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| Thema | Mustereinsatzplan 'Stromausfall' Hessen | 4 Beträge | |||
| Rubrik | Katastrophenschutz | ||||
| Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 768422 | |||
| Datum | 25.07.2013 08:47 | 3529 x gelesen | |||
| Hallo, im Rahmen der neuen Handlungsempfehlung Stromausfall hat das Land Hessen auch einen Mustereinsatzplan für Stromausfälle vorgestellt. Darin sind u.a. Alarmschwellen genannt. Was ist davon zu halten? Sind diese andernorts praktisch schon so eingeführt bzw. bewährt? Wir das Konzept aus RLP dort so gelebt? Is that you, John Wayne? Is this me? | |||||
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| Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 768516 | |||
| Datum | 25.07.2013 18:42 | 1814 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias O.Was ist davon zu halten? Vorab gefällt mir besonders folgender Satz; Die Feuerwehren halten mobile Stromerzeuger vor, die i. d. R. auf Einsatzfahrzeugen verladen sind und der Versorgung der auf dem Fahrzeug mitgeführten, elektrisch betriebenen Aggregate dienen. Diese können daher nicht für die Versorgung von Feuerwachen / Feuerwehrhäusern eingeplant werden. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 768519 | |||
| Datum | 25.07.2013 19:35 | 1877 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias O.Wir das Konzept aus RLP dort so gelebt?Die einen sagen so, die anderen so... Also die Besetzung der Gerätehäuser z.B. scheint recht gut zu funktionieren, da findet man auch öfter Berichte in den Medien, auch dass die Bürger dann per Lautsprecherdurchsagen über den Sachverhalt, die ungefähre Dauer und eben die Anlaufmöglichkeit Bescheid wissen. Die Ausstattung gemeindlicher Räume mit Notstrom läuft, sagen wir mal, schleppend. Stromaggregate/Notstromversorgungen sind einige mit dem Hinweis darauf beschafft worden, FEZ/Gerätehäuser wurden tlw. ausgestattet, Wasser-/Abwasserwerke haben für gewisse Punkte ebenfalls was beschafft und halten dies im eigenen Fuhrpark, Bauhof oder auch Feuerwehr/THW vor. Was mir bisher noch sehr selten über den Weg gelaufen ist, ist eine Bekanntmachung bzw. regelmäßige Veröffentlichung, mit der der Bürger auch ohne die o.g. Lautsprecherdurchsagen weiß, wie er beim Stromausfall Notrufe absetzen kann (besetztes Gerätehaus) oder wo Zugangspunkte für ihn sind (Dorfgemeinschaftshäuser etc. eben mit Notstromausstattung). Beispiele dafür: Jockgrim, Remagen "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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| Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 768534 | |||
| Datum | 25.07.2013 21:56 | 1881 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Die Feuerwehren halten mobile Stromerzeuger vor, die i. d. R. auf Einsatzfahrzeugen verladen sind und der Versorgung der auf dem Fahrzeug mitgeführten, elektrisch betriebenen Aggregate dienen. Diese können daher nicht für die Versorgung von Feuerwachen / Feuerwehrhäusern eingeplant werden. Bei uns im Stadtgebiet genauso geplant und umgesetzt. Dies ist meine Meinung. | |||||
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