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ThemaMustereinsatzplan 'Stromausfall' Hessen4 Beträge
RubrikKatastrophenschutz
 
AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen768422
Datum25.07.2013 08:473529 x gelesen
Hallo,

im Rahmen der neuen Handlungsempfehlung Stromausfall hat das Land Hessen auch einen Mustereinsatzplan für Stromausfälle vorgestellt.

Darin sind u.a. Alarmschwellen genannt. Was ist davon zu halten? Sind diese andernorts praktisch schon so eingeführt bzw. bewährt? Wir das Konzept aus RLP dort so gelebt?

Is that you, John Wayne? Is this me?

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW768516
Datum25.07.2013 18:421814 x gelesen
Geschrieben von Matthias O.Was ist davon zu halten?

Vorab gefällt mir besonders folgender Satz;
Die Feuerwehren halten mobile Stromerzeuger vor, die i. d. R. auf Einsatzfahrzeugen verladen sind und der Versorgung der auf dem Fahrzeug mitgeführten, elektrisch betriebenen Aggregate dienen. Diese können daher nicht für die Versorgung von Feuerwachen / Feuerwehrhäusern eingeplant werden.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP768519
Datum25.07.2013 19:351877 x gelesen
Geschrieben von Matthias O.Wir das Konzept aus RLP dort so gelebt?Die einen sagen so, die anderen so...
Also die Besetzung der Gerätehäuser z.B. scheint recht gut zu funktionieren, da findet man auch öfter Berichte in den Medien, auch dass die Bürger dann per Lautsprecherdurchsagen über den Sachverhalt, die ungefähre Dauer und eben die Anlaufmöglichkeit Bescheid wissen.
Die Ausstattung gemeindlicher Räume mit Notstrom läuft, sagen wir mal, schleppend. Stromaggregate/Notstromversorgungen sind einige mit dem Hinweis darauf beschafft worden, FEZ/Gerätehäuser wurden tlw. ausgestattet, Wasser-/Abwasserwerke haben für gewisse Punkte ebenfalls was beschafft und halten dies im eigenen Fuhrpark, Bauhof oder auch Feuerwehr/THW vor.
Was mir bisher noch sehr selten über den Weg gelaufen ist, ist eine Bekanntmachung bzw. regelmäßige Veröffentlichung, mit der der Bürger auch ohne die o.g. Lautsprecherdurchsagen weiß, wie er beim Stromausfall Notrufe absetzen kann (besetztes Gerätehaus) oder wo Zugangspunkte für ihn sind (Dorfgemeinschaftshäuser etc. eben mit Notstromausstattung).
Beispiele dafür: Jockgrim, Remagen

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP768534
Datum25.07.2013 21:561881 x gelesen
Geschrieben von Thomas M.Die Feuerwehren halten mobile Stromerzeuger vor, die i. d. R. auf Einsatzfahrzeugen verladen sind und der Versorgung der auf dem Fahrzeug mitgeführten, elektrisch betriebenen Aggregate dienen. Diese können daher nicht für die Versorgung von Feuerwachen / Feuerwehrhäusern eingeplant werden.
Bei uns im Stadtgebiet genauso geplant und umgesetzt.

Dies ist meine Meinung.

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 25.07.2013 08:47 Matt7hia7s O7., Waldems
 25.07.2013 18:42 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 25.07.2013 21:56 Volk7er 7C., Trier
 25.07.2013 19:35 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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