alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

xxx

Sortierung umschalten zurück

ThemaDie Zukunft des Rettungssanitäters47 Beträge
RubrikRettungsdienst
 
AutorAndr8e S8., München / Bayern762376
Datum18.05.2013 01:4312151 x gelesen
Durch die Einführung des Notfallsanitäters verliert die Ausbildung des RettSan im Rettungsdienst deutlich an Relevanz. Mich würde eure Meinung zur Zukunft des RS interessieren, insbesondere was die Tätigkeit als RTW-Fahrer (Haupt-/Neben-/Ehrenamtlich) angeht.

Sicherlich wäre zum jetzigen Zeitpunkt jeder Versuch, die Auswirkungen der NotSan-Gesetzgebung auf die RD-Gesetze der Länder vorherzusagen, reine Spekulation. Aber evtl. gibt es in einigen Bundesländern bereits seit längeren Überlegungen die Qualifikation für den RTW-Fahrer zu ändern.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg762378
Datum18.05.2013 07:529662 x gelesen
Geschrieben von Andre S.Durch die Einführung des Notfallsanitäters verliert die Ausbildung des RettSan im Rettungsdienst deutlich an Relevanz.

Warum? Der NS ist eine höhere Qualifikation als der RettAss. Wieso sollte dieser den RS für Fahr- und Hilfstätigkeiten des Transportführers ersetzen können?


Geschrieben von Andre S.Mich würde eure Meinung zur Zukunft des RS interessieren, insbesondere was die Tätigkeit als RTW-Fahrer (Haupt-/Neben-/Ehrenamtlich) angeht.

Wer soll sonst den RTW-Fahrer machen? RettAss werden schauen, dass sie alle zum neuen NS übergeleitet werden. Und RettAss und NS sind von den Personalkosten her definitiv zu teuer, um als 2. Mann eingesetzt zu werden. Zum Vergleich. In Ba-Wü reicht derzeit als 2. Mann RTW aus, einen Führerschein zu haben, da ist nicht mal der RettSan gefordert...


Geschrieben von Andre S.Aber evtl. gibt es in einigen Bundesländern bereits seit längeren Überlegungen die Qualifikation für den RTW-Fahrer zu ändern.

Im Sinne einer Kostenbetrachtung aber vermutlich nicht nach oben in Richtrung 2 x NS ...

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPhil8ipp8 H.8, Engelsbrand / Baden-Württemberg762381
Datum18.05.2013 08:549381 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Andre S.Mich würde eure Meinung zur Zukunft des RS interessieren, insbesondere was die Tätigkeit als RTW-Fahrer (Haupt-/Neben-/Ehrenamtlich) angeht. Ich denke, da wird sich nicht allzuviel ändern. Zwei NFS auf einem RTW wird sich kaum ein Betreiber auf Dauer leisten können, zumal einige Rettungsdienstgesetze ja z.T. nicht mal nen RettSan als Fahrer vorschreiben, siehe z.B. die "geeignete Person" in Baden-Württemberg.

Geschrieben von Andre S.Aber evtl. gibt es in einigen Bundesländern bereits seit längeren Überlegungen die Qualifikation für den RTW-Fahrer zu ändern. Für BaWü wäre mir da jetzt nichts bekannt...

...natürlich ist das nur meine ganz persönliche Meinung.

Gruß Philipp

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW762390
Datum18.05.2013 09:449425 x gelesen
Geschrieben von Andre S.Durch die Einführung des Notfallsanitäters verliert die Ausbildung des RettSan im Rettungsdienst deutlich an Relevanz. Mich würde eure Meinung zur Zukunft des RS interessieren, insbesondere was die Tätigkeit als RTW-Fahrer (Haupt-/Neben-/Ehrenamtlich) angeht.

1. wurde der NFS noch in kein einziges RDG überführt.
2. wird man den NFS/RA über JAhre paralle als Verantwortlichen Fahrzeugführer einsetzen müssen, weil mit Einführung des Gesetztes nicht automatisch NFS vom Himmel fallen.
3. werden die GKV eine Verteuerung des RD durch eine 2. "teurer" ( als der RS) Person auf dem RTW nicht finanzieren wollen.
4. sitzen heute schon RA auf RS-Stellen und fristen mit dem geringeren Gehalt ihr dasein

Geschrieben von Andre S.Sicherlich wäre zum jetzigen Zeitpunkt jeder Versuch, die Auswirkungen der NotSan-Gesetzgebung auf die RD-Gesetze der Länder vorherzusagen, reine Spekulation.

Da es ab 2014 keine neue RA mehr geben kann wird man im RDG nicht umhin kommen den NFS als RA-Ersatz aufzunehmen.
Wobei es IMO klar ist das es Übergangsfirsten geben muss um die jetzigen RA ins NFS umschreiben / fortbilden zu können. Es ist völlig illusorisch das ab 2015 nur noch NFS gefordert (RDG) oder vorhanden sind.

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8e S8., München / Bayern762415
Datum18.05.2013 14:549306 x gelesen
Geschrieben von Christian Fischer [...]RettAss und NS sind von den Personalkosten her definitiv zu teuer, um als 2. Mann eingesetzt zu werden[...]
und

Geschrieben von Philipp Hermann [...]Zwei NFS auf einem RTW wird sich kaum ein Betreiber auf Dauer leisten können, zumal einige Rettungsdienstgesetze ja z.T. nicht mal nen RettSan als Fahrer vorschreiben, siehe z.B. die "geeignete Person" in Baden-Württemberg.

Auch heute schon setzen einige Verbände nur RettAss auf dem RTW ein. Die entstehenden höheren Personalkosten vermeiden sie, indem ein RA auf eine RS-Stelle gesetzt wird.



Geschrieben von Michael Roleff
[...]
3. werden die GKV eine Verteuerung des RD durch eine 2. "teurer" ( als der RS) Person auf dem RTW nicht finanzieren wollen.
4. sitzen heute schon RA auf RS-Stellen und fristen mit dem geringeren Gehalt ihr dasein


3. Ok, da hast du wahrscheinlich Recht

4. Ja, das spricht aber nicht gegen eine Verdrängung des RS vom RTW, sondern eher sogar dafür.



---
Ich bin nicht für eine Ersetzung des RS auf dem RTW, sondern dagegen. Meiner Meinung nach ist es unnötig und hätte eine weitere Trennung des Katschutzes vom Rettungsdienst zur Folge. Allerdings befürchte ich dass dies langfristig passieren könnte, sei es gesetzl. oder durch Verdrängung mit RA/NS auf Fahrer-Stellen.




by the way:

Geschrieben von Michael Roleff Da es ab 2014 keine neue RA mehr geben kann wird man im RDG nicht umhin kommen den NFS als RA-Ersatz aufzunehmen.

Sogar der Beginn der RettAss-Ausbildung ist noch bis Ende 2014 möglich.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPhil8ipp8 H.8, Engelsbrand / Baden-Württemberg762420
Datum18.05.2013 17:318886 x gelesen
Geschrieben von Andre S.Auch heute schon setzen einige Verbände nur RettAss auf dem RTW ein. Die entstehenden höheren Personalkosten vermeiden sie, indem ein RA auf eine RS-Stelle gesetzt wird. Da geb ich dir Recht. ;-)

...natürlich ist das nur meine ganz persönliche Meinung.

Gruß Philipp

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern762425
Datum18.05.2013 19:208794 x gelesen
Der RS war eine Qualifikation, die man noch ehrenamtlich erwerben konnte und bei Bedarf zum RA "aufgestockt" werden konnte. Beim neuen NS ist dies nicht mehr möglich.
Ich vermute dass dadurch sich eine "Kluft" zwischen ehrenamtlich tätigen Personal und haupberuflichem Personal ergeben könnte, die nicht durch eine Weiterqualifikation geschlossen werden darf.

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Neuburg / NRW762426
Datum18.05.2013 19:518700 x gelesen
Geschrieben von Andre S.
Sogar der Beginn der RettAss-Ausbildung ist noch bis Ende 2014 möglich.


Hallo,
woher hast du denn diese Information. Mein Stand ist, dass Stichtag zum Beginn der RA Ausbildung der 31.12.2013 ist.

Viele Grüße

Sebastian

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8e S8., München / Bayern762429
Datum18.05.2013 20:538586 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Hallo,
woher hast du denn diese Information. Mein Stand ist, dass Stichtag zum Beginn der RA Ausbildung der 31.12.2013 ist.


Oh, woher weiß ich das denn.....ich kann dir jetzt gar keine vernünftige Quelle bieten, irgendwo im Studium die letzten Wochen hab ich des erfahren. Meines Wissens wurde das RA-Gesetz verlängert, um einen Jahrgang ohne Absoventen zu vermeiden. Also der RA-Schüler Jahrgang ´13 wird 2015 fertig. Der NotSan-Schüler Jahrgang ´14 wird aber erst 2017 fertig --> 2016 keine Absolventen. Deshalb die Verlängerung.

Auf die Schnelle hab ich nur einen Link zu einer Schule gefunden die von einer Anmeldung bis Ende 2014 spricht: Schule

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8e S8., München / Bayern762431
Datum18.05.2013 20:588638 x gelesen
Geschrieben von Volker L.Autor:Volker Leiste, ErlangenDatum:18.05.2013 19:20:49Text:Der RS war eine Qualifikation, die man noch ehrenamtlich erwerben konnte und bei Bedarf zum RA "aufgestockt" werden konnte. Beim neuen NS ist dies nicht mehr möglich.
Ich vermute dass dadurch sich eine "Kluft" zwischen ehrenamtlich tätigen Personal und haupberuflichem Personal ergeben könnte, die nicht durch eine Weiterqualifikation geschlossen werden darf.


mhm, da hast du Recht. Nach dem NotSan-Gesetz (§9) wäre eine Anrechnung sogar möglich, allerdings sind bisher alle mir bekannten Leute mit Rang und Namen in dem Bereich der Meinung, dass eine Anrechnung nicht erfolgt. Schade eigentlich !

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW762432
Datum18.05.2013 21:198543 x gelesen
Geschrieben von Andre S. Meines Wissens wurde das RA-Gesetz verlängert, um einen Jahrgang ohne Absoventen zu vermeiden.

Warum ? Werden die als billige Arbeitskräfte im RAIP gebraucht ?
Schon heute gibt es mehr RA wie entsprechend vergütete Stellen....

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW762433
Datum18.05.2013 21:208598 x gelesen
Geschrieben von Philipp H. Geschrieben von Andre S."Auch heute schon setzen einige Verbände nur RettAss auf dem RTW ein. Die entstehenden höheren Personalkosten vermeiden sie, indem ein RA auf eine RS-Stelle gesetzt wird."

=> Folge der RA Schwemme die die unzähligen RD-Schulen auf den Markt gebracht haben............

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW762434
Datum18.05.2013 21:218544 x gelesen
Geschrieben von Volker L.Ich vermute dass dadurch sich eine "Kluft" zwischen ehrenamtlich tätigen Personal und haupberuflichem Personal ergeben könnte, die nicht durch eine Weiterqualifikation geschlossen werden darf.

Wobei ich wetten möchte das die BF die RD-Schulen haben weiterhin die Aufstockung RS-RA als RS-NFS umsetzen werden...

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW762435
Datum18.05.2013 21:238603 x gelesen
Geschrieben von Andre S.Nach dem NotSan-Gesetz (§9) wäre eine Anrechnung sogar möglich, allerdings sind bisher alle mir bekannten Leute mit Rang und Namen in dem Bereich der Meinung, dass eine Anrechnung nicht erfolgt.

Bis die erste BF Feststellt das das mit der 5 jährigen Ausbildung doof ist und man das ja eigentlich wie bisher als Aufstockung machen könnte..........

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8e S8., München / Bayern762441
Datum18.05.2013 22:118592 x gelesen
Geschrieben von Michael R.=> Folge der RA Schwemme die die unzähligen RD-Schulen auf den Markt gebracht haben............

Genau, das sollte sich in Zukunft aber aufhören. Da eine Ausbildungsvergütung gezahlt werden muss, wird vermutlich nicht über dem Bedarf ausgebildet.

Und dann ist es noch interessant ob die Anwendung der erweiterten Kompetenzen lapidar ausgedrückt eine Möglichkeit ist oder zur "Pflicht" (im Sinne der "bestmöglichen Hilfe") wird. Sollte Letzteres der Fall sein, fallen faktisch nämlich diejenigen bei der NotSan-Ausbildung weg die ehrenamtlich oder nebenberuflich tätig sind/sein wollen. Bis auf den ein oder anderen Qualifikations-Aufgeiler wird sich doch keiner zu (bei Bedarf) invasiven Maßnahmen verpflichten lassen wollen, wenn er im Monat auf 1 bis 2 Schichten kommt.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorClau8s K8., Wetzlar / Hessen762442
Datum18.05.2013 22:378434 x gelesen
NotSang, Artikel 5:

"Das Rettungsassistentengesetz vom 10. Juli 1989 (BGBl. I S. 1384), das zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 2. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2686) geändert worden ist, tritt am 31. Dezember 2014 außer Kraft."

Theoretisch kann an einer RD-Schule noch am 31.12.2014 um 23:59 Uhr ein Lehrgang beginnen, der berufsbegleitend ist, bis tief ins Jahr 2016 dauert und dessen in Teilzeit abgeleistetes Anerkennungsjahr 2017 oder später endet.

In der Tat wurde das "Doppeljahr" eingeführt, da man sonst 2016 keine regulären Absolventen gehabt hätte.

Gruß, Claus
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorClau8s K8., Wetzlar / Hessen762443
Datum18.05.2013 22:418443 x gelesen
Am RettSan als Fahrer RTW rüttelt wie von anderen geschrieben kein Bundesland, auch dürfte Schleswig-Holstein das einzige Bundesland sein, wo aufgrund der Forderung des "RS 200" de facto fast ausschließlich RettAss auf RTW zu finden sind.

Die Einführung des NotSan mit 3 Jahren Ausbildung lässt es als unwahrscheinlich erscheinen, dass die einzelnen Bundesländern eine höhere Qualifikation als den RettSan für die Funktion Fahrer RTW festschreiben werden.

Gruß, Claus
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorClau8s K8., Wetzlar / Hessen762444
Datum18.05.2013 22:428393 x gelesen
Geschrieben von Michael R.Schon heute gibt es mehr RA wie entsprechend vergütete Stellen....

Mal ein bisschen übern Tellerrand schauen, das trifft bei weitem nicht auf alle Regionen zu! In Hessen werden bereits Kopfgelder und Vermittlungsprämien gezahlt...

Gruß, Claus
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern762446
Datum18.05.2013 22:448450 x gelesen
Mal folgende Fragen in den Raum gestellt:

1) Was darf denn jetzt der NS konkret mehr als der RA alter Ausbildung? Was ich hierzu bisher gelesen habe war recht schwammig...
2) Es gibt ja jetzt die neuen Qualifikationsniveaus. Wenn ich eine 3 Jahre NS-Ausbildung mache und dazu die BF-Grundausbildung - welches Qualifikationsniveau haben diese Absolventen dann?
3) Verwirrt bin ich über die Aussagen, dass man den NS-Lehrgang mit Hauptschulabschluß und abgeschlossener Berufsausbildung beginnen kann - oder es wohl einen Lehrgang mit Abitur als Zugangsvoraussetzung gibt.
4) Was wird mit Etablierung des NS aus allen bisherigen RS und den ganzen San-Ausgebildeten im ehrenamtlichen Dienst?
5) Warum wird dem bisherigen RS die Weiterqualifizierung (=Aufstieg) zum NS verweigert ?
6) Wie sieht denn eine Anerkennungsprüfung aus die aus dem alten RA einen neuen NS machen soll ????

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorClau8s K8., Wetzlar / Hessen762448
Datum18.05.2013 22:518476 x gelesen
1) Was darf denn jetzt der NS konkret mehr als der RA alter Ausbildung? Was ich hierzu bisher gelesen habe war recht schwammig...

Ist es auch noch und wird es sicherlich noch einige Zeit bleiben...

3) Verwirrt bin ich über die Aussagen, dass man den NS-Lehrgang mit Hauptschulabschluß und abgeschlossener Berufsausbildung beginnen kann - oder es wohl einen Lehrgang mit Abitur als Zugangsvoraussetzung gibt.

Standard ist Mittlere Reife, alternativ HS + Berufsausbildung; für Modellausbildungen an Hochschulen dann Abitur.

4) Was wird mit Etablierung des NS aus allen bisherigen RS und den ganzen San-Ausgebildeten im ehrenamtlichen Dienst?

RettSan oder SanHelfer bleiben, was sie sind - "betroffen" sind lediglich die RettAss, deren Tätigkeitsprofil es auf längere Sicht nicht mehr geben wird, weil es durch den NotSan abgelöst wird.

5) Warum wird dem bisherigen RS die Weiterqualifizierung (=Aufstieg) zum NS verweigert ?

Weil Schwesternhelferinnen auch nicht die Krankenpflegeausbildung verkürzen können - was bringt dir die Verkürzung einer 3-jährigen Ausbildung (NotSan) um 3 Monate (RettSan) denn auch groß?

6) Wie sieht denn eine Anerkennungsprüfung aus die aus dem alten RA einen neuen NS machen soll ????

Ja, das wüssten wir alle gerne, müssen dazu aber die APrV abwarten :-)

Gruß, Claus
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8e S8., München / Bayern762451
Datum18.05.2013 23:148463 x gelesen
Geschrieben von Claus K.
Weil Schwesternhelferinnen auch nicht die Krankenpflegeausbildung verkürzen können - was bringt dir die Verkürzung einer 3-jährigen Ausbildung (NotSan) um 3 Monate (RettSan) denn auch groß?


Schwesternhelfer haben einen leichteren Zugang zur Krankenpflegeausbildung (keine Mittlere Reife dann erforderlich). Aber das ist ein anderes Thema.
Es geht ja nicht nur um die Anrechnung der 3 Monate vom RS. Bei der jetzigen RA Ausbildung können auch Schichten die der RS als Fahrer vor seiner RA-Ausbildung getätigt hat, teilweise auf das RA Praktikum angerechnet werden.


Geschrieben von Volker Leiste1) Was darf denn jetzt der NS konkret mehr als der RA alter Ausbildung? Was ich hierzu bisher gelesen habe war recht schwammig...

Ja ist scheinbar noch unklar. Einen Hinweis aber gibt die Einstufung des NotSan als "nichtärztlichen beruf" statt als "Gesundheitsfachberuf". Wird auf jeden Fall interessant abzuwarten, auch wieviel Erfolg die Ärzteverbände mit ihrem Widerstand haben werden.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8e S8., München / Bayern762452
Datum18.05.2013 23:198402 x gelesen
"nichtärztlichen HEILberuf" sollte das heißen. Vielleicht kann das ein Moderator noch nachträglich einfügen

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorClau8s K8., Wetzlar / Hessen762453
Datum18.05.2013 23:238424 x gelesen
Geschrieben von Andre S.Es geht ja nicht nur um die Anrechnung der 3 Monate vom RS. Bei der jetzigen RA Ausbildung können auch Schichten die der RS als Fahrer vor seiner RA-Ausbildung getätigt hat, teilweise auf das RA Praktikum angerechnet werden.

Und genau DAS hat die Ausbildung ja auch gnadenlos ausgehöhlt, weil jeder als RettSan irgendwie und irgendwo seine Stunden gesammelt und dann eingebracht hat - mit einer ordnungsgemäßen AUSBILDUNG hatte und hat das nur noch am Rande zu tun...

Gruß, Claus
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorClau8s K8., Wetzlar / Hessen762454
Datum18.05.2013 23:368410 x gelesen
Krankenpflegehelfer (1 Jahr Ausbildung) können mit Hauptschulabschluss trotzdem in die KP-Ausbildung (und diese unter bestimmten Umständen auch ein Jahr verkürzen, was in der Praxis aber nur selten vorkommt), nicht aber die eher mit dem RettSan vergleichbaren Schwesternhelferinnen (200h Ausbildung), hier werden auch weder die Ausbildung noch die Berufserfahrung anerkannt.

Gruß, Claus
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8e S8., München / Bayern762455
Datum18.05.2013 23:518472 x gelesen
Geschrieben von Claus K.Und genau DAS hat die Ausbildung ja auch gnadenlos ausgehöhlt, weil jeder als RettSan irgendwie und irgendwo seine Stunden gesammelt und dann eingebracht hat - mit einer ordnungsgemäßen AUSBILDUNG hatte und hat das nur noch am Rande zu tun...

Wenn die Schulen Stunden von "irgendwie und irgendwo" anerkennen, dann ist das deren Bier - ordnungsgemäß abgeleistete Schichten auf einer Lehrrettungswache teilweise für das Praktikum anzuerkennen, halte ich jedoch für richtig.

In Österreich baut der Notfallsanitäter übrigens auf den Rettungssanitäter (260 Std!!) auf....

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorClau8s K8., Wetzlar / Hessen762470
Datum19.05.2013 11:188345 x gelesen
Mal abgesehen davon, dass die Schulen da keine Rolle spielen - die zuständigen Behörden erkennen solche Stunden an oder auch nicht -, führte dies in praxi dazu, dass die wirkliche Ausbildung eben nur aus 3 Monaten RettSan-Ausbildung und 5-6 Monaten RettAss-Lehrgang bestand und damit die angeblich 2-jährige RettAss-Ausbildung auf 9 Monate in der Praxis zusammen gestaucht war. U.a. das war einer der immer wieder genannten Kritikpunkte an den heutigen Regelungen, denn mehr als 2/3 aller RettAss gingen diesen Weg - was angesichts einer meist aus eigener Tasche finanzierten Ausbildung auch nur logisch war. Da aber auch dieses Problem mit dem NotSan hoffentlich ad acta gelegt, besteht auch für die Aushöhlung der Ausbildung kein Grund mehr...

Gruß, Claus
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorClau8s K8., Wetzlar / Hessen762471
Datum19.05.2013 12:018259 x gelesen
Geschrieben von Andre S.In Österreich baut der Notfallsanitäter übrigens auf den Rettungssanitäter (260 Std!!) auf....

Ach ja, der österreichische Notfallsanitäter und der künftige deutsche Notfallsanitäter haben außer dem Namen wenig gemeinsam. Der Ö-NFS hat insgesamt 780 Stunden Ausbildung Theorie und Praxis und ist damit eher mit dem deutschen RettSan vom Umfang her vergleichbar (520 h) als mit dem künftigen deutschen NFS, der in 3 Jahren insgesamt 4600 Stunden Ausbildung Theorie und Praxis erfahren soll.

Gruß, Claus
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland762473
Datum19.05.2013 12:538305 x gelesen
Geschrieben von Andre S.Sollte Letzteres der Fall sein, fallen faktisch nämlich diejenigen bei der NotSan-Ausbildung weg die ehrenamtlich oder nebenberuflich tätig sind/sein wollen.

Wobei ich das begrüße. Entweder sind Leute auf dem RTW, die das ganze Programm beherrschen, oder das ganze läuft halt als Krankentransport oder Sanitätsdienst.

Und mir ist schon klar, dass die Gesellschaft am Ende mehr Geld dafür zahlen muss, wenn ein RTW 24h/7Tage voll besetzt läuft.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFran8k S8., Schwerte / NRW762477
Datum19.05.2013 14:118241 x gelesen
Geschrieben von Frank E. Entweder sind Leute auf dem RTW, die das ganze Programm beherrschen, oder das ganze läuft halt als Krankentransport oder Sanitätsdienst.

Das eine MUSS dem anderen doch nicht widersprechen oder? Die Sicherheitsánforderungen an die Genehmigungsfähigkeit bestimmter Veranstaltungen sind so groß, dass es einen Veranstaltungs-Rettungsdienst geben muss. Und wenn der aus der hauptamtlichen Schiene, bei denen auch durchaus übergeleitete Rettungssanitäter arbeiten, (wenn auch noch sehr wenige) dort mit 4 oder 5 RTW stehen sollen, dann finden viele Veranstaltungen eben nicht mehr statt. Und wenn ich sehe, wie viel Ausbildung, Weiterbildung, Übung und auch Einsätze unsere ehrenamtlichen im Sanitätsdienst leisten, und das durchaus auf Rettungsdienst-Niveau, dann arbeite ich lieber mit meinen ehrenamtlichen RS zusammen als mit so manchem zum Rettungsassistenten per Hand auflegen mutierten Hauptamtlichen.

Gruß

Frank

ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern762487
Datum19.05.2013 15:318226 x gelesen
Wenn ich mich hier äußere dann vor dem Hintergrund der erweiterten Erste-Hilfe im betrieblichen Bereich, die in meine beruflichen Aufgabenstellung (Konzepte und deren Umsetzung) fällt.

Hier an Land haben wir nach max. 15 Minuten (An einer Straße gelegen) einen RTW und meistens auch einen Notarzt verfügbar.
Ich aber haben die Situation, dass ich Baustellen entweder offshore habe oder in Ländern, dessen Rettungsdienststrukturen nicht mit unseren deutschen Standards vergleichbar sein können. (Wie sieht wohl Rettungsdienst auf einer Baustelle in Bangladesh aus...???).

Hier müssen mit mit "irgendetwas" (=Ausbildung) improvisieren. Unsere 16h Erste-Hilfe im betrieb sind zu wenig: in UK gibt es einen "Advanced First Aider". Ich lassen jetzt eine Kerntruppe unseres Personal mit "SanA und SanB" ausbilden, die in den offshore-Einsatz gehen (erster Schritt 80h First-Responder auf offshore-Verhältnisse angepasst).
Wir können keine z.B. Inbetriebssetzungsingenieure "nebenher" über den Umfang von 160h ausbilden - das Maximum wäre bei uns der RS alter Ausbildung. Bisher sieht unser Konzept primär mehrere First-Responder aus den eigenen reihen und fallweise einen zusätzlichen RA vor. Bekommen wir jetzt den NS und ich muß dieses Profil ebenso umsetzen habe ich auf Baustellen ein Problem.....
Es geht hier nicht nur um den Faktor "Geld" - es geht in meinem betrieblichen Fall auch um die Verfügbarkeit im Team. Ich kann nicht in aus einem 4er-Team bei Inspektionsbesuchen offshore noch einen 5 Mann als zusätzlichen NS mitlaufen lassen.....Insofern kann ich mich nur auf der Basis von "ehrenamtlichem Personal" bewegen ggfs. mit add-on Ausbildung. Diese Option fällt für und zukünftig weg.

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland762488
Datum19.05.2013 15:348154 x gelesen
Also Sanitätsdienst war natürlich nicht das richtige Wort. Sollte eher plakatieren, dass die Versorgung auf sehr schwankendem Niveau stattfindet. Nach außen hin für den Ungeübten bleiben aber nur Menschen in roten Jacken. Zumindest ich hatte es das eine oder andere mal schwer, als Notarzt den Überblick über das Personal zu bekommen. Da besteht Verbesserungspotential.
Wo Notfallsan. drauf steht, muss er auch drin sein. Mehr wollte ich gar nicht sagen. Und Luft nach oben nehmen wir alle gerne hin. Nach unten akzeptiere ich nicht einen Millimeter.

Geschrieben von Frank K.Und wenn ich sehe, wie viel Ausbildung, Weiterbildung, Übung und auch Einsätze unsere ehrenamtlichen im Sanitätsdienst leisten
Über die Anforderungen an Veranstaltungen wollte ich gar nicht sprechen - das ist ja ein viel zu großes Feld und muss gesondert bewertet werden. Wie gesagt, ich habe das Wort "Sanitätsdienst" dumm angewendet.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland762490
Datum19.05.2013 15:498213 x gelesen
Geschrieben von Volker L..Insofern kann ich mich nur auf der Basis von "ehrenamtlichem Personal" bewegen ggfs. mit add-on Ausbildung. Diese Option fällt für und zukünftig weg.
Das ist die gleiche Fragestellung, mit der auch unsere Bundeswehr kämpft:
Auf dem Papier sind die Ärzte, die nach Afghanistan gehen zwar toll ausgebildet, aber ich war ja selbst einer, der mitausgebildet hat. Und da waren welche bei, denen möchte ich nicht mal einen Wespenstich anvertrauen.
Geschweige denn Soldaten mit Thoraxtrauma und instabiler Kreislaufsituation.

Das ist die Crux, wenn man als Verantwortlicher dasteht und die Leute einteilt. Ich denke, nichts steht über Ausbildung, Ausbildung, Ausbildung. Ich kann mir gut vorstellen, dass Du da in der Luft hängst. Alleine die unterschiedlichen Gesetze im Ausland ... ich sehe das problematisch. Losgelöst, davon dass es nun Notfallsan oder wen auch immer gibt. Wir sind hier z.B. sehr glücklich über Telemedizin und SMS Möglichkeit direkt vom Bildschirm aus, wenn der Patient noch über eine Stunde entfernt ist.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern762494
Datum19.05.2013 17:028088 x gelesen
Telemedizin werden wir offshore auch einsetzen... aber es bleibt im Ernstfall eine riesige Herausforderung..

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen762512
Datum19.05.2013 18:488132 x gelesen
Ich verstehe das Problem nicht.

Die Ausbildungen in (ggf. erweiterter) Erste Hilfe verändern sich nicht:
* EH 16 h
* Sanitätshelfer ca. 80 h
* Rettungshelfer 320 h
* Rettungssanitäter 520 h

das kann man ggf. nebenbei machen bzw. Leute einstellen die RH oder RS als FSJ/Bufdi gemacht haben.

RA und zukünftig NS sind Hauptamtliche. Wenn ich so jemanden vor Ort haben möchte muss ich eben einen Profi bezahlen.

Problematisch wird die Kombination Gesundheits- und Krankenpfleger + RA. Das sind derzeit 4 Jahre Ausbildung. Gesundheits- und Krankenpfleger + NS sind 6 Jahre Ausbildung. Das werden sich weniger Leute antun.

Gruß
Ingo

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8e S8., München / Bayern762562
Datum20.05.2013 01:008318 x gelesen
Geschrieben von Claus K.Mal abgesehen davon, dass die Schulen da keine Rolle spielen - die zuständigen Behörden erkennen solche Stunden an oder auch nicht -, führte dies in praxi dazu, dass die wirkliche Ausbildung eben nur aus 3 Monaten RettSan-Ausbildung und 5-6 Monaten RettAss-Lehrgang bestand und damit die angeblich 2-jährige RettAss-Ausbildung auf 9 Monate in der Praxis zusammen gestaucht war.

Ok, dann erkennt es die Behörde an - ändert aber nichts daran. Ich kann deine Rechnung mit der du auf 9 Monate RA Ausbildung kommst, wenn Schichten als RS auf die RA Ausbildung angerechnet werden, nicht nachvollziehen.
Die Ausbildungszeit bleibt die Gleiche, nur die zeitliche Abfolge ändert sich.

Für die Arbeit und die praktische Erfahrung während einer Schicht ist es fast egal, ob du als RDH, RS oder RAiP auf dem Fahrersitz bist. Die NA-Assistenz, oder auch die Durchführung üblicherweise ihm zugeordneter Aufgaben wie z.B. Zugang legen, ist ungeachtet deiner Qualifikation davon abhängig wie der NA gelaunt ist, welche Kollegen an Board sind und letztlich auch von deiner persönlichen Einstellung und Motivation die Praxis einzufordern. So ist das zumindest auf all den Rettungswachen die ich etwas näher kenne, sowohl in Bayern als auch in NRW. Ähnliches gilt auch für das Klinikpraktikum.

Es kann sogar vorkommen, dass ein SanHelfer als Dritter auf dem RTW öfters einen Zugang legen konnte als in einer vergleichbaren Zeit ein RA-Praktikant.

Insofern halte ich es für legitim, geleistete RS Schichten auf dem RTW in die RA-Ausbildung zu übernehmen und sehe darin überhaupt keine faktische Verkürzung der Ausbildungszeit.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8e S8., München / Bayern762563
Datum20.05.2013 01:148198 x gelesen
Geschrieben von Claus K.
Ach ja, der österreichische Notfallsanitäter und der künftige deutsche Notfallsanitäter haben außer dem Namen wenig gemeinsam. Der Ö-NFS hat insgesamt 780 Stunden Ausbildung Theorie und Praxis und ist damit eher mit dem deutschen RettSan vom Umfang her vergleichbar (520 h) als mit dem künftigen deutschen NFS, der in 3 Jahren insgesamt 4600 Stunden Ausbildung Theorie und Praxis erfahren soll.


Das ist ja nur die Zeit für die "Grundausbildung". Die weitere Ausbildung erfolgt in modularisierter Form zur Erlangung der erweiterten Kompetenzen, die in Österreich angewendet dürfen.
Aber das ist ein anderes Thema, ich wollte nur nebenbei erwähnen, dass die Nachbarn trotz erweiterter Kompetenzen den RS in die Ausbildung integriert haben.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorClau8s K8., Wetzlar / Hessen762587
Datum20.05.2013 14:098225 x gelesen
Geschrieben von Andre S.wenn Schichten als RS auf die RA Ausbildung angerechnet werden, nicht nachvollziehen. Die Ausbildungszeit bleibt die Gleiche, nur die zeitliche Abfolge ändert sich.

Weil es schlichtweg keine Ausbildung war oder ist, sondern berufliche Tätigkeit als RettSan.

Geschrieben von Andre S.Für die Arbeit und die praktische Erfahrung während einer Schicht ist es fast egal, ob du als RDH, RS oder RAiP auf dem Fahrersitz bist.

Das zeigt mehr als eindeutig, dass das heutige System den Ansprüchen einer Ausbildung nicht gerecht wurde, sondern der RAiP schlichtweg ein billiger RettSan war oder ist.

Geschrieben von Andre S.
Insofern halte ich es für legitim, geleistete RS Schichten auf dem RTW in die RA-Ausbildung zu übernehmen und sehe darin überhaupt keine faktische Verkürzung der Ausbildungszeit.


Was nichts daran ändert, dass es nichts anderes ist - darum stellt man bei der zuständigen Behörde übrigens auch einen "Antrag auf Verkürzung der praktischen Tätigkeit", wenn man die RS-Stunden einbringen will...

Gruß, Claus
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorClau8s K8., Wetzlar / Hessen762588
Datum20.05.2013 14:108020 x gelesen
Geschrieben von Andre S.ich wollte nur nebenbei erwähnen, dass die Nachbarn trotz erweiterter Kompetenzen den RS in die Ausbildung integriert haben.

Weil der Ö-NFS eben keine klassische dreijährige Berufsausbildung ist...

Gruß, Claus
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8e S8., München / Bayern762590
Datum20.05.2013 14:587982 x gelesen
Geschrieben von Claus K.

Weil es schlichtweg keine Ausbildung war oder ist, sondern berufliche Tätigkeit als RettSan.


Geschrieben von Claus K.Was nichts daran ändert, dass es nichts anderes ist - darum stellt man bei der zuständigen Behörde übrigens auch einen "Antrag auf Verkürzung der praktischen Tätigkeit", wenn man die RS-Stunden einbringen will...

Da musst jetzt aber mal aufzeigen, wo der Unterschied bei der Arbeit zwischen einem RS und einem RAiP auf dem RTW ist. Es geht um die praktische Erfahrung, nicht um die Ausbildung. Diese ist bei einem RAiP unbestritten höherwertig.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8e S8., München / Bayern762591
Datum20.05.2013 15:077953 x gelesen
Geschrieben von Claus K.Weil der Ö-NFS eben keine klassische dreijährige Berufsausbildung ist...

Eine Anrechnungsmöglichkeit ist Standard bei klassischen dreijährigen Berufsausbildungen.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen762593
Datum20.05.2013 15:097949 x gelesen
Geschrieben von Andre S.Da musst jetzt aber mal aufzeigen, wo der Unterschied bei der Arbeit zwischen einem RS und einem RAiP auf dem RTW ist. Es geht um die praktische Erfahrung, nicht um die Ausbildung. Diese ist bei einem RAiP unbestritten höherwertig.

Der Unterschied liegt in der Vorbildung. Ich kann sollte in der Praxis Dinge vertiefen, die ich in der Theorie schon gehabt habe. Habe ich z.B. von kloikartigen Schmerz und dessen Entstehung schon etwas gehört und kenne auch die unterschiedlichen entsprechenden Krankheitsbilder kann ich mit einem entsprechendem Fall im Einsatz auch etwas anfangen.
Zur Ausbildung wird es dann wenn der LRA das auch noch mit mir vertieft.

Gruß
Ingo

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorClau8s K8., Wetzlar / Hessen762594
Datum20.05.2013 15:157952 x gelesen
Geschrieben von Andre S.Eine Anrechnungsmöglichkeit ist Standard bei klassischen dreijährigen Berufsausbildungen.

Ja? Wäre dir für Beispiele, die auch vergleichbar sind mit RettSan und NotSan, durchaus verbunden.

Gruß, Claus
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8e S8., München / Bayern762599
Datum20.05.2013 17:207884 x gelesen
Geschrieben von Claus K.Ja? Wäre dir für Beispiele, die auch vergleichbar sind mit RettSan und NotSan, durchaus verbunden.

Also das musst du dir bitte bei Interesse selber raussuchen, §§ 7 und 8 Berufsbildungsgesetz unter das die gängigen Berufe fallen, müssen als Beleg zunächst mal reichen. Das oft sogar das Vorhandensein einer höheren Schulbildung ausreicht um die Ausbildung zu verkürzen, sollte nicht Unbekanntes sein und wäre auch einfach zu eruieren.

Ein Beispiel außerhalb des BBiG ist der von dir genannte Krankenpflegehelfer. Hab gerade mal Wikipedia bemüht, hier ist von 500 Std. theoretischer Ausbildung die Rede, der Rest ist Praxis. Sollte das stimmen, könnte man den RS + Berufspraxis also durchaus mit dem Krankenpflegehelfer vergleichen.

Die 30 Std. jährliche Pflichtfortbildung für den RS mal nicht mitgerechnet.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorClau8s K8., Wetzlar / Hessen762600
Datum20.05.2013 17:247780 x gelesen
Geschrieben von Andre S.Also das musst du dir bitte bei Interesse selber raussuchen, §§ 7 und 8 Berufsbildungsgesetz unter das die gängigen Berufe fallen, müssen als Beleg zunächst mal reichen. Das oft sogar das Vorhandensein einer höheren Schulbildung ausreicht um die Ausbildung zu verkürzen, sollte nicht Unbekanntes sein und wäre auch einfach zu eruieren.

Das BBiG gilt explizit nicht für den Notfallsanitäter.

Geschrieben von Andre S.Ein Beispiel außerhalb des BBiG ist der von dir genannte Krankenpflegehelfer. Hab gerade mal Wikipedia bemüht, hier ist von 500 Std. theoretischer Ausbildung die Rede, der Rest ist Praxis. Sollte das stimmen, könnte man den RS + Berufspraxis also durchaus mit dem Krankenpflegehelfer vergleichen.

Es handelt sich hierbei um eine einjährige Ausbildung, keine 3-monatige.

Geschrieben von Andre S.Die 30 Std. jährliche Pflichtfortbildung für den RS mal nicht mitgerechnet.

Was hat FORTbildung nun mit AUSbildung zu tun?

Gruß, Claus
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8e S8., München / Bayern762602
Datum20.05.2013 17:347825 x gelesen
Geschrieben von Ingo z.Der Unterschied liegt in der Vorbildung. Ich kann sollte in der Praxis Dinge vertiefen, die ich in der Theorie schon gehabt habe. Zur Ausbildung wird es dann wenn der LRA das auch noch mit mir vertieft.

Gruß
Ingo


Ich weiß was du meinst, aber diese "Vertiefung" erhältst du doch nicht automatisch aufgrund deines Status als RAiP. Ebenso wenig sitzt du nur mit LRA´s auf dem RTW. Du kannst als RS beim Status 8 Kaffeeplausch genauso nachfragen, wie jeder andere auch. Man muss aber von selbst nachfragen, nachgeschmissen wird die Erklärung nicht, das ist aber als RAiP meines Wissens auch nicht der Fall.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorClau8s K8., Wetzlar / Hessen762604
Datum20.05.2013 18:007860 x gelesen
Geschrieben von Andre S.Ich weiß was du meinst, aber diese "Vertiefung" erhältst du doch nicht automatisch aufgrund deines Status als RAiP. Ebenso wenig sitzt du nur mit LRA´s auf dem RTW. Du kannst als RS beim Status 8 Kaffeeplausch genauso nachfragen, wie jeder andere auch. Man muss aber von selbst nachfragen, nachgeschmissen wird die Erklärung nicht, das ist aber als RAiP meines Wissens auch nicht der Fall.

a) Ich habe mit deutlich mehr theoretischem Background als RAiP gegenüber dem RS ganz andere Möglichkeiten, das Erklärte in einen Kontext einzuordnen und zu verstehen.

b) Ausbildung ist nicht Kaffeeplausch, hier zeigt sich welchen Stellenwert die "Ausbildung" nach dem Patchwork-Prinzip heute häufig hat.

Gruß, Claus
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8e S8., München / Bayern762680
Datum21.05.2013 16:137679 x gelesen
Geschrieben von Claus K.
b) Ausbildung ist nicht Kaffeeplausch, hier zeigt sich welchen Stellenwert die "Ausbildung" nach dem Patchwork-Prinzip heute häufig hat.


Und wann findet sie dann statt ? Nach der Schicht um 7 Uhr in da Früh mitm "motivierten" LRA ? Oder beim Einsatz vorm Pat. und seinen Angehörigen ? Bleiben doch eigentlich nur die "Pausen" zwischendurch.


Geschrieben von Claus Kemp a) Ich habe mit deutlich mehr theoretischem Background als RAiP gegenüber dem RS ganz andere Möglichkeiten, das Erklärte in einen Kontext einzuordnen und zu verstehen.


Ja da hast du wahrscheinlich Recht, aber trifft das wirklich für den handelsüblichen Einsatz zu ? Muss man das Staatsexamen haben, um zu verstehn, dass man beim Pat. mit Oberschenkelhalsbruch vorsichtig umgeht weil er Schmerzen hat ? Oder dass man auf der Fahrt zum Krankenhaus mit Pat auf der Trage eine andere Fahrweise an den Tag legen muss als auf der Anfahrt zum Einsatzort ? Oder dass man erst mal die Sonnenbrille abnimmt wenn man mit einem Patienten spricht ?
Es gibt meiner Meinung nach im RD sehr viele Basics die nichts damit zu tun haben wie viel man von Medizin versteht, sondern schlicht handwerkliche oder persönliche Übungs- und Erfahrungssache sind.

Man muss ja nicht des komplette RA-Praktikum oder zukünftige NotSan Praktikum weglassen, aber von RS-Tätigkeit überhaupt nichts anzuerkennen, halte ich einfach für Falsch.


Aber da werden wir uns glaub ich auch nicht mehr einig, müss ma auch nicht, da wir es eh nicht entscheiden dürfen ;-) bzw. du, je nach dem wie es geregelt wird, vielleicht noch etwas mehr in deiner Position als Ausbildungsleiter als ich.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 18.05.2013 01:43 Andr7e S7., München
 18.05.2013 07:52 Chri7sti7an 7F., Wernau
 18.05.2013 08:54 ., Engelsbrand
 18.05.2013 09:44 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 18.05.2013 14:54 Andr7e S7., München
 18.05.2013 17:31 ., Engelsbrand
 18.05.2013 21:20 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 18.05.2013 22:11 Andr7e S7., München
 19.05.2013 12:53 ., Viskafors
 19.05.2013 14:11 Fran7k S7., Schwerte
 19.05.2013 15:34 ., Viskafors
 19.05.2013 15:31 Volk7er 7L., Erlangen
 19.05.2013 15:49 ., Viskafors
 19.05.2013 17:02 Volk7er 7L., Erlangen
 19.05.2013 18:48 Ingo7 z.7, Handeloh
 18.05.2013 19:51 ., Neuburg
 18.05.2013 20:53 Andr7e S7., München
 18.05.2013 21:19 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 18.05.2013 22:42 Clau7s K7., Wetzlar
 18.05.2013 22:37 Clau7s K7., Wetzlar
 18.05.2013 19:20 Volk7er 7L., Erlangen
 18.05.2013 20:58 Andr7e S7., München
 18.05.2013 21:23 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 18.05.2013 22:44 Volk7er 7L., Erlangen
 18.05.2013 22:51 Clau7s K7., Wetzlar
 18.05.2013 23:14 Andr7e S7., München
 18.05.2013 23:19 Andr7e S7., München
 18.05.2013 23:23 Clau7s K7., Wetzlar
 18.05.2013 23:51 Andr7e S7., München
 19.05.2013 11:18 Clau7s K7., Wetzlar
 20.05.2013 01:00 Andr7e S7., München
 20.05.2013 14:09 Clau7s K7., Wetzlar
 20.05.2013 14:58 Andr7e S7., München
 20.05.2013 15:09 Ingo7 z.7, Handeloh
 20.05.2013 17:34 Andr7e S7., München
 20.05.2013 18:00 Clau7s K7., Wetzlar
 21.05.2013 16:13 Andr7e S7., München
 19.05.2013 12:01 Clau7s K7., Wetzlar
 20.05.2013 01:14 Andr7e S7., München
 20.05.2013 14:10 Clau7s K7., Wetzlar
 20.05.2013 15:07 Andr7e S7., München
 20.05.2013 15:15 Clau7s K7., Wetzlar
 20.05.2013 17:20 Andr7e S7., München
 20.05.2013 17:24 Clau7s K7., Wetzlar
 18.05.2013 23:36 Clau7s K7., Wetzlar
 18.05.2013 21:21 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 18.05.2013 22:41 Clau7s K7., Wetzlar
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt