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ThemaPrüfzyklus Handfeuerlöscher auch 4 Jahre möglich9 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern769738
Datum08.08.2013 14:054328 x gelesen
Zur Information in die Weiten des Forums gestreut:

Die Verlängerung von Prüffristen der Handfeuerlöscher von 2 auf 4 Jahre in einem großen deutschen Industriebetrieb.
a) Voraussetzungen hierfür
b) Praktsiche Umsetzung
c) Konsequenzen
d) Prüfergebnisse

Nachzulesen für den geneigten Leser in "WFV-info" 2 /2013 Seiten 32/33

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorMath8ias8 S.8, Niederau / Sachsen769743
Datum08.08.2013 14:132940 x gelesen
Geschrieben von Volker L.Nachzulesen für den geneigten Leser in "WFV-info" 2 /2013 Seiten 32/33
Oder auch in der BrandSchutz 8/2013 auf Seiten 626ff.

Gruß Mathias

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AutorCars8ten8 S.8, Linnich / NRW769745
Datum08.08.2013 14:273019 x gelesen
Geschrieben von Volker L.Die Verlängerung von Prüffristen der Handfeuerlöscher von 2 auf 4 Jahre in einem großen deutschen Industriebetrieb.

allein mit der Aussage:


"Feuerlöscher in baulichen Anlagen, welche der Prüfung haustechnischer Anlagen und Einrichtungen unterliegen, bleiben den dort festgelegten Wartungszyklen unterworfen."

hat sich das für den größten Teil der anzuwendenden Fälle erledigt...

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AutorRalf8 R.8, Reken / NRW769751
Datum08.08.2013 16:262819 x gelesen
... ich habe noch nie einen Feuerlöscher einsetzen müssen, abgesehen von Übungen, und vom Feuerlöscher an sich habe ich auch technisch keine Ahnung.

Ich transportiere gelegentlich Gefahrgut in die Niederlande, und dort ist eine jährliche Prüfung vorgeschrieben.

Hier würden mich Meinungen eines Praktikers zu den unterschiedlichen Prüffristen interessieren.

Freundliche Grüße
Ralf Röhling

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg769771
Datum08.08.2013 20:322707 x gelesen
Die Frage ist, welche Prüffristen du meinst ...
Auf der einen Seite hast du die gesetzlichen Bestimmungen, z.B. aus dem Gefahrgutrecht oder auch hier in DE aus der StVZO.
Diese Prüffristen sind national vom Gesetzgeber festgelegt und können deshalb variieren.
Nachvollziehbare Gründe hat mit Sicherheit jeder Staat, und meistens spielt die Industrielobby bei der Festlegung eine nicht unerhebliche Rolle.

Auf der anderen Seite hast du die Empfehlungen aus Normen und anderen (nicht gesetzlichen) Regelungen, die sich meist auf zwei Jahre beziehen.

Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.KatS-Handbuch.de
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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AutorRalf8 R.8, Reken / NRW769804
Datum09.08.2013 11:132428 x gelesen
Geschrieben von Udo B.Die Frage ist, welche Prüffristen du meinst ...Auf der einen Seite hast du die gesetzlichen Bestimmungen, z.B. aus dem Gefahrgutrecht oder auch hier in DE aus der StVZO.Diese Prüffristen sind national vom Gesetzgeber festgelegt und können deshalb variieren.Nachvollziehbare Gründe hat mit Sicherheit jeder Staat, und meistens spielt die Industrielobby bei der Festlegung eine nicht unerhebliche Rolle.Auf der anderen Seite hast du die Empfehlungen aus Normen und anderen (nicht gesetzlichen) Regelungen, die sich meist auf zwei Jahre beziehen.

... ganz pragmatisch einfach nach der Sinnhaftigkeit bezüglich des technischen Zustandes.

Macht es Sinn Feuerlöscher jedes Jahr zu überpüfen? Wenn ja aus welchen Aspekten heraus.

Welche Probleme können bei Feuerköschern auftreten? Druckverlust, Materialverklumpung

Ab wann treten Erfahrungsgemäß Probleme mit Feuerlöschern auf.

Freundliche Grüße
Ralf Röhling

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg769805
Datum09.08.2013 11:222383 x gelesen
Geschrieben von Ralf R.Macht es Sinn Feuerlöscher jedes Jahr zu überpüfen?

Es kommt auf die Umstände an. Ein Feuerlöscher, der an einem LKW hängt und damit der Witterung, Erschütterungen und dem Zugriff fremder Personen ausgesetzt ist muss man sicherlich anders betrachten, als den Löscher, der in einem Verwaltungsgebäude hängt. Und genau darum geht es. Zu beurteilen, ob der Prüfzyklus X Jahre sein muss, oder ob man diesen verlängern oder verkürzen kann/ muss. Ggf. auch unter Einbeziehung von unterstützenden Maßnahmen (z.B. (halb)jährliche Sichtkontrolle (Löscher ist da, Plombe ist da) im Verwaltungsgebäude durch normale, eigene Mitarbeiter und nur alle 4 Jahre Prüfung des Löschers selbst durch Fachpersonal.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg769807
Datum09.08.2013 12:002269 x gelesen
Mir stellt sich die Frage, warum alle 4 Jahre und nicht alle 5 Jahre analog zu der gesetzlichen maximalen Prüffrist nach Betriebssicherheitsverordnung ...

Hier eine sehr ausführliche Darstellung zum Thema:
http://www.druckgeraete-online.de/seiten/news/news_file2009/news_file9006.htm

Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.KatS-Handbuch.de
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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt769889
Datum10.08.2013 13:472222 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Ein Feuerlöscher, der an einem LKW hängt und damit der Witterung, Erschütterungen und dem Zugriff fremder Personen ausgesetzt ist
Entscheidend sind hier Erschütterungen. Pulverlöscher in/an Fahrzeugen können sich innerhalb kürzester Zeit festrütteln, da ist tlw. schon nach einem Jahr alles fest und der Löscher somit unbrauchbar. Hängt natürlich von verschiedenen Rahmenbedingungen ab, wie schnell das geht.
Aber gerade in Bereichen mit Vibrationen o.ä. würde ich die Prüffristen - eben v.a. für Pulverlöscher - auf jeden Fall verkürzen.

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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