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Thema | Finanzielle Anreize - FF Brühl in NRW (Rhein-Erft-Kreis) | 4 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 769066 | |||
Datum | 01.08.2013 22:53 | 3880 x gelesen | |||
Hallo, Gratifikation bei der FW Brühl In Folge des obigen Artikels hatte ich jetzt schon einige Gespräche zu solchen Modellen. Angesprochen wurde auch das "Einsatzgeld". Dazu jetzt mal ein paar Fragen an die FWler in BW: 1) Gibt es Feuerwehren, die eine finanzielle Entschädigung pro Übungs- und Einsatzstunde bekommen? Oder nur pro Einsatz-Stunde? 2) Gibt es im Fall 1) dann trotzdem noch Lohnfortzahlung durch den AG oder ist dies dann mit dem Pauschal-Betrag abgegolten? 3) Wenn der Pauschal-Betrag die Lohnfortzahlung ersetzt (was gefühlt eher der Fall ist), gibt es dann ab einer bestimmten Zeitdauer (z.B. mehr als 1 Tag) doch wieder "echten" Lohnersatz? 4) Gibt es bereits Gratifikations-Systeme (damit meine ich nicht die FW-Rente)!? Danke. Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 769068 | |||
Datum | 01.08.2013 23:00 | 1939 x gelesen | |||
Guten Abend handelt es sich hier wirklich um die FF derGemeinde Brühl in BaWü oder die FF der Stadt Brühl in NRW ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Joch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg | 769071 | |||
Datum | 01.08.2013 23:13 | 1975 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.handelt es sich hier wirklich um die FF derGemeinde Brühl in BaWü oder die FF der Stadt Brühl in NRW ? Das ist Brühl in NRW. Auf dem Bild ist von "Bürgermeister Kreuzberg" die Rede, den gibt's in NRW. In unserem Badischen Brühl heißt der BM Göck. Grüße aus Mannem Jochen Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 769090 | |||
Datum | 02.08.2013 07:55 | 1718 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian R.1) Gibt es Feuerwehren, die eine finanzielle Entschädigung pro Übungs- und Einsatzstunde bekommen? Oder nur pro Einsatz-Stunde? Die Pauschale in Ba-Wü ist für Einsatz und Ausbildung vorgesehen. d.h. wenn jemand während der Arbeitszeit an einer Ausbildung teilnimmt die bis zu 2 Tagen dauert, dann wird auch deiser Lohnausfall über diese Pauschale nach Stunden abgegolten. Bei "normalen" Übungen ist es zwar nicht üblich, wenn aber jemand während der Arbeitszeit kommt (z.B: Schichtarbeiter), dann steht es ihm m.E. auch zu. Darüber hinaus gibt es Wehren, die ein sog. Übngsgeld zahlen, d.h. einen Pauschalbetrag für jeden Übungsdienstbesuch (i.d.R: zwischen 3 und 6 Euro). Das deckt dann sozusagen den Verpflegungsmehraufwand des Abends. Geschrieben von Christian R. 2) Gibt es im Fall 1) dann trotzdem noch Lohnfortzahlung durch den AG oder ist dies dann mit dem Pauschal-Betrag abgegolten? Die Pauschale ist Ersatz für entgangenes Arbeitsentgelt und für Aufwendungen. Wenn ein AG allerdings weder die Stunden von einem Gleitzeitkonto verrechnet noch den Lohn anteilig kürzt, dann kommt das on to. Geschrieben von Christian R. 3) Wenn der Pauschal-Betrag die Lohnfortzahlung ersetzt (was gefühlt eher der Fall ist), gibt es dann ab einer bestimmten Zeitdauer (z.B. mehr als 1 Tag) doch wieder "echten" Lohnersatz? Pauschalierung ist nur für Einsätze und Ausbildungen für die Dauer von 2 Tagen zulässig. Vgl. §16 Abs. 3 FwG Ba-Wü. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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