alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaDIN 14090 versus Verlegung von Geothermieleitungen9 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorAndr8eas8 L.8, Pullach / Bayern761997
Datum13.05.2013 17:364075 x gelesen
Hallo,
vielleicht kann mir jemand hier helfen. Folgendes ist los: in meiner Straße (recht schmal) verlegt die Geothermie Leitungen. Das ist eigentlich ganz nett, aber ich habe Angst, dass die Feuerwehr wenns brennt nicht mehr durchkommt. Der Bauarbeiter gerade meinte dann: "Mei, in den nächsten 4 Wochen sollte es hier lieber nicht brennen". Na, danke.
Also, die Fahrbahn ist noch ca. 3m Breit, an einer Seite ist Holz ca. 0,5m hoch dass die Grabungen abstützt und auf der andern Seite Mauern, Hecken. In dieser DIN lese ich was von 3.5m.
Am schlimmsten ist allerdings, dass die die Leitungen (ca. 1 m breter Schacht) nicht durchgehend auf einer Strassenseite verlegen, sondern munter von der einen auf die andere Seite spingen. Da hab ich mich meinem PKW schon ein Problem, da durchzukommen.
Darf denn eine Gemeinde so eine Norm für Feuerwehrflächen einfach mal ausser Kraft setzen? Was kann / soll ich tun? Vernünftiges reden hab ich schon versucht (siehe oben).
Danke!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY761998
Datum13.05.2013 17:482751 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Andreas L.In dieser DIN lese ich was von 3.5m.

welche DIN meinst du?
Außerdem kann die Gemeinde (Baulastträger) eine verkehrsrechtliche Anordnung herausgeben, in welcher die "Normbreite" einer Straße herabgesetzt wird. Ist ja nur für eine eng begrenzte Zeit. Der Brandschutz muss trotzdem sicher gestellt sein. Es kann aber sein, dass man die Geräte und Armaturen dann mal tragen muss. Wie soll man sonst eine Baustelle machen. Wenn du eine Straße sanierst, dann mußt du diese ja auch sperren und du kannst dich mit deinem PKW nicht mal durchschlängeln. Sowas gehört mit zum Leben.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8eas8 L.8, Pullach / Bayern761999
Datum13.05.2013 17:592659 x gelesen
Ich meinte die DIN 14090, da steht was von 3 Metern und wenn überall Hindernisse sind (Schilder, Mauern - wie bei uns), dann eben 3,5.
Naja, sind 6-8 Wochen eine eng begrenzte Zeit? Und das schlimme ist, man könnte es auch anders machen: 10m aufgaben, Rohre verlegen, zuschütten, die nächsten 10m aufgraben usw. Hier werden 300 Meter erstmal aufgerissen, dann gewartet, dann Rohre verlegt, dann wieder zugeschüttet ...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY762000
Datum13.05.2013 18:092670 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Andreas L. Und das schlimme ist, man könnte es auch anders machen: 10m aufgaben, Rohre verlegen, zuschütten, die nächsten 10m aufgraben usw.

das kann man ganz sicher machen. Aber wer bezahlt das, denn das ist schon ein gewaltiger Aufwand. Aber die Haltungen mit 300 m sind schon auch lang. Aber ohne Ortskenntnis und andere Details kann (und will) ich nicht mehr sagen.
Und während einer Baumaßnahme mußt du halt mal von einer Aufstellfläche für die Feuerwehr abweichen. Wie gesagt, ist für eine begrenzte Zeit und wie sonst willst du arbeiten?

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern762011
Datum13.05.2013 20:232384 x gelesen
Hallo,

ich hatte eine Vermutung, aber ein alter (leider vergraulter) Forumaner hat diese dann doch bestätigt:
die Arbeiten auf der Straße haben nichts mit der DIN 14090 zu tun. Die regelt nur die Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken.
Deine Geschichte fällt in den Gültigkeitsbereich der StVO.

Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJoha8nne8s J8., Weidhausen / Bayern762046
Datum14.05.2013 10:502132 x gelesen
Geschrieben von Andreas L.Darf denn eine Gemeinde so eine Norm für Feuerwehrflächen einfach mal ausser Kraft setzen?

Grundlegend ist eine Norm erstmal nicht rechtlich bindend (außer sie taucht explizit in einem Gesetz/Verordnung/autonomen Satzungsrecht auf). Man kann also eine Norm auch nicht "außer Kraft setzen".

Ansonsten ist für dein Problem die DIN 14090 nicht zutreffend. Da dir die Norm offentsichtlich vorliegt, müsste dir der folgende Satz eigentlich ins Auge gesprungen sein:

Diese Norm stellt allgemeine Grundätze für die Ausführung von Flächen für die Feuerwehr auf
Grundstücken auf.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8eas8 L.8, Pullach / Bayern762062
Datum14.05.2013 13:182070 x gelesen
Vielen Dank für die Meinungen.
Zur DIN: naja, im Bayerisches Straßen- und Wegegesetz steht

Art. 10
Sicherheitsvorschriften
(1) Die Straßenbaubehörde trägt die Verantwortung dafür, daß die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden.

Und wenn eine DIN Norm nicht mehr die anerkannten Regeln der Technik widerspiegelt, was dann?

Aber das Problem hat sich insofern erledigt, dass heute der Bauleiter, Straßenbauamt und Feuerweh da waren und sich das Ganze angeschaut haben. Ergebnis ist, dass die Zäune versetzt werden müssen und im Bereich der Verschwenkungen 5m mehr Platz sein muss.

Schön in einer kleinen Gemeinde zu sein, wo der Kollege vom Mann vom Bauamt bei der freiwilligen Feuerwehr ist ;-)

Danke!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern762078
Datum14.05.2013 17:361866 x gelesen
Servus Andreas,

die Antworten hast Du auf Deine Frage im Großen und Ganzen schon erhalten, aber zwei Anmerkungen dazu:

die verkehrsrechtliche Anordnung erteilt bei Gemeindestraßen die jeweilige Kommune, bei Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen in aller Regel das Landratsamt als Untere Straßenverkehrsbehörde oder aber das Staatliche Bauamt, wenn diese selbst die Arbeiten durchführen. In Deinem Fall sollte es wohl die Gemeinde (Pullach) sein. Ob bei diesem Vorhaben die Feuerwehr beteiligt wurde, müsstest Du bei Deinem Kommandanten erfragen... bei uns im Landkreis wird das je nach Kommune getan oder eben auch nicht, das LRA macht das mittlerweile immer, wenn ein Vorhaben auf die Feuerwehr Auswirkung haben kann, und weist die Kommunen auch darauf hin, wenn entsprechende Vorhaben bei uns bekannt oder aber Verkehrsbesprechungen zu Baumaßnahmen mit größeren Auswirkungen durchgeführt werden.

Im Übrigen wäre die DIN 14090 - abgesehen davon, dass sie für den öffentlichen Verkehrsraum erstmal nicht gilt - in Bayern meines Erachtens eh nicht einschlägig, weil sie bei uns nicht eingeführt wurde. Statt dessen gibt es bei uns die Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr, diese beruhen letztlich auf der BayBO und wären hier zu beachten (sind aber letztlich - bis auf ganz wenige und sehr kleine Unterschiede - deckungsgleich mit der DIN 14090).

Gruß
Markus

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDenn8is 8E., Menden / NW762134
Datum15.05.2013 14:501715 x gelesen
Geschrieben von Andreas L.Und das schlimme ist, man könnte es auch anders machen: 10m aufgaben, Rohre verlegen, zuschütten, die nächsten 10m aufgraben usw. Hier werden 300 Meter erstmal aufgerissen, dann gewartet, dann Rohre verlegt, dann wieder zugeschüttet

Andere Möglichkeit ist noch, dass an der Baustelle Stahlplatten bereitgehalten werden, die man im Einsatzfall über den Graben legt. Dafür muss dann ein immer zB telefonisch erreichbarer Mitarbeiter an der Baustelle erreichbar sein, der dann durch die Leitstelle angerufen wird, wenn aufgrund eines Einsatzes unbedingt durch diese Strasse gefahren werden muss, weil die Einsatzstelle nicht anders zu erreichen ist (andernfalls werden für den Zeitraum Routen für eine Umfahrung gesucht und diese durch Dienstanweisungen bekanntgegeben und im Einsatzleitrechner für die Routenangabe auf dem Alarmfax eingepflegt).

So wurde es bei diversen Bauvorhaben während meiner Zeit bei der Planungsabteilung einer BF immer gemacht. Wobei das mit den Stahlplatten auch nur für eine begrenzte Strecke funktioniert weil man ja auch Zeit braucht um die zu verlegen. Realistisch sind dabei auch eher 10 bis 15 Meter.

mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 

 13.05.2013 17:36 Andr7eas7 L.7, Pullach
 13.05.2013 17:48 Anto7n K7., Mühlhausen
 13.05.2013 17:59 Andr7eas7 L.7, Pullach
 13.05.2013 18:09 Anto7n K7., Mühlhausen
 15.05.2013 14:50 Denn7is 7E., Menden
 13.05.2013 20:23 ., Ergolding
 14.05.2013 10:50 Joha7nne7s J7., Weidhausen
 14.05.2013 13:18 Andr7eas7 L.7, Pullach
 14.05.2013 17:36 Mark7us 7R., Höhenrain
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt