 x gelesen
    Geschrieben von Andreas K.Gemäß BGI 847, herausgegeben von der BGN aber gültig für alle BGen, erfüllt ein ausgebildeter Zugfüher der Feuerwehr die Qualifikation zum Brandschutzbeauftragten.

    Das ist aber eine Sparausbildung. Wie viel vorbeugender Brandschutz wird denn bis zum Zugführer gelehrt? Vor allem geht es doch um den abwehrenden Brandschutz bei unserer Laufbahnausbildung. Selbst Zugführer + 3 Tage halte ich für knapp. In Niedersachsen werden Zugführer innerhalb von einer Woche an der NABK zum BSB ausgebildet - Unterrichtsdauer: 43 Stunden (incl. Lehrgangsorganisation und Prüfung).

    Die Ausbildung an der NABK richtet sich dabei nach der vfdb Richtlinie 12-09/01. Lediglich 26 Stunden werden aufgrund der Feuerwehrausbildung bis zum ZF anerkannt. Dies sind:

    Brandlehre - 3 Std
    Baulicher Brandschutz - 4 Std
    Anlagentechnischer Brandschutz - 5 Std
    Organisatorischer Brandschutz - 6 Std
    Brand- und Explostionsgefahren - 4 Std
    Brandschutzmanagement - keine Anerkennung
    Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern - 2 Std
    Praktische Übungen - volle Anerkennung 2 Std

    Insgesamt kommt man somit auf 69 Stunden Ausbildung, also zwei Wochen Vollzeit.
    Das entspricht auch in etwa der Dauer von Lehrgängen anderer Anbieter, z.B. DMT in Dortmund.

    Ich bin auch froh über jede einzelne Unterrichtsstunde, incl. Exkursionen und habe selbst dabei schnell die Grenzen der Möglichkeiten eines BSB erkannt.

    Es handelt sich bei dem Geschriebenen um meine persönliche Meinung und nicht um die Auffassung irgendeiner Feuerwehr.

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern775058
    Datum17.10.2013 14:157231 x gelesen
    Die Grenzen des BSB auf Basis alleine des Lehrgangs sind schnell erreicht. Es muß viel Praxis und intensive Beschäftigung mit der Materie hinzu kommen.

    Der 3-Tages Intensiv-Crashkurs für ausgebildete ZF ist nicht schlechter als der 2wöchige Lehrgang bei TÜV etc. Als ZF hast Du eine ganz andere Vorbildung als der Laien-Besucher des kommerziellen Kurses. Da kommen Leute mit Null-Komma-Null Vorahnung und nach zwei Wochen sollen sie Brandschutzbeauftragte sein.

    Ich vertrete die Ansicht, dass der erfahren ZF mit einem guten Abschluß der BSB-Zusatzausbildung an der LFS mehr "drauf" hat als der 2-Wochen Absolvent des kommerziellen Kurses.
    Wir müssen die wirtschaftlichen Interessen so manchen kommerziellen Kurs-Anbieters im Auge haben. Die BSB-Ausbildung ist ja nicht staatlich geregelt, sondern eine verbandsinterne definierte Ausbildung.

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW775065
    Datum17.10.2013 16:029054 x gelesen
    Geschrieben von Andreas K.Gemäß BGI 847, herausgegeben von der BGN aber gültig für alle BGen, erfüllt ein ausgebildeter Zugfüher der Feuerwehr die Qualifikation zum Brandschutzbeauftragten.
    Ein ausgebildeter Gruppenführer der Feuerwehr benötigt eine zusätzliche Ausbildung von 1 Woche (32 Unterrichtseinheiten a 45min).


    Offensichtlich nicht in NRW:

    2 Qualifikation des Brandschutzbeauftragten Zum Brandschutzbeauftragten kann grundsätzlich bestellt werden, wer zu einem der nachfolgend aufgeführten Personenkreise gehört:
    1. ohne zusätzliche Ausbildung:
    (...)
    ¡ Oberbrandmeister, Brandinspektoren und Zugführer bei der freiwilligen Feuerwehr


    In NRW ist OBM die erste "Wartezeit-Beförderung" für GF. Ein OBM ist also mindestens als GF qualifiziert und drei Jahre Brandmeister gewesen (Brandmeister wird in NRW, wer UBM war und den GF-Lehrgang erfolgreich absolviert hat).

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg808759
    Datum11.06.2015 08:397314 x gelesen
    Guten Morgen

    Geschrieben von Alex D.

    Ich kann es ja nicht glauben, aber hier steht, der Zugführerlehrgang enthält die Befähigung zum Brandschtzbeauftragten gemäß BG? Stimmt das?


    Jetzt nicht mehr, siehe:

    -> LFS-BaWü " Anerkennung der beruflichen Aus- und Fortbildung und der Ausbildung in der Feuerwehr "


    Die Hinweise zur Anerkennung der beruflichen Aus- und Fortbildung und der Ausbildung in den Feuerwehren in Baden-Württemberg wurden an die DGUV-Information 205-023 Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befähigung und an die DGUV-Information 205-003 Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten angepasst.

    Die wichtigsten Punkte:

    Allein der mit Erfolg abgeschlossene Zugführerlehrgang berechtigt nicht mehr als Brandschutzbeauftragter tätig zu werden.

    Der erfolgreich abgeschlossene Brandoberinspektorenlehrgang befähigt zur Übernahme der Funktion eines Brandschutzbeauftragten.




    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard
    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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     15.04.2012 18:25 Alex7 D.7, Helpsen
     15.04.2012 18:33 Ludg7er 7F., Melle
     15.04.2012 18:42 Alex7 D.7, Helpsen
     15.04.2012 18:51 ., Bad Hersfeld
     15.04.2012 18:48 ., Ketsch
     15.04.2012 18:41 Mark7us 7R., Höhenrain
     15.04.2012 20:06 Anto7n K7., Mühlhausen
     17.10.2013 09:15 Volk7er 7L., Erlangen
     17.10.2013 09:18 Anto7n K7., Mühlhausen
     17.10.2013 10:44 Volk7er 7L., Erlangen
     17.10.2013 08:23 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
     17.10.2013 09:16 Volk7er 7L., Erlangen
     17.10.2013 14:04 Oliv7er 7H., Meppen
     17.10.2013 14:15 Volk7er 7L., Erlangen
     17.10.2013 16:02 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     11.06.2015 08:39 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
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