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ThemaBayern: Mögliche Kennzeichnung von Privatfahrzeugen mit Dachaufsetzer60 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg768472
Datum25.07.2013 14:2820048 x gelesen
hallo,

interessant:

Für die Kennzeichnung von Privatfahrzeugen von Feuerwehrangehörigen im Einsatz in Bayern hat das Bayerische Wirtschaftsministerium folgende Regelung herausgegeben:

Ergänzend wird hier noch auf die zulässige Ausführung eines Dachaufsetzers mit der Aufschrift "Feuerwehr im Einsatz" hingewiesen. Dieser darf nur in der Farbe gelb mit schwarzer Schrift und unbeleuchtet eingesetzt werden (vgl. § 52 Abs. 6 StVZO).

Auszug aus einer Arbeitsanleitung zur StVO des Bayerischen Wirtschaftsministeriums (Az: 7320 a 52 - VII/6a - 4 598, Blatt: C 52 / 2) ...

Quelle: Veröffentlichungen und Informationen aus der Arbeit des Fachbereiches 2 des Landesfeuerwehrverband Bayern

Was passiert wenn ein bayr. Feuerwehrangehörige nun ein rosa Schild mit der Aufschrift "Feuerwehr im eiligen Einsatz" auf sein Auto stellt?

MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg768476
Datum25.07.2013 14:3514905 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Was passiert wenn ein bayr. Feuerwehrangehörige nun ein rosa Schild mit der Aufschrift "Feuerwehr im eiligen Einsatz" auf sein Auto stellt?

Und wenn sich ein Privatmann das aufs Dach stellt. Eben. Nix. Einen unbeleuchteten Dachaufsetzer drauf pappen, das darf jeder Pizzaservice auch...

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt768477
Datum25.07.2013 14:3514668 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Was passiert wenn ein bayr. Feuerwehrangehörige nun ein rosa Schild mit der Aufschrift "Feuerwehr im eiligen Einsatz" auf sein Auto stellt?
Das gleiche, wie beim gelben Aufsetzer - nichts.

Andere Frage, wozu soll man sein Fahrzeug mit einem Dachaufsetzer kennzeichnen?

Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY768481
Datum25.07.2013 15:1113323 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Jürgen M.Was passiert wenn ein bayr. Feuerwehrangehörige nun ein rosa Schild mit der Aufschrift "Feuerwehr im eiligen Einsatz" auf sein Auto stellt

wahrscheinlich das Gleiche, wie wenn er dann anschließend in seinen rosaroten Schutzanzug schlüpft. Wieso wird um diesen Scheiß so ein Bohei gemacht?
Den einzigen guten Grund, den der Aufsetzer haben mag, hat Christian S. in fb schon genannt, nämlich dass er für die Parküberwachung kenntlich gemacht wird. Aber sonst sehe ich keinen Sinn in diesem Teil.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen768484
Datum25.07.2013 15:1514207 x gelesen
Ich dachte vorhin beim Blick aufs Gesichtsbuch per Handy sofort an das Forum und die Reaktionen :-).

Lasst doch die armen Kerle veröffentlichen was sie wollen...

Und in einem gebe ich CS recht...Im ruhenden Verkehr erleichtert es das ohne Knolle wegkommen und der Lauferei...

Peter

Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg768489
Datum25.07.2013 15:3914101 x gelesen
Geschrieben von Peter L.Im ruhenden Verkehr erleichtert es das ohne Knolle wegkommen und der Lauferei...


Da tut es auch eine von der Stadt ausgestellte und dann einlaminierte "Sonderparkerlaubnis", die eindach jeder FM bekommt und dann wenn er rund ums Feuerwehrhaus parkt auf das Armaturenbrett legt. Zerkratz auch den Lack nicht so, wie ein Magnetaufsetzer, wenn darunter mal Stab o.ä. ist ;)

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt768490
Datum25.07.2013 15:4313722 x gelesen
Kommen auch nicht soviele Leute ran, wie an den Aufsetzer. Damit ist der Mißbrauch durch Fremde auch stark eingeschränkt.

Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen768491
Datum25.07.2013 15:5413593 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Da tut es auch eine von der Stadt ausgestellte und dann einlaminierte "Sonderparkerlaubnis", die eindach jeder FM bekommt und dann wenn er rund ums Feuerwehrhaus parkt auf das Armaturenbrett legt. Zerkratz auch den Lack nicht so, wie ein Magnetaufsetzer, wenn darunter mal Stab o.ä. ist ;)

Das ist die elegantere Lösung...:-).

Damit kann sich aber kein Verband beweihräuchern.

Peter

Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorFeli8x H8., Denkte / Niedersachsen768494
Datum25.07.2013 16:0713172 x gelesen
Geschrieben von Andreas K.Andere Frage, wozu soll man sein Fahrzeug mit einem Dachaufsetzer kennzeichnen?
Parkproblematik einerseits, andererseits die berühmten Sonderrechte (und ja, ich kenne die einschlägigen Urteile!).
Großes Problem ja oft: Keine Möglichkeit der Kenntlichmachung den anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber. Der Dachaufsetzer sollte eigentlich so eine Kenntlichmachung sein. Denn dazu braucht es auf keinen Fall eine volle SoSi-Anlage, die ist ja "nur" fürs Wegerecht da. Auch die blaue RKL dient nicht der Kenntlichmachung von Sonderrechten. Somit haben Feuerwehrfahrzeuge streng genommen das gleiche Problem wie jedes Privatfahrzeug auch. Unterschied: Sie sind rot und blinken eben meistens blau. Aber rein nach Gesetz gibt es überhaupt keine vorgeschriebene Kenntlichmachung.
Ich selbst würde trotzdem nie auf dem Weg zum Feuerwehrhaus Sonderrechte in Anspruch nehmen, kenne aber genug Leute, die das gerne würden.

Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern768495
Datum25.07.2013 16:1113092 x gelesen
Geschrieben von Felix H.Parkproblematik einerseits, andererseits die berühmten Sonderrechte (und ja, ich kenne die einschlägigen Urteile!).
Großes Problem ja oft: Keine Möglichkeit der Kenntlichmachung den anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber. Der Dachaufsetzer sollte eigentlich so eine Kenntlichmachung sein. Denn dazu braucht es auf keinen Fall eine volle SoSi-Anlage, die ist ja "nur" fürs Wegerecht da. Auch die blaue RKL dient nicht der Kenntlichmachung von Sonderrechten. Somit haben Feuerwehrfahrzeuge streng genommen das gleiche Problem wie jedes Privatfahrzeug auch. Unterschied: Sie sind rot und blinken eben meistens blau. Aber rein nach Gesetz gibt es überhaupt keine vorgeschriebene Kenntlichmachung.
Ich selbst würde trotzdem nie auf dem Weg zum Feuerwehrhaus Sonderrechte in Anspruch nehmen, kenne aber genug Leute, die das gerne würden.


Du liest dir nochmals §35 und §38 durch, denkst über Sonderrecht und Wegerecht nach und überdenkst dann nochmals deinen Beitrag.
Auch wenn ich aus einer Wehr komme wo jeder dienstlich einen Dachaufsetzer bekommt, Sonderrechte hast du auch ohne alles. Du hast das aber wild mit Wegerecht durcheinander gewürfelt.

Tipp: § lesen und/oder Forumssuche benutzen.


Gruß
CS




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AutorFeli8x H8., Denkte / Niedersachsen768496
Datum25.07.2013 16:1912989 x gelesen
Nene, ich weiß schon, was mit den Paragraphen gemeint ist.
Was ich ausdrücken wollte ist folgendes:
Viele Gerichte, die Feuerwehrleute auf dem Weg zur Feuerwache verurteilen (wegen überhöhter Geschwindigkeit, fahren in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung, etc.), nehmen folgendes als Grundlage:
Der Fahrer konnte, weil er im Privat-PKW unterwegs war, seine Sonderrechte nicht kenntlich machen.

Daraus folgt dann eben die Verurteilung. Deshalb könnte man eventuell einen Dachaufsetzer als "Kenntlichmachung" ansehen (hängt natürlich auch wieder vom Richter ab, ich weiß).
"Wild mit dem Wegerecht durcheinander gewürfelt" habe ich nur insofern, dass ich versucht habe darzustellen, inwieweit die Sondersignalanlage dem Sonderrecht dienlich ist (nämlich rein rechtlich gar nicht).

Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt768498
Datum25.07.2013 16:3213071 x gelesen
Geschrieben von Felix H.Viele Gerichte, die Feuerwehrleute auf dem Weg zur Feuerwache verurteilen (wegen überhöhter Geschwindigkeit, fahren in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung, etc.), nehmen folgendes als Grundlage:
Der Fahrer konnte, weil er im Privat-PKW unterwegs war, seine Sonderrechte nicht kenntlich machen.

Ich bitte hier um eine Quelle.

Ansonsten hat man m.M.n. etwas verkehrt gemacht, wenn man anderen Verkehrsteilnehmern ggü. mitteilen muss, warum man "anders" handelt.

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorFeli8x H8., Denkte / Niedersachsen768499
Datum25.07.2013 16:5012882 x gelesen
Die Urteile, die uns bei Übungsdiensten genannt wurden, finde ich derzeit nicht, allerdings folgendes dazu:
Sonderrechte benötigen Kenntlichmachung
Hier hat ein deutsches Gericht quasi festgelegt, dass auch Sonderrechte kenntlich gemacht werden müssen. Zwar war der entsprechende Beamte in seinem Einsatzfahrzeug unterwegs, aber da das Recht personengebunden ist, gilt ja das Gleiche wie beim Einsatz im Privat-PKW.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat auch einmal ein Urteil erlassen, nach dem Feuerwehrangehörige auf dem Weg zum Feuerwehrhaus keine Sonderrechte haben, weil dieser Weg nur der Vorbereitung der einer hoheitlichen Tätigkeit diene (siehe hier, Seite 5).
Dem gegenüber gibt es im verlinkten Papier allerdings auch viele Urteile, die gegenteilig bescheiden.

Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen768501
Datum25.07.2013 16:5912746 x gelesen
Schließe mich vorbehaltlos Christian und Linus an.

Bitte mit den entsprechenden Paragrafen beschäftigen und diese entsprechend werten. Weiter bitte deine Behauptungen mit Urteilen hinterlegen. Ein Zeitungsbericht ist nicht unbedingt die seriöseste Quelle.

Peter

Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen768502
Datum25.07.2013 17:0512696 x gelesen
Übrigens hat es hier:
Geschrieben von Felix H.Hier hat ein deutsches Gericht quasi festgelegt, dass auch Sonderrechte kenntlich gemacht werden müssen. genau nicht wie von dir gesagt abgeurteilt...

Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW768508
Datum25.07.2013 18:1212596 x gelesen
Moment Bitte!










....hab nur schnell Chips und Cola geholt ;)


Geschrieben von Jürgen M.Dachaufsetzers mit der Aufschrift "Feuerwehr im Einsatz" hingewiesen. Dieser darf nur in der Farbe gelb mit schwarzer Schrift und unbeleuchtet eingesetzt werden (vgl. § 52 Abs. 6 StVZO).


Ich mag mich täuschen aber der unbeleuchtete Dachaufsetzter ist nicht mehr und nicht weniger als wie ein Gepäckstück und somit unterliegt diese ausschließlich der Ladungssicherungspflicht (Maße und Gewichte können wir wohl unterschlagen) und ggf. StGB § 132a also Stadtwappen + Feuerwehr = Verstoß.

Farbgestaltung und Text können somit nur gegen den "Guten Geschmack" verstoßen.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY768513
Datum25.07.2013 18:3112542 x gelesen
Servus Thomas,

dann könnte doch ein "befreundeter" Versandhandel die nicht exklusiv verkaufen. Ich würde, wenn ich schon so ein Teil habe, denen was sch.....n und das alte Teil behalten. Immer unter der Voraussetzung, dass man das Teil auch braucht. Ansonsten ist´s für mich so sinnvoll wie ein Kropf. ;-)

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP768518
Datum25.07.2013 19:23   13203 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Was passiert wenn ein bayr. Feuerwehrangehörige nun ein rosa Schild mit der Aufschrift "Feuerwehr im eiligen Einsatz" auf sein Auto stellt?Deshalb habe ich Facebook genutzt, um, auch als selbsternannter und unterbezahlter Forumsgleichstellungsbeauftragter, die Missstände aufzuzeigen:

Ich möchte dezent anregen, dass der LFV da zusammen mit dem Staatsmysterium noch nachbessert. Diese Regelung verstößt nämlich mit der Beschränkung auf die gelbe Grundfarbe deutlich gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Frauen (und solche, die es sein wollen) wird so z.B. die Möglichkeit genommen, Dachaufsetzer im Hello-Kitty-Style zu nutzen. Auch die Farbvorlieben Homosexueller werden keineswegs berücksichtigt, ebenso wie Parteizugehörigkeiten abseits der FDP. Diese anderen Farben würden aber den Sinn und Einsatzzweck der Aufsetzer in keinster Weise einschränken, so dass die Beschränkung auf Gelb rechtswidrig ist. Außerdem ist der Nachwuchswerbung und Öffentlichkeitsarbeit mit solchen Diskriminierungen ein großer Stein in den Weg gelegt. Ich hoffe, der LFV wird seiner Rolle hier gerecht und erreicht eine baldige Überarbeitung und Verbesserung dieses Missstandes.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen768525
Datum25.07.2013 20:3312658 x gelesen
Geschrieben von Linus D.Ansonsten hat man m.M.n. etwas verkehrt gemacht, wenn man anderen Verkehrsteilnehmern ggü. mitteilen muss, warum man "anders" handelt.

Na wenn es so einfach waere.
Es gibt auch Verkehrsteilnehmer, die Dich erziehen wollen und in diesem Augenblick mit Diskussion oder mehr anfangen...
Da kann so ein Schild schon mal helfen.

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY768526
Datum25.07.2013 20:4512636 x gelesen
Servus,

ach Sebastian, wenn du das normal geschrieben hättest, ohne irgendwelche Sachen zur FDP o.ä., dann wär´s besser gewesen.
Über bayrische Befindlichkeiten sollten wir Bayern lästern, wir haben sie gew#hlt und wir müssen es ausbaden. Da kommt´s blöd, wenn ein "Stammesfremder" da was einflüstert. ;-)

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP768527
Datum25.07.2013 21:0812524 x gelesen
Geschrieben von Anton K. Über bayrische Befindlichkeiten sollten wir Bayern lästern, wir haben sie gew#hlt und wir müssen es ausbaden. Da kommt´s blöd, wenn ein "Stammesfremder" da was einflüstert. ;-)He, ich komme immerhin aus dem Land, was sich seit Jahren redlich (und erfolgreich) bemüht, eurem lieben Bayern den Rang in der Hitliste unnötiger/seltsamer länderspezifischer Feuerwehrbesonderheiten abzulaufen...

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt768529
Datum25.07.2013 21:2512319 x gelesen
Geschrieben von Lüder P.Es gibt auch Verkehrsteilnehmer, die Dich erziehen wollen und in diesem Augenblick mit Diskussion oder mehr anfangen...
Da kann so ein Schild schon mal helfen.

Vielleicht bin ich auch einfach verwöhnt, weil es bei uns in der Gemeinde keine Knöllchen gibt, und die Polizei so ca. 5-10 Mal pro Jahr durchs Dorf fährt. Und auch sonst hab ich das noch nicht erlebt. Selbst wenn: Wenn ich micht nicht "erziehen" lasse, ist es im Zweifelsfall ein Vergehen meinerseits.

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen768540
Datum25.07.2013 22:2312182 x gelesen
Geschrieben von Linus D.Wenn ich micht nicht "erziehen" lasse, ist es im Zweifelsfall ein Vergehen meinerseits.
??? Wenn ein anderer Verkersteilnehmer meint, dass ich etwas "verbotenes" tue und sich ZB in den Weg stellt oder meint durch andere Massnahmen mich aufhalten will, ist das der Fehler des anderen. Entweder in Unkenntnis der Rechtslage oder aus gesteigertem Ordnungssinn.

Der entscheidet nicht ueber meine Sonderechte.

Das geht ueber Befahren von "Anlieger frei" oder "landwirtschaftlicher Verkehr frei" oder Fussgaengerzone oder oder...

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland768542
Datum25.07.2013 22:3012357 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Was passiert wenn ein bayr. Feuerwehrangehörige nun ein rosa Schild mit der Aufschrift "Feuerwehr im eiligen Einsatz" auf sein Auto stellt
Tja Jürgen, was passiert wohl, wenn man mit einem rosa Dachaufsetzer durch die Gegend fährt. Also ich kenne Gegenden ....

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AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland768543
Datum25.07.2013 22:3512779 x gelesen
Geschrieben von Peter L.Das ist die elegantere Lösung...:-).
Kann man die ausdrucken? In Reflexite Gelb? Quer über die ganze Frontscheibe angebracht und komplett ins Heckfenster? Ich denke, so eine Genehmigung wäre eine gute zusätzliche Einnahmequelle für die Gemeinde.
Würde sich auch gut auf dem Parkplatz der Rettmobil machen. Dann sieht jeder sofort, dass man auch in der Feuerwehr ist.

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt768550
Datum26.07.2013 07:2812303 x gelesen
Geschrieben von Frank E.ch denke, so eine Genehmigung wäre eine gute zusätzliche Einnahmequelle für die Gemeinde.
Denke ich nicht. Das wäre nur eine Umbuchung aus dem Etat Feuerwehr in den Etat Ordnungsamt o.ä.. Alles andere wäre in meinen Augen nicht wirklich akzeptabel.

Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP768551
Datum26.07.2013 07:3212298 x gelesen
Frank meint nicht die "normale" Genehmigung, sondern seine beschriebene Heldenauffälligkeitsversion.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt768552
Datum26.07.2013 07:3812121 x gelesen
Hatte ich nicht so erkannt.

Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern768557
Datum26.07.2013 08:2411888 x gelesen
Geschrieben von Linus D.Vielleicht bin ich auch einfach verwöhnt,

Ja, komm mal in einen Touristenort mit weit über 200000 Übernachtungen im Jahr, dann denkst du anderst, gestern wieder live erlebt.


Gruß
Christian




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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern768560
Datum26.07.2013 08:5112197 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Da tut es auch eine von der Stadt ausgestellte und dann einlaminierte "Sonderparkerlaubnis", die eindach jeder FM bekommt und dann wenn er rund ums Feuerwehrhaus parkt auf das Armaturenbrett legt.

Jopp, das erkennt aber Otto-Normalbürger nicht und parkt dann fröhlich frei neben den PKW der Einsatzkräften aufm Dorfplatz, im verkehrsberuhigten Bereich oder sonstwo. Und denkt sich nix dabei.
Im anderen Fall sieht er "Aha deswegen stehen die da so blöd in der Gegend rum".

Im übrigen, du kennst unsere Verhältnisse, der Bootsdiensthabende hat ne Sondergenehmigung in schriftlicher Form einlaminiert für den Parkplatz kurz vor dem Hafen, die ist nur gültig in Verbindung mit Dachaufsetzer oder anderem Feuerwehr im Einsatz Schild hinter der Windschutzscheibe. Auf die Idee das so zu schreiben kam keiner von der FF .......

In diesem Sinne, es kann für gewisse Dinge Sinn machen, es gibt Feuerwehren die das bewußt dienstlich liefern, die in Bayern sind, und vielleicht auch andere Farben in Umlauf haben.


Gruß
Christian




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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern768563
Datum26.07.2013 09:0112051 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian S.Jopp, das erkennt aber Otto-Normalbürger nicht und parkt dann fröhlich frei neben den PKW der Einsatzkräften aufm Dorfplatz, im verkehrsberuhigten Bereich oder sonstwo. Und denkt sich nix dabei.
Im anderen Fall sieht er "Aha deswegen stehen die da so blöd in der Gegend rum".

Der Otto-Normalbürger kennt aber auch Anwohnerparkausweise und letztlich ist die Sonderparkerlaubnis für Einsatzkräfte nichts anderes...

Grüße
Magnus

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern768564
Datum26.07.2013 09:1611953 x gelesen
Geschrieben von Magnus H.Der Otto-Normalbürger kennt aber auch Anwohnerparkausweise und letztlich ist die Sonderparkerlaubnis für Einsatzkräfte nichts anderes...

Äpfel und Birnen sind bekannt? Mit einem Anwohnerparkausweis wirst du dein Auto kaum im Parkverbot, Halteverbot oder ähnlichem abstellen, oder?
Leute geht nicht immer von euren Friede-Freude-Eierkuchen Verhältnissen aus die man so ähnlich in der Wallachei hinter den Karpaten findet.

Ansonsten biete ich jedem der Kaltgetränke und grillierbare Wurstwaren mitbringt an bei uns einen 2 stündigen Kurs in "Verkehrskunde im Touristenort" zu nehmen.


Gruß
Christian




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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY768565
Datum26.07.2013 09:3111911 x gelesen
Servus Christian

ich muß dir zustimmen. Ab und zu betätige ich mich auch als Tourist. Und da ich von Haus aus relativ faul bin, schaue ich, dass ich möglichst da parken kann, wo ich nich mehr weit zum "Event" oder Gott weiß was habe. Ich habe mich zwar noch nie bewußt vor Hydranten oder Feuerwehrausfahrten gestellt, aber ansonsten jeden frei Raum genutzt. ;-)

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern768566
Datum26.07.2013 09:3212013 x gelesen
Geschrieben von Christian S.Äpfel und Birnen sind bekannt?
Ja, danke der Nachfrage.

Geschrieben von Christian S.Mit einem Anwohnerparkausweis wirst du dein Auto kaum im Parkverbot, Halteverbot oder ähnlichem abstellen, oder?
Doch, siehe hier
Analog dem Anwohnerausweis könnte das Parkverbotsschild auch mit einem entsprechenden Zusatz für Einsatzkräfte versehen werden...

Geschrieben von Christian S.Leute geht nicht immer von euren Friede-Freude-Eierkuchen Verhältnissen aus die man so ähnlich in der Wallachei hinter den Karpaten findet.
Ok, ich akzeptiere, dass du am Ort mit der schlimmsten Parksituation der Welt lebst.

Grüße
Magnus

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AutorDomi8nic8 W.8, Nohra / Thüringen768567
Datum26.07.2013 09:3411901 x gelesen
Ob Rosa oder Gelb oder Rot, letztendlich bringt so ein Dachaufsetzer nix während der Fahrt. Andere Verkehrsteilnehmer müssen nicht Platz machen, geschweige ob andere überhaupt den Text erkennen ist fraglich, wo doch einige andere Gewerke sowas auch nutzen. Eilige Arzneimittel, Fahrschule usw.

Vernünftig zum Geräthaus fahren, ankommen ist viel wichtiger. Als Hinweis für das Ordnungsamt das Ding zu nutzen ist Schwachsinn. 30 Euro für den Aufsetzer nur um ein Knöllchen zu sparen wen man nicht ordnungsgemäß am Feuerwehrhaus steht. Dafür kann man eine andere Regelung finden, zB falls es ein Knöllchen gab kann durch die Feuerwehr der Einsatzfall bestätigt werden oder die Kennzeichen der Feuerwehrangehörigen werden vornherein beim Ordnungsamt registriert bzw es wird eine einlaminierte Parkerlaubnis vom Ordnungsamt herausgegeben.

Mit freundlichen Grüssen

Wenkel

Mit kameradschaftlichen Gruß

Dominic Wenkel

FFw Nohra VG Hainleite

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt768568
Datum26.07.2013 09:3411851 x gelesen
Geschrieben von Christian S.Mit einem Anwohnerparkausweis wirst du dein Auto kaum im Parkverbot, Halteverbot oder ähnlichem abstellen, oder?
Doch. Genauso. Da gibt es die schöne Kombination aus Halteverbot und Zusatzschild "Außer Anwohnerparkausweis Nr. xx". Habe ich schon sehr oft gesehen.
Hierbei das Zusatzschild gegen das "Außer Feuerwehr" ausgetauscht und fertig ist es.

Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland768569
Datum26.07.2013 09:3511861 x gelesen
Hatte der Sebastian aber richtig erkannt und der Sache noch einen ordentlichen Namen gegeben. Danke Sebastian.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP768570
Datum26.07.2013 09:3711868 x gelesen
Bevor du in die Serienproduktion gehst: Die Namensrechte sind teuer ;-)

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern768571
Datum26.07.2013 09:4211941 x gelesen
Geschrieben von Magnus H.Analog dem Anwohnerausweis könnte das Parkverbotsschild auch mit einem entsprechenden Zusatz versehen werden...

Ihr habt das Kernproblem nicht verstanden.
Machst du das Zusatzschild ran und parkst dann als Einsatzkraft stellen sich andere mit dazu. Das ist Fakt, das ist so, das erleben wir immer wieder (weil eben nicht immer jeder den Dachaufsetzer draufstellt). Das ist wie ein Herdentrieb, haben die Autos dort nen Dachaufsetzer drauf schreckt das andere ab.


Geschrieben von Magnus H.Ok, ich akzeptiere, dass du am Ort mit der schlimmsten Parksituation der Welt lebst.

Sicher nicht, aber deine Äußerung zeigt das du im Ansatz nicht verstanden hast worum es (mir) geht und eben vermutlich auch derartige Park- und Verkehrssituationen in einem vom Tourismus geprägten Ort nicht gewohnt bist und dich auch nicht rein versetzen kannst.
Dazu noch das Problem das zu wenig Strafzettel verteilt werden und zu selten abgeschleppt ist weil man will ja die Einnahmequelle nicht vergraulen .........

Bitte auch mal übern Tellerrand schauen.


Gruß
CS




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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern768572
Datum26.07.2013 09:4811819 x gelesen
Geschrieben von Christian S.
Sicher nicht, aber deine Äußerung zeigt das du im Ansatz nicht verstanden hast worum es (mir) geht (...)

Das Problem ist wohl eher, dass du versuchst aus einem Spezialfall (touristisch geprägter Ort am "See") die Regel zu machen. Ich habe versucht, allgemeingültige Aussagen zu treffen...

Grüße
Magnus

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern768573
Datum26.07.2013 09:5111910 x gelesen
Geschrieben von Magnus H.Das Problem ist wohl eher, dass du versuchst aus einem Spezialfall (touristisch geprägter Ort am "See") die Regel zu machen.

Nein das tue ich nicht, ich will nur im Allgemeinen Dachaufsetzer-Bashing zeigen das es auch Fälle geben kann wo so ein Ding, oder zumindest ein Schild "Feuerwehr im Einsatz" hinter der Windschutzscheibe Sinn machen kann.

Ich denke aber auch das es einige Gerätehäuser in Deutschland mit bescheidenen Parkmöglichkeiten gibt.


CS




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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg768574
Datum26.07.2013 10:2911933 x gelesen
Geschrieben von Christian S.Machst du das Zusatzschild ran und parkst dann als Einsatzkraft stellen sich andere mit dazu.


Der freundlichen Mitarbeiter des Ordnungsamtes zusammen mit einem noch freundlicheren Mitarbeiter des örtlichen Abschleppdienstes lösen das Problem i.d.R. elegant...

Geschrieben von Christian S.Dazu noch das Problem das zu wenig Strafzettel verteilt werden und zu selten abgeschleppt ist weil man will ja die Einnahmequelle nicht vergraulen .........

Die vergrault man damit nicht. Sonst müsste Österreich schon seit Jahrzehnten touristenfreie Zone sein...

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern768575
Datum26.07.2013 10:3611962 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Der freundlichen Mitarbeiter des Ordnungsamtes zusammen mit einem noch freundlicheren Mitarbeiter des örtlichen Abschleppdienstes lösen das Problem i.d.R. elegant...

Meine Reden ............... verhallt aber ungehört.


CS




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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen768580
Datum26.07.2013 11:4111631 x gelesen
Geschrieben von Andreas K.Doch. Genauso. Da gibt es die schöne Kombination aus Halteverbot und Zusatzschild "Außer Anwohnerparkausweis Nr. xx". Habe ich schon sehr oft gesehen.
Hierbei das Zusatzschild gegen das "Außer Feuerwehr" ausgetauscht und fertig ist es.


Und klappt doch nicht.
Genauso wie das mit dem Zusatz Parkausweis...
Sperrkreis mit Zusatz "Einsatzfahrzeuge frei"...
Da muss sehr oft sehr viel los sein im Feuerwehrhaus...

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorMart8in 8G., Linz / Oberösterreich768586
Datum26.07.2013 12:07   12424 x gelesen
Geschrieben von Anton K.Da mag´s ja auch liebe, gute und tolerante Menschen geben. Ich habe da leider noch keine kennen gelernt.

Unlängst wurde von Dir in Deiner Funktion als Moderator folgendes gepostet:

Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Hallo Leute,

so interessant die Thematik auch ist, mit Feuerwehr hat´s nicht viel zu tun. Bitte findet den Weg zurück zur Feuerwehr.
Gerne könnt ihr euch ja weiter bei den sozialen Medien oder per PN austauschen.

Wir halten diesen Thread unter Beobachtung und werden ihn leider schließen müssen, wenn da weiter so fachfremd diskutiert wird.


Was bitte hat Dein obiger Beitrag mit dem Thema Feuerwehr zu tun? Ganz abgesehen davon, dass er tendeziös, verallgemeinernd und beleidigend ist.

Wieso Du in diesem Forum als Moderator auftreten darfst, ist mir ein Rätsel, aber der Hausherr wirds hoffentlich wissen.

Besuchen Sie die Freiwillige Feuerwehr Ebelsberg im Internet:
www.feuerwehr-ebelsberg.org

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AutorMart8in 8G., Linz / Oberösterreich768587
Datum26.07.2013 12:27   11984 x gelesen
Schwups schon wurde der Betrag gelöscht....entspricht auch nicht ganz den Forumsregeln, nach denen ein Betrag "in der Regel" nach dem Posten nicht mehr gelöscht wird, weshalb ja auch daran erinnert wird, vor dem Posten das Hirn einzuschalten.

Besuchen Sie die Freiwillige Feuerwehr Ebelsberg im Internet:
www.feuerwehr-ebelsberg.org

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AutorAlex8and8er 8H., Hohentengen a.H./Weissach / Baden-Württemberg768588
Datum26.07.2013 12:3911556 x gelesen
Geschrieben von Lüder P.Es gibt auch Verkehrsteilnehmer, die Dich erziehen wollen und in diesem Augenblick mit Diskussion oder mehr anfangen..
Da kann so ein Schild schon mal helfen.

Ich frage mich nur ob der Dachaufsetzer da nicht kontraproduktiv wäre. Die meisten Leute wissen nichts von Sonderrechten und haben auch kein wirklich großes Wissen über Feuerwehr. Ich könnte mir vorstellen, dass das negativ auf die Feuerwehr abfärbt (Die parken falsch, fahren zu schnell, machen sich wichtig,...). Bevor ich also auffalle und erkannt werde, falle ich lieber auf und werde nicht erkannt. Und im wirklichen Idealfall falle ich garnicht erst auf.

Gruß Alex

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg768590
Datum26.07.2013 12:5211767 x gelesen
hallo,

doch - das entspricht den Forenregeln. Beiträge in denen solche Äusserungen stehen können bzw. müssen u.U. gesperrt werden.

Das passiert selten. Wir aber leider immer mal wieder notwendig sein.

MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt768592
Datum26.07.2013 12:5711539 x gelesen
Geschrieben von Christian S.Machst du das Zusatzschild ran und parkst dann als Einsatzkraft stellen sich andere mit dazu.
Und? Das ist doch dann deren Problem, wenn es Ärger gibt. Augen auf im Straßenverkehr.

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt768593
Datum26.07.2013 12:5811574 x gelesen
Geschrieben von Christian S.Nein das tue ich nicht, ich will nur im Allgemeinen Dachaufsetzer-Bashing zeigen das es auch Fälle geben kann wo so ein Ding, oder zumindest ein Schild "Feuerwehr im Einsatz" hinter der Windschutzscheibe Sinn machen kann.
Ich verstehe nicht so ganz, warum es - fürs Parken - nicht ein einfacher, eher kleiner Aufkleber auch tut. Kostet auch nur einen Bruchteil.

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern768596
Datum26.07.2013 13:0711628 x gelesen
Geschrieben von Linus D.Ich verstehe nicht so ganz, warum es - fürs Parken - nicht ein einfacher, eher kleiner Aufkleber auch tut. Kostet auch nur einen Bruchteil.

Ich verweise dazu auf das von mir geschriebene:
Geschrieben von mir Leute geht nicht immer von euren Friede-Freude-Eierkuchen Verhältnissen aus die man so ähnlich in der Wallachei hinter den Karpaten findet.

Ansonsten biete ich jedem der Kaltgetränke und grillierbare Wurstwaren mitbringt an bei uns einen 2 stündigen Kurs in "Verkehrskunde im Touristenort" zu nehmen.


Wenn ihr meine Schilderungen und damit die einhergehenden Problematiken nicht verstehen wollt sei das euch überlassen, es gibt halt noch etwas zwischen Friede-Freude-Eierkuchen und abschleppen (wobei ich ein Fan von letzterem bin). Und in solchen Verhältnissen kann eine Kennzeichnung sinnvoll sein. einfach mal mehr übern Tellerrand schauen ......


Gruß




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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP768597
Datum26.07.2013 13:1911523 x gelesen
Dafür würde es sogar eine Liste mit den Kennzeichen auf einem Büro im Rathaus tun, das kostet noch weniger und schränkt die Gruppe noch genauer ein. Aber darum geht es doch nicht nur. Da kommen Touristen, die schauen nicht auf vorhandene Beschilderung oder ignorieren diese, sondern sehen dort einfach weitere Fahrzeuge stehen. Also stellt man sich dazu. Es guckt doch kein Mensch, ob die anderen Fahrzeuge irgendwelche Zettelchen oder Aufkleber an der Scheibe oder auf dem Armaturenbrett haben. Da liegt und klebt soviel... Ein Dachaufsetzer erregt da einfach eher Aufmerksamkeit und macht die, die keinen haben, deutlicher zum Außenseiter. Deshalb parken dann da eher nur die Feuerwehrler, und keine Touristen.
Wirklich anfreuden kann ich mich damit aber auch nicht, da mir, gerade bei Touristen, der Aha-Effekt fehlt. Klar ist abschleppen eine Lösung, aber einen Zeitraum X stehen die trotzdem da (solange keine auffällig anderen Fahrzeuge da stehen, und nur eine Beschilderung, sowieso), und egal ob die was daraus lernen, die nächsten Touristen und Parker sind ja doch wieder andere. Da würde ich eher eine Schranken- oder, einfacher, Kettenlösung versuchen, die die Plätze deutlich absperrt und freihält.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland768619
Datum26.07.2013 16:5211446 x gelesen
Geschrieben von Christian S.in einem vom Tourismus geprägten Ort
Och, da schau mal nach Stockholm rein. Die Stadt wimmelt nur so von Touristen (oder Göteborg) und in jeder Seitenstrasse sind unterschiedliche Parkzulassungen.
Und aufgeschrieben wird, was das Zeugs hält. Inklusive Spezialanwälten und D, die alles gnadenlos eintreiben.

Ihr seid nur einfach zu nett am Bodensee. Viel, viel zu nett. Ich sehe es überhaupt nicht ein, auf Behindertenparkplätzen, Krankenwagenparkplätzen oder Feuerwehrparkplätzen sich Gedanken über den Tourismus zu machen.

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern768629
Datum26.07.2013 18:5211441 x gelesen
Geschrieben von Frank E.Och, da schau mal nach Stockholm rein. Die Stadt wimmelt nur so von Touristen (oder Göteborg) und in jeder Seitenstrasse sind unterschiedliche Parkzulassungen.
Und aufgeschrieben wird, was das Zeugs hält. Inklusive Spezialanwälten und D, die alles gnadenlos eintreiben.


Klar, Großstadt wo nicht jeder Vermieter den BGM persönlich kennt ......


Geschrieben von Frank E.Ihr seid nur einfach zu nett am Bodensee. Viel, viel zu nett.

In der Hinsicht: Eindeutig ja!



Gruß
CS




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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen768631
Datum26.07.2013 22:0911301 x gelesen
Geschrieben von Andreas K.Hierbei das Zusatzschild gegen das "Außer Feuerwehr" ausgetauscht und fertig ist es.

Ach Andreas,
wenn das man so einfach wäre. Leider ist im Prospekt des Schilderwaldes vorgegeben, was auf dem Zusatzschild zu stehen hat. Steht das nicht im Katalog, gibt es findige Anwälte, die das bei einem Strafmandat beanstanden und damit das ganze Halteverbot hinfällig machen. Manche Städte sind da resitent gegen und stellen ungültige Schilder trotzdem auf (bekannt sind u.a. Berlin und Leipzig). Eine ganze Heerschar von Anwälten lebt da ganz gut von. Aber trotzdem scheinen noch immer mehr die Strafe zu zahlen, so das es sich lohnt.

Gruß
Heinrich

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg790528
Datum18.06.2014 12:0910894 x gelesen
Guten Tag

Siehe auch:

-> Dachaufsetzer Feuerwehr im Einsatz in Signalfarbe

Jetzt neu im Feuerwehr-Magazin-Shop: Qualitativ hochwertige Dachaufsetzer mit der Aufschrift Feuerwehr im Einsatz in einer Sonder-Edition * in einem besonders auffälligem Design. Angeboten werden Ausführungen in leuchtroter oder signalgelber Farbe, deren schwarzer Schriftzug sehr gut zu lesen ist.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

* Herrlich ;-)))

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP790533
Datum18.06.2014 12:2910756 x gelesen
Stolzer Preis. Aber gut, für ne "Sonder-Edition" wohl noch völlig in Ordnung ;-)

Ich werde von einem Kauf aber demnoch absehen. Ich warte lieber ab, bis die besondere Sonder-Sonder-Edition kommt: Der Dachaufsetzer zusammen mit einer Lenker-Halterung für das Einsatz-Bike, auf der man ihn dann mit den genialen Übungsleinen festbindet. Für nur 999 EUR, und die ersten 100 Besteller erhalten sogar noch die ultimative Feuerwehr-Uniform-Krawatte dazu. Dann braucht man diese Knoten wenigstens schon nicht mehr üben.
Wenn das Angebot kommt, greife ich vielleicht zu. Bis dahin fahre ich weiter ohne Dauchaufsetzer, den brauch ich auch nicht, ich stülpe nämlich einfach die iPad-Schutzhülle über die derzeit per Merkels Umkleidebeschluss vorgeschriebenen Deutschlandfahnen. Klappt genauso gut.

Wir diskutieren über Feuerwehrleute, die nach einem Bier in den Einsatz gehen. Sollten wir nicht lieber mal über die diskutieren, die sich solche Sachen kaufen? ;-)

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP790603
Datum18.06.2014 23:5510314 x gelesen
Die Dinger taugen doch nichts. Wenn ich mit 180 durch die Fußgängerzone rausche( spart 50 Meter Strecke), dann verliere ich die Dinger immer im Fahrtwind ;-(

Dies ist meine Meinung.

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AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland790605
Datum19.06.2014 02:1810335 x gelesen
link
Geschrieben von Sebastian K.Ich stülpe nämlich einfach die iPad-Schutzhülle über die derzeit per Merkels Umkleidebeschluss vorgeschriebenen Deutschlandfahnen. Klappt genauso gut.
Lol! Sind die doof! Die verkaufen ja 2,3 oder 4 Ipad Taschen immer zum gleichen Preis. Da habe ich eben noch mal 10 Stück geordert - na die werde sich im Versand ärgern.

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