News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Gebrauchtfahrzeug in Hessen nicht erlaubt? | 30 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 770972 | |||
Datum | 21.08.2013 12:07 | 13644 x gelesen | |||
hallo, in einer Verkaufsanzeige für ein TLF 24/50 bin ich über folgenden Satz gestolpert: Eine weitere Verwendung dieses Fahrzeuges im hessischen Feuerwehrdienst ist nicht zulässig. Dies ist verpflichtend. Ich vermutet das dies mit Zuschüssen zu tun hat. Wobei das Fahrzeug knapp 30 Jahre als ist. Da dürfte doch eine Bindung schon längst ausgelaufen sein? Oder gibt es andere Gründe die diese Einschränkung rechtfertigen? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
| |||||
Autor | Dirk8 W.8, Hofheim/Ried / Hessen | 770973 | |||
Datum | 21.08.2013 12:16 | 10397 x gelesen | |||
Hallo! Fahrzeuge die durch ein gefördertes Fahrzeug ersetzt werden dürfen in Hessen nicht weiterbetrieben werden. Soll meines Wissens verhindern das das Fahrzeug an die "Nachbarfeuerwehr" abgegeben wird und diese das Fahrzeug dann nach 3-4 Jahren mit einer Förderung wieder Ersatzbeschaffen will... Steht so auch im Förderbescheid den man für sein neues Auto erhält... www.feuerwehr-hofheim.com | |||||
| |||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 770976 | |||
Datum | 21.08.2013 12:19 | 10228 x gelesen | |||
Hallo, wie wird das denn überwacht und ggf. durchgesetzt? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
| |||||
Autor | Dirk8 W.8, Hofheim/Ried / Hessen | 770977 | |||
Datum | 21.08.2013 12:23 | 9983 x gelesen | |||
Hallo! Zur Auszahlung des Zuschusses ist dem Ministerium über den Verbleib des ersetzten Fahrzeuges zu berichten. Steht sinngemäß so im Zuschussbescheid... Gruss Dirk www.feuerwehr-hofheim.com | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 770978 | |||
Datum | 21.08.2013 12:25 | 9840 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Dirk W. Soll meines Wissens verhindern das das Fahrzeug an die "Nachbarfeuerwehr" abgegeben wird und diese das Fahrzeug dann nach 3-4 Jahren mit einer Förderung wieder Ersatzbeschaffen will... klingt logisch, dürfte auch sinnvoll sein und wird in anderen Bundesländern auch so gehandhabt Was mich aber wundert ist das es hier um ein Fahrzeug geht das knapp 30 Jahre alt ist. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
| |||||
Autor | Dirk8 W.8, Hofheim/Ried / Hessen | 770979 | |||
Datum | 21.08.2013 12:32 | 9588 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Was mich aber wundert ist das es hier um ein Fahrzeug geht das knapp 30 Jahre alt ist. Das Fahrzeug das Ersatzbeschafft wird, wird explizit im Zuwendungsbescheid genannt. Und dieses Fahrzeug darf dann halt, da mit Fördermitteln Ersatzbeschafft, in Hessen nicht weiterverwendet werden. Übrigens sind laut Bescheid auch die FW-Fahrzeug Gebrauchthändler auf diesen Umstand hinzuweisen. Daher kommt wahrscheinlich auch der Eintrag in FW-Markt. Wenn es gegen ein Fahrzeug ersetzt wird das die Gemeine komplett selbst finanziert, kann die Gemeinde mit dem alten Fahrzeug machen was sie will. www.feuerwehr-hofheim.com | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 770981 | |||
Datum | 21.08.2013 12:39 | 9286 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Dirk W. Das Fahrzeug das Ersatzbeschafft wird, wird explizit im Zuwendungsbescheid genannt. Und dieses Fahrzeug darf dann halt, da mit Fördermitteln Ersatzbeschafft, in Hessen nicht weiterverwendet werden. aha - dann wirkt da nicht der Zuschuss der bei der Beschaffung des "alten" Fahrzeuges gewährt wird sonder das Bezuschussungsverfahren des neuen Fahrzeugs wirkt sich da dann noch auf die Verwertung des Altfahrzeugs aus. Auch eine Möglichkeit die Sache zu regeln. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 770982 | |||
Datum | 21.08.2013 12:40 | 9317 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Jürgen M. Was mich aber wundert ist das es hier um ein Fahrzeug geht das knapp 30 Jahre alt ist. Wie schon geschrieben kommt es nicht auf das Alter des Altfahrzeugs an, sondern nur darauf ob das Neufahrzeug mit Landesförderung gekauft wurde. Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel) | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 770983 | |||
Datum | 21.08.2013 12:41 | 9147 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Sebastian W. Wie schon geschrieben kommt es nicht auf das Alter des Altfahrzeugs an, sondern nur darauf ob das Neufahrzeug mit Landesförderung gekauft wurde. Herzlichen Dank. Da hab ich jetzt wieder das dazugelernt. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen | 770985 | |||
Datum | 21.08.2013 12:46 | 9214 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian W.Wie schon geschrieben kommt es nicht auf das Alter des Altfahrzeugs an, sondern nur darauf ob das Neufahrzeug mit Landesförderung gekauft wurde. In der Brandschutzförderrichtlinie aus dem Jahr 2009 Link steht unter Punkt 4.2 aber nur der Satz: "bei Ersatzbeschaffung Nachweis über den Verbleib des Altfahrzeuges" Da steht nichts, dass das Fahrzeug nicht in Hessen verkauft werden darf. Es geht darum, dass die Kommune es verkauft. Aber ich lasse mich von einem Juristen gerne belehren.... :-) Gruß Michael | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 770997 | |||
Datum | 21.08.2013 14:03 | 8853 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Michael T. In der Brandschutzförderrichtlinie aus dem Jahr 2009 steht unter Punkt 4.2 aber nur der Satz: "bei Ersatzbeschaffung Nachweis über den Verbleib des Altfahrzeuges"Stimmt, aber relevant für die jeweilige Beschaffung ist der Zuwendungsbescheid, der auf ihrer Basis ergeht. Und da findet sich dann in den Nebenbestimmungen z.B. die Formulierung "Bei Ersatzbeschaffungen ist mit dem Auszahlungsantrag über die Verwendung des auszusondernden Altfahrzeugs [...] zu berichten. Eine weitere Verwendung im hessischen Feuerwehrdienst ist nicht mehr zulässig und nur in besonders begründeten Ausnahmefällen mit meiner ausdrücklichen vorherigen Zustimmung gestattet. Aufkäufer von ausgesonderten Feuerwehrfahrzeugen sind zur Einhaltung dieser Auflage zu verpflichten." Geschrieben von Michael T. Da steht nichts, dass das Fahrzeug nicht in Hessen verkauft werden darf.Stimmt, aber das steht auch nicht in unserer Annonce ;o) Geschrieben von Michael T. Es geht darum, dass die Kommune es verkauft.Nein, es geht darum, dass der Ersatz des Fahrzeugs nicht doppelt gefördert werden soll, indem man es verkauft und eine andere hessische Wehr es in 1-x Jahren ebenfalls zum Ersatz anmeldet. Du kannst es dem Bauhof zum Blumen gießen geben, du kannst es verkaufen (dann musst du den Käufer eben verpflichten, es nicht wieder einer hessischen Wehr für den Feuerwehrdienst anzudrehen), du kannst es verschrotten, zum Partymobil umbauen oder auch außer Dienst stellen und für TH-LKW-Übungen benutzen. Geschrieben von Michael T. Aber ich lasse mich von einem Juristen gerne belehren.... :-)Gerngeschehen ;o) Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel) | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 770999 | |||
Datum | 21.08.2013 14:13 | 8792 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian W."Bei Ersatzbeschaffungen ist mit dem Auszahlungsantrag über die Verwendung des auszusondernden Altfahrzeugs [...] zu berichten. Eine weitere Verwendung im hessischen Feuerwehrdienst ist nicht mehr zulässig und nur in besonders begründeten Ausnahmefällen mit meiner ausdrücklichen vorherigen Zustimmung gestattet. Aufkäufer von ausgesonderten Feuerwehrfahrzeugen sind zur Einhaltung dieser Auflage zu verpflichten." Na ja, die Frage ist doch, wie das hess. IM das gegenüber den Käufern und (Weiter)Verkäufern durchsetzen will. Wenn das Fahrzeug jetzt an einen Gebrauchtfahrzeughändler verkauft wird, dieser verkauft es an eine Kommune in Bayern und diese nach 2 Jahren (da sie nur einen spontanen Fahrzeugausfall bis zur Lieferung der Ersatzbeschaffung überbrücken musste) wieder an eine Kommune in Hessen. Welche rechtliche Handhabe soll denn das hess. IM gegen die Vorverkäufer sowie die kaufende Kommune haben? Zuschuss fließt keiner. Die Zulassung geht das hess. IM auch nichts an, das ist reines Straßenverkehrsrecht. Und wenn Bürgermeister und Gemeinderat sagen "das Auto wird gekauft", dann wird das IM es auch nicht nachts mit der Polizei aus dem Feuerwehrhaus abholen lassen. Also kann man sich das ganze Brimborium auch sparen. Geschrieben von Sebastian W. Nein, es geht darum, dass der Ersatz des Fahrzeugs nicht doppelt gefördert werden soll, indem man es verkauft und eine andere hessische Wehr es in 1-x Jahren ebenfalls zum Ersatz anmeldet. Und da ist m.E. der gewaltige Denkfehler in der ganzen Geschichte. Ob das hess. IM die Förderung für ein zu beschaffendes Fahrzeug ausspricht muss m.E. vollkommen unabhängig davon sein, ob dort bisher schon ein Fahrzeug dieser Art oder einer anderen Art steht oder nicht. Die Förderung darf alleine darauf begründet sein, ob ein (förderungswürdiger) Bedarf in dieser Kommune auf Grund der vorhandenen und abzudeckenden Risiken vorhanden ist. Wenn sich also eine Gemeinde bei der Feuerwehr ein gebrauchtes TLF 24/50 in die Garage stellt, das bisher schon mal in Hessen lief und nach 5 Jahren den Zuschußantrag stellt um es durch ein neues TLF 4000 zu ersetzen, dann prüft das IM ob dort ein TLF 24/50 benötigt wird, wenn nein lehnt es den Antrag ab. Ach ja. Und wo wäre der Unterschied, wenn die Kommune ein gebrauchtes TLF 24/50 aus Baden-Württemberg beschafft? Und natürlich macht es keinen Sinn, ein irgend wo nach 30 Jahren ausgemustertes Fahrzeug woanders für (viel) Geld in den Einsatzdienst zu stellen. Es gibt ja einen Grund, warum der andere das Fahrzeug ausmustert. Und sei es nur so eine Kleinigkeit, dass es im Jahr 2013 vielleicht ganz gut sein kann, wenn alle Plätze Sicherheitsgurte haben. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
| |||||
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 771002 | |||
Datum | 21.08.2013 15:05 | 8636 x gelesen | |||
Servus Jürgen, Geschrieben von Jürgen M. und wird in anderen Bundesländern auch so gehandhabt zumindest in Bayern ist das nicht so. Bei uns steht nichts vergleichbares in den Förderbescheiden. Gruß Markus | |||||
| |||||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 771010 | |||
Datum | 21.08.2013 15:39 | 8513 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Sebastian W. Eine weitere Verwendung im hessischen Feuerwehrdienst ist nicht mehr zulässig hat das schon mal einer angefochten? Ich kann doch kaufen und verkaufen, was ich will. Das Fahrzeug fällt nicht unters KrWaffKontrG oder andere strafrechtlich relevante Handelswaren. Es ist schlicht und einfach ein Feuerwehrauto, mit dem jeder handeln kann. Es kann ja sein, dass eine WF in Hessen so ein Fahrzeug kauft. Dürfen die das dann auch nicht einsetzen? Ich weiß nicht, wie es in By gehandhabt wird, denn alle unsere ausgemusterten Fahrzeuge wurden über die Gemeinde, bis auf eines, relativ weit weg verkauft oder bis zum Zusammenbruch vom Bauhof genutzt. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 771011 | |||
Datum | 21.08.2013 15:45 | 8489 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Anton K. Ich kann doch kaufen und verkaufen, was ich will. Selbstverständlich darf man das. Aber das Land darf an die Zuschussvergabe auch Bedingungen knüpfen. Eine hessische Gemeinde darf ein altes Feuerwehrfahrzeug jederzeit an ein andere hessische Gemeinde verkaufen. Dann muss sie aber damit leben das eine Ersatzbeschaffung halt nicht bezuschusst wird. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 771012 | |||
Datum | 21.08.2013 15:49 | 8657 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Eine hessische Gemeinde darf ein altes Feuerwehrfahrzeug jederzeit an ein andere hessische Gemeinde verkaufen. Dann muss sie aber damit leben das eine Ersatzbeschaffung halt nicht bezuschusst wird. Und wenn sie es an einen Händler verkauft und der sich nicht daran hält? Oder der Käufer des Händlers wie in meinem Beispiel? Das möchte ich nicht vor Gericht erleben... Und dass diese Regelung rein von der mutmaßlich beabsichtigten Wirkung her (Verhinderung "Doppel"-Bezuschussung) schlicht gequirlter Unsinn ist habe ich ja in meinem anderen Beitrag ausgeführt. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
| |||||
Autor | Pete8r S8., Köln / NRW | 771023 | |||
Datum | 21.08.2013 18:28 | 8261 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Und wenn sie es an einen Händler verkauft und der sich nicht daran hält? Oder der Käufer des Händlers wie in meinem Beispiel? Das möchte ich nicht vor Gericht erleben... Oder es gibt keine Bezuschussung für Fahrzeuge, Gerätehäuser usw., wie in NRW. Die Mittel aus der Feuerschutzsteuer reichen, bei Ansparung über 10 Jahre (Kommune mit 50.000 Einwohnern), gerade mal für eine Drehleiter. Löschfahrzeuge, Geräte und weiteres muss so von jeder Kommune selbst beschafft werden. Dann machen sich alle ein paar Gedanken über den Sinn von Neu- und Ersatzbeschaffungen. Hierbei werden dann in der Regel auch sparsamere Ausgaben getätigt. Gruß Peter | |||||
| |||||
Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 771027 | |||
Datum | 21.08.2013 20:15 | 8159 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.Ich weiß nicht, wie es in By gehandhabt wird Unser letztes ausgemustertes Fahrzeug wurde innerhalb der Stadt an Privat verkauft, Zuschuss gab es fürs Neufahrzeug trotzdem. Es stehen ja auch regelmäßig Verkaufsanzeigen von bayerischen Feuerwehren in der Brandwacht. Audiatur et altera pars. | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 771028 | |||
Datum | 21.08.2013 20:21 | 8240 x gelesen | |||
Geschrieben von Adolf H.Unser letztes ausgemustertes Fahrzeug wurde innerhalb der Stadt an Privat verkauft, Zuschuss gab es fürs Neufahrzeug trotzdem. Privat ist ja auch kein Thema. Aber es geht auch, dass man die Fahrzeuge weiternutzt. Unser ursprüngliches TSF wurde 1989 durch dieses ersetzt und lief dann (mit Sondergenehmigung!) bis 1996 als MTW. Das war bei sehr vielen Wehren der Fall, der letzte Transit hier in der Gegend wurde nach, ich meine, 38 Jahren endgültig ausgemustert. Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 771037 | |||
Datum | 21.08.2013 22:39 | 8077 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Dirk W. Soll meines Wissens verhindern das das Fahrzeug an die "Nachbarfeuerwehr" abgegeben wird und diese das Fahrzeug dann nach 3-4 Jahren mit einer Förderung wieder Ersatzbeschaffen will... Hab ich so auch noch nicht gehört, in RLP ist dies m.W. nicht so geregelt. Warum kam denn da ein Schlauer auf diese Regelung ? Ist das nur eine Klippe um Geld zu sparen oder haben wirklich Gde / Städte / Feuerwehren billige Fahrzeuge zusätzlich gekauft, obwohl diese gar nicht notwendig waren / sind. Das müsste ja dann doch schon in größerem Umfang vorgekommen sein. Ersatzbeschaffung war schon immer einfacher als die Neubeschaffung eines zusätzlichen Fahrzeuges. MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient Finanzen --> Stadt/Gde ----- Personal --> Bürgerschaft | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 771039 | |||
Datum | 21.08.2013 22:52 | 7929 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas K.Hab ich so auch noch nicht gehört, in RLP ist dies m.W. nicht so geregelt. Etwas sollte man bei uns aber schon beachten, beim Verkauf ausgesonderter bezuschusster Fahrzeuge (u.a.). Siehe hier, Punkt 11: 11.1 Wird beim Verkauf von Fahrzeugen, sonstiger Ausrüstung und baulichen Anlagen, die aus Landesmitteln gefördert wurden, ein Erlös von über 3 000 EUR erzielt, ist dieser anteilig an das Land abzuführen. Eine Erstattungspflicht besteht sinngemäß auch im Falle einer dem Zuwendungszweck nicht mehr entsprechenden Weiterverwendung der genannten Sachen. Bei der Ermittlung ist vom Verkehrswert auszugehen. Die Hessen sollten nicht in Hessen verkaufen, die Rheinland-Pfälzer nicht nach außerhalb. Andere Länder, andere Sitten. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 771040 | |||
Datum | 21.08.2013 23:00 | 7852 x gelesen | |||
Hallo, ja, diese Regelung ist mir bekannt. Da habe ich vor Jahren nach dem Neubau eines FW-Hauses für eine Stützpunktfeuerwehr einen Teil des Landeszuschusses für das "alte" FW-Haus zurückzahlen müssen, weil dieses von den VG-Werken "übernommen" wurde. Mir (und wohl auch Dir / Euch) sind natürlich auch Fälle bekannt, wo FWen aus ihrer Kameradschaftskasse ein zusätzliches FW-Fzg gekauft haben - natürlich in der Absicht, dass dieses in ein paar Jahren ersetzt wird. Früher hat dies ja auch meist geklappt, da saß das Geld noch lockerer und der Bgm wollte sich ja nicht wirklich mit der FW "anlegen". Künftig wird da wohl genauer hingesehen. MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient Finanzen --> Stadt/Gde ----- Personal --> Bürgerschaft | |||||
| |||||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 771046 | |||
Datum | 21.08.2013 23:27 | 7991 x gelesen | |||
...zwei Aspekte haben wohl zu diesem Konstrukt beigetragen: Die meisten Fahrzeuge sind grundsaetzlich erst ab einem Alter von 25 Jahren bezuschussungsfaehig. D.h. bei gutem Zustand kann ein KFZ auch 30 Jahre alt werden... Mann will der oertlichen Politik damit garantieren, dass dieses Fahrzeug wirklich aufgebraucht ist und deshalb ersetzt werden musste. Man moechte nicht, dass der Nachbar sich spaeter hinstellt und erklaert, dass nur die Tuerbeschriftung geaendert wurde und der Rest fuer ihn i.O. ist... Man legt dafuer im ganzen Bundesland den gleichen Maßstab an. Das ist politisch korrekt, auch wenn es fachlich nicht immer sinnvoll sein mag. Es spielt eben dann keine Rolle ob ein LF 25 Jahre bei einer Stuetzpunktfeuerwehr war und mehrfach pro Woche unterwegs war oder weniger als 1 Einsatz pro Jahr faehrt. In den Feuerwehren ist die Akzeptanzschwelle ja auch sehr unterschiedlich. Die einen wollen ohne Sicherheitsgurte und ABS gar nicht mehr fahren...anderen macht auch ein schwacher Anlasser nichts aus, Hauptsache das Vehikel hat mehr Wasser oä. als frueher Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
| |||||
Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 771047 | |||
Datum | 21.08.2013 23:56 | 8263 x gelesen | |||
Wir haben vor einiger Zeit auch unsere DL an eine Nachbarwehr abgegeben. Für den Ersatz gabs ebenso den Zuschuss. Audiatur et altera pars. | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 771158 | |||
Datum | 23.08.2013 00:34 | 7587 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Christian F. Na ja, die Frage ist doch, wie das hess. IM das gegenüber den Käufern und (Weiter)Verkäufern durchsetzen will.Garnicht. Die NB des Förderbescheides verpflichtet uns nur, den Käufer ebenfalls auf die Nicht-Mehr-Verwendung zu verpflichtet. Wenn wir das getan haben sind wir abgesichert. Wenn der Händler das zusichert und dann anders macht hat das IM wohl schlicht und ergreifend Pech gehabt. Dann müsste man die verkaufende Kommune wohl noch verpflichten, für diesen Fall eine Vertragsstrafe o.ä. mit dem Händler auszumachen ;o) Geschrieben von Christian F. Und da ist m.E. der gewaltige Denkfehler in der ganzen Geschichte. Ob das hess. IM die Förderung für ein zu beschaffendes Fahrzeug ausspricht muss m.E. vollkommen unabhängig davon sein, ob dort bisher schon ein Fahrzeug dieser Art oder einer anderen Art steht oder nicht. Die Förderung darf alleine darauf begründet sein, ob ein (förderungswürdiger) Bedarf in dieser Kommune auf Grund der vorhandenen und abzudeckenden Risiken vorhanden ist.Ist es. Förderung gibts nur auf Basis der Förderrichtlinie, die diesen Bedarf schon recht detailliert aufdröselt. Zudem werden pro Landkreis und Jahr nur x (hier afaik x=3) Fahrzeuge gefördert. Welche das sind, legen die LdF/Bgm gemeinsam in einer Prioritätenliste fest. Da schaut man schon aus eigenem (Förder-)Interesse , dass sich da niemand vordrängelt/übervorteilt. Geschrieben von Christian F. Wenn sich also eine Gemeinde bei der Feuerwehr ein gebrauchtes TLF 24/50 in die Garage stellt, das bisher schon mal in Hessen lief und nach 5 Jahren den Zuschußantrag stellt um es durch ein neues TLF 4000 zu ersetzen, dann prüft das IM ob dort ein TLF 24/50 benötigt wird, wenn nein lehnt es den Antrag ab.Die Prüfung, ob du einen Zuschuss bekommst, orientiert sich wie gesagt nicht daran, was du momentan hast. Es wäre also sinnlos, sich ein altes TLF 24/50 zu kaufen, um dann demnächst ein TLF 4000 gefördert zu bekommen, wenn man keins davon wirklich braucht. Vielleicht vermuten wir auch falsch, und das Ziel ist gar nicht die Vermeidung einer Doppelbezuschussung? Welche Zielrichtung könnte die NB denn noch haben?! Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel) | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 821482 | |||
Datum | 03.07.2016 09:32 | 4421 x gelesen | |||
hallo, auch hier wird dieser Passus in einer Verkaufsanzeige erwähnt: Aus Zuschussrechtlichen Gründen darf das Fahrzeug nicht an eine hessische Feuerwehr verkauft werden angeboten wird dieses Fahrzeug: ![]() TSF mit Löschwasseranhänger MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
| |||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 821487 | |||
Datum | 03.07.2016 12:34 | 4144 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M."Aus Zuschussrechtlichen Gründen darf das Fahrzeug nicht an eine hessische Feuerwehr verkauft werden" Das kann ich mir kaum vorstellen, ausser die abgebende Gemeinde hat das in ihrem Zuschuß zu dem verkauften Fahrzeug als Vertragsbedingung stehen, weil sonst kann m.W. auch in Hessen jede Gemeinde ggf. auch ohne Zuschuß kaufen, was sie will... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
| |||||
Autor | Dani8el 8B., Worms / Rheinland-Pfalz | 821507 | |||
Datum | 03.07.2016 20:46 | 3768 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Ulrich C. Das kann ich mir kaum vorstellen, ausser die abgebende Gemeinde hat das in ihrem Zuschuß zu dem verkauften Fahrzeug als Vertragsbedingung stehen,... Wie Dirk W. in diesem Thread ganz am Anfang schon erklärt hat, geht es meines Wissens eher um den Zuschuss für das neue Nachfolge-Fahrzeug bei der abgebenden Kommune... Da steht im Zuwendungsbescheid wahrscheinlich drin, dass das Altfahrzeug auszusondern ist und im Land Hessen nicht mehr bei einer FW eingesetzt werden darf. Man will meiner Erinnerung nach damit verhindern, dass alte Fahrzeuge von Wehr zu Wehr wandern und immer wieder Zuschuss für den Ersatz des selben alten Fahrzeuges beantragt wird. MfG Daniel Meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Weiterhin stellen sie auch nur meine persönliche Meinung und nicht die Meinung einer sonstigen Institution dar. | |||||
| |||||
Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 821512 | |||
Datum | 03.07.2016 22:04 | 3737 x gelesen | |||
Vielleicht ist die 'Denke' ja auch wie folgt: Es handelt sich um eine Ersatzbeschaffung, da ja das alte Fahrzeug nicht mehr (wirtschaftlich-)sinnvoll für den Feuerwehrdienst ertüchtig werden kann. Nur in diesem Fall macht eine Ersatzbeschaffung Sinn. Und wenn das der Fall ist, dann ist auch ein Einsatz bei einer anderen Feuerwehr genauso wenig sinnvoll (oder die Ersatzbeschaffungsgründe waren nicht ganz 100% exakt). Da sagt das Land (das einen Teil des neuen Fahrzeugs bezahlt): Das alte Fahrzeug ist für den Feuerwehrdienst nicht mehr geeignet und daher darf es nicht mehr im aktiven FW Dienst verwendet werden. Da es sich um ein Bundesland handelt, geht es da 'nur' um die Feuerwehr im eigenen Bundesland. Das ganze macht nur ansatzweise Sinn, wenn es sich wirklich um eine Ersatzbeschaffung handelt und nicht um einen Verkauf weil sich die Anforderungen geändert haben. Tomy | |||||
| |||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 821520 | |||
Datum | 04.07.2016 08:49 | 3655 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel B.Da steht im Zuwendungsbescheid wahrscheinlich drin, dass das Altfahrzeug auszusondern ist und im Land Hessen nicht mehr bei einer FW eingesetzt werden darf. Man will meiner Erinnerung nach damit verhindern, dass alte Fahrzeuge von Wehr zu Wehr wandern und immer wieder Zuschuss für den Ersatz des selben alten Fahrzeuges beantragt wird. o.k., das könnte auch sein.. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
| |||||
|
zurück |