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ThemaFinanzielle Anreize - FF Brühl in NRW (Rhein-Erft-Kreis)4 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • Feuerwehrpauschale auf 200 Euro monatlich erhöht
  •  
    AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW769066
    Datum01.08.2013 22:533880 x gelesen
    Hallo,

    Gratifikation bei der FW Brühl

    In Folge des obigen Artikels hatte ich jetzt schon einige Gespräche zu solchen Modellen. Angesprochen wurde auch das "Einsatzgeld". Dazu jetzt mal ein paar Fragen an die FWler in BW:

    1) Gibt es Feuerwehren, die eine finanzielle Entschädigung pro Übungs- und Einsatzstunde bekommen? Oder nur pro Einsatz-Stunde?

    2) Gibt es im Fall 1) dann trotzdem noch Lohnfortzahlung durch den AG oder ist dies dann mit dem Pauschal-Betrag abgegolten?

    3) Wenn der Pauschal-Betrag die Lohnfortzahlung ersetzt (was gefühlt eher der Fall ist), gibt es dann ab einer bestimmten Zeitdauer (z.B. mehr als 1 Tag) doch wieder "echten" Lohnersatz?

    4) Gibt es bereits Gratifikations-Systeme (damit meine ich nicht die FW-Rente)!?

    Danke.

    Gruß,
    Christian Rieke

    ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg769068
    Datum01.08.2013 23:001939 x gelesen
    Guten Abend

    handelt es sich hier wirklich um die FF derGemeinde Brühl in BaWü oder die FF der Stadt Brühl in NRW ?



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorJoch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg769071
    Datum01.08.2013 23:131975 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.handelt es sich hier wirklich um die FF derGemeinde Brühl in BaWü oder die FF der Stadt Brühl in NRW ?


    Das ist Brühl in NRW.
    Auf dem Bild ist von "Bürgermeister Kreuzberg" die Rede, den gibt's in NRW. In unserem Badischen Brühl heißt der BM Göck.

    Grüße aus Mannem
    Jochen

    Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
    Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg769090
    Datum02.08.2013 07:551718 x gelesen
    Geschrieben von Christian R.1) Gibt es Feuerwehren, die eine finanzielle Entschädigung pro Übungs- und Einsatzstunde bekommen? Oder nur pro Einsatz-Stunde?


    Die Pauschale in Ba-Wü ist für Einsatz und Ausbildung vorgesehen. d.h. wenn jemand während der Arbeitszeit an einer Ausbildung teilnimmt die bis zu 2 Tagen dauert, dann wird auch deiser Lohnausfall über diese Pauschale nach Stunden abgegolten. Bei "normalen" Übungen ist es zwar nicht üblich, wenn aber jemand während der Arbeitszeit kommt (z.B: Schichtarbeiter), dann steht es ihm m.E. auch zu.

    Darüber hinaus gibt es Wehren, die ein sog. Übngsgeld zahlen, d.h. einen Pauschalbetrag für jeden Übungsdienstbesuch (i.d.R: zwischen 3 und 6 Euro). Das deckt dann sozusagen den Verpflegungsmehraufwand des Abends.


    Geschrieben von Christian R.2) Gibt es im Fall 1) dann trotzdem noch Lohnfortzahlung durch den AG oder ist dies dann mit dem Pauschal-Betrag abgegolten?


    Die Pauschale ist Ersatz für entgangenes Arbeitsentgelt und für Aufwendungen. Wenn ein AG allerdings weder die Stunden von einem Gleitzeitkonto verrechnet noch den Lohn anteilig kürzt, dann kommt das on to.


    Geschrieben von Christian R.3) Wenn der Pauschal-Betrag die Lohnfortzahlung ersetzt (was gefühlt eher der Fall ist), gibt es dann ab einer bestimmten Zeitdauer (z.B. mehr als 1 Tag) doch wieder "echten" Lohnersatz?

    Pauschalierung ist nur für Einsätze und Ausbildungen für die Dauer von 2 Tagen zulässig. Vgl. §16 Abs. 3 FwG Ba-Wü.

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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