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ThemaBMA im Feuerwehrhaus - war: Komplettes Gerätehaus niedergebrannt :-(26 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorFlor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern774160
Datum05.10.2013 17:049838 x gelesen
Geschrieben von Alex K.Was ich mich immer wieder frage warum macht die Feuerwehr nicht das was sie von anderen fordert: Brandschutzabschnitte, Brandmeldeanlage und ggf. Sprinkler.

Hallo Alex,

wie so oft im Leben gibts nicht nur gut oder schlecht, sondern man muss immer abwägen wieviel eine Maßnahme kostet und wie hoch ihr Nutzen ist.

Hier mal eine Rechnung:

In Deutschland gibt es ca. 33.000 Feuerwehrhäuser*. Mal angenommen Du möchtest die alle mit einer BMA ausstatten und wir von 20.000 Investitionskosten ausgehen, reden wir von einem Investitionsvolumen von 660 Mio. Euro. Dann rechnen wir noch die jährlichen Anschlusskosten der BMA von beispielsweise 500,- dazu, kommt noch ein Batzen von 16,5 Mio. Euro pro Jahr drauf.

Ob die Kohle nun in einer BMA am sinnvollsten angelegt ist oder vielleicht doch eher in Ausbildung und Ausrüstung muss jeder für sich entscheiden.


Schöne Grüße

Florian

*Vereinfacht bin ich jetzt mal davon ausgegangen, dass von den 34.000 Feuerwehrhäusern, 33.000 Unterkünfte ohne regelmäßigen Wohn- und Übernachtungsbetrieb sind

Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!

Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz774161
Datum05.10.2013 17:186637 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Florian F.Hier mal eine Rechnung:

In Deutschland gibt es ca. 33.000 Feuerwehrhäuser*. Mal angenommen Du möchtest die alle mit einer BMA ausstatten und wir von 20.000 Investitionskosten ausgehen, reden wir von einem Investitionsvolumen von 660 Mio. Euro. Dann rechnen wir noch die jährlichen Anschlusskosten der BMA von beispielsweise 500,- dazu, kommt noch ein Batzen von 16,5 Mio. Euro pro Jahr drauf.


Und gehen wir mal davon aus, dass die Rechnung im Großen und Ganzen so stimmt und dass ferner im Schnitt etwa zwei Gerätehäuser im Jahr mehr oder weniger stark von Bränden in Mitleidenschaft gezogen werden, gehen wir ferner davon aus, dass wir einen Schaden von etwa 2 Mio dann im Schnitt pro Gerätehaus haben (nicht immer brennt ein kleines, nicht immer ein großes Gerätehaus bzw. nicht immer ist alles zu erneuern). Einem Schaden von dann ca. 4 Mio jährlich stehen 660 Mio Investitionskosten (legen wir die mal auf 30 Jahre um, wenn wir davon ausgehen, dass die BMA nur alle 30 Jahre runderneuert werden muss, also 22 Mio pro Jahr) und 16,5 Mio Betriebskosten pro Jahr, zusammen also fast 40 Mio Kosten pro Jahr anfallen. Wenn man diese Kosten in der Gegenüberstellung sieht, weiß man auch, warum vermutlich kaum eine Versicherung zur Vorgabe macht, dass in Feuerwehrgerätehäuser BMA eingebaut werden müssen bzw. im Falle einer BMA deutlich reduzierte Beiträge anbietet. Zumal auch im Falle einer BMA oftmals ein Schaden schon eingetreten ist, wenn auch deutlich geringer. Natürlich ist das für die Feuerwehr, die vom Schadensereignis betroffen ist, nicht sehr schön, aber es gibt wohl doch deutlich wichtigere Dinge als BMA in Feuerwehrgerätehäusern.

Nimmt man jedoch statt der komplett-BMA die sparsame Variante wie im Thread schon angeführt, sieht das Kosten/Schadenverhältnis schnell ganz anders aus.

Gruß,
Michael

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg774162
Datum05.10.2013 17:216426 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Florian F. Mal angenommen Du möchtest die alle mit einer BMA ausstatten und wir von 20.000 Investitionskosten ausgehen, reden wir von einem Investitionsvolumen von 660 Mio. Euro. Dann rechnen wir noch die jährlichen Anschlusskosten der BMA von beispielsweise 500,- dazu, kommt noch ein Batzen von 16,5 Mio. Euro pro Jahr drauf.
Das wäre die Super-Lösung mit einer BMA wie sie z.B. in Firmen installiert wird. Diese wäre dann direkt mit der Leitstelle verbunden.

Ich denke dafür gibt es deutlich günstigere Lösungen:

- einfache BMA-Zentrale
- Funk-(Rauch-)-Melder
- Wählgerät

Da wäre dann die Anschaffungskosten deutlich geringer. Die Anschlusskosten an die Leitstelle entfallen dann auch.

Damit dürfte aber dennoch ein Sicherheitsgewinn von ca. 98% gegenüber der Volllösung die du oben skizziert hast erreicht werden.

MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg774163
Datum05.10.2013 17:226480 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Michael W.Nimmt man jedoch statt der komplett-BMA die sparsame Variante wie im Thread schon angeführt, sieht das Kosten/Schadenverhältnis schnell ganz anders aus.
DAS ist die sinnvolle Lösung. Das Ganze noch mit einer Einbruchmeldeanlage kombiniert.

MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorAlex8 K.8, Nürnberg / Bayern genauer:Franken774164
Datum05.10.2013 17:386464 x gelesen
Hallo

Es sind nicht alle Wehren "doof" die keine Brandmeldeanlage haben- wie schon ausgeführt muß man sicherlich das Kosten-Nutzenverhältnis bedenken. Und das ganze steht auch nicht auf Platz Nr.1. Aber meiner Meinung nach werden immer noch zu viele Gerätehäuser neu gebaut/angebaut/renoviert ohne daß man sich über den bei anderen Firmen/öffentlichen Gebäuden/,... geforderten Brandschutz Gedanken zu machen.

Es müßten ja nicht gleich alle Gerätehäuser mit einer Brandmeldeanlage ausgerüstet werden.
Ich denke da ehr an die mit mehr als 2-3 Fahrzeugen, weil da der Schaden doch größer ist.

Auch die 20.000 Euro pro Anlage halte ich für ein bißchen hoch angesetzt. Und die Anschlußkosten entfallen in vielen Fällen da das Gerätehaus ohnehin schon einen Telefonanschluß hat.
Aber selbst wenn, was sind das für Kosten im Vergleich zum zu vermeidbarem Schaden (Gerätehaus Scharrel inkl. Fahrzeuge allein 5 Mio) oder den Kosten des Digitalfunks.
Außerdem muß es ja nicht unbedingt eine VdS-taugliche Anlage sein. Viele Wehren haben bereits ein SMS-Alarmierungsgerät, Da kann man einen Eingang verwenden und SMS-Alarm auslösen.

Sicher ist das Geld gut angelegt in Ausrüstung und vorallem Ausbildung aber ich denke daß es in den wenigsten Fällen darum geht es um Brandmeldeanlage oder Atemschutznotfalltraining. Meistens doch wohl keines davon.

Auch sprechen wir bei Feuerwehr oft von Redundanz. Warum also nicht große Fahrzeughallen in zwei Brandabschnitte unterteilen und die Fahrzeuge entsprechend aufteilen?


mit kameradschaftlichen Grüßen

Alex

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AutorDenn8is 8E., Menden / NW774165
Datum05.10.2013 17:486241 x gelesen
Geschrieben von Alex K.Auch sprechen wir bei Feuerwehr oft von Redundanz. Warum also nicht große Fahrzeughallen in zwei Brandabschnitte unterteilen und die Fahrzeuge entsprechend aufteilen?

Daran habe ich auch schon gedacht als ich mir die ganzen Threads heute durchgelesen habe. Wird wohl praktisch nur bei Neubauten realisierbar sein.

mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorThom8as 8W., Glauchau / Sachsen774169
Datum05.10.2013 18:186218 x gelesen
Geschrieben von Dennis E.
Geschrieben von Alex K.
Auch sprechen wir bei Feuerwehr oft von Redundanz. Warum also nicht große Fahrzeughallen in zwei Brandabschnitte unterteilen und die Fahrzeuge entsprechend aufteilen?

Daran habe ich auch schon gedacht als ich mir die ganzen Threads heute durchgelesen habe. Wird wohl praktisch nur bei Neubauten realisierbar sein.


Eine Brandabschnittstrennung wird aber in der Regel so im Bauordnungsrecht (genauer der Garagenverordnung) in den für Feuerwehrgerätehäusern üblichen Größen der Fahrzeughallen (zumeist > 100 m² bis <= 1.000 m² und damit Mittelgarage) nicht vorgesehen.

Sicherlich könnte man das Gerätehaus als "Sonderbau" einstufen und bei Neubauten solche Forderungen als Brandschutzplaner aufmachen, jedoch steht dem i. d. R. einiges an Regelwerk (DIN für Gerätehäuser / ggf. UVV-Vorgaben / etc.) sowie der z. T. höhere Installationsaufwand in einem Gerätehaus im Weg.

Weiterhin muss man sich im darüber im Klaren sein, dass eine Brandabschnittstrennung durch Brandwände realisiert wird und daran durchaus beachtliche Anforderungen (feuerbeständig, aus nicht brennbaren Baustoffen, zusätzliche mechanische Widerstandsfähigkeit -> also F90-A+M / Überdachführung / ein für die Nutzung absolutes Minimum an Öffnungen / Durchführungen in der durchdrungenen FWD schotten / etc.) gestellt werden.

Und das ganze geht mit durchaus spürbaren Mehrkosten einher. Aus der Erfahrung heraus kommt dann ganz schnell einer und fragt, wo das denn steht, dass man es genau so braucht, da es ja den Kostenrahmen sprengt (gleiches gilt natürlich auch für eine BMA, eine "Sonderlösung á la Jürgen wird im bauordnungsrechtlichen Verfahren keine Beachtung finden).

Also sagt sich der geneigte Brandschützer und / oder Forennutzer -> "Leute, schaltet doch mal den GMV als Solches ein und schaut mal hier, da sind diverse Gerätehäuserbrände der letzten Jahre mit unterschiedlich hohen Folgeschäden! Wollen wir da unter Beachtung der potentiellen Nutzungsdauer sowie der Wichtigkeit des Baus nicht etwas mehr als nötig für die Sicherheit tun?" und bekommt dann als Antwort "Wo steht das? Warum sehen Sie so etwas vor, obwohl es nicht gefordert ist? Und überhaupt ... Wissen Sie übrigens, was DAS kostet?!"

Demnach werden viele anfangs gute Lösungen zur Erhöhung der Sicherheit innerhalb eines solchen Gebäudes in den Planungen aus Kostengründen oder sonstiger Engstirnigkeit wieder fallen gelassen, weil der nötige Weitblick sowie GMV und / oder aber die finanzielle Lage des Bauherrn - auch hinsichtlich möglichen Folgekosten durch Wartung / Konzessionärskosten / etc. dies nicht zulassen.

Im Endeffekt kommt dann ein Bauwerk heraus, welches genau dem bauordnungsrechtlichen Mindestmaß an Schutz der heutigen Zeit entspricht und eben ein bis zu einer bestimmten Stelle des Gebäudes vorgesehener Totalverlust, welcher politisch so im Bauordnungsrecht festgesetzt und akzeptiert wurde, eintritt.

Nichts desto trotz bin auch ich ein Befürworter von Anlagen zur Brandfrüherkennung in Gerätehäusern, egal ob in diesen Menschen nächtigen oder nicht. Doch bis es dahingehend eine flächige, sinnvolle Lösung geben wird, brennen sicherlich noch einige Gerätehäuser jeglicher Größe nieder :(

mit kameradschaftlichem Gruß

Thomas

P.S. Da es anscheinend notwendig ist - das ist alles meine eigene Meinung und nicht die irgend eines Anderen ...

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW774186
Datum05.10.2013 22:326122 x gelesen
Geschrieben von Alex K.Aber meiner Meinung nach werden immer noch zu viele Gerätehäuser neu gebaut/angebaut/renoviert ohne daß man sich über den bei anderen Firmen/öffentlichen Gebäuden/,... geforderten Brandschutz Gedanken zu machen.

Ist das wirklich so, oder werden nicht eher bei Feuerwehrhäusern genau die gleichen Maßstäbe angelegt, wie bei anderen Gebäuden auch?

Was würde wohl der örtliche Fuhrunternehmer sagen, wenn wir uns vor ihn stellen würden mit den Worten "also hör mal, für deine Fahrzeughalle mit 8 Einstellplätzen, dem kleinen Lager und den angebauten Sanitär- und Pausenräumen brauchst du jetzt aber mal mindestens eine BMA nach VdS mit Aufschaltung auf die Leitstelle und FSE/FSD/FBF/FAT, eine Vollsprinklerung und auf jeden Fall mehrere Brandabschnitte!" (so wie es hier ja schon anklang).

Ich bin mir sicher, der würde uns vom Hof jagen. Notfalls die Hunde loslassen. Und wenn wir das schriftlich fordern würden, dann würden uns sein Anwalt in der Luft zerreißen (ja, der Anwalt der sich sonst um die Knöllchen kümmert, kein Fachmann für Baurecht).

Geschrieben von Alex K.Außerdem muß es ja nicht unbedingt eine VdS-taugliche Anlage sein. Viele Wehren haben bereits ein SMS-Alarmierungsgerät, Da kann man einen Eingang verwenden und SMS-Alarm auslösen.

und dann kommt der nächste Bauherr und dreht den Spieß rum: "warum reicht bei mir nicht so eine Anlage, wenn es doch sogar für die Feuerwehr selber reicht?!"....

Geschrieben von Alex K.Sicher ist das Geld gut angelegt in Ausrüstung und vorallem Ausbildung aber ich denke daß es in den wenigsten Fällen darum geht es um Brandmeldeanlage oder Atemschutznotfalltraining. Meistens doch wohl keines davon.

Bei uns sind in den letzten Jahren verschiedene Gebäude neu errichtet worden. Dabei hat man (und zwar nach sachlicher Überlegung) verschiedenste "Schutzformen" gefunden: Es gibt eine Wache mit kompletter BMA, eine Wache mit Rauchwarnmeldern in den Ruhebereichen, FF-Gerätehäuser ohne alles und ein Ausbildungsgebäude mit manuell zu betätigendem Hausalarm.

Ahja, und dann haben wir auch ein Übungshaus. Da kann man auch Atemschutznotfalltrainings machen.
Nur "Rettung durch den verrauchten Treppenraum" kann man da nicht üben. Der Treppenraum hat nämlich eine Rauchmeldergesteurte RWA. Weil es der VB so gefordert hat...

Gruß,
Henning

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW774209
Datum06.10.2013 12:226259 x gelesen
Geschrieben von Florian F.In Deutschland gibt es ca. 33.000 Feuerwehrhäuser*. Mal angenommen Du möchtest die alle mit einer BMA ausstatten und wir von 20.000 Investitionskosten ausgehen, reden wir von einem Investitionsvolumen von 660 Mio. Euro. Dann rechnen wir noch die jährlichen Anschlusskosten der BMA von beispielsweise 500,- dazu, kommt noch ein Batzen von 16,5 Mio. Euro pro Jahr drauf.

Mal angenommen wir reden nur von den Standorten, die für die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft einer entsprechend leistungsfähigen Fw (vgl. jeweilige erste §§ jedes länderspez. Brand-/Fw-Gesetz) zwingend mit Lage und Fahrzeugen erforderlich sind und nehmen wir davon nur die, die man nicht schnell ggf. auch kurzfristigst/gebraucht (weil nur ein "Standard-Löschfahrzeug ab TSF"), dann kommen neben den Investitionskosten (die aufgrund einer ganz anderer "Stückzahlbetrachtung der Standorte") noch ganz andere Argumente wie
- Erhalt der Leistungsfähigkeit
- Mietkosten für Fahrzeuge (soweit man überhaupt welche bekommt!)
usw.
eine Rolle...


Geschrieben von Florian F.Ob die Kohle nun in einer BMA am sinnvollsten angelegt ist oder vielleicht doch eher in Ausbildung und Ausrüstung muss jeder für sich entscheiden.

Nein, das muss nicht jeder für sich, sondern ggf. jede Gemeinde für sich entscheiden - und bei den o.a. Standorten ist das oft hoffentlich nicht eine entweder-oder-, sondern eine sowohl-als-auch-Entscheidung!

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW774210
Datum06.10.2013 12:246104 x gelesen
Geschrieben von Henning K.Bei uns sind in den letzten Jahren verschiedene Gebäude neu errichtet worden. Dabei hat man (und zwar nach sachlicher Überlegung) verschiedenste "Schutzformen" gefunden: Es gibt eine Wache mit kompletter BMA, eine Wache mit Rauchwarnmeldern in den Ruhebereichen, FF-Gerätehäuser ohne alles und ein Ausbildungsgebäude mit manuell zu betätigendem Hausalarm.

Ahja, und dann haben wir auch ein Übungshaus. Da kann man auch Atemschutznotfalltrainings machen.
Nur "Rettung durch den verrauchten Treppenraum" kann man da nicht üben. Der Treppenraum hat nämlich eine Rauchmeldergesteurte RWA. Weil es der VB so gefordert hat...


Aber alles in einer Fw?

Was waren denn jeweils die fachlichen Begründungen?

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen774212
Datum06.10.2013 12:316045 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.Nein, das muss nicht jeder für sich, sondern ggf. jede Gemeinde für sich entscheiden - und bei den o.a. Standorten ist das oft hoffentlich nicht eine entweder-oder-, sondern eine sowohl-als-auch-Entscheidung!

Und genau so wäre es, wenn es wie du oben erwähnst nur die zwingend notwendigen Standorte geben würde. Und genau da drehen wir uns leider sofort im Kreis.

Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW774214
Datum06.10.2013 12:406064 x gelesen
Geschrieben von Peter L.Und genau so wäre es, wenn es wie du oben erwähnst nur die zwingend notwendigen Standorte geben würde. Und genau da drehen wir uns leider sofort im Kreis.

Falsche Betrachtung, für die anderen ist eine BMA nicht (oder nicht so dringend) erforderlich, deshalb kann es sie aufgrund dieser Betrachtung trotzdem weiter geben...

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz774215
Datum06.10.2013 12:425925 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich C.Mal angenommen wir reden nur von den Standorten, die für die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft einer entsprechend leistungsfähigen Fw (vgl. jeweilige erste §§ jedes länderspez. Brand-/Fw-Gesetz) zwingend mit Lage und Fahrzeugen erforderlich sind und nehmen wir davon nur die, die man nicht schnell ggf. auch kurzfristigst/gebraucht (weil nur ein "Standard-Löschfahrzeug ab TSF"), dann kommen neben den Investitionskosten (die aufgrund einer ganz anderer "Stückzahlbetrachtung der Standorte") noch ganz andere Argumente wie
- Erhalt der Leistungsfähigkeit
- Mietkosten für Fahrzeuge (soweit man überhaupt welche bekommt!)
usw.
eine Rolle...


Und nehmen wir eine (gern auch große) Feuerwehr, die sich weitgehend an die Fahrzeugnormen hält, so dürfte es, von ein paar Sonderfahrzeugen abgesehen, völlig unproblematisch sein, innerhalb kurzer Zeit mit gebrauchten Standardfahrzeugen nach Norm, die dann zugegebenermaßen vielleicht nicht die neuesten sind, die Einsatzbereitschaft wieder herzustellen. Gebrauchtfahrzeuge gibt es auch außerhalb 30 Jahre alter TSF genügend. Natürlich kostet das auch.

Gruß,
Michael

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW774216
Datum06.10.2013 12:506128 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Und nehmen wir eine (gern auch große) Feuerwehr, die sich weitgehend an die Fahrzeugnormen hält, so dürfte es, von ein paar Sonderfahrzeugen abgesehen, völlig unproblematisch sein, innerhalb kurzer Zeit mit gebrauchten Standardfahrzeugen nach Norm, die dann zugegebenermaßen vielleicht nicht die neuesten sind, die Einsatzbereitschaft wieder herzustellen. Gebrauchtfahrzeuge gibt es auch außerhalb 30 Jahre alter TSF genügend. Natürlich kostet das auch.

Hast Du das schon jemals selbst versucht?
Hast Du das schon mal für Monate oder gar Jahre (bis zur echten Neubeschaffung - auch wenns "nur" ein angepasstes Gebraucht-/Vorführauto ist) gerechnet?

Wers nicht glaubt, soll mal für folgenden Fahrzeugpark einer mittelgroßen "Zugfeuerwehr" selbst einen Versuch anstellen...
Je ein (Behelfsersatz dahinter)
- ELW 1 (oder MTF als MZF-Bayern o.ä.)
- HLF 20 (oder LF 16/12 oder LF 24)
- DLK 23
- TLF 4000 (oder TLF 24/50 oder WLF mit AB Wasser/SM)
- LF-KatS (Wasserförderung, also jedes beliebige LF mit Pumpen und Schläuchen, kann man am ehesten schnell gebraucht beschaffen, wenn man ein altes Bund LF 16-TS o.ä. nimmt)
- RTW
- KTW (RTW)
- NEF (Kombi-Fzg)

Für 5 der o.a. Fahrzeugtypen hab ich das schon hinter mir. Mit jeweils sehr unterschiedlichen Ergebnissen... (von ging in wenigen Tagen zur Miete, bis ging über Umwege und Gebrauchtkauf - bis ging gar nicht - und Gebrauchtkauf dauert auch mal eben ein paar Wochen bis Monate, bis das Fzg tatsächlich zugelassen, eingewiesen und betriebsfähig auf der Wache steht!)...

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen774217
Datum06.10.2013 13:055818 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.Falsche Betrachtung, für die anderen ist eine BMA nicht (oder nicht so dringend) erforderlich, deshalb kann es sie aufgrund dieser Betrachtung trotzdem weiter geben...

Im Grunde hast du recht.

Wenn aber nur eine Summe x zu verteilen ist, tuen sich Politiker sicher nicht leicht mit solchen Entscheidungen.
Will heißen das wenn ich den zwingend notwendigen Standort ertüchtige den politisch gewollten übrigen Standorten etwas abknapsen muss.

Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz774218
Datum06.10.2013 13:126070 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich C.Hast Du das schon jemals selbst versucht?

Ist nicht meine Aufgabe. Hab aber mit Beschaffung gebrauchter Fahrzeuge schon Erfahrungen gesammelt.

Geschrieben von Ulrich C.Hast Du das schon mal für Monate oder gar Jahre (bis zur echten Neubeschaffung - auch wenns "nur" ein angepasstes Gebraucht-/Vorführauto ist) gerechnet?

Nein. Hab ja auch nicht behauptet, dass es nichts kostet. Dass man die Fahrzeuge, ob gemietet oder gekauft, nicht geschenkt bekommt, ist klar. Dass sie u.U. nur eine Übergangslösung oder einen Kompromiß darstellen, um einsatzbereit zu sein, auch.

Geschrieben von Ulrich C.Für 5 der o.a. Fahrzeugtypen hab ich das schon hinter mir. Mit jeweils sehr unterschiedlichen Ergebnissen... (von ging in wenigen Tagen zur Miete, bis ging über Umwege und Gebrauchtkauf - bis ging gar nicht - und Gebrauchtkauf dauert auch mal eben ein paar Wochen bis Monate, bis das Fzg tatsächlich zugelassen, eingewiesen und betriebsfähig auf der Wache steht!)...

Gut, lassen wir mal den Rettungsdienstbereich außen vor, da der bei freiwilligen Wehren wohl eher selten ist. Die anderen Fahrzeuge dürften, je nach Ansprüchen, mehr oder weniger leicht zu beschaffen sein. Naturgemäß ist es im Feuerwehrbereich wohl eher schwierig, Gebrauchtfahrzeuge unterhalb eines Alters von 20 Jahren zu kaufen. Übergangsweise ist aber einiges machbar, wenn man zu Kompromissen bereit ist. Will man wirklich gleichwertigen Ersatz, ist's mit Sicherheit oft schwer bis unmöglich.

Gruß,
Michael

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen774233
Datum06.10.2013 16:475884 x gelesen
.... BF - Fahrzeuge mit 15 Jahren oder FF mit 25 Jahren müssen meist erstmal in die Werkstatt für länger.

Da gibt es allerhand Undichtigkeiten und Macken, die Aufbauten sind oft übel durchlöchert...

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz774234
Datum06.10.2013 16:585778 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Lüder P..... BF - Fahrzeuge mit 15 Jahren oder FF mit 25 Jahren müssen meist erstmal in die Werkstatt für länger.

Da gibt es allerhand Undichtigkeiten und Macken, die Aufbauten sind oft übel durchlöchert...


Gibt auch Händler, die schon aufgearbeitete Fahrzeuge aller Kategorien anbieten. Ansonsten haben Aussonderungen ja meist einen Grund. Wobei ich da auch Fahrzeuge kenne, die mit wenig km und in tadellosem Zustand nur aufgrund einer Neubeschaffung ausgesondert wurden und anschließend ohne größere Reparatur nochmal mindestens 10 Jahre schaffen...

Gruß,
Michael

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW774237
Datum06.10.2013 17:275843 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.Aber alles in einer Fw?

Was waren denn jeweils die fachlichen Begründungen?


Da musst du schon unsere Bauabteilung fragen (ich kann mich an die jeweils genannten Begründungen nur noch teilweise erinnern und dürfte sie eh nicht veröffentlichen...)

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW774238
Datum06.10.2013 17:335891 x gelesen
Geschrieben von Henning K.Da musst du schon unsere Bauabteilung

habt Ihr bei der Fw eine eigene - und wo ist die angesiedelt?

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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW774267
Datum06.10.2013 19:245631 x gelesen
Geschrieben von Dennis E.Daran habe ich auch schon gedacht als ich mir die ganzen Threads heute durchgelesen habe. Wird wohl praktisch nur bei Neubauten realisierbar sein.

Nein, gab es in unserem Gerätehaus Bj. 1964 schon. Bei der Erweiterung habe ich die Architektin darauf aufmerksam gemacht, das wir den Zustand gerne erhalten würden.
Jetzt haben wir praktisch einen Brandabschnitt mehr. Die Fahrzeughalle besteht aus 2, die Umkleide ist einer und Treppenhaus und OG ist ein weiterer Brandabschnitt.
Und genutzt hat uns diese Einteilung auch schon. Vor Jahren hatten wir mal einen Fahrzeugbrand.

freundliche Grüße
Thomas

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW774316
Datum06.10.2013 23:545756 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.habt Ihr bei der Fw eine eigene - und wo ist die angesiedelt?

Es ist natürlich etwas komplizierter:

Wir haben eine Untergliederung "Immobilien" in der Technik-Abteilung (s. Orga-Plan auf unserer HP).

Grundsätzlich zuständig ist für alle städtischen Immobilien aber die städtische Immobilienwirtschaft, (s. HP der Stadt).

Gebaut wurde auch schon privat (Wache 4, zum PPP gibts auch 'nen Bericht auf der HP...)


Sprecht ihr Technik-Chefs nicht untereinander über sowas? ;-)

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW774333
Datum07.10.2013 09:466011 x gelesen
Geschrieben von Henning K.Sprecht ihr Technik-Chefs nicht untereinander über sowas? ;-)

schon, aber Immobilien sind ein Riesen-NICHT-Thema, weil das in den Kommunen höchst unterschiedlich ist, mal ist die Technik zuständig (eher selten, wenn dann nur für die "Spezialtechnik" in den Gebäuden für die Fzge wie Ladung, Druckluft, Tore), mal der VB (weil da "die vom Bau" sitzen), mal die Verwaltung, mal eine Mischung davon, mal kann man recht frei agieren, mal so gut wie gar nicht, weil alles im zentralen Immobilienmanagement liegt, mal gibts eine eigene Gesellschaft bei der Stadt, oder sogar nur bei der Fw (FFM)...

Jede Kommune hat aber ganz tolle Begründungen, warum das jeweils nur so und nicht anders gehen würde...

Fakt ist aber, je mehr Beteiligte, umso problematischer die Problemlösung...

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 774460
Datum09.10.2013 08:29   5593 x gelesen
Geschrieben von Florian F.ondern man muss immer abwägen wieviel eine Maßnahme kostet und wie hoch ihr Nutzen ist.

Ok..

Nur hat deine Rechnung ein paar Schönheitsfehler...

Geschrieben von Florian F.33.000 Feuerwehrhäuser
Grundsätzlich ist die Zahl ok. Nur stellt sich die Frage wie viel % bereits eine BMA haben oder bei wie vielen es sich einfach nicht rechnet überhaupt irgendwas einzubauen.

Geschrieben von Florian F.20.000 Investitionskosten ausgehen,

Feuerwehrgerätehäuser sind eher verschieden als gleich, interessant ist auch diese Preisliste.
Dann kommt noch hinzu:

Gibt es bereits eine BMA seitens der Gemeinde? Was kann in Eigenleistung erbracht werden ?

und so weiter.

Geschrieben von Florian F.reden wir von einem Investitionsvolumen von 660 Mio. Euro ... Anschlusskosten der BMA von beispielsweise 500,- dazu, kommt noch ein Batzen von 16,5 Mio. Euro pro Jahr

Durchaus richtig. Nur hat deine Rechnung hier einen ganz bescheidenen Denkfehler. Diesen Betrag wird niemals ein Kostenträger alleine zu stemmen haben.

Eingangs hast du geschrieben das man Kosten und Nutzen gegeneinander abwägen muss. Welche Werte kannst du mit der BMA schützen? Wenn ich eine relativ neue DLK und eine relativ neues HLF in der Halle stehen habe kommt mal schnell eine Mio Euro zusammen. Dagegen wären 20000 Euro Peanuts.

Und dann schütze ich nur den Zeitwert! Die Wiederbeschaffungskosten gar nicht mit eingerechnet.

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

"As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP774489
Datum09.10.2013 14:215517 x gelesen
Geschrieben von Florian B. Durchaus richtig. Nur hat deine Rechnung hier einen ganz bescheidenen Denkfehler. Diesen Betrag wird niemals ein Kostenträger alleine zu stemmen haben. Die mögliche Schadenssumme aber auch nicht?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP824101
Datum16.10.2016 12:472815 x gelesen
Rauchmelder in Feuerwehrfahrzeugen

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorAlex8and8er 8H., Bürstadt / Hessen824104
Datum16.10.2016 15:032539 x gelesen
Hat das HLF der WF RWE Biblis schon ewig. Ist auch aufgrund von Schmorbrand beinahe mal in der Halle abgebrannt.

Ich schreibe grundsätzlich als Privatperson.

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