alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaFührerschein, Privatgelände, war: Helgoland4 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW771653
Datum28.08.2013 09:562844 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Mir ging's auch nicht um das Fahren auf dem Trailer sondern um das Bootfahren an sich. Während es den Helgoländern erst gar nicht möglich ist, mit ihrer DL ohne umständlichen Schiffstransport anderen Verkehrsraum zu erreichen, ist es sonstigen Feuerwehren mit Boot recht einfach möglich, auf dem überlicherweise genutzen Trailer recht einfach auch Gewässer zu erreichen, auf denen sonstiger Boots- oder gar Schiffsverkehr herrscht, es könnte auch im Rahmen einer Nachbarschaftshilfe sowas angefordert werden. Wird auf Helgoland sicher nicht der Fall sein.


Auch da wirst Du Seen finden, da ist das allenfalls theoretisch der Fall, weil keiner das ggf. einzige RTB da abziehen würde...


Geschrieben von Michael W.Ein Gelände mit Zutrittskontrolle (Schranke, Tor), das natürlich auch zu sein muss bzw. von einem Pförtner bedient, reicht aus.

Nein m.W. reicht das eben so noch nicht...

Da gibts schon noch ein paar mehr Dinge die zu beachten sind...
Frag mal Betreiber von Rennstrecken, Rennbahnen o.ä., die sind
- abgeschrankt,
- haben Zugangskontrollen
- oft sogar noch getrennte Wege für Zuschauer, bzw. "Mitarbeiter"/Teilnehmer.
Früher war das alles kein Problem (und es gibt viele, die haben sich da ohne Führerscheine am Steuer von nicht zugelassenen Fahrzeugen Geld verdient), kann mir nicht vorstellen, dass das heute auch noch so gemacht wird, nachdem da vor ca. 30 Jahren eine große Welle draus gemacht wurde.... (heute Fahrzeuge zumindest da wo ich das sehe/zu wissen glaube, zugelassen, Fahrer mit den nötigen Führerscheinen)

Ein bißchen mehr Details findet man hier in ein paar Urteilen http://www.gutefrage.net/frage/lkw-fahren-ohne-lkw-fuehrerschein-auf-private-gelaende

Also: geht da auch nur ein Fußweg durch, der von anderen mit genutzt wird/werden kann, oder sitzen da mehrere Firmen usw. wird das schnell knifflig.

Im Schadensfall wäre also zu kontrollieren:
1. Nur eine - oder mehrere Firmen auf dem Gelände? Wird da für alle gleich kontrolliert...?
2. Abschrankung nach außen mit Einfahrtskontrolle für alle wirksam, oder macht der Pförtner für Post, Besucher (auch in Dienstfahrzeugen) usw. doch die Schranke auf? Bzw. gibts verschiedene Ein-/Ausgänge, die ggf. unterschiedlich kontrolliert werden.

(Das mag so nach meiner Einschätzung vielleicht noch für Metz/Karlsruhe und Magirus/Ulm in Deutschland gelten (aber auch da kenne ich zu wenig Details, um das wirklich beurteilen zu können), als ich aber zuletzt bei Camiva war, war das nicht so und auch für Landesfeuerwehrschulen ist das nicht so.)

Die Haftungsfragen (da waren wir uns ja einige) kommen dann noch extra...


Übrigens auch eine interessante Frage für alle, die mal "Üben" fahren wollen und noch keinen Führerschein haben. Die Flächen, wo das wirklich geht, sind sehr knapp....

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz771654
Datum28.08.2013 10:151913 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich C.Da gibts schon noch ein paar mehr Dinge die zu beachten sind...
Frag mal Betreiber von Rennstrecken, Rennbahnen o.ä., die sind
- abgeschrankt,
- haben Zugangskontrollen
- oft sogar noch getrennte Wege für Zuschauer, bzw. "Mitarbeiter"/Teilnehmer.


Die ersten beiden Punkte habe ich ja auch schon als Voraussetzung genannt. Der letzte ist eher die haftungsrechtliche Seite, dass da auch für Fußgänger eine Zutrittskontrolle sein muss, ist klar, kein öffentlicher Zugang. Für Betriebe könnte die passende Fahrerlaubnis durchaus auch in den entsprechenden UVVen gefordert sein, damit wäre das sowieso hinfällig. Hab dazu aber jetzt nicht nachgeschaut.

Geschrieben von Ulrich C.Im Schadensfall wäre also zu kontrollieren:
1. Nur eine - oder mehrere Firmen auf dem Gelände? Wird da für alle gleich kontrolliert...?
2. Abschrankung nach außen mit Einfahrtskontrolle für alle wirksam, oder macht der Pförtner für Post, Besucher (auch in Dienstfahrzeugen) usw. doch die Schranke auf? Bzw. gibts verschiedene Ein-/Ausgänge, die ggf. unterschiedlich kontrolliert werden.


Auf nahezu jedem Betriebsgelände dürfte Punkt 2 zutreffen. Ändert aber erstmal nichts, denn da kann der Grundstückseigner bei der Zutrittskontrolle die Bedingungen festlegen und auch erlauben oder verbieten, was er will, ist mir so von diversen Industriebetrieben bekannt.

Geschrieben von Ulrich C.(...) und auch für Landesfeuerwehrschulen ist das nicht so.

Kommt drauf an. Bei der LFKS RLP z.B. ist das Übungsgelände allseitig abgeschlossen (Zaun und verschlossene Tore) und auch der Zutritt auf die gerade Übenden beschränkt. Hier wären alle Bedingungen erfüllt, solange das Tor zubleibt. Es bliebe nur die haftungsrechtliche Frage.

Geschrieben von Ulrich C.Übrigens auch eine interessante Frage für alle, die mal "Üben" fahren wollen und noch keinen Führerschein haben. Die Flächen, wo das wirklich geht, sind sehr knapp....

Komplett umschlossenes Gelände mit Zaun/Schranke/Tor, verschlossen bzw. mit Pförtner, Erlaubnis des Grundstücksbesitzers. Dann ist das rechtlich ok, Supermarktparkplatz am Wochenende, Feldweg oder Privatgrundstück ohne Zaun/Tor geht nicht.

Gruß,
Michael

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW771706
Datum28.08.2013 21:361527 x gelesen
Man könnte es auch so sagen;
Eine amtliche Fahrerlaubnis wird im öffentlichen Verkehrsraum benötigt.
Öffentlicher Verkehrsraum sind alle Verkehrswege und Plätze die allgemein zugänglich sind.

Wenn Hannes also auf Bauer Antons Acker ein paar Kreise drehen will darf das ohne Führerschein und ohne Zaun und Schranke.

Mit der Haftung hat das mal garnix zu tun.
Vor Gericht hilft es aber dem Bauern und Hannes mächtig wenn sie zB durch den Führerschein nachweisen können das Hannes wusste (hätte wissen müssen) was er tat, ergo;
Verlangen (fast alle) Veranstalter auch abseits der StVO die Vorlage einer gültige Fahrerlaubnis.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz771729
Datum29.08.2013 08:08   1486 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thomas M.Wenn Hannes also auf Bauer Antons Acker ein paar Kreise drehen will darf das ohne Führerschein und ohne Zaun und Schranke.

Nein, eben genau das darf er nicht. Wenn da ein Zaun um den Acker ist schon, ansonsten nicht. Sonst ist der Acker wie jedes andere private Grundstück zu bewerten (auch befestigte). Solange da nicht eine deutlich sichtbare Absperrung/Einfriedung ist, ist es "öffentlicher Verkehrsraum". So auch von mehreren Gerichten beurteilt.

Gruß,
Michael

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt