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ThemaPSA teilen - wie weit darf die Kommune sparen?41 Beträge
Rubrikpers. Ausrüstung
 
AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen766414
Datum03.07.2013 08:3314128 x gelesen
Hallo Kameraden,

ganz kurz eure Meinungen zu o.a. Thema

Auf unserer letzten Wehrführerversammlung wurde v. Ortsbrandmeister und seinem Stellv. u.a. auf die Tagesordnung die geplanten Beschaffungen für dieses Jahr gesetzt.
Ausschreibungen waren noch nicht erfolgt, die Gemeinde wusste also noch gar nicht um welche Summe es sich definitiv handelt, aber es muss erstmal gespart werden, obwohl sich der Bgm im Feb noch vor uns versammelte Wehrführerschaft stellte und meinte das es in diesem Jahr keine Kürzungen gibt, da im letzten Jahr schon keine Beschaffungen getätigt wurden und der Haushalt grob überschlagen(Kosten Beschaffungen Feuerwehr auf Grund Katalogpreise) durchgewunken ist.

Auf Grund von nun nicht nachvollziehbaren Sparzwängen seitens der Kommune/Gemeinde stand die Beschaffung von HuPF Jacken sowie Überjacken im Raum.

Es gab u.a. die Aussage das ja bei Alarmierungen eh nicht immer alle Kameraden vor Ort seien und somit PSA getauscht werden könnte die untereinander passt.

Außerdem sollte die "leichte" Jacke nach HuPF 3 nicht mehr beschafft werden, sondern nur noch die Überjacke(auch für nicht AGT), weil diese ja auch besser gegen Nässe oder Kälte schützen würde?

Wie ist dieses zu bewerten?

Wie weit darf Sparen gehen?

Meiner Meinung diese Beschaffungsform eher kontraproduktiv in Blick auf

1. Hygiene

2. Kosten


Wie seht ihr das?

MkG

Lars

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt766415
Datum03.07.2013 08:3810430 x gelesen
3. Schutz gegen Überhitzung (für TH im Sommer bei 30°C könnte die Überjacke zuviel und das T-Shirt mit Warnweste zuwenig sein)

Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen766416
Datum03.07.2013 08:3810235 x gelesen
Moin,

mal ein ganz banales Argument, auf die Schnelle: M.E. zieht die Argumentation mit dem "teilen" der PSA nur dann, wenn es um regelmäßige Ersatzbeschaffungen geht. Wenn man dem Argument folgt, dass es nie alle Kameraden da sind, sondern nur die, die auch eingesetzt/gebraucht werden, dann werden ja alle Jacken gleich oft getragen, unabhängig davon wieviele es insgesamt gibt, bei wenigen Jacken natürlich pro Jacke häufiger als bei mehr Jacken. Dementsprechend könnte man folgern, dass wenige Jacken auf "heavy Rotation" ggf. schneller kaputt gehen als viele Jacken besser verteilt...

Is that you, John Wayne? Is this me?

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW766417
Datum03.07.2013 08:419992 x gelesen
Hallo Lars,

meine persönliche Meinung:

Wenn ich vor einem Einsatz erst mal schauen muss, ob ich eine passende Jacke (Achtung Überspitzt!!) und nen passenden Helm finde, würde ich mir die Frage stellen, ob meine Zeit und mein Engagement dort wirklich gewürdigt wird und damit angebracht ist.

Sollte es, nachvollziehbare Gründe geben, warum Mittel aus einem schon freigegebenen Haushalt nun nicht zur Verfügung stehen, okay.

Aber die genannten Argumente (Überjacke gegen Nässe *hüstel*) halte ich für Nonsens.

Geschrieben von Lars B.

Wie weit darf Sparen gehen?

Kann man pauschal nicht beantworten. Aber PSA in ihrer Grundform ist für mich ein MUSS.

Gruß

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt766418
Datum03.07.2013 08:489499 x gelesen
Zum Thema Hygiene, ich meine, dann müssten die Sachen nach jedem Einsatz und nach jeder Ausbildung zum Waschen, weil beim nächsten Mal ja wer anders drin stecken könnte. Die Folge wären mindestens doppelte Anzahl an Kleidungssätzen und entsprechend hohe Reinigungskosten.

Weiterhin ist die Frage, wie das bei der Ausbildung funktionieren soll. Da sind ja meist mehr Leute answesend, als beim Einsatz.

Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen766419
Datum03.07.2013 08:529370 x gelesen
Hallo Namensvetter,

also schon mal davon abgesehen

Geschrieben von Lars B.
1. Hygiene

2. Kosten

funktioniert das...
Geschrieben von Lars B.Außerdem sollte die "leichte" Jacke nach HuPF 3 nicht mehr beschafft werden, sondern nur noch die Überjacke(auch für nicht AGT), weil diese ja auch besser gegen Nässe oder Kälte schützen würde?
...nicht mit den HupF1-Jacken. In der GUV-I 8675 "Auswahl von PSA...." findet sich ab S.15 die Gefährdungsmatrix gegen die die jeweilge PSA schützen soll. Und der Schutz vor Wettergefahren (wie z.B. auch Kälte) spielt insbesondere für die HuPF1 eher eine untergeordnete Rolle. Kälte hat man nämlich im Innenangriff (und dafür ist die HuPF1) ja eher weniger, im Gegenteil.... Daß es im Winter unter der HuPF1 wärmer ist, ist eben nur ein Nebeneffekt, weil die Belastung mit der HuPF1 größer ist. Daß die Jacke aber warm hält, ist eher weniger der Fall.

Geschrieben von Lars B.
Wie weit darf Sparen gehen?
das ist in dem Fall ja noch nicht mal sparen, weil man kauft teuere Jacken für Einsatzkräfte, die diese Jacke nicht benötigen, weil sie entsprechenden Gefährdungen gar nicht ausgesetzt sind... Darüber hinaus ist die Belastung für Nicht-AGT mit der HuPF1 eben größer.

und wenn´s um´s Aussehen geht: gibt auch HuPF3, die genauso aussehen wie HuPF1 und eben günstiger sind.....

Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen766420
Datum03.07.2013 08:549272 x gelesen
Hallo

sehe ich ja genau so...

Grade wenn bei Ausbildung ggf. die "gute" Überjacke verschlissen / zerrissen und dann Ersatzbeschaffung ansteht.

Aber Bgm und OrtsBM werden sich dabei schon irgendwas denken....

Gruß Lars

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AutorRalf8 K.8, Köln / NRW766421
Datum03.07.2013 08:589229 x gelesen
Hallo,

folgende Gedanken:

- Wenn es Pool-Überkleidung geben soll, dann muss die nach jedem Einsatz aus Hygienischen Gründen gewaschen werden. Darauf würde ich bestehen, ansonsten dem Bürgermeister einfach mal ne vollgeschwitzte Jacke zum tragen anbieten.
Dafür braucht ihr eigentlich entweder eine spezielle Waschmaschine, oder müsst die Jacken einer Spezialfirma zur Reinigung geben. Ansonsten ist die Schutzwirkung für den Innenangriff auch Ruckzuck "ausgewaschen".
Argumentativ entstehen euch folgende zusätzliche Kosten: Hohe Zahl an Reinigungen, früher Verschleiß der Kleidung durch viele Wäschen, Reservekleidung für die Zeit der Reinigung erforderlich.


- Hupf Schwer im Sommer hat mindestens genauso viele Nachteile wie Hupf leicht im Winter. Hupf leicht ist wahrscheinlich mit entsprechenden Wärmeschutzkleidung darunter im Winter sogar besser tragbar als Skikleidung (Hupf schwer) im Sommer.

Ggfls. Kompromiß:

- Hupf leicht für alle, Überjacken für AGT. Günstiger Wetterschutz für nicht AGT ggfls. aus Berufskleidungsbedarf!?
- Ausgemusterte und nicht mehr für den IA tragbare Hupf schwer an nicht AGT ausgeben?

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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen766422
Datum03.07.2013 08:599738 x gelesen
Hallo Martin,

hatte ich dann unserem OrtsBM auch mitgeteilt , nach dem ich eine Nacht drüber geschalfen hatte.

Wird sich auf Moral usw. niederschlagen..wenn Kameraden nach 2 Jahren noch nicht komplett eingekleidet sind oder bei Einsätzen, weil sie ggf. 300 m längeren Weg zum GH haben nicht mehr dabei sind.....nach 4-5 Einsätzen würde ich mir auch überlegen ob ich denn überhaupt die Strapazen auf mich nehme.....und beim 7. Einsatz bleibe ich dann gleich zu Hause......fehle aber dann...weil Kameraden die 6 x meine PSA benutzten grade an dem Tag nicht da sind.....

Kann m.E.eigentlich nur eine Schwächung der Feuerwehr bedeuten..

Gruß Lars

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW766423
Datum03.07.2013 09:049609 x gelesen
Hallo Lars,

Auch hier diskutieren wir immer wieder mal gerne, wann jemand wie ausgestattet wird.

Und ich gehe da mit einigen Verantwortlichen hier bei uns in der Wehr konform, das es für die Motivation von neu gewonnen Kameraden wichtig ist, dass diese zeitnah mit der Notwendigen Bekleidung ausgestattet werden.

Nicht ist demoralisierender als bei Übungen in "irgendwelchen" Sachen bei Übungsdiensten daneben zu stehen.

Gruß
Martin

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen766424
Datum03.07.2013 09:099501 x gelesen
Geschrieben von Martin D.
Nicht ist demoralisierender als bei Übungen in "irgendwelchen" Sachen bei Übungsdiensten daneben zu stehen.
Über die Moral müssen wir hier eigentlich gar nicht reden, die Ausstattung mit der richtige PSA ist Pflicht. Auch für und bei Feuerwehrs.

Gruß
Lars

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW766425
Datum03.07.2013 09:109336 x gelesen
Hallo Lars,

das sehe ich nicht anders.... wollte es als zusätzlichen Punkt in die Argumentation mit einbringen.

Gruß

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AutorRein8hol8d B8., Kirchenpingarten / Bayern766426
Datum03.07.2013 09:119253 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Lars Ballhause

Es gab u.a. die Aussage das ja bei Alarmierungen eh nicht immer alle Kameraden vor Ort seien und somit PSA getauscht werden könnte die untereinander passt.



sowas kann man natürlich machen, ist halt evtl. organisatorisch eher ein Alptraum. Man könnte zum einen entweder eine "Einheitsgröße" kaufen, wird aber schwieig, da vermutlich die Leute nicht so ganz einheitlich züchtbar sind wie´ s Milchvieh. Oder man schafft Paarungen von Leuten, die die gleiche Größe haben. Dann braucht man halt einen Plan, der sicherstellt, dass nicht beide gleichzeitig vorm Spind auftauchen. Ich mein´ wäre bestimmt eine tolle Show, wenn zum Alarm 9 Mann auftauchen und und drei müssen erst mal in anderen Spinden "shoppen gehen", weil zufällig der "Spindbuddy" auch da ist.

Moment, ich hab´ s! Die Gemeinde stellt einfach die FW´ler ein, dann kann sie per Dienstplan festlegen, wann einer dran ist mit ausrücken. Bingo, Problem gelöst, jetzt kann das Sparen losgehen. Und wegen der schnelleren Abnutzung der Klamotten macht euch mal keine sorgen. Das ist in den Budgets anderer Hauptamtliche Feuerwehren auch eher ein kleinerer Haushaltsposten. Der fällt dann gar nicht mehr auf.

mkg

Reinhold Bauer

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AutorAnsg8ar 8S., Bad Bentheim / Niedersachsen766427
Datum03.07.2013 09:369063 x gelesen
Hallo Lars, Hallo zusammen!

Da würde ich mir doch einmal die Rechtsgrundlagen zu der Thematik erwähnen. In derUVV Feuerwehren / GUV V C-53, die für Feuerwehren gelten, da der Versicherer (die jeweilige Feuerwehrunfallkasse) gemäß SGB VII (Gesetzliche Unfallversicherung) erlassen darf steht in den Durchführungsanweisungen zu §12 (Persönlche Schutzausrüstung) folgendes:


Geschrieben von GUV V C-53Zum Schutz vor den Gefahren des Feuerwehrdienstes sind für jeden
Feuerwehrangehörigen die in Absatz 1 Nr. 1 bis 4 bezeichneten persönlichen
Schutzausrüstungen bereitzustellen.

Das für JEDEN Feuerwehrangehörigen steht für mich nicht für "für alle Feuerwehrangehörgen in ausreichender Anzahl". Damit sollte zumindest entwerder die Überjacke oder die Stoffjacke zu haben sein.

Grüße

Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung!

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg766432
Datum03.07.2013 10:349094 x gelesen
Geschrieben von Andreas K.Zum Thema Hygiene, ich meine, dann müssten die Sachen nach jedem Einsatz und nach jeder Ausbildung zum Waschen, weil beim nächsten Mal ja wer anders drin stecken könnte.


Richtig. Vor einigen Jahren war im Feuerwehrmagazin ein Bericht, dass durch mangelnde Hygiene bei gemeinsam genutzter PSA (sprich: Nicht regelmäßig nach Nutzung/ Weitergabe gereinigt) es zu einer Ausbreitung von Furunkulose in der Wehr kam.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg766433
Datum03.07.2013 10:419001 x gelesen
Geschrieben von Reinhold B.sowas kann man natürlich machen, ist halt evtl. organisatorisch eher ein Alptraum.

Na ja, im Grundsatz ist es "einfach".

Man hängt die HuPF 1 Jacken und die HuPF 4 Hosen nicht in die Spinde, sondern an Haken nach Konfektionsgrößen getrennt. Und im Einsatz nehmen sich dann die 4 AGT die für sie passende PSA weg, legen diese an und rücke damit aus. Der Rest trägt dann HuPF 2/3 aus dem Spind und ggf. eine Wetterschutzjacke.


Ich habe zu Beginn der "Überhoseära" mal ein ähnliches System für eine Wehr mit 4 PA auf einem Fahrzeug aber ein vielfaches davon (IIRC 1:10) an AGT "gestrickt". Denn da wäre es absolut unwirtschaftlich gewesen, alle 40 AGT mit Überhosen auszustatten. Es haben damals nur die AGT mit außergewöhnlichen Konfektionsgrößen persönliche HuÜF 4 Hosen bekommen, der Rest lief über den Pool. So kam man mit IIRC 20 Überhosen aus.

Und ja, ich weiß, PSA muß passen. Sonst wird sie nicht getragen. Und schützt nicht. Aber die wenigsten Wehren kaufen auch heute PSA nach Maß, sondern nach Standard-Konfektionsgrößen...

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg766434
Datum03.07.2013 10:439135 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Andreas K.Zum Thema Hygiene, ich meine, dann müssten die Sachen nach jedem Einsatz und nach jeder Ausbildung zum Waschen, weil beim nächsten Mal ja wer anders drin stecken könnte. Die Folge wären mindestens doppelte Anzahl an Kleidungssätzen und entsprechend hohe Reinigungskosten.
Und bei einigen Ausrüstungsgegenständen eine deutlich verringerte Lebensdauer.

Die Teile einer PSA die in direkten Hautkontakt kommen können ohne entsprechende aufwendige Reinigung nicht weitergegeben werden.

Dazu gehören meiner Ansicht nach:

- Helm
- Jacke
- Hose
- Stiefel
- Flammschutzhaube / Hollandtuch (falls verfügbar)

Wie aufwendig das mit der Reinigung ist sieht man an den Atemanschlüssen (Atemschutzmasken). Da muss man nach jeden (!) Gebrauch reinigen und auch prüfen.

MkG Jürgen Mayer

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AutorChri8sti8an 8T., Herten / NRW766435
Datum03.07.2013 10:44   9703 x gelesen
Hallo Lars,

wie von den Vorpostern schon erwähnt, gitb es die Grundlagen in der UVV Feuerwehren sowie der GUV-I bzw. nahezu identisch in der VFDB RL 08-05 Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren.

Die GUV-I und die VFDB RL haben selbstverständlich keine rechtliche Bindung - Da sie aber Stand der Technik sind und es nichts anderes gibt, sind sie also doch wieder als Vorgaben anzusehen.

Jegliche Tätigkeit im Feuerwehrdienst bedarf einer Gefährdungsbeurteilung. Die Beurteilung welche PSA getragen werden muss ist bei jedem Einsatz aufs neue obligatorisch. Ganz grundsätzlich kann man sagen:
Habe ich die Gefahr der Stichflammenbildung? Ja --> Dann Überjacke/Überhose
Nein? --> Dann reicht der einfache, in der UVV geforderte Feuerwehrschutzanzug :-)

Generell muss jedem Fm. ein Feuerwehrschutzanzug zur Verfügung stehen. Überjacke und Überhose sind eine besindere Ausstattung für "besondere Lagen". Hier ist der einzige Punkt, an dem gespart werden kann.
Überhose und Überjacke könnte man nur für die Kameraden kaufen, die auch tatsächlich atemschutzgeräteträger sind.
Wir handhaben es hier so, das jeder Fm. einen kompletten Anzug inkl. Überjacke bekommt, Überhosen werden derzeit noch als Poollösung hier vorgehalten.

Nachteilö bei diesem Pool ist jedoch, das es Poolkleidung ist. Der persönliche Bezug zu den Sachen fehlt und dementsprechend ist auch der Pflegezustand. Den Sachen schenkt man keine Aufmerksamkeit. Sind sie kaputt? Sind sie dreckig? Scheuer ich hinten die Hosenbeien kaputt, weil die Überhose mal wieder zu groß ist? Egal, hinterher ab an den Haken damit. Ist ja nicht meine Hose....... Bei persönlich zugeteilter PSA ist das Verantwortungsgefühl gegenüber der Bekleidung ein ganz anderes, ebenso der Pflegezustand.

Weitere Fragen, die ihr eurem Bürgermeister bzw. WF stellen solltet wären:
- Wie die regelmäßige Wäsche der PSA sichergestellt wird?
- Wie wird die Überprüfung nach der Wäsche sichergestellt?
- Welcher Einspareffekt ist tatsächlich da, wenn selbst Gore nur eine Garantie von 25 Waschgängen auf seine Membrane gibt?
- Welche Kosten entstehen zusätzlich, durch gestiegene Wasch und Imprägnierungskosten?
- Wie wird mit kurzfristig zu ersetzender Wäsche umgegangen, wenn schon für persönlich zugeteilte kein Geld mehr da ist?
- Wer teilt bei einem EInsatz/Übungsabend die Leute ein in "Innen und Aussendienstler", oder auch: Kann eingesetzt werden und/oder Üben bzw. kann heute nur aus dem fenster gucken, da keine adäquate Schutzkleidung vorhanden ist?

Adäquat heisst, das nicht nur Schutzkleidung da ist, in die man irgendwie reinpasst, sondern die einem auch tatsächlich passt.

Und, zu guter letzt: Wer übernimmt die Verantwortung dafür, wenn einem Fm. etwas passiert, da er aufgrund hoher Temperaturen im Sommer und unangepasster Schutzkleidung (Überjacke bei Flächen/Wald/Müllcontainerbrand, TH, Ölspurbeseitigung, ....) einen Hitzestau etc. erleidet, da er mit völlig unangemessener Einsatzkleidung eingesetzt werden musste?


Viele Grüße
Christian

Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg766436
Datum03.07.2013 10:519138 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.- Helm

m.E. in Sonderfällen ja. z.B. spezielle "AT-Helme" die auf den Fahrzeugen gelagert werden mit Sprechgeschirr dran. Diese werden nur mit Flammschutzhaube drunter getragen.

Und auch bei Kettensägenhelmen oder Hitzschutz Form III mit eingebauten Helm wirst Du keine andere Wahl haben. Desinfektion ist zwar "formal" möglich, aber mal ehrlich, wer desinfiziert die MKS-Schutzhelme nach Gebrauch?



Geschrieben von Jürgen M.- Flammschutzhaube / Hollandtuch (falls verfügbar)

Ich kenne Wehren, die lager die Flammschutzhauben in den Maskenbüchsen und tauschen sie danach mit der Maske zur Reinigung aus. Bei geringen Einsatzfrequenzen m.E. durchaus ein probates Mittel.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg766437
Datum03.07.2013 10:598962 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Christian F.m.E. in Sonderfällen ja. z.B. spezielle "AT-Helme" die auf den Fahrzeugen gelagert werden mit Sprechgeschirr dran. Diese werden nur mit Flammschutzhaube drunter getragen.
ok - da gibt es dann ja keinen direkten Hautkontakt.

Geschrieben von Christian F.Ich kenne Wehren, die lager die Flammschutzhauben in den Maskenbüchsen und tauschen sie danach mit der Maske zur Reinigung aus. Bei geringen Einsatzfrequenzen m.E. durchaus ein probates Mittel.
Die Reinigung von Flammschutzhauben ist nicht so komplex wie z.B. einer Jacke

MkG Jürgen Mayer

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY766438
Datum03.07.2013 11:029046 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Jürgen M.Dazu gehören meiner Ansicht nach:

- Helm
- Jacke
- Hose
- Stiefel
- Flammschutzhaube / Hollandtuch (falls verfügbar)


das sind aber Kleidungsstücke, die bis auf die Stiefel und Flammschutzhaube, bei der Bundeswehr zur Wiederverwendung abgegeben werden mußten. Zusätzlich bekam man die Unterwäsche, Socken und Taschentücher mit nach Hause. ;-)

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY766439
Datum03.07.2013 11:048965 x gelesen
Servus,

die Flammschutzhauben werden bei uns nach jedem Einsatz gewaschen, anschließend in Folie eingeschweißt und dann im Maskenbehälter zur Wiederverwendung gelagert. Hat sich wunderbar bewährt.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg766440
Datum03.07.2013 11:058934 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Anton K.das sind aber Kleidungsstücke, die bis auf die Stiefel und Flammschutzhaube, bei der Bundeswehr zur Wiederverwendung abgegeben werden mußten.
Ich denke die wurden vor einer neuen Ausgabe entsprechend gereinigt.

Und während des Wehrdienstes hat jeder "seine" PSA gehabt und die nicht jeden Tag mit einem Kameraden getauscht ;-)

MkG Jürgen Mayer

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY766442
Datum03.07.2013 11:168929 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Jürgen M.Und während des Wehrdienstes hat jeder "seine" PSA gehabt und die nicht jeden Tag mit einem Kameraden getauscht ;-)

eher weniger.

Aber das Problem mit dem Teilen der PSA gibt´s bei uns durchaus auch. Bei der Bezuschussung durch den Freistaat Bayern wurden einst die Schutzanzüge mit der Anzahl der Fahrzeuge und der Atemschutzgeräte gefördert.
D.h., dass pro Fahreug die dreifache Anzahl der Schutzanzüge gefördert wird. So erhielt man mit TLF 16/25 und LF 16 45 Schutzanzüge.
Bei einer TSA- und TSF-Wehr waren´s sogar nur der 2-fache Wert, also 18. Nun gibt´s aber viele, vor allem kleine Wehren, die ein Vielfaches an sktiven Mitgliedern haben. Hier wurden vorerst nur die geörderte Menge an Schutzanzügen beschafft und die im Gerätehaus zur "allgemeinen Benutzung" aufgehängt. Mittlerweile wurden für fast alle Aktiven in der Gemeinde wirfklich persönliche Kleidung beschafft. Aber das kostet halt eine "Schweinegeld" für fast 100 Aktive und einem TSF. ;-)
Irgendwie muß man die Gemeinde da auch verstehen.
Ich weiß, jetzt kommt gleich der Aufschrei, warum das so ist. Ist halt Bayern. ;-)

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorChri8sto8ph 8R., Berching / Bayern766446
Datum03.07.2013 11:588930 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Lars T.richtige PSA ist Pflicht. Auch für und bei Feuerwehrs

gilt das denn auch für Feuerwehrs?



Gruß

Dies alles ist meine Meinung!

Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun!


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AutorChri8sti8an 8T., Herten / NRW766448
Datum03.07.2013 12:048943 x gelesen
Das ist eine gute Frage - Da sich die Umsetzung dieser Verordnung aufs Arbeitschutzgesetz bezieht. Damit das angewendet werden kann muss man aber Arbeitnehmer sein, was im Zusammenhang mit der FF schon des öfteren verneint wurde (Das ein "FF`ler" kein Arbeitnehmer im Sinne des ArbSch.G ist).

Nichts desto trotz kannman all die anderen Sachen wie GUV-I, VFDB RL und UVV Feu. heranziehen.

Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen766449
Datum03.07.2013 12:098936 x gelesen
Geschrieben von Christian T.
Das ist eine gute Frage - Da sich die Umsetzung dieser Verordnung aufs Arbeitschutzgesetz bezieht. Damit das angewendet werden kann muss man aber Arbeitnehmer sein, was im Zusammenhang mit der FF schon des öfteren verneint wurde (Das ein "FF`ler" kein Arbeitnehmer im Sinne des ArbSch.G ist).

Hm, aber gerade die GUV-I 8675 schriebt dazu im Kapitel "Rechtsgrundlagen":
In dieser Information sind die Vorschriften des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz ArbSchG), der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung PSA-BV), die Achte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das nverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen 8. GPSGV) sowie die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) Grundsätze der Prävention (BGV/GUV-V A 1) und Feuerwehren (GUV-V C 53) berücksichtigt.

Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen766452
Datum03.07.2013 12:218726 x gelesen
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung PSA-BV)

NUr leider gilt hier immer noch:



Geschrieben von ---PSA-BV--- §1 Anwendungsbereich
3) Als persönliche Schutzausrüstungen im Sinne des Absatzes 2 gelten nicht:

1.
Arbeitskleidung und Uniformen, die nicht speziell der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten dienen,
2.
Ausrüstungen für Not- und Rettungsdienste,
3.
persönliche Schutzausrüstungen für die Bundeswehr, den Zivil- und Katastrophenschutz, die Polizeien des Bundes und der Länder sowie sonstige Einrichtungen, die der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung dienen.


Meine Petition zur Streichung dieses Punktes wurde vom Bundespetitionsauschuss and den Landespetitionsauschuß des Landes Hessens weitergeleitet warum auch immer.

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



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AutorChri8sti8an 8T., Herten / NRW766453
Datum03.07.2013 12:368589 x gelesen
Dann wäre die Frage ja schon geklärt und die Anwendrbarkeit der VO gesichert :-)

Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg766457
Datum03.07.2013 12:598698 x gelesen
Geschrieben von Anton K. Aber das kostet halt eine "Schweinegeld" für fast 100 Aktive und einem TSF. ;-)

Man kann eine Feuerwehr auch mit einer Maximalstärke versehen und die "Überbestand" dann abbauen. Das ist zwar ein Luxusproblem, aber m.E. gibt es keinen Grund für eine Gemeinde, nur für die Freizeibespassung der Gemeindeeinwohner die gerne Feuerwehr sein wollen Material zu beschaffen in Mengen, die bei objektiver Betrachtung und beurteilung der möglichen Gefahren in der Gemeinde gar nicht erforderlich sind.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY766459
Datum03.07.2013 13:108661 x gelesen
Servus,

das stimmt alles was du sagst. Aber wenn du dagegen was sagst, dann bist du ganz schnell der böse Bube. Nicht nur mir so passiert bei Bürgermeister, bestimmten Feuerwehrführungskräften und den entsprechenden Feuerwehren.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorChri8sto8ph 8R., Berching / Bayern766460
Datum03.07.2013 13:168545 x gelesen
Hallo Gerrit,

mit deinem Einwand:
Geschrieben von Gerrit L. Geschrieben von ---PSA-BV--- beisst sich doch der Hund irgendwie in den Schwanz, oder?

Geschrieben von Gerrit L.wurde vom Bundespetitionsauschuss and den Landespetitionsauschuß

die PSA-BV ist doch keine Länderangelegenheit?

hast du mal nachgefragt wieso man das weitergeleitet hat, bzw. wie da der Sachstand ist?


Gruß

Dies alles ist meine Meinung!

Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun!


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AutorMart8in 8K., Welle / Niedersachsen766461
Datum03.07.2013 13:318476 x gelesen
Geschrieben von Christian F.sondern nach Standard-Konfektionsgrößen...

Ich als Zeugwart wäre froh, wenn die Größen von Hersteller zu Hersteller gleich wären.
Sobald die Gemeinde den Anbieter wechselt und dieser widerum einen anderen Hersteller
bevorzugt, ist es aus mit "Standard-Konfektionsgrößen".

Mit besten Grüßen

Martin
(Jeder sollte eine Meinung haben; ich habe meine eigene)

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AutorRein8hol8d B8., Kirchenpingarten / Bayern766463
Datum03.07.2013 14:038472 x gelesen
Hallo Christian,

Überjacken hatten wir bis Ende 2011 auch poolmäßig bewirtschaftet. Wurde aber im Zuge der Neubeschaffung von Überjacken/- hosen aufgegeben, da es tlw. "etwas" unpraktisch war. Wir hatten verschiedene Größen bevorratet (10 Jacken + meine persönliche- ich bin nicht gerade der Größte) und jeder der ankam konnte sich eine nehmen (so lange der Vorrat reicht). Kleinere Menschen in größere Jacken ging ja noch, aber umgekehrt hat sich dann doch als no- go erwiesen.

Aber mal andersrum: hier geht es ja anscheinend um die Grundausstattung. Die sollte schon jeder haben. Bei uns hatte man wenigstens was vorschriftsmäßiges an, auch wenn man gerade keine Überjacke ergattern konnte (wobei, da gab´ s im Winter ab und zu mindestens neidische Blicke). Da sollte man nicht unbedingt sparen.

mkg

Reinhold Bauer

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen766469
Datum03.07.2013 16:518562 x gelesen
Geschrieben von Christian T.Das ein "FF`ler" kein Arbeitnehmer im Sinne des ArbSch.G ist

War das nicht abschliessend positiv geklärt?

Beamte sind erstmal keine Arbeitnehmer.

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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AutorChri8sti8an 8T., Herten / NRW766470
Datum03.07.2013 18:028140 x gelesen
Hallo Lüder,
das kann ich so (meines Wissens nach) nicht bestätigen. Aber die Frage um die es ging ist ja schon geklärt, in der GUV-I steht ja genau mit drin, was als Rechtsgrundlagen zu wählen ist. Bzw. in der UVV Feu meine ich auch.

Gruß
Christian

Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen767290
Datum13.07.2013 10:007954 x gelesen
Hallo Lüder,

Gut ist geklärt...Beamte sind keine AN,

aber hat der Dienstherr der Beamten ,nicht den Beamten gegenüber ähnliche Pflichten ???


Gruß Lars

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg767293
Datum13.07.2013 10:207934 x gelesen
In Bezug auf den Arbeitsschutz gleiche Pflichten:

§ 2 Abs. 2 ArbSchG
Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind:
1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
2. die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten,
3. arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes, ausgenommen die in
Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten,
4. Beamtinnen und Beamte,
5. Richterinnen und Richter,
6. Soldatinnen und Soldaten,
7. die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten.

Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.KatS-Handbuch.de
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz767320
Datum13.07.2013 23:508123 x gelesen
Hi Lars,
nachdem schon ausreichend auf UVV, Arbeitschutz, Hygiene und tangierende Rechtsvorschriften verwiesen wurde, kannst du auch noch auf landeseigene Gesetze und Verordnungen verweisen und den politischen Hammer raus holen.

Also Punkt eins: Die Begrifflichkeit heißt PSA = PERSÖNLICHE Schutz-Ausrüstung
dann:

Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz -ThürBKG
§ 3
Aufgaben der Gemeinden im Brandschutz und in der
Allgemeinen Hilfe
(1) Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im
Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe (§ 1 Abs. 1 Nr. 1
und 2, § 2 Abs. 1 Nr. 1)
1. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Feu-
erwehr aufzustellen, mit den erforderlichen baulichen
Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüs-
tung auszustatten und zu unterhalten,

...zu der Ausrüstung gehört nunmal nach FwDV und UVV auch die erforderliche PERSÖNLICHE Schutzausrüstung
siehe auch...
§ 14
Rechtsstellung
der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen
(6) Den ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen wird Dienst-
kleidung und die erforderliche persönliche Schutzausrüs-
tung unentgeltlich zur Verfügung gestellt.


dann als nächstes:

Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO)
§ 4
Persönliche Schutzausrüstung, Bekleidung, Kennzeich-
nung und Beförderung
(1) Die Mitglieder der Einsatzabteilungen der Gemeinde-
feuerwehren sowie die Angehörigen (Tarifbeschäftigte und
Beamte) des feuerwehrtechnischen Dienstes der Landkrei-
se, der kreisfreien Städte und des Landes tragen bei Ein-
sätzen und Übungen persönliche Schutzausrüstung.

Wenn das nicht reicht, kannst du auch noch die FwDV1 anführen, die eine exemplarische Mindestausrüstung festlegt...
Richtig ist auch, dass das Arbeitsschutzrecht bei Ehrenamtlichen nicht gilt, dafür aber das Sozialgesetzbuch, das steht viel analoges drin..daher kommt auch, dass die UVV eben auch für die Feuerwehr GILT.

Wenn die Gemeinde nicht mal als Träger einer ehrenamtlichen Feuerwehr, deren Mitglieder den Vorschriften entsprechende PSA zur Verfügung stellen kann, will ich gar nicht wissen, wie es in anderen Bereichen aussieht..

Grüße
Stefan

"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr
AG Bevölkerungsschutz, Katastrophenhilfe und Rettungsdienst

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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen767324
Datum14.07.2013 11:548063 x gelesen
Hallo Jürgen,

ich sehe wie gesagt nicht unbedingt das Problem bei der Pool-Lösung, schließlich halte ich für 23 FA auch keine 23 Schnittschutzhosen oder Feuerwehr(un)sicherheitsgurte vor, aber hier soll mal wieder irgendwas beschafft werden, was in meinen Augen keinen Sinn macht.

Pool-Lösung macht sicherlich Sinn um zu sparen, aber wir als Führungskräfte sind ja auch angehalten irgendwo Steuergelder sinnvoll einzusetzen,dazu gehört für mich dann nicht für FA Überjacken zu kaufen die nicht gebraucht werden , andererseits Kameraden aus der JF in die Einsatzabteilungen nachrücken und nicht minimal ausgestattet werden (können)und andere Beschaffungen dadurch auch auf der Strecke bleiben, weil dann da eben das Geld fehlt und weitere Kosten/Folgekosten (Ersatz,Reinigung usw)unterschätzt oder gar nicht berücksichtigt werden?!

Bei z.B. 23 FA in einer Einsatzabteilung , darunter evtl.15 Atemschutzträgen und Fahrzeugausstattung LF 8 / LF 10 ,ständig verfügbaren 7-8 Atemschutzträgern macht es m.E. Sinn Pool von 10-12 Überjacken vorzuhalten.....bei 17-20 FA mit TSF(W) und ggf. 6-9 Atemschutzträgern , wo ich mit 4-5 rechnen kann brauch ich mir zwingend keine 15 Überjacken hinzuhängen, aber kleide 4-5 "frische" Kameraden nicht mal mit Grundausstattung wie z.B. Jacke nach HuPF Teil 3 ein, welche u.U. 1/5 von der einer Überjacke kostet.

Gruß Lars

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg767348
Datum14.07.2013 20:577804 x gelesen
hallo,

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MkG Jürgen Mayer

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