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ThemaGrundausbildung war:LkW in Stromleitung geraten7 Beträge
RubrikEinsatz
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  • Spannungstrichter erklärt
  •  
    AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü770364
    Datum16.08.2013 10:28   2905 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Stefan O.Da habe ich das erste Mal auch von einem Spannungstrichter gehört.

    Du kannst da ja nichts dafür, aber wenn Du jetzt erst auf einem Lehrgang (welcher ?) von einem Spannungstrichter gehört hast dann frage ich mich ernsthaft was sie euch bei der Grundausbildung beibringen.


    Gruß Andi

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW770372
    Datum16.08.2013 11:331808 x gelesen
    Geschrieben von Andreas R.Du kannst da ja nichts dafür, aber wenn Du jetzt erst auf einem Lehrgang (welcher ?) von einem Spannungstrichter gehört hast dann frage ich mich ernsthaft was sie euch bei der Grundausbildung beibringen.

    Das Problem mit der (Grund-)Ausbildung in Flächenstaaten hatten wir schon mehrfach. M.W. gibt es da auch heute noch nicht überall wirklich FwDV 2-gerechte Ausbildungsgänge...

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorFeli8x H8., Denkte / Niedersachsen770373
    Datum16.08.2013 11:421711 x gelesen
    Lässt sich aber leider besonders in Flächenstaaten nicht vermeiden, dass auf den Grundlehrgängen (TM1/2) nicht immer alles ganz nach FwDV2 abläuft... Dazu ist einfach die Einstellung "Professionelle Arbeit, von Freiwilligen durchgeführt" noch zu wenig verbreitet. Vielmehr heißt es manchmal schon, wenn es um die reine Teilnahme am TM2 geht, "warum soll ich das denn noch machen, ich mach das doch bloß freiwillig. Wir haben ja bloß kleine Wehren, für die Profi-Arbeit gibts die nächste Mittelstadt-FF" (die dann natürlich nicht in der AAO vorgesehen ist - dein Feuer/mein Feuer lässt grüßen...)

    Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!

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    AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü770376
    Datum16.08.2013 11:531739 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Felix H.Lässt sich aber leider besonders in Flächenstaaten nicht vermeiden, dass auf den Grundlehrgängen (TM1/2) nicht immer alles ganz nach FwDV2 abläuft...

    Das läßt sich ja in gewissen(!), eher theoretischen, Dingen noch einsehen, aber wenn ich nicht mal Gefahren der Einsatzstelle unterrichte ??

    Geschrieben von Felix H.Wir haben ja bloß kleine Wehren, für die Profi-Arbeit gibts die nächste Mittelstadt-FF" (die dann natürlich nicht in der AAO vorgesehen ist - dein Feuer/mein Feuer lässt grüßen...)

    Schön, das Dumme ist nur das die tolle Mittelstadt-FF eher weniger Freileitung hat als die ländliche Dorf-FF wo dann beim nächsten Bauernhof/Scheune/Stall die Leitung runterkommt und im Zweifel bis zum Eintreffen der Mittelstadt-FF der erste schon gegrillt ist :-(.


    Gruß Andi

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP770457
    Datum17.08.2013 11:171286 x gelesen
    Geschrieben von Andreas R.Das läßt sich ja in gewissen(!), eher theoretischen, Dingen noch einsehen, aber wenn ich nicht mal Gefahren der Einsatzstelle unterrichte??Der Musterausbildungsplan der DV2 sieht für den TM1 4 Stunden Gefahren an der Einsatzstelle vor, davon eine "zivilschutzbezogen". Und wie komplex das Thema ist, zeigt nicht zuletzt die Historie dieses Forums, wo man mit AAAACEEEE bis auf X und Y eigentlich das ganze Alphabet schon hat paaren wollen.
    Da ist mir der Rückschluss, das Thema würde nicht unterrichtet, weil jemand den Spannungstrichter nicht behalten hat, ein wenig zu weit.
    Auch, wenn ich mir andere Punkte der DV 2 so ansehe: Nach den Lernzielstufen soll der TM1-Absolvent die Gefahren der Einsatzstelle verstehen, im Sinne von mit eigenen Worten beschreiben bzw. erklären können (Lernzielstufe 2 im Erkenntnisbereich).
    Und "Ziel der Truppmannausbildung Teil 1 ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung".
    Da würde ich mich nicht so drauf verwurzeln, wenn da bei jemandem nicht alles 100%ig hängen geblieben ist.
    Grundausbildung nach dieser DV2 heißt für mich nämlich: "Ein bisschen was mal gehört zu haben, damit man später eine halbwegs vergleichbare Basis für die weiteren Ausbildungen hat". Der Grundausgebildete soll nicht nachts um 3 die Lehrgangsinhalte im Halbschlaf vorbeten, er soll nur, wenn er "unter Anleitung" tätig wird nicht ganz so doof schauen, wenn der Anleitende ihm nicht alle Hintergründe erzählen kann. Und Begriffe wie "Spannungstrichter" muss er auch nicht beten, sondern nur im Hinterkopf haben "Strom kann böse sein".

    Übrigens:
    Geschrieben von Ulrich C.Das Problem mit der (Grund-)Ausbildung in FlächenstaatenGeschrieben von Felix H.Lässt sich aber leider besonders in Flächenstaaten nicht vermeidenUnter Flächenstaaten verstehen manche in Deutschland alle Bundesländer außer Berlin, Hamburg und Bremen. Ist eure Kritik so pauschal gemeint?

    Nochmal übrigens: Wenn in der FwDV 2 immer von Musterausbildungsplänen die Rede ist, nie von Ausbildungsplänen (oder Mindestausbildungsplänen), wie gebunden ist man bei der Lehrgangsgestaltung, ohne von der Vorschrift abzuweichen?
    Insofern: Geschrieben von Felix H.dass auf den Grundlehrgängen (TM1/2) nicht immer alles ganz nach FwDV2 abläuft..These: Die Groblernziele bei Gefahren der Einsatzstelle könnte man nicht nur ohne Spannungstrichter erreichen, sondern auch ganz ohne Strom.
    Da mir das so natürlich selber auch nicht wirklich gefällt, These 2 hinterher:
    Die reine aktuelle FwDV 2 kann man als Grundlage einer Bewertung vernünftiger Ausbildungsarbeit weitestgehend vergessen. Da steht viel drin, aber wirklich drinstehen tut nichts.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY770461
    Datum17.08.2013 12:131210 x gelesen
    Servus,

    a kleins bisserl leicht machst du es dir schon, Sebastian.
    Abgesehen davon, dass man den Spannungstrichter in der Schule lernen sollte, kommt der wie schon gesagt im TM1 ja auch dran. Und für den Fall, dass einer geschlafen hat, gibt´s ja auch die jährlichen Unterweisungen zur UVV, zumindest in BY. Und da kann man ruhig was besseres machen, als schön brav die einzelnen Paragraphen vorzulesen (habe ich selbst schon mitgemacht). Das Gefahrenschema ist ja geradezu prädestiniert, damit man hier die Gefahren und deren Schutz davor unterrrichtest. Es ist ganz klar, dass man nicht alles wissen kann. Ich habe mein Wissen ja auch nicht mit der Muttermilch eingesogen, aber wenn man etwas interessiert ist, sich selbst etwas weiterbildet, dann dürfte das kein Thema sein.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP770463
    Datum17.08.2013 12:361162 x gelesen
    Geschrieben von Anton K.kommt der wie schon gesagt im TM1 ja auch dran.Wo steht das?
    Sollte drankommen: Ja. Aber man kann keinem Ausbilder ein vorschriftswidriges Arbeiten vorwerfen, der das in seiner Ausbildung nicht lehrt (solange es natürlich nicht durch Landesvorgaben wiederum explizit gefordert wird, was wohl bei den meisten der Fall sein dürfte. Aber selbst BaWü, die die DV 2 mit den Lernzielkatalogen schon recht weit präzisieren, haben die Gefahren der Einsatzstelle so auf die anderen Lehrgangsinhalte verteilt (was grundsätzlich richtig und sinnvoll ist, vgl. Seite 20), dass Spannungstrichter/Schrittspannung da unter den Tisch fallen können.).

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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