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ThemaIdeen zum Gelddrucken22 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz767013
Datum10.07.2013 12:2513551 x gelesen
Hallo,
sehr schade das mir sowas nicht einfällt...
Neues Buch im Laden -> Fachkraft für Rauchwarnmelder: Praxiswissen und Prüfungsvorbereitung
Dazu ne Schicke Website: http://www.forum-rauchwarnmelder-profis.de/

Dann gibts natürlich passende Seminare dazu..
Das Zertifikat gibts für 250 EURO beim Vds und mit Prüfung für 333,- beim TÜV

Herrlich, typisch Deutsch
Grüße
Stefan

"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr
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AutorMich8ael8 B.8, Ratingen / NRW767016
Datum10.07.2013 13:019830 x gelesen
Hallo zusammen,

und die Nummer wird noch besser:

auf der Eigentümerversammlung meiner WEG gestern abend informierte unsere Hausverwaltung, dass gem. Gesetz in NRW künftig Heimrauchmelder pflicht werden (nicht neu, schon mehrfach auch hier diskutiert und unstrittig) aber künftig nur noch zugelassenen Rauchwarnmelder nach DIN ? von einem zertifizierten Fachmann (also der mit dem oben verlinktem Lehrgang) angebracht und regelmäßig von diesem Fachmann gewartet werden dürfen/müssen. Das habe ein höheres Gericht so bereits entschieden. Die entsprechenden Quellen habe ich von der Verwaltung angefordert allerdings noch nicht erhalten. Mal sehen, was die da bringen.

Ist da jemanden etwas zu bekannt? Die bisher von mir verfolgten Diskussionen hier bezogen sich auf andere Bundesländer und lassen sich daher nicht zwingend auf NRW übertragen.

Interessant wird dann ggf. auch, was auf der Packung des Gerätes steht und was gesetzlich gefordert wird: Rauchmelder, Heimrauchmelder, Rauchwarnmelder, ... ;-)

Gruss aus dem Rheinland

Gruß

Michael

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW767017
Datum10.07.2013 13:039437 x gelesen
Moin,

cool... wenn die damit in 5 von 10 Fällen durch kommen, dann ist das die richtige Lizenz ;-)

Gruß

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AutorMarc8 S.8, Witten / Nordrhein-Westfalen767022
Datum10.07.2013 13:309395 x gelesen
Die Rauchwarnmelder müssen der DIN EN 14604 entsprechen.

In NRW ist für die Ausrüstung der Eigentümer und für die Betriebsbereitschaft der Besitzer zuständig (Ausnahme: der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31.03.2013 bereits übernommen).

Das Ministerium hat auf seiner Homepage entsprechende FAQs veröffentlicht.

Gruß
Marc Schröder

*Ich schreibe hier selbstverständlich nur meine eigene Meinung*

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AutorCars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW767038
Datum10.07.2013 14:449129 x gelesen
Hallo Michael,

das Thema ist mir gerade auch begegnet. Verwandschaft von mir besitzt eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Auf der letzten Eigentümerversammlung hat deren Hausverwalter dann vorgeschlagen Rauchmelder in allen Wohnungen im Gebäude zu installieren. Dies ist ja bei uns ab 2017 vorgeschrieben.

Soweit auch alles in Ordnung.

Dann schlug er aber vor, dass man doch direkt Rauchmelder kauft die auch CO messen können. Die wären zwar ca. 1/3 teurer, aber dann hätte man sich in der Hinsicht auch abgesichert.

Der Witz ist nur: Die Hütte hat Fernwärme und auch sonst keine weiteren Öfen / Kamie oder sonst irgendwas was CO erzeugen könnte im Gebäude. Die einzige Möglichkeit wie sich da CO in den Wohnungen ansammeln könnte, wäre ein ganz heller Mieter, der im Wohnzimmer grillt oder Selbstmord begehen will.
Selbst mein Lieblings-Schornsteinfeger (@Martin D.: Du weißt schon wer ;-)) hielt diese zusätzliche Ausgabe für unnötig.

Diesen blinden Aktionismus finde ich mal wieder faszinierend...


Einen schönen Mittwoch Euch allen!

Euer
Carsten

Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Ich bin aber gerne bereit zu teilen.

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AutorChri8s H8., Nürnberg / Bayern767079
Datum11.07.2013 08:098600 x gelesen
Hallo Carsten,

auch mir begegnete das Thema privat, ebenfalls in der Verwandschaft. Hier ging die Diskussion aber nicht nur um Rauchmelder, sondern ebenso um Brandschutzdecken.

Die Oma von meinem Freund wohnt auf dem Land. Sie besitzt zusammen mit ihrem Bruder einen Bauernhof, den ihr Bruder mit seinen Kindern noch betreibt. Nun soll der Wohnbereich von diesem komplett renoviert werden. Ist ein altes Fachwerkhaus mit Fehlböden usw. was ich persönlich doch als sehr brandlastig ansehe. Nachdem mir das immer keiner geglaubt hat, dass man bei der Renovierung von Altbauten auch auf den Brandschutz achten sollte, habe ich neulich einmal erwähnt, dass sie doch einfach einmal im Internet nachschauen sollen zu dem Thema. Denn sie wollen die Renovierung komplett selbst vornehmen und keine Firma beauftragen.

Am Wochenende dann, haben wir Oma mal wieder besucht und beim Kaffeetrinken im Familienkreise kam das Thema erneut auf. Da meinte der Sohn ihres Bruders, er habe meinen Rat befolgt und sich im Web etwas belesen. Auf einer Webseite zum Thema Brandschutzdecken habe er dann einen interessanten Artikel dazu gelesen, wo meine Meinung bestätigt wurde. Allerdings ist er immer noch der Meinung, dass dies zu aufwändig ist. Sie müssten dann eine Fachfirma beauftragen, könnten nicht mehr so viel Eigenleistung einbringen und müssten dann auf einige andere Dinge verzichten, die sie unbedingt haben wollen, weil das Budget sonst nicht ausreicht.

Die Diskussion ging dann einige Zeit weiter und ich frage mich ernsthaft, wie man mit seinem Leben spielen kann, nur um eine luxuriöse Wohnungsausstattung zu haben und Solarkollektoren auf dem Dach? Ich wusste irgendwann wirklich nicht mehr, was ich dazusagen sollte, weil mir eh keiner glaubt. Heute habe ich mir dann den Artikel durchgelesen, der in dem Gespräch erwähnt wurde. Er ist soweit gut geschrieben und es steht auch drin, dass inzwischen der Brandschutz ein großes Thema ist, gerade im Bezug auf Brandschutzdecken. Zwar ist der Artikel mehr auf Vermieter ausgelegt, aber für Privatpersonen trifft das ja ebenso zu.

Habt Ihr eine Idee, wie man die noch davon überzeugen kann, dass eine Renovierung bei der der Brandschutz außen vor bleibt nicht wirklich sinnvoll ist. Ich bin so langsam mit meinem Latein am Ende. Den Mund habe ich mir schon fusselig geredet :(

Für Tipps und Ideen wäre ich wirklich dankbar!!!

Gruß

Chris

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AutorLars8 I.8, Ehringshausen / Hessen767131
Datum11.07.2013 18:268201 x gelesen
MIR ist es eingefallen. Ich hab' das Buch geschrieben und die Website dazu mit viel Mühe erstellt. (Meldet Euch ruhig mal an - kostet ja nichts.)
Allerdings hat sich das mit dem "Gelddrucken" da noch nicht eingestellt, ist aber auch nicht zu erwarten und war auch nicht geplant.

Die Seminare beim TÜV SÜD und bei VdS sind (wahrscheinlich) ihr Geld wert. Erfahrungen dazu gibt's noch nicht - das erste Seminar beim TÜV ist erst am 17.07., bei VdS erst im September.

Einige Hersteller bieten Seminar und Prüfung wesentlich günstiger an - da muss man aber dann auch den "Werbeteil" über sich ergehen lassen.

Viele Grüße
Lars

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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz767146
Datum11.07.2013 20:367947 x gelesen
Hi Lars,
für die Idee meine ausdrückliche Bewunderung.

Grüße
Stefan

"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr
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AutorTorb8en 8B., Bünde / NRW767156
Datum11.07.2013 21:238005 x gelesen
Geschrieben von Lars I.Einige Hersteller bieten Seminar und Prüfung wesentlich günstiger an - da muss man aber dann auch den "Werbeteil" über sich ergehen lassen

Aus der Erfahrung raus, damit kann man sehr gut leben. ;)

Wenn man nicht überzeugen kann, sollte
man wenigstens für Verwirrung sorgen!

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AutorLars8 I.8, Ehringshausen / Hessen767201
Datum12.07.2013 12:317737 x gelesen
Ich habe auch bis jetzt nichts Gegenteiliges gehört. Die Seminare der Hersteller sollen gut sein. Allerdings bekommt man nur wenig Hinweise auf die Besonderheiten anderer Geräte. Da ein Rauchwarnmelder aber kein so kompliziertes Gerät ist und die grundsätzliche Funktion bei allen sehr ähnlich (alles andere steht in der jeweiligen Betriebsanleitung), kann man auch damit leben.

Ich wünsche ein angenehmes Wochenende
Lars

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg767212
Datum12.07.2013 13:257637 x gelesen
Geschrieben von Lars I. Da ein Rauchwarnmelder aber kein so kompliziertes Gerät ist und die grundsätzliche Funktion bei allen sehr ähnlich (alles andere steht in der jeweiligen Betriebsanleitung), kann man auch damit leben.

Ich frage mich allen ernstes, wie man überhaupt auf die Idee kommen kann, dass da irgend jemand irgend ein Seminar braucht. Diese Teile gibt es im Baumarkt seit Jahren für Jedermann zu kaufen. Die Anleitung zu Installation und Betrieb liegt bei. Fertig. Da gibt es im selben Baumarkt viel gefährlichere Sachen die sich jeder kaufen darf, wo es keinerlei Seminare gibt...

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW767223
Datum12.07.2013 14:227471 x gelesen
Weil es Leute Gibt, die die Teile falsch anbringen und mir dann erkähren, das ich meine Vernetzten Brandmelder mit Gas und CO Warnung gar nicht hätte montieren dürfen, weil ich ja kein Fachseminar besucht hätte.

Ich wehre mich übrigens seit Jahren gegen die Montage der 5 Stück 3,99 Melder in meiner Wohnung für insgesamt 60 im Jahr Nebenkosten. Die Rauchmelderpflicht macht es mir da nicht einfacher.

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen767225
Datum12.07.2013 14:387522 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Ich frage mich allen ernstes, wie man überhaupt auf die Idee kommen kann, dass da irgend jemand irgend ein Seminar braucht.

Es entspricht der Grundeinstellung deutscher Behörden dass sie dem Bürger erst einmal nichts glaubt, sondern vielmehr einen ihr bekannten Fachmann haben möchte, der ihr gegenüber versichert, dass ein bestimmter Sachverhalt gegeben ist.

Man könnte auch mal umgekehrt fragen, wozu bei der vorgeschriebenen Hauptuntersuchung die Funktion des Lichtes geprüft wird. Da der Inhaber der Fahrerlaubnis in der Fahrschule gelernt hat, dass er vor jeder Fahrt zunächst sein KFZ zu prüfen hat, wird auch hier ein völlig banaler Sachverhalt unnötigerweise von einem hochbezahlten Sachverständigen überprüft.

(Bever der Hinweis mit dem Hinken und dem Vergleich kommt: Ja, an das Bremssystem meines Autos lasse ich vorsichtshalber auch nur gelernte Fachkräfte ran.)

Geschrieben von Christian F.Die Anleitung zu Installation und Betrieb liegt bei.

Ja, und in der Anleitung steht dann drin: "Dies is sich eine Jeräd wo wurde gemacht mit Einklank von alles Norm. Nehm du Teil und machen unter Degge mit Abstand 50. Vielleicht brauchen Du mehrere Gertäen, wenn Raum is groß." Wenn nun ein rumänischer Hilfsarbeiter das Gerät bekommt und montieren soll, was kommt da wohl bei raus?

Ich weiß zwar, wo du drauf raus willst, aber ein Minimum an Qualitätsanforderung finde ich echt nicht verkehrt. Und mir gefällt es deutlich besser, wenn man mit einem vom Umfang her kleinen Seminar zum "Rauchmelderfachmann" wird im Vergleich zu manchen Berufsständen (Schornsteinfegermeister, Elektromeister und viele mehr), die sich nach außen mit ihrem (vermeintlichen) Spezialwissen abschotten aber dann im Alltagsgeschäft mit ihren Wiederkehrenden Prüfungen ne goldene Nase verdienen (wollen).

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorLars8 I.8, Ehringshausen / Hessen767238
Datum12.07.2013 15:517550 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Da gibt es im selben Baumarkt viel gefährlichere Sachen die sich jeder kaufen darf, wo es keinerlei Seminare gibt ...
Das stimmt! Im Baumarkt kauft man aber auch in der Regel Sachen, die man selbst oder für sich selbst verwendet.
Den Rauchwarnmelder, den man im Baumarkt oder sonstwo kauft, kann jeder selbst in seiner eigene Wohnung anbringen. Dafür braucht man keine Qualifikation.

Bei einem Dienstleister, der eine Leistung gegen Bezahlung erbringt, muss man sich allerdings darauf verlassen können, dass dieser weiß, was er tut. Nur um hier nicht die Tür ganz weit für "selbsternannte Experten" zu öffnen, die ein im Notfall lebensrettendes Gerät falsch montiert haben und sich das gut bezahlen lassen, hat man in der DIN 14676 die Qualifikation für Dienstleister aufgenommen.

Die DIN 14676 ist übrigens kein Gesetz, sondern stellt lediglich den "Stand der Technik" dar. Man verstößt somit auch gegen kein Gesetz, wenn man Rauchwarnmelder ohne die genannte Prüfung anbringt oder jemanden beauftragt, der nicht qualifiziert ist. Allerdings trägt man dann eben ein größeres Risiko.

Die Seminare zur Qualifikation "Fachkraft für Rauchwarnmelder" sind übrigens nicht mit Lehrgängen vergleichbar.
Die persönlichen Mindestvoraussetzung ist laut DIN "technisches Grundverständnis".
Das Seminar selbst dauert etwa 4 Stunden und beinhaltet folgende Teile:
- 40% Kenntnisse über die Funktionsweise und Einsatzgrenzen von Rauchwarnmeldern im Allgemeinen,
- 40% Kenntnisse der Inhalte DIN 14676 sowie der DIN EN 14604,
- 10% Kenntnisse über das Verhalten von Brandrauch,
- 10% Kenntnisse über die verwendeten Rauchwarnmelder

Für die meisten hier im Forum ist das eher lächerlich. Es soll aber Leute geben, die von alledem keine Ahnung haben - und die will man entweder entsprechend qualifizieren oder rausfiltern. Find' ich grundsätzlich nicht schlecht.

Wer das Seminar besucht und die Prüfung bestanden hat, ist dadurch kein Brandschutz-Experte. Er soll lediglich wissen, was man bei der Montage und Wartung von Rauchwarnmeldern falsch machen kann und das dann nach Möglichkeit vermeiden.

Die Prüfung besteht (zumindest nach der Prüfungsordnung des Brandrauchforum e.V.) aus 20 Fragen, für die man 60 Minuten (!) Zeit hat.
Wer will kann es mal mit 10 Fragen hier versuchen: http://www.forum-rauchwarnmelder-profis.de/quiz/

Viele Grüße
Lars

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AutorTorb8en 8B., Bünde / NRW767242
Datum12.07.2013 16:177422 x gelesen
Geschrieben von Uwe S.Ich weiß zwar, wo du drauf raus willst, aber ein Minimum an Qualitätsanforderung finde ich echt nicht verkehrt. Und mir gefällt es deutlich besser, wenn man mit einem vom Umfang her kleinen Seminar zum "Rauchmelderfachmann" wird im Vergleich zu manchen Berufsständen (Schornsteinfegermeister, Elektromeister und viele mehr), die sich nach außen mit ihrem (vermeintlichen) Spezialwissen abschotten aber dann im Alltagsgeschäft mit ihren Wiederkehrenden Prüfungen ne goldene Nase verdienen (wollen).

Das erkläre doch mal bitte genauer.

Wenn man nicht überzeugen kann, sollte
man wenigstens für Verwirrung sorgen!

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen767245
Datum12.07.2013 17:117332 x gelesen
Geschrieben von Torben B.Das erkläre doch mal bitte genauer.

Da das Zitat über vier Zeilen geht, die Frage aber recht allgemein formuliert ist: Was genau soll ich erklären? Oder anders gefragt: Gehe ich - vielleicht aufgrund dieses Blogs - recht in der Annahme, dass sich ein Schornsteinfeger "auf den Schlips getreten" fühlt?

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorMich8ael8 B.8, Ratingen / NRW767258
Datum12.07.2013 19:397389 x gelesen
Geschrieben von Lars I.Den Rauchwarnmelder, den man im Baumarkt oder sonstwo kauft, kann jeder selbst in seiner eigene Wohnung anbringen. Dafür braucht man keine Qualifikation.

Da gibt es aber auch einige, die das anders sehen und behaupten, dass das nur noch die "Fachkraft" darf.

Gruß

Michael

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW767260
Datum12.07.2013 19:537459 x gelesen
Hi.

aha,. und auf welcher Grundlage?

Gruß

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AutorMich8ael8 B.8, Ratingen / NRW767265
Datum12.07.2013 21:347441 x gelesen
Hallo,

zunächst einmal hat das mein Hausverwalter so behauptet. Er bezieht sich hierbei auf ein Fachseminar bei einem großen Unternehmen, dass sich mit der Verbrauchserfassung in Wohngemeinschaften beschäftigt. Hier hat ein Fachanwalt für Miet- und Eigentumsrecht die unterschiedlichen Rechtsnormen beleuchtet. Das ist dann nicht nur die LBauO sondern zusätzlich mindestens noch das Wohnungseigentumsgesetz. Und das macht die Sache dann unübersichtlich.

Was hat die Eigentümergemeinschaft damit zu tun?
- die Nachrüstpflicht trifft den Eigentümer, d.h. den im Grundbuch eingetragenen Eigentümer.
- die WEG (Gemeinschaft der Wohnungseigentümer) ist nicht Eigentümer der Wohnung.
- der Rauchwarnmelder ist den Wohnräumen, also im Bereich des Sondereigentums anzubringen. Über das Sondereigentum besteht aber keine Beschlusskompetenz der WEG.
- die Nachrüstpflicht trifft gleichwohl die WEG, da diese im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht die Ausstattung mit Rauchwarnmeldern sicher zu stellen hat!
- den Verwalter trifft nach verwaltungsgerichtlich ständiger Rechtsprechung (OVG Münster für NRW) die Pflicht zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten ebenfalls unmittelbar!

Die WEG übt die gemeinschaftsbezogenen Rechte der Wohnungseigentümer aus und nimmt die gemeinschaftsbezogenen Pflichten der Wohnungseigentümer wahr, ebenso sonstige Rechte und Pflichten, soweit diese gemeinschaftlich geltend gemacht werden können oder zu erfüllen sind.

Handelt es sich hierbei um einen Eingriff in das Sondereigentum?
- nach einer Ansicht ist aus § 5 Abs. 2 WEG zu folgern, dass Rauchwarnmelder zwingend gemeinschaftliches Eigentum sind. Sie dienen
der Sicherheit des ganzen Gebäudes. Zum Gebäudeschutz gehört der Brandschutz. Flammen und Rauch machen vor der Wohnungstür
und fremdem Sondereigentum nicht halt. Rauchmelder dienen auch dem gemeinschaftlichen Gebrauch aller Eigentümer.
- nach anderer Ansicht handelt es sich bei Rauchwarnmeldern weder um einen wesentlichen Gebäudebestandteil, noch um eine
gemeinschaftlich genutzte Anlage oder Einrichtung mit der Folge, dass keine Beschlusskompetenz der WEG besteht.
- LG Hamburg, Urt. v. 2.3.2011 318 S 193/10 : es handelt sich bei Rauchwarnmeldern weder um Gemeinschafts-, noch um Sondereigentum, sondern um Zubehör i.S.d. § 97 BGB, weshalb es sich um sonderrechtsfähige Gegenstände handelt, die den Kompetenzbeschränkungen des WEG nicht unterliegen. Folglich besteht Beschlusskompetenz gem. § 10 Abs. 6 S. 3 WEG.
- BGH, Urt. v. 8.2.2013 V ZR 238/11, n. v.: Besteht eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zum Einbau / zur Nachrüstung, so besteht wegen des Gemeinschaftsbezugs Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung gem. § 10 Abs. 6 WEG.

Folgerung: In einer Eigentümergemeinschaft hat diese (und nicht der einzelne Eigentümer) dafür Sorge zu tragen, dass Rauchwarnmelder nachgerüstet und in einen betriebsbereitem Zustand gehalten werden.

Eine Übertragung der Nachrüstpflicht auf den einzelnen Wohnungseigentümer widerspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung
mit Blick auf die Pflicht zur Verkehrssicherung. Wegen der bei der Gemeinschaft (und dem Verwalter) verbleibenden unkalkulierbaren Überwachungspflicht entspricht es im Falle einer gesetzlichen Pflicht zur Wartung ordnungsmäßiger Verwaltung, die Wartung über die Gemeinschaft sicher zu stellen. Wird dies nicht durch die WEG geregelt, so geht diese ein unkalkuierbares Risiko ein.

Wie also soll sich eine WEG nun verhalten? Um den oben beschriebenen Punkten gerecht zu werden, soll sie die Nachrüstung und Wartung gemeinschaftlich beauftragen. Und wen wird man da beauftragen damit das dann auch funktioniert? Einen entsprechenden Fachmann natürlich. Und um das alles zu vereinfachen, behauptet man einfach "das darf nur eine Fachkraft für Rauchwarnmelder". Und auf die WEG bezogen ist das dann vermutlich auch noch die sicherste Variant. Zumal die Wartungskosten auch noch auf einen möglichen Mieter abgewälzt werden können.

Gruß

Michael

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AutorKlau8s W8., Herrstein / RLP767280
Datum13.07.2013 08:337258 x gelesen
Hallo,

grundsätzlich kann ich solche Seminare nur begrüssen. Die Schulungen der Hersteller beziehen sich nur auf ihre Produkte. Wenn ich sehe wer mittlerweile alles RWM verkauft, montiert und wartet wäre ein gewisses Qulitätssiegel nur gut. Die schwarzen Schaafe werden aber dennoch bleiben.
Die jährliche Püfung bzw. Wartung ist schon erforderlich. Ich selber betreue etliche Objekte, darunter auch im Mehrfamilienhausbereich. Die Prüfung fängt oftmals schon damit an, ob der RWM überhaupt noch vorhanden ist.
Ein weiteres Problem ist die Nutzungsänderung von Zimmern, d.h. da wo vorher das Schlafzimmer war ist jetzt das Wohnzimmer und umgekehrt.

Viele Grüsse aus dem Hunsrück

Klaus

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AutorLars8 I.8, Ehringshausen / Hessen767321
Datum14.07.2013 11:067327 x gelesen
Er bezieht sich hierbei auf ein Fachseminar bei einem großen Unternehmen, dass sich mit der Verbrauchserfassung in Wohngemeinschaften beschäftigt.
Dieses "große Unternehmen, das sich mit Verbrauchserfassung beschäftigt" hat unbestritten ein Interesse an den lukrativen mehrjährigen Wartungsverträgen für Rauchwarnmelder. Ich gehe mal davon aus, dass der referierende Fachanwalt nicht Falsches erzählt hat. Eventuell wurden aber dem Auditorium, wie zum Beispiel deinem Hausverwalter, nicht alle Zusammenhänge deutlich.

Richtig ist: Die Frage, ob Rauchwarnmelder in Eigentümergemeinschaften zum Sondereigentum oder zum Gemeinschaftseigentum gehören, hat der BGH mit seinem Urteil vom Urteil vom 8. Februar 2013 (Az. V ZR 38/11) endlich geklärt.

Zusammengefasst heißt es dort:

Die nachträgliche Ausstattung der Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ist von der Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer gedeckt. Das bedeutet, die WEG darf den Einbau von Rauchwarnmeldern durch einen Dienstleister in allen Wohnungen beschließen.

Die Beschlusskompetenz umfasst auch Entscheidungen über eine regelmäßige Kontrolle und Wartung der Rauchwarnmelder.

Zu Letzterem heißt es in der Begründung: "Für den hier zu beurteilenden Sachverhalt folgt das unmittelbar aus der Vorschrift des § 45 Abs. 6 Satz 2 der Hamburgischen Bauordnung, nach der Rauchwarnmelder so betrieben werden müssen, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird."

In der Landesbauordnung Hamburg ist allerdings nicht festgelegt, wer für die "Sicherstellung der Betriebsbereitschaft" der Rauchwarnmelder (nachdem sie vom Eigentümer eingebaut wurden) verantwortlich ist. Allgemein geht man davon aus, dass derjenige, der für den Einbau zuständig ist, auch für den Betrieb - also die Wartung - verantwortlich ist.

In Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und demnächst auch in Baden-Württemberg ist jedoch in der Bauordnung eindeutig geregelt (sinngemäß): "Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt dem unmittelbaren Besitzer, es sei denn der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung freiwillig." (In Mietwohnungen ist der "unmittelbare Besitzer" der Mieter.)

Gegenüber dem in dem o.g. Urteil "zu beurteilenden Sachverhalt" gibt es also in diesen Bundesländern eine gravierende Abweichung. Ich weiß nicht, ob das in dem Fachseminar des "großen Unternehmens" deutlich rausgestellt wurde.

Ich wünsche einen schönen Sonntag
Lars

Wer sich dafür interessiert: Details zur "Sicherstellung der Betriebsbereitschaft" sind hier zusammengefasst.

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AutorAndr8eas8 H.8, Allershausen - Altlandsberg / BY - BB772560
Datum11.09.2013 13:567292 x gelesen
Das Forum Brandrauchprävention ist auch auf den Zug aufgesprungen und bietet über sein Unterstützer/Mitglied ZVEI eine Trainerausbildung für gutes Geld an.

Link

Scheinbar schrauben sich immer noch zu viele Otto-Normalbürger den ach so bösen, aber geprüften, Asia-Billigmelder einfach an die Decke. Hier muss natürlich eine "Fachkraft" her, der den unbedarften Bürger auf den "richtigen Weg" führt.

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