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| Thema | Notrufmißbrauch | 9 Beträge | |||
| Rubrik | Einsatz | ||||
| Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 772161 | |||
| Datum | 04.09.2013 14:37 | 3850 x gelesen | |||
Rettungskräfte in die Irre geführt MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 845544 | |||
| Datum | 10.01.2019 10:30 | 1811 x gelesen | |||
| Guten Tag -> RP " Ludwigshafen: Fünfjähriger löst in Kita Brandalarm aus " Ein Fünfjähriger hat am Mittwochnachmittag in der Innenstadt Polizei und Feuerwehr beschäftigt. Der Junge war noch in seinem Kindergarten und drückte dort aus Neugier mal auf den Knopf des Brandmelders, schreibt die Polizei. Danach ging es rund: Die Feuerwehr rauschte mit Blaulicht an und suchte nach dem vermeintlichen Feuer. Mal sehn wie die Prüfung ob ein Mißbrauch des Notrufes vorliegt, bez. der evtl. Einsatzkostenübernahme ausgeht ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP | 845546 | |||
| Datum | 10.01.2019 11:24 | 1525 x gelesen | |||
| Da das ganze ja in der Kita geschah, sind die Eltern erstmal raus, vielmehr wäre zu überprüfen warum die Erzieherinnen nichts mitbekommen haben. Alles was ich hier schreibe ist meine reine persönliche Meinung und keine Stellungnahme meiner FF noch einer andere offiziellen Stelle. | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 845548 | |||
| Datum | 10.01.2019 11:52 | 1410 x gelesen | |||
| Weil es politisch-rechnerische Träumerei ist, dass eine Erzieherin 8 Kinder im besten Wirbelwindalter unter lückenlose Dauerbeobachtung stellen kann. Bei anderen Einrichtungen wird viel Wert darauf gelegt, dass die Kinder eben aus diesem Grund nicht an alles drankommen. Von daher überrascht es mich, dass Druckknopfmelder (vielleicht) nicht dazu gehören. Denn träumt man den Traum der alles überblickenden Erzieher konsequent weiter, brauchen die Kinder die Melder nicht erreichen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP | 845550 | |||
| Datum | 10.01.2019 12:04 | 1419 x gelesen | |||
| Das ist aber wirklich nur ein Traum 8 Kinder pro/Erzieherin. Bei uns in der Kita sind es deutlich mehr. Mir ist es durchaus bewusst das die Damen nicht alles und jeden immer im Blick haben, aber solche Dinge wie Druckknopfmelder sollten auch nicht da sein wo ein 5jähriger dran kommt, da stimme ich dir zu. Alles was ich hier schreibe ist meine reine persönliche Meinung und keine Stellungnahme meiner FF noch einer andere offiziellen Stelle. | |||||
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| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 845551 | |||
| Datum | 10.01.2019 12:49 | 1344 x gelesen | |||
| Guten Tag Geschrieben von Christian W. aber solche Dinge wie Druckknopfmelder sollten auch nicht da sein wo ein 5jähriger dran kommt, Wobei auch 5-Jährige durchaus einfaltsreich sein können um an den Druckknopfmelder zu gelangen, beispielsweise auf Stühle, Tische oder sonst irgendwie hinaufklettern. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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| Autor | Sasc8ha 8E., Baiersbronn / Baden-Württemberg | 845579 | |||
| Datum | 11.01.2019 11:33 | 1220 x gelesen | |||
| Mein Großer ist vor Kurzem 6 geworden. Also wenn man da den Druckknopfmelder so hoch machen will, dass er da nicht mehr dran kommt, dann haben auch manche kleine Frau schon bald Probleme. Bei uns im Kindergarten bin ich mir gar nicht ganz sicher, aber ich meine Druckknopfmelder sind auf dem Gang. Die Kinder gehen alleine aufs Klo und hätten dann also durchaus die Möglichkeit dort alleine sich am Melder zu schaffen zu machen. Von Irgendwelchen Besen, etc. mal ganz abgesehen. Meine Einschätzung als Elternteil: 5 Jahre ist nicht strafmündig - Ihm selbst kann nichts passieren. Thema Aufsichtspflicht: Liegt erst mal zu der Zeit bei der KiTa/Kindergarten. Eine Fahrlässigkeit kann das auch nicht sein, es ist Usus, dass die Kinder zur Selbstständigkeit erzogen werden und ihre Notdurft, sobald wie sie das können auch alleine Verrichten. Die Aufsicht der restlichen Kinder hat da Vorrang. Damit ist für mich das Thema klar, dass hier niemand wirklich belangt werden kann. Mit kameradschaftlichen Grüßen Sascha | |||||
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| Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 845580 | |||
| Datum | 11.01.2019 13:20
| 1071 x gelesen | |||
| Hallo, ich hab mir zuerst mal die Frage gestellt, wozu ein Handfeuermelder im Kindergarten? Wenn möglich, versuche ich doch eine BMA planerisch zu vermeiden. Naja, mag ja Gründe dafür geben. Aber: Wirklich, warum kann man die HFM nicht in einer kindersicheren Höhe anbringen? Auch wenn das Personal manchmal nur geringfügig größer als die Kinder ist, wäre das sicher machbar. (Funktioniert ja auch bei den ganzen Notöffnungsknöpfen für die völlig sinnlosen und überteuerten Raffstores der automatischen Verschattungssysteme, weil es ja heutzutage niemandem mehr zumutbar ist, im Kindergarten einen Rollo runterzukurbeln! Oder bei den depperten sinnlosen überteuerten elektrischen Verriegelungssystemen für Türen in Rettungswegen, die man statt einer Terrasssentür (hü) einbaut, auch da gäbs bauliche Lösungen, den Türgriff kindersicher höher zu setzen!) Wenn man danach fragt, Handfeuermelder höher zu setzen, dann sagt sicher so ein f(w)indiger und absolut normhöriger Elektrofachplaner: Den HFM darf ich nicht höher setzen, weil die Höhe in der Norm angegeben ist! Ja und??? Die BMA-Norm ist meines Wissens nach in keinem einzigen Bundesland als technische Baubestimmung eingeführt, also SO WHAT??? Leider sind viele Elektrofachplaner nicht in der Lage, eine wirksame und betriebssichere Anlage zu planen, die sind nur in der Lage, eine Norm abzuschreiben. Und alles was in der Norm nicht drinsteht ist VERBOTEN! Bei Todesstrafe!!! (Angeblich, stimmt aber nicht ;-) ) Wenn dann noch ein Sachverständiger dazukommt, der nicht die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlage prüft und bescheinigt, sondern nur prüft, ob der Planer auch wirklich die Norm abgeschrieben hat, dann tut das sein übriges dazu. Leider lassen sich dann viele Brandschutzplaner ins Bockshrn jagen/Übertölpeln und schreiben in ihre Konzepte Abweichungen von der BMA-Norm rein, die ihnen der Elektrofachplaner diktiert, weil er meint, dadurch aus der Planungsverantwortung zu kommen. Oder der Prüfer sagt: wenn das nicht im Brandschutzkonzept drinsteht, dann prüf ich die Anlage nicht. Aha, der Fachplaner und der Fachprüfer sind also nicht in der Lage, die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der BMA zu beurteilen, das muss der elektrotechnisch unversierte Brandschutzplaner übernehmen. Manchmal ist das echt zum aus-der-Haut-fahren :-( Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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| Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 848091 | |||
| Datum | 10.04.2019 11:12 | 758 x gelesen | |||
hallo,Crailsheim: MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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