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ThemaFeuerlöschverband Groß Plön7 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP772019
Datum02.09.2013 20:555966 x gelesen
Die Feuerwehr Plön hat in diesem Jahr ein HLF 20/16 und ein LF 20/16 in Dienst gestellt.
Im Feuerwehrmagazin werden die Fahrzeuge kurz vorgestellt, interessant ist aber vor allem folgendes:
...Türbeschriftungen: "Freiwillige Feuerwehr Plön" ist auf dem LF und "Feuerlöschverband Groß Plön" auf dem HLF zu lesen. Dieser Feuerlöschverband wurde im Jahre 1928 mit Sitz in Plön gegründet. Ihm gehören neben der Stadt Plön die Gemeinden Ascheberg, Bösdorf, Dersau, Dörnick, Grebin, Kalübbe, Lebrade, Nehmten, Rantzau, Rathjensdorf und Wittmoldt an. Zweck ist die gemeinschaftliche Anschaffung, Unterbringung und Unterhaltung eines vollständig ausgerüsteten Löschfahrzeuges zur Bekämpfung von Schadenfeuern und zur Unterstützung bei sonstigen Hilfeleistungen im Zweckverbandsgebiet. Da sich die kleinen Umlandgemeinden nicht jeweils ein eigenes HLF kaufen können, zahlen Sie in einen gemeinsamen Topf für das Großfahrzeug ein, welches dann von der FF Plön in den Einsatz gebracht wird. Eigene Wehren gibt es in den Dörfern demnoch. In Zeiten der gesetzlich geregelten nachbarschaftlichen Löschhilfe eigentlich überflüssig, doch die Plöner halten an dieser Tradition fest.
Hier ein Zeitungsausschnitt aus der Planungsphase mit weiteren Infos zur dortigen Zusammenarbeit und Struktur.

Gibt es ähnliches auch anderswo?
Ist das eine trotz des Alters zukunftsweisende Form der Zusammenarbeit?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü772020
Datum02.09.2013 21:103319 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian K.Gibt es ähnliches auch anderswo?

Ja, in Oberschwaben, schon seit "Urzeiten".

Gruß Andi

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AutorNico8 M.8, Langhagen / Mecklenburg-Vorpommern772066
Datum03.09.2013 16:572468 x gelesen
Moin!

Geschrieben von Sebastian K.In Zeiten der gesetzlich geregelten nachbarschaftlichen Löschhilfe eigentlich überflüssig, doch die Plöner halten an dieser Tradition fest.

Ich frage mich, was hier überflüssig ist!? Nachbarschaftliche Löschhilfe regelt in keinem Fall die gemeinschaftliche Finanzierung eines Fahrzeuges mit überörtlichem Charakter. Ich wäre froh, wenn wir das in unserer kleinzelligen Gemeindestruktur auch so hinbekommen würden.

Gruß
Nico
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Mein Text, meine Meinung!

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AutorRain8er 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein772131
Datum04.09.2013 12:232314 x gelesen
Moin,

der Text im Fw-Magazin ist unglücklich formuliert, weil nachbarliche Löschhilfe im konkreten Einsatzfall und gemeinsame Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr durch benachbarte Gemeinden nichts miteinander zu tun haben.

Diesen Feuerlöschverband kannte ich bislang nicht, obwohl ich mich vor Ort einigermaßen auskenne. Die Investitionsbereitschaft ist auch deshalb bemerkenswert, weil sich die Verbandsmitglieder in anderen Fragen der kommunalen Zusammenarbeit nicht immer "grün" sind. Das spricht für die hohe Akzeptanz sowie den dauerhaften Erfolg des Feuerlöschverbandes - und letztlich natürlich auch für die Vernunft der Beteiligten.

In SH gibt es noch weitere Feuerlöschverbände, die abweichend vom Beispiel Plön aber bestehen, weil es vielen kleinen Gemeinden an der Einwohnerzahl und damit auch Finanzkraft fehlt, um überhaupt eine eigene Feuerwehr zu unterhalten. In der Praxis kommt es aber noch häufiger vor, dass in diesen Fällen die Selbstverwaltungsaufgabe Brandschutz auf das Amt als Verwaltungsgemeinschaft übertragen wurde (allerdings verfassungsrechtlich umstritten und mit der neuen Amtsordnung schwieriger!).

Für die gemeinsame Finanzierung von Spezialfahrzeugen durch benachbarte Gemeinden (meist DL) gibt es auch mehrere Beispiele in SH - m.W. jedoch mit freiwilligen Zuwendungen oder als öff.-rechtl. Verträge gestaltet (Gemeinde A beteiligt sich an den Kosten der DL in der Gemeinde B. Im Gegenzug wird die DL aus B in die AAO der Gemeinde A eingebunden und bei entsprechenden Stichworten unmittelbar mitalarmiert.)

Relativ neu sind m.E. öff.-rechtl. Verträge über die Unterstützung größerer Fw. für kleinere Nachbarwehren mit schwacher Tagesverfügbarkeit. Konkretes Beispiel: FF A ist tagsüber nur beschränkt einsatzbereit, darum wird die sicher verfügbare Nachbarwehr B regelmäßig bei bestimmten Stichworten mitalarmiert. Im Gegenzug beteiligt sich Gemeinde A an den Kosten für die Ausstattung von Zweitmitgliedern, die die Ausrückebereitschaft der FF B sicherstellen. Die Beträge sind von eher symbolischer Höhe aber sie können kommunalpolitische Bedenken zerstreuen ("wir stecken so viel Geld in unsere Feuerwehr, das anderswo fehlt, und die Nachbargemeinden profitieren davon, ohne dass sie sich selbst anstrengen müssen").

Ich halte den guten alten Zweckverband nach wie vor für eine der besten Organisationsformen, um die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von Gemeinden zu gestalten. (Nur bei kostenrechnenden Einrichtungen bietet sich auch das gemeinsame Kommunalunternehmen als AöR an.) Deshalb kann ich mir gut vorstellen, dass gerade angesichts der allgegenwärtigen Probleme mit der Tagesverfügbarkeit im ländlichen Raum, künftig auch wieder neue Feuerlöschverbände zur Sicherstellung des Brandschutzes über Gemeindegrenzen hinweg gegründet werden.

Viele Grüße von der spätsommerlichen Ostsee

Rainer

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP772155
Datum04.09.2013 14:012213 x gelesen
Geschrieben von Rainer K.In der Praxis kommt es aber noch häufiger vor, dass in diesen Fällen die Selbstverwaltungsaufgabe Brandschutz auf das Amt als Verwaltungsgemeinschaft übertragen wurde (allerdings verfassungsrechtlich umstritten und mit der neuen Amtsordnung schwieriger!).Schön bescheuert, in anderen BL ist das seit Jahrzehnten Standard.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorRain8er 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein772165
Datum04.09.2013 15:472263 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Schön bescheuert, in anderen BL ist das seit Jahrzehnten Standard.

Ganz so einfach ist das juristisch leider nicht: Die Ämter nach Landesrecht SH (ähnlich: MV) sind keine Gemeindeverbände (wie z.B. Verbandsgemeinde, Samtgemeinde o.ä.), sondern reine Verwaltungsgemeinschaften. Der Amtsausschuss als beschlussfassendes Organ ist nicht durch direkte Wahl der Bevölkerung legitimiert. Er setzt sich zusammen aus Vertretern der amtsangehörigen Gemeinden (meist Bürgermeister + x Gemeindevertreter). Dabei werden weder die Größenverhältnisse noch die politischen Mehrheiten richtig abgebildet. Darum dürfen den Ämtern nach Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts von 2010 originäre Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden nur im beschränkten Umfang zugewiesen werden. Die neue Amtsordnung von 2012 trägt dem Rechnung und benennt 15 mögliche Aufgabenbereiche (darunter Brandschutz), von denen maximal 5 dem Amt übertragen werden dürfen.

Die (ohnehin bessere) Lösung ist m.E. die Gründung eines Feuerlöschverbandes als Zweckverband, weil darin auch Gemeinden unterschiedlicher Ämter zusammenwirken können und die Mehrheitsverhältnisse in der Verbandsversammlung sicherstellen, dass nicht wenige kleine ein viel größeres und zahlungskräftigeres Mitglied überstimmen können - und sich somit auf dessen Kosten Gerätehäuser und Fahrzeuge hinstellen.

Ob jetzt die Verbandsgemeinden oder die Ämter die bessere Kommunalverwaltungsform darstellen, wird (an anderen Orten) heiß diskutiert. Sicher ist, dass bei der Amtsstruktur ein weitaus größeres Maß an ehrenamtlicher Verantwortung gefordert wird, gleichzeitig aber auch die Verwaltungskosten pro Einwohner deutlich geringer sind. Der größte Teil der amtsangehörigen Gemeinden und Ämter in SH ist rechnerisch schuldenfrei (Rücklage größer als Schulden - ohne kostenrechnende Einrichtungen).

Viele Grüße

Rainer

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW772170
Datum04.09.2013 18:072122 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Rainer K.Geschrieben von Sebastian K.Schön bescheuert, in anderen BL ist das seit Jahrzehnten Standard.

Ganz so einfach ist das juristisch leider nicht: Die Ämter nach Landesrecht SH (ähnlich: MV) sind keine Gemeindeverbände (wie z.B. Verbandsgemeinde, Samtgemeinde o.ä.), sondern reine Verwaltungsgemeinschaften.


Mal an die Historiker gefragt:

in NRW war doch eine Feuerwehr auf Amtsebene zumindestens möglich?

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 02.09.2013 20:55 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 02.09.2013 21:10 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 03.09.2013 16:57 Nico7 M.7, Langhagen
 04.09.2013 12:23 Rain7er 7K., Altenholz
 04.09.2013 14:01 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 04.09.2013 15:47 Rain7er 7K., Altenholz
 04.09.2013 18:07 Henn7ing7 K.7, Dortmund
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